Fisch für Bischofs Tisch

Kurfürstliche Fischweiher im Amte Daun

Alois Mayer/Friedbert Wißkirchen, Daun

 

Jagd- und Fischrechte

Das Jagdrecht auf Fisch und Fleisch als wichtige Nahrungsmittel, die Wald und Wasser kostenlos liefern, war seit dem frühesten Mittelalter nie in Händen des schlichten Bürgers, sondern stets Privileg des Königs. Kurz nach der Jahrtausendwende ging das Jagd- und Fischereirecht auf die zwischenzeitlich entstandenen Kurfürstentümer über. In freien Herrschaften, in denen die Kurfürsten noch nicht ihre Landesherrschaft ausübten, genossen die auf Burgen ansässigen Herren als Privileg des Königs die Jagd und Fischerei.

Nur in seltenen Fällen wurde dem Untertan unter besonderen Bedingungen und Auflagen Fischfang in Bächen oder Flüssen gestattet. „.. doch habe das Landvolk mit gnädiger Erlaubnis bisher in Bächen gefischt und sie bäten hiermit unseren gnädigen Herrn, den Kurfürsten, ihnen auch ferner diese Gnade zu belassen" (Weistum 1466).

Da der Fischfang in Bächen und Flüssen nicht den jährlichen Verbrauch in der Burgküche abdecken konnte, legten die Herren von Daun, die um 1100 in ihrem Amt Daun bereits große Besitzungen hatten, an günstigen Talauen kleinere und größere künstliche Fischweiher an. Sie ließen Dämme und Schleusen bauen und genossen die herrlich schmeckenden Fische. Jedoch gerieten diese Weiher in kommender Zeit durch Verlehnungen oder Verkauf immer häufiger in den Besitz des Trierer Kurstaates, auch wenn sich die Dauner und Manderscheider Herren Fischfangrechte ausbehielten. Ein entscheidendes Datum war das Jahr 1352, in dem die Erzbischöfe von Köln und Trier den Dauner Ritter Ägidius zur Übergabe der Burg und seiner Herrschaft zwangen. In einem Vertrag vom 23.7.1353 teilten sie sich den Dauner Besitz auf. Darunter auch alle Weiher, hielten aber schriftlich fest, daß Gilles und seine Nachkommen Nutzungsrecht daran haben könnten (Dun 394).

Finanzielle Nöte bewegten aber dessen Nachfolger, nach und nach ihre Anteile und letztlich ihren gesamten Besitz den Trierern zu verkaufen. Am 11.4.1398 bestätigte Erzbischof Werner, daß er von Johann von Daun alle Weiher erhalten und daß dieser versprochen hatte, nur „zu fischen und jagen zu syner noitdorfft, nyt zu verkeuffen, noch keyne wihere, die myn vurge-nanter herre alleyne gedemmet und gestoppet hefte, nyt abelazen .." Dafür zahlte ihm der Erzbischof jährlich 275 Gulden und 50 Malter Korn (Dun 628).

Aus den Daten, aufgeführt bei der nachfolgenden Beschreibung der einzelnen Groß-Weiher, ist deutlich der sich immer rascher vollziehende Besitzübergang der Fischweiher von den Herren von Daun über die von Manderscheid bis hin zu den Kurfürsten nachvollziehbar.

Weiher und Teiche

Wie urkundlich nachweisbar, waren die Anzahl, die Größe und der Ertrag der Fischweiher im Amt Daun sehr beachtlich. Kurtrier, das das Erbe der Dauner Herren übernahm, hielt diese Weiher bis 1794 bei und legte noch zusätzlich neue an.

Teilweise sind deren Namen noch erhalten, und einige von ihnen werden heute als wertvolle Feuchtbiotope von Naturschutzfreunden gehegt und gepflegt: 

1. Dauner Weiher

Im heutigen Stadtbezirk Daun gab es vier kleinere, aber ertragreiche Forellenweiher: 

a) Kolverather Weiher

im heutigen Gelände der Heinrich-Hertz-Kaserne. Am 27.10.1345 bekennt Friedrich von Daun, daß er von König Johann von Böhmen „Kolbenrait by Dune, mit dem huse in dem wyer" als Lehen erhalten hat (Dun 326)

b) Borbach oder Mühlenweiher

bei der Baurbacher(=Borbach)-Mühle; heute Getränke Schreiner, war damals, im Gegensatz zu heute, ein recht großer Weiher.

c) Fischweiher am Viadukt

gelegen am „Fischbach"; später „Eisweiher" genannt, da die 1899 gegründete Dauner Eisgenossenschaft dort Eis für private und gewerbliche Betriebe gewann; Betrieb 1937 eingestellt; heute überbaut durch ein Bundeswehrdepot.

d) Forellenteich

„Item. Ein Garthen zu Dhaun mit einem kleinen Weyhergen, oder Fischhalter" (=Mühlenteich an der ehemaligen Städtermühle; heute „Hotel Eifeler Hof"; nach dem II. Weltkrieg zugeschüttet; Weistum 1583).

2. Boverather Weiher

(auch Monbach-, Maubachweiher genannt); in dersogenannten Leewiese gelegen; spätertrocken gelegt. Die Eindämmungen sind noch vorhanden; in der Flurkarte von Bove-rath als „Kölnischer Weiher" bezeichnet. Am 16.12.1310 entscheidet Graf Simon von Sponheim den Streit zwischen Richard, Herr von Daun, und dessen Neffen Diedrich von Daun wegen deren Besitz. Darin wird dem Diedrich zugeteilt der„wigere ende der molin in der Moubach"; wenige Zeilen später „der wyger unde de molin in der Moubach" (Dun 219).

Am 10.8.1459 belehnte Graf Diedrich von Manderscheid die Gebrüder Diedrich und Jakob von Daun unter anderem mit dem Weiher unter dem „Bofenratherkoppe" (Dun 772).

Graf Wilhelm von Manderscheid-Daun erhielt am 8.5.1482 das Recht auf Fischfang im Monbach-Weiher und in den Maaren und Bächen bei Daun (Dun 808). 

