Noch nicht vergessen

Quentchen und Pittermännchen

Maße, Gewichte und Geld in Daun im 18. und 19. Jahrhundert

Heinrich T. Tepasse, Daun-Steinborn

 

Obwohl das Abendland an der großen Meßkunst der klassischen Kulturvölker des Mittelmeerraumes über Jahrhunderte nicht gerüttelt hatte, brachte das Mittelalter mit seiner staatlichen Zersplitterung eine entsprechende Verwirrung des Meß- und Münzwesens. Durch den Länderpartikularismus entstand ein Vielerlei, das nicht mehr zu überbieten war. Maße, die in verschiedenen Ländern denselben Namen trugen, waren untereinander keinesfalls vergleichbar.

In Deutschland war die Verwirrung wohl am schlimmsten. Es war bei der Zerrissenheit des Landes ein völliges Durcheinander entstanden, das Handel und Wandel lahmte und unlauteren Manipulationen Vorschub leistete. Fast jede Stadt hatte eigenes Maß, selbst innerhalb der Gemeinden gab es oft verschiedene Maße für die verschiedenen Handwerke:

»Jedes deutsche Ländchen

hat sein eigenes Quentchen,

eigene Maße hat

fast jede deutsche Stadt«4.

So kam es zu einer Unmenge lokaler Maße und Gewichte, die in den einzelnen Städten aus Holz oder Eisen hergestellt wurden und meistens von einem menschlichen Gliedmaß hergeleitet waren. Man bewahrte sie an einem sicheren Ort auf und erklärte sie für das rechte Maß. Das Großherzogtum Baden darf sich rühmen besonders reich an lokalen Maßen zu sein; es gab dort um 1800112 verschiedene Ellen, 92 Flächenmaße, 65 Holzmaße, 163 Getreidemaße, 123 Ohme und Eimer, 63 Schenkmaße und 80 Pfunde.

Obwohl man sich noch nicht die Mühetgemacht hat, die Anzahl der unterschiedlichen Maße des Kurfürstentums Trier zusammenzuzählen, kann man davon ausgehen, daß es nicht viel weniger waren. Aldefeld2 kommt für die preußische Rheinprovinz immerhin auf 30 Fuß-, 44 Ellen-, 28 Acker-, 102 Flüssigkeits-, 115 Getreide-, 21 Holzmaße und 34 Gewichte für die Zeit vor der französischen Besetzung (die aber zum Teil auch noch in der preußischen Zeit eine Rolle spielten).

Bei eigenen Maßen war das ehemalige »Ampt« Daun im 18. Jhdt. recht bescheiden, zumindest im Vergleich zu einigen umliegenden, zum Teil erheblich kleineren Orten, wie z. B. Lissingen oder Kröv. Die Dauner hatten zusammen" mit Manderscheid nur e i n eigenes E l l e n m a ß: 1 Dauner Elle = 0,57 m, wobei die Elle wie damals üblich in 25,5 Zoll eingeteilt war. Alle übrigen Längen-, Flächen- und Raummaße entsprachen denen des Kurfürstentums Trier. Die wesentlichen benutzten Maße waren damals:

1 Fuß = 0,31 m

1 Lachter = 86 Zoll = 2,09 m

1 Ruthe = 12 Fuß = 3,77 m

1 Meile = 2 000 Ruthen = 7 523,48 m

1 Quadratruthe = 14,18m2

1 Morgen = 1 80 Quadratruthen = 2 553,22 m2.

Abgesehen von diesen allgemeinen Maßen gab es aber nun Sondermaße in Hülle und Fülle, meist für Flüssigkeiten und Materialien verschiedener Zünfte und Handwerker. Hierbei war das Amt Daun mit eigenen Größen voll vertreten; man braucht sich darüber auch nicht zu wundern, wenn allein in Trier dreierlei Schoppen (von schöpfen) für den Wein galten: der Schoppen vom Stadtmaß (= 0,32 I), der vom Pallastmaß (= 0,33 l) und der von St. Matthias (= 0,37 I). In Daun galten als eigene Maße:

für Wein:

