Eifelsöhne wandern nach Algerien aus

Josef Morgen

Die Vorgeschichte

Am 19. Mai 1830 wurde die französische Kammer aufgelöst. Der Chef des Ministeriums, Fürst Polignac, konnte die Niederlage, die sein Ministerium durch die soeben erfolgte Abstimmung erlitten hatte (221 gegen 118 Stimmen) nicht verschmerzen.

Und wie ein kleiner Schmerz durch einen größeren verdrängt wird, so griff auch Polignac zu einem in der Menschheitsgeschichte häufig angewandten Rezept, indem er, um die innerpolitischen Schwierigkeiten zu bagatellisieren oder gar zu beseitigen, einen Krieg begann, und zwar mit Algerien.

Wie jedem Krieg, so mußte auch diesem Algerien-Krieg eine moralische Grundlage gegeben werden, denn ohne jede Ursache kann doch kein Mensch mit einem anderen streiten und kein Volk mit einem andern Krieg führen. Und der Grund zur Eröffnung des Algerien-Feldzuges war schon vorhanden: „Man hatte an ihm einen Schlag mit dem Fliegenwedel zu rächen, der der Dey (von Algerien) während einer öffentlichen Audienz dem französischen Konsul verabreicht hatte" (1).

Der Ministerkrieg lief also an. Am 12. Juni 1830 landete die französische Flotte bei Sidi-Ferruch eine Expeditions-Armee in Stärke von 37 000 Mann, die bald darauf das die Stadt Algier beherrschende Fort „L'empereur" stürmte. Am 4. Juli kapitulierte Algier, der Dey wurde zur Thronentsagung gezwungen, und nun übernahmen die französischen Uniformen unter tatkräftiger Mitwirkung der soeben gegründeten Fremdenlegion, die bei diesen Kämpfen ihre Feuertaufe erhielt, die „Befriedung" des Landes. Während die ersten Kämpfe noch andauerten, zogen auch schon die ersten Kolonisten-Elsässer — in die soeben eroberten Gebiete. Wie schon so oft in der Geschichte, folgte auch hier dem Schwerte der Pflug.

Da die Eroberung des Landes weiter fortschritt, schlug Emile Peraire am 25. 8. 1833 der Nationalversammlung vor, das Gebiet der ehemaligen Regentschaft dem französischen Königreich einzuverleiben, es in 3 Teile zu teilen, ihm einen einheitlichen Zolltarif zu geben, einen Schiffsdienst zwischen Marseille und Algier einzurichten usw. „Aber niemand nahm diesen Traum des Finanzministers ernst" (2).

Doch waren die Saint-Simonisten (3) entschlossen, mit Hilfe der von ihnen entwickelten Pläne zur Kolonisation Algeriens diesen Ministertraum zu verwirklichen.

Die Methoden der Kolonisation:

Der Saint-Simonismus, so schreibt Emerit, dem wir nun folgen, hat den Ehrgeiz, das Glück der Menschen zu verwirklichen. Dieses große Ideal soll erreicht werden durch die Vervollkommenung der Wirtschaftswissenschaft und durch die Gründung einer neuen Religion. Es muß eine Hierarchie geschaffen werden, die nicht mehr eine solche der Geburt sondern der menschlichen Fähigkeiten ist. „Jeder gemäß seiner Fähigkeit und jede Fähigkeit gemäß ihren Werken", das ist der Wahlspruch der Saint-Simonisten (4).

Es sollen die Menschen lernen, einander zu lieben, aber durchaus nicht auf die christliche Art, denn die Entsagung und die Enthaltsamkeit bilden nach Ansicht der Saint-Simonisten die Hindernisse zum materiellen Fortschritt. Das menschliche Glück soll vielmehr verwirklicht werden durch die Erhöhung des Gefühls der Solidarität und der Würde der menschlichen Familie.

Soweit einige Gedanken über die philosophischen Grundlagen des Saint-Simonismus. Das ist alles ganz annehmbar gesagt, aber die Umsetzung dieser Ideen in die Wirklichkeit läßt Töne anklingen, die uns ziemlich bekannt sind.