1583 wird dieser Weiher bereits als verfallen bezeichnet, „da vorzeiten ein Weyhergen gewesen, und gute Fisch gezogen, liegt jetzo ledig und verwüst" (Weistum 1583).

3. Mittelweiher nördlich von Saxler, Gemarkung Ellscheid.

Im Dialekt heute noch „Mottelweiher" genannt.

Am 8.5.1482 werden dem Grafen Wilhelm von Manderscheid als elterliche Abfindung Güter angewiesen, auch die Fischerei im Mittelweiher (Dun 808). 

1665 ist er ganz im Besitz des Trierer Erzbischofes;

1760 war seine Wasserfläche 11 Morgen und 31 Rutenl groß (=ca. 42442 qm); in den kommenden Jahren muß er stark versumpft und zugewachsen sein, denn als er 1774 wieder „gesichtet" wird, verzeichnet die „Spezifikation der kurfürstlichen Weiher im Amt Daun": „haltet im wasser und brüch 5 Morgen 64 Ruten" (= ca. 20 546 qm).

4. Finkenweiher (Winckenweiher; fincken-Weyher) auf Ellscheider Bann;

Um 1350 urkundlich erwähnt; 

Am 8.5.1482 wird dem Grafen Wilhelm von Manderscheid die Fischerei im Finkenweiher angewiesen (Dun 808); „haltet 1774 im wasser 2 Morgen 10 Ruten" (= ca. 7 824 qm);

5. Mürmesweiher (auch Mirmes, Mermoiß, Mürbes, Memmüß, Meirmos, Mirmois, Mirmos, Merwes, Maarwies, Meyermoer genannt)

1425 gehören Dreiviertel den Trierer Kurfürsten und ein Viertel den Manderscheider Grafen: „4. Item derwiher genannt Mermoi-sz, der ist min hern, da hait min junkher van Manderscheit ein vierteil inne; (Weistum 1425).

Am 8.5.1482 wird dem Grafen Wilhelm von Manderscheid die Fischerei im Mermesmaar angewiesen (Dün 808); 

1583 wird begründet, warum die Manderscheider ein Viertel nutzen dürfen, da „sie neben dem Trierischen Churfürsten gemelten Weyher haben helfen bauen". 1665 ist er ganz im Besitz der Trierer Kurfürsten;

„haltet im Aprill 1772 im wasser 133 Morgen 81 Ruten; damit war er dreimal so groß wie das Weinfelder Maar (= ca. 505 614 qm)!

6. Sankweiher (auch Sahneck-, Sanier- oder Sangweiher genannt); auf Udler Bann. 1346: Der Weiher mit einem Gehöft und Fischteichen gehört den Dauner Burgherren;

1425 wird im Dauner Weistum aufgeführt: „ § 1. Item die edelste lüde sprechen!, das min her bischof Ott den Sackwihere alleine habe doen machen, besetzen und auch alleine doen fischen .." Über dieses Alleinnutzungsrecht kam es zu einem lang-jährigen Streit zwischen dem Trierer Erzbischof Johann und dem Manderscheider Grafen Diedrich.

Erst am 29.8.1472 entschieden die Schiedsrichter (Johann Kriywiss, Dr. Juris erzbischöflicher Kanzler; Amtmann Diedrich von Lontzen, genannt Robin, und der Trierer Hofmeister Wilhelm, Herr zu Eltz), daß der „Sankwyrere" dem Erzbischof gehöre, weil dereinst Erzbischof Otto (1418-1430) den Weiher und den Damm errichtet habe, es sei denn, die Manderscheider bewiesen, daß dies Unrecht sei (Dün 795). 

Im Weistum von 1583 wird aber deutlich darauf hingewiesen, daß die Manderscheider Herren an dem Sangweiher den 4. Fisch nutzen dürfen, da „sie neben dem Trierischen Churfürsten gemelten Weyher haben helfen bauen". 1665 gehört er ganz dem Trierer Kurfürsten.

Die Vermessung im April 1774 ergibt eine Wasserfläche von 30 Morgen (= ca. 113587 qm) und 2 Morgen Bruchland (= ca. 7572 qm);

7.Saxler Weiher (Saxeler, Sachslar); Bereits 1281 wird urkundlich ein Fischweiher bei Saxler erwähnt; er bestand aber wesentlich früher:

Am 26.3.1287gab Heinrich von Dune (1276-1296) seine „Burg" Saxler mit dem Fischweiher dem Erzbischof Seyfried (= Siegfried) von Köln gegen 150 empfangene Mark zu Lehen („castri nostri Sackeslare cum piscinis"; Dün 163). 

Am 6.5.1357 verkaufte Heinrich von Daun an den Erzbischof Boemund von Trier seinen Anteil an der Herrschaft Daun für 4000 Florenzer Gulden, darunter alle Weiher, auch den „mit namen des wihers genant Sachslar und aller ander wihere" (Dun 430). Alle Weiher wurden endgültig am 28.4.1395 durch Johann, Herr zu Daun, an Erzbischof Werner von Trier verkauft, auch „den wiher Sachslaer und alle ändern wiher, vischeri-en .." (Dun 600).

1425: „ 2. Item der Saxeller wiher ist auch alleine mins gnedigen hern" (Weistum 1425). Die Saxler Mühle trägt noch heute das Wappen des Kurfürsten von Trier auf einem Türsturz. 

8.Mühlenweiher bei Saxler („boben Saxeller"; oberhalb Saxler verzeichnet die Flurkarte heute noch „Im alten Weiher", dereinst gespeist vom Mürmesbach), 

auch „Huolbeweiher" oder „Nuolbewiher" genannt, „ist auch alleine mins gnädigen hern" (Weistum 1425). 

