Die Stadtkyller Erblehen

und ihre Lage innerhalb der Ringmauern

Adolf Kettel

 

Die alte Stadt an der Kyll" ist eine der Eifeler Minderstadte die ohne königliche Freiung geblieben ist 1) Sie ist keine Neugründung der Grafen von Blankenheim, wie die Talsiedlungen von Gereistem und Blankenheim2) sondern in ihre Rolle als fester Ort als Stadtsiedlung hineingewachsen Ihr Name oppidum kylae" deutet auf keltische Herkunft

Stadtkyll hat wahrscheinlich wie das benachbarte Niederkyll3), schon zur Römerzeit bestanden (kill-villa = Niederkyll) Mögliche Funde, mit denen sich diese Annahme beweisen ließe sind durch die häufigen Zerstörungen völlig vernichtet worden In Niederkyll hingegen wurden einige bedeutende Funde aus der Römerzeit gemacht4)

Stadtkyll wird im ,liber valons" des Kölner Erzbischofs Heinrich von Virneburg um 1316 entstanden, unter den abgabepflichtigen Pfarrorten des Eifeldekanats genannt5) Im Jahre 1345 wird Stadtkyll m einem Lehnsvertrage6) der Grafen Arnold und Gerhard von Blankenheim mit König Johann von Böhmen Herzog von Luxemburg als Stadt bezeichnet7) Die Burg mit der halben Stadt, der Unterburg, wird dann in mehreren Vertragen mit dem Hause Luxemburg-Böhmen diesem als Stutzpunkt8) zur Verfugung gestellt.

Dies ist als Beweis für die Wichtigkeit des Platzes Stadtkyll zur damaligen Zeit zu werten die aus seiner Grenzlage zu den Luxemburgischen Territorien und Lehnsgebieten wie auch zu den benachbarten Kurfürstentümern Köln und Trier resultierte.

Erst nachdem die Rheinischen Territorien m ihren Grenzen gesichert waren, verlor die Burg von Stadtkyll ihre Bedeutung als Waffenplatz Sie diente späterhin den jüngeren Söhnen des Hauses Blankenheim als Herrensitz 9) Im Verlaufe des 16 Jahrhunderts wurde die Burganlage völlig aufgegeben Das Burgterrain wurde zur Errichtung von Wohnbauten in Erblehen aufgeteilt und vergeben 10) Von der ursprunglichen Burganlage ist heute nur noch der Standort einer Zehntscheune mundlich überliefert Einige Wohnplatze auf dem Burgberg lassen sich durch die Besonderheit der früher daiauf lastenden Abgaben11) als zur ehemaligen Burg gehörig identifizieren.

Die Stadt wurde nach 1594 erheblich zerstört und vom gesamten Landbann des Hofes Stadtkyll „auffgerichtt vnd ziemblich maßen wiederumb zu einer statt be-schoffen" 12). Graf Hans-Gerhard von Man-derscheid-Blankenheim-Gerolstein gab „seiner alten Stadt zu kyll" im Jahre 1601 mehrere Gunstbeweise, verlieh ihr besondere Privilegien und Freiheiten, die in der Folge von allen seinen Nachfolgern bis zum Jahre 1794 bestätigt wurden13). Eine dieser Urkunden wurde früher vielfach als Beleg für eine Stadtrechtsverleihung gedeutet. Dies war jedoch ein Trugschluß, denn Stadtkyll war 1601 ebenso wie 1345 schon „eine alte Stadt".

Stadtkyll wurde in den letzten vier Jahrhunderten viermal völlig zerstört, 1632, 1814, 1854 und 1945. Nach den beiden Bränden von 1632 und 1814 wurde der Ortskern beim Wiederaufbau nicht verändert. Nach den Zerstörungen von 1854 und 1945 erfuhr der Ort, besonders der Ortskern, eine völlige Umgestaltung. Es entstanden zum Beispiel die großen Plätze innerhalb des Ortes14), die Ringmauern und die Tore wurden niedergelegt, die Kirche entstand an anderer Stelle, die Ausfallstraßen in Richtung Prüm, Jünkerath und Dahlem wurden zur Bebauung freigegeben.

Nach den Zerstörungen von 1945 entstanden die ersten Bauten wieder auf den Fundamenten der alten Häuser. Durch die neuen Fluchtlinienpläne veränderten sich die Grundstücksgrenzen in vielen Fällen. Einzig die alten Hausbauten auf dem Burgberg blieben zum Teil erhalten, abgesehen von mittleren Gebäudeschäden, die den ursprünglichen Bestand aber nicht wesentlich störten. Auch die späteren Modernisierungen an den Häusern veränderten die alten Grundrisse nur unwesentlich.

