Ein Dauner Maß faßte 1,485 Liter

Aus der Dauner Kellnerei-Rechnung von 1773

August Meyer, Daun

170 Seiten stark ist die Abrechnung, welche die Dauner Kellnerei 1773 an die Kurfürstliche Regierung zu Koblenz pflichtgemäß abschickte. Darin erscheinen an Einnahmen 1 152 Taler, 23 Albus und 9 1/2 Heller, die sich aus sehr vielen Einzelposten zusammensetzen. An Naturalien waren der Kellnerei geliefert worden: Korn: 284 Malter, 8 Summer und 2 Hauffen; Gerste: 1 Malter; Dorth: 3 Malter, 9 Summer; Speltz: 30 Malter, 1 Summer, 3 3/4 Hauffen; Haber: 514 Malter, 4 Summer und 1 3/4 Hauffen. Auf Seite 2 hat der Kellner die für ihn wichtigsten Umrechnungs- oder Verrechnungseinheiten niedergeschrieben. Sie wird im Wortlaut hier wiedergegeben. In diesem Register werden verrechnet:

Der Gulden zu

24 albus

Der albus oder 8 pfennig

12 Heller

Das Maider frucht Dauner Maß

12 sömmer

Das Faß oder sömmer

4 Hauffen

Der Hauffen

3 quarten

Das Malter haaber reüther maß

15 sömmer

Das Fuder Wein

Böhmen

Die Ohm zu Daun

30 sester

Das Malter Korn Dauner maß thut reducitve Trierisch

9 Viertzel

10 Maider Korn Dauner maß thun reductive Coblentzer

14 Malter 3 mi??

10 Malter haaber Dauner Maß thun reductive Coblentzer

11 Mltr 5 sr Smi??

für einen passanten für die Mahlzeit

6alb

jeder Mahlzeit ein maß Wein

12alb

für einen Diener Einspänniger und Jäger die Mahlzeit

4alb

ein halb maß Wein

6alb

für einen botten für Essen

2alb

ein schoben Wein

2alb

für einen Handwerksmann täglich an Essen

6alb

auf ein Pferd Tag und Nacht haaber

3 hauffen

Glaubt man den Angaben, dann mußte der Handwerksmann, sei er Maurer oder Zimmerer oder Weißer oder Dachdecker oder was auch immer, in damaliger Zeit Wasser trinken, denn für ihn wurde weder Wein noch Bier bereitgestellt. Für ihn konnte der Kellner höherenorts die Gabe Wein oder Bier zum Essen nicht als »Spesen« absetzen.

An Essen wurde für den Handwerker soviel angesetzt, wie für einen »Passanten« — nur mußte er den ganzen Tag damit auskommen, während der »Passant« für denselben Wert eine Mahlzeit erhielt. Unter Passant dürfen wir sicher nicht jemand verstehen, der zufällig vorüberkommt, sondern einen Beamten oder »Fachreferenten«, der auf Weisung des Landesherren, des Kurfürsten von Trier, unterwegs war und den die Dauner Kellnerei — gegen Verrechnung — zu beköstigen hatte. Hatte er einen Diener oder Fuhrknecht dabei, aß dieser mit dem Gesinde — ebenso wie ein Bote, der von irgendwo der Amtsverwaltung etwas übermittelt hatte. Doch hatte sein Essen nur den Wert eines Drittelpassanten oder eines halben Jägers. Ein Dauner Maß faßte nach heutigen Werten 1,485 Liter. Fast unvorstellbar, wie man das zu einer Mahlzeit trinken und anschließend noch seine Arbeit verrichten konnte. Ein Bote bekam also noch fast einen halben Liter Wein zum Essen (0,37 l).

Kellner Bolen gibt auch die Maße an, die für Daun galten: 1 Malter = 12 Faß oder Sömmer = 48 Hauffen = 144 Quarten. Ein Faß hatte 4 Hauffen oder 12 Quarten; ein Hauffen bestand aus 3 Quarten. Das ist besonders interessant, da man unter einem »Quart« doch normalerweise »ein Viertel« versteht. Nach Aldefeld* enthielt ein Dauner Faß 21,50732 l. Davon ausgehend errechnen sich die heutigen Werte wie folgt: 1 Malter = 258,088 1.1 Hauffen = 5,3771.1 Quart = 1,792 l. Das Trierische Malter hatte 1/9 weniger als das Dauner, es faßte 229,411 l.

Das Koblenzer Malter brachte noch weniger, nur rund 1801. Bei den Angaben handelt es sich um das Maß für Korn, bei Hafer galten andere Einheiten, wie aus den Angaben zu ersehen ist.

* C. L. W. Aldefeld: die älteren und neuen Maße und Gewichte der kgl. preuß. Rheinprovinz. Leipzig 1835