Zur Geschichte der Stadt Hillesheim im Mittelalter

Herbert Wagner

 

Mit Mittelalter wird die Zeit zwischen Altertum und Neuzeit bezeichnet; auf Anfang und Ende dieser Epoche hat sich die Forschung nicht einheitlich festgelegt. Allgemein hat sich aber eingebürgert, das Mittelalter 476 mit dem Ende des Weströmischen Reiches beginnen und um 1500 enden zu lassen. Unterteilt wird diese Epoche in Frühmittelalter (bis 962: Kaiserkrönung Ottos l./Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation), Hochmittelalter (bis 1250: Tod Friedrichs II./ Entstehung der Nationalstaaten) und Spätmittelalter (bis 1495: Entdeckung Amerikas bzw. bis 1517: Beginn der Reformation)'1). Die Hillesheim betreffenden Quellen für diese Zeit, besonders für die Zeit vor der Zugehörigkeit zu Kurtrier, fließen nicht reichlich, und man ist weitgehend auf Vermutungen angewiesen, die in einigen Fällen wohl einer Prüfung bedürfen. —

Der Ort Hillesheim ist eine fränkische Gründung wohl des 6./7. Jhs. und findet erste Erwähnung in zwei Urkunden des 7. und einer des 9. Jhs. Diese Urkunden sind zwar Fälschungen aus späterer Zeit, die aber sicher einen echten Kern enthalten: Durch die zurückdatierten Urkunden sollten Vorgänge rechtlicher Natur früherer Zeiten eine nachträgliche schriftliche Beurkundung erhalten, nach mittelalterlichem Empfinden durchaus keine Urkundenfälschung im heutigen Sinn.

Alle drei gefälschten Urkunden nennen Hillesheim als Besitz des Trierer Klosters Deren (St. Irminen): Der Trierer Bischof Modoald (622—640) hatte mit König Dagobert I. (623/629—639) neben anderen Klöstern auch das Frauenkloster Oeren gegründet, das — neben den Trierer Klöstern Maximin und Paulin — nach Trierer Tradition von Dagobert bzw. den Merowingern des 7. Jhs. reich dotiert worden ist2). Diese Schenkungen scheinen dem Kloster schon sehr früh Besitz im Eifelgau, der zur Kölner Kirche gehörte, gebracht zu haben, außer Hillesheim auch das benachbarte Zilsdorf und Fleringen im Carosgau 3).

Die Urkunde von 633 nennt unter den Schenkungen Dagoberts an Oeren auch Hildenes-heim4); die Urkunde von 646 bestätigt diese Schenkung der villa Hildenesheim an Oeren 5). Unter der Voraussetzung, daß die gefälschten Urkunden einen echten Inhalt haben, darf man aus der Schenkung durch Dagobert und aus dem Folgenden vielleicht schließen, daß Hillesheim ursprünglich fränkisches Königsgut war.

Karl d. Gr. (768/771—814) nämlich gab einige Klöster an das Bistum Trier; aber Oeren — mit St. Maria bei Andernach einziges mero-wingisches Königskloster im Bistum Trier —, Echternach und Prüm behielt er selbst in der Hand und beschenkte sie ebenfalls6).

1) Bayer. Wörterbuch zur Geschichte, 2. Aufl., Stuttgart o. J., S. 350.

2) Ewig (1), Das Trierer Land im Merowinger- und Karolingerreich. Geschichte des Trierer Landes, Bd. !, Trier 1964, S. 244 f.

3) Ewig (2), Trier im Merowingerreich. Trierer Zeitschrift, 21/1952, S. 266.

4) Goerz, Mittelrheinische Regesten, Bd. l, Koblenz 1876, Nr. 73.

5) Beyer, Urkundenbuch zur Geschichte der mittelrheinischen Territorien, Bd. l, Koblenz 1860, Nr. 49.

6) Ewig (1), S. 255 und 276.

Alter Stadtplan von Hillesheim mit Kloster und nördlicher Vorstadt

So konnte sein Nachfolger, Ludwig I. d. Fromme (814—840), 816 der Oerener Äbiissin Anastasia Bann und Frieden (= Recht zu gebieten und zu verbieten) u. a. in Hillesheim übertragen, neben dem nun auch Ziolfivilla (Zilsdorf) und Flarich (Fleringen) als Oerener Besitz genannt sind7). Auch diese Urkunde ist eine Fälschung, der aber eine ältere, echte Güterbestätigung vorgelegen haben muß 8).

König Zwentibold von Lothringen (896—900) zog außer dem Kloster Maxirnin (892) 896 auch Oeren an sich. Dann kamen beide Klöster mit ihren Besitzungen an Gebhard, seit 900 Stathalter von Lothringen 9).

