Natur und Landschaft

Vorsorge für den Umweltschutz

Gedanken zum Natur- und Landschaftsschutz im Landkreis Daun

Landrat Karl-Adolf Orth

 

Es ist heute notwendiger denn je, Belange des Natur- und Umweltschutzes bei all unserem Handeln zu berücksichtigen, und eine ökologisch ausgerichtete Umweltvorsorgepolitik zu betreiben. Die sich daraus zwangsläufig ergebenden Nutzungskonflikte mit anderen Interessen erfordern eine Abwägung und Kompromisse, die ein Nebeneinander von Natur- und Umweltschutz einerseits und der strukturellen Entwicklung unseres Landkreises andererseits ermöglichen.

Die Morphologie des Landkreises Daun ist wesentlich durch die vulkanischen Erscheinungsformen geprägt. Die wichtigsten Objekte für den Naturschutz sind selbstverständlich die Maare. Diese geologischen Formationen und die sich daraus erwachsenen floristischen und faunistischen Besonderheiten sind von nationaler Bedeutung und in Europa einmalig. Ebenso interessant sind die Trockenmaare mit Hochmooren (wie z.B. das Dürremaar und das sog. Strohner Märchen am Römerberg). Nicht unerwähnt dürfen die Halbtrockenrasen und Kalk-Magerrasen im Raum Gerolstein und in der Hillesheimer-Dollendorfer Kalkmulde bleiben. Der Landkreis Daun, der ansonsten im Rahmen des Bergbauernprogrammes zum benachteiligten Gebiet erklärt wurde, ist mit einmaligen Naturschönheiten ausgestattet. Wir sind uns der besonderen Verantwortung für die seltene und vielfältige Natur- und Kulturlandschaft bewußt und haben schon in der Vergangenheit die Weichen zur Erhaltung einer intakten Landschaft gestellt.

Große Teile des Landkreises Daun wurden als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Wir haben insgesamt 10 Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Daun, wobei das LSG »Döhmberg-Dreiser Weiher« z. Z. im Rahmen eines förmlichen Verfahrens in ein Naturschutzgebiet umgewandelt wird. In Zahlen ausgedrückt haben wir einschließlich des Naturparks Nordeifel ca. 55 % der Kreisfläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In dem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, daß z.Z. 180 Einzelschöpfungen als Naturdenkmale unter Schutz gestellt sind und weitere Neuvorschläge sich in der Bearbeitung befinden.

Unabhängig davon sind 20 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 1.200 ha rechtskräftig durch Verordnung ausgewiesen. Hierbei möchte ich die förmliche Unterschutzstellung des relativ großen Naturschutzgebietes »Dauner Maare« und Naturschutzgebiet »Pulvermaar« erwähnen. Weitere 10 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 250 ha im Raum Mirbach-Gönnersdorf (Unterschutzstellung von Halbtrockenrasen) sind im Verfahren. Auf die Katasterfläche des Landkreises Daun bezogen, ist dies ein Anteil von 1,3 %. Ein besonderes Problem im Rahmen des Naturschutzes bildet der Arten- und Biotopschutz. Angesichts des bereits zu verzeichnenden hohen Gefährdungsgrades der Pflanzen- und Tierwelt müssen wir mit Nachdruck auf die lebensbedrohenden Folgen eines weiteren Verlustes an Biotopen durch fortschreitende Intensivierung der Landnutzung aufmerksam machen. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wird für die langfristige Erhaltung der erfor-derlichen Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten ein Flächenanteil noch intakter, funktionstüchtiger Lebensräume von 10 bis 15 % notwendig werden. Bei dem relativ hohen Flächenanteil schutzwürdiger Gebiete innerhalb des Kreises werden wir permanent in die Pflicht genommen, notwendig werdende Maßnahmen zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Gebiete zu ergreifen. Das sog. Maarprogramm, von Herrn Wrede vorgestellt, ist eine hilfreiche Unterstützung und macht auf die Dringlichkeit eines aktiven Naturschutzes aufmerksam. Als ersten Schritt zu Erhaltung und Sicherung wurden die gefährdeten Gebiete, wie erwähnt, durch Rechtsverordnungen unter Schutz gestellt. Nunmehr müssen aber praktische Sofortmaßnahmen folgen. Ein Hinauszögern ist nicht mehr vertretbar. Hierbei darf auch nicht verschwiegen werden, daß im Bereich des Naturschutzes ein Umdenkungsprozeß in Gang gesetzt werden muß im Interesse des ökologischen Bereiches.

Mit dem Maarprogramm haben wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan und ich bin dem Kreistag dankbar, daß er im Dezember 1981 zugestimmt hat, daß der Landkreis Daun als Maßnahmeträger auftreten kann. Ein wesentlicher Faktor hierbei ist der Flächenankauf in Naturschutzgebieten. Wir wissen, daß sehr viele Einflüsse zur Nährstoffanreicherung im Boden dazu führen, daß dadurch Tier- und Pflanzenarten verdrängt werden. Wir kommen deshalb nicht umhin, in den Kernbereichen der Naturschutzgebiete Nutzungseinschränkungen anzuordnen. Nutzungsansprüche überlagern sich in diesen Bereichen und Interessenkollisionen sind nicht auszuschließen. In den Bereichen der Naturschutzgebiete soll die Landbewirtschaftung nicht ausgeschlossen, jedoch nachrangig betrieben werden. Bei allen übrigen Bereichen hat bei uns selbstverständlich die Landwirtschaft Vorrang. Wenn man bedenkt, daß hierfür ein weit unter 1 % liegender Flächenanteil tatsächlich benötigt wird, gehe ich davon aus, daß auch mit der Landwirtschaft ein Interessenausgleich herbeizuführen ist.

Dem Biotopschutz als Kernstück des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird im Rahmen der Umweltvorsorge größeres Gewicht beigemessen werden müssen. Die Erhaltung und Bewahrung unserer Kultur- und Naturlandschaft bleibt daher bei unserem Handeln weiterhin vorrangiges Ziel. Bei aller Berücksichtigung von Einzelaspekten darf der Gesamtzusammenhang im Bereich der Landespflege nicht verlorengehen.