600 Jahre drehte sich das Mühlrad

Die Saxler Mühle im Wandel der Jahrhunderte

Friedbert Wißkirchen, Daun

 

Einer der kleinsten Orte im Landkreis Daun, die knapp 100 Einwohner zählende Gemeinde Saxler, war zuletzt am 16. 4. 1983 ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und einen Pressebericht wert, als der damalige Bundespräsident, Prof. Dr. Karl Carstens, auf seiner Wanderung durch die Vulkaneifel in Saxler durch den Ortsbürgermeister willkommen geheißen wurde. Anschließend kehrte in den kleinen Ort in der Nähe von Gillenfeld, der auch heute noch überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, wieder Ruhe ein. Daß ein solcher Ort über Jahrhunderte hinweg eine erheblich größere Bedeutung besaß, hängt mit den früheren kurfürstlichen Fischweihern und der Mühle eng zusammen. Die Saxler Mühle liegt rd. 1 km südlich des Ortes in Richtung Gillenfeld. Die Mühle wird durch einen Damm, über den heute die Kreisstraße 14 in Richtung Gillenfeld führt, teilweise verdeckt. Dieser Damm war früher Staudamm des Mühlenweihers, der vom Alfbach gespeist wurde und das Wasser für den Antrieb der Mühle gab. Als der Damm des Mühlenweihers gebrochen war, legte man oberhalb der Mühle einen kleinen Wasserstau an, um immer einen gewissen Wasservorrat für das Mühlenwerk zur Verfügung zu haben. Auch die Katasterbezeichnungen weisen heute noch auf die frühere Nutzung des heutigen Wiesengeländes mit »Im Mühlenweiher« und »Unten im Mühlenweiher« hin.

Vom Hofgut zur Mühle

Bereits 1286 macht Ritter Heinrich von Daun seine Burg »Sackeslare« nebst dem Fischweiher zu einem Lehen des Kölner Erzbischofs Siegfried. Es handelte sich wohl nicht um eine Burg oder ein Schloß nach heutigen Vorstellungen, sondern um ein befestigtes Hofgut. In dieser Urkunde wird eine Mühle in Saxler noch nicht erwähnt. Doch knapp 80 Jahre später, am 16. 12. 1362 verkaufen die Gebrüder Heinrich und Richard, Herren zu Daun, auf Wiederkauf ihren Anteil am Saxler Weiher und der Mühle. Auch der Standort ist bereits in der Urkunde belegt: »an der mulen an demselben wiher gelegen«, die Mühle lag