König Karl IM. d. Einfältige (893/898—923) gab Maximin und wohl auch Oeren an (seinen Schwager?) Reginar, einen fränkischen Adeligen im Gebiet von Lüttich und Cam-brai10). Dessen Schwiegersohn Wigerich, seit 909 Graf in Trier und im Bitgau, wurde Stammvater der Herzöge von Ober- und Niederlothringen, der Herzöge von Limburg, der Grafen von Luxemburg, an die nach 939 die Klöster Echternach und Maximin (und Oeren?) fielen, und der Herren von Reifferscheid und Wildenburg 11) (vgl. Stammtafel). Otto l. (936—973) gab Oeren 986 an das Bistum Trier. Unter den in der Übereignungsurkunde genannten Oerener Besitzungen findet sich Hülesheim nicht mehr, es scheint also in andere Hände gekommen zu sein 12).

Im Prümer Prekarievertrag von 943, der ersten echten Hillesheimer Urkunde, gaben die Eheleute Ramengarius und Adelgarda ihre Besitzungen in Hillesheim dem Kloster Prüm auf Widerruf, behielten aber die Nutznießung auf Lebenszeit13). Dann berichtet die Kölner Königschronik, daß der Kölner Erzbischof Philipp l. von Heinsberg 1188 Hillenseym, das AHod (= Freigut; Familienerbgut) des Gottfried de Stophe, für 200 Mark erworben habe14). Möglicherweise handelt es sich 943 und 1188 nur um Besitz in Hillesheim, nicht um den ganzen Ort.

Knapp hundert Jahre später war Hillesheim a!s luxemburgisches Lehen 15) im Besitz der Herren von Wildenburg: 1272 nämlich bekannte Gerhard von Wildenburg, daß seine Besitzungen zu Hillesheim Lehen vom Grafen [Heinrich II.] von Luxemburg seien und leistete ihm den Lehnseid 16). Die Wildenburger stammten aus dem Haus Limburg, das seit 1247 auch die Grafen von Luxemburg stellte17).Mit den Wildenburgern waren die Reifferscheider stammverwandt: Philipp L, der Bruder Gerhards II. von Reifferscheid, war der Begründer der Wildenburger Linie. 1306 erklärten die Ritter Johann [II.] von Reifferscheid und Johann von Wildenburg wiederum, Hillesheim vom Grafen Heinrich [ML] von Luxemburg (1308—1313 Kaiser Heinrich VII.) als Lehen empfangen zu haben 13), und daß Hillesheim ein Offenhaus19) des Grafen von Luxemburg se 20).

Im Zusammenhang mit Luxemburg muß man vielleicht auch die Hillesheimer Schöffensiegel des Mittelalters sehen. Drei dieser Siegel sind bekannt: Zwei sind bei Meyer abgebildet und besprochen, eins ist in der Festschrift des Hubertusvereins abgebildet21).

       

Mittelalterliche Hillesheimer Schöffensiegel

Schildhaltender Löwe von 1611 am Cafe Baur

Alle drei Siegel zeigen neben einer gekrönten Madonna mit Kind links unten einen Wappenschild mit einem Löwen. Meyer deutet ihn als den Löwen von Jülich, schreibt aber, daß „der Jülicher Löwe keine Krone trägt, hier aber der gekrönte Löwe abgebildet ist"22). Es könnte sich also eher um den gekrönten Löwen von Luxemburg handein23).

Die oben genannte Urkunde von 1306 ist insofern interessant, als in ihr die Rede ist von dem Ort Hillesheim mit Burg, Befestigung, Mauern und Gräben. Die Reifferscheid-Wildenburger scheinen Hillesheim also befestigt zu haben. Aus der lat. Bezeichnung „villa" in der Urkunde geht nicht hervor, daß Hillesheim schon eine Stadt war; denn villa bedeutet allgemein Dorf. In dem der Urkunde anhängenden Siegel von Schultheiß und Schöffen der Gemeinde ist Hillesheim jedoch als Stadt bezeichnet: S(igillum) CIVITatis de hilDEsheim in EFELLEN. Unter einer „civitas" aber muß eine Stadt mit allen Stadtrechten verstanden werden 24). Wenn die Herren des Ortes trotzdem nur von einem Dorf sprachen, so lag das wohl daran, daß Hillesheim zwar tatsächlich schon Stadt war, die königliche Freiung aber noch nicht ausgesprochen war. „Die Verhältnisse lagen hier durchaus anders als bei Schönecken und Gerolstein. Dort suchten die Burgherren die Entwicklung ihrer Orte [zur Stadt] zu fördern, hier bezeichnete sich der Ort [Hillesheim] selbst als Stadt, während die Herren vorsichtig nur von einem Dorf sprachen" 25).