Die häufigen Zerstörungen des Ortskerns beseitigten die letzten Reste der mittelalterlichen Stadt so völlig, daß es müßig erscheinen mag, eine Rekonstruktion des alten Ortsbildes auch nur zu versuchen. Auf Bildmaterial kann man nicht zurückgreifen. Der Ort war im 17. und 18. Jahrh. wohl zu unbedeutend und sein Zustand so desolat, daß er wenig Anreiz bot, ihn im Bilde festzuhalten. Zumindest ist dem Autoren kein einschlägiges Werk bekannt geworden, das eine Zeichnung oder einen Stich aus dieser Zeit von Stadtkyll enthielte.

Es muß ausgangs des 18. Jahrh. aber eine Art Kataster, eine zeichnerische Darstellung der 53 Stadtkyller Erblehen, sogenannte Handrisse, gegeben haben. Aus ihm konnte die genaue Lage und die Größe der Erblehen und der sonstigen Liegenschaften innerhalb der Ringmauern abgelesen werden.

Im Falle des Sammarey-Lehens fand anläßlich eines Streites zwischen der Stadtgemeinde und dem Lehnsträger im Jahre 1724 eine Vermessung statt. Hiervon existiert ein Handriß15). Wir dürfen danach als sicher annehmen, daß schon zu dieser Zeit innerhalb des Ortes Festpunkte vorhanden waren, von denen aus „das Maß angelegt" werden konnte. Eine exakte Vermessung wäre ohne diese Festpunkte nicht möglich gewesen und ebenso muß ein zeichnerisches Kataster bestanden haben, das sich auf der gräflichen Kanzlei zu Bettingen befand. Dieses erste Kataster ist bisher noch nicht aufgefunden worden. Die der Vermessung dienenden Festpunkte befanden sich nach dem Vermessungsprotokoll an der Ringmauer.

Die Frage, die dieser Studie zugrundegelegt wurde lautet, ist es möglich, die Lage der ehemaligen 53 Erbleben und der anderen Liegenschaften innerhalb der Ringmauern heute noch genau zu bestimmen, damit auch den genauen Verlauf der Ringmauern festzulegen und welche Quellen bieten sich hierfür an?

Wir dürfen davon ausgehen, daß sich der Zustand nach Freigabe des Burgareals im 16. Jahrh. nur unwesentlich von dem des beginnenden 19. Jahrh. unterschieden hat. Wir können als sicher annehmen, daß sich bis zum Jahre 1814 nichts daran änderte.

Die Gründe hierfür liegen einmal in dem überlieferten Stockerbenrecht, obwohl in Stadtkyll selbst das Teilungsrecht nie bestritten war, zum anderen darin, daß das bebaubare Areal innerhalb der Ringmauern über die Jahrhunderte hin unverändert blieb, denn die Ringmauern, Tore und Türme wurden nachweisbar niemals verlegt.

Das Kataster auf der gräflichen Kanzley zu Bettingen scheidet vorerst zur Beantwortung der gestellten Frage aus Es konnte nicht aufgefunden werden Es stehen nun nur noch die nachstehenden Quellen zur Verfugung:

1 die mündlich überlieferten Hausnamen

2 die ,Lista der burgerschaft Ao 166416),

3 die Guterspezifikation von Ao 1700 enthalten im Landmaßbuch17)

4 das Zinsregister von Ao 178918)

Diese Quellen sollen im Folgenden auf ihren Aussagewert untersucht werden

I.

Die mündlich überlieferten Hausnamen konnten mit wenigen Ausnahmen als Quellen verwendet werden Nur mit ihrer Hilfe war es möglich, den größten Teil der Haus- und Hofrechte genau zu lokalisieren

Die Entstehung der Hausnamen hangt eng mit dem Stockerbenrecht19) zusammen In den unfreien Orten der Grafschaften und der zugehörigen Herrschaften, in denen das Teilungsrecht nicht zugelassen war bildeten das Haus- und Hofrecht zusammen mit den übrigen Liegenschaften den sogenannten „Stock-oder-Stamm", der stets ungeteilt an einen Leibeserben weitergegeben werden mußte Die nicht erbberechtigten Kinder konnten als Beisassen oder sogenannte Backesmanner" im Hause bleiben Diesen , Stamm" benannte man nach dem Besitzer der ihn zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen Erfassung innehatte Dieser Zeitpunkt durfte in etwa mit dem Aufkommen der Familiennamen zusammenfallen Ebenso verfuhr man mit den freien Erblehen in Stadtkyll Sie behielten den zuerst vergebenen Lehensnamen man mag ihn auch „Stammnamen" nennen Unter diesem Namen wurden die Erblehen seitdem in allen Registern geführt Dieser Brauch wurde auch dann noch mündlich fortgesetzt als die modernen Kataster an die Stelle der Zinsregister getreten waren.