    1 Dauner Schoppen = 0,371

    1 Dauner Maaß =1,491

für Öl:

    1 Dauner Schoppen =0,37!

    1 Dauner Maaß =1,481

für Frucht:

    1 Dauner Faß = 25,51 l

für Holz:

    1 Dauner Klafter = 4,87 m3

Auch über eigene Gewichte verfügte man in Daun, die allerdings nur geringfügig von denen des Kurfürstentums abwichen:

1 Dauner Quentchen = 3,65 g

1 Dauner Loth = 4 Quentchen = 14,62 g

1 Dauner Pfund = 32 Loth = 467,69 g

1 Dauner Centner =110 Pfund = 51,45 kg

Weiter wurde noch sehr häufig das trierische Hohlmaß Sester verwendet, das nach Stadtmaß 5,2 Liter faßte.

»Franzosenmaß« in Daun

Eine Wende in Richtung einheitlicherer Maße brachte auch in Daun die Französische Revolution. Preußen trennte sich bereits im 1. Koalitionskrieg von seinen Alliierten und überließ Frankreich die linke Rheinseite. Bereits 1794 wurde die Stadt Trier und der größte Teil des Erzstiftes besetzt. 1798 wurden provisorisch 4 Departements gebildet; Daun wurde einer von 9 Cantons des Arrondissements Prüm im Saar-Departement.

Die Departements-Regierung führte »französische« Maße und Gewichte ein, der Gebrauch der bisherigen wurde 1802 gesetzlich untersagt. Diese französischen Maße waren nichts anderes als der Vorläufer des uns heute so geläufigen metrischen Systems. Bei Aldefeld2 kann man hierzu nachlesen:

»Das französische Maaß- und Gewichtssystem, wie es mittels Beschluß der französischen Republik vom Jahre 1800 in ganz Frankreich eingeführt wurde, hat unstreitig bedeutende Vorzüge. Nicht nur beruhet es auf eine unverähderliche Grundlage, die das Ergebnis vieljähriger und wiederholter Messungen der ausgezeichnetesten französischen Mathematiker ist, sondern es empfiehlt sich auch durch große Einfachheit und Leichtigkeit... An die Stelle der unzähligen Benennungen, welche wir in den meisten Staaten haben, setzt es die fünf Hauptbenennungen: Meter, Are, Stere (Anm.: = m3), Liter und Gramm; an die Stelle der eben so vielfachen als höchst unbequemen Eintheilungen, welche wir fast allenthalben antreffen, tritt die allen Rechnungen zum Grunde liegende Dezimaleinteilung für das Steigen und Fallen der Einheiten ein. So sinnreich dies alles nun auch sein mag, so hat die Erfahrung doch bewährt, daß die Einführung viele Unordnung in dem täglichen Geschäftsverkehr erzeugte, weil es besonders dem gemeinen Manne schwer wurde sich darein zu finden.«

1812, nur 10 Jahre später, fühlte sich die Regierung veranlaßt (wahrscheinlich aus dem oben Zitierten heraus), eine Verfügung zu erlassen, nach welcher das Dezimalsystem zu seinen Un-gunsten abgeändert wurde*:

1 Meter = 3 Fuß (oder Klafter oder Toise)

1 Fuß = 12 Zoll (oder Abteilungen oder Pouce)

1 Zoll = 12 Linien (oder Lignes)

Für Stoffe, Leinwand und dergleichen wurde festgelegt: 12 Dezimeter = 1 Elle (oder Aune) Als Getreidemaß sollte gelten: 0,125 Hektoliter = 1 Scheffel (oder Boisseau)

Das Maß für Flüssigkeiten war die Pinte: 0,25 Liter = 1 Pinte

Schließlich konnte man sich mit dem Gramm allein auch nicht begnügen: 0,5 Kilogramm = 1 Pfund (oder Livre) = 16 Unzen (Onces), 1 Unze = 8 Gros = 72 Grans. Das Pfund zu 500 Gramm ist wohl das einzige, was sich aus dieser Zeit bis heute erhalten hat.

Neuordnung durch Preußen

Die Völkerschlacht 1813 machte diesem kurzen Zwischenspiel von oktroyierten Maßen und Gewichten ein schnelles Ende. Vorübergehend kam 1814 der nunmehrige Kreis Daun zum General-Gouvernement Nieder-Mittel-Rhein. 1816 wurde dann der Regierungsbezirk Trier gebildet, dem der Kreis Daun seither angehört. Bereits im selben Jahr erläßt König Friedrich Wilhelm III. von Preußen am 16. Mai die Bestimmungen über das neue preußische Maaß- und Gewichts-System, die auch in der königl.-preußischen Rheinprovinz und damit in Daun gelten. Das Grundmaß des Längenmaßes sowie der übrigen Maße ist der preußische Fuß (= 0,31 m) = 12 Zoll = 144 Linien. 12 pr. Fuß machen die pr. Ruthe, die jedoch bei den Feldmessern gezehntelt wird. 2 000 Ruthen gehen auf 1 pr. Meile. Die neue pr. Elle hat 25,5 pr. Zoll, sie war also 0,66 m. Für den Bergbau wurde wieder das Lachter eingeführt, es hatte 80 Zoll und damit 2,06 m.

                               

Die Flächenmaße waren ganz aus den Längenmaßen und damit aus dem pr. Fuß abgeleitet. 1 Quadratfuß (= ca. 0,1 m2) = 144 Quadratzoll. 1 Quadratzoll = 144 Quadratlinien. 144 Quadratfuß = 1 Quadratruthe (= 13,84 m2). 180 Quadratruthen = 1 pr. Morgen (= 2 490,9 m2).

Bei den Körpermaßen gab es die Kubikruthe = 1 728 (12 x 144) Kubikfuß, 1 Kubikfuß hatte 1 728 Kubikzoll. Durcheinander ging es aber dann schon wieder beim Bau: Dort gibt es noch die Schachtruthe, die 1 Ruthe lang und breit, aber nur einen Fuß hoch ist. Daher enthält die Kubikruthe 12 Schachtruthen und die Schachtruthe 144 Kubikfuß (1 K.-Fuß = 29,8 l, 1 K.-Ruthe = 49,8 m3. Brennholz, Steine u. ä. werden nach Klaftern gemessen, 1 Klafter = 108 Kubikfuß.

Von den Hohlmaßen für trockene Sachen ist die Einheit der pr. Scheffel:

1 Scheffel = 3 072 Kubikzoll = 1 7/9 Kubikfuß =52,95 l. 1 Scheffel = 16 Metzen = 64 Viertel (oder Mäßchen). Neben dem Scheffel wird (ungesetzlich) Anfang des 19. Jahrhunderts noch das Wispel in Daun verwendet: 24 Scheffel = 1 Wispel (= 1 270 l).

Salz, Kohlen, gebrannter Kalk, Gips, Asche u. ä. wurden nach Tonnen gemessen: 1 Tonne = 4 Scheffel (= 211,8 l). Zur Ausmessung von flüssigen Sachen diente das pr. Quart: 1 Quart = 64 Kubikzoll = 1/3 Metze (= 1,1 l).

Davon abgeleitet gibt es für den Wein weitere Sondermaße: 60 Quart = 1 Anker = 0,5 Eimer = 0,25 Ohm. 6 Ohm = 4 Oxhoft = 1 Fuder. 1 Fuder = 1 440 Quart (= 1 584 l).

Auch beim Bier gab es weiterhin etwas besonderes: 100 Quart = 1 Tonne (Bier) = 0,5 Faß = 0,25 Kufe. 9 Kufen = 1 Gebräude. 1 Faß = 200 Quart

(=220 l).

Die Gewichte wurden ebenfalls vom Kubikfuß abgeleitet, und zwar hatte man sich folgende Beziehung ausgedacht: 1 Kubikfuß destilliertes Wasser wiegt im luftleeren Raum bei einer Temperatur von 15 Grad Reaumur *) 66 pr. Pfund. 1 Pfund = 32 Loth = 128 Quentchen (= 468g); 1 Zentner =110 Pfund (51,5 kg); 1 pr. Schiffslast = 4 000 Pfund (= 1 873,7 kg).

Gold- und Silberschmiede unterteilten das Pfund wieder anders: 1 Pfund = 2 Mark = 567 Gran (1 Gran = 0,81 g).

Auch Apotheker und Mediziner haben eine besondere Gewichtseinteilung: 1 Pfund = 24 Loth (= 350,78 g), (1 Loth = ca. 14g).

Dieses Apothekerpfund wird unterteilt in 12 Unzen, 96 Drachmen, 288 Skrupel und 17280 Gran (1 Gran = 0,02g).

Ab 1870 reichseinheitlich

Diesem verwirrenden Durcheinander wurde erst 1868 ein Ende gesetzt, als für den Norddeutschen Bund eine neue Maß- und Gewichtsordnung erlassen wurde, welche dann 1870 für das gesamte Deutsche Reich verkündet wurde. Diese neue Ordnung war nun nichts anderes als die konsequente Verfolgung des bereits 70 Jahre vorher bekannten »französischen« oder metrischen Systems.

Daß der Mensch ein Gewohnheitstier ist, zeigt ein Gedicht aus den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit dem Untertitel »Einige Verse für Solche, die sich aus dem metrischen Maße noch keinen rechten Vers machen können«:

Das »Meter« oder deutsch: der »Stab«

Giebt künftighin das Grundmaß ab,

Es mißt der Ellen anderthalb;

Und merkst Du dies, so kannst Du 's bald.

Es gehen nun auf jeden Meter

Zehn Stück handbreit »Decimeter«

Und Deines kleinen Fingers Breite

Ist etwa »Centimeters« Weite.

Ein Zehntel hiervon ist sehr klein,

Das muß ein »Millimeter« sein.

 

Jetzt merke Dir auch umgekehrt,

Wie man mit zehn die Meter mehrt;

Und denk besonders an das »K«,

Denn das ist hierbei immer da.

 

Ein »Dekameter« oder »Kette«

Hätt'ich, wenn ich 1 0 Meter hätte;

Und tausend Meter geben dann

Das Wegmaß »Kilometer« an.

 

Stellt man der Kette Viereck dar,

So heißt ein solch Quadrat ein »Ar«;

Und 100 solcher »Are« sind

Das Feldmaß »Hektar«, liebes Kind.

 

Sehn wir uns die Gewichte an,

So giebt's zuerst das »Kilogramm«;

Dabei sei Dir vor allem kund:

Daß dieses wiegt genau 2 Pfund.

Doch nun kommt mancher Hausfrau Noth,

Es gehn aufs Kilo 100 Loth,

Ein Zehntel Loth, das ist ein »Gramm«

Ein Zehntelgramm — ein »Decigramm«.

Das »Centi- und das Milligramm«

Triffst Du in Apotheken an.

 

Der Centner bleibt ferner auch

Mit 100 Pfunden im Gebrauch;

Doch 20 Centneralt Gewicht

Sind eine » Tonne« neu Gewicht.

 

Die Flüssigkeit, z. B. Bier,

Mißt künftig man mit »Liter« Dir;

Dies Maß ist ganz und gar appart,

Es mißt etwa sieben Achtel Quart.

Einhundert Liter, merke das,

Die bilden fernerhin das Faß.

Doch nimmst Du 50 nur davon,

So hast Du einen Scheffel schon,
Und forderst Du ein halbes gar,

So reicht man Dir ein 'n Schoppen dar!

Das Münzprägewesen

Bei den Münzen sind moderne Vergleichzahlen kaum zu ermitteln. Fritz Verdenhalven 3 spricht von der schieren Unmöglichkeit, den Kaufwert in Vergleich zur heutigen Währung setzen zu wollen und zitiert aus einer älteren Münzkunde: » Den Wert der damaligen Münzen genau zu bestimmen, ist nicht möglich, weil der Münzfuß sehr verschieden und wechselnd war. Nicht einmal das Verhältnis vom Golde zum Silber blieb stetig; es wechselte zwischen 1:10 und 1:12. Aus einer Mark Silber prägte man hier 10 Schillinge, dort 24, wieder woanders 44 oder 50 oder 60. Dann hatte eine Mark nicht überall den gleichen Gehalt reinen Silbers, und ebenso wenig war das Verhältnis der Schillinge zu den Denaren, Pfennigen und anderen Scheidemünzen gleichmäßig festgestellt.

»Die häufige Verrufung, Umprägung und Verfälschung der Münzen steigerte noch die Verwirrung. Aus alledem ergibt sich, daß die Preise der Lebensmittel, Waren und Arbeitslöhne in ihrem Verhältnis zu dem jetzigen höchstens annähernd ermittelt werden können.3« So sind einige grobe Vergleichswerte folgende: 1622 -1775 1 Reichstaler = Kaufkraft 1967: DM 32 -45; 1839 - 1855 1 Preuß. Taler DM 15; 1854 -18631 Preuß. Taler DM 9.

Weitere Anhaltspunkte in veröffentlichten und unveröffentlichten Unterlagen können dazu dienen, Arbeitseinkommen und Kaufkraft auf zeitgenössischer Basis miteinander zu vergleichen. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: Um 1750 erhielten im Lippe'schen jährlich: der Amtmann 162 Taler, der Amtsschreiber 88, der Pedell 9, ein Fußknecht 9 Taler. Aus Königsberg werden aus 1770 folgende Tagelöhne überliefert: ein Maurermeister sowie der Polier im Sommer 1 Gulden 10 Groschen bzw. 1 Gulden und der Handlanger 18 bzw. 15 Groschen. 1821 erhielt ein preußischer Regierungsrat in Danzig ein Gehalt von 1 200 Talern jährlich. 1769 wurden den Schneidern in Brunn täglich gezahlt: einem tüchtigen Gesellen 30 Kreuzer, einem mittleren oder schlechten Gesellen 24, einem jungen Gesellen 18 Kreuzer. In der Eifel sind aus dieser Zeit möglicherweise keine solchen Angaben zu finden, weil hier meist die Handwerker und Bauern ihren Lebensunterhalt aus der Herstellung und dem Verkauf ihrer Waren oder Gerätschaften zogen und nicht nach Lohn oder Gehalt arbeiteten. Wahrscheinlich schlummern aber doch solche und ähnliche Unterlagen in den Archiven und warten auf Auswertung.

Als Anhaltspunkte für Preise liefert3 unter anderem:

1770, Osterstade (Unterweser): 1 Kuh = 20-30 Reichstaler, 1 magerer Ochse = 15-25 Reichstaler, 1 einjähriges Rind = 5-10 Reichstaler. 1773, Braunschweig: 1 grobes Brot (3370 Gramm) = 1 Mariengroschen (36 M. = 1 Reichstaler), 1 Semmel (58 Gramm) = 1 Pfennig. 1790, Berlin: Jahresmiete für eine einfache Wohnung =10-12 ReichstaJer. 1793, dieselbe Wohnung = 18-24 Reichster. 1857, Braunschweig: 1 Roggenbrot (ca. 5 Pfund) = 4 Groschen, 1 Weizensemmel (58-117 Gramm) = 2 - 4 Pfennig.

Vor 200 Jahren rechnete man im Kurfürstentum Trier nach Talern, Gulden, Albus oder Petermännchen und Kreuzern.

1 Trierischer Taler hatte 54 Albus.

1 Trierischer Gulden hatte 36 Albus.

3 Albus machten einen Dreier.

3 1/2 Albus machten ein Stückelchen.

6 Albus machten ein halbes Kopfstück.

12 Albus machten ein Kopfstück.

Der Tr. Taler hatte 108 Kreuzer, der Tr. Gulden 72; d. h. daß der Albus (Pittermännchen) 2 Kreuzer wert war. Vornehmlich im Amt Daun rechnete man jedoch mehr nach Kur-Kölnischer Währung, nämlich nach Stübern: 1 Stüber = 2 Kreuzer; man kann wohl davon ausgehen, daß damit der Stüber denselben Wert wie der Albus hatte.

Während der französischen Zeit galten diese Münzen weiter, sie wurden lediglich in ein bestimmtes Verhältnis zum französischen Franc gesetzt. Dieses Verhältnis war zu Anfang (1795) festgelegt auf 23,23 Franc für einen Tr. Taler, wurde aber in den folgenden Jahrenmehrmals geändert. In der Übergangsperiode zwischen 1814 bis 1821, als die Preußen ihr Geld einführten, wurde die Verwirrung unüberschaubar, weil jetzt drei verschiedene Münzfüs-se im Land im Verkehr waren: der Trierische, der französische und der preußische.

Die Münzverfassung von 1821

Eine mehr oder weniger einheitliche Regelung brachte erst das Gesetz vom 30. September 1821 mit der Münzverfassung der preußischen Monarchie. Die neugeprägten Münzen bestehen nach1 aus: Friedrichsd'or (Goldmünzen zu 1/2, 1 und 2 F.). Preuß. Taler (Silbermünze zu 1/6 und 1 Pr. T., die nach dem alten preußischen Münzfuß von 1764 noch in Umlauf befindlichen 1/3, 1/4 und 1/2 Taler kamen in der Rheinprovinz nicht mehr zum Tragen, weil sie eingezogen wurden). Silbergroschen (Scheidemünze aus Silber zu 1/2 und 1 Sgr.). Pfennig (Kupfermünze zu 1, 2, 3 und 4 Pfennigen). Durch eine Verordnung der Königlichen Regierung zu Trier vom 20. Dezember 1821 wurden die »öffentlichen Gassen und Hebestellen angewiesen, vom 1. Januar 1822 an, ihre Bücher nach der neuen Münz-Eintheilung einzurichten und die neue Münze auszugeben.« Die Einteilung der o. a. neuen Münzen war — wie sollte es auch anders sein — wiederum keine Dezimal-Einteilung:

1 Friedrichsd'or

= 5 Pr. Taler

1 Pr. Taler

= 30 Silbergroschen

1 Silbergroschen

= 12 Pfennige

Aus der Zeit des Kurfürstentums Trier gibt es die folgende Verhältnisliste zwischen dem Trierischen und preußischen Geld:

1 Kreuzer

= -Sgr. 2,81 25 Pf.

1 Albus

= -Sgr. 5,625 Pf.

1 Dreier

= 1 Sgr. 4,875 Pf.

1 Kopfstück

= 5 Sgr. 7,5 Pf.

1 Tr. Gulden

= 16 Sgr. 10,5 Pf.

1 Tr. Taler

= 25 Sgr. 3,75 Pf.

Wer sollte sich da noch auskennen? So braucht man sich nicht zu wundern, daß »die Handlungshäuser zu Trier und auch in anderen Ortschaften des Bezirks nach preußischen Thalern zu 100 Theilen und nicht zu 30 Silbergroschen rechnen und ihre Bücher so führen.« (1849).

Literaturverzeichnis

1 Georg Barsch: Beschreibung des Regierungsbezirks Trier, Trier 1849

2C. L. W. Aldefeld: Die älteren und neueren Maße und Gewichte der Königl.-Preußischen Rheinprovinz, Aachen und Leipzig, 1835

3 Fritz Verdenhalven: Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet, Verlag Degener, Neustadt/ A„ 1968

4 H. J. v. Alberti: Maß und Gewicht, Akademie-Verlag Berlin 1957

5C. T. Tils: Ehrenrettung, und Beweiß, daß der Herr Amtskellner Knoodtzu Daun . . ., Wetzlar, 1789

6 J. J. Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem vormaligen Churfürstenthum Trier. . ., Düsseldorf, 1832 (3 Bände)

7 J. J. Bohl: Die Trierischen Münzen, Coblenz, 1832

8 J. J. Bohl: Abbildung der Trierischen Münzen, Hannover, 1837

* Wahrscheinlich war es so gewesen, daß sich die Allgemeinheit überhaupt nicht an das französische System gehalten hatte.

* 1 Grad Reaumur = 1,25 Grad Celsius