Die in der Urkunde erwähnte Burg, von der Dehio annimmt, daß sie im 12. Jh. zur Überwachung der Straße Lüttich—Malmedy— Koblenz erbaut worden sei26), stand an der Südwestecke der Stadtmauer und erstreckte sich bis an die Kirche27). Sie ist heute gänzlich verschwunden, nur noch die Straßennamen „Burglehne" und „Burgstraße", in der noch ein ehem. Burgmannenhaus steht (Nr. 8) mit den Wappen der Natten-heim, Vianden und Hillesheim (?) über einem spätgotischen Fenster, die jetzt leider mit Schiefer verkleidet sind, halten die Erinnerung wach.

Ein Reifferscheider, wahrscheinlich Johann II. (1272—1316), der ursprünglich Geistlicher werden sollte, war es auch, der gegen Ende des 13. Jhs. das Augustinerkloster außerhalb der Stadt (ad oppidi moenia) gegründet hat und nach seinem Tod in der Klosterkirche begraben worden ist28). Meyer schreibt, daß die Gründung des Augustinerchorherren Kloster um 1250 geschehen sei; es war aber eine Niederlassung der Augustinereremiten, die erst 1256 von Papst Alexander IV. zu einem Orden vereinigt worden sind und sich danach von Italien auch nach Deutschland ausgebreitet haben. Es ist nicht ganz auszuschließen, daß Hillesheim zum Schutz des Klosters ummauert worden ist. Andererseits mag die günstige Lage Hillesheims für die Verteidigung bzw. Beherrschung der Umgebung und an einer wichtigen Straße für die Entstehung des befestigten Burgortes ausschlaggebend gewesen sein, in dessen Schutz dann das Kloster erbaut worden ist29). Jedenfalls sind Stadtmauer und Kloster etwa zur gleichen Zeit von den Reifferscheidern und Wildenburgern errichtet worden.

Mit ihnen war dann auch die Geschichte der Stadt in der ersten Hälfte des 14. Jhs. eng verbunden, wie aus einer Reihe von Urkunden hervorgeht:1318 beurkundeten Richarda, Herrin zu Reif-ferscheid 30), und ihr einziger Sohn Johann (IV.), daß sie von den edlen Gebrüdern Johann und Tilkin von Weseme (Wiesbaum) und Adolf von Wesebin (Wäesbaum) 191 Mark Denare der in Hillesheim umlaufenden kölnischen Währung (Coloniensis pagamenti in Hilleschem currentis) erhalten hätten, um ihre Hillesheimer Güter von Philipp (IV.) von Wildenburg auszulösen, dem sie verpfändet waren. Für diese Schuld verpfändeten sie nun die gleichen Güter an die Geldgeber31). Bei diesem Handel waren Graf Gerhard V. von Jülich und sein Sohn Wilhelm (V.) Bürge. Fünf Jahre später, 1323, haben die beiden Reifferscheider, Mutter und Sohn, von Johann von Wasen (Wiesbaum) und seinem Bruder Tilkin, jetzt Tilkin von Hillesheim genannt, wiederum 200 Pfund geliehen 32).

1330 kam es zwischen Heinrich II. von Reifferscheid (-Bedbur), seinem Neffen Johann IV. von Reifferscheid und dessen Mutter Richarda zu einer Erbteilung: Was innerhalb Richardas Witwengut in der Eifel lag, es sei zu Hillesheim oder anderswo, erhielten nun Heinrich II. und Johann IV. gemeinsam. Dieser Vertrag galt für die Lebenszeit Richardas. Nach ihrem Tod konnte jeder der beiden sein Erbe einbringen und eine neue, gleichmäßige Teilung verlangen33).

1332 verpfändete auch Johanna von Wildenburg, Tochter Philipps V., 100 Mark Renten, die sie zu Hillesheim bezog, für 1000 Mark an Graf Wilhelm V. von Jülich, der dann 1333 die Rechte und Freiheiten seiner Bürger von Hillesheim bestätigte34).

Johann, Graf von Luxemburg und König von Böhmen (1310—1346), gab dem Lehnsherrn 1334 nach dem Aussterben der Wildenburger im Mannesstamm die wildenburgische Hälfte der Stadt Hillesheim an diesen Wilhelm V. und versprach ihm auch die andere Hälfte aufzutragen, wenn sie frei werden sollte 35). Wohl im Zusammenhang damit vertauschte Katharina von Wildenburg, ebenfalls eine Tochter Philipps V., 1335 Burg und Land Wildenburg, ihren Anteil an Hillesheim und den Ort Ambele (Niederremmel/Mosel oder Ambleve/St. Vith?) gegen Kirspenich bei Euskirchen und Vicht bei Stolberg an Wilhelm V. von Jülich36),

Ebenso tauschte Johann IV. von Reifferscheid 1341 seine Gerechtsame an der Stadt Hillesheim gegen den Hof Hollar (Holle-rath bei Gemünden?) an Johann von Luxemburg 37) und räumte ihm das Vorkaufsrecht an Hillesheim ein38). Der Kauf scheint zustande gekommen zu sein 39), und Luxemburg wird -— nach dem oben 1334 Gesagten — auch die zweite Hälfte Hillesheims an Jülich gegeben haben; denn 1348 versprach Wilhelm V. von Jülich, mittlerweile Markgraf geworden, wieder, seine Stadt Hillesheim bei den hergebrachten Rechten zu belassen, sie zu bessern und nicht zu schädigen40). Damit war Jülich, neben Kurtrier und Kurköln mächtigster Territorialherr in der Eifel, ein beachtenswerter Vorstoß in die mittlere Eifel geglückt.

