Burg Gerhardstein — »Löwenburg«

Die Schicksale der Eifelburg während ihres 700jährigen Bestehens

Peter Horsch, Gerolstein

Die Entstehung der Gerolsteiner Burg ist in Nebel gehüllt. Es ist schwierig, konkrete Angaben aufzuzeichnen, da genaue Angaben aus der Gründerzeit nicht vorliegen. Als Erbauer wird ein Gerhard von Blankenheim genannt, dessen Name urkundlich 1115 erstmalig in diesem Zusammenhang erscheint. Vielleicht bestand die spätere Burg in ihrem Anfang nur aus einem befestigten Turm mit bescheidenen Wohnverhältnissen, einem Jagdsitz oder einem Wirtschaftshof. Funde aus der Römerzeit lassen die Frage offen, ob hier nicht ein römisches Bauwerk gestanden hat. Der Erbauer gab seinem Besitz den Namen »Gerhardstein«. Hiervon ist auch der Name Gerolstein (Gerholstein, Girardstein, Gerhartzstein, Geroldstein, Jirredstein) abgeleitet.

Gerhard l. (bis 1140), Herr von Blankenheim, Schieiden, Gerhardstein und Kastelburg. Er wird als der Stammvater des blankenheimi-schen Geschlechts angesehen. Seine Gemahlin ist in der Chronik nicht angeführt. Er hatte zwei Söhne, Gerhard und Konrad. Als Nachfolger übernahm sein Sohn Gerhard das Erbe. Er starb im Jahre 1140.

Gerhard II. (1149 bis 1174), Herr von Blankenheim, Schieiden, Gerhardstein und Kastelburg. Von seiner Gemahlin sind keine Aufzeichnungen vorzufinden. Er hatte 3 Söhne, Konrad, Lambert und Friedrich. Der Graf starb 1174. Den Besitz übernahm sein Sohn Konrad.

Konrad l. (1187 bis 1199), Herr von Blankenheim, Schieiden, Gerhardstein und Kastelburg. Konrad hatte nur einen Sohn, Gerhard. Dieser übernahm die Nachfolge des Vaters. Konrad starb 1199.

Gerhard III. (1199 bis 1220), Herr von Blankenheim, Schieiden, Gerhardstein und Kastelburg. Er hatte 3 Söhne und 1 Tochter, Friedrich, Die-drich, Gottfried und Ida. Nach seinem Tode im Jahre 1220 übernahm sein Sohn Friedrich die Verwaltung der Güter.

Friedrich l. (1220 bis 1268), Herr von Blankenheim, Schieiden, Gerhardstein und Kastelburg. Er war vermählt mit Mechtildis von der Wartburg. Die Ehe hatte 4 Nachkommen, 3 Söhne und 1 Tochter, Gerhard, Arnold, Konrad und Mechtildis. Das Erbe aller Güter fiel dem Sohn Gerhard zu. Friedrich starb 1268.

Gerhard IV. (1268 bis 1308), Herr von Blankenheim, Gerhardstein, Kastelburg und Bettingen. Er vermählte sich 1272 mit Irmensindis von Luxemburg. Sie hatten vier Nachkommen, Friedrich, Arnold, Johann und Gerhard. Die Geschichte bezeichnet ihn als Mann, der zur Gewalttat neigte und kein Mittel verschmähte, seinen Güterbesitz zu vermehren und seinen Herrscherbereich zu erweitern. Im Jahre 1282 kaufte er Bettingen, die Burg in Steffeln mit dem Dorf des gleichen Namens. Er wird als der eigentliche Erbauer der Gerolsteiner Burg bezeichnet. Sein Besitztum ließ er im großen Stile ausbauen und erweitern. Auch den Ausbau des im Schutzbereich der Burg angesiedelten Städtchens soll er unterstützt und gefördert haben. Nach seinem Tode im Jahre 1308 übernahm sein Sohn Friedrich die Nachfolge.

Gerolstein mit Burgruine und der tausendjährigen Gerichtslinde um 1830.

Friedrich II. (1308 bis 1329), Herr von Blankenheim, Gerhardstein, Bettingen und Kastelburg. Er war vermählt mit Elisabeth von Leiningen. Aus der Ehe stammte nur eine Tochter. Weil keine männlichen Nachkommen anstanden, gingen die Besitzungen an die Brüder des Grafen über. Arnold und Gerhard teilten sich nach dem Tode des Grafen im Jahre 1329 die gemeinsame Verwaltung der Besitzungen.

Arnold l. (1329 bis 1352), Herr von Blankenheim, Gerhardstein, Bettingen und Kastelburg. Er vermählte sich 1324 mit Irmengard von Wildenburg. Aus der Ehe stammten 2 Kinder, Arnold und Agnes. Von ihm schreibt die Chronik, daß er in der Gunst des Königs Johann von Böhmen gestanden habe und von diesem reichlich beschenkt wurde.

Gerhard V. (1329 bis 1350), Herr von Blankenheim, Gerhardstein, Bettingen und Kastelburg. Seine Gemahlin war Anna, Tochter des Wildgrafen Friedrich zu Wildenburg. Nachkommen: 3 Söhne und 2 Töchter, Gerhard, Arnold, Johann, Irmensindis und Johanna. Die Verwaltung der Güter teilte er sich mit seinem Bruder Arnold l. Im Krieg des englischen Königs gegen Frankreich zeichnete er sich durch Tapferkeit aus, und er wurde belobt und mit 2 000 Gulden beschenkt. Auch beim Kaiser Ludwig war er sehr angesehen, und er wurde als Schiedsrichter in Familienstreitigkeiten zugezogen. Er erwirkte 1336 beim Kaiser Ludwig von Passau »auf fleißig Bitte« die Verleihung der Stadtrechte für Gerolstein. In der Verleihungsurkunde heißt es u. a. »Alle Vreiheit, Recht, ehe und gutt gewonheit, welche des Reiches Stadt Aachen hatte«. Nach seinem Tode im Jahre 1350 wurde die Regentschaft seinem Sohn Gerhard übertragen.

