Ermordung der Familie Krones -Tatort Sprinker Mühle anno 1796

Heinz Schmitt, Trier

Zwei Jahrhunderte sind inzwischen vergangen, seit im Spätsommer des Jahres 1796 ein furchtbares Verbrechen die Menschen des Eifel- und Mosellandes aufschreckte. Schauplatz des grausigen Geschehens war die im idyllischen Alfbachtal bei Strohn gelegene Sprinker Mühle. Am Morgen des 24. August [7. Frucktidor) fand man dort vier Mitglieder der Müllerfamilie Krones bestialisch abgeschlachtet auf, außerdem stieß man auf ein weiteres schwerverletztes Opfer, welches aber überleben sollte. Als Täter wurden später Mitglieder der berüchtigten sogenannten Moselbande überführt.

Die Untat ist des öfteren beschrieben worden. Ihren ersten Chronisten fand sie in Johann Nikolaus Becker, der sie im ersten Teil der 1804 in Köln erschienenen »Actenmässige Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins» ausführlich abhandelt. Becker (1773-1809) war Sicherheitsbeamter in Simmern/ Hunsrück und später Friedensrichter des Kantons Kirn/Nahe. Besondere Verdienste erwarb er sich bei der Verfolgung und Zerschlagung der Moselbande und der Bande des Schinderhannes. Um 1830 erschien ebenfalls in Köln aus der Feder von Johann Wilhelm Spitz die Schrift »Die Moselbande unter den Räuber-Chefs Hans Bast Nicolai, Johannes Müller, Philipp Ludwig Mosebach nebst 15 Räubern-, ein Zeichen, dass die Bluttat auch mehr als 30 Jahre später noch nicht vergessen war. Auch in der Folgezeit wurde immer wieder in Aufsätzen und Artikeln an das schreckliche Geschehen erinnert. Dennoch mag es erlaubt sein, nach 200 Jahren noch einmal den Mord an der Familie Krones ins Gedächtnis zu rufen. Der Ausbruch der Französischen Revolution 1789 erschütterte die alte feudale Gesellschaftsordnung in ihren Grundfesten. Sogleich breiteten sich Abenteurer, Wegelagerer und sonstiges Gesindel im Land aus und verbreiteten Furcht und Schrecken. Mit dem Einmarsch der Franzosen ins Rheinland im Sommer 1794 brach die alte Ordnung schließlich vollends zusammen. Es dauerte einige Jahre, bis sich die französische Verwaltung eingerichtet hatte und eine effektive Arbeit möglich war. So kam es, dass während der fast zehn Jahre andauernden mehr oder weniger anarchischen Verhältnisse, sich das Räuberunwesen auch in unserer Heimat beinahe ungehindert ausdehnen konnte. Für wie unerträglich selbst die offiziellen Stellen die Lage hielten, mag folgende amtliche Einschätzung verdeutlichen: »Das herrnlose Gesindel hat sich in der ganzen hiesigen Gegend seit einiger Zeit dergestalt gehäuft, dass am Tage Niemand ohne Begleitung, bey Nacht aber kein Mensch über Feld zu gehen sich getraut, aus Furcht misshandelt oder beraubt zu werden, die Pferde werden täglich aus den Ställen gestohlen, und der arme Landmann muß sich wegen der Wiedererhaltung seines Eigenthums mit den Dieben abfinden...« (Becker, S. 7f.) Die Verkehrsarmut und Abgeschiedenheit der Landstriche in Eifel und Hunsrück mit ihren weitgehend unzugänglichen Waldgebieten boten den Banden ein geradezu ideales Operationsgebiet. Am bekanntesten wurden die Bande des Schinderhannes und die Moselbande. Einem Verbrechen der letzteren fiel die Müllerfamilie Krones zum Opfer. Die Sprinker Mühle war Eigentum des Klosters Springiersbach, aber die Familie Krones hatte sie für jährlich 40 Reichstaler Pacht in erblichem Besitz. Sie war eine weitverzweigte und eingesessene Müllerfamilie. So finden wir den Namen Krones auf den Mühlen zu Hasborn 1765, zu Oberöfflingen 1768 und zu Oberscheidweiler 1768. Die Familie Krones war rechtschaffen und angesehen und der Müller galt allgemein als wohlhabend. Johann Krones hatte um 1768 seine Frau Maria Bell aus Strohn geheiratet. Aus der Ehe gingen zwölf Kinder hervor, nicht neun, wie verschiedentlich angegeben: Anna Katharina 1770, Johann Adam 1771, Anna Maria 1772, Gertrud 1774, Matthias 1775, Nikolaus 1777, Johann Gerhard 1778, Johann Nikolaus 1780, Katharina 1782, Johannes 1784, Matthias Joseph 1788 und Maria Barbara 1792. Dann kam der verhängnisvolle Abend des 23. August 1796, der so unsägliches Leid über die Familie Krones bringen sollte. Am Morgen des 24. August wurde dem Friedensrichter in Manderscheid mitgeteilt, dass fast die ganze Familie des Müllers Krones in Sprink ermordet aufgefunden worden sei. Dem sogleich in Begleitung von zwei Ärzten hinzueilenden Beamten bot sich ein grausiges Bild. Sie fanden am Tatort vier entsetzlich zugerichtete Leichen und den schwerverletzten 17jährigen Johann Gerhard.

