Der Volksheilige Hubertus

Patron der Hillesheimer Hammerzunft - Helfer gegen die Tollwut

Herbert Wagner, Hillesheim

 

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In der kurtrierischen Kleinstadt Hillesheim bestanden trotz ihrer nur wenigen Handwerker 1 drei Zünfte verwandter Berufe: Die Zunft der Schuhmacher, Sattler, Rot- und Weißgerber, die Zunft der Schneider, Woll- und Leinenweber wie auch Krämer, auch Sebastianusbruder-schaft genannt, und die Hammer- oder Bau-(kunst)zunft der Schlosser (Schmiede), Schreiner, Zimmerleute, Steinhauer und Maurer oder Hubertusbruderschaft.

Die Zünfte waren seit dem 12. Jh. in den Städten als genossenschaftliche Zusammenschlüsse der Handwerker entstanden. In größeren Städten bildete oft jedes Handwerk eine eigene Zunft 2; in kleineren Städten schlössen sich mehrere verwandte Handwerke zu einer Zunft -wie in Hillesheim - oder sogar alle Handwerker zu einer Gemeinschaftszunft zusammen. Bei allen Zünften lagen die Aufgaben in der Hauptsache auf gewerblichem 3 und sozialem4 Gebiet, schlössen aber religiöse 5 und geselligeBetätigung mit ein. Für die Zünfte in manchen Städten kam noch politische und militärische Tätigkeit bei Verwaltung und Verteidigung der Stadt hinzu, die für die Hillesheimer Zünfte aber nicht belegt ist.

Ihre Blütezeit hatten die Zünfte vom 13. bis 16. Jh. Dann geriet aus innerzünftigen Ursachen das Zunftwesen in eine Krise und mit der Entstehung neuer Gewerbe und der Erschließung neuer Märkte seit dem Ende des 30jährigen Krieges schließlich in Verfall; Reformversuche im 17./18. Jh. blieben ergebnislos. Durch die Reichshandwerksordnung (Reichsgewerbegesetz) von 1731 wurde die Selbständigkeit der Zünfte abgeschafft. In Preußen wurden sie durch die Einführung der Gewerbefreiheit 1810/11 ganz aufgehoben; linksrheinisch blieb der Zunftzwang allerdings noch bis 1845 in Kraft, ohne jedoch nennenswert gehandhabt zu werden: Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung hatte das Zunftwesen endgültig überholt.

In katholischen Gegenden wandelten sich die Zünfte, die ja schon immer stark kirchlich eingebunden waren, insbesondere durch die enge Beziehung zum Zunftpatron und dessen Altar in der Kirche 7, seit dem 18. Jh. oft in rein kirchliche Bruderschaften um und konnten als solche überleben, so auch in Hillesheim: Während von der Zunft der Lederhandwerker nichts außer dem Namen überliefert ist, bestand die Zunft der Tuchhandwerker und Krämer als Se-bastianusbruderschaft bis in das 19. Jh. 8. Die Bauhandwerkerzunft überlebte als Hubertusbruderschaft mehr oder weniger aktiv bis zum 1. Weltkrieg, in Resten noch bis 1930 und später 9. Von diesen beiden Bruderschaften sind auch die letzten Zunftbücher noch erhalten und befinden sich im Rathausarchiv Hillesheim.

II

Das Zunftbuch der Hammerzunft hat Folioformat (21 x 35) und ist auf vier Bünde in braunes Leder gebunden. Der Einband (21,5 x 36,0 x 6,0) ist auf der Vorderseite mit »Register der St. Hubertus Bruderschaft Renovirt am 5t. Februar 1849« in Tinte beschriftet und hat in jedem Deckelüberzug zwei Einschnitte für/von Verschlußbändern. Ursprünglich enthielt das Buch 24 Lagen zu 6 Bogen = 288 Blätter mit 576 Seiten. Vorhanden sind noch 270 Blätter = 540 Seiten, paginiert mit l - VIII und 4 - 535, dazu 536 auf dem hinteren Vorsatz; 193 Seiten sind leer. Das rauhe Papier der einfach gefalzten Bogen hat als Wasserzeichen auf der linken Bogenhälfte das ,JL, -Zeichen, auf rechten eine Krone über zwei verschlungenender halben Ringen: (ca. 3x3 bzw. 5x4). Die gelblichen Blätter sind zum Teil sehr abgegriffen, besonders an den unteren Blattecken, und tragen starke Benutzerspuren. Die Schrift von verschiedenen Schreibern ist vielfach verblaßt und oft nicht leicht zu entziffern. Dem Buch liegen drei handschriftliche Blätter A - C aus den Jahren 1903, 1912 und 1930 und ein gedrucktes Faltblatt D mit Bildern vom Kolpingtag 1949 lose bei.