Arnold II. (gefallen 1360). Er vermählte sich 1345 mit Johanna von Bruch. Im Jahre 1360 fand er den Tod in der Schlacht bei Schieiden. Gerhard VI. (1350 bis 1376), Graf zu Blankenheim, Herr in Gerhardstein, Kastelburg und Bettingen. Er vermählte sich 1364 mit Johannette, Gräfin von Saarbrücken. Nachkommen: 5 Söhne und 1 Tochter, Arnold, Simon, Johann, Gerhard, Friedrich und Elisabeth. Die Herrschaft ging nach seinem im Jahre 1376 erfolgten Tode über auf seinen Sohn Gerhard.

Gerhard VII. (1376 bis 1406), Graf zu Blankenheim, Herr in Gerhardstein, Kastelburg und Bettingen. Er vermählte sich 1379 in zweiter Ehe mit Elisabeth von Wied. Die erste Ehe ist nicht angeführt. Aus dieser Ehe stammten 2 Töchter, Elisabeth und Anna. Er galt als sehr geachteter Mann und tapferer Krieger. Nach seinem Tode im Jahre 1406 fielen die Besitzungen, da er keinen männlichen Nachkommen hatte, an den einzigen noch lebenden Bruder, »Graf Friedrich von Blankenheim, Bischof von Utrecht«. Dieser verzichtete zugunsten der Nichten Elisabeth und Anna auf das Erbe. Er starb im Jahre 1423. Damit erlosch die Blankenheimer Linie im ersten Stamme. Elisabeth, der älteren der beiden Geschwister, fielen alle Besitzungen zu, was auch dem früher gehegten Wunsche des Vaters, Gerhard VII., entsprach. Ihre Schwester Anna wurde in bar ausgesteuert. Elisabeth vermählte sich schon vor dem Tode des Onkels, im Jahre 1415, mit Wilhelm von Loen, Herr von Jülich und Graf von Blankenheim im zweiten Stamme. Dieser wurde nun der Stifter der Blankenheimischen Linie im zweiten Stamme.

Wilhelm l. von Loen (1423 bis 1438). In einem Freiheitsbrief nannte er sich »Grave zu Blankenheimbund Herr zu Lewenburg«. (Das ist der einzige Fall, bei dem der Name »Löwenburg« erscheint, vielleicht als eine Verwechslung mit Lewenberg, wo die Grafen auch Besitzungen hatten.) Nachkommen aus der Ehe mit Elisabeth von Blankenheim waren ein Sohn, Gerhard und eine Tochter, Margaretha. Der Graf wurde durch Teilnahme an Kriegen zu bedeutenden Auslagen veranlaßt. Deshalb verpfändete er am 21. Mai 1426 mit Einverständnis seiner Gemahlin das Schloß Kastelburg und das Land von Neu-Blankenheimfür8 800 Rheinische Gulden. Er starb im Jahre 1438. Sein Sohn Gerhard übernahm die Besitzungen. Gräfin Elisabeth verbrachte ihren Lebensabend auf ihrem Witwensitz im Schlosse zu Gerolstein, wo sie im Jahre 1463 verstarb.

Gerhard VIII. (1438 bis 1460), Graf von Blankenheim, Herr in Jülich, Gerolstein, Kasselburg und Bettingen. Seine Gemahlin war Margaretha von Mors und Saarwerden. Nachkomme: Sohn Wilhelm, geboren 1441. Er war hoher Hof beamter beim König Karl VII. von Frankreich. Während seiner Regierungszeit hat er seine Besitzungen sehr erweitert. Er starb 1460. Sein Sohn Wilhelm übernahm nach seinem Tode die Nachfolge.

Wilhelm II. (1460 bis 1468), Graf von Blankenheim, Herr in Jülich, Gerolstein, Kasselburg und Bettingen. Seine Gemahlin war Maria von Croy. Die Ehe blieb kinderlos. Auf einem Streifzuge wurde er von Söldnern des Erzbischofs von Köln am 4. Januar 1468 bei Wichterich überfallen und umgebracht. Mit seinem Tode erlosch die männliche Linie des zweiten Stammes der Blankenheimer. Nach Beilegung der in der Erbfolge entstandenen Zwistigkeiten wurde Graf Diedrich IM. von Manderscheid der neue Regent der Grafschaften Blankenheim und Gerolstein. Diedrich III. (1468 -1498). Die Erbschaft machte den Grafen zu einem der reichsten Dynasten der Eifel. Er teilte seine Besitzungen unter seine beiden Söhne Kuno und Johann auf. Der zweite Sohn Johann, zuvor Kanonikus zu Köln, erhielt die Schlösser Blankenheim, Gerolstein, Jünkerath und Bettingen an der Kyll, nebst deren Zubehör und Rechten.

Johann l. (bis 1524), Graf zu Blankenheim und Gerolstein, Herr in Jünkerath und Bettingen. Er war geboren 1446. Vermählt war er mit Gräfin Margaretha von der Mark Aremberg, die am 26. 6.1552 verstarb. In der Stammtafel des Grafen sind 18 Nachkommen verzeichnet. Die Gräfin war mildtätig und bei den Untertanen beliebt und geschätzt. Sie war als Mutter der Armen bekannt. Obwohl der Graf das Waffengeräusch liebte, zeigte er sich nicht minder tätig, Zwistigkeiten unter seinen Nachbarn auszuräumen und in Güte beizulegen. Der älteste männliche Nachkomme, Johann, übernahm nach dem Tode des Vaters im Jahre 1524 das Erbe. Während der Regierungszeit Johanns l. stifteten die Grafen Diedrich III. und dessen Söhne Kuno und Johann im Jahre 1486 die beiden Kapellen der Burg, die Schloßkapelle und die Kapelle im Tal (Hofkapelle). Diese wurden im Jahre 1487 durch den Kölner Weihbischof konsekriert. Zur gleichen Zeit wurde auch eine Priesterstelle für die Kapellen gestiftet. Johann l. wurde in der Schloßkapelle beerdigt, wo das Grabmal um 1800 noch vorhanden war.

