Kommunaler Jahresrückblick 1977

Stand: 31. 1O. 1977

Kreisverwaltung Daun — Zentralabteilung

Am Jahresring 1977 kann man wieder besondere Ereignisse ablesen, die den Bürger interessieren und die eine Brücke von der Vergangenheit in die Gegenwart bilden.

Es begann im Januar mit der Nachricht, daß wieder ein Wechsel in der Verwaltungsspitze des Kreises Daun stattfinden solle.

Tatsächlich wurde nach knapp 4jähriger Tätigkeit als Landrat im Kreise Daun Landrat Hans Willy Römer von der Landesregierung zum Landrat des Landkreises Mainz-Bingen ernannt.

Zu seinem Nachfolger und damit zum 23. Landrat im Kreis Daun hat die Landesregierung den bisherigen Bürgermeister der Stadt Wittlich

Karl-Adolf Orth

eingesetzt. In der guten Stube des Kreises, der Eingangshalle der Kreisverwaltung, versammelten sich zur Verabschiedung und Einführung am 20. Juli 1977 zahlreiche Persönlichkeiten zu einem Festakt, der seine besondere Note durch musikalische Darbietungen der Kreismusikschule erhielt.

Regierungspräsident Saxler nahm im Namen der Landesregierung die Verabschiedung vor und führte gleichzeitig den Nachfolger als kommissarischen Landrat in sein Amt ein. In einer sehr herzlich gehaltenen Abschiedsrede für Landrat Römer zeichnete der l. Kreisdeputierte Theiss ein Bild vierjähriger Tätigkeit des Landrats und erwähnte besonders seine Einsatzfreude und seine beispielhafte Pflichterfüllung. Die 4 Jahre „Römerzeit" im Kreise Daun waren Jahre weltweiter konjunktureller Schwierigkeiten. Er versuchte, das Erreichte zu konsolidieren und zu festigen. Kreisdeputierter Theiss erwähnte die besonderen Schwerpunkte während der Amtszeit des scheidenden Landrats und bedankte sich für die gute und freundliche Zusammenarbeit im Kreistag und Kreisausschuß.

Landrat Römer verabschiedete sich mit ebenso herzlichen Worten von den Gästen, den Bürgern des Kreises und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dankte für die harmonische und freundschaftliche Begleitung seiner Arbeit. Er werde mit seiner Familie stets ein Freund der Eifel und des Kreises Daun bleiben. Der Landrat geht; der neue kommt.

Dem neuen Landrat des Kreises Daun bot der l. Kreisdeputierte die Bereitschaft zu einer tatkräftigen Zusammenarbeit an und sicherte ihm die Unterstützung des Kreistages und des Kreisausschusses zu. Vertreter der einzelnen Kreistagsfraktionen, der Bürgermeister, des Landkreistages und sonstiger Institutionen gaben dem scheidenden und dem neuen Landrat ebenfalls gute Wünsche mit auf den Weg in ihre neuen Ämter.

Der neue Landrat ist am 16. Februar 1939 in Düsseldorf geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Mainz. Seine ersten Gehversuche in der Verwaltung nach der großen juristischen Staatsprüfung machte er als Regierungsassessor beim Landratsamt Zell/Mosel. Eine siebenjährige Tätigkeit als Bürgermeister in Wittlich, einer Kreisstadt mit den verschiedensten politischen und strukturellen Strömungen gaben ihm ein gutes Fundament für die neue Aufgabe, als Landrat in einem Landkreis zu wirken.

In den Monaten seiner Tätigkeit hat Landrat Orth schon bewiesen, daß er mit eigenen fundierten Vorstellungen auf die zweckmäßigste Fortentwicklung des Kreises und seiner Wirtschaft einzuwirken versteht.

Regierungspräsident Julius Saxler und der neue Landrat des Kreises Daun, Karl-Adolf Orth

Bestätigung durch den Kreistag

In der Sitzung des Kreistages am 24. 10. 1977 hat der Kreistag der endgültigen Ernennung von Herrn

Karl-Adolf Orth

zum Landrat des Kreises Daun einstimmig zugestimmt. Die Ernennungsurkunde wird Landrat Orth in Kürze aus der Hand von Innenminister Böckmann erhalten.

1. Kreisdeputierter Theiss bei der Verabschiedung von Landrat Hans Willy Römer

Ehrungen und Auszeichnungen

Die folgenden Persönlichkeiten erhielten aus der Hand des Landrats die ohnen verliehene Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz:

 Stark Gertrud, Gillenfeld

Mertes Wilhelm, Birresborn

Krings Willi, Jünkerath

Teuschen Hermann, Mückeln

Borsch Werner, Gillenfeld

Ebenfalls hatte der Ministerpräsident die Ehrennadel an Herrn Johann Simon, Steiningen, verliehen. Leider konnte diese Auszeichnung nicht mehr ausgehändigt werden, da Herr Simon verstorben ist.

Der Sozialminister des Landes Rheinland-Pfalz hat dem

I. Kreisdeputierten Christian Theiss, Üxheirn, die ihm verliehene Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgehändigt. Herr Theiss erhielt diese Auszeichnung für eine 25jährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Arbeitsrichter.

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette erhielten:

Ferdinand Kettenhofen, Daun, und August Wagner, Jünkerath.

Regierungspräsident Saxler überreichte diese Auszeichnungen im Rahmen einer Feierstunde bei der Bezirksregierung in Trier.

Der Bundespräsident verlieh die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an den Lehrer i. R. Willi Steffens in Daun und an Pfarrer Friedrich Floeck in Niederstadtfeld.

Für eine 40jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst wurden

Josef Breuer, Verbandsgemeindeverwaltung Jünkerath,

 und

Matthias Weber, Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein,

durch den Ministerpräsidenten mit einer Urkunde geehrt.

Großer Wappenteller des Landkreises Daun

Der Kreistag des Landkreises Daun hat im vergangenen Jahr zur Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um den Landkreis Daun besonders verdient gemacht haben, u. a. den großen Wappenteller des Kreises gestiftet. Dieser große Wappenteller wurde nunmehr auf Beschluß des Kreisausschusses zum erstenmal verliehen.

Wegen einer 25jährigen Zugehörigkeit zum Kreistag des Landkreises Daun und sonstiger besonderer Verdienste erfolgte die Verleihung an

Herrn Peter Clausen, Dockweiler,

und

Herrn Andreas Thomas, Gillenfeld.

Die Auszeichnung hat Landrat Orth in der Kreistagssitzung am 24. 10. 1977 an die beiden Persönlichkeiten verliehen und hierbei die Verdienste der Genannten in besonderer Form gewürdigt.

Die Verfassungsmedaile des Landes Rheinland-Pfalz hat der Ministerpräsident in einer Feierstunde aus Anlaß des Verfassungstages an den

Kaufmann Josef Grafen in Daun verliehen.

