Die ärztliche Versorgung im Landkreis Daun

Ferdinand Kettenhofen

Die ärztliche (kassenärztliche) Versorgung wird seit Inkrafttreten des Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes maßgeblich durch die Bedarfsplanung in der kassenärztlichen Versorgung gesteuert. Die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen beschlossenen Richtlinien nach § 368 p Abs. 7 der Reichsversicherungsordnung dienen der Bedarfsplanung mit dem Ziel, den Versicherten und ihren Familienangehörigen eine bedarfsgerechte und gleichmäßige ärztliche Versorgung in zumutbarer Entfernung unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie der Möglichkeiten der Rationalisierung und Modernisierung zur Verfügung zu stellen. Eingeschlossen ist ein ausreichender Not- und Bereitschaftsdienst.

Die Richtlinien sollen einheitliche und vergleichbare Grundlagen, Maßstäbe und Verfahren über die Festsetzung der Planungsbereiche, Feststellung des Standes der ärztlichen Versorgung, Ermittlung und Beurteilung des Bedarfs an ärztlicher Versorgung und die Feststellung und Beurteilung einer ärztlichen Unterversorgung oder einer unmittelbar drohenden Unterversorgung gewährleisten.

Im Rahmen des Zusammenwirkens von Ärzten und Krankenkassen zur Sicherung der kassenärztlichen Versorgung stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen Bedarfspläne auf, die den Stand und den Bedarf an ärztlicher Versorgung darstellen sowie die Kriterien für die Feststellung einer Unterversorgung enthalten.

Alsbald nach Bekanntmachung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der kassenärztlichen Versorgung am 5. 10. 1977 verständigten sich Kreisverwaltung, Verbandsgemeinden und AOK Daun über die räumliche Abgrenzung der Planungsbereiche für die allgemeinärztliche Versorgung, wobei insbesondere dem Gesichtspunkt der »zumutbaren Entfernung« besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Hinsichtlich der wünschenswerten fachärztlichen Versorgung wurde Einvernehmen darüber erzielt, daß die Niederlassung schwerpunktmäßig am Standort der beiden Krankenhäuser erfolgen soll. Durch diese konzertierte Aktion konnte sehr schnell und überzeugend der Kassenärztlichen Vereinigung Trier ein einmütiges Votum vermittelt werden.

Für den Kreis Daun ist hinsichtlich der Planungsbereiche folgendes geregelt:

Fachärztlicher Planungsbereich

Dieser erstreckt sich über das gesamte Kreisgebiet. Zum Stichtag 31.12.1980 wurde eine statistische Einwohnerzahl von 55 354 berücksichtigt. Insoweit ergeben sich folgende Sollzahlen bzw. auf den 31.12.1981 fortgeschriebene Istzahlen:

Als fehlende Fachärzte bleiben also: 1 Orthopäde, 1 Neurologe, 1 Hautarzt. Diese offenen Stellen hat die Kassenärztliche Vereinigung bereits mehrmals ausgeschrieben, ohne daß sich bisher interessierte Bewerber gemeldet haben.

Allgemeinärztliche Planungsbereiche

Während in den Verbandsgemeindebezirken Daun und Gerolstein  je zwei Planungsbereiche gebildet wurden, decken sich im übrigen die weiteren Planungsbereiche mit dem Bezirk der jeweiligen Verbandsgemeinde. Hier ergeben sich nach dem Stichtag 31. 12. 1980 folgende Sollzahlen bzw. auf den 31. 12. 1981 fortgeschriebene Istzahlen:

Verteilung der Fachärzte auf die Allgemeinärztlichen Planungsbereiche

Planungsbereich und Fachärzte

Jünkerath 0, Hillesheim 1 Internist, Kelberg 0, Geroistein 2 Internisten, 1 Frauenarzt, 1 Chirurg, 1 Augenarzt, 2 HNO-Ärzte, 1 Radiologe, 1 Kinderarzt. Daun 3 Internisten, 2 Frauenärzte, 1 Chirurg, 1 Augenarzt, 1 HNO-Arzt, 1 Urologe, 1 Kinderarzt. Birresborn 0, Gillenfeld 0.

Fachärzte:

Wie erwähnt, besteht statistisch insoweit eine Unterversorgung, als 1 Orthopäde, 1 Neurologe und 1 Hautarzt fehlen. Hinsichtlich des Hautarztes wiegt die Unterversorgung um so stärker, als im Bezirk Trier insgesamt 3 Hautärzte gegenüber dem statistischen Soll zu wenig niedergelassen sind. Dagegen ist die Überversorgung im Oberzentrum Trier bei allen anderen Facharztdisziplinen zum Teil so erheblich, daß diese ausgleichend in den ganzen Bezirk wirkt.

Allgemeinärzte:

Hier ist in Jünkerath, Gerolstein und Daun bereits eine leichte Überversorgung zu verzeichnen, während in Kelberg statistisch gesehen ein Allgemeinarzt fehlt. Im letzteren Falle aber muß man gerechterweise auch registrieren, daß eine beachtliche Mitversorgung durch Ulmen, aber auch durch verschiedene Arztsitze im Kreis Mayen erfolgt. Hierzu trägt nicht zuletzt das Verhalten der Bürger in Randbereichen der Verbandsgemeinde Kelberg bei.

Künftige Entwicklung

Ausgehend von einer sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbesserten ärztlichen Versorgung kann erwartet werden, daß die Bemühungen, die Lücken im fachärztlichen Bereich zu schließen, bald Erfolg haben werden. Der allgemeinärztliche Bereich ist gut versorgt, zumal ja auch die niedergelassenen Fachärzte zum Teil der allgemeinärztlichen Versorgung hinzugerechnet werden können.

 

  Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter.

     Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er

gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.

                                                                                                Albert Schweizer

                                                                                                         1875-1965