       

Der eigentliche Titel steht auf Seite l: »Zunftbuch derren Schlosser, Schreyner, Zimmer-leuth, Steinhauer und Maurer, welche Zunft unter protection beyder Heyligen Hubert! und Eligii gewittmet ist. Erneuert 1782 unterm Zunftmeister Johannes Schauster aus seinnen alten Originalien«. Aus ihm und verschiedenen Eintragungen geht hervor, daß es ein »altes Zunftbuch« oder »altes Register« gegeben hat, das um 1790 noch vorhanden war; über seinen Verbleib ist nichts bekannt10.

Nach der Jahresangabe im Innentitel wurde das Zunftbuch 1782 angelegt, und die ältesten Eintragungen datieren vom 3. November 1785". Andererseits nennt der Deckeltitel als Datum der Erneuerung den 5. Februar 1849, und in der Jahresrechnung vom 5. November 1849 sind unter Nr. 8 der Ausgaben »16 Silbergroschen Buchbinderlohn für das Zunftbuch« eingesetzt.

III

Der Titel nennt auch die Zunftpatrone: die heiligen Bischöfe Hubertus (3.11.) und Eligius (1.12.).

Jede Zunft hatte ihren Patron, einen Heiligen, dem man wegen seines Berufes oder seiner Legende eine besondere Schützerfunktion zusprach. Von daher ist das Eligiuspatrozinium verständlich: Eligius wurde nach der Überlieferung um 590 bei Limoges in Aquitanien geboren, war Schmied, wurde dann Goldschmied und Münzmeister der merowingischen Könige und von Dagobert l. (605/10 - 639) als Ratgeber an den Königshof in Paris gezogen. Später wurde er Priester und war von 641 bis zu seinem Tod am 1. Dezember 659 Bischof von Noyon in Neustrien. Schon früh wurde er als Patron der Schmiede, besonders der Huf-12 und Goldschmiede, aber auch aller Metallarbeiter verehrt.

Innentitel auf Seite l des Zunftbuches

Einen Grund für das Patrozinium des hl. Hubertus kann man nicht finden. Hubertus wurde um 660 geboren 13. Was über seine Herkunft und Jugend berichtet wird, ist alles Legende14. Als Schüler Lamberts wurde er nach dessen Ermordung (um 700) schon bald sein Nachfolger als Bischof von Tongeren und Maastricht, wohl 703 oder 70515. Die Gebeine seines Vorgängers Lambert ließ er 718 nach Lüttich übertragen, wohin er 722 auch den Bischofssitz verlegte. Hubertus starb am 30. Mai 727 zu Tervu-ren/Brüssel und wurde in St. Peter in Lüttich beigesetzt. Am 3. November 743 wurden seine Gebeine feierlich erhoben, was nach damaligem Brauch der Heiligsprechung entsprach. Am 21. September 825 wurden sie noch einmal erhoben und in die Kirche der Benediktinerabtei St. Peter16 in dem Ardennendorf Andage/ Andaine übertragen, wo sie am 30. September beigesetzt wurden17. Schon bald wurde Huberts »Verehrung zum Bedürfnis eines Volkes und einer Landschaft« und sein Begräbnisort Andaine ein Wallfahrtsort und in Saint-Hubert umbenannt. Bereits im 11. Jh. wurde Hubertus als Schutzherr über Wald und Wild verehrt und als Patron der Jäger, Schützen, Förster, aber auch der Fallen- und Schlingensteller18. Der Grund waren wohl die damals entstandenen Miraculorum Sancti Huberti M, in denen erstmals von einem Jäger Hubertus und seinen Jagdwundern berichtet wurde19. Hubertus galt auch als Beschützer der Hunde, besonders der Jagdhunde 20, und wurde gegen Hunde- und Schlangenbiß und gegen die Tollwut (Hubertuskränkt; mal de St. Hubert; Drouk Sant Huber) angerufen, weil er einmal während einer Predigt einen Tollwutkranken geheilt hatte, wie die Legende berichtet. Ohne einen aus seiner Legende herzuleitenden Grund wurde er auch Patron u. a. der Metallarbeiter, Gießer, Schellen- und Instrumentenmacher21, in Belgien und Nordfrankreich auch der Schreiner, Drechsler und Küfer.

Wie dem Zunftbuch zu entnehmen ist, war für die Mitglieder der »Zunftgesellschaft« an den Tagen der Zunftpatrone Hubertus und Eligius der Besuch der Messe mit Kommunionempfang und (zeitweilig) des Nachmittagsgottesdienstes Pflicht, ebenso die Teilnahme an der Jahresversammlung, die gewöhnlich am 3. November oder kurz danach abgehalten wurde.

IV

Von den vielen Eintragungen im Zunftbuch oder Register der Hillesheimer Hubertusbruderschaft 22 ist zweifellos die interessanteste die Anleitung über den Gebrauch des Hubertusschlüssels auf den Seiten V - VII, leider ohne Datum:

Hubertusschlüssel in Nagelform mit stilisiertem Jagdhorn auf der Brennplatte (nach Zeitschrift der Vereinigung für Volkskunde 11/1901)

»Unterricht, wie man sich der so genannten Sancti Huberti Schlüsselen oder eisenen Hörnlein, so durch absonderliche Gebether gesegnet und dann an den wunderbaren Stuhl 23 des H. Huberti angerührt werden, gebrauchen muß.