Versammlung der Bürgermeister und Ortsbürgermeister des Kreises

Am 26. 11. 1976 fand im Kursaal-Cafe in Daun die Jahresversammlung der Bürgermeister und Ortsbürgermeister des Kreises Daun statt.

Landrat Römer hatte hierzu eingeladen und konnte rd. 100 Teilnehmer begrüßen. Diese große Teilnehmerzahl bewies, wie groß das Interesse und die Resonanz an dieser Zusammenkunft kommunaler Mandatsträger war.

Der Landrat erstattete zunächst einen Bericht über die Situation des Kreises und versuchte hierbei, die wichtigsten und aktuellsten Punkte aufzugreifen.

Schwerpunkte hierbei waren:

1. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden

2. Bereiche Schule und Kultur

3. Fragen der sozialen Situation

4. Wirtschaft, Fremdenverkehr und öffentliches Verkehrswesen

5. Landwirtschaft und Veterinärwesen

6. Landesplanung, Landespflege

7. Wohnungsbauförderung

Als besonderer Fachmann referierte im weiteren Verlauf der Versammlung Prof. Dr. Rudolf Stich (Dozent an der Universität Kaiserslautern) über das Thema „Bau- und umweltschutzrechtliche Probleme bei Baugenehmigungen im Innen- und Außenbereich". Sowohl der Bericht des Landrats wie auch das aktuelle Referat von Herrn Prof. Dr. Stich boten anschließend ausreichendes Material für eine fruchtbare Diskussion.

Drei Klatschweiber

lebensgroß aus Bronze gegossen, stehen seit dem 2. April 1977 im Dauergespräch vor der Kreisverwaltung Daun. Die Mitglieder des Kreisausschusses, die Kreisdeputierten und die Abteilungsleiter der Kreisverwaltung begrüßten mit Landrat Römer diese drei Damen, die schon seit einigen Jahren auf ihre Aufstellung warteten. Der Kreisausschuß stand beim Neubau der Kreisverwaltung vor etwa 10 Jahren vor der Aufgabe, eine Skulptur zu vergeben, die den Vorplatz akzentuieren, eine Verbindung zu dem nüchternen Gebäude herstellen und dessen Struktur aesthetisch auflockern sollte. Der Bildhauer Ulrich Henn aus Leudersdorf hat diese Aufgabe vortrefflich gelöst. Noch etwas anderes ist ihm gelungen: Diese Klatschweiber fordern ein verschmitztes Augenzwinkern und Schmunzeln der Betrachter geradezu heraus. Sie nehmen dem Besucher die Schwellenangst vor dem Betreten des Verwaltungshauses. Die Kreisverwaltung will damit zeigen, daß sie bereit ist, sich selbst nicht allzu wichtig zu nehmen, daß sie Verständnis für die menschlichen Sorgen und Nöte hat, weil auch hier nur Menschen arbeiten, die Bürger des Kreises sind.

Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die Bevölkerung und vor allem aber die vielen Kinder haben diese drei Klatschweiber inzwischen angenommen. Für die Gäste bilden sie ein beliebtes Fotoobjekt. Es ist ein Werk, verblüffend einfach zu verstehen, aber doch mit anspruchsvoll künstlerischer Aussage.

Bei der Aufstellung der Figuren sagte der Künstler, daß jede Ähnlichkeit mit lebenden Personen rein zufällig sei, und da es in unserem Kreis kein „Klatschen" mehr gebe, würde hier dem letzten Tratschen ein nostalgisches Denkmal gesetzt.

Drei Klatschweiber vor der Kreisverwaltung Daun

 

Aus dem Schulwesen des Kreises:

Zu Beginn des Schuljahres 1977/78 sind im Kreise Daun folgende Schulen eingerichtet:

16 Grundschulen

 4 organisatorisch verbundene Grund- und Hauptschulen

 3 Hauptschulen

 2 Schulen für Lernbehinderte

 1 Schule für Geistigbehinderte

 2 Realschulen

 3 Gymnasien und die Berufsbildenden Schulen.

Außer diesen staatlichen Schulen besteht noch eine Musikschule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinden.

Baumaßnahmen und schulorganisatorische Änderungen im abgelaufenen Schuljahr:

im April wurde der Neubau der Grundschule Gerolstein fertiggestellt.

Die Grundschüler, die bis dahin in der St. Josefsschule, dem Hauptschulgebäude, im Schulgebäude Lissingen und im Feuerwehrgerätehaus unterrichtet wurden, konnten nach den Osterferien ihr modernes Schulgebäude beziehen.

Ein jahrelanges Provisorium war damit beendet.

Bei dem Neubau der Grundschule Gerolstein wurden auch die Räume für die Aufnahme der Schüler aus dem Einzugsbereich der Grundschule Duppach geschaffen. Die Schule Duppach wurde aufgelöst, bleibt aber bis zum Schuljahr 1978/79 Außenstandort der Grundschule Gerolstein, da erst ein Teil der Schüler in Gerolstein eingeschult wurde. Die durch den Neubau der Grundschule Gerolstein freigewordene St. Josefsschule wird für die ersten 10 Jahre einer anderen Zweckbestimmung zugeführt.

Der Kreis wird in dieser Schule die „Sonderschule L" unterbringen. Mit Unterstützung des Landes werden die notwendigen Umbauarbeiten durchgeführt. Dadurch wird auch für diese Schule — zumindest für einen längeren Zeitabschnitt — ein entsprechendes Raumprogramm geschaffen.

Im Laufe des Schuljahres wurden auch die Arbeiten am Erweiterungsbau der Grund- und Hauptschule Kelberg fertiggestellt. Das bis dahin mitgenutzte Schulgebäude in Müllenbach wurde für andere Zwecke frei. Die zweiklassige Grundschule in Welcherath wurde aufgelöst. Alle Schüler aus dem Einzugsbereich der Grundschule Welcherath besuchen jetzt die Grundschule Kelberg.

Am Neubau der Schule für Geistigbehinderte

des Landkreises Daun in Gerolstein konnte

das Richtfest gefeiert werden. Das Gebäude wird mit allen für die Betreuung der geistigbehinderten Kinder erforderlichen Einrichtungen ausgerüstet und kann 1978 bezogen werden.

Die neue Turnhalle der Grundschule Lissendorf wurde im Dezember 1976 eingeweiht. An der Turnhalle der Grundschule Üxheim sind die Rohbauarbeiten beendet. Durch den Neubau der Turnhallen wird nicht nur eine Lücke in der schulischen Betreuung der Kinder geschlossen, sondern es ergeben sich auch Vorteile für die örtlichen Vereine, da alle Schulturnhallen von diesen mitbenutzt werden können.

Der Erweiterungsbau der Grundschule Hillesheim ist genehmigt. Mit den Arbeiten kann noch in diesem Jahre begonnen werden. Mit diesem Erweiterungsbau werden die Voraussetzungen für die abschließende Schulorganisation im Raum Hillesheim geschaffen.