22) Meyer, S. 134 und Anm. 311.

23) Gruber, Wappen des mittelrheinisch-moseiländi-schen Adels. Landeskundliche Vierteljahresblätter. Trier 1962—65 und 1967. S. 88 f.; Fahne, Bd. !, 1, S. 47. — Sollte diese Annahme zutreffen, müßten Wappen und Text bei Wagner, Kleine Hillesheimer Wappenkunde, Jahrbuch des Kreises Daun, 1973, S. 32 f., dementsprechend geändert werden. — Draf, Festschrift des Hubertusvereins, schreibt, daß die Reifferscheider von den Herzögen von Limburg abstammten, „daher das Wappen mit dem Limburger Löwen am [Cafe Baur], wo auch das älteste Stadttor sich befand", aus dem Jahre 1611, wie die klein eingehauene Jahreszahl am Rundbogen ausweist. Auch der Limburger Löwe war gekrönt.

24) Planitz, Die deutsche Stadt im Mittelalter, Graz und Köln 1954, S. 295.

25) Lotzkes, Die Städte der Eifel. Phil. Diss., Bonn 1946, Bl. 28.

26) Dehip, Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Bd. Rheinland-Pfalz und Saarland, o. O. 1972, S. 303.

27) v. Mirbach (1), Die Erlöserkapelle zu Mirbach in der Eifel, Berlin 1903, S. 38, wo es weiter heißt: „In der Nähe des .Mirbacher Hauses' [Burgstr. 21] fand ich in ... einer Hofmauer schön bearbeitete Sandsteinblöcke, wo-hl die letzten kunstvoll gemeißelten Reste aus der alten Burg, die mir der Eigentümer, der alte Küster Burgund, für die Burgruine Mirbach schenkte." . . . „Die Gewölbestücke und einzelne Steine von rotem Sandstein mit fein gemeißelten Rosen und ändern Verzierungen aus der alten kurfürstlichen Burg Hillesheim wurden in der Ruine Mirbach, namentlich im Bogen der oberen Eingangstür zum Turm angebracht" (S. 40).

28) Haller-Züscher, Bd. III, S. 152; Wackenroder, S. 114; Schug, Geschichte der Pfarreien, Bd. V, Trier 1956, S. 245; v. Mirbach (2), Geschichte des Geschlechtes Mirbach, Berlin 1914, Bd. l, S. 211, Bd. III, S. 136. — 1290 stiftete Johann auch das Kloster der Augustinereremiten zu Bedbur (Bahne, Bd. l, 1, S. 12).

29) Lotzkes, passim.

30) Sie war die Witwe Johannes III. und eine Tochter Wilhelms von Salm und Richardas von Jülich, einer Schwester Gerhards V. (Fahne, Geschichte der kölnischen, jülichschen und bergischen Geschlechter, Neudruck Osnabrück 1965, Tafel LVI).

31) Fahne, Bd. II, Nr. 134.

32) Schannat-Bärsch, Eiflia illustrata, Bd, l, 2, S. 619 und 580.

33) Fahne, Bd. II, Nr. 155.

34) Schannat-Bärsch, Bd. IM, 2, l, S. 74.

35) Fahne, Bd. l, 1, S. 27.

36) Schannat-Bärsch, Bd. III, 2, l, S. 74.

37) Schannat-Bärsch, Bd. l, 2. S. 619 ff., Bd. !, 3, S. 917 ff, Bd. MI, 2, l, S. 74.

38) Fahne, Bd. M, Nr. 167, Anm. 2, und Nr. 170.

39) Johann IV. wurde 1343 Landmarschall in Westfalen, nachdem er schon vorher für ein Darlehen von 1 100 Schildgulden und 600 Goldgulden die Ämter Waldenburg und Schellenburg von Erzbischof Walram von Köln in Pfandnutzung genommen hatte. „Dieses gibt Aufschluß, warum er bis dahin bemüht war, sein Vermögen in der Eifel zu versilbern" (Fahne, Bd. l, 1, S. 91).

40) Abschrift von 1437 im Staatsarchiv Koblenz, 1 A 2045.

