Archäologische Fundstellen in der Verbandsgemeinde Kelberg

Alfons Poss

Zu Beginn dieses Jahres hat das Rheinische Landesmuseum Trier in einem 467 Seiten umfassenden Buchband die »Trierer Zeitschrift für Geschichte und Kunst des Trierer Landes und seiner Nachbargebiete«, Jahrgang 43/44 (1980/81), herausgegeben. Der stattliche, reich illustrierte Großband enthält den Beitrag »Archäologische Fundstellen in der Verbandsgemeinde Kelberg, Kreis Daun«, von Erich Mertes (Kolverath/Neuwied). Anfang März ist dieser 34Seiten umfassende Beitrag auch als Sonderdruck erschienen.

In mühevoller, zeitaufwendiger Arbeit hat E. Mertes die bisher bekannt gewordenen Bodenfunde und ihre Fundstellen in den 37 Orten der Verbandsgemeinde Kelberg erfaßt und zeitgeschichtlich eingeordnet. Auskunft über die Fundstätten und Fundgegenstände gaben schriftliche Aufzeichnungen früherer Jahre und Befragungen in der Bevölkerung. Erstaunlich ist das Ergebnis der drei Jahre dauernden Forschungsarbeit. Insgesamt 144 Fundstellen konnten genau lokalisiert werden. Dabei ist besonders festzustellen, daß bislang nur etwa ein Drittel der Fundorte und Funde in der Literatur aufgeführt waren. Die Arbeit von E. Mertes bedeutet eine wertvolle Bereicherung des heimatlichen Schrifttums. E. Mertes verdient für seine Arbeit ganz besonderen Dank.

Junge »Archäologen« bergen ein Urnengrab auf einem Acker bei Horperath (Frühjahr 1956). Die Urne enthielt Leichenbrand und eine kleine Tonschale. Der Fund wurde dem Landesmuseum in Trier übergeben.

Sicherlich wurden bisher nicht alle Bodenfunde und Fundstätten bekannt. Viele Funde blieben unbeachtet, gerieten in Vegessenheit oder sind zerstört worden. Die jetzt durchgeführte Erfassung der Bodenfunde innerhalb der Verbandsgemeinde Kelberg sollte für jung und alt Anstoß und Anreiz sein, künftig auf Bodenfunde aller Art zu achten und jeden Fund den zuständigen Stellen (Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung, Kreisverwaltung oder Landesmuseum Trier) zu melden, damit eine wissenschaftliche Auswertung ermöglicht wird. Gelegenheit bieten vor allem Feldarbeiten und Erdarbeiten jeglicher Art. So kann die Liste der Fundstücke und der Fundstellen ständig ergänzt werden. Sollte es der Wunsch des Finders sein, werden ihm die Fundstücke belassen. Wenn in den Bereichen der Gemeinden Gunderath, Kötterichen und Welcherath keine Funde zu verzeichnen waren, so bedeutet das nicht, daß keine Fundorte oder Funde vorhanden sind. Es gibt sie bestimmt.

Wie in den Orten der Verbandsgemeinde Kelberg gibt es im gesamten Kreis Daun keinen Ort, der nicht irgendwelche Bodenfunde oder Bodenfundstellen aufzuweisen hat. Heimatgeschichtlich interessierte Personen sind angesprochen, im Bereich ihrer Gemeinden und darüber hinaus die entsprechenden Nachforschungen anzustellen und eine Liste der Fundgegenstände und der Fundstätten anzulegen.

Die erstaunlich große Anzahl und Vielfalt der bis heute bekannten Fundorte und Fundgegenstände widerlegt die bislang geltende Meinung, daß die Eifel, besonders ihre Höhengebiete, wegen ihres rauhen Klimas, ihrer kargen Böden und ihrer Unwegsamkeit, nur sehr dünn besiedelt war. Die Eifel hat in allen geschichtlichen Epochen eine relativ dichte Besiedlung aufzuweisen. Das bezeugen auch die Pollenablagerungen von Kulturpflanzen in den Eifelmooren. Näher auf die Pollenanlysen einzugehen, wobei vornehmlich die Schichtungen der verlandeten Maare untersucht wurden, führt hier zu weit. An dieser Stelle sei nur gesagt, daß die Pollenanalyse ergeben hat, daß in der merowingisch-karolingischen Zeit (etwa 500 bis 1 000 n. Chr.) die Höhengebiete der Eifel ebenso dicht besiedelt waren wie in anderen Geschichtsabschnitten. Wenn aus dieser Zeit weniger Bodenfunde bekannt sind, hat das besondere Gründe, die im Rahmen dieser Betrachtung nicht dargelegt werden können.

Die Bodenfunde berichten uns über das Leben der Menschen, die vor Jahrhunderten und Jahrtausenden unsere Heimat bewohnten. Diese Menschen, wer immer sie waren, haben zur Gestaltung unserer Heimat, unseres Lebensraumes beigetragen. Was wir ererbt haben, wollen wir pfleglich weitergestalten und an unsere Nachfahren weitergeben.