In Stadtkyll selbst waren Erbtausche und Erbkaufe zugelassen Die Bewilligung des Landesherren war nur Formsache und diente zur Fortschreibung der Zinsregister Aber auch bei Besitzwechseln wurde der Stammname nicht geändert, er wurde nur ergänzt, wie das folgende Beispiel zeigen soll „das Keulen Lehen, besitzt Dux Matthey"

Für Stadtkyll läßt sich in einigen Fallen nachweisen, daß die Stamm-Namen gleichsam als Flurnamen verwendet wurden Man darf von den damit in Zusammenhang stehenden Stamm-Namen annehmen, daß sie wohl die ältesten Stadtkyller Familiennamen überhaupt sind Ursprünglich waren es wohl sieben solcher Stamm-Namen oder Stamme, wie das Landmaßbuch von Ao 1700 aussagt Zwei dieser Stamme, der Heucken-Stamm und der Moisen-Stamm, werden nur erwähnt, die von den Familiennamen Heucken und Moeß abgeleitet sind20) Die Bennennung von Einzelparzellen oder kleineren Flurlagen mit Eigennamen wie Pinten-suhr oder Meyers-dell, ist erst viel spater gebräuchlich geworden

Die Verwendung der Stamm-Namen als Flurnamen zeigt auch daß die spateren Erblehen vordem einmal bereinigte und geschlossene Flurlagen waren wie hatte man sonst von Stammen" sprechen können Durch das frankische Erbrecht aber, das in Stadtkyll immer gültig war, wurden die bereinigten Stamme sehr schnell wieder in Einzelparzellen aufgelost21) und es entstanden auf diese Weise wieder die bekannten Streulagen mit kleinen und kleinsten Parzellen Die Stamme wurden völlig aufgesplittert

Anders aber verhielt es sich mit den Haus- und Hofrechten Sie änderten sich im Gegensatz zu den übrigen Liegenschaften nicht. Sie wurden zwar auch verkauft und getauscht, sie wurden aber nie geteilt. Das hatte seinen Grund in der beengten Lage innerhalb der Ringmauern, die nie verlegt wurden und so keinen Zuwachs an bebaubarem Areal zuließen. Die Anzahl der Haus- und Hofrechte innerhalb der Ringmauern blieb bis 1814 mit 53 konstant22). Die alte Bannmühle stand außerhalb der Mauern, sie zählte als Erblehen nicht mit.

Ein großer Teil dieser alten Erblehens-Namen hat sich bis heute in den Hausnamen erhalten. Wenn nicht alle Hausnamen zur Lokalisierung der Erblehen verwendet werden konnten, so deshalb, weil nach der Ortssitte den nach der Zerstörung von 1854 aus dem Ortskern Ausgeschiedenen und auch späteren Umzüglern die alten Hausnamen mitgegeben wurden. Es kann als glücklicher Zufall bezeichnet werden, daß die ältesten Hausnamen örtlich noch genau festzulegen sind und in Verbindung mit anderen Quellen ein recht genaues Bild der früheren Besitzverhältnisse ergeben. Das zeigt der tabellarische Anhang.

II.

Die Bürgerschaftslisten, Landmaßbücher und Zinsregister sind ganz hervorragende Quellen und topographisch verwertbar. Die „Lista der Bürgerschafft" von Ao. 1664 ist in einem Schöffenbuch enthalten, das sich im STAK befindet23). Diese Liste enthält 53 Namen, die bis auf die ohne Familiennamen aufgeführten Personen, den — Schäffer Johann — und — Baltes, den Schlösser —, ferner die als familienzugehörig benannten Schwäger und Schwiegersöhne, mit den überlieferten Hausnamen völlig übereinstimmen. Diese Liste beginnt mit der Aufzählung der Bürgerschaft am Wirfttor, führt über Köggel und den unteren Burgberg zum Burgberg hin und von dort zum Ortskern an der Kreuzung von Haupt- und Kreuzstraße und endet auch dort. Aus dieser Urkunde konnten 29 Namen ohne Schwierigkeit lokalisiert werden. Die noch vorliegenden Herrengedingsprotokolle mit den aktenkundig gemachten Erbkäufen und Erbtäuschen wurden zur Hilfe herangezogen. Mit ihrer Hilfe konnten in einigen Fällen auftauchende Zweifel völlig ausgeräumt werden.

Die umfangreichste Quelle ist das Landmaßbuch von Ao. 1700. Die in ihm enthaltene Spezifikation der Stadtkyller, Niederkyller und Kerschenbacher Liegenschaften ist ein zum Zweck der Berechnung des Erbzinses und der sonstigen Gefalle angelegtes schriftliches Kataster mit genauen Angaben über Lage und Größe aller Liegenschaften und ihrer Besitzer.

Als Flächenmaße sind der Morgen, das Viertel und die Rute24) angegeben. Die sonst in der Eifel gebräuchlichen Flächenmaße Finte und Fuß fehlen völlig. Die genauen Flächenmaße der zu den einzelnen Erblehen gehörenden Parzellen sind bei der Beschreibung der Erblehen angegeben. Die zur Berechnung der Gefalle angelegten Register enthalten nur die sogenannte „verdübelte" Morgenzahl25). Der Erbzins, auch Schafftgeld genannt, ist nach Florin, Albus und Dener errechnet und in den Registern ebenso wie in den Einzelbeschreibungen enthalten. Vom „verdübelten" Morgen waren 51/2 Dener zu zahlen26).

