Die preußische Verwaltungseinteilung in den Anfangsjahren des Kreises Daun

Erwin Schaefer

In der Neujahrsnacht 1814 überschritt Blücher im Zuge der Befreiungskriege mit seinen Truppen bei Kaub den Rhein. Er drängte die Franzosen zurück und leitete damit das Ende der französischen Herrschaft über das Rheinland ein. Das Gebiet des späteren Kreises Daun wurde mit anderen befreiten Gebieten einen Generalgouverneur unterstellt. Aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses wurde das Kreisgebiet am 5. April 1815 Preußen einverleibt.

Mit der Übernahme der linksrheinischen Gebiete mußten diese auch verwaltungsmäßig eingeteilt werden. Kreise und Regierungsbezirke wurden gebildet. Ihnen übergeordnet war in unserem Bereich die Rheinprovinz. Im Zuge dieser Verwaltungseinteilung wurde auch der Kreis Daun geschaffen. Die ursprüngliche Zusammensetzung des Kreises wurde am 28. 12. 1816 jedoch wie folgt geändert: Der Kreis Prüm gibt an Daun die Gemeinde Meisburg ab. Der Kreis Wittlich gibt an Daun die Ortschaften Weidenbach, Bleckhausen, Deudesfeld, Schutz, Strohn, Mücklen, Strotzbüsch, Immerath, Trautsberg, Spring, Walscheid, Buchholz, Neuhof und Eckfeld ab.

Der Kreis Daun gibt an Prüm die Ortschaften Steffeln, Schüller, Hallschlag, Stadtkyll, Niederkyll, Kerschenbach, Schönfeld und Duppach ab.

Zu diesem Zeitpunkt war Daun zwar Kreisstadt, jedoch noch nicht Landratssitz. Der Kreis wurde von Prüm aus, von den Kommissaren Rosbach und Catrein, mitverwaltet.

Wie Prüm denn überhaupt in dieser Übergangszeit eine wichtige Verwaltungsrolle spielte und schon frühzeitig als Kreissitz festgestanden haben dürfte. Als Sitz der ehemaligen Fürstabtei, später kurtrierisches Oberamt, hatten die Franzosen es zu einem Sitz einer Arrondissementsverwaltung gemacht. So war Prüm schon immer Mittelpunkt eines Verwaltungsbezirkes. Überhaupt orientierten sich die Preußen nach der Landübernahme zunächst an französischen Verwaltungsgrenzen.

Die Festlegung Prüms als Kreisstadt hat wahrscheinlich auch die Entscheidung für Daun als Kreissitz beeinflußt. Denn neben Daun war noch Gerolstein einer der Kantonsund Hauptorte im Arrondissement Prüm gewesen, und insoweit hätte es die gleiche Vorbedingung und Ausgangslage gehabt wie Daun. Doch die geographische Nähe Gerolsteins an Prüm ließ eine Mittelpunktfunktion dieses Ortes als Kreissitz nicht zu. Die Kreisgrenze verlief fünf Kilometer vor Gerolstein, zwischen Müllenborn und Oos. Der Ort Oos gehörte von Anfang an zur Fürstabtei und später zum Oberamt und so ließ man dem Ort seine Orientierung nach Prüm. Somit hätte Gerolstein als Kreissitz an der äußersten Peripherie des Kreises gelegen, was gerade in einer verkehrsmäßig schlecht erschlossenen Gegend ein Unding gewesen wäre.

Am 29. 8.1817 wurde Daun Landratssitz. Das erste Aktenstück datiert vom 19. 11. 1817. Erster Landrat war Herr Avenarius, dem 1839 Herr von Selasinsky folgte.

Anfänglich war der Kreis Daun mit 98 Gemeinden in 14 Bürgermeistereien aufgeteilt, nämlich Daun, Dockweiler, Sarmersbach, Hillesheim, Kerpen, Lissendorf, Gerolstein, Rockeskyll, Üdersdorf, Weidenbach, Gillenfeld, Strohn, Dohm und Wiesbaum. Diese Ordnung war in Anlehnung an die früheren Mairien der französischen Zeit getroffen.

Die Bürgermeistereien Wiesbaum, Dohm und Strohn fallen in den Jahren 1826 bis 1841 weg. Übrig bleiben die folgenden elf Bürgermeistereien:

Bürgermeisterei Daun mit 3171 Einwohnern und nachstehenden Ortschaften: Bowerath, Darscheid, Daun, Gemünden, Hörscheid, Mehren, Neunkirchen, Pützborn, Rengen, Schalkenmehren und Steinborn.