So bald als man muthmaßen kann, daß ein Vieh von einem ändern wütenden [Tier] gebissen oder sonst angestecket worden [ist], muß das Hörnlein des Schlüssels glüend gemacht und auf die Wund oder - wenn dieses nicht füglich geschehen kann - auf die Stirn bis ins lebhafte Fleisch gedrückt werden. Gleich darauf und am selbigen Tag fangt man für das gebrante Vieh eine fünf oder neun tägige Andacht an, zwischen welcher man ihm täglich ein wenig gesegnetes Brod oder Haber, von einem Priester zu ehren des H. Huberti [gesegnet] 24, im Nichtern oder vor dem Fressen geben muß. Man bethet dabei alle Tag fünf oder neun Vaterunser und ave Maria zu ehren Gottes, seiner glorwürdigen Mutter und des H. Huberti. Es ist nicht von nöthen, für jedes Vieh ein absonderlich fünf oder neun tägige Andacht zu halten, wann man mehr als (eins) am selbigen Tag mit dem Schlüssel brennet; es ist aber rathsam, daß beschädigte Viehe in während fünf oder neun Tagen eingespert zu halten, auf daß sich das Gift durch zu viele Bewegung und Erhitzung des Viehes nicht aus breche. Und wie ehender man das beschädigte Vieh brennen kann, wie besser ist es.

Ausschnitt aus dem Titelblatt zur Unterrichtsordnung

Man kann auch aus Vorsichtigkeit daß gesunde Vieh mit dem Schlüssel auf die Stirne [brennen] und die Andacht verrichten, wie sie hier oben vorgeschrieben stehet, und als dann ist es nicht nötig, das Viehe ein zu sperren. Die Kraft und Wirkung dieses obgenannten Mittels ist durch die Tägliche Erfahrniß genugsam kundbar. Und wenn es je geschehen sollte, daß unangesehen dieses Mittels das gebrannte Vieh die rasende Sucht bekam, so stehet man allzeit, daß es ruhig und ohne Wüthen stürbt und ändern keinen Schaden zufügt. Es wäre aber einen Mißbrauch deren gesegneten Schlüsselen, wenn man Menschen oder Holz oder etwas anderes damit brennen wollte; indem sie nur allein für das Vieh gesegnet sind. Sie verliehren aber den Segen nicht, wie etliche aus Irthum meinen, wenn man sie auf die Erde fallen ließ oder mit bloser Hand angreift. Zum Beschluß ermahnet man, daß wider allen rasenden Zufall kein besser Mittel zu finden sei, als daß man sich bei zeithen in die Bruderschaft des H. Hubert! einschreiben läßt und nach belieben und Andacht einen jährlichen Zins für sich und sein Vieh Gott und dessen Heiligen zu Ehren verspricht, wie es in vielen Orten schon längstens gebräuchlich war. Nach dem ein Vieh gebrannt ist, daß man den Schlüssel aufwerte zu stehen setzet oder in der Hand aufwerts halten, bis er kalt geworden und ein Pabier darum gewikelt und auf Seite gelegt.«

V

Wie aus diesem »Unterricht« zu ersehen ist, spielten bei der Sakraltherapie im Namen des hl. Hubertus zwei Gegenstände eine bedeutende Rolle: die wunderbare Stola des Heiligen und die Hubertusschlüssel, jene so gut wie ausschließlich in Saint-Hubert gebraucht, diese dort geweiht und an vielen Orten benutzt, auch in Hillesheim.

Von der Stola berichtet die Legende: Als Hubertus in Rom zum Bischof geweiht wurde, fehlte die Stola, die dann auf wunderbare Weise von einem Engel im Namen der Muttergottes überbracht wurde. Sie galt daher als die eigentliche und mit besonderer Wunderkraft ausgestattete Reliquie des Heiligen und nahm in der Verehrung eine höhere Stelle ein als seine Gebeine 25. Heute wird sie in einem Reliquienschrein auf dem Hubertusaltar in der Basilika zu Saint-Hubert aufbewahrt 26.

Vor der Einführung der Schutzimpfung durch Louis Pasteur 1880 verlief die Tollwut 27 ausnahmslos tödlich. Weil Ärzte und Medikamente bei ihr versagten, »war die Not der Gebissenen28 unendlich groß, und sie klammerten sich mit aller Kraft des Glaubens an das einzige, was ihnen wirklich helfend erschien, an den hl. Hubertus« (Lepique), der ja einmal einen Tollwütigen geheilt hatte. Diese Heilkraft wirkte auch nach Huberts Tod weiter, besonders durch die wunderbare Stola in seiner Grabeskirche. Seit dem 9. Jh. entwickelte sich in Saint-Hubert als eine Mischung aus Volksmedizin, Wunderglauben und kirchlicher Benediktion »ein sakrales Heilbrauchtum von erstaunlicher, volksbewegender Kultkraft« (Kyll), das bis zur Mitte des 11. Jhs. feste Formen angenommen hatte und als durchaus gebräuchlich galt.