Die Aufzeichnungen über die Stadtkyller Erblehen beginnen auf Fol. 25 und enden auf Fol. 194. Die Beschreibung folgt immer dem gleichen Schema. Zuerst wird das Erbleben benannt und der jeweilige Eigentümer, es folgen das Haus- und Hofrecht, mit Lageangabe und Größe, zusammen mit den zugehörigen Gärten und Peschen, dann kommen die Wiesen, das Ackerland und zum Abschluß das Wildland. Innerhalb dieser vier Nutzflächenarten ist das Eigentum nach Größe und Lage genau beschrieben, Parzelle auf Parzelle, und aufgerechnet. Zum Ende sind die Größenangaben der einzelnen Nutzflächenarten noch einmal aufgeführt, dann „verdübelt" und die „verdübelten" Flächen addiert. Unter dieser „verdübelten Morgenzahl" ist dann der errechnete Schafft- oder Erbzins aufgeführt27).

Die Aufzählung der Erblehen von Stadtkyll auf Folio 25 —194 ist völlig unsystematisch, also weder nach Größen noch nach der Reihenfolge ihrer Lage im Ort geordnet. Die Haus- und Hofrechte haben neben den Größen auch Lageangaben, in denen mit einer Ausnahme immer nur ein Nebenläger angegeben ist. Es wäre mit Hilfe dieser Angaben also nur dann möglich, die Lage eines Erblehens zu bestimmen, wenn die Lage des Nachbarlehens genau bekannt wäre28).

Auf die Beschreibung der Erblehen vonStadtkyll folgt dann auf Pol. 203—205 das erste Register mit der Überschrift: „Folgtt waß Ein jeder an morg Zahl vndt waß da von gibt" In dieser Tabelle sind die Zinspfhchtigen mit der „verdübelten" Morgenzahl und dem daraus errechneten Erbzins eingetragen.

Dieses Register beginnt mit der Aufzahlung der 53 Erblehen an der Wirftpforte und zahlt die beiderseits der Straße zum Koggel hin gelegenen Hauser der Reihe nach auf bis hin zum Kylltor Von dort geht es in gleicher Weise durch die untere Burggasse über den Burgberg bis zum Pfarrhof. Dann folgen die um die Kreuzung von Haupt- und Kreuzstraße gelegenen Anwesen Die Tabelle endet auch dort, weil Schulhaus, Kusterei, Kirche und Pfarrhof und das Sammarey-Lehen nicht zu den gewöhnlichen Erblehen zählten und nicht abgabepflichtig waren.

Der Ortskundige und mit den alten Hausnamen Vertraute kann sich die Aufeinanderfolge der Erblehen anhand dieses Registers in etwa vorstellen. Dank der überlieferten Hausnamen ergeben sich genügend Anhaltspunkte zur Kontrolle der Angaben In einigen Fallen entstanden Zweifel, weil nicht zu ersehen war, ob die Hauser rechts oder links der Straße gelegen waren Hier konnte wieder mit Hilfe der Hausnamen in einigen Fallen Klarheit geschaffen werden. Merkwürdig erscheint, daß gerade in dem Ortsteil, dessen alter Bestand am wenigsten gestört ist, auf dem Burgberg, in mehreren Fallen keine sichere Bestimmung möglich war.

Die gleiche Reihenfolge hat ein zweites Register auf Folio 207, das die Häuser aufzahlt, von denen das „Rauchhuhn" abzuliefern war29).

Dieses Register zählt 55 Hauser auf, also 2 Hauser mehr als das vorhergehende Register Es sind die Häuser Josef Helt und das Wohnhaus des Sammarey-Lehnsgutes. Auf Fol 230 — 232 folgt ein drittes Register, das „Contnbutions-Register vndt sonsten aller Vmblagen" Dieses Register hat die gleiche Reihenfolge, wie die vorhergehenden Register, es enthält jedoch keine Eintragungen über die Abgaben, das Sammarey-Lehen und das Helt Wohnhaus fehlen Es nennt also wieder 53 Hausnamen Das Heltenhaus war offenbar ein ehemaliges Judenhaus, von dem ja kein Erbzins zu zahlen war, denn die Juden entrichteten den „Judentribut" Dieses Helten-Haus gehörte im 19 Jahrh wieder einer jüdischen Familie, der Hausname „an Helten" ist überliefert worden

Unter den Haus- und Hofrechten befinden sich fünf, denen eine besondere Bedeutung zukommt Diese fünf Hauser standen auf dem Grund und Boden der ehemaligen Burganlage, daran besteht kein Zweifel Man darf annehmen, daß es sich bei diesen Häusern um einen Teil der Wohnbauten der früheren Burg handelte, wahrend die übrigen Burganlagen schon sehr viel früher aufgegeben worden waren Von diesen fünf Häusern wurde kein Erbzins erhoben, wie oben schon gesagt wurde Sie gaben zu Herbst und Mai jeweils 1/2 Pfund Wachs an die Hofkapelle ab Die fünf Häuser waren- „die Haus Hermeß-Platz des Josef Schugs, spater Liesen Erben, mit lOVa Ruten, das Schmilz Erb des Nagelschmiedes Peter Schmitz, auf vier getrennt gelegenen Parzellen zu 20 Ruten, das Mettelen Erb des Johann Keulen mit Haus und Garten zu 22 Ruten und das Bielen Lehen des Johann Bielen mit Haus und Garten zu 233A Ruten Das letzte dieser Lehen war das Hauperts Lehen des Hau-perts Claß mit Haus und Garten zu 15 Ruten 29)