Johann II. (1524 bis 1533), Graf von Blankenheim und Gerolstein, Herr in Jünkerath und Bettingen. Er war geboren 1478 und starb im Jahre 1533. Im Jahre 1495 vermählte er sich mit Gräfin von Pyrmont. Weil die Ehe kinderlos blieb, übertrug er die Rechte der Erstgeburt seinem Bruder Gerhard. Sein Bruder Arnold machte aber auch Rechte auf die Nachfolge geltend. Es kam zwischen den Brüdern zu Uneinigkeiten, die lange Zeit andauerten. Als aber innerhalb der Familie keine Einigung erzielt wurde, schaltete sich der hochangesehene und einflußreiche Herzog Wilhelm von Jülich ein. Dessen Vorschlag, die Grafschaft aufzuteilen, stimmten beide zu, und sie legten die besprochene Vereinbarung in dem Vertrag vom 6. Mai 1548 fest. Dabei erhielt Arnold die Grafschaft Blankenheim. Gerhard erhielt die Grafschaft Gerolstein und die Herrschaft Bettingen. Nach dieser Regelung wurde Gerhard der Stifter der Gerolsteiner Linie, und seine Burg wurde Residenzschloß.

Gerhard VIII. (bis 1548), Graf von Gerolstein, Herrscher zu Bettingen, geb. 1491. Er vermählte sich mit Franziska, Freiin von Montfort. Nachkommen: Sohn Hans-Gerhard und 4 Töchter. Die Grafschaft Gerolstein und die Herrschaft Bettingen waren in folgende 4 Höfe eingeteilt: a) Hof Gerolstein, dazu gehörten Schloß und Flekken Gerolstein, die Dörfer und Höfe Bewingen, Büscheich, Niedereich, Michelbach und Ahr-dorf. b) Hof Roth mit den Dörfern Roth, Kalenborn, Müllenborn, Scheuern, Schloß und Dorf Niederbettingen und das Dorf Oberbettingen, c) Hof Stadtkyll mit der Stadt Stadtkyll, den Dörfern Niederkyll, Schönfeld, Reuth und Kerschenbach. d) Hof Lissendorf mit den Dörfern Lissen-dorf, Birgel, Basberg, Lehnerather-Hof, Auel, Duppach nebst Mühle. Für Gerolstein und Bettingen bestand ein besonderes Landschultheissenamt. Graf Gerhard, der friedlichen Sinnes war, hat die Uneinigkeit mit seinem Bruder Arnold tief empfunden. Dieser Verdruß wirkte so nachteilig auf seine Gesundheit, daß er schon am 30. Juli gleichen Jahres im Alter von 57 Jahren verstarb. Seine Regierungszeit war nur von zweimonatiger Dauer. Sein einziger Sohn Hans-Gerhard trat die Nachfolge an.

Hans-Gerhard l. (1548 bis 1611), Graf von Manderscheid, Blankenheim zu Gerolstein, Herr zu Bettingen, Kronenburg und Daun. Er war geboren am 16. 6. 1536, gestorben auf seinem Schlosse in Gerolstein am 5.10.1611. Vermählt war er mit Margaretha, Rheingräfin zu Daun und Kirburg, gestorben am 27.10.1600. Nachkommen: 6 Söhne, Johann-Philipp, Wilhelm, Gerhard, Werner, Jakob, Christoph und Carl und 7 Töchter. Der junge Hans-Gerhard hielt sich viel an fremden Fürstenhöfen auf und erwarb sich Liebe und Wohlwollen. Durch Heirat und Erbschaften konnte er seinen Besitz wesentlich vergrößern und ausweiten. Eine besondere Liebe hatte der Graf für seine Residenz und seine Grafschaft Gerolstein. Neben vielen Verbesserungen und Neuerungen an seiner Residenz und in der Grafschaft ließ er auch die zerstörten Stadtmauern der Stadt »Kyll« (Stadtkyll) wieder errichten. Im Jahre 1593 erbte er noch die Herrschaft Kronenburg. Ein Erlaß an den Stadtrat von Gerolstein vom 18. Januar 1576 bezeugt die ordnungsliebende Einstellung des Dynasten. In vielem könnte diese Anordnung noch heute Gültigkeit haben, und sie dürfte der Aufbewahrung wert sein. Hier der Wortlaut: »Wir halten dafür, daß auf Erden nichts Lustiger anzusehen sei, als eine reine ehrliche Bürgerschaft, die in Gottesfurcht, still und friedlich bei- und miteinander wohnen, da jedes in seiner Ordnung gehet, Gottes Wort gehöret und gebietet wird; die Obrigkeit fürsichtig, rechtfertig, aufrichtig; die Unterthanen und Gemeinde untereinander einträchtig sind; die Frommen gefördert und die Bösen gezüchtigt und gestraft werden. Wie denn auch ohne ein solches Regiment sich keiner bei dem ändern erhalten und seine Wahrung gehaben und besser einer Wildniss unter den wilden Thieren zu sein wäre, als an einem solchen Orte zu wohnen!« Nach Aufstellung dieser Grundsätze zur Erhaltung solchen guten Regiments und Stärkung ihrer Freiheit verfügte Hans-Gerhard l. dass Jederzeit diejenigen, so zu Bürgermeistern erwählt und angenommen seien, der ganzen Bürgerschaft und Gemeinde getreu und fleißig vorgehen, ihre Ehre, Würde und gemeinen Nutzen jederzeit befordern, betrachten und mit Wissen nimmer versäumen oder auch liegen lassen sollen. Auch mit allem Fleiß daran sein, daß die Zukommen und Nutzung nicht unnützlich angewendet, verthan, noch veruntreuet, die Zunahme, Ausgabe, die Gebäude, Thürme, Mauren, Pforten, Wasser, Weg und Steg in gutem Bau und Besserung gehalten und verrechnet werde. 2. Alle Straßen, wie vor Alters die Vorgebäue, Holz oder Mistplätze soll man durchaus rein und frei haben und halten; wenn von dem gemeinen Nutzen und gemeinen Rechts wegen etwas zu handeln, zu beratschlagen, zu ordnen nöthig ist, so soll nicht die ganze Gemeinde zusammengeläutet werden, denn darunter viele grobe, unverständige, Jähzornige, irrige und widerspenstige Menschen, welche sich nicht reden noch sagen lassen und vielmehr Unraths dann Nutzen darbei schaffen befinden werden«. Die verständige und weise Verfügung schließt mit den Worten: »Da aber nun Bürgermeister und Rath nicht würden getreulich vorstehen und rathen, und bei solchem Regiment leichtfertig und nachlässig sein, sollt ihr wissen, daß wir sind der oberste Hüter und Handhaber des Gesetzes und guten Regiments