War ein Mensch von einem tollwütigen oder tollwutverdächtigen Tier »bis auf das Blut« gebissen worden, so mußte er alsbald nach Saint-Hubert pilgern und in der Klosterkirche der Messe beiwohnen und beichten und kommunizieren. Dann wurde ihm von einem Pater mit einem scharfen Messerchen die Stirnhaut etwa 2 cm lang waagerecht leicht eingeritzt 29; in die Ritzwunde wurde ein winziges Fadenpartikelchen von der wunderbaren Stola eingelegt. Diesen Eingriff nannte man Einschneiden, Stolen oder Taille 30. Die Wunde wurde mit einem schwarzen Band verbunden, das nach neun Tagen von einem Priester abgenommen und verbrannt werden mußte. Während dieser Zeit mußte der Patient - der so lange im Kloster wohnen konnte - unter Beachtung von religiösen, hygienischen, praktischen und Ernährungsvorschriften eine Novene zu Ehren des hl. Hubertus halten; auch eine gewisse Opfergabe war erforderlich. Wer »gestolt« war, verpflichtete sich meistens zum Eintritt in die Hubertusbruderschaft, entweder in seiner Heimat oder in Saint-Huber 31, und jedes Jahr am Festtag des Heiligen die Messe zu besuchen, zu beichten und zu kommunizieren. Wenn er noch einmal gebissen wurde, brauchte er nicht mehr nach Saint-Hubert zu pilgern, sondern mußte lediglich eine dreitägige Andacht halten. Starb ein »Gestalter« an der Tollwut, dann war er bei Durchführung der Kultchirurgie nicht im Stande der Gnade gewesen oder hatte die Vorschriften für die neuntägige Andacht nicht genau befolgt. Der Tod eines Tollwutkranken in Saint-Hubert galt als ganz besondere Gnade. Bei Tieren wurde zur Abwehr und Heilung der Tollwut statt der Stola der sogenannte Hubertusschlüssel benutzt. Nach einer späteren Legende war dem Bischof Hubertus bei seiner ersten Messe ein goldener Schlüssel von dem Apostelfürsten Petrus überreicht worden, also »durch höchste Autorität« und dementsprechend mit hoher Wunderkraft versehen. Dieser Schlüssel befindet sich heute in der Kirche Sainte-Croix in Lüttich32. Als Ersatz für ihn wurde in Saint-Hubert ursprünglich wohl der Schlüssel der Klosterkirche benutzt33, der vielleicht eine Nachbildung des Originalschlüssels in Lüttich war.

Die Anwendung erfolgte im allgemeinen so, wie in oben zitiertem »Unterricht« beschrieben: Der Schlüssel wurde im reinigenden Feuer glühend gemacht und den Tieren34 zur Heilung auf die Bißwunde gedrückt. Man glaubte fest, daß dadurch mit Hilfe des hl. Hubertus das Tollwutgift aus der Wunde gezogen würde. Zur Vorbeugung wurden Tiere auf der Stirn gebrannt, mancherorts auch Menschen auf dem Rücken oder Ballen des rechten Daumens. So mit dem »Hubertusmal« gekennzeichnet, waren sie gleichsam Eigentum des Heiligen und blieben fortan von der Tollwut verschont. Da die Anwendung eines Schlüssels als Brenneisen nicht recht praktisch war, erhielt der Hubertusschlüssel schon früh eine andere Form: Man schmiedete eine Art Nagel, der - statt des Bartes am Schlüssel - eine Platte hatte, die in erhabener Arbeit meistens ein stilisiertes Jagdhorn, eins der ältesten Hubertusattribute, trug. Das spitze Ende des Brenneisens konnte zur bequemen Handhabung in einen Holzgriff gesteckt werden. Für die geänderte Form wurde der Name »Hubertusschlüssel« beibehalten, wegen des Jagdhorns als Brennzeichen auch »Hubertus-« oder »eisernes Hörnlein« genannt.

Hubertus-Altar im rechten Seitenschiff der ehemaligen Abteikirche St. Hubertus

Lange Zeit wurde die Tollwutbehandlung mittels des Hubertusschlüssels - so, wie auch die Behandlung mit der Stola - allein in Saint-Hubert vorgenommen. Bei der weiten Verbreitung der Tollwut und der notwendigen schnellen Hilfe genügte der dortige Hubertusschlüssel allein nicht. Man fertigte also im Ardennenkloster Nachbildungen in der Nagelform an, segnete sie und rührte sie an die wunderbare Stola. So wurde die Heilkraft der Stola und des Hubertusschlüssels auf alle Nachbildungen übertragen. Diese wurden von den »Hubertiherren«, wie man die Benediktiner aus Saint-Hubert nannte, auf ihren oft weiten Stationsreisen mitgenommen, um prophylaktisches Brennen vornehmen zu können. Durch bestimmte Abgaben, die die Hubertiherren in einzelnen Orten erhoben, wurde eine Art Abhängigkeitsverhältnis von Saint-Hubert als Kultzentrum dokumentiert.