Wir folgen bei der Talortbeschreibung der Darstellung bei Becker: Die Müllerin lag nur mit dem Nachthemd bekleidet in einer Stube des Erdgeschosses quer über eine Backmulde hingestreckt. Der herunterhängende Kopf wies fünf jeweils tödliche Hiebe auf, die alle das Hirn vortreten ließen. Ferner war der Hals fast völlig durchtrennt und ein Ohr hing nur noch an einigen Hautfasern. Der Müller lag neben seiner Frau auf dem Boden, er trug nur Hosen und wies ebenfalls vier tödliche Schläge auf den Kopf auf. Der siebenjährige Matthias Joseph lag auf seinem Bett in der Stube und hatte tödliche Schlag- und Stichverletzungen davongetragen. Seine beim verzweifelten Abwehrkampf abgetrennten Fingerchen lagen verstreut umher. In einer Stube des Obergeschosses fand man die 23jährige Anna Maria. Auch ihr waren tödliche Schade l Verletzungen zugefügt worden und außerdem hatte sie sieben Messerstiche in den Rücken erhalten und zwei Finger verloren. Ihre zum Teil abgerissenen Haare lagen auf dem Boden. Sie hatte offensichtlich, von den Todesschreien ihrer Eltern und ihres kleinen Bruders geweckt, noch verzweifelt versucht, aus dem Fenster um Hilfe schreiend, die auf dem benachbarten Hof Sprink wohnende Familie Schladweiler zu alarmieren und wurde so von hinten niedergemacht.

Der zwar schwer verletzte Gerhard sollte entgegen der Absicht der Mörder mit dem Leben davonkommen. Nach eigener Angabe war er im zweiten Obergeschoss im Schlaf überrascht worden. Er hatte schwere Kopfverletzungen, mehrere Zähne waren ihm ausgeschlagen und seine Zunge gespalten worden. Dieses Bild bot sich also den entsetzten Beamten. Nur dem Umstand, dass sich in der vorangegangenen Nacht keine weiteren Personen in der Mühle aufgehalten hatten, war es offenbar zuzuschreiben, dass nicht noch mehr Opfer zu beklagen waren. So verdankte der zwölfjährige Johannes nur einer glücklichen Fügung des Schicksals sein Leben. Seine Eltern hatten ihn am Abend vor der Tat zum Übernachten zu Verwandten nach Mückeln geschickt, weil er am folgenden Morgen bei einer von dort nach der Pfarrkirche zu Strohn führenden Prozession anlässlich des Bartholomäusfestes das Kreuz vorantragen sollte. Zunächst tappten die Polizeibeamten bei der Aufklärung des Falles im dunkeln, einmal, weil es keine Tatzeugen gab und zum anderen kein erkennbares Motiv vorlag. Auch behauptete der überlebende Gerhard Krones, keinen der Täter erkannt zu haben, weil er schlafend gewesen sei und sogleich das Bewusstsein verloren habe. Dies war ganz offensichtlich eine Schutzbehauptung, denn sein fast abgetrennter Zeigefinger war Beweis, dass er noch versucht hatte, die Hiebe abzuwehren. Aber solange die Täter noch auf freiem Fuß waren, musste er selbstverständlich um sein Leben fürchten. Es sollten noch sechs Jahre vergehen, ehe als letzter der Haupttäter die Tat mit seinem Leben sühnte.