Die Guterspezifikation ist außerdem die einzige Fundstelle für die alten Flurnamen und deren richtige Schreibweise, ein kulturgeschichtliches Dokument von großem Wert

Das Zinsregister des Jahres 178930) wurde erst zum Hebetermm Martini 1789 angelegt und enthalt die Grundzinsabgaben für diesen Termin und für Mai 1790. Die versteuerten Flachen sind in einer Summe angegeben und für jeden Abgabepflichtigen auf einem Doppelblatt zusammen mit den zu zahlenden Grundzinsen je Hebetermin vorgetragen Das Zinsregister enthält weiter die Gefalle aus den Holzabgaben, Frohn-und Moselfahrten, die Abgaben der Bann-muhle und der Lohmuhlen, des graflichen Scholzenlehens, die Einkünfte aus den Wem- und Bieraccinsen, die Pachtertrage aus den Gememdeländereien und die Einnahmen aus dem Wem- und Bierzapf und den Standgeldern vom Stadtkyller Jahrmarkt „in festo BMV" 31)

Die Erblehen sind wie bei den Registern der Guterspezifikation von Ao. 1700, am Wirfttor beginnend und wieder dort endend, eingetragen Es sind aber keine näheren Lageangaben vorhanden Die Namen sind zum überwiegenden Teile noch die gleichen, wie Ao. 1700 Wo ein Besitzwechsel stattfand, sind die Erblehensnamen durch die Namen der neuen Besitzer ergänzt 32)

Dieses Register ist wegen des völligen Fehlens von Einzelangaben über Lage und Große der Anwesen nicht sehr ergiebig, es erleichtert aber in einigen Fällen die Lokalisierung der alten Erblehen dadurch, daß aus den Eintragungen der Namen der neuen Besitzer Rückschlüsse auf die Lage der alten Erblehen möglich sind.

Der Gerichtsscheffe Josef Dick erwarb z. B das Eigentum des Hans Phillipsen und dessen Ehefrau Margaretha, nachdem er 1783 den Nachlaß des unverheirateten Lederfabrikanten Arnold Wey und 1786 den Nachlaß des Hubert Wey ersteigert und damit das gesamte „Schorems" Anwesen an sich gebracht hatte.

III.

Die Reinzeichnungen der Handrisse der ersten preußischen Katasteraufnahme von 1826 stellen wohl die beste Quelle für die Rekonstruktion des mittelalterlichen Stadtbildes dar. Mit ihrer Hilfe wäre es sicher möglich gewesen, auch die letzten Zweifel bei der Lokalisierung einzelner Erblehen zu beseitigen Als die Handrisse entstanden, war der alte Bestand noch weitgehend erhalten, denn nach der Brandkatastrophe von 1814 wurde, wie wir aus den Berichten wissen, auf den alten Fundamenten aufgebaut Lediglich die Kirche wurde etwas verlegt und nach den Planen von Schmkel erbaut. Ein Teil der Ringmauern wurde zwar eingerissen und das gewonnene Material zum Wiederaufbau verwendet, m der Hauptsache blieben die Mauern aber als Stadtbegrenzung erhalten. Sie waren, was ihren Verlauf betrifft, anhand dieser Handrisse leicht zu rekonstruieren 33)

Leider war es nicht möglich, Abbildungen dieser Handrisse zu erhalten Sie konnten aus technischen und urheberrechtlichen Gründen vom Katasteramt Prum nicht zur Verfugung gestellt werden Die beiden Tabellen am Ende dieser Arbeit geben dem Ortskundigen aber genaue Auskunft über die Lage der einzelnen Erblehen. Es muß jedoch dabei berücksichtigt werden, daß die großen Platze im Orte damals noch nicht bestanden Die Lage einiger Erblehen stimmt dadurch mit den heutigen Hausnamen nicht mehr überein Die Erblehen Roperts und Nohnen, Schule und Kusterei neben der Kirche verschwanden, Gllleßen und Phllipsen wurden verschoben bzw. verschwanden ebenso. Das Anwesen Wey wurde m anderer Form als Posthof wieder aufgebaut, in den zum Köggel hin auch das Scholzenhaus einbezogen wurde. Dies aber geschah erst nach der Katastrophe von 1854.