Es wurden aber auch »durch besondere Gebete gesegnete und dann an die wundertätige Stola des hl. Hubertus angerührte eiserne Hörnlein» an auswärtige Kirchen abgegeben, wo dann das Brennen in der Regel vom Geistlichen oder Küster, aber auch vom Schmied oder einem in Saint-Hubert »Gestalten« vorgenommen wurde.

1770 wurden die Stationsreisen verboten, was aber den Gebrauch des Hubertusschlüssels wohl kaum minderte. Nachdem die Abtei Saint-Hubert 1796 aufgehoben war, nahm der dortige Pfarrer sowohl das »Stolen« (zuletzt 1934) als auch das Brennen vor. Dem aufgeklärten Trierer Bischof Joseph v. Hommer (1824 - 36) gefiel — wie manches Brauchtum der Volksfrömmigkeit in seiner Diözese — auch die Sakralchirurgie im Namen des hl. Hubertus nicht, und er strebte ihre Abschaffung an, ohne sie jedoch direkt zu verbieten. Das Volk in Ardennen und Eifel und darüber hinaus hielt noch lange an dem Brauchtum fest. So meldet die Jahresrechnung der Hillesheimer Hubertusbru-derschaft von 1862 unter Nr. 17 der Einnahmen: »Von Hundebrennen mit dem Hubertus Schlüßel 9 Silbergroschen« und unter Nr. 4 der Ausgaben: »Für einen neuen Hubertus Schlüßel 12 Silbergroschen«. Ob ein solcher damals erstmals oder als Ersatz für einen anderen angeschafft worden ist, ob er von Saint-Hubert oder einem Schmied, der Mitglied der Hillesheimer Hubertusbruderschaft war, stammte, konnte nicht festgestellt werden.

Darstellung des Hirschwunders im Chorgestühl von St. Hubertus

St. Hubertus im Chorgestühl: Hubertus erhält die Stola

 

1In den Hillesheimer Steuerlisten sind aufgeführt: 1624 33, 1651/54 je 12,1667 14 und 1702 32 Handwerker und Gewerbetreibende. Wegen dieser geringen Zahl von Handwerkern konnten die Hillesheimer Zünfte nie die Bedeutung haben, die ihnen von manchen Autoren beigemessen wurde.

2 In Köln gab es gegen Ende des 14. Jhs. 42 Zünfte. -Außer Handwerkern, Kaufleuten und anderen Gewerbetreibenden hatten sich auch »unehrliche Leute« wie Musikanten, Bettler und Dirnen, aber auch Bauern (z. B. »Ackerzunft« in Mayen) in Zünften zusammengeschlossen.

3 Mit ihren Satzungen wollten die Zünfte für Regelung und Überwachung der beruflichen Ordnung sorgen: Zahl der Lehrlinge, Gesellen und Meister, Einhaltung der Ausbil-dungs-, Prüfungs- und Niederlassungsregeln, der Arbeitszeit und Warenqualität, der Löhne und Preise, der Marktordnung usw. Verstöße wurden durch das Zunftgericht mit Geldstrafen oder sogar Ausschluß geahndet.

4 Durch Zuwendungen oder Darlehen aus der Zunftkasse oder aus Sammlungen unter den Mitgliedern wurden bedürftige Zunftgenossen oder deren Witwen und Waisen unterstützt.

5 Die geschlossene Teilnahme an kirchlichen Festen (Zunftpatron/e, Ewig Gebet, Prozessionen usw.) und an Beerdigungen von Zunftgenossen war allen Zünftigen unter Strafe Pflicht. Der Altar des Zunftpatrons — ebenso wie Kirchenfenster und -glocken oft von der Zunft gestiftet — wurde aus der Zunftkasse unterhalten.

6 Oft wurden gemeinsame Essen, Trinkgelage (in Hilles-heim der »Willkomm« bei Neuaufnahmen) und Tanzveranstaltungen, bei Zünften mit militärischen Aufgaben auch Schützenfeste abgehalten.