Steigende Schülerzahlen an der Realschule Hillesheim machten es erforderlich, daß ein weiterer Raum in der ehemaligen Landwirtschaftsschule — 5 Räume werden dort schon von der Realschule benutzt — in Anspruch genommen werden mußte. Eine Erweiterung des Realschulgebäudes ist vorgesehen.

An den Berufsbildenden Schulen Gerolstein wurden zum neuen Schuljahr zwei weitere Klassen des Berufsgrundschuljahres Wirtschaft/Verwaltung und eine weitere Klasse des Berufsgrundschuljahres Hauswirtschaft eingerichtet. Damit wurde nicht nur das schulische Angebot erweitert, sondern auch Ausbildungsplätze geschaffen.

Zur Zeit sind folgende Klassen eingerichtet:

2 Klassen Fachoberschule Technik

1 Klasse Fachoberschule Wirtschaft

1 Klasse Fachoberschule Sozialpflege

4 Klassen Berufsfachschule Wirtschaft

2 Klassen Berufsfachschule Hauswirtschaft/Sozialpflege

2 Klassen Berufsfachschule Metall 2 Klassen Berufsgrundschuljahr Metall

1 Klasse Berufsgrundschuljahr Elektro

2 Klassen Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft

2 Klassen Berufsgrundschuljahr Wirtschaft/ Verwaltung

3 Klassen Berufsaufbauschule in Teilzeitform

Ein Blick auf die Gesamtschülerzahlen des Schuljahres 1976/1977:

Grund- und Hauptschulen

7 650

Sonderschulen

230

Realschulen einschließlich der gemeinsamen Orientierungsstufe

930

Gymnasien ohne Realschulen der gemeinsamen Orientierungsstufe

2 210

Berufsbildende Schulen

Pflichtschulbereich

1 180

Bereich Fachoberschule, Berufsfachschule, Berufsgrundschuljahr

510

Die Lehrkräfte der Musikschule unterrichten z. Z. 690 Kinder an verschiedenen Standorten.

Fahrten zur Schule und zum Kindergarten:

Mit rd. 130 Schulbuslinien wurden im Schuljahr 1976/1977 täglich 5370 Grund-, Haupt- und Sonderschüler zur Schule und zurückgebracht.

Als Entgelt zahlte das Land hierfür an Bundesbahn, Bundespost und Privatunternehmer rd. 2 500 000,— DM.

Im Bereich der Realschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen erfolgt eine Fahrtkostenerstattung durch das Land an die Schüler der Klassen 5 bis 10. Gutscheine zum Erwerb von Schülermonatskarten bzw. Schülerjahreskarten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erhielten 2340 Schüler. Die Fahrten zum Kindergarten erfolgen teilweise mit dem Schulbus, teilweise mit besonderen Kindergartenbussen. Es sind hierfür 30 besondere Linien eingerichtet. Kosten: rd. 160000— DM.

Neue Schulleiter im Kreise Daun

Der bisherige Leiter der Berufsbildenden Schulen in Gerolstein, Oberstudiendirektor Dr. Franz Bedner, ist aus Gesundheitsgründen in den Ruhestand getreten.

In einer Abschiedsfeier im Kreise der Lehrerschaft würdigte Landrat Römer die Arbeit des scheidenden Direktors und sprach ihm den Dank der Kreisverwaltung und der Kreisbevölkerung aus.

Zum neuen Leiter der Berufsbildenden Schulen des Kreises Daun wurde Oberstudiendirektor Franz Roob, bisher tätig an der Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach, ernannt.

Da der bisherige Leiter des Thomas-Morus-Gymnasiums in Daun, OberstudiendirektorDr. Eberhard Pfeiffer eine neue Aufgabe bei

der Bezirksregierung in Trier übernommen hat, wurde Herr Oberstudiendirektor Bentler zum neuen Leiter dieser Schule ernannt.

Aus dem Tätigkeitsbereich des Sozialamtes Allgemeines

Ein Blick in die Sozialhilfestatistik zeigt, daß die Zahl derer stetig wächst, die die öffentliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen; die Ursachen hierfür sind vielfältiger Art. Niemand wird sagen können, daß ihn dies nichts angehe. Bei genauerem Hinsehen dürfte man sehr bald zu der Einsicht gelangen, daß diese Frage uns alle berühren muß. Denn abgesehen davon, daß uns das Schicksal unseres sogenannten sozial schwächeren Mitmenschen nicht gleichgültig sein kann und wir zudem mit unseren Steuergroschen die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Sozialhilfeaufwandes aufbringen müssen, sollte man sich vor allem dies vor Augen führen: Bei der Vielfalt der Lebensrisiken kann für jeden von uns jederzeit eine Situation eintreten, die uns den Gang zum Sozialamt nicht erspart. Denken wir nur beispielsweise daran, daß es alles andere als selbstverständlich ist, daß uns stets nur (körperlich und geistig) gesunde Kinder geboren werden. Oder — um ein anderes Beispiel zu nennen — wie leicht kann es tagtäglich passieren, daß uns ein schwerer Schicksalsschlag (zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod eines Elternteils) trifft, mit dem die Famiile allein nicht fertig wird. Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen.

Aus dieser Sicht betrachtet erscheint es zumindest nicht abwegig, der Bevölkerung einmal einen kleinen Einblick in den Tätigkeitsbereich des Sozialamtes zu vermitteln; wie gesagt: nur einen Einblick, mehr kann es an dieser Stelle auf Grund der Aufgabenfülle naturgemäß nicht sein. Dabei soll sich in knapper Form nur auf allgemeine Ausführungen und auf einzelne Schwerpunkte beschränkt werden.

Kleiner Geschichtsabriß

Des besseren Verständnisses wegen sei den Einzeldarstellungen ein kurzer Streifzug durch die Geschichte vorangestellt. Die öffentliche Armenpflege — wie sie damals hieß — begann in Deutschland im 16. Jahrhundert; sie fand ihre Rechtsgrundlage in Armenordnungen verschiedener Städte. Bis dahin und auch noch lange danach wurde die Armenpflege weitgehend den Kirchen und der Mildtätigkeit einzelner Personen überlassen. Erst seit dem 17. Jahrhundert reifte beim Staat die Erkenntnis, für die Versorgung der Armen zuständig zu sein. Diese Einsicht fand erstmals in Preußen seinen gesetzlichen Niederschlag im Preußäschen Allgemeinen Landrecht von 1794. Hierin verpflichtete der Staat die Gemeinden zu einer Armenpflege. Im Laufe der Zeit wurden die gesetzlichen Regelungen mehr und mehr zugunsten der Armen und Hilfsbedürftigen verbessert; sie gipfelten in der „Reichsfürsorgepflichtverordnung" und in den „Reichsgrundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge" aus dem Jahre 1924, die eine beachtenswerte Verbesserung der Stellung der Notleidenden zum Inhalt hatten. Dennoch: Allen diesen gesetzlichen Maßnahmen war gemein, daß von der Anerkennung eines Rechtsanspruches auf die im einzelnen vorgesehenen Hilfen keine Rede sein konnte. Zudem handelte der Staat nicht nur, um dem Menschen zu helfen und seine Not zu lindern. Vielmehr sah er hierin vornehmlich ein Mittel zur Herstellung und Erhaltung der öffentlichen Ordnung; seine „Sorge" hatte also polizeilichen Charakter. Dies ist inzwischen gottlob anders geworden.