Die Tabelle I zeigt die Haus- und Hofrechte in der Folge der Aufzeichnungen des Landmaßbuches von Ao. 1700

Die Tabelle II wurde in der Folge der Zins- und Abgabenregister von Fol 203, 207 und 230 des Landmaßbuches aufgestellt Diese Tabelle zeigt die Erblehen in ihrer richtigen Aufeinanderfolge im Ort. Sie beginnt an der Wirftpforte, führt über den Koggel zur Kyllpforte, von dort durch die untere Burggasse über den Burgberg zur Kreuzung von Haupt- und Kreuzstraße und endet dort.

Die sehr erheblichen Schwankungen in den Arealgroßen, die zwischen 2Va Ruten (= 40 Fuß) und l Viertel 31 Ruten liegen und sich in der Mehrzahl um 10 Ruten bewegen (25 Erblehen liegen über 10 Ruten), lassen darauf schließen, daß Stadtkyll mit Sicherheit keine Grundungsstadt ist, für die eine Beschrankung auf wenige normierte Areal-größen typisch ist. Es ist in Stadtkyll auch nicht festzustellen, daß bestimmte Ortsteile eine regelmäßigere Parzellierung aufwiesen als andere. Selbst auf dem Burgberg mit seinem sehr eingeschränkten Areal, das erst nach der Aufgabe der Burg durch die Grafen von Blankenheim-Gerolstein zur Bebauung freigegeben wurde, ist das nicht festzustellen. Man darf das als Zeichen dafür werten, daß die Burganlage nur nach und nach aufgegeben wurde.

Ebensowenig kann man von der Größe der Anwesen her eindeutig auf die Sozialstruktur der Bevölkerung schließen. Es zeigt sich, daß die Größen der landwirtschaftlichen Nutzflächen ganz erheblich differieren und das beweist, daß sich der überwiegende Teil der Stadtkyller Bürgerschaft nicht ausschließlich von der Landwirtschaft ernähren konnte. Dieser Teil der Bürgerschaft muß also einem Gewerbe nachgegangen sein. So wissen wir, daß die Familie Wey mit der Lederfabrikation ein ansehnliches Vermögen erworben hatte und auch im Kronenburgischen reich begütert war 34).

Tabelle I in Foliofolge

Lfd. Nr.

Folio

Erblehen

1.

25

Lingen Erb

2.

30

Carlß Erb

3.

34

Schmitz Erb

4.

38

Pfrylichs Erb

5.

40

Portz Erb

6.

47

Keullen Erb

7.

49

Müllers Erb

8.

54

Moeß Erb

9.

64

Schryders Erb

10.

72

Besten Erb

11.

S4

Heucken Erb

12.

89

Sturms Erb

13.

97

Feyschers Erb

14.

93

Schlößers Erb

15.

99

Nohnen Erb

16.

107

Thielen Erb

17.

109

Mettelen Erb

18.

113

Eberhards Erb

19.

116

Bleien Erb

20.

120

Rechardts Erb

21.

123

Hauperts Erb

22.

126

Wichels Erb

23.

127

Höhnen Erb

24.

132

Finten Erb

25.

136

Heiners Erb

26.

140

Dux Erb

27.

143

Linden Erb

28.

144

Cersantz Erb

29.

145

Frings Erb

30.

145

Schugs Erb

31.

146

Bragards Erb

32.

147

Wey'en Erb

33.

150

Meyers Erb

34.

157

Jännetten Erb

35.

161

Roperts Erb

36.

164

Hermeß Erb

37.

167

Gilleß Erb

38.

170

Hertzog Erb

39.

171

Braden Erb

40.

173

Caspers Erb

41.

173

Keulen Erb

42.

175

Waffers Erb

43.

177

Müllers Erb

44.

179

Herbrandt Ant.

45.

180

Herbrandt Math.

46.

181

Helten Erb ;

47.

184

Adamß Erb

48.

189

Schryderß Erb

49.

190

Meyers Erb

50.

190

Jacops Erb

51.

191

Seymons Erb

52.

192

Dreßen Erb

53.

194

Merteß Erb

Tabelle II in Lagefolge

Lfd. Nr.

Folio

Erblehen

1.

144

Cersantz Erb

2.

189

Schryderß Erb

3.

47

Kelten Erb

4.

47

Keullen Erb

5.

49

Müllers Erb

6.

145

Frings Erb

7.

164

Hermeß Erb

8.

177

Müllers Erb

Michael Müller

9.

146

Bragards Erb

10.

167

Gilleß Erb

11.

38

Pfrylichs Erb

12.

151

Meyers Erb

13.

191

Zeymers Erb

14.

194

Merteß Erb

15.

64

Schryderß Erb

16.

140

Dux Merten

17.

89

Sturms Erb

18.

170

Hertzogs Erb

19.

97

Feyschers Erb

20.

93

Schloßers Erb

21.

184

Adamß Erb

22.

40

Portz Erb

23.

143

Linden Erb

24.

190

Meyers Erb

25.

25

Lingen Erb

26.

54

Moeß Erb

27.

192

Dreßen Erb

28.

173

Caspers Erb

29.

120

Reichardts Erb

30.