7 1713, sicherlich aber schon früher, war unter den fünf Altären der damaligen Hillesheimer Kirche — neben einem Michaels- und Sebastianusaltar — auch ein Hu-bertus-(und Eligius-)Altar, der 1813 und 1841 von der Hubertusbruderschaft renoviert worden ist, nachdem sie 1807 ein neues Antependium angeschafft hatte. Auf diesem Altar standen die im Zunftbuch mehrfach erwähnten Hubertus- und Eligiusfiguren; auf ihm wurden auch die Kerzen aufgestellt, die aus den von neuen Mitgliedern zu liefernden zwei Pfund Wachs hergestellt wurden. Nachdem dieser Zunftaltar 1852 nicht in die neue Kirche übernommen worden war, wurde von der Hubertusbruderschaft im Mai 1868 bei der Meyerschen Kunstanstalt in München eine »Statue St. Hubertus mit dem Hirsche als Abzeichen« für 60 Taler gekauft und auf einem »vergoldeten Postament« in der Kirche aufgestellt. 1875 wurde beschlossen, daß jedes Jahr eine zwei- oder dreipfündige Kerze »an dem St. Hubertus-Bild aufgestellt und an allen hohen Festtagen und in den Abgestorbenenmessen angezündet werden solle«. Ausgaben für diese »Kärz an St. Hubert Bild« erscheinen öfter in den Jahresrechnungen. -1775 war unter den fünf neuen Glocken auch eine zu Ehren der Zunftpatrone Sebastianus, Hubertus und Eligius, und man darf wohl annehmen, daß sie von den Hillesheimer Zünften gestiftet worden ist.

8 Das Zunftbuch enthält Einträge von 1727 bis 1807.

9 Am 1.6.1930 feierten die nur mehr 16 Mitglieder das 200jährige Bestehen des Hubertus-Vereins, und noch Ende der 1960er Jahre gingen die wenigen damals noch lebenden »Ehemaligen« der Bruderschaft am Hubertustag in Feiertagskleidern zur Messe und Kommunion.

10 Wann die Hillesheimer Hammer-, Bau(kunst)- oder Hubertuszunft entstanden ist, war nicht zu ermitteln. Jedenfalls hat sie schon um die Mitte des 17. Jhs. bestanden; denn es existiert die Petschaft eines Zunftsiegels mit der Jahreszahl 1660, das beweist, daß damals die Hillesheimer Hammerzunft entweder entstanden ist — oder die schon bestehende Zunft ein Siegel angeschafft hat. Ein schlechter Abdruck davon befindet sich im Zunftbuch S. 183. Vgl. H. Wagner: Alte Hillesheimer Stadt-, Schöffen-und Zunftsiegel. In: Jb.Daun 1979.

11 Frühere Eintragungen befanden sich wahrscheinlich auf den nicht mehr vorhandenen Seiten 1 - 3.

12 Die Legende erzählt, daß Eligius störrische Pferde beschlug, indem er ihnen den Fuß abschnitt, diesem am Amboß bequem das Hufeisen aufnagelte und dann den Fuß wieder anheilte. Als Attribut hat Eligius meistens Hammer und Zange, manchmal auch einen Pferdefuß auf einem Amboß oder in der Hand.

13 Wahrscheinlich 656 oder 658, vielleicht aber auch 665.

14 In fünf Viten wird Huberts Leben unterschiedlich erzählt: Vita l (nach 743) berichtet nichts über Herkunft und Jugend; Vita II (ca. 825) ist eine Überarbeitung der Vita l, vermehrt um den Abschnitt über die Translation; Vita III (nach 1150) will die Lücke um Herkunft und Jugend Huberts schließen: Sohn aquitanischer Adelsfamilie und Seneschall am Hof Pippins II. d. Mittleren (um 635 - 714) zu Jupille/Lüttich; in Vita IV (15. Jh.) wird zum ersten Mal von dem Hirschwunder erzählt und über Stola und Schlüssel berichtet; Vita V weiß, daß Hubertus mit Floribana von Löwen verheiratet war und einen Sohn Flori-bert hatte, daß er nach dem Hirschwunder als Einsiedler in den Ardennen gelebt hat, bevor er eine Pilgerreise nach Rom unternahm, wo er zum Bischof geweiht wurde (Lepique).

15 Ein »Chuchobertus episcopus« unterschrieb am 13. Mai 706 ein Diplom Pippins II. die Abtei Echternach betreffend (Lepique).

16 »Die dortige Cella war schon durch Plektrud und Pippin den Mittleren gegründet worden« (Ewig l). »Wahrscheinlich nicht ohne Grund heißt es, daß Hubertus, der Bischof von Maestricht und Lüttich, mit an dieser Gründung beteiligt war« (Dessoy); denn zur näheren Verwandtschaft von Plektruds Vater gehörte der »Bischof Chugobert von Maastricht..., der später als Patron der Jäger verehrte heilige Hubertus« (Ewig II).

17 Um 882 wurden die Gebeine Huberts vor den Normannen in Sicherheit gebracht, kurze Zeit später wurden sie wieder geflüchtet und 954 zum dritten Mal. 1568 wurden sie vor umherstreifenden Hugenotten versteckt und erst 1618 wieder entdeckt; seitdem weiß man nichts über ihren Verbleib. Der wertvolle Schrein ist um 1570 von den Mönchen verkauft worden.