Das Bundessozialhilfegesetz

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Diese Sozialstaatlichkeitsklausel unserer Staatsverfassung verpflichtet den Staat, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Es darf nämlich nicht angehen, daß ein sozialer Rechtsstaat seinen in Not geratenen Bürgern staatliche Hilfe als Almosen gewährt. Folgerichtig hat der Bundestag ein Gesetz geschaffen, das das frühere Fürsorgerecht den gewandelten Auffassungen über die Verpflichtung des Staates seinen Bürgern gegenüber anpaßte: das Bundessozialhilfegesetz vom 30. Juni 1961, in Kraft getreten am 1. Juni 1962. In ihm wurde erstmals gesetzlich ein Rechtsanspruch auf Hilfe garantiert. Als wesentlichstes Leitmotiv für alle Hilfe wurde — als Folge an der starken Orientierung des Gesetzes am Grundgesetz — das Grundrecht der Menschenwürde herausgestellt. „Aufgabe der Sozialhilfe ist es", wie bereits im ersten Paragraphen festgelegt wurde, „dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht". Auch der Grundsatz der familiengerechten Hilfe — als Ausfluß des Grundgesetzartikels 6 (Schutz der Familie) —wurde hervorgehoben.

Die Sozialhilfe (wie auch die frühere Fürsorge) unterscheidet sich von der Sozialversicherung und der Versorgung im wesentlichen dadurch, daß sie ohne Vorleistungen (Versicherungsbeiträge) oder Opfer (zum Beispiel in der Kriegsopferversorgung: Körperschaden, Verlust des Ernährers) gewährt wird. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, daß die Sozialhilfe nicht schematisiert ist, sondern daß stets diejenige Hilfe gewährt wird, die nach den Besonderheiten des einzelnen Falles der Notlage am wirksamsten zu steuern geeignet ist. Gerade dieses Charakteristikum verlangt den mit der Durchführung des Gesetzes Betrauten ein hohes Maß an sozialem Einfühlungsvermögen ab. Denn kein Fall ist genauso gelagert wie der andere; anders ausgedrückt: Eine Entscheidung, die in dem einen Falle absolut richtig wäre, könnte in dem anderen Falle (weil hier die Verhältnisse anders gelagert sind) vollkommen falsch sein.

Sozialhilfe erhält nur, wer sich nicht selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hufe nicht von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Selbsthilfemöglichkeiten könnten beispielsweise sein: Einsatz der eigenen Arbeitskraft, des Einkommens und Vermögens, Beiträge Unterhaltspflichtiger.

Auch wenn es im Gesetz nicht eigens formuliert ist, so ist doch in der Sozialhilfepraxis und in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ein sehr wichtiger Grundsatz allgemeingültig: Auf die Ursache der Notlage kommt es bei der Hilfe nicht an. Ausschlaggebend für die Hilfe ist allein das Vorliegen von Hilfsbedürftigkeit. Für den Hilfeanspruch ist es daher völlig belanglos, ob der Hilfesuchende die Notlage selbst verschuldet hat oder nicht. Allerdings kann ein Verschulden unter Umständen für den Hilfeempfänger gewisse (spätere) Folgen haben. Gemeint ist damit die Kostenersatzpflicht. An folgenden zwei kleinen Beispielen (wie sie in der Praxis ständig vorkommen) sei dies verdeutlicht:

1. Ein Familienvater verliert wegen einer von ihm begangenen Straftat seine Arbeitsstelle. Er hat kein Einkommen und Vermögen. Die Familie muß vom Sozialamt unterstützt werden. Folge: Der Vater wird später zum Ersatz der Kosten herangezogen.

2. Ein Landwirt verschenkt seinen Kindern sein gesamtes, erhebliches Grundvermögen. Eine Zeit danach begehrt er Sozialhilfe; er weist nach bzw. macht glaubhaft, daß sein Einkommen gering ist, daß seine Kinder ihn weder unterstützen, noch das geschenkte Vermögen freiwillig zurückgeben wollen. Das Sozialamt hat Hilfe zu gewähren. Folge: Das Sozialamt hat die Möglichkeit, von den Kindern des Hilfeempfängers das geschenkte Vermögen zurückzuverlangen.

Das Gesetz sieht verschiedene Formen der Hilfe vor: die persönliche Hilfe, die Geldleistung und die Sachleistung. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nicht die materielle Hilfe, sondern die persönliche Hilfe im Vordergrund aller Sozialarbeit stehen. Sie drückt sich hauptsächlich in der Beratung des der Hilfe Bedürfenden aus und wird vorzugsweise in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch zwischen dem Ratsuchenden und dem Sozialhilfesachbearbeiter vorgenommen, und zwar entweder in den Diensträumen des Sozialamtes oder — wenn beispielsweise der Hilfsbedürftige aus irgendwelchen Gründen die Dienststelle nicht aufsuchen kann — in dessen Wohnung. Es versteht sich von selbst, daß eine qualifizierte Beratertätigkeit nicht nur umfassende Rechts- und Gesetzeskenntnisse verlangt, sondern neben sozialem und menschlichem Verständnis auch die notwendige praktische Erfahrung. Der Begriff der Geldleistung wird keiner Erklärung bedürfen. Als Sachleistungen der Sozialhilfe wären beispielhaft zu nennen: orthopädische Hilfsmittel, Hörgeräte, Krankenspezialbetten, Krankenfahrzeuge. Das Bundessozialhilfegesetz teilt die Sozialhilfe in zwei große Gruppen ein: in die Hilfe zum Lebensunterhalt und in die Hilfen in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt, die den Verbandsgemeinden zur Durchführung übertragen ist, ist zur Dekkung des „normalen" Lebensunterhaltsbedarfs (Ernährung, Kochfeuerung, Beleuchtung, Kosten der Unterkunft u. ä.) bestimmt. Dagegen dienen die Hilfen in besonderen Lebenslagen der Bestreitung eines Sonderbedarfs; in unserem Bereich werden hiervon in der Praxis am meisten in Anspruch genommen: die Krankenhilfe, die Eingliederungshilfe für Behinderte und — herausragend — die Hilfe zur Pflege. Je nach den Bedürfnissen des Einzelfalles sind die Hilfen in oder außerhalb von Anstalten zu gewähren.