Am 16.12.1362 verkauften die Gebrüder Heinrich und Richard, Herren zu Daun, dem Erzbischof Kuno von Trier auf Wiederkauf ihren Anteil am Weiher Saxler mit Mühle für 300 kleine Gulden „den wiher genant Saxler... und der mulen an demselben wiher gelegen.." (Dun 471) 

Endgültig alles verkaufte Johann, Herr zu Daun, dem Trierer Erzbischof Werner am 28.4.1395

Anfangs wird der Weiher mit 90 Morgen (= ca. 340 761 qm) angegeben; bei der Vermessung im April 1774: „haltet im wasser 50 (ca. 189 312 qm) Morgen an gesträuch und brüch 40 Morgen" (= ca. 151 449 qm). Damit war die Wasserfläche anfangs doppelt, später nahezu so groß wie die des Weinfelder Maares!

9. Der Strohner Weiher

Er lag gegenüber dem „Wartgesberg", der jetzigen Lavasandgrube, an der Kreisstrasse 26 nach Strotzbüsch. 

Er gehörte anfangs den Herren von Daun. Der Dauner Ritter Richard hatte das Dorf „Stroin mit Zubehör" am 26.7.1297 für 130 Pfund vom Grafen Heinrich von Luxemburg zu Lehen empfangen (Dun 200). Eine erneute Verleihung fand am 26.7.1299 statt (Dun 192). Dieser nicht sehr ertragreiche Weiher wurde durch die Trierer Kurfürsten meist verpachtet und seit Mitte des 18. Jhd. in Wiesengelände umgewandelt. 

1665 ist der Strohner Weiher ganz im Besitz des Trierer Erzbischofs; versumpft und verfällt aber in kommenden Jahrzehnten, so daß 1774 gemeldet wird „der Weyher zu strohn ist vorhin weyher gewesen, wird verrechnet zu 46 Morgen".

10. In Darscheid gab es zwei kleinere Weiher. Am 8.5.1482 wurden dem Grafen Wilhelm von Manderscheid die Fischerei im Darscheider Weiher angewiesen (Dun 808). Der Darscheider Weiher wurde durch den „Irlenbach" gespeist und lag südlich des Dorfes. Der Damm bildete die jetzige Landesstraße 66 nach Steiningen.

11. Bei Dockweiler-Dreis zwei Weiher,

Auch der Dreiser Weiher, 1488 als Besitz der Manderscheider Grafen erwähnt. Er wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts trockengelegt und in Wiesen verwandelt.

12. Forellenweiher bei Ellscheid

„der forellen Weyher ist 1766 gesichtet und haltet im wasser 60 Ruten"(= ca. 1 514qm). Bis 1794 gehörte er Kurtrier. Diesen kleinen Weiher kaufte am 3.8.1810 der Bauer Matthias Weber aus Ellscheid.

12. Sprinker Weiher bei Mückeln

auch Weiher bei „Schutzalf" genannt; Flurname: „Am Klosterweiher". 1547 als Leben des Klosters Springiers-bach angelegt.

1812/13 von französischen Soldaten zerstört.

1984 (17.12.) neu errichtet (7000 qm; 2,50 Meter tief; Steffes).

13. Fischerei in den Maaren

Ebenso wie bei den künstlich angelegten Fischweihern hatten die Herren von Daun das Recht, in den Maaren ihres Amtes zu fischen. Im Laufe der Jahrhunderte übernahm es der Kurstaat. In den Weistümern von 1425 und 1466 wird aufgeführt: das Emmeraider (= Immerather) Maar gehört Junker Wilhelm von Zievel, doch hat mein gnädiger Herr (= Kurfürst von Trier) das Recht, darin zu fischen; ebenso hat mein gnädiger Herr das Recht, auf dem Schalckemer (= Schalkenmehrener) Maar zu fischen; das gleiche gilt für das Wynfelder (= Weinfelder) Maar wie auch für das Lutzer Maar (= Gemündener Maar). Da der Fischfang in diesen tiefen Gewässern anscheinend wenig ergiebig war, wurden diese für die Bevölkerung freigegeben:,,... undjeder-man mag darauf fischen mit gnaden, und seynd nie verbotten gewesen, sie habetur im alten Hebregister" (Weistum 1583). 

Zusätzlich gab es noch mehrere kleinere Fischweiher und Forellenteiche, die urkundlich nicht immer erfaßt wurden, so bei lmmerath(2;Mühle mit Fischteich: „Item hat das Gotteshaus (Springiersbach) auch eine Mühle zu Immerodt samt seiner Clausen"), bei Allscheid (Forellenweiher) und auf Demerather Bann (3). Nach dem Dauner Weistum von 1466 besaß außerdem der Marschall von Densborn einen Weiher zu Mehren. „Wenn dieser darin fischt und den ersten Zug gemacht hat (= ein Fischnetz wurde vom Ufer oder Boot aus durchs Wasser gezogen), dann soll und kann mein gnädiger Herr mit dessen oder mit seinem eigenen Gerät drei Züge hintereinander tun ohne Erlaubnis und ohne Behinderung durch die Vorgenannten, die still dabei sitzen sollen". Dieser Weiher, in „Seidert" gelegen, wurde im 18. Jahrhundert von der Gemeinde Mehren als Weide genutzt, auf der 18 Bürger ihr Vieh weideten. Dafür wurden jährlich drei Malter Hafer an die kurfürstliche Kellerei nach Daun geliefert. 

Auch außerhalb des Amtes Daun, im heutigen Kreisgebiet, befanden sich noch zahlreiche Weiher, die von den verschiedensten gräflichen Herren und Kurfürsten genutzt wurden, so zwei Fischweiher bei Borler, die zum Haus Heyer gehörten, der 100 Morgen große Mosbrucher Weiher, der Virneburger Weiher bei Lirstal, bei Retterath, an der Franzenmühle, zu Bruchhausen, (Mayer/Mertes), bei der Holzmühle am Holzmaar oder der Weiher zu Duppach (63 Morgen groß und wegen seines Fischreichtums - besonders der Karpfen - weithin gerühmt). Bis 1794 gehörte er den Grafen von Manderscheid. 1804 wurde er von den Franzosen für 413 Taler 10 Sgr. verkauft und wenige Jahre später trockengelegt.