18 So z. B. um 1600 in Münstereifel.

19 Die uralte Wanderlegende von dem kreuztragenden Hirsch ist erst in der Vita IV des 15. Jhs. auf Hubertus übergegangen, mit ziemlicher Sicherheit aus der Eustachiuslegende, in der sie schon im 8 Jh. enthalten war.20 Die Mönche von Saint-Hubert züchteten Jagdhunde, die mit einem besonderen Brennzeichen markiert wurden, das ihre Abstammung von der Klostermeute gewährleistete. Jährlich wurden 6 Paar dieser berühmten »Hubertushunde« von den Mönchen dem französischen König geschenkt.

21 Vielleicht ist das Patronat auf das Jagdhorn und den Schlüssel zurückzuführen, die auf älteren Darstellungen — neben Bischofsstab und Buch — die eigentlichen Attribute Huberts sind. Seit dem 15. Jh. wird er meistens mit kreuztragendem Hirsch, Pferd und Hund, mal als Bischof, öfter als Jäger dargestellt.

22 Vom 3.11.1785 bis nach 1.6.1930 sind durchweg ohne System und Ordnung in buntem Wechsel Satzungen, Neuaufnahmen von Mitgliedern, Aufnahmebedingungen, Mitgliederverzeichnisse, Aufdingung von Lehrlingen, Schuldner- und Strafregister, Jahresrechnungen, Protokolle von Versammlungen und Vorstandssitzungen, Nachrufe auf verstorbene Mitglieder, Nachrichten über soziale Einrichtungen, Berichte über eine goldene Hochzeit und die Jubiläumsfeier 1930 usw. eingetragen.

23 Soll heißen: »an die wunderbare Stol(a)«.

24 Der Volksglaube schrieb den am Fest eines Heiligen und zu seinen Ehren geweihten Speisen und Getränken eine besondere Kraft bei der Heilung von Krankheiten zu. »Die Kirche kam dem Volke entgegen und weihte [u.a.] Wasser zu Ehren des Heiligen« (Schauerte). In der Kapelle von Mirbach bei Hillesheim fanden »besondere Feierlichkeiten .. am Feste des hl. Hubertus mit Segnung von Brot, Salz, Hafer und Wasser statt« (Schug).

25 Wegen der großen Rolle, die die Stola wahrscheinlich schon seit etwa 850, spätestens aber seit dem 11. Jh. spielte, erzählt die Vita IV ihre wunderbare Herkunft von der Muttergottes, womit ihre ganz besondere Wirksamkeit und Wunderkraft bewiesen werden soll.

26 Wahrscheinlich wurde die Stola bei der Translation 825 dem Schrein entnommen. Der noch vorhandene ca. 1 m lange und 7 cm breite Rest aus weiß-gelblichem Seidengewebe mit Goldfadenmuster und Goldborte kann nach archäologischen Untersuchungen in das 8. Jh. datiert werden.

27 »Tollwut, Lyssa, durch ein Virus verursachte Krankheit, besonders bei Hunden (Katzen, Füchsen, Mardern u.a.), beginnt mit Unruhe, Angst, Bissigkeit, Wasserscheu, Wesensänderung (Neigung zum Umherschweifen, Fressen von Stroh, Holz, Sand). Später treten Schlingkrämpfe und Lähmungen auf. Die Tiere sterben meist nach 5 -10 Tagen an schwerer Erschöpfung. Durch den Biß eines wutkranken Tieres können auch Menschen erkranken. Die menschliche Tollwut beginnt nach einer Inkubation von 15-60 Tagen (ganz selten bis zu neun Monaten) mit Verstimmung, Angst, Unruhe, Speichelfluß und schnappender Atmung; dann folgt 1- bis Stägiges Erregungsstadium mit Schling- und Muskelkrämpfen. Unter Fieberanstieg, Lähmungen und Herzversagen tritt der Tod ein. Verhütung nur durch passive Schutzimpfung nach Pasteur mit abgeschwächten Tollwutkeimen aus Kaninchenrückenmark. Impfung möglichst frühzeitig nach Biß durch tollwutverdächtige Tiere« (Der große Herder. 5Freiburg 1956).

28 Es gibt abenteuerlich anmutende Berichte über die »Behandlung« tollwutkranker Menschen: Sie wurden bis zum Tod angekettet oder sogar durch Ersticken (Kissen, Rauch) oder Öffnen der Schlagader umgebracht; ihre Tötung wurde »als Notwehr angesehen, um sich vor Ansteckung zu bewahren«.

29 An der Mauer gegenüber vom Hubertusaltar sieht man einen Eisenring, an den der Patient zum Stirnschnitt festgebunden wurde.

30 Allein von 1806 bis 1868 wurden 8762 Gebissene in Saint-Hubert »gestolt« und in ein Register eingetragen; die letzten Einschneidungen sollen 1934 vorgenommen worden sein. Nichtkatholiken und Juden wurden nicht »gestolt«, sondern bekamen einen Gebetszettel auf die Kleidung genäht. — Um den Biß tollwütiger Hunde vorzubeugen, wurden in Köln den Kindern »Hubertusriem-chen« an die Kleider genäht.