Der oben genannte Tilkin, der sich nach 1318 Tilkin von Hillesheim nannte und Stammvater des Burgmannengeschlechts v. Hillesheim wurde, scheint unter Julien eine besondere Rolle in der Stadt gespielt zu haben, wie aus einem Schreiben Markgraf Wilhelms von Julien aus England hervorgeht: In ihm befahl er 1353 Teilkyne (Tilkin) von Hilles-heym und allen seinen Burgleuten und Mannen und allen Bürgern der Stadt Hillesheim, dem Erzbischof von Trier zu huldigen, und entband sie von den ihm geschworenen Eiden41).

Denn Julien hatte seinen vorgeschobenen Posten Hillesheim nicht halten können: Erzbischof und Kurfürst Balduin von Trier (1307—1354), der in Streitigkeiten zwischen Markgraf Wilhelm und seinen Söhnen zu Hilfe gerufen worden war, hatte sich 1352 für eine Schuldverschreibung über 10000 Gulden die Städte Hillesheim und Sinzig verpfänden lassen und zog sie mit Genehmigung Kaiser Karls IV. 1353 ein, als die Schuldverschreibung von Jülich nicht eingelöst werden konnte42). Nun war Hillesheim endgültig dem Hin und Her der kleineren Dynastien entzogen und Vorposten des aufstrebenden geistlichen Kurstaates Trier in der Eifel geworden, dem es bis 1794 angehört hat.

Balduin hatte schon 1350 durch seinen Burggrafen von Kyllburg insgeheim Ermittlungen über den Wert und die Einkünfte der Stadt Hillesheim einziehen lassen44); nun nutzte er die günstige Lage Hillesheims an den wichtigen Fernstraßen Aachen — (Köln) — Losheim — Hillesheim — Manderscheid — Wittlich — Trier und Lüttich — Malmedy — Prüm — Hillesheim — Kelberg — (Bonn) — Mayen — Koblenz an der Grenze seines Reiches und baute die Stadt als nördlichsten Stützpunkt Kurtriers zu einer starken Festung aus und macht Hillesheim zum Hauptort des gleichnamigen Amtes mit den Dörfern Berndorf und Bolsdorf. Auch die Verleihung der Stadtrechte im Sammelprivileg Kaiser Karls IV., einem Großneffen Balduins, dürfte noch auf sein Betreiben zurückzuführen sein45).

Der Nachfolger Balduins, Boemund II. (1354 bis 1362), gelobte nach seinem Amtsantritt üblicherweise, daß er Burgmannen und Bürger der Stadt Hillesheim bei ihren bisherigen Rechten und Gewohnheiten lassen werde, und gab an Johann von Schleiden aus den Forderungen, die dieser an Balduin und das Erzstift hatte, „von brantschetzunge zu hillisheim" 170 Gulden; von Herrn Anton von Hillesheim (einem Sohn Tilkins?) bekam Schleiden aus dem gleichen Grund 22 Malter Roggen und 14 Ohm Weins46). Im gleichen Jahr 1354 ernannte Boemund Dietrich von Ulmen zum Amtmann in Hillesheim. 1355/56 war Rorich Walpod von Ulmen Amtmann, und 1357 wird Johann Meelbaum von Kasselburg als Burgmann genannt, der während eines Krieges zwischen Trier und Jülich Amtmann der Feste und Stadt Hillesheim war47).

In dieser Zeit muß es in Hillesheim zu einer Art Bürgerkrieg gekommen sein, dessen Anlaß unbekannt, aber vielleicht in einer Rivalität zwischen den Burgmannen Meelbaum und Tilkin bzw. in Tilkins früherem Verhältnis zu Jülich zu suchen ist. In seinem Verlauf gab es zerstörte Häuser, Gefangene und Tote. Am 24. März 1357 geschah unter Mitwirkung von Erzbischof Boemund eine Aussöhnung zwischen Bürgern und Stadtgemeinde einerseits und Tilkin und seinen Söhnen andererseits, bei der gegenseitig versprochen wurde, alle Gefangenen frei zu lassen und wegen der Toten keine Rache zu nehmen. Tilkin und seine Söhne sollten wieder in Hillesheim wohnen können in Recht und Gewohnheit wie andere Burgleute auch und die ihnen zustehenden Abgaben erhalten. Die Stadt verpflichtete sich ferner zur Lieferung von genügend Bauholz, damit Tilkin und Söhne ihr zerstörtes Haus zu ihrer Zufriedenheit wieder aufbauen konnten 48).

Nach Beilegung dieses „Krieges und Zwiespaltes" wurde Arnold von Blankenheim, Herr zu Gerolstein, 1358 zum Amtmann in Hillesheim ernannt und übernahm die Stadt mit „Posten, Turmknechten, Wächtern und allen anderen Hütern" und der Verpflichtung, fortan die Bürger in Eintracht und Frieden zu erhalten.

41) ebd.

42) Staatsarchiv Koblenz, 1 A 5751.

43) Auszugsweise nach Niessen, Karte 34, und Lotzkes, BI. 84.