Aber bald schon gingen Gerüchte um, denen zufolge die Täter in den Reihen einer gefürchteten Bande zu suchen seien, die bislang hauptsächlich durch Pferdediebstahl in Erscheinung getreten war und später den Namen "Moselbande" erhalten sollte. Hinter vorgehaltener Hand wurden Johann Schiffmann aus Reil, auch Tuchhannes gerufen, Hans Bastian Nikolai, Grobschmied auf Krinkhof, Richard Bruttig, Metzger aus Bad Bertrich, und Jacob Krämer Iltis Jabob genannt, der Tat bezichtigt. Iltis Jacob stammte aus Lipshausen/Hunsrück, lebte aber nun auf dem Trautzberger Hof bei Strohn.

Zu den Gerüchten traten nach und nach Indizien hinzu, die besonders den Tuchhannes belasteten. So war dieser zwei Tage vor der Tat auf dem Markt zu Manderscheid mit dem Müller Krones aneinandergeraten, weil dieser eine ausstehende Schuldforderung angemahnt hatte. Hierüber in Wut geraten, drohte Tuchhannes unter Zeugen dem Müller: »Ich werde dich in einer der nächsten Nächte bezahlen, der Teufel soll dich bezahlen!» Auch hatte er öffentlich erklärt, er würde schon noch Mittel und Wege finden, die Sprinker Mühle in die Hand zu bekommen, auch wenn sie Erbbestand sei. Und drei Monate vorher hatte er den ältesten Sohn des Müllers, Johann Adam, ohne Grund schwer misshandelt und übel zugerichtet. Zudem erschien nun die wiederholt gemachte Äußerung des Tuchhannes, er werde dem Sprinker Müller eines Tages schon noch »das Hälschen brechen», in gänzlich anderem Licht. Bast Nikolai hatte kurz nach dem Mord ohne Veranlassung einer Frau den Hergang geschildert und dabei Tatumständo erwähnt, die eigentlich nur ein Augenzeuge kennen konnte. So habe Tuchhannes auf den Müller, als dieser geöffnet habe, sogleich mit den schon in Manderscheid gebrauchten Worten eingeschlagen und die Müllerin habe jammernd und weinend um ihr Leben gefleht, sich aber endlich, als sie sah, dass alles vergeblich war, hingekniet und Reue und Vorsatz erweckt. Dann sei sie erschlagen worden. Nikolai ging später gar soweit, dass er dem wiedergenesenen Gerhard Krones im Schnapsrausch ins Gesicht sagte: »Schade ist es, dass die Hiebe, die ich dir in der Mühle gegeben, nicht besser geraten sind.« Angeblich sollte er damit das Opfer zur Nennung der Täter bewegen, wie er später fälschlich behauptete.

Wahrscheinlich war der Mord nicht geplant und der Müller sollte nur misshandelt und eingeschüchtert werden, aber die wuchtigen Schläge trafen so unglücklich, dass er tot niederfiel. Damit war natürlich das Schicksal der übrigen Familienmitglieder ebenfalls besiegelt, es sei denn, man wollte Zeugen zurücklassen, die einen aufs Schafott bringen würden. Diese ganzen Umstände blieben den Behörden damals unbekannt und sollten erst in den späteren Prozessen zur Sprache kommen, weil zu diesem Zeitpunkt aus Furcht niemand bereit war, sie diesen mitzuteilen. Bald gingen weitere Verbrechen auf das Konto der Bande, darunter die Morde an einem französischen Fuhrknecht bei Ürzig und an Theodor Mungel aus Waldkönigen. Aber endlich gelang es, einige Mitglieder gefänglich einzuziehen und ihre Aussagen führten zu weiteren Festnahmen, darunter der von Bruttig und Iltis Jacob.

Am 1. September 1799 wurde gegen 13 anwesende und drei noch flüchtige Bandenmitglieder in Koblenz Anklage wegen zahlreicher Verbrechen erhoben. Nikolai, der früher häufig zwischen den Dieben und den Bestohlenen vermittelt hatte, aber sich durch den ständigen Umgang mit der Bande immer tiefer in deren Verbrechen verstrickt hatte und so schließlich als deren Anführer gelten konnte, trat gegen seine Komplizen als Belastungszeuge auf. Aber auch er sollte seiner gerechten Strafe nicht entgehen.