31 Dort besteht noch eine Hubertusbruderschaft, die 1901 mit verschiedenen Ablässen ausgestattet wurde (Dessoy).

32 Seit Gregor l. d.Gr. (590 - 604) bis in das 11. Jh. schenkten die Päpste als Nachfolger Petri öfter Reliquia-re in Schlüsselform mit eingelegten Stückchen von der Petrus-Kette an hochgestellte Personen in Kirche und Staat als Zeichen besonderer Wertschätzung, aber auch, um sie sich zu verpflichten. Wahrscheinlich hat auch der Bischof Hubertus von Papst Gregor II. (in der Legende = Petrus) einen solchen Schlüssel erhalten. Dieser wurde üblicherweise dem verstorbenen Bischof mit ins Grab gegeben und wahrscheinlich schon 743 bei der Elevation, vielleicht aber auch erst 825 gelegentlich der Translation dem Schrein entnommen und als Reliquie in St. Peter in Lüttich behalten. Der obere Teil aus Messing (»goldener« Schlüssel) mit fein durchbrochenem Knauf und Ketten-Reliquie wird in das 8. Jh., der hinzugefügte untere Teil aus Kupfer in das 13 Jh. datiert.

33 Der Glaube an die magisch-zauberische, prophylaktisch und therapeutisch wirkende Kraft eines Kirchenschlüssels »kam aus dem Volksglauben an die Abwehrkraft des Eisens und an die zauberische Macht des Schlüssels als Mittel des Absperrens und Zutrittverwehrens gegenüber den Krankheitsdämonen ... und als Öffner für die Schutzherrlichkeit des Nothelferheiligen. Beim glühenden Schlüssel trat die reinigende Kraft des Feuers hinzu. Damit wurde der Schlüssel einer Kirche oder eines Heiligen in der sakralen Therapie zum übelabwehrenden und heilanziehenden Instrument« (Kyll).

34 Der Brauch des Tierbrennens ist wohl herzuleiten von der Markierung der echten »Hubertus-Hunde«. Gebete, die mancherorts beim Brennen von Tieren gesprochen wurden:

Sankt Hubert heilt zu jeder Stund'

Menschen, Vieh und tolle Hund'

und macht mit seinem Schlüssel frei

von Tollwut sie und Raserei

im Namen der Dreieinigkeit

 von nun an bis in Ewigkeit. Amen

 

Ein Hirsch ging auf der Heide,

Sankt Hupricht hatte Freude.

Dieses Tier ist mein Gefährt'

und ist mir dreimal lieb und wert.

Sankt Huprichts Hörnlein halte frei

vor Tollsucht es und Raserei.

Ich brenne es in Gottes Namen,

der allezeit gelobt sei. Amen.

Mittel, daß kein Hund toll werde: Man gebe den Hunden auf Weihnachten, Neujahr und Dreikönigabend geschabtes Silber auf einem Butterbrot zu fressen, so werden sie gewiß nicht rasend werden. (Albertus Magnus zugeschrieben)

Schrifttum:

Stephan Beissel: Der Schutzheilige deutscher Jäger. In: Stimmen aus Maria-Laach. 68. Bd. Freiburg 1905. - M. Dessoy: Die Sankt-Hubertus-Basilika. Saint-Hubert/B. (1959). - Franz Doye: Heilige und Selige der römischkatholischen Kirche. 2. Bde. Leipzig (1929). - Eugen Ewig (l): Trier im Merowingerreich. ND Aalen 1973. -Eugen Ewig (II): Frühes Mittelalter. Rheinische Ge-

schichte Bd. 1,2. Düsseldorf 1980. - Festschrift des Hubertus-Vereins Hillesheim zu einem 200jährigen Bestehen. (Hillesheim) 1930. - Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Bd. II und IV. Berlin und Leipzig 1929/30 und 1931/32. - Nikolaus Kyll: Sakrale Therapie des Trierer Landes im Namen des hl. Hubertus. In: Landeskdl. Vierteljbl. 4. Trier 1963. - Alex. Koenig: Die Verehrung des hl. Hubertus. In: Ons Hemecht. 16. Jgg. 9. und 10. Heft. Luxemburg 1910. - Theodora Lepique:

Der Volksheilige Hubertus in Kult, Legende und Brauch. Phil. Diss. Bonn 1951. - Hans Planitz: Die deutsche Stadt im Mittelalter. Graz - Köln 1954. - Jakob Thoroy: Lexikon der deutschen Heiligen. Köln MCMLIX. - Herbert Wagner: Der Brandschlüssel vom Hochwald. Die Hubertus-Bruderschaft in Geisfeld. In: Trier. Volksfreund v. 2.5.1950. - Otto Wimmer: Handbuch der Namen und Heiligen. Innsbruck - Wien - München (1956). - Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart (1974).