Neben diesen sogenannten klassischen Aufgaben der Kommunalverwaltungen (Die Sozialhilfe zählt zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten) haben die Stadt- und Landkreise noch besondere soziale Aufgaben wahrzunehmen. Beispielhaft wären dabei aufzuführen der große Bereich der Kriegsopferfürsorge und die Ausführung des Landesgesetzes über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte vom 31. Oktober 1974 (in Kraft getreten am 1. Juli 1974), das —- wie die Überschrift bereits besagt — die Gewährung von Pflegegeld an Schwerbehinderte (besser gesagt: Schwerstbehinderte) vorsieht. Schließlich sind die Stelle für Unterhaltssicherung (für Wehrpflichtige und deren Angehörigen) und das Versicherungsamt der Sozialabteilung angegliedert. Bei der Wahrnehmung aller dieser Aufgaben wird die Kreisverwaltung von den Verbandsgemeindeverwaltungen, aber auch von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, tatkräftig unterstützt.

Nicht selten wird die Frage gestellt, ob Sozialhilfekosten von dem Hilfeempfänger oder von seinem Erben erstattet werden müssen. Sie ist grundsätzlich zu bejahen, allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Eine Kostenersatzpflicht besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine hiervon wurde bereits in den oben dargestellten Beispielen erwähnt: wenn der Hilfeempfänger die Voraussetzungen für die Sozialhilfe an sich selbst oder an seinen unterhaltsberechtigten Angehörigen schuldhaft herbeigeführt hat. Außerdem kann eine Kostenerstattungspflicht des Erben des Hilfeempfängers begründet sein; allerdings beschränkt sich die Haftung des Erben auf den Nachlaß, das heißt, daß der Erbe aus seiner „eigenen Tasche" nichts zuzulegen braucht, wenn der Wert des Nachlasses hinter dem Sozialhilfeaufwand zurückbleibt.

Die Bedeutung des Sozialamtes im Gefüge der kommunalen Verwaltungsstruktur möge nicht zuletzt an der Höhe des Sozialetats zu ersehen sein. Im Rahmen dieses Beitrages wurde bewußt auf Zahlendarstellungen verzichtet, um die Leser möglicherweise nicht zu langweilen. Zwei Summen sollten jedoch genannt werden, nämlich die Gesamthaushaltsansätze des Einzelplanes 4 (Soziale Sicherung) des Haushaltsplanes des Landkreises Daun für das Haushaltsjahr 1977 (ohne Jugendamts-Etat): fast acht Millionen Deutsche Mark; davon verbleiben nach Abzug der zu erwartenden Einnahmen als Kreisbelastung rund vier Millionen Deutsche Mark. Es wird gewiß kein Geheimnis verraten, wenn behauptet wird, daß der Sozialhaushalt einer der Hauptausgabeposten eines Landkreises ist.

Kritische Anmerkungen

Der kritische Leser wird sich fragen müssen, wie derart hohe Aufwendungen von einem kleinen Landkreis überhaupt finanzierbar sind. Wie berechtigt eine solche Frage ist, kann man allenthalben in den Tageszeitungen lesen oder den Berichten anderer Publikationsorgane entnehmen. Über das Mißverhältnis zwischen zunehmender Sozialhilfekostenlast und nachhinkenden Einnahmen wird von den Verantwortlichen mit Recht geklagt. In der Tat scheinen die Kommunen durch die ständig steigenden Sozialkosten mehr und mehr finanziell erdrückt zu werden, wenn nicht bald ein Weg gefunden wird, der eine bessere Finanzausstattung der Stadt- und Landkreise sowie der Gemeinden gewährleistet oder/und der Gesetzgeber an einigen sozialgesetzlichen Bestimmungen vernünftige Korrekturen nicht vornimmt.

Die Vielfalt der Aufgaben bieten den mit deren Wahrnehmung betrauten Fachkräften die Möglichkeit, einer großen Anzahl von Personen, die — aus welchen Gründen auch immer — der Hilfe der Gesellschaft bedürfen, wirksam zu helfen. Und das ist gut so. Andererseits — das sollte man gerechterweise nicht verschweigen — muß beobachtet werden, daß zunehmend Sozialhilfe auch von solchen Menschen begehrt wird, die in keiner Weise hilfsbedürftig sind. Weshalb dies so ist, soll an dieser Stelle nicht untersucht werden. Auf jeden Fall obliegt dem Sozialhilfesachbearbeiter die Pflicht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, was mit einem erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist. Dadurch könnte die Gefahr heraufbeschworen werden, daß den in der Sozialhilfepraxis Verantwortlichen ein gut Teil ihrer kostbaren Zeit und Arbeitskraft genommen wird, den sie dringend brauchten, um den wirklich Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe angedeihen zu lassen. Nun: „Wo viel Licht ist, ist starker Schatten" (Goethe).

Jugendpflege im Kreisgebiet

Bericht über die Durchführung einer Modellfreizeitmaßnahme für Schüler der Sonderschule G in Gerolstein, die Klasse 8 a der Hauptschule Gillenfeld und Jugendliche der Sportjugend des SV Ellscheid in der Zeit vom 20. 6. bis 1. 7. in der Jugendfreizeitstätte Stadtkyll

Die Integration Behinderter in die Gesellschaft stand im Mittelpunkt einer zweiwöchigen Modellfreizeitmaßnahme im Waldjugendlager Stadtkyll.

Unter der Gesamtleitung des Kreisjugendamtes Daun beteiligten sich 21 Geistigbehinderte im Alter von 11 bis 20 Jahren der Hubertus-Rader-Schule Gerolstein, 39 Schüler der Klasse 8 a der Hauptschule Gillenfeld, 15 Jugendliche des Sportvereins „Rot-Weiß" Ellscheid sowie 23 pädagogisch geschulte Betreuer an den beiden Modellwochen.

Einer der Hauptakzente des Aufenthaltes an der Oberen Kyll lag in der Integration Behinderter in unserer Gesellschaft. Ferner sollte die Problematik der Behinderten in den Augen der Öffentlichkeit transparenter gemacht werden. Diese gesteckten Ziele wurden allesamt erreicht.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten, wobei sich beide Personengruppen naturgemäß etwas skeptisch gegenüber verhielten, konnte bei Sport und Spiel, in persönlichen Gesprächen sowie bei zahlreichen Exkursionen erreicht werden, daß Behinderte und Nichtbehinderte zu einer Gemeinschaft wurden. Während zu Anfang der Maßnahme die Schüler und Sportler dem „kranken" Mitmenschen durch falsches Mitleid gegenübertraten, änderte sich diese Haltung spätestens nach einigen Tagen.

Gemeinsam unternommene Aktivitäten, wie z. B. Schwimmbadbesuche, Minigolf, Kegeln, Tischtennis sowie Ausflugsfahrten nach Bitburg, Hellenthal, Schwammenauel und Köln, brachten eine schnelle Bewußtseinsänderung. Aus dem Verhalten der Schüler der Hubertus-Rader-Schule Gerolstein wurde bewußt, daß diese wie „vollwertige Menschen" verstanden werden wollen. Einer der Mittelpunkte der Behindertenfreizeit in Stadtkyll war ein zünftiges Lagerfest mit gleichzeitigem „Tag der offenen Tür".