Die Bodenfunde sind geschichtliche Werte, sie sind Bodenurkunden, gelten als Bodendenkmale, die wir sorgsam bewahren sollten.

Wohl gibt es ein Gesetz, durch das alle Bodendenkmale unter Schutz gestellt sind. So ist es z. B. untersagt, Grabungen an den am ehesten im Gelände auffallenden Hügelgräbern vorzunehmen. Bemerkt sei hier, daß die Hügelgräber der Eifel Totenskelette, die in den meisten Fällen nur noch mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln zu erkennen sind, oder Urnen mit den Resten einer Leichenverbrennung enthalten. Die Beigaben sind nur spärlich. Sie bedeuten keine materiellen Werte. Nicht die Androhung von Strafen aber soll uns zum Schütze der Bodendenkmale anhalten, ihr Schutz sei vielmehr Ausdruck unseres Bestrebens, die heimatgeschichtlichen Werte verantwortungsbewußt zu hüten und zu erhalten.

Beigfügt ist die von Erich Mertes erstellte Aufschlüsselung der archäologischen Fundstellen in den Bereichen der einzelnen Orte der Verbandsgemeinde Kelberg nach Zeitabschnitten und sachlicher Zuordnung mit abschließenden Erläuterungen

Die archäologischen Fundstellen in der Verbandsgemeinde Kelberg,

Krs. Daun

aufgeschlüsselt nach Zeitabschnitten und sachlicher Zuordnung

Ortschaft

Gesamt Fdst.

nicht in d. Lit.

Stz. Fdst.

Vorg. Fdst.

Rom. Fdst.

Ma-Nz. Fdst.

Z. u. Fdst.

Gräber Fdst.

Gräber Stück

Siedl. Fdst.

Münzen Fdst.

andere Fdst.

Arbach

5

4

 

 

 

 

1

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

Beinhausen

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

2

1

1

 

 

1

Bereborn

5

2

 

 

1

1

1

2

2

4

1

1

1

Berenbach

3

2

 

 

1

2

 

 

1

 

 

 

 

1

 

 

2

Bodenbach

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

Bonqard

8

3

 

 

2

4

1

2

3

4

2

1

3

Borler

3

1

 

 

 

 

 

 

2

1

2

3

1

 

 

 

 

Boxberq

4

 

 

 

 

 

 

2

3

 

 

 

 

 

 

4

1

 

 

Brücktal

2

1

1

 

 

 

 

 

 

1

1

1

 

 

 

 

1

Drees

3

2

 

 

 

 

1

 

 

2

1

8

2

 

 

 

 

Gelenberq

2

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1

1

16

 

 

 

 

1

Gunderath

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Höchstberq

6

3

 

 

 

 

 

 

2

4

3

8

1

 

 

2

Hörschhausen

10

7

2

1

6

 

 

1

2

3

2

2

5

Horperath

4

2

 

 

1

2

 

 

1

2

3

 

 

1

2

Hünerbach

3

3

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

2

 

 

1

Kaperich

5

5

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1

6

4

 

 

 

 

Katzwinkel

7

4

2

 

 

1

4

2

 

 

 

 

4

2

1

Kelberq

2

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

Kirsbach

2

1

 

 

 

 

 

 

 

 

2

2

9

 

 

 

 

 

 

Köttelbach

6

5

 

 

 

 

2

1

3

2

2

3

 

 

1

Kötterichen

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kolverath

7

4

1

1

3

3

2

2

22

2

1

3

Lirstal

3

2

 

 

1

2

2

 

 

 

 

 

 

1

 

 

2

Mannebach

11

10

1

1

3

2

5

4

11

5

1

1

Mosbruch

3

1

 

 

 

 

1

1

2

1

6

2

 

 

 

 

Neichen

6

5

1

 

 

1

1

3

1

2

4

 

 

1

Nitz

1

1

 

 

 

 

1

 

 

 

 

1

2

 

 

 

 

 

 

Oberelz

4

4

 

 

 

 

1

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

Reimerath

3

3

 

 

 

 

 

 

1

2

1

4

1

 

 

1

Retterath

7

6

 

 

 

 

1

3

3

1

2

4

1

2

Rothenbach

3

3

 

 

 

 

1

1

2

 

 

 

 

2

1

 

 

Sassen

1

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

Uersfeld

5

3

 

 

 

 

1

4

 

 

 

 

 

 

1

2

2

Uess

6

4

 

 

 

 

3

4

 

 

 

 

 

 

4

 

 

2

Welcherath

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zermüllen

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Gesamt

144

95

8

g

42

39

60

34

117

66

14

36

Anmerkung: Die Orte Hünerbach, Köttelbach, Rothenbach und Zermüllen sind Ortsteile von Kelberg und in der TZ 43./44.Jg. 1980/81 darunter aufgeführt.

Erläuterungen zu der archäologischen Landesaufnahme in der Verbandsgemeinde Kelberg, Kreis Daun:

Übersicht der Zeitabschnitte der untersuchten Fundstellen (Fdst.) und ihre Abkürzungen.