Fisch und Fang

In den Fischweihern wurden Karpfen, Hechte, Barsche, Schleien, Aale und Forellen gezüchtet. Der wichtigste Nutzfisch war unzweifelhaft der Karpfen (cyprinus). Er genoß bereits im frühesten Mittelalter größte Wertschätzung. So schreibt Kossidor, der Geheimschreiber des Ostgotenkönigs Theoderich (475-526): „Der einfache Mann mag essen, was ihm die Gelegenheit bietet. Auf fürstlichen Tafeln aber gehören Delikatessen, wie der in der Donau lebende Fisch carpa (= Karpfen)" 

Für das Kurfürstentum Trier liegen aus der Zeit vor 1550 keine Angaben vor, aber danach wird der Karpfen in den trierischen Kellereirechnungen immer wieder erwähnt. 

Brut-Setzlinge wurden aus den verschiedensten Laichgewässern herbeigeschafft und eingesetzt. Die Karpfensetzlinge wurden aus dem Strohner Weiher bezogen, in dem die Zuchtkarpfen verblieben und sich fortpflanzen konnten, „..der orths hat einen Weyher allein, der gibt gute setzling, den hat der Zender von Daun inVerwahrung.." (Weistum 1583). Später werden als Bezugsorte Binsfeld und das Amt Saarburg genannt:

1594 wurden auf Befehl des Erzbischof 413 Seekarpfen dem Binsfelder Weiher entnommen und in den Saxlerweiher geschafft. 

1653 war der Mürmesweiher mit 15 000 Karpfensetzlingen besetzt. 1657 wurde er abgefischt. Der Ertrag belief sich auf 424 Karpfen von 5-6 Pfund und 624 Hechte. Sofort wurden wieder 48 000 kleine Karpfen eingesetzt. 

Die Fische in den Weihern mußten Zusatzfutter erhalten. Abends und morgens wurde gekochter Reis, Abfälle von abgekochtem Gemüse oder Kalk in Form von zerkleinerten Eierschalen beigefüttert. Raubfische, wie Hechte oder Forellen, erhielten häufig kleinere Fische, „Gief-ger" (= Elritzen) oder Gründel, als Lebendfutter. Diese gab es nur in klarem, fließendem Wasser. Das Beschaffen dieses Lebendfutters, von denen ein Fischer höchstens 5-6 Pfund täglich fangen konnte, war sehr kostspielig. 

In größeren Zeitabständen, verteilt auf Jahre und meist im Frühjahr oder Spätherbst, wurden die einzelnen Fischweiher abgefischt. Das war eine äußerst mühevolle Tätigkeit, die in Fronarbeit geleistet wurde.

Wie sich solches Abfischen vorgestellt werden kann, geht anschaulich aus einer Erzählung von Dechant Fenger hervor:

„Herbst ist's. In den Seitentälern des Alfba-ches dampfen über den großen Weihern mächtige Nebelschwaden. Hirt und Herde sind vor den ersten Frösten gewichen. Einsam und verlassen liegen die großen Wasserflächen. Leise wiegen sich Ried und Binsen im scharfen Winde. - Da, auf einmal wird's lebendig! Eine Reihe von Fuhrwerken taucht auf! Zweirädrige Karren sind's, beladen mit langen Ruten von Haselnuß und Hainbuche. Andere Karren bringen Knüppel. Gleichzeitig erscheinen ganze Abteilungen von Männern und jungen Burschen, ausgerüstet mit Hacken, Heepen und Beilen. Und jetzt nahen Wagen mit großen Bottichen und Fässern, begleitet von Fischern mit Hamen auf den Schultern. Und nun gar ein Reitertrupp! Der gestrenge Herr Kellner von Daun ist's mit dem Weihermeister. Bei dem letzten Zapfenzug hatte es nicht geklappt. Die Bauern waren bockbeinig gewesen und hatten das Holz zur Erbauung der Unterkunftshütte nicht gehauen und angefahren. Darum diesmal sein strenger Befehl, es sollte jede Gemeinde ihre Arbeit tun, bei 10 Goldgulden Strafe für die Widersetzlichen. 

Das hat geholfen! Munter geht die Arbeit voran. Ein reges Leben und Treiben beginnt! Nach Weisung des Weihermeisters wird der Damm durchgraben, nachdem vorher ein Zaun aus Reisern an die Durchbruchstelle gestellt war, damit die Fische nicht durchschlüpfen können. Der Zapfen wird gezogen und die Wassermassen schießen in den Abzugsgraben. Mehrere Tage sind nötig, bis der Weiher sich soweit entleert hat, daß die Fischer beginnen könne. Aus Reisig, Ginster und Stroh wird eine Hütte für die Fischer erbaut und die Wachtposten aufgestellt, die achten sollen, daß nicht Unberechtigte mitfischen. Brennholz, Stroh für das Nachtlager, Lebensmittel werden angefahren. Liebevoll wird ein weitbauchiges Faß Wein abgeladen. Die Hechte und Karpfen, die an Ort und Stelle verzehrt werden, müssen doch schwimmen und Mürmeswasser war lange genug ihr Element. Ganze Reihen von Fässern und Bottichen werden nach und nach angeschleppt. Große Säcke mit Salz stapelt man auf. An Ort und Stelle werden ja die Fische ausgeweidet und eingesalzen. 

Ist endlich das Wasser soweit abgelaufen, daß die tiefere Rinne im Weiher nur noch mit Wasser gefüllt ist, beginnt die schwerste und schmutzigste Arbeit. Mit Schöpfhamen suchen die Fischer, die in langen Stiefel stekken, zuerst die zurückgebliebenen Tümpeln durch. Aale werden gestochen. Die ändern Fische werden ausgehoben und den fronpflichtigen Bauern in die „Fischtücher" geschüttet, mit denen dann die Leute durch Schlamm und Schlick zu den Bottichen stapfen, wo geübte Hände mit scharfen Messern die überflüssigen Eingeweide entfernen. Nach einer Spülung werden dann die Fische in die Fässer gelegt, die von Fuhrwerken gleich abgefahren werden, nach Wittlich, Trier, Ehrenbreitstein. 