Neben den Teilnehmern der Freizeitmaßnahme statteten Eltern, interessierte Gäste sowie Repräsentanten aus Kommunalpolitik und Sport an diesem Tage der Jugendlagerstätte einen Besuch ab. Eine außerordentlich gute Resonanz fand hierbei der Gottesdienst im Wigwamdorf. Pater Dötsch von den Don Bosco-Brüdern Jünkerath hatte den Gottesdienst dem Leitgedanken der gesamten Veranstaltung, der Integration Behinderter in unserer Gesellschaft, angepaßt. Durch ihre spontane Mitarbeit in Form von Lied- und Textbeiträgen verliehen die Beteiligten der Eucharistiefeier einen würdigen Rahmen. Große Freude herrschte, als die Jugendlichen ihre Familienangehörigen und Freunde im Wigwamdorf begrüßen konnten. Die Gäste erhielten einen Einblick in das Lagerleben und in die Arbeit mit den Behinderten. An den einzelnen Verkaufsbuden und Wettkampfstätten herrschte Hochbetrieb. Ein Basar mit Arbeiten der Hubertus-Rader-Schule in Gerolstein fand ebenso Zuspruch wie Torwandschießen, Nägelklopfen und Büchsenwurf. Für das leibliche Wohl sorgte ein vom zivilen Bevölkerungsschutz Daun hergerichteter Erbenseintopf. Attraktion des „Tages der offenen Tür" war jedoch die Vorstellung von Katastrophenschutz- und Feuerwehrfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Stadtkyll sowie des zivilen Bevölkerungsschutzes. Hier hatten insbesondere die behinderten Kinder erstmals in ihrem Leben Gelegenheit, diese Fahrzeuge zu besichtigen und einmal selbst Feuerwehrmann zu sein.

Neben dem erfreulichen Engagement der Teilnehmer selbst waren auch zahlreiche Außenstehende am Erfolg der Maßnahme beteiligt. So stellte beispielsweise die Bundeswehr Gerolstein 10 Betreuer für einen Tagesausflug zur Verfügung. Andere Privatpersonen und Gruppen stifteten ebenfalls größere Geldbeträge und sonstige Spenden. Daß die Problematik der Behinderten in der Öffentlichkeit bewußt gemacht werden konnte, beweist eine von beiden Personengruppen in Jünkerath und Stadtkyll durchgeführte Fragebogenaktion. Knapp die Hälfte der Befragten hatten von dem Experiment in der Jugendlagerstätte Stadtkyll gehört. Erfreulich war festzustellen, daß 87 von 122 Befragten sich bereiterklärten, ihre Kinder an einer solchen Maßnahme teilnehmen zu lassen. 3/4 der Angesprochenen befürworteten die Notwendigkeit der Integration Behinderter in die Gesellschaft und die weitere Durchführung solcher gemischter Freizeitmaßnahmen.

Über die Bautätigkeit:

Der in den Jahren 1973 bis 1975 zu verzeichnende Rückgang bei den Bauanträgen und Bauvoranfragen ist inzwischen wieder zu einem wesentlichen Teil aufgeholt worden. Daraus ergibt sich, daß bei den privaten Bauvorhaben wieder ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist. Dazu nachstehende Zahlen:

1.9.72—

31.8.73

1.9.73—

31 . 8. 74

1.9.74—

31.8.75

1 9. 75—

31.8.76

1.9.76—

31 . 8. 77

eingereichte

Bauanträge

1 665

1531

1469

1 469

1 550

eingereichte anfragen

Bauvor-

348

267

213

216

217

Eine Verdeutlichung vorstehender Zahlen geht aus dem nebenstehenden Schaubild hervor.

Wassererkundung — Wasserbilanz

Auf dem Tiefbausektor nimmt die gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell und Daun im Jahre 1974 unter Federführung der Kreisverwaltung Daun eingeleitete großräumige Grundwassererkundung einen breiten Raum ein. Das Ziel dieser Erkundung war es, die im wasserwirtschaftlichen Generalplan für das Moselgebiet als Überschußgebiete angegebenen Bereiche innerhalb des Kreisgebietes Daun näher zu untersuchen. Nachdem die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen waren, erhielt eine größere Bohrfirma nach vorausgegangener öffentlicher Ausschreibung den Auftrag zur Niederbringung von zunächst 6 Erkundungs- und 6 Pegelbohrungen. Die Bohrpunkte waren vorher zusammen mit dem Geologischen Landesamt Rheinland-Pfalz und dem Wasserwirtschaftsamt Trier im Bettinger Graben und in der Dollendorfer Kalkmulde festgelegt worden.

Schaubild Bauanträge/Bauvoranfragen

Die Bohrarbeiten wurden im August 1975 in Angriff genommen. Im Oktober 1975 wurden weitere 4 Erkundungs- und 6 Pegelbohrungen im Tuffgebiet um Daun in Auftrag gegeben. Die Ausführung der Bohrarbeiten ging zügig voran, so daß bis August 1976 insgesamt 11 Erkundungs- und 6 Pegelbohrungen im Bettinger Graben und in der Dollendorfer Kalkmulde sowie 2 Erkundungsbohrungen in den Tuffgebieten abgeteuft waren. Fündig davon wurden 8 Bohrungen im Bettinger Graben, und zwar in den Gemarkungen Kalenborn, Bolsdorf, Birgel, Feusdorf, Niederbettingen, Oberbettingen und Hillesheim. Es war möglich, von den Verbandsgemeinden Daun und Gerolstein niedergebrachte Bohrungen in das Erkundungsprogramm einzubeziehen.

Nachdem die Ergebnisse der Erkundungsbohrungen und der Pumpversuche vorlagen, beschlossen die drei beteiligten Kreise, in einem zweiten Erkundungsabschnitt ein namhaftes Ingenieurbüro mit den weiteren geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen zu beauftragen. Hierbei soll vor allem eine definitive Aussage zur Grundwassererneuerung erfolgen sowie ein Vorentwurf für den Bau von Hochbehältern und Pumpwerken und der Trassenführung von Transportleitungen zu den einzelnen Versorgungsgebieten erstellt werden. Der Auftrag zur Durchführung dieser Untersuchungen und Planungen wurde im Sommer 1977 an ein Ingenieurbüro erteilt.

Die drei beteiligten Kreise haben bis zum September 1977 in dieses Programm einen Betrag von rd. 1,5 Mio. DM investiert. Auch die Landesregierung hat zugesagt, daß diese Maßnahme entsprechend den Förderungsrichtlinien bezuschußt wird.