44) Schon 1347 stand Johann IV. von Reifferscheid in Verbindung mit Balduin von Trier, dem er die Herrschaft Thum bei Nideggen zu Lehen auftrug und versprach, dessen Neffen, König Karl IV. (1346 bis 1378), gegen Kaiser Ludwig IV. (1314—1347) mit seinem Gesinde und seiner ganzen Streitmacht zu helfen. Vielleicht ist damals schon der spätere Erwerb Hillesheims durch Kurtrier angeregt worden? (Fahne, Bd. l, 1, S. 92).

45) Neues Archiv, 33/354.

46) Staatsarchiv Koblenz, 1 A 5803.

Stammtafel

1376 war dann, wie schon erwähnt, unter den angeblich mit Frankfurter Recht begabten Städten im Sammelprivileg Karls IV. auch Hillesheim genannt49). Damit rückte Hillesheim auch „offiziell" in die Reihe der kurtrierischen Städte ein, nachdem es schon lange Sfadf genannt worden war und sich auch als solche gefühlt hat: Von einer früheren Verleihung der Stadtrechte ist zwar nichts bekannt; jedoch geht aus der Siegelumschrift „civitas" und der Bezeichnung „sculteti et scabinorum" hervor, daß Hillesheim 1306 Stadt war. Denn „in der Tat sind die Ämter des Schultheißen und der Richter ... Stadtämter, denn sie befassen sich wesentlich mit den Angelegenheiten der Stadt"50). Dann wird Hillesheim 1311 wieder „oppidum" genannt: Ein Theodoricus Abbas verpfändet Güter für 25 Mark Geldes, wie es gemeinhin in der Stadt Hillesheim in Umlauf war (monete communiter currentibus in oppido Hillesheim). Die Urkunde, die mit dem „sigillum oppidi de Hillisheim" versehen war, nennt Jakob genannt Hane als Schultheiß und Winand, Gerhard genannt Crul und Jakob genannt Kays als Schöffen in Hillesheim 51). Seit den vierziger Jahren des 14. Jhs. wurde Hillesheim dann wohl regelmäßig Stadt genannt.

Die Stadtrechte einer mittelalterlichen Stadt bestanden im wesentlichen in der Marktgerechtigkeit, dem Befestigungsrecht und der Gerichtsbarkeit, Rechte, die Hillesheim wenigstens z. T. schon um 1300 hatte und bis zur französischen Revolution behalten hat. Die städtische Selbstverwaltung hatte Hillesheim als kurtrierische Stadt wohl nur teilweise, da neben dem Bürgermeister der Schultheiß als kurfürstlicher Beamter füngierte, der auch den Vorsitz im Stadtgericht hatte52). Die scabini (= Schöffen) des Stadtgerichtes — in Hillesheim waren es 7 — waren oft zugleich auch die Ratsherren. Sie wurden — wie auch der Bürgermeister, der mit dem Stadtschreiber die Geschäfte der Stadt führte — entweder von der gesamten Bürgerschaft oder auch vom alten Rat ganz oder teilweise aus den „Vornehmen" der Stadt gewählt. Als Schöffen erscheinen auch öfter Angehörige der Burgmannengeschlech-ter 53). Zeichen der städtischen Selbstverwaltung war das Siegel (Stadt- oder Schöffensiegel), mit dem städtische Urkunden beglaubigt wurden (s. o.).

Stadtsiegel an der Urkunde um 1206

Außerdem waren Stadtrechtsorte politische und wirtschaftliche Zentren: Hillesheim war Verwaltungssitz eines kurtrierischen Amtes, in dem sich Verwaltung (Amtmann bzw. Amtsverwalter und Kellner54)), Verteidigung (Burg und Stadtmauer mit Burgmannen und Knechten), Rechtswesen (Stadt- und Amtsgericht), Wirtschaft (Markt und Gewerbe mit später drei Zünften) und Verkehr (Umspannstation an wichtigen Straßen — s. o. —) zusammenballten.

Damit war der Grund für ein wirtschaftliches Aufblühen gegeben; besonders der Markt trug dazu bei, daß Hillesheim ein „sehr wohlhabender Ort mit Kaufhaus und Akzise" wurde55) und sich schließlich vor die Stadtmauer ausdehnte: Vor dem Nordtor entstand die Vorstadt, in der Hauptsache wohl als Niederlassung der Handwerker und Gewerbe (Gerbereien)56), in der sich später auch die kurfürstliche Kellnerei befand. Wahrscheinlich ist auch zu dieser Zeit das zweite Stadttor (Neutor) entstanden.

47) Staatsarchiv Koblenz, 1 A 5007; Meyer, S. 230; v. Mirbach (2), Bd. III, S. 14.

48) Staatsarchiv Koblenz, 1 C 7, Bl. 147.

49) Neues Archiv, 33/354.