173

Keullen Erb

31.

127

Höhnen Erb

32.

145

Schugs Erb

33.

171

Braden Erb

34.

126

Wichels Erb

35.

136

Heiners Erb

36.

190

Jacobs Erb

37.

113

Eberhards Erb

38.

109

Mettelen Erb

39.

116

Biellen Erb

40.

123

Hauperts Erb

41.

157

Janetten Erb

42.

34

Schmilz Erb

43.

107

Schwerffels Erb

44.

132

Finten Erb

45.

161

Roperts Erb

46.

99

Nonnen Erb

47.

179

Herbrandt, A.

48.

180

Herbrandt, M.

49.

72

Besten Erb

50.

84

Heucken Erb

51.

175

Waffers Erb

52.

147

Wey'en Erb

53.

30

Carlß Erb

Peter Josef Dick, der das Wey'sche Anwesen erwarb und darin die Posthalterei betrieb, führte die Lederfabrikation bis 1852 noch weiter. Die Familie Schmilz hatte eine weithin bekannte Nagelschmiede, die Herbrandts waren Bierbrauer, ebenso die Besitzer des Keullen-Lehens, die Familie Dux. Josef Linden besaß eine Lohmühle. Servatius Heinrichs stellte nach 1852 noch Leder her und Karl Caspar Held braute 41 Fuder Bier im Jahre 185235).

Die Familie Wyschers, später Wichels genannt, hatte lange Jahrzehnte die Bannmühle in Pacht, die um 1700 an die Familie Carls kam. Im Hause Cersantz an der Wirftpforte war eine Bäckerei. Der Backofen war dort in die Ringmauer eingelassen und ragte ein Stück aus der Stadtmauer heraus. Das verlockte 1594 angreifende spanische Reiter, dort den überstieg über die Mauer zu versuchen. Im Hause „an Artzen" lebten über zwei Generationen die gräflichen Leibärzte der Familie Fabritius und in mehreren Häusern wurden Schankwirtschaften betrieben. Das Erzvorkommen im Dinkelseifen wurde bis zur Mitte des 19. Jahrh. ausgebeutet und in der Hammerhütte verarbeitet, wo in zwei Frischfeuern hervorragendes Schmiedeeisen hergestellt wurde.

Zwei Haus- und Hofrechte fallen wegen ihrer außergewöhnlichen Größe aus dem üblichen Rahmen. Das in den Tabellen nicht genannte Sammarey-Lehen (— an Artzen —) mit einer Arealgröße von 2 Viertel 5 3/8 Ruten Haus- und Hofrecht mit angelegenem Garten und Pesch, das als freiadeliges Lehen nicht zu den zinspflichtigen Erblehen rechnete und das Keullen-Lehen des Mathias Dux, vordem ebenfalls ein freiadeliges Lehen, das dem Jakob von Oßberg, der später in Glaadt begütert wurde, und dann der Familie von der Keullen zu Lehen gegeben wurde und dessen Besitzer „als ein Herr" galt.

 