«Ein Attentatsversuch (aus einem alten handgeschriebenen Bericht): »Hans-Gerhard hatte das Unglück, von dem Grafen Philipp von der Mark, mit dem er verfeindet war, hinterlistig überfallen und schwer verwundet zu werden. Graf Philipp hatte ihn schon früher durch seinen Schultheissen in Gillenfeld, Johannes Breidenbach, nachstellen lassen, dem er jedoch glücklich entging. Als aber bald darauf Graf Hans-Gerhard von Lissendorf, wo er Gericht gehalten, in Begleitung seiner Diener nach Hause zurückkehren wollte, wurde dies dem Grafen Philipp durch einen Spion Namens Kellers Dietz verrathen, worauf jener alsbald mit 16 Mann von Kerpen aus aufbrach, ihn bei dem Dorfe Schönfeld am 17. Mai 1594 überfiel und schwer verwundet liegen ließ. Der Verräther Kellers Dietz wurde für diese That von dem Schöppengericht zum Tode verurtheilt und geköpft.« Der Graf starb am 5. 10.1611 auf seinem Schlosse in Gerolstein. Die Nachfolge übernahm sein Sohn Carl.

Carl (1611 bis 1649), Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein und Roussy, Herr zu Bettingen, Daun und Kronenburg. Er war geboren am 18.8.1574. Im Jahre 1604 vermählte er sich mit Anna-Salome, Gräfin und Erbin von Roussy und Kronenburg. Sie starb im Jahre 1648. Nachkommen: 4 Söhne, Ferdinand-Karl, Ferdinand-Ludwig, Wilhelm-Ernst und Philipp-Salentin und 3 Töchter. Er wurde am Hofe des Erzherzogs Ernst von Oesterreich erzogen. 1615 kaufte der Graf Burg und Dorf Steffeln. Sein unruhiger, zu kriegerischen Unternehmungen aufgelegter Geist fand in den damaligen Zeiten hinlängliche Nahrung. Bei verschiedenen Gelegenheiten auf dem Schlachtfelde zeichnete er sich aus, und er wurde 1619 von Kaiser Ferdinand II. zum Obristen ernannt. Als solcher zeichnete ersieh 1631 «vorzüglich« aus. Nach dem Tode des Kaisers zog er sich, von den Beschwerden der Feldzüge mitgenommen, auf sein Schloß Gerolstein zurück, wo er den Tod seiner Gattin tief betrauerte — und ihr am 20. 11. 1649 im Tode nachfolgte. Die Grafschaft übernahm sein Sohn Ferdinand-Ludwig.

Ferdinand-Ludwig (1649 bis 1671), Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein und Roussy, Herr zu Kronenburg, Bettingen und Daun. Er wurde im Jahre 1613 geboren und wählte als zweiter Sohn den »Geistlichenstand«, wie es in den gräflichen Familien zur damaligen Zeit Sitte war. Als aber sein Bruder Ferdinand-Karl, der das Erstgeborenenrecht hatte, kinderlos starb, entsagte er diesem und übernahm die Regentschaft. Er vermählte sich 1641 mit Dorothea-Katharina von Löwenstein-Wertheim. Sie starb am 4. 1. 1655 und wurde in der Schloßkapelle beerdigt. Nachkommen: 4 Söhne, Karl-Ferdinand, Franz-Wilhelm, Philipp-Diedrich, Karl-Kaspar und Tochter Philippina-Ernestina-Barbara.

Blitzschlag ins Pulverlager. Nachdem das gräfliche Schloß am 29. 4. 1665 durch einen Brand sehr gelitten hatte, wurde es 1670 von einem neuen Unheil heimgesucht. In der Donatusnacht entfaltete sich ein ungewöhnlich starkes Gewitter über dem Gerolsteiner Raum. Hierbei schlug der Blitz in einen der Türme, in dem das Pulver lagerte und dieses entzündete. Das dabei entfachte Feuer richtete am Schloß großen Schaden an. Einige Türmchen, die Kanzlei, die Rüstkammer, das Archiv und mehrere andere Gemächer mit unersetzlichen Dokumenten und Briefschaften wurden vernichtet. Fast kein Fenster blieb ganz. Der Zufall fügte es, daß der Bruder des Grafen, Graf Wilhelm-Ernst, hoher Dom- und Capitularherr zu Köln und zu Straßburg, dieses Ereignis im Residenzschloß zu Gerolstein rniterlebt hat.

 »Er bezeichnete es als eine höchste Gnad von unserem grundgütigen Gott,, daß hierbei von den unsrigen und auch sonsten niemand zu Schaden gekommen, und daß kein großes Vernichtungsfeuer entstanden ist.«

»Damit wir aber ferner von anderen Unglücken und schädlichen Unfällen inskünftig gnädigst beschirmet und bewahret bleiben mögen, als geloben und versprechen wir für uns und unsere Nachkommen stehts und festiglich, am Tage des hl. Donati- Martyri drei Messen am selbigen Tag in unserer Schloßkapelle celebrieren lassen und jährlich ein Malter Korn an Brot und einen Reichstaler Geld an unsere alten Leute verteilen zu lassen.« (Auszüge aus einem Brief der Grafen Ferdinand-Ludwig und Domherr Wilhelm-Ernst, Grafen zu Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein, vom 20. August 1670).