Entwicklung der Wirtschaft

Der erwartete Beschäftigungsrückgang in den witterungsabhängigen Wirtschaftszweigen bestimmte auch in den Wintermonaten 1976/77 die Höhe der Arbeitslosenzahl im Kreise Daun. Zählte man im Dezember 1976 schon 1095 Arbeitslose (= 7,1 %), so wurde diese Zahl wie im vergleichbaren Vorjahreszeitraum in den Monaten Januar und Februar 1977 noch überschritten. Im Januar 1977 wurden insgesamt 1703 Arbeitslose (= 11,0%) registriert. Von der Arbeitslosigkeit war die Verbandsgemeinde Kelberg mit 314 Personen (= 15,7%) am stärksten betroffen. In diesem Monat wurde gleichzeitig der Höchsstand erreicht. Diese Zahl, vorwiegend durch witterungsbedingte Gründe, wie z. B. Ausfälle im Baugewerbe und in der Forstwirtschaft, hervorgerufen, stabilisierte sich wieder in den folgenden Monaten und erreichte mit durchschnittlich 5% in etwa den Vorjahresstand. Die vergleichbaren Bundes- und Landesergebnisse (= 4,5 bzw. 4,7 Prozent) konnten dabei nicht ganz erreicht werden.

Der Umsatz der heimischen Industriebetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten betrug in den Monaten März-April 1977 rund 71 Mill. DM. Dies bedeutete gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum eine Steigerung von 4,7%. Durch die Anfang 1977 erfolgte Zusammenfassung aller Statistiken im Produzierenden Gewerbe mit aufwendigen Berichtskreisanpassungen war ein Vergleich über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Die Lohn- und Gehaltssumme der in diesen Betrieben Beschäftigten erhöhte sich von April 1976 bis zum vergleichbaren Zeitraum des Jahres 1977 von 1818 auf 2023 DM. Dies kommt einer Steigerung von 11,3% gleich.

Auch die Zahl der in diesen Industriebetrieben beschäftigten Personen stieg im vergangenen Jahr wieder an. Während im April 1976 3668 Personen in Betrieben mit 10 und mehr Arbeitsplätzen tätig waren, erhöhte sich diese Anzahl bis April 1977 auf 3773 bei insgesamt 62 vorhandenen Betrieben. Der Industriebesatz, d. h. die Zahl der Beschäftigten je 1000 Einwohner, blieb dabei mit 66 nahezu unverändert. Damit konnte die führende Stellung des Kreises innerhalb des Regierungsbezirks Trier beibehalten werden.

In der Zeit von September 1976 bis August 1977 konnten in insgesamt acht Industriebetrieben durch Erneuerungs-, Erweiterungs und Rationalisierungsmaßnahmen die Voraussetzungen für rund 80 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Investitionsvolumen betrug in diesem Zusammenhang rund 16 Mill. DM; umgelegt auf den einzelnen Arbeitsplatz ergibt dies einen Betrag von rund 200000 DM. Zu diesem Ergebnis haben neben fünf Erweiterungs — insbesondere drei Neuansiedlungsmaßnahmen mit insgesamt 50 zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen wesentlich beigetragen.

Die Anzahl der Handwerksbetriebe blieb zum 31. 12. 1976 mit insgesamt 613 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nahezu unverändert. Eine Verbesserung der Beschäftigungslage im II. Quartal 1977 zeichnet sich auch für den Kreis Daun ab. Eine von der Handwerkskammer Trier durchgeführte Befragung ergab, daß zu diesem Zeitpunkt 8,8 % mehr Beschäftigte als zum vergleichbaren Vorjahreszeitraum zu verzeichnen waren. Damit konnte der Landkreis Daun innerhalb des Regierungsbezirks mit dem weitaus besten Ergebnis aufwarten. Allgemein gilt für die Beschäftigungssituation im Handwerk, daß ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht, deshalb auf ungelernte Kräfte zurückgegriffen werden muß, und möglicherweise dadurch eine höhere Fluktuation als in früheren Jahren eintritt.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), d. h. der Wert aller von Inländern geschaffenen Waren und Dienstleistungen, ist im Kreis Daun von 1972 bis 1974 von insgesamt 498 Mill. auf rund 638 Mill. DM gestiegen. Dies ergibt eine Steigerung von 28,0%. Absolut je Einwohner konnte im selben Vergleichszeitraum ein Zuwachs von 2568 auf nunmehr 11 350 DM (= 29,3%) erzielt werden. In beiden Fällen wurden die höchsten Steigerungsraten innerhalb des Regierungsbezirks erreicht; im ersteren Falle konnten die Durchschnittswerte für den Regieungsbezirk Trier und das Land Rheinland-Pfalz sogar noch um rund 10% überschritten werden. Das BIP verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche:

Lfd. Nr.

Wirtschaftsbereich

1974

1972

1

Land- u. Forstwirtschaft

 9,4 %

  8,4 %

2

Produzierendes Gewerbe

45,6 %

51,2 %

3

Dienstleistungen

45,0 %

40,4 %

Der Rückgang im Sektor „Produzierendes Gewerbe" konnte durch den enormen Zuwachs im Bereich der Dienstleistungen (ausschl. Fremdenverkehrsbereich) und die geringfügige Steigerung im Zweig „Forst- und Landwirtschaft" also wettgemacht werden. Ein wichtiger Grund für die Verschiebungen innerhalb der drei Bereiche am Bruttoinlandsprodukt dürfte u. a. in einer Umschichtung der Erwerbstätigkeit zu sehen sein. So hat bis 1972 der Anteil des Bereichs „Forst- und Landwirtschaft" in erster Linie zugunsten des produzierenden Gewerbes abgenommen, während seit diesem Zeitraum das „Produzierende Gewerbe" hauptsächlich zugunsten des Sektors „Dienstleistungen" geringfügig zurückgegangen ist. Infolge der zielstrebig verfolgten Diversifikation der Branchen konnte ein größerer Einbruch innerhalb der heimischen Wirtschaft jedoch verhindert werden.

Ehrung des 250 000sten Besuchers im Adler- und Wolfspark Kasselburg

Fremdenverkehr und Fremdenverkehrseinrichtungen

Nachdem im Jahre 1975 ein Rekordergebnis bei den Übernachtungszahlen im Kreise Daun erreicht wurde, hatte niemand damit gerechnet, daß diese Zahl im Jahre 1976 noch zu übertreffen wäre. Jedoch was bereits im Laufe des Sommers 1977 vom Gastronomiegewerbe geäußert wurde, bestätigte die Statistik — eine nochmalige kräftige Steigerung der Übernachtungszahlen. Mit insgesamt 770 453 Übernachtungen stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 101 102; Das entspricht einer Zunahme von 15,1 %. Diese Steigerungsrate lag damit erheblich über der Zunahme im Bereich der Gemeinden des Gebietes Eifel-Ahr (= 4%) und des Landesdurchschnittes (= 3%). Dagegen sank jedoch die Verweildauer von durchschnittlich 6,8 Tagen im Jahre 1975 auf 6,4 Tage im Jahre 1976. Die enorme Steigerungsrate im Kreise Daun wurde allgemein auf das gute Wetter und auf die Fernsehsendung „Urlaub nach Maß" am 28. Febr. 1976 zurückgeführt.