Was muß das ein Schauspiel gewesen sein, wenn Hunderte von Hechten und Tausende von Karpfen in dem seichten Wasser tobten! Kein „Wunder, daß die Gegend der benachbarten Dörfer die Ufer umlagerte! Der gestrenge Herr Kellner von Daun ladet den Herrn Pastor und andere Freunde ein, das seltsame Schauspiel zu schauen. Ein Fest war der Zapfenzug für die ganze Umgegend. Die Wachen werden ein Auge zugedrückt haben, wenn die kühnen Dorfjungen in den Tümpeln Nachlese hielten. Einen Anteil an Fischen bekamen die Fröner ohnehin. In den Tagen des Zapfenzuges wird in keinem Dorfhause der ganzen Umgegend Hecht oder Karpfen im Topf gefehlt haben."

Meist blieb der ausgefischte Weiher ein Jahr lang trocken liegen, bis er wieder besetzt wurden.

Die Fischernte in diesen Weihern war beachtlich. So wurden gefangen aus dem

Mürmes:

1567: 424 Karpfen von 5-6 Pfund; 624 Hechte.

1610: 6 425 Karpfen zu 5-6 Pfund.

1741: 672 Hechte, 294 Barsche, 300 Karpfen und 400 Schleien.

1755: 663 Hechte, 1 069 Karpfen, 214 Barsche.

1779: 4 893 Karpfen, 499 Hechte, 80 Barsche, 27 Schleien und 7 Aale.

Saxlerweiher:

1777: 1 087 Hechte; 

1 450 Karpfen; 

300 Barsche; 

200 Schleien 

und 27 Aale;

Mühlenweiher:

„Spezifikation der vom Saxler Mühlenweiher im Amt Daun abgeführten Fischen vom 9. bis 16.9.1763":

644 Karpfen von 3-5 Pfund; 147 Mittel-Hecht von 2-8 Pfund; 9 Raubhechte von 18-24 Pfund; 500 Schleien von 1 -1 1/2 Pfund; 24 Barsche; 15Aale.

Sangweiher:

1777; 260 Hechte; 1 432 Karpfen;  12 Barsche; 50 Schleien; 30 Aale.

Mittelweiher:

1777: 2 800 Karpfen; 130 Hechte; 10 Barsche; 15 Schleien; 15 Aale. 

Aus dem Amt Daun wurden zur Trierer Hofhaltung gesandt:

1605: 982 Karpfen und 2 Hechte und 26Tönnchen mit Schleien;

1706: 870 Karpfen, 450 Hechte und 150 Schleien;

1757: 11 511 Krebse; 

1760: 60 Hechte und 1 450 Karpfen. 

Bei den damaligen schlechten Fahrverhältnissen und schlechten Transportmöglichkeiten war es nicht möglich, die Fische fangfrisch zum kurfürstlichen Hof zu bringen. Sie wurden in Tonnen eingesalzen. So lieferte 1605 die Kellerei Daun drei Fäßlein mit eingesalzenen Hechten und Hechtlebern. Besonders schöne Exemplare wurden lebend in Bottichen, bei denen unterwegs das Wasser ständig erneuert werden mußte, nach Trier oder Koblenz geliefert, später geschah der Transport mit Eilpost.

Fron und Fahrt

Die Arbeiten beim Abfischen der Weiher, beim Transport zur Hofküche nach Trier oder Koblenz und beim Säubern und Ausschlammen (= Ausmotten) der Weiher dauerten oft zwei bis drei Wochen. Die Untertanen hatten sie in Fronarbeit zu leisten. So mußte zum Beispiel tonnenweise der nasse schwere Schlamm mittels Schubkarren weggefahren werden. Diese Weiherfronden waren besonders unbeliebt. Dies gab häufig Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten und Streit, denn es waren „ungemessene" Fronden, daß heißt, sie waren nicht genau umschrieben, nicht immer gesetzlich geregelt. Ob die Untertanen bei der Anlegung der Teiche fronden mußten, ist nicht ersichtlich, ist aber anzunehmen. Wenn man die Größe der Fischweiher mit Staudämmen bis zu 100 Metern in Betracht zieht, läßt sich die enorme Fronarbeit ahnen.

Aus dem Jahre 1547 stammt eine Urkunde, den Sprinker Weiher betreffend. Es erscheint der Kellner von Springiersbach zu Sprink wegen des neuen Weihers. Hupricht von Hontham (= Hontheim) soll „.. den damhe wanne der weyer gemacht wirft so lange die wiesen versotten seindt um sich und die seinen geprauchen und darfur und darnach soll es wie ander gemein weydt geacht werden..." Dieser Weihe lag in dem Distrikt „Braunebach". Haubrich von Hontheim konnte also die Wiesen und Weiden so lange nutzen, bis der Damm fertiggestellt und die Wiesen überflutet waren (Ortschronik Mükkeln).

1597 ist in einer Zeugenbefragung als Anhang zum Weistum Demerath zu lesen:

„Joachims Joist von Undert, seines alters ungefährlich 50 Jahr,... antworth", daß die Immerather verpflichtet seien, die im Mürmes, im Sax-ler- und im Mühlenweiher gefangenen Fische abzutransportieren. Etliche fuhren die Fische eine Zeitlang nach Wittlich, die andere Zeit nach Cochem. Und wer aus der Gemeinde keine Fischfuhren unternahm, der mußte die anderen ausbezahlen. Aber ins Haus Daun hätten sie keine Fahrten oder sonstige Frondienste unternommen, das hätte er auch nie weder von seinen Eltern noch von den Nachbarn gehört. Im übrigen wisse er auch nicht, daß die Immerather etwas mit der Zenderei Ellscheid zu tun hätten, außer der Ablieferung von Steuern, den Fisch- und Haferfahrten. 

1715 war die Fron so geordnet: Mürmesweiher - trierische Untertanen von Allscheid, Trittscheid, Ellscheid und Mehren. Mittelweiher- die Bewohner von Saxler, Schalkenmehren, Ellscheid und Demerath. 

Finkenweiher - die Bewohner von Demerath; sie brauchen aber keine Fuhren zu unternehmen.