50) Hegel, Das erste Stadtrecht von Straßburg. Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, 25/1899, S. 695.

51) Trierisches Archiv, 11/1907, S. 83.

52) Als Schultheißen werden genannt: 1311 Jakob gen. Hane (Trier. Archiv, 11/1907, S. 83), 1392 Henken von Hillesheim (Strasser, Genealogisch-heraldische Sammlung im Stadtarchiv Trier, Hillesheim, Bl. 11), 1469 Wilhelm von Hillesheim (Schannat-Bärsch, Bd. II, 1, S. 181), 1477 Johann von Hillesheim (ebd.).

53) Als Bürgermeister werden genannt: 1408 Johann von Hillesheim (Strasser, Bl. 2), 1435 Tilmann von Hillesheim (Archiv für sippenkundliche Mitteilungen aus dem Sippenverband Hillesheim, 1/1937, S. 5).

54) Der Amtmann war gewöhnlich ein hoher Adeliger und saß auf seiner Burg; seine Geschäfte — neben der Verwaltung militärische, polizeiliche und richterliche Befugnisse — nahm der Amtsverwalter wahr, während der Kellner die Finanzen verwaltete.

55) Haller-Züscher, Bd. III, S. 23.

Wie Boemund II. 1354 bestätigten auch seine Nachfolger der Stadt Hillesheim ihre Rechte: Werner von Falkenstein 1388, Otto von Ziegenhain 1419, Johann II. von Baden 1458, Jakob II. von Baden 1504, Richard von Greiffenklau 1511 ").

Nach Otto von Ziegenhains Tod 1430 wählte das gespaltene Domkapitel zwei Bischöfe: Jakob von Sierck und Ulrich von Manderscheid. Papst Martin V. jedoch ernannte den Speyerer Bischof Rhaban von Heimstatt zum Trierer Erzbischof (1430—1439). Jakob war zurückgetreten, Ulrich aber lehnte sich gegen Rhaban auf, und es kam zur Manderscheiöer Fehde, in der Ulrich von Manderscheid, mit dem die meisten trierischen Adeligen zusammengingen, sich Trierer Städte, Burgen und Befestigungen bemächtigte und mit seinen Parteigängern besetzte, lim zu Geld zu kommen, verpfändete Rhaban Burgen und feste Plätze, u. a. das Amt Hillesheim an Richard Hurth von Schönecken, der sich 1435 in Hillesheim huldigen ließ, und belehnte 1436 Philipp Mul von Ulmen mit dem Hof zum Born in Hillesheim, den vorher Clesgin von Hillesheim besessen hatte58).

1439 dankte Rhaban zugunsten Jakobs l. von Sierck (1439—1456) ab, gegen den sich wieder eine Reihe Adeliger erhoben, auch Johann Hurth von Schönecken, der Sohn Richards. Dieser „brachte schließlich seinen Herrn so sehr in Zorn, daß der Erzbischof selbst ... mit einem starken und zahlreichen Heer... die Burgen und Städte Hyldesheym, Kasselburg, Manderscheid und Schönecken" innerhalb dreier Tage um den 24. Juni 1452 eroberte 59).

Erzbischof Johann II. von Baden (1456 bis 1503), Nachfolger Jakobs l., brauchte gewaltige Geldsummen, um die Schlösser und Burgen des Erzstiftes wieder herzustellen und verpfändete Burgen und Herrschaften auszulösen. Zur Beschaffung dieser Geldmittel ließ er sich mit Schatzsuchern und Alchimisten ein, führte besondere Steuern ein und nahm Darlehen auf: 1479 lieh er 2000 Goldgulden von Clais dem Alten von Mirbach, machte ihn dafür zum Amtmann von Hillesheim (wohl bis 1498) und gab „ihm und seinen Erben die Stadt mit ihren Dörfern, Renten, Gefallen, Zehnten und allem was dazugehört pfandweise auf zunächst vier Jahre60).

Clais der Alte von Mirbach (1405—1513!) wohnte zeitweise in dem ihm verpfändeten Hillesheim, wie es scheint abwechselnd in der Burg und einem von ihm erworbenen Burghof, dem Mirbachshof, dessen Turm um 1880 abgebrannt ist, und an dessen Wohnhausneubau bis in die jüngste Zeit das Wappen der Mirbachs angebracht war61).

56) Vgl. Planitz, S. 217 ff.

57) Abschrift von 1437 im Staatsarchiv Koblenz, 1 A 2045; Meyer, S. 165.

58) Die Taten der Trierer, Bd. VI, Trier 1962, S. 22 ff.; Schannat-Bärsch, Bd. III, 2, l, S. 76; Haller-Züscher, Bd. III, S. 41; Strasser, Bl. 5.

59) Die Taten der Trierer, Bd. VI, S. 30.

60) v. Mirbach (2), Bd. III, S. 172.