Gleichzeitig wurde ein Dankesgelöbnis zum Bau einer Marienkapelle im Wald ins Auge gefaßt. Graf und Domherr Wilhelm-Ernst ließ mit seiner Stiftung und Beteiligung der Bürgerschaft mit Frondiensten im Jahre 1681 die Kapelle errichten. Er nannte sie »ad fontem beata Virginis« (Kapelle zur Marienquelle). Die Kapelle wurde 1682 eingeweiht (Näheres siehe Schrift »Die Büschkapelle bei Gerolstein« von Rektor Krock). Nach dem Tode von Ferdinand-Ludwig 1671 folgte ihm sein Sohn Karl-Ferdinand.

Kriegsdrangsal um die Burg

Karl-Ferdinand (1671 bis 1697), Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein und Roussy, Herr in Kronenburg, Daun und Bettingen. Gemahlin: Gräfin Maria-Katharina von Königsegg und Rotenfels. Die Ehe blieb kinderlos. Die Chronik schreibt über ihn, daß er ein Mann mit vielen Kenntnissen, großer Entschlossenheit und Uneigennützigkeit war. Der Kaiser ernannte ihn zum Präsidenten des Reichskammergerichtes in Wetzlar. Am 4. Dezember 1680 bestätigte er die Privilegien der Bürgerschaft von Gerolstein. Seine Regierung fiel in eine Zeit der Unglücke und Schrecken. Das Gerolsteiner Land wurde durch die Drangsale des Krieges, durch Einquartierungen, Brandschatzungen und Plünderungen schwer heimgesucht. Seit Beginn des 30jährigen Krieges war die Eifeler Bevölkerung kaum noch zur Ruhe gekommen. Eine Anzahl von Eifelburgen waren schon der Zerstörunganheimgefallen. Auch die Grafschaft Gerolstein war derart zerstört, daß kaum noch ein unbeschädigtes Haus stand. Ein geregeltes Leben gab es nicht mehr. Um die Notlage der Untertanen zu erleichtern, bemühte sich der Graf beim Kaiser um Gewährung eines Schutzbriefes. Dieser, dem die Verwüstungen in der Eifel nicht unbekannt waren, stellte den erbetenen Schutzbrief aus. Beim Vorzeigen dieses Briefes durften der Bevölkerung keinerlei Belastungen durch Reichstruppen auferlegt werden. Die Erhaltung seiner Residenz suchte der Graf auf dem Wege der Neutralität zu sichern. Sie konnte aber nur von Bestand bleiben, wenn sie von keiner Seite verletzt wurde. An eine Selbstverteidigung gegen größere Angriffe konnte der Graf nicht denken, denn er hatte nur eine eigene Verteidigungsmannschaft von 19 Mann, die unter dem Befehl des Schloßkommandanten Maximilian Krantz von der Lytt stand. Wegen der kritischen Lage erhielt dieser vom Graf strengste Anweisung, niemandem Einlaß in die Burg zu gewähren.

Am 5. September 1689 erhielt Karl-Ferdinand, der sich auf seinem Schloß in Kronenburg aufhielt, die Nachricht, daß der Schloßkommandant entgegen seinem strikten Befehl die brandenburgischen Generäle von Flordorff und von Schönig mit 200 Dragonern in die Burg eingelassen habe. Und dies, nachdem diese Generäle ihm einige Stunden vorher bei einer Besprechung in Bolsdorf Wahrung der Neutralität zugesichert hatten. Diese Verletzung blieb dem Kommandanten der französischen Streitkräfte in der Eifel — General Boufflers — nicht verborgen.

Viele Vorsprachen und Bitten an höheren Stellen, bei denen sich der Graf für den Abzug der Besetzer einsetzte, führten doch zum Erfolg. Die Truppen, bestehend aus einem Hauptmann und einer Schwadron brandenburgischer Soldaten, verließen am 11. September 1689 die Burg und auch die Grafschaft. Aber daraufhin forderten die dadurch angeregten Franzosen den Grafen auf, kurzfristig die Festungswerke der Burg unter Aufsicht französischer Offiziere abzubauen. Um weitere größere Zerstörungen abzuwenden, blieb ihm nichts anderes übrig, als diesem Verlangen nachzugeben. Die Maßnahme wurde innerhalb einer Woche durchgeführt. Damit war die Burg jedem weiteren militärischen Eingriff schutzlos preisgegeben. Das Jahr 1690 verlief verhältnismäßig ruhig. Die Gerolsteiner nahmen die neue Situation nicht gleichgültig und untätig hin. Trotz Mahnungen und Drohungen nutzten sie diese Zeit aus, um die Schutzbefestigungen, soweit wie möglich, wieder herzustellen und um sie vor einem weiteren Verfall zu bewahren. Am 6. Juli 1691 sollte aber die endgültige Zerstörung der Burg und der Residenz erfolgen. General Boufflers ließ durch einen schnellen Handstreich das Schloß überrumpeln und mit 180 Mann Soldaten unter einem Hauptmann besetzen.

Der Gräfin gelang es nur mit Mühe, aus dem Schloß zu entkommen und nach Kronenburg zu flüchten, wo sich ihr Gemahl zu diesem Zeitpunkt aufhielt. Erfolglos suchte der Graf durch Verhandlungen den Abzug der Truppen zu erreichen. Weitere Bemühungen bis in höchste Stellen endeten in Hinhaltungen und unerfüllten Zusagen. Währenddessen dirigierten sie größere Truppenverbände nach Gerolstein. Am 3. August 1691 kam Obrist Graf von Vehlens mit 2 000 bis 3 000 Mann Reichstruppen und quartierte sich in Gerolstein ein. Am 4. August belagerte er die Burg und machte Versuche, diese einzunehmen. Am 5. August kam die Hauptmacht unter General von Eltern mit Jülicher Truppen. Da der französische Kommandant sich weigerte, die Burg zu übergeben, ließ er noch am gleichen Tage vom Heidkopf aus mit Bomben und Feuerkugeln Schloß und Stadt in einen Trümmerhaufen verwandeln. Die Burgbesetzer wurden aufgerieben. Nur wenige übrige wurden in Gefangenschaft genommen. Von der Stadt blieben nur 6 Häuser unversehrt.