Stz.        = Steinzeit, bis um 1800 v. Chr. (= Endneolithikum) u. älter

vorg.      = vorgeschichtlich, d. h. vor Beginn der schriftlichen Überlieferung

Hz.         = Hallstattzeit, ca. 1000 - 400 v. Chr.

LTz.       = Latenezeit, ca. 400 v. Chr. - Chr. Geb.

röm.       = Römische Kaiserzeit, ca. Chr. Geb. - 5. Jahrhdt. n. Chr.

Ma.        = Mittelalter, ca. 500 -1500 n. Chr.

Nz.        = Neuzeit, ab etwa 1500 n. Chr.

Anmerkung:

Dem heimatkundlich interessierten Leser wird unter dem vielen Schrifttum ganz besonders empfohlen: »Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern«, Band 33 = Südwestliche Eifel, Bitburg — Prüm — Daun — Wittlich, Museumsausgabe, Verlag Phil, von Zabern in Mainz. Das Buch ist auch im Rheinischen Landesmuseum erhältlich.

Die Auswertung der Arbeit ergibt eine interessante Statistik. Insgesamt wurden 144 Fundstellen untersucht. Darunter sind 8 steinzeitliche Fundstellen, an denen 6 Steinbeile, 2 verschieden große Klingen und eine endneolithische Pfeilspitze gefunden wurden. Drei Beile, aus Hörschhausen (1) und Katzwinkel (2), sowie eine retuschierte Klinge vom Hochkelberg (Kolverath 1) und eine Pfeilspitze von Neichen sind abgebildet.

Aus dem Zeitraum nach der Steinzeit bis zu unserer Zeitrechnung wurden 9 vorgeschichtliche Fundstellen erfaßt. Sie belegen in vier Fällen Gräber: Bongard 2 = LTz., Horperath 1 = Hz., Kolverath 2 = Hz.-röm. und Mannebach 2 = Hz.-röm.; dazu der Einzelfund einer Gefäßscherbe aus Hörschhausen 4 = LTz. Vorgeschichtliche Höhenbefestigungen werden in Bereborn (Beilstein), Berenbach (Kastelberg), Bongard (Barsberg) und Lirstal (Höchstberg) angenommen. Die Schildwacht (Hünerbach 1) gehört wahrscheinlich auch dazu, aber sie wurde bisher noch zu ungenau untersucht; desgleichen der Hochkelberg (Kolverath 1).

Mit der Römerzeit häufen sich die Fundstellen. Hier ist der Hochkelberg als spätrömische Höhenbefestigung durch umfangreiches Fundmaterial klar erwiesen. Insgesamt 42 römische Fundstellen sind belegt, während der nachfolgende Zeit' abschnitt Ma.-Nz. bisher nur mit 39 Fundstellen nachgewiesen ist. Dabei fällt auf, aus der Merowinger- und Karolingerzeit, etwa 500 -10. Jh. nach Chr., liegen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Kelberg bis heute keine Funde vor. Allerdings folgen noch 60 Fundstellen ohne genaue Zeitbestimmung (Z. u.). Man kann annehmen, diese Fundstellen verteilen sich in der überwiegenden Mehrzahl auf die gleichen Zeitabschnitte.

Von den insgesamt 144 Fundstellen waren 95 bisher noch nicht in der Literatur veröffentlicht. Bei den 49 veröffentlichten wurde die Literatur in 22 Fällen korrigiert. Die Bedeutung dieser Korrekturen wird am deutlichsten am Beispiel des Kastelberges sichtbar (siehe dazu Hörschhausen 11.).

Auch die Auswertung nach sachlicher Zuordnung der Fundstellen ergibt ein interessantes Bild. Es wurden 34 Grabstellen mit insgesamt 117 Gräbern (meist Hügelgräber) registriert. Leider sind sie fast alle durch Raubgrabungen zerstört worden. Nur in wenigen Fällen erfolgten vor Jahrzehnten offizielle Grabungen. 66 Fundstellen beziehen sich auf Siedlungen; davon 22 auf römische und 23 auf mittelalter- bis neuzeitliche, wobei in 5 Fällen Funde aus beiden Zeitabschnitten gemacht wurden. 26 Siedlungs-Fundstellen waren zeitlich noch nicht einzuordnen. 14 Münzfunde wurden ermittelt, darunter 6 Fundstellen von Römermünzen. Einige weitere Münzfunde werden noch angedeutet bzw. vermutet; die Recherchen haben jedoch keinerlei Beweise hierüber erbracht, so daß sie unerwähnt bleiben.

36 weitere Fundstellen betreffen solche, die nicht unter Grabstellen, Siedlungen oder Münzfunde einzuordnen waren. Bei der Addition der Funde nach obiger Aufschlüsselung ist die Summe nicht immer identisch mit der Gesamtzahl der Fundstellen. Das kommt daher, daß einige Fundstellen mehrere Zeitabschnitte bzw. mehrere Fundarten belegen. Es bleibt zu hoffen, daß diese Erfassung in der Zukunft zur Schonung der Bodendenkmäler beiträgt, aber auch noch weitere Ergänzungen erfährt.

Erich Mertes