1) Schaus Dr Emil Stadtrechtsorte im Reg Bez Trier 2) ebendort 3) Kill villa wird neben kill oppid — kill oppidum in mehreren Urkunden erwähnt Es handelt sich bei Kill villa immer um Niederkyll Vgl Bintenm-Mooren Alte u neue E D Köln Band 2 Seite 208 Fabritius Erl zum gesch Atlas d Rhr Prov Band 5 1 Seite 155 4) Clemen P Die Kunstdenkmaler der Rh Prov Band 12 bearbeitet von E Wackenroder Die Kunstdenkm d Kreises Prum 5) Bmterim Mooren Alte u neue E D Köln Band 2 Seite 208 6) STAK Abt 29 a und Wampach Camille UKB d Luxemburgischen Territorien 7) wir Arnolt mde Gerhardt gebruedere Herre zue Blanckenhetm dom kundt allen luiden dat wir — etc — vnnse eigen guit die stat zuu kiell so wie die gelegen is mit borglichem Bauw den wir da harn vnnd noch gewinnen mögen — 8) vnd vnd burch zu kyle zumail vnd eine halfscheit der stat van kyle mit allhierem zu behoerre Intphangen han vnd sin leen vnd vffgeTiicht huis vnd slos sint — 9) das dorf Kiell genannt die stat m einer Urkunde des Abtes von Prum Wilhelm von Manderscheid für seinen Neffen 10) vff sent Johannß dach mystomere zo lat/ne genannt natvitaß (21 6 1487) Lehnsbrief für Greten Johann van Kiell 11) Die Besitzer dieser Wohnplatze blieben von dem üblichen Erbzins frei Sie gaben zu jedem Hebetermin 1/2 Pfund Wachs an die Burgkapelle 12) STAK Abt 29 b Nr 5 ff 13) Sammelurkunde auf dem Amt Stadtkyll Originalpergament mit Siegelschnur Siegel und Siegelkapsel wurden entwendet 14) Am 7. 6. 1854 berichtet der Kirchenrechner Peter Hoffmann Der gemeinde Rath mit Herrn Landrath wirkten dahin daß 7 Hauser ganz weg gekauft wurden theils um die gassen zu ver großem theils um den Straßen eine bessere Riechtung zu geben 15) 21 october 1724 zu folg hoch graffliehen Cantzley befelch vnder dato 18ten octo ber 1724 daß zu stattkyll den augenschem emneh men sollte an dem Sammarey lehns platzen wel ehe die Stadtkyller burgerschafft in Streit gezogen Ein solches gar eingemessen platzgen von 1 1/2 - 1/6  rudten vndt dabey wan nottig die maß anzulegen — Laudt beyliegender Copia (Handriß) ist die streit bare platz bey der graffl cantzley zu bettmgen außgemacht worden vnder dato 21 october 1699 — waß anlangen thuet die maß anzulegen ist auch in gegenwart beyder partheien geschehen vndt wan man so vill von der rmckmauern ab mit der maßen pleibt wie im ganzten Flecken bruchlich so trifft die maß auch zu 16) STAK Abt 29 b Nr 216 17) Amt Stadtkyll — Landmaßbuch von Ao 1700 18) STAK Abt 29 b Nr 217 19) Laeis E D Hist pol Darstellungen u d Stock und Vogteigutsbesit zer m der Eifel 20) Landmaßbuch Fol 91 da selbs obent haucken stam — und — daselb er auff oben langst die seben stamm 21) ebendort im callenborn vnden langst den wegh theilt von Hau perts Claßen die Halbscheit ad 1 Vrtl 1 Rute Das bedeutet doch wohl daß von Haupert Nikolaus eine Teilparzelle verkauft wurde 22) Das Sammarey-Lehen die Bannmuhle Schule und Küsterei das Pfarrwittum Kirchenfabnk Lohmuhlen und Juden-hauser wurden nicht dazugerechnet 23) STAK Abt 29 b, Nr 216 24) 1 Morgen = 4 Viertel 1 Viertel = 371/2 Ruten 1 Morgen = 150 Ruten Der Vergleich mit den heutigen Maßen ergibt 1 Morgen = 25 532 Ar 1 Viertel = 6,383 Ar 1 Rute = 17 021 qm 25) dubelung Haus- Hofrecht, Garten und Pesche galten das Vierfache Wiesen das Zweifache Wildland ein Zwölftel des Ackerlandes Die Nutzflachen wur den demnach in ein Verhältnis zum Ackerland gesetzt 26) Flonn = Florenus Simplex der Floren tmer Gulden Albus = Weißpfennig, eine Silbermünze hier trierischer Wahrung Dener — Denanus, Denar, sonst auch Dreier genannt 1 Florin 3 24 Albus, 1 Albus = 8 Dener 1 Flonn 3192 Dener27)

alßo an hauß, hoffplatz garten vnd pesch

2 V , 3 rudt

thuet viermal 2 M

12 rudt.

an wießen 4 M , 2 V 213/8 mdt

thuet dube! 8 M 3 V

5 1/2 rudt

ahn ackerlandt 4 M

26 rudt

ahn wildtlandt 20 M 2 V , 8 rudt ,

thuet 1/12 ad 1 M 2 V

32 rudt

summa 16 M 3 V

1/4 rudt

28) daß Moeß Erb besitzt Moeß Lambert hat hauß undt hoffrecht mit allem gebeuw vndt pleyner gartt-gen darbey gelegen obent Lingen hantz peter

29) von jedem Haus, m dem eine Esse raucht d h von jedem Wohnhaus Ausgenommen waren die Judenhauser, Pfarrhof und Kusterei 29) Güter-Spezifikation Folio 202 und Zinsregister von 1789.

30) STAK, Abt. 29 b, Nr. 217. 31) „in festp BMV" = beatae Mariae virginis, d. i. Mariae Himmelfahrt, das zugleich Kirchweihfest war und heute wieder ist. 32) „Deutzen Erb- modo Schmilz Kinder". Hier sind die minderjährigen Kinder des verstorbenen Advocat-Licentiaten und churfürtlich-nonnenbergi-schen Hofkellners Johann Baptist Schmilz aus Koblenz gemeint, zu deren Gunsten das Deutzen Erb später versteigert wurde, oder — Adams Haus — modo Anton Dick — modo Portz Euert. Hier teilten sich zwei Käufer das Adams Haus und Anton Dick legte den Grundstock für das spätere Kaufhaus Dick. 33) Keyser, E.: Städtegründungen u. Städtebau in NW-Deutschland im MA., S. 32: „wenn die hinteren Grenzen der Grundstücke — in gleicher Richtung verlaufen, ist zu vermuten, daß dort ursprünglich eine Siedlungsgrenze gewesen ist." 34) STAK, Abt. 29 b Jungfrau Katharinenhof, auch Steffelshof genannt — in der Herrschafft Cronenburg gelegen zu Baßem. (116 Morgen).

35) STAK Abi. 442/Nr. 4439