Am folgenden Tage fand seitens der Siegertruppen eine hemmungslose Plünderung und Vernichtung in der ganzen Grafschaft statt, wovon kein Hof verschont blieb. Das war das traurige Ende der stolzen Residenz Gerolstein.

Die gräfliche Familie wohnte von nun ab in ihrem Hause in Aachen. In der großen Not, in der der Graf mit seinen Untertanen stand, bedrängte er den Kaiser, den Kurfürsten und alle hochvermögenden Herren des Landes, ihm und sei-nen Untertanen den Vernichtungsschaden zu erstatten.

In seinem Schreiben an den Kurfürsten von der Pfalz bezifferte er den entstandenen Schaden für das Schloß mit 30 082 Reichstaler, für den der Untertanen mit 40 020 Reichstaler, Gesamtsumme 70102 Reichstaler. Gleichzeitig brachte er zum Ausdruck, daß seine Burg mit den vielen Türmen und Türmchen eine der schönsten Residenzen des Landes war. Alle Vorsprachen, Mühen und Anstrengungen des Grafen waren umsonst. Man spendete ihm nur billigen Trost. Die eigene Not und die seiner Untertanen zehrten so an seiner Gesundheit, daß er am 31. 12. 1697 in seinem Hause in Aachen starb. Sein früher gehegter Wunsch, in Gerolstein beerdigt zu werden, blieb unerfüllt. Mit dem Tode dieses letzten Grafen endete auch die Linie der Gerolsteiner Dynastie.

Wundersame Rettung

Ein Erlebnis des Grafen Karl-Ferdinand, das sich in seiner Regierungszeit zugetragen hat, soll hier folgen: Das gräfliche Paar machte eine Besuchsreise zu der befreundeten Grafenfamilie nach Burg Kayl. Auf der Rückfahrt (es war im Gerolsteiner Wald — etwa an der Stelle, wo heute das Davidskreuz steht) bat die Gräfin, die von einem unerklärlichen Angstgefühl befallen war, ihren Gemahl, mit ihr auszusteigen und den Rest des Weges zu Fuß zurückzulegen. Der Graf ging auf ihre Bitte ein. Sie stiegen aus und gingen weiter auf dem Fußweg, Eichenpfad genannt, der den großen Bogen des Fahrweges abschneidet. Der Kutscher setzte allein die Weiterfahrt fort. Als das gräfliche Paar ein Stück des Weges gegangen war, hörten sie plötzlich Schüsse fallen. Später erfuhren sie dann, daß Räuber am Fuße des Heidkopfes der Kutsche aufgelauert, sie überfallen und mit Kugeln durchsiebt hatten. Dem Kutscher, dem ein Schuß durch den Hut gegangen war, war es gelungen, zu entkommen. Das gräfliche Paar sah es als eine glückliche, göttliche Fügung an, durch die sie dem sicheren Tode entronnen waren.

Aus Dankbarkeit gegen Gott ließ der Graf an der Stelle des Überfalles ein Kreuz errichten. Dieses Kreuz, heute Grafenkreuz — im Volksmund Röppelskreuz—genannt, steht etwa 200 m hinter der Büschkapelle. Der Volksname ist abgeleitet vom Namen des Eremiten »Röppel«, der hier in unmittelbarer Nähe gelebt hat. Das neu restaurierte Kreuz trägt die Inschrift: »Karl-Ferdinand, Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein. Herr zu Kronenburg, Bettingen und Daun haben das Denkmal wegen des großen Unglücks errichtet— 1680«. Die Räuber, unter denen sich auch ein Jardin aus Gees befand, wurden wegen dieser und anderer Mordtaten zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Gerolsteiner Besitzungen fielen nach dem Tode von Graf Karl-Ferdinand an Blankenheim zurück. Erbe wurde Graf Salentin-Ernst von Manderscheid zu Blankenheim.

Salentin-Ernst (1700 bis 1705), Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein, Jünkerath. Herr zu Daun, Bettingen, Kronenburg, geboren am 16.8.1630, gestorben am 3.2.1705 auf seinem Schloß in Jünkerath. Er war vermählt in erster Ehe mit Ernestine, Gräfin von Sayn-Wittgenstein, gestorben 1658. Aus dieser Ehe hatte er 5 Nachkommen. 1662 vermählte er sich mit Christina-Elisabeth, Gräfin von Erpach, gestorben am 22.11.1692. Aus dieser Ehe hatte er 13 Nachkommen. Bereits 1694 übertrug der Graf seinem Sohn Franz-Georg die Verwaltung seiner Grafschaften. Wegen der großen Zerstörungen wurde die Gerolsteiner Burg nicht mehr aufgebaut. Das gräfliche Amt Gerolstein ließ den Gerolsteiner Besitz durch einen Keiner (Verwalter) verwalten. Diese Verwaltungsstelle wurde bis zum Jahre 1794 aufrechterhalten. Auch verblieb hier im gleichen Zeitraum eine Kanzlei und die Rentmeisterei. Der aus zweiter Ehe stammende Sohn Franz-Georg erbte die Besitzungen der Linie Gerolstein. Er wurde Nachfolger des Vaters.

Franz-Georg (1705 bis 1731), Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein, Herr in Kronenburg, Jünkerath, Daun, Bettingen. Erp p. p., geboren 1669, gestorben 1731. Im Jahre 1698 vermählte er sich mit Johanna von Königsegg jnd Rothenfels, gestorben 1755. Die Ehe hatte 13 Nachkommen.

Der Graf hatte mehrere Ehren- und Vertrauensämter. 1705 wurde er zum Direktor des »Westfälischen Kreises« erwählt. Im gleichen Jahr ernannte ihn der Kaiser zum Kommis-sarius. Die Huldigungen wurden zu Aachen 1705 und zu Dortmund 1706 vollzogen. Als Oberhofmeister nahm er an der Krönung Kaiser Karls VI. in Frankfurt teil. 1717 ernannte ihn der Kaiser zum Geheimen-Rath und zu seinem Bevollmächtigten. Zuletzt wurde er erster Minister des Kurfürsten von der Pfalz. Sein reges und tätiges Leben endete 1731. Die Regierungsnachfolge übernahm sein Sohn Johann-Wilhelm-Franz.

Zwischenbericht

Moritz-Gustav, Bruder des regierenden Grafen Franz-Georg, 15. Nachkomme in der Stammtafel des Grafen Salentin-Ernst, Graf von Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein, geb. 1674, gestorben 1733, war Erzbischof von Prag. Er ersuchte den bekannten Geschichtswissenschaftler Johann-Friedrich Schannat, ein Geschichtswerk über die Eifel anzulegen. Dieser nahm den Auftrag an. Damit entstand im Erzbischöflichen Palais in Prag das größte Geschichtswerk der Eifel, die »Eiflia-lllustrata« in lateinischer Sprache. Der Prümer Landrat Georg Barsch übersetzte im vorigen Jahrhundert dieses elfbändige Werk in die deutsche Sprache und versah es mit weiteren Ergänzungen. Johann-Wilhelm-Franz (1731 bis 1772), Graf von Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein, Herr in Kronenburg, Jünkerath, Daun, Bettingen, Kayl, Erp. p. p., geboren 1708, war vermählt in erster Ehe mit Franziska-Maximiliane, Gräfin von Manderscheid-Kayl, gestorben 1739. In zweiter Ehe war er vermählt mit Ludowica-Franziska-Anselmina von Salm-Salm, gestorben 1764. Zum drittenmal vermählte er sich mit Johanna-Franziska-Maximiliane, Gräfin von Limburg-Bronchorst-Styrum. Sie starb 1772. Die erste Ehe war kinderlos, aus der zweiten Ehe gingen 2 Töchter hervor: Augusta, Gemahlin des Grafen Philipp-Christian von Sternberg und Felizitas-Johanna-Maria-Charlotte. Aus der dritten Ehe stammten 4 Töchter.

1742 erbte der Graf die Besitzungen der Linie Kayl. In seiner militärischen Laufbahn stieg er auf zum Generalleutnant. Da er keinen männlichen Nachkommen hatte, ging das Erbe über auf seinen Bruder Josef-Franz-Georg-Ludwig, Domherr zu Köln und zu Straßburg. Dieser entsagte dem geistlichen Stande und trat als Nachfolger seines Bruders die Regierung an. Franz-Josef-Georg-Ludwig (1773 bis 1780), Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein, Herr in Kronenburg, Jünkerath, Daun, Bettingen, Kayl. Erp. p. p..geboren 1713. Erwar Domherr zu Köln und Straßburg, resignierte aber nach dem Tode seines Bruders, trat am 15. 6.1773 die Regierung an und vermählte sich an demselben Tage mit Maria-Charlotte, Gräfin von Fugger-Dietenheim. Erstarb am 6. Dezember 1780, ohne Kinder zu hinterlassen, als der letzte von dem Mannesstamme der Grafen von Manderscheid. Das Erbe ging nun auf die älteste Tochter des Grafen Wilhelm-Franz, »Augusta« über.

Augusta (1780 bis 1794), regierende Gräfin von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein, Herrin in Kronenburg, Daun, Kayl, Bettingen. Erp. p. p. Sie war geboren am 28. 1. 1744 und vermählte sich am 7. 11. 1762 mit Graf Philipp-Christian von Sternberg, Böhmen. Sie trat die Regierung 1780 an. Lange Zeit regierten die Gräfin Augusta und ihr Gemahl die Manderscheid-Blanken-heimischen Lande. Sie hielten sich meistens in Blankenheim auf, und die Untertanen fühlten sich unter ihrer Herrschaft glücklich. Die Ehe war mit 10 Kindern gesegnet, wovon 6 in der Jugend starben. Der Graf hatte reiche Besitzungen in Böhmen. Als 1794 die französischen Heere zur Besetzung der Rheinlande heranrückten, floh die gräfliche Familie nach Böhmen. In der Eile konnten sie nur wenige Sachen mitnehmen. Die treffliche Bibliothek, die Kunstsammlung, ein großer Teil des Archivs, welches für die Geschichte des Landes unschätzbar war, wurden geraubt und verschleudert und gingen verloren. Selbst die Grabstätten der gräflichen Familien wurden geplündert. Die Gräfin verstarb in Böhmen 1811.

Bei der Besetzung der Rheinlande durch die Franzosen (1794) wurden sämtliche Burgen und Klöster aufgelöst und die Besitzungen in Eigentum der französischen Republik übernommen. Vielfach wurden die Gebäude der Bevölkerung als Steinbrüche überlassen.

In den Jahren um 1800 wurden die gesamten Besitzungen entweder verkauft oder versteigert und gingen in private Hände über. Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht zu ersehen, wer der — oder die — ersten Privateigentümer waren. 1851 erwarb ein Vorfahre der heutigen Eigentümer der Vorburg durch Ankauf das ca. 2 ha große Ruinengrundstück des Burgberinges von einer Familie Roth aus Prüm. Zwei Jahre später ging das Grundstück der Hinter- oder Hauptburg (Wohnburg) in den Besitz des preußischen Staates über.

Was verrät die Baugeschichte?

Die Herrscher der alten Zeit verstanden es, für sich die schönsten Plätze in ihren Landen aufzuspüren, um ihre Sitze sicher und trutzig zu errichten. So entstand auch die Gerolsteiner Burg, die ein steiles Dolomitenmassiv krönt, das sich im hier weitgeöffneten Kylltal erhebt, und zudem einen weiten Fernblick bietet. Mit fachlichem Können und gewagter Kühnheit haben es die damaligen Baumeister verstanden, die Umgrenzungsmauern des zu erstellenden Bauwerkes bis auf die Klippen der Felsen vorzuschieben, um einen möglichst weiten Innenraum zu gewinnen. Um 1100 hat Gerhard von Blankenheim den Anfang zum Bau der Burg gemacht. Ihm war sein Bauwerk so bedeutungsvoll, daß er es nach seinem Namen »Gerhardstein« benannte. Seine Nachfolger bauten den Besitz weiter aus. Erst der vierte Gerhard, der als der Erbauer der eigentlichen Burg angesehen wird, hat um 1300 einen Ausbau größeren Stils durchgeführt und den bisherigen Herrensitz in eine Wehrburg umgestaltet. 1486 wurde in einem der Halbtürme die Schloßkapelle und im Tale, unterhalb der Felsen, die Hofkapelle errichtet.

Im 16. Jahrhundert, als die Feuerwaffen aufkamen, waren die Burgbesitzer genötigt, ihre Schutzeinrichtungen zu verändern und zu verstärken. Der Umfassungsring der Burg wurde vor allem nach Süden wesentlich stärker ausgebaut und befestigt. Nach der Stadtseite hin wurde 1589 eine Verbindungsmauer zur Stadtmauer errichtet.

Auf der landoffenen Südwestseite, die keinen natürlichen Felsenschutz hatte, wurde die massive 2 m dicke, 35 m lange und 11 m hohe Schutz- oder Schildmauer erstellt, die einen nach damaligen Begriffen unüberwindlichen und sicheren Schutz bot. Diese war an beiden Enden von Wehrtürmen flankiert, um den Eingang zu decken. Außer diesen hat noch ein Vorbau — eine im Halbkreis verlaufende massive Mauer — bestanden. Wie aus den im Jahre 1931 ausgegrabenen Torbogensteinen geschlossen werden kann, war in diese Mauer, etwa 10 m vor dem heutigen Burgtor, ein zweites Burgtor eingebaut, so daß der Besucher zwei Tore passieren mußte, um in das Burginnere zu gelangen. Weiter zeigen Mauerreste an, daß bis zu 100 m vor den Toren noch Vorbefestigungen gewesen sein müssen.

 

Das Zeitliche und Sichtbare hat nicht

Bestand und Wert. Was unsichtbar und

geistig ist, das nur ist fest und ewig.

Matthias Claudius

 

In den Umfassungsgürtel waren mehrere Türme und Halbtürme eingebaut. Ein großer viereckiger Turm erhebt sich vor den Felsen, im Volksmund «Petz« (Brunnen) genannt, der wohl gleichzeitig auch Stadtwachturm gewesen sein wird. Der Burgbering ist zweigeteilt, in die Vorburg und die Hauptburg. Beide waren durch einen tiefen Halsgraben getrennt, der in eine Felsschlucht eingelassen war und beiderseits mit kräftigen Fangmauern abschloß. Die Hauptburg, die Residenz, war nur durch die Vorburg und über eine Zugbrücke, die den Halsgraben überquerte, erreichbar.

In der Vorburg waren, neben einem etwa 300 m2 umfassenden Burghof, die Wirtschaftsgebäude und die Wachen untergebracht. Von der Hinterburg weiß man, daß das Schloß mit allen Verwaltungs- und Wohnräumen den Südteil des Beringes innehatte. Schwer ist es aber, an den wenigen noch vorhandenen Mauerresten ein genaues Bild zu rekonstruieren. An der Nordseite befand sich der Schloßhof. Hier ist auch noch die Zisterne erhalten, in der das Regenwasser gesammelt wurde. Für größeren Wasserverbrauch war ein Brandweiher angelegt, der etwa 350 m südwestlicher Richtung von der Burg entfernt war.

Nach der Zerstörung der Burg im Jahre 1691 waren die noch vorhandenen Teile dem weiteren Verfall preisgegeben. Das herabstürzende Gestein bedeutete auch eine ernsthafte Gefahr für die unterhalb der Felsen befindlichen Wohnhäuser. Beträchtliche Teile der Umfassungsmauern mußten abgetragen werden. 1694 ließ der Graf die Kapelle im Tal wieder instandsetzen, mit einem erneuten Dachwerk und einem Türmchen versehen. Es ist anzunehmen, daß die Bevölkerung auf die Erhaltung dieses Gotteshauses großen Wert legte, weil der Weg zur Sarresdorfer Pfarrkirche weit und beschwerlich war. Im Winter 1702/1703 stürzte ein größeres Mauerstück zu Tal, zerschlug das Dach der Kapelle und das Gewölbe zur Gruft. 1751 wurde die Kapelle erneut instandgesetzt und erhielt drei Altäre, wie früher. Im Jahre 1784 ist wieder ein Brand in der Talkapelle verzeichnet. Mit einem Kostenaufwand von 430 Reichstalern wurden weitere Mauerabtragungen durchgeführt.

Im Jahre 1777 wurden der große Turm an der Südseite neben der Schloßkapelle sowie weitere Mauern an dieser Seite abgebrochen. Ende der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts wurde ein Stück der Umfassungsmauer nach der Stadtseite hin abgebrochen. Der zweite Weltkrieg ist auch an der Burg nicht spurlos vorübergegangen. Der größte Teil der noch vorhandenen Ruinen wurde im Winter 1944/45 zerstört. Eine größere Anzahl vom Bombentrichtern wurden im inneren Burgbering gezählt. So haben in langen, oft schweren und bedrängten Zeiten 28 Bürgerherrscher das Leben der Bürgerschaft im Gerolsteiner Land nach ihren Gesetzen bestimmt. Doch schlagartig beendete die Besetzung der Rheinlande die Epoche der Burgenzeit im Eifelraum. Nur noch wenige Mauerreste deuten an, wo einstmals das stolze gräfliche Residenzschloß der Gerolsteiner Grafen gestanden hat. Für Gerolstein aber ist dieser Platz, dem es Entstehung, Name und Titel verdankt, eine bedeutungsvolle historische Gedenkstätte.

Quellen:

Eiflia Illustrata, Krack, Wackenroder.

 

»Weisheit« ist ein Wort, das anzeigt,

worauf heute die Erwartung einer ratlosen

Menschheit sich zunehmend richtet.

Jörg Zink