Bereits am 11. September, nachdem 71 Zeugen gehört worden waren, sprachen die Geschworenen ihre Urteile gegen die anwesenden Verbrecher. Sie lauteten sechsmal auf Tod, sechsmal auf langjährige Galeere n strafe und einmal auf Freispruch. Die Todesurteile wurden am 17. Dezember 1799 in Koblenz auf dem Klemensplatz unter der Guillotine vollstreckt, darunter an Bruttig und Iltis Jacob. Aber der Sprinker Mord war noch nicht gesühnt. Bruttig und Iltis Jacob waren nur wegen der beiden anderen Morde verurteilt worden, gegen Tuchhannes war zwar deswegen in Abwesenheit auf die Todesstrafe erkannt worden, aber er war noch flüchtig und Bast Nikolai war bislang dieser Tat nicht beschuldigt. Doch langsam zog sich die Schlinge um seinen Hals zu. Inzwischen waren soviele Beschuldigungen gegen ihn ergangen, auch von ehemaligen Komplizen, dass die Behörden endlich seine Verhaftung veranlassten. Am 21. August 1800 wurde er in Bausendorf auf dem Markt festgenommen. Der Prozess gegen ihn wurde am 31. Juli 1801 ebenfalls vordem Tribunal in Koblenz eröffnet. Nikolai leugnete zunächst hartnäckig. Er fühlte sich offenbar sicher, wohl weil er glaubte, das Gericht würde seine zuvor gespielte Kronzeugenreihe honorieren. Allein die Geschworenen sahen neben seiner Teilnahme an anderen Verbrechen vor allem seine Mittäterschaft beim Sprinker Mord als unzweifelhaft erwiesen an. Das kostete ihn den Kopf. Bereits am 3. August 1801 erging das Todesurteil, das nach verworfener Revision noch im gleichen Herbst vollstreckt wurde. Jetzt war nur noch Tuchhannes in Freiheit. Zunächst war er seinen Häschern entkommen, aber er entging seinem Schicksal nicht. Nach dem Todesurteil gegen ihn hatte er es vorgezogen, die Heimat zu verlassen und hielt sich fortan auf der Reipeler Mühle im Lothringischen verborgen. Sein Aufenthaltsort wurde indes bald verraten, und wenige Monate nach Nikolais Hinrichtung wurde er dort vom Wittlicher Polizeihauptmann Saal verhaftet und nach Koblenz geschafft.

Der Mord an der Familie Krones wurde noch einmal aufgerollt. All sein Leugnen half nichts, zu erdrückend waren die Beweise. Sein ins Feld geführtes Alibi für die Tatnacht erwies sich als falsch und seine Frau hatte nachweislich Zeugen mit Geld zur Falschaussage zu verleiten gesucht. Nicht zuletzt hatte auch endlich Gerhard Krones sein Schweigen gebrochen. Nach der Hinrichtung Nikolais und der anderen hatte er den Mut gefunden, sein Wissen preiszugeben und gestand ein, den Tuchhannes und Nikolai als Mittäter erkannt zu haben. Am 19. Juni 1802 wurde das Todesurteil verkündet. So endete der Tuchhannes wie seine Spießgesellen vor ihm auf dem Blutgerüst als letzter der Sprinker Mörder. Damit war die Moselbande endgültig zerschlagen und trat nie mehr in Erscheinung.

Gerhard Kranes scheint seine schweren Verletzungen entgegen ersten Befürchtungen doch weitgehend überwunden zu haben und er behielt außer den Narben, die er zeitlebens tragen sollte, offenbar keine bleibenden körperlichen Schäden zurück. Er heiratete in erster Ehe Margarethe Schaaf aus Springiersbach und nach deren frühem Tod am 20. Januar 1812 ehelichte er Elisabeth Dromm aus Strohn, die am 11. Dezember 1842 ebenfalls vor ihm starb. Er sollte das grausige Geschehen der Augustnacht 1796 um fast sechzig Jahre überleben. Gerhard Krones starb am 13. November 1855 im achtundsiebzigsten Lebensjahr und wurde zu Strohn beerdigt.

Quallen und Literatur

Actenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins, Köln 1804

Bistumsarchiv Trier, Kirchenbuch Strohn. Nr. l

Die Moselbande unter den Räuber-Chefs Hans Bast Nicolai, Johannes Müller, Philipp Mosebach nebst 15 Raubern, nach gerlchtl. Akten hg. v. J. W.Spitz. Köln um 1830

Podlech. W./Kampchen, P.. Johann Nikolaus Becker 1773-1809. In: Kurzbiographien von Mittelrhein und Moselland, S. 319

Steftens. W Räuberbanden im Moselraum, in: Rheinzeitung, Bell. Heimat zwischen Hunsrück und Eitel, Jg. 1975. Nr. 1,S. 2

 

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