Sankweiher: Bürger von Mehren und Schalkenmehren.

Mühlenweiher: Bürger von Üdersdorf, Udlerund Strohn.

Forellenweiher bei Ellscheid (1/2 Morgen) - ist ohne Fron (Fenger). Dieser Weiher wurde am seltensten ausgefischt, meist nur alle fünf bis sechs Jahre, 1765 wurden in ihm 500 Forellen gefangen.

1790 wurde der Finkenweiher ausgemottet (= entschlammt). Die Dauner Untertanen legten 1792 Protest ein gegen den ihnen zugemuteten Transport des Gestütpackwagens und die Ausmottung des Finkenweihers (Michel).

Weiherhaus und Fischbeamte

An den größeren Weihern waren Weiherhäuser errichtet, in denen konnten Aufseher und Fronarbeiter Quartier beziehen, sich verpflegen und Material für den Fischfang lagern. 

Das größte und bekannteste war das Weiherhaus bei Saxler, obwohl gleichzeitig auch in der Mühle zu Saxler noch Zimmer für die Fischer hergerichtet waren.

So berichtet der Dauner Amtskellner am 10.4.1729, daß in der Mühle zu Saxler eine Küche, zwei Zimmer und ein Speicher zum Gebrauch der Dauner Kellnerei dazu bestimmt sind, das beim Abfischen des Weihers dort geschlafen werden und dem Weihermeister und den Fischern notwendiges Essen zubereitet werden kann.

15 Jahre später, am 27.5.1744, schrieb der Dauner Kellner in seinem „Extractus protokolli kameralis" erneut an den Trierer Kurfürsten, daß in der Saxler Mühle kleinere Reparaturen vorzunehmen sind, insbesondere „in dem zum Aufenthalt bei vornehmender Befischung des dasigen großen Weihers gewidmeten Speisezimmer". Insbesondere sei ein Schoppe (= Schuppen) zur trockenen Unterbringung der Fischfaßbüden (= Fischfaßbütten) und Garne zu errichten.

Um 1748 führt der Müller der Saxler Mühle in einem Schreiben an, daß er bereits seit 37 Jahren die Aufsicht über die Saxler Weiher führe, aber - besonders zur Fischfangzeit - nicht mehr genügend Platz in der Mühle habe. 

Für die Ausbesserung dieses Weiherhauses wurden 1744 13 Reichstaler und 1 Fuder Kalk und für die Arbeit 1 Reichstaler 48 Albus veranschlagt.

Der letzte Kurfürst, der besonderes Interesse an den Fischweihern im Amte Daun hatte, ließ das Haus 1767 von Seitz wiederherstellen und war persönlich beim Abfischen dieser Weiher zugegen. Dafür besaß er eigens Wasserstiefel, wie dies aus einer Landrentmeisterrechnung von 1782 hervorgeht (Michel). 

Allerdings war es 1779 wieder sehr reparaturbedürftig, wie am 25. März berichtet wird: „Hat sich der Boden ... völlig gesetzet, also daß in einigen Jahren nichts mehr kann darauf gestellt werden ... Auch ist der Eingang oder Trapp (= Treppe) in einem solchen Unstand, daß man nicht ohne Gefahr aus- und eingehen kann.." Der aufsichtführende Müllermeister Peter Reicharts schrieb zwischen 1730 und 1740 an den Kurfürsten, daß er „als Weiherknecht zur Aufsicht der Weiher zwar jährlichsl 1/2MalterKorn Bestallung habe, wenn (er) aber daneben an den Weihern gearbeitet (habe), so habe zuerst gehabt die freie Kost und das je tags (= täglich) 12 Albus „. Danach bekam er an Stelle der Kost die Montur und 12 Albus täglich. Wenn er aber keine Montur erhielte, so habe er für Kost und Taglohn 15 Albus bekommen. Dann stellte er den Antrag, daß ihm zu den 12 Albus auch die Kost und die Montur gewährt werden sollen.

Allerdings wurden über ihn auch Klagen laut. So beschwerte sich am 29.9.1763 Jakob Neuenburger, Aufseher über das gesamte kurtrierische Weiherwesen, beim Kurfürsten:

„Untertänigster Aufseher über das kurfürstliche Weiherwesen kann nicht umhin, seiner kurfürstlichen Hofrentkammer eine Schuldigkeit anzuzeigen, wie das bei jetziger Fischung im Amt Daun der Saxler Mühlenweiher, welchen man für den besten Weiher hält.." in Erfahrung gebracht wurde. Demnach verursachte Müller Peter Reicharts großen Schaden, weil „er sich gegen alle Weiherordnung unterstanden und das Wasser aus der Ordnung hochgestemmet hat, daß durch diese Stemmung die Fisch sowohl bei dem kleinen als auch großen Gewässer soweit ausgehen, daß viele ... aus dem Weiher... gelangen und von den Vögeln oder sonstigem Raub verkommen ... Außerdem halte sich der Müller einen Kahn, mit dem er selbst zu den Fischbrutzeiten übers Wasser fahre, um zu „Grasen" (= Gras und Wasserpflanzen aus dem Uferbereich zu mähen). Reicharts behaupte nun, nicht allein im Amt Daun, sondern im ganz Land sei es Brauch, daß man in den Monaten Mai bis Juni und bis Ende August „in den Weiheren graßen gehen" kann. Dies verstoße aber gegen alle Weiherordnung, „wodurch der größte Verlust sowohl an Hecht als an Karpfen entsteht, derweil die Fisch im Gras und im Kleinwasser laichen.." 

Außerdem sagte Reicharts, Herr Weihermeister Merck habe ihm die Erlaubnis dazu gegeben, „das Wasser im gemelten Weiher aus der Ordnung hochzustemmen „. Merck hätte dies bestätigt, weil Reicharts ihm geklagt habe, daß er „in Summerszeiten nicht recht mahlen kann", weil nicht genügend Wasser im Bach vorhanden sei.

Solche Weiheraufseher, -meister oder Inspektoren, Teichmeister oder Seegräber waren vom Kurfürsten speziell angestellte Beamte. Sie hatten für das Gedeihen der Fische, für den guten baulichen Zustand der Weiher, deren Beaufsichtigung und Kontrolle zu sorgen. Deren rechtlicher Rahmen wurde in verschiedenen, vom Kurfürsten erstellten Forstordnungen, festgelegt. Die letzte, sehr umfangreiche (121 Paragraphen!) Forst-, Jagd- und Fischereiordnung, erließ am 3.12.1720 Kurfürst Franz Ludwig. In ihr werden unter anderem Hinweise zu Pflege der Umwelt und des Wassers gegeben, die recht modern anmuten und in ihrer Bedeutung nichts verloren haben. Es wird unter harter Strafandrohung gefordert:

* Die Bäche regelmäßig von Schliß und Rohr, von Schlamm und Fluten zu säubern;

* nichts Schädliches ins Wasser zu werfen, damit die Fische nicht toll gemacht oder getötet werden; bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 50 Florin angesetzt;

* keine Forellen zu fangen unter 8-9 Zoll;

* keine Weiden, Erlen, oder anderes Gehölz auszureißen oder abzuholzen, damit die Fische ihren Standplatz und ihre Nahrung behalten können; bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 10 Florin angesetzt;

* kein Flachs im Wasser zu brechen, zu spülen oder einzuweichen („zu ratzen"); bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 15 Florin angesetzt;

* die Wehre dürfen auch nicht zu hoch gebaut werden, damit Forellen und Salme die Bäche zur Brutzeit heraufsteigen können; beim Bewässern und Düngen der Wiesen, besonders bei baulichen Veränderungen der Mühlen dürfen die Weiher keinen Schaden erleiden;

* beim Bau von Wehren muß in der Mitte eine Öffnung für den Fisch-Stich gelassen werden, worin keine „Reißer noch Garn zu dessen Behinderung zu legen" seien.

* beim Steigen der Forellen (März bis Mai) darf kein Holz die Bäche herab geflößt werden; bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 10 Florin angesetzt;

* Die Untertanen Inder Nähe von Bächen und Weihern dürfen keine Enten halten; bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 5 Florin angesetzt;

* wer tagsüber beim Fisch- oder Krebsfrevel erwischt wird, zahlt 5 Florin, während der Nacht 10 Florin Strafe, besonders während des Sommers, wenn wenig Wasser in den Bächen sei, müsse darauf geachtet werden, daß die Bauern bei der Heuernte keine Forellen, Äschen oder Krebse fangen (Scotti 371). In der Schulchronik von Ellscheid steht zu lesen, daß ältere Leute sich erinnerten, zu Beginn des 19. Jahrhunderts am Mittelweiher Schilder gelesen zu haben, die dem Fischfrevler ankündigten: „Wer sich anmaßt aus dem Kurfürstlichen Weiher Fische zu entwenden, dem wird zur Strafe der rechte Arm abgeschlagen. "

Einige Namen solcher im Amt Daun tätigen Fischbeamte sind bekannt: 

1718: Weiherinspektor Kammerrat Coenen; 

1728: Weiher- und Teichmeister johann Schultz aus Schlesien (+ 12.2.1740). 

Nachfolger wurde sein Sohn Johannes Schultz. (Jahresgehalt: 286 Taler, 10 Malter Korn, 1 1/2 Malter Weizen, 1/2 Malter Gerste, 2 Ohm Wein und 6 Klafter Holz.

Ihm folgte Weihermeister Christoph Merck. Nachfolger wurde sein Sohn Friedrich Alexander Merck;

1786: Oberweiherdirektor Freiherr von Esch-Langewiesen. Sein Jahresgehalt betrug 266 Taler.

Da diese Weihermeister nicht überall in dem großflächigen Trierer Kurfürstentum sein konnten, wurden zusätzlich noch Weiheraufseher angestellt:

1744: Johann Willma;

1770 wurde das Schalkenmehrener Maar zum ersten Male mit gutem Erfolg ausgefischt. Daraufhin erfolgte von Trier aus die Anstellung des Heinrich Keip zu Cond, der auch das Gemündener und Weinfelder Maar befischen sollte. 1784 wurde Peter Wendel dessen Nachfolger. 

Die Amtskellner und Fischereibeauftragte hatten zur Erfüllung ihres großen Aufgabenfeldes gewisse Polizeirechte in der Strafverfolgung von Untertanen, die gegen bestehend Gesetze und Verordnungen verstießen, insbesondere bei unerlaubtem Fischen, dem Fischfrevel. Bereits 1548 erging vom Kurfürst Johann ein „gne-digklicher Bevell", daß die Amtsleute in einem neu anzulegenden Amtsbuch „vleissigh uffschreiben" sollen, was sie bezüglich der Fischerei anordnen. Er habe auch oft feststellen müssen, daß die „Beche von Underthanen", die in diesen nichts zu suchen haben, „nächtlicher weil gefischet" wurden. Darum befahl Johann seinen Amtsmännern, diese bei Fischfrevel ernstlich zu bestrafen (Scotti 78). Da die Fischwilderei nie nachließ, ordnete Kurfürst Johann Hugo am 30.6.1710 erneut an, Jagd und Fischfang nie durch unbefugte Untertanen ausüben zu lassen. Bei Zuwiderhandlungen sollten die Amtsleute abgesetzt und der Fischfrevler „mit zehn- und mehrtägigem, nicht durch Geld abzulösendem Gefängnis" bestraft" werden (Scotti 317).

So ertragreich die vielen Fischweiher im Kurfürstentum Trier auch waren, sie konnten den enormen Verbrauch an Fisch am Trierer Hofstaat nicht decken.

So verbrauchte die Hofküche in drei Jahren (1771-73): 22 678 Pfund Karpfen, 3 088 Pfund Hechte, 814 Pfund Barsche und 210 Pfund Aale. Die gesamten Weiher lieferten davon höchstens ein Viertel.

Kurtrier versuchte dem etwas entgegenzusteuern, indem Privilegien der Amtmänner und -kellner abgeschafft wurden, nach denen diese bisher ebenfalls die Weiher befischen und den Ertrag als Zusatz zu ihrem Gehalt verstehen konnten. Bereits 1712 unterband dies Kurfürst Karl, indem er die Ausübung der Jagd und Fischerei „nur mehr zur eigenen und der Passanten, das heiß vorübergehend anwesender Beamten und Angestellten des Hofs Notdurft" gestattete (Scotti 328).

Kurfürst Johann Philipp äußerte sich 1758 sehr skeptisch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Weiher. Sie erforderten hohe Unterhaltungskosten, Kosten beim Ausmotten und für die Angestellten, für die benötigten Materialien wie Garne und Netze. Er war der Meinung, es sei günstiger, die Weiher zu verpachten und den Pächtern das Abliefern einer gewissen Menge Fisch aufzuerlegen.

Aus diesem Grunde, und weil viele Fische auf dem weiten Transport eingingen, ließ er zahlreiche Weiher (besonders im Westerwald) schließen. Da die Dauner Weiher aber näher zu Trier lagen und recht ertragreich waren, ordnete der letzte Kurfürst Clemens Wenzelslaus an, künftig nur noch aus dem Niedererzstift und aus Daun Forellen zur Hofküche zu verbringen.

Revolution und Untergang

Es dauerte nicht lange, und die gewaltige Französische Revolution bereitete nicht nur dem Kurfürstentum, sondern auch den kurtrierischen Weihern ein Ende. Die Franzosen enteigneten die Kurfürsten, raubten die Weiher aus und zerstörten viele. Andere versumpften und wurden vielerorts in Wiesengelände umgewandelt. Das einst blühende und für den Hofhaushalt wichtige Weiherwesen war um 1800 völlig ruiniert. Die Anlagen wurden durch die Franzosen zu deren eigenem Gewinn verkauft. Der Forellenweiher bei Allscheid: 

Am 12.1.1810 gekauft durch Franz Anton Kayser aus Trier für 175 Francs (Schätzpreis = 60 Francs; Fläche = 400 qm).Finkenweiher und Ellscheider Forellenweiher: Am 3.8.1810 gekauft durch Bauer Matthias Weber aus Ellscheid für 310 Francs (Schätzpreis = 200 Francs).

Weiher bei Udler (ausgetrocknet; wahrscheinlich der Sangweiher):

Am 8.10.1805 gekauft durch Kaufmann Matthias Josef Hayn und Advokat Wilhelm Fritsch, beide aus Trier, für 325 Francs (Schätzpreis = 320 Francs; Fläche = 2,47 ha). 

Saxler Mühlenweiher:

Am 8.10.1805 gekauft durch Kaufmann Matthias Josef Hayn und Advokat Wilhelm Fritsch, beide aus Trier (Fläche = 12 ha). 

Saxler Weiher:

Am 5.1.1804 gekauft durch Matthias Josef Hayn. Sein Schätzpreis betrug 300 Francs. Am 11.8.1805 wird der 6 ha große Weiher mit 1,35 ha Wiesen bei Saxler erneut zum Schätzpreis von 1 220 Francs angeboten. Weiher bei Mehren (ausgetrocknet): Am 6.9.1805 gekauft durch Kaspar Schlimpen, Nikolaus Jungen und Theodor Schenk aus Ellscheid und Josef Umbach aus Mehren (Fläche = 2,58 ha). 

Mittelweiher:

Am 22.9.1809 zum Kauf angeboten für Schätzpreis von 360 Francs.

Quellen und Literatur:

Landeshauptarchiv Koblenz: 1C 4 Nr. 3117, 180 Nr. 83, 1732, 5803, 5810, 6124, 10556, 10663, 10723, 10792, 10623, 10639. Dun Johann, Urkundenbuch, Köln 1909

Fenger Dechant „Von Fischweihern in der Dauner Gegend", Eifeler-Familienkalender 1925.

Hörsch Wilhelm, Beschreibung des Pfarrbezirks Daun, Daun 1877 Mayer Alois, „Komm wir fahren Schumpen", in: Wie schön bist du mein Daun, Daun 1988

Mayer Alois, Hochgerichts- und Grundrechte im Amte Daun, Grenzumschreibung aus dem Jahre 1466, in: Jb Kreis Daun 1984 Mayer Alois/Mertes Erich, Chronik Lirstal, Daun 1984 Mayer Alois/Mertes Erich, Sagen, Geschichten, Brauchtum in der VG Kelberg, Daun 1986

Mayer Alois/Mertes Erich, Geschichte, Kultur, Literatur im Kelberger Land, Msk. 1991

Mertes Erich, Fischweiher zu Bruchhausen, in: Jb Kreis Daun 1988 Michel Fritz, Forst und Jagd im alten Erzstift Trier, Trier 1958 Müller Michael, Säkularisation und Grundbesitz, Boppard: Scotti Johann, Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Kurfürstentums Trier, 3 Bde., Düsseldorf 1832 Steffes Walter und Günter, Ortschronik Mückeln, 1985 Weistum Daun 1425, 1466, 1583 (LHAKo)

Wißkirchen Friedbert, Die Saxler Mühle im Wandel der Jahrhunderte, in: Jb Kreis Daun 1987

Wißkirchen Friedbert, Mühlen an Salm und-Kleiner Kyll, in: Jb Kreis Daun 1983, 1984, 1985, 1986

Anmerkung:

Im Weistum Daun von 1583 steht: „In diesem Verzeugnus werden 16 Schuh vor ein Ruthen, 30 Ruthen vor eines Morgen Längd, undöruthen

die breit eines Morgen Landts ... gerechnet". Der Morgen bestand demnach aus 30 x 5 Ruten = 150 Ruten.

Ein Schuh (= Fuß} = 0,314416 Meter = 0,0986 qm

Eine Rute = 0,0986 qm x 16 = 25,24 qm

Ein Morgen = 25,24 qm x 150 = 3786,24 qm

ein trierischer Morgen = 160 Ruten = 3534,4 qm

eine Rute = 16 Schuh = 22,09 qm !