61) Das Wappen wurde 1902/03, als er die Erlöserkapelle und die Burgruine in Mirbach bauen ließ, von dem Generalleutnant Freiherrn Ernst von Mirbach, Oberhofmeister der Kaiserin Auguste Viktoria, gestiftet. — Im Zug der Ortskernsanierung wird der Mirbachshof abgerissen; das Wappen wurde von dem Hausbesitzer bei seinem Wegzug von Hillesheim mitgenommen.

Gewölbesteine aus der Hillesheimer Burg in der Ruine Mirbach

Teil der Stadtmauer mit Wehrgang

Außerdem besaß Clais in Hillesheim noch das Mirbachs-Haus (Burgstr. 21) 62). Clais der Alte scheint eine hervorragende Persönlichkeit und ein mächtiger Ritter gewesen zu sein. In seinen beiden Ämtern (seit 1471 war er auch Amtmann im Jülichschen Amt Münstereifel) scheint er mit ziemlich unumschränkter Machtvollkommenheit geherrscht zu haben, wie das eigentlich nur den Landesherren zustand. Diese aber, in dauernden Geldnöten und ewigen Fehden, mußten ihren Dienstleuten Zusicherungen geben, wie sie umfangreicher nicht sein konnten. Dadurch war letzteren oft eine Willkürherrschaft gesichert, die sie zur persönlichen Bereicherung auf Kosten ihrer Ämter ausübten. Der Eifeler Adel fühlte sich so stark, daß „Kriegserklärungen" an die Stadt Köln keine Seltenheit waren, die sich dann so auswirkten, daß die adeligen Raubritter kölnische Kaufleute auf ihren Reisen durch die Eifel überfielen und ausplünderten. Die Stadt Köln andererseits ließ keine Ritter in die Stadt hinein, die nicht in ihren Geleitsregistern standen; auch dann war der Aufenthalt in der Stadt auf ziemlich kurze Zeit beschränkt 63).

Die Ritter, die auf ihren Streifzügen Raub und Mord begangen hatten und mit Beute heimgekehrt waren, gaben „mit der blutigenHand Kirchen und Klöstern bedeutende Geschenke zum Danke oder zur Sühne"64). Auch das Hillesheimer Augustinerkloster ist im 14. und 15. Jh. von verschiedenen Adeligen beschenkt worden 65), von denen einige gegen Spenden auch ihre Begräbnisstätte in der Klosterkirche wählten, z. B. Clais von Nattenheim und wahrscheinlich auch seine Eltern und Thielgen von Densborn; denn „das Begräbnis bei den Mönchen galt allgemein als ein Mittel zu höherer Seligkeit" 66). Mancherlei Zuwendungen also „versetzten das Kloster in Wohlgeborgenheit und Wohlstand, so daß der Name Eremiten eigentlich zu Unrecht geführt wurde" 67), das klösterliche Leben war angekränkelt, und in der Reformationszeit neigten dann auch die Hillesheimer Mönche der neuen Lehre ihres früheren Ordengenossen Martin Luther zu, und das Kloster kam in Verfall.

62) v. Mirbach (1), S. 38; v. Mirbach (2), Bd. III, S. 230; v. Mirbach, Die Freiherrn und Grafen von Mirbach, Berlin 1887, S. 14.

63) Heyngen von Hillesheim z. B., ein Nachkomme Tilkins, lag 1377—1389 in Fehde mit der Stadt Köln (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 8. Bd., Köln 1893, passim). In den Kölner Geleitsregistern erscheinen häufig die Namen Clais von Mirbach und Clais von Hillesheim gemeinsam (Mirbach (2), Bd. III, passim).

64) v. Mehring, Geschichte der Burgen, Rittergüter, Abteien und Klöster in den Rheinlanden, Bd. III, Köln 1836, S. 34.

65) Zuwendungen erhielt das Kloster u. a. von Heinrich Meelbaum von Kasselburg, Friedrich von Bols-dorf, Gerhard von Bamme, Wilhelm von Wiesbaum und Clais von Nattenheim, dem Onkel des Clais von Mirbach (Meyer, S. 68 f.).

66) v. Mirbach (2), Bd. III, S. 136 und 237; Fahne, Bd. l, 1, S. 12.

67) Schug, S. 246.

68) Auszugsweise nach Fahne, Bd. l, 1, S. 38, 46 f., 83 ff. und 121.

Es zeigte sich also um 1500 in Hillesheim auf weltlicher und geistlicher Ebene das gleiche Bild wie im gesamten Reich: Die „Ordo" des Mittelalters zerfiel infolge der wirtschaftlichen und sozialen Wandlungen, und eine neue Zeit zog herauf, die dem Eifelstädtchen, das bis dahin in relativem Frieden gelebt hatte, schwere Zeiten mit Kriegen und Zerstörungen bringen sollte.