Enfantin, der Wirtschafts-Theoretiker der Saint-Simonisten, legt ausgearbeitete Pläne zur Kolonisation Algeriens vor. Er schreibt u. a.: „Die von den Kolonisten zu gründenden Dörfer werden von einem öffentlichen Arbeitsdienst erbaut werden. — Die Disziplin wird aufrecht erhalten durch eine unerbittlich strenge Hierarchie".

Hier die großen Linien dieser Hierarchie: Das Oberhaupt der Familie wird seine Frau und seine Kinder lenken. Das beste der Familien-Oberhäupter wird zum Familien-Oberhaupt 1. Klasse ernannt. In Verbindung mit einem Unteroffizier wird er die Arbeiten zweier anderer Familien leiten, wofür er doppelten Sold erhält. Zwölf Familien, eingeteilt in 4 Gruppen, werden den Befehlen eines gewöhnlichen Ingenieurs 3. Klasse unterstellt. Er ist Direktor der Arbeit in Verbindung mit einem Offizier. Drei solcher Offiziere (2 Ingenieure .und ein Rechnungsführer), die zusammen 24 Familien unter ihrem Befehl haben, bilden eine Kompagnie, die von einem Ingenieur 2. Klasse befehligt wird. Acht Kompagnien bilden ein Bataillon, das von einem Chefingenieur befehligt wird.

Das ideale Dorf wird von einem Bataillon gebildet, das sind 192 Familien die 1000 bis 1200 Seelen ausmachen.

Jeden Tag und jeden Abend kommen die Kompagniechefs bei dem Direktor zusammen um Befehle zu empfangen oder Rechenschaft über die Arbeiten oder die Unfälle des Tages abzulegen.

Alle Glieder des Corps der Öffentlichen Arbeiten, selbst die Frauen und Kinder, tragen Uniformen, die vom Staat geliefert werden.

„Die Uniform", so Enfantin, „ist die erste äußere Bedingung der Hierarchie, der Klassen-Einteilung, die Grundlage jedes Chorgeistes. Das bürgerliche Kleid .anarchise tout' und tötet die Kunst ebenso wie die Geselligkeit" (5).

Emerit nennt dann bezeichnenderweise die Saint-Simonisten „les anc'etres des fascistes", also die Vorfahren der Faschisten.

Die Bedingungen für die Algerien-Kolonisten:

Noch im Sommer 1846 sind die Bedingungen für die Algerien-Kolonisten sowie die nötigen Formalitäten selbst bei den französischen Verwaltungsstellen nur dürftig bekannt. Deshalb faßt das Innenministerium (5) auf Bitten des Kriegsministeriums die einschlägigen Bestimmungen zusammen, die anschließend als „Circulaire" den Präfekten der Departements und dann über das Auswärtige Amt in Berlin den Bezirksregierungen zugestellt werden.

In diesem „Circulaire" heißt es u. a.: Um einen Hektar Land gehörig bauen zu können, sind wenigsten 400—500 Franken (100 bis 130 Taler) erforderlich. Wenn also ein Eigentümer Land erwerben will, muß er wenigstens ein Vermögen von 4000 bis 5000 Franken (1000—1300 Taler) nachweisen können.

Diejenigen, deren Vermögen nicht so groß ist, müssen Pächter werden. Sie können sich aber auch als Tagelöhner, Handlanger, Maurer, Ziegelbrenner usw. betätigen.

Das Kriegsministerium gewährte den Kolonisten freie Überfahrt. Ihren Gesuchen mußten sie beifügen

1. eine von dem Unterpräfekten (Landrat) visierte und vom maire (Bürgermeister) ausgestellte Bescheinigung, in der Geschlecht, Alter, Beruf und Vermögensverhältnisse vermerkt sind, ferner, ob der Bittsteller verheiratet oder ledig ist.

2. ein amtliches Gesundheits-Attest.

Von der freien Überfahrt sind alle Familienväter ausgeschlossen, die Kinder unter 12 Jahren haben, wenn sie sich nicht verpflichten, diese Kinder in Frankreich zurückzulassen und sie später, wenn sie das 12. Lebensjahr vollendet haben, zu sich zu nehmen, oder wenn sie nicht nachweisen können, daß sie durch vermögende Personen nach Algerien berufen worden sind, die sich bereit erklärt haben, sie und ihre Kinder zu unterhalten.

Bei ihrer Ankunft in Algier werden die Arbeiter in die für sie zu diesem Zwecke eingerichteten Depots aufgenommen, in denen sie so lange Nahrung und Wohnung erhalten, bis sich ein anderes Unterkommen für sie gefunden hat. Der Aufenthalt in diesen Depots kann aber nur auf kurze Zeit beschränkt bleiben, und jeder Einwanderer hat sich zu beeilen, sich eine Beschäftigung zu verschaffen. Wenn er dies unterläßt, hat er damit zu rechnen, daß ihm das Depot verschlossen wird.

Soweit in gedrängter Form über die damaligen Kolonisations-Methoden in der jungen französischen Kolonie.

Umfang und Gründe:

Nach den bisherigen Ermittlungen ließen sich Bewohner des Regierungsbezirks Trier (alter Umfang) erstmalig 1842 in Algerien nieder, und zwar stellte der Kreis St. Wendel 171 (!) Personen, die Stadt entließ nur 1 Bürger in dieses neue Auswandererland. Die Kreise Daun, Prüm, Bitburg und Wittlich sind noch nicht betroffen.

Die weitere Entwicklung ist an folgenden Zahlen abzulesen. Aus dem Regierungsbezirk Trier ließen sich in Algerien nieder:

Jahr:

Pers.:

Jahr:

Pers.:

1844/45

99

1857

4

1845/46

30

1858

1

1846/47

167(!)

1859

3

1847/48

11

1860

2

1856

68

Die Aufstellung zeigt klar, daß die Bewegung 1846/47 ihren Höhepunkt erreicht hatte. Dies gilt auch für die Eifelkreise.

So schreibt der Bürgermeister von Landscheid am 18. 2. 1847 dem Wittlicher Landrat u. a.:

„Bereits über 30 Familien des diesseitigen Verwaltungsbezirks haben sich dahier zur Auswanderung nach Algerien bereit erklärt und mich um Aufnahme von Verhandlungen zur Erwirkung der nötigen Consense ersucht. Ich habe aber stets Anstand genommen, dieses zu tun, indem keiner die nötigen Reisemittel aufzubringen vermag. —

Alle Ermahnungen und Belehrungen sind bei diesen Leuten fruchtlos, ihr Vorsatz zur Auswanderung steht fest, und alle haben einstimmig erklärt, daß Mangel an Lebensmitteln, gänzliche Verdienstlosigkeit, besonders aber das harte Holzdiebstahlgesetz und die unerbittliche Strenge der benachbarten und einheimischen Königlichen Forstschutzbeamten, sowie die wahre Sucht einiger derselben, die Strafe der Wiederholungsfälle zu provozieren (6) die Eingesessenen zur Auswanderung nötigten".

Um die gleiche Zeit berichtet der Bürgermeister von Monzel über die soziale Lage der Bewohner seines Amtsbezirks, die nach Algerien auswandern wollen:

„Die fraglichen Gesuchsteller sind die ärmsten ihres Wohnortes (= Pohlbach bei Klausen), sie leben nur vom Tagelohn und haben fast alle große Familien.—

Da es nur die ärmsten Familien waren, so hatte der Gemeinderath von Pohlbach sich auf das Gerücht der Auswanderung schon versammelt, um den Auswanderungslustigen eine Unterstützung zum Fortkommen zu gewähren und mir dies angezeigt. Ebenso hat der Gemeinderat von Monzel schon diesen Gegenstand in mündliche Beratung genommen" usw.

Wie wir gesehen haben, erwähnt der Bürgermeister von Landscheid die Auswanderungsgründe der Leute, die nach Algerien auswandern wollen. Es sind dieselben Gründe, die für die Auswanderung im vorigen Jahrhundert nach anderen Zielländern, besonders nach den USA verantwortlich waren, nämlich um der Not in der Heimat zu entrinnen und durch Übersiedlung eine bessere Lebensgrundlage für sich und die Seinigen zu erringen. Dieses erstrebenswerte Ziel wurde jedoch nicht immer erreicht, besonders nicht in Algerien.

Die Unterlagen enthalten nicht den geringsten Hinweis, daß politische oder religiöse Verhältnisse bei der Algerien-Auswanderung irgend eine Rolle gepielt hätten.

Die Namen:

Folgende Personen haben Pässe zur Übersiedlung nach Algerien beantragt und erhalten, und zwar vom 18. 2. bis 1. 9. 1847. Einige wenige haben ihre Pässe früher oder später erhalten. Das ist dann jeweils mit genauem Datum vermerkt.

Allscheid — Der Ackerer Michel Merge.Bauler (Kreis Bitburg) — Die Witwe Dockendorf, der Ackerer Karl Delagardelle, der Zimmermann Johann Dockendorf. Binsfe/d — Der Ackerer Wilhelm Schmilz, geb. 17. 5. 1808 in Niederbach, mit seiner Frau Apollonia Selzner, geb. 10. 2. 1810 in Binsfeld, und deren Schwester, resp. Schwägerin Elisabeth Selzner, geb. 18. 7. 1825, Tochter der verlebten Eheleute Peter Selzner und Susanne Hansen, zuletzt wohnhaft in Binsfeld, sowie 3 Kindern. Der Ackerer Jakob Steffen, geb. 15. 9. 1811, mit seiner Frau Anna Maria Valerius, geb. 15. 3. 1817 in Binsfeld, und 2 Kindern. Der Zimmermann Johann Peter Frey, geb. am 21. 1. 1821 zu Rödelshausen, mit seiner Frau Elisabeth Steffen, geb. 30. 12. 1842 in Binsfeld, und der Tochter Katharina, geb. 15. 9. 1845. Bitburg — Der standeslose Heinrich Blochs, 70(!) Jahre alt, mit seiner Frau Maria Kalkmann, 32(!) Jahre alt, Paß wurde erteilt am 9. 7. 1856. Daleiden — Der Tagelöhner Mathias Brandscheid, der Tagelöhner Johann Suchen. Dierscheid — Der Tagelöhner Nikolaus Valerius, geb. 31. 2. 1809, Sohn des verstorbenen Ackerers Michael Valerius und der Katharina Schomer, verehelicht mit der Katharina Dahm, geb. 3. 2. 1807 in Dierscheid, Tochter der verstorbenen Eheleute Nikolaus Dahm und Katharina Metzen, beide zuletzt wohnhaft in Dierscheid (früher Binsfeld), mit 5 Kindern. Er begründet sein Vorhaben so: „Ich bin in diesen bekannten Nahrungszeiten gezwungen zur Auswanderung, indem ich bei meinem wenigen Vermögen nicht imstande bin, als Tagelöhner meine Familie ernähren zu können, indem die Arbeit zum Verdienst mangelt und die Lebensmittel ungewöhnlich teuer sind. Mein Vermögen veräußere ich nicht, bis daß ich von der französischen Regierung die Aufnahmekarte erhalten habe. Aus dem Vermögen werde ich mindestens 200 Taler haben". Dudeldorf — Der Witwer Hubert Blaser, geb. 6. 3. 1800, mit 2 Kindern. Seine Frau Juliana Schleidweile rwar am 2. 9. 1847 gestorben. 14. 3. 1857. Föhren — Johann Schroeder mit Frau und 9 Kindern. 27.3. 1845. Bern.: An diesem Tag übersendet das Innenministerium in Berlin 10 Pässe für 70 Personen aus den Orten: Fell, Föhren, Gutenthal, Weiperath, Wederath und Berschweiler. Freilingen — Der Tagelöhner Johann Gierens mit Familie. Hetzerath — Der Ackerer Bernard Schoemann, der Ackerer Friedrich Backes. Hüttingen — Die Tagelöhner Peter Hansen, Korne-lius Mayer und Mathias Kehr. Kopp — Die Tagelöhner Christian Fehnen und Hubert Weber. Koxhausen — Der Tagelöhner Anton Johans. Lünebach — Der Tagelöhner Georg Herrmann. Neidenbach — Peter Kraut und Theodor Mayer. Neroth — Der Maurer Peter Hansen, der Bauer Diedrich Klas und die Witwe Thelen. Neuerburg {Kreis Bitburg) — Der Tagelöhner Valentin Fouhs und der Stubenmaler Nikolaus Steffes. Niederpierscheid — Der Tagelöhner Jakob Zandel und der Schmied Nikolaus Diener. Oberstadtfeld — Die Ackerer Martin Zapp, Peter Zapp, Heinrich Even, Johann Niesen, Jakob Pesmitz und Peter Kraemer. Philippsweiler — Der Tagelöhner Josef Schröder. Plascheid — Der Ackerer Zimmer mit seiner Familie. Rallingen — Der Ackerer Johann Esch. Ringhuscheid — Die Tagelöhner Franz Dahm und Peter Roblintz sowie der Zimmermann Johann Hasdorf. Salm — Der Tagelöhner Christian Gilles, die Witwe Katharina Beeth, der Ackerer Mathias Stuben, der Tagelöhner Philipp Moseler. Sefferweich — Der Ackerer Jakob Roth. Sehlem — Der Ackerer Stephan (auch: Etienne geschrieben) Martini, der Ackerer Heinrich Winter. Spang — Der Ackerer Johann Kackert mit Frau und 7 Kindern, sowie die Witwe und Ackerin Maria Faber, geborene Weiler, mit ihren Kindern (Zahl nicht genannt). Spangdahlem — Die Ackerer Michel Klein mit Frau und Kindern, Johann Michel Metzen mit Frau und 2 Kindern, Mathias Simon mit Frau und 3 Kindern. Steineberg — Frau Schuller. Üdersdorf — Der Ackerer Bernard Müller.

Obwohl nach Ausweis der Unterlagen die Genannten, Einzelpersonen und Familienväter, ihre Pässe zur Übersiedlung nach Algerien erhalten haben, bestehen doch Zweifel darüber, ob alle Paß-Inhaber sich auch wirklich dort niedergelassen haben. Für die genealogisch interessierten Leser wäre das jedoch durch entsprechende Nachforschungen von Fall zu Fall leicht festzustellen.

„Im Jahre 1880 lebten 5722 Deutsche in Algerien. Vom Jahre 1865 bis 1880 wurden 4 466 Naturalisationen vorgenommen, wovon die Deutschen nicht nur relativ sondern trotz deren geringer Zahl nahezu auch absolut den ersten Rang einnehmen" (7).

Aus anderen Quellen ist bekannt, daß die meisten Naturalisationen von Deutsch-Algeriern aus politischen Gründen nach dem Krieg 1870/71 erfolgten.

Das Deutschtum hat sich in Algerien nicht halten können, und ebenso ist jede Erinnerung an diesen Vorgang aus dem Bewußtsein der heimischen Bevölkerung geschwunden. Bemerkenswert zudem, daß die Heimatgeschichtsforschung des moselländischen Raumes diesem Geschehen bisher nicht näher getreten war.

Quellen:

(1) Prof. O. Jäger, Geschichte des 20. Jahrhunderts, l, S. 70

(2) Emerit, Les Saint-Simoniens en Algerie, Paris 1941

(3) benannt nach dem französischen Grafen Claude Henri de Saint-Simon (1760—1825). Er war ein „ethischer Sozialist" -wie auch Gäbet (1780-1856) und Proudon (1809-1865).

(4) Emerit S. 15

(5) Ministere de rinterieur, 2. Division, 2. Bureau. Nouvelles instructions au sujet des emigrations en Algerie. Paris, le 15 juin 1846

(6) was oft mit Gefängnis bestraft wurde. Hierzu bemerkt kentenich in seinem Werk „Geschichte der Stadt Trier" S. 827: „Man zog in Masse vor das Rathaus und forderte die Freilassung der .Monatsbauern1. Darunter verstand man die Bauern, welche wegen Holzfrevels im 4. Wiederholungsfalle mit 4 Wochen Gefängnis bestraft waren". Am folgenden Tag (28.3.1848) wurden mehrere dieser tHäftlinge freigelassen. (7) Katholisches Wochenblatt, Chicago, 1881, S. 143