Für das Jahr 1977 ist dagegen mit einer leicht gesunkenen Übernachtungszahl zu rechnen —- dies jedenfalls nach den statistischen Berichten bis einschließlich Juni 1977. Nach nur 11-monatiger Bauzeit konnte am 2. Juli 1977 der Eifel-Ferienpark Daun in Betrieb genommen werden. Die offizielle Einweihungsfeier fand am 19. Juni 1977 im Beisein von Wirtschaftsminister Holkenbrink statt. Der Eifel-Ferienpark Daun wurde inzwischen auch von Reisefachleuten als die schönste Einrichtung dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Insbesondere wird immer wieder die harmonische Einpassung der in Fachwerkbauweise errichteten Gebäude in die Landschaft hervorgehoben.

Wisent im Hirsch- und Saupark Daun

Der Adler- und Wolfspark Kasselburg bei Pelm/Gerolstein, der seit 1974 von der Kreisverwaltung Daun bewirtschaftet wird, hat während dieser Zeit erheblich an Beliebtheit gewonnen. Nachdem im Jahre 1976 insgesamt etwa 80000 Besucher registriert wurden, konnte bereits am 5. Sept. 1977 der 250000ste Besucher geehrt werden. Falkenmeister Kollinger ermittelte anhand der ausgegebenen Eintrittskarten das Ehepaar Oleschkewitz aus Hamburg als Jubiläumsgäste. Aus diesem Anlaß erhielt das Ehepaar einen Präsentkorb von der Kreisverwaltung Daun sowie eine Freikarte, die für das gesamte Jahr 1978 den kostenlosen Besuch dieses Wildparkes ermöglicht.

In der Greifvogelstation des Adler- und Wolfspark Kasselburg, der sich besonders dem Greifvogelschutz widmet, werden Zuchtversuche mit Greifvögeln durchgeführt, die in 1977 bei den Schnee-Eulen und den Uhus erfolgreich waren. Anfang September konnten bereits 2 Uhus in die freie Wildbahn entlassen werden, um hier ihre Aufgaben im Haushalt der Natur zu übernehmen.

Im Laufe des Frühjahrs 1977 wurde der Jugendzeltlagerplatz im Wirfttal bei Stadtkyll um weitere 11 Köhlerhütten erweitert. Damit stehen jetzt insgesamt 21 Köhlerhütten mit 147 Betten zur Verfügung. Diese Einrichtung ist insbesondere für Jugendgruppen bestimmt, die hier einen preiswerten Urlaub verbringen können.

Neue Attraktionen im Hirsch- und Saupark Daun

In dem ca. 2 Millionen qm großen Hirsch-und Saupark Daun leben seit Mitte September 1977 ein Wisent- und ein Auerochsenpaar. Diese urwüchsigen Tiere, die vor Jahrhunderten in der Vulkaneifel heimisch waren, leben in diesem Wildfreigehege in einer Umgebung, die dem natürlichen Lebensraum dieser Tiere entspricht. Durch diese Tiere ist die Attraktivität dieses Wildparkes der zur Deutschen Wildstraße gehört wieder wesentlich gesteigert worden. Insgesamt leben hier ca. 500 Tiere, die ohne trennende Zäune von den Besuchern beobachtet werden können.

Situationsbericht über die Tollwut im Kreise Daun

Die seit September 1975 wieder aufgetretene Tollwut im Kreise Daun — sie hatte im Jahre 1976 den stärksten Verseuchungsgrad erreicht — ist immer noch nicht erloschen.

In der Zeit vom 1. 9. 1976 bis 31. 8. 1977 wurden überwiegend im südlichen bzw. östlichen Teil des Kreises Daun noch 21 Tollwutfälle nachgewiesen, und zwar fast ausschließlich bei Füchsen. Aus diesem Grunde konnten die erlassenen Wildtollwutverordnungen für den Bereich der Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg noch nicht aufgehoben werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen besteht in diesen Verbandsgemeindebezirken nach wie vor eine Hunde- und Katzensperre. Die bisher im Kreise Daun aufgetretenen Tollwutseuchengänge dauerten trotz intensiver Bekämpfungsmaßnahmen, vor allem des Hauptseuchenüberträgers „Fuchs", jeweils mehrere Jahre an. Es muß daher befürchtet werden, daß die Tollwut im Kreise Daun noch einige Zeit anhalten wird.

Auf Grund der bisher gewonnenen Erkenntnisse sowie nach Aussagen von Experten kann man davon ausgehen, daß die Tollwutseuche nicht zuletzt durch die unterschiedlichen Bekämpfungsmaßnahmen in unseren Breitengraden kaum vollständig zum Erliegen kommen wird.

Finanzen

Am 1. 1. 1975 ist in Rheinland-Pfalz das neue Gemeindehaushaltsrecht in Kraft getreten, das einen veränderten formellen Aufbau des Haushaltsplanes durch die Aufteilung in eine Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt bringt.

Das Haushaltsvolumen für die Jahre 1975 bis 1977 zeigt folgendes Bild:

Haushaltsjahr

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

1975

26 416 520

  9 807 100

36 323 620

1976

25 809 675

11 161 712

36 971 387

1977

30 658 152

11 868 664

42 526 816

Dabei ist bemerkenswert, daß in diesen 3 Haushaltsjahren jeweils ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Verwaltungs und Vermögenshaushaltsplan durch den Kreistag des Landkreises Daun verabschiedet werden konnte. Die freie Finanzspitze als Bewertungsmaßstab für die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises ist allerdings Schwankungen unterworfen. Sie beläuft sich im Haushaltsjahr 1977 auf 552000,— DM und signalisiert zumindest für dieses Haushaltsjahr gesunde Kreisfinanzen.

Besonderes Augenmerk wird seitens des Landkreises Daun dem Ausbau der Kreisstraßen gewidmet. So wurden ab 1976 folgende Straßenbaumaßnahmen in Angriff genommen:

K 33 Daun - Gemünden

K 33 Gewerbegebiet Daun - Pützborn

K 33 Gees - Neroth

K 47 Gerolstein - Bewingen

K 95 Uersfeld - Höchstberg

K 64 Stadtkyll - Kerschenbach

K 59 Walsdorf - Kerpen

K 39 Boxberg - Gelenberg

K 29 Ortslage Birresborn - Michelbach

K 54 Jünkerath - Gönnersdorf

Straßenbaumaßnahmen auf Kreisstraßen dürfen grundsätzlich nur dann in Angriff genommen werden, wenn die möglichen Landeszuweisungen bewilligt und die Grundstücksverhandlungen mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen sind. Diese Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern ziehen sich oft zeitlich sehr lange hinaus, so daß vielfach geplante Straßenbaumaßnahmen wegen fehlender Grundstücksübereinstimmung nicht wunschgemäß ausgeführt werden konnten. Hauptgrund für diese schleppenden Grundstücksverhandlungen sind sehr oft die überhöhten Preisforderungen der Grundstückseigentümer.