Zur Bürgermeisterei Dockweiler mit 1634 Einwohnern gehörten die Ortschaften: Brück, Dockweiler, Dreis, Kirchweiler und Waldkönigen.

Die Bürgermeisterei Gerolstein bestand aus elf Gemeinden mit insgesamt 3196 Einwohnern: Büscheich, Gerolstein, Hinterhausen, Kalenborn, Lissingen, Michelbach, Müllenborn, Neroth, Salm, Scheuern und Wallenborn.

Gillenfeld war mit 13 Gemeinden die Bürgermeisterei mit den meisten Ortschaften und hatte 3371 Einwohner. Es gehörten dazu: Brockscheid, Demerath, Eilscheid, Gillenfeld, Immerath, Mücklen, Niederwinkel, Sachsler, Steineberg, Steiningen, Strohn, Strotzbüsch und Udler.

Zur Bürgermeisterei Hillesheim mit 2503 Einwohnern gehörten die Gemeinde Bolsdorf, Dohm, Heyroth, Hillesheim, Loogh, Niederbettingen, Oberehe, Stroheich, Walsdorf und Zilsdorf.

Die Bürgermeisterei Kerpen hatte 1747 Einwohner und bestand aus folgenden Ortschaften: Berndorf, Kerpen, Leudersdorf, Nollen-bach, Niederehe und Üxheim.

Die Bürgermeisterei Lissendorf umfaßte folgende Ortschaften mit zusammen 2489 Einwohnern: Auel, Basberg, Birgel, Esch, Feusdorf, Glaadt, Gönnersdorf, Lissendorf, Mirbach, Oberbettingen und Wiesbaum.

Rockeskyll war ebenfalls Bürgermeisterei, hatte 1945 Einwohner und bestand aus folgenden Gemeinden: Berlingen, Betteldorf, Bewingen, Essingen, Gees, Hinterweiler, Hohenfels, Pelm, Rockeskyll und Roth.

Zur Bürgermeisterei Sarmersbach, die 1152 Einwohner hatte, gehörten die Gemeinden: Beinhausen, Bocksberg, Cradenbach, Gefeil, Hörschhausen, Katzwinkel, Neichen, Nerdlen, Sarmersbach, Schönbach und Utzerath. Die Bürgermeisterei Üdersdorf bestand aus sechs Gemeinden und hatte 1330 Einwohner: Niederstadtfeld, Oberstadtfeld, Tettscheid, Trittscheid, Üdersdorf und Weyersbach.

Zur Bürgermeisterei Weidenbach mit 1368 Einwohner gehörten die Ortschaften: Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Schutz und Weidenbach.

In dieser Aufzählung sind nicht die zu den Gemeinden zählenden Ortsteile wie Spring, Trautsberg usw., oder abgelegene Mühlen und Höfe aufgeführt.

Von den genannten Bürgermeistereien wurden gemeinsam verwaltet: Daun, Dockweiler und Sarmersbach in Daun. Hillesheim und Kerpen in Hillesheim. Gerolstein und Rockeskyll in Gerolstein. Üdersdorf und Weidenbach in Niederstadtfeld.

Die am 28. 12. 1816 festgesetzten Kreisgrenzen blieben im großen und ganzen bestehen. Kleinere Änderungen wurden noch vorgenommen. So wurde die „Kolonie" Neuscheuern der Gemeinde Oos und damit dem Kreis Prüm zugesprochen. Im Räume Glaadt, kam es noch zu kleinen Veränderungen. Strittig blieb in diesem Raum die Kreisgrenze, weil Jünkerath noch nicht selbständige Gemeinde war und zu vier Ortschaften gehörte, die in zwei Kreisen lagen. Glaadt, Feußdorf und Gönnersdorf lagen im Kreise Daun und ihre Gemarkungen reichten bis nach Jünkerath. Schüller lag im Kreis Prüm und auch seine Gemarkung erstreckte sich bis nach Jünkerath.

Die von den Preußen eingerichteten Verwaltungsstrukturen Regierungsbezirk und Kreis haben sich bis auf den heutigen Tag gehalten. Auch die Bürgermeistereien haben sich, wenn auch in der Form der Verbandsgerneinden, in der vertikalen Verwaltungshierarchie als unterste Behörde gehalten.

Quellen:

Dr. Blum, Entwicklung des Kreises Daun. Festbuch zur Rheinischen Jahrtausendfeier, 1925. Georg Barsch, Eiflia Illustrata, Band 3. Abt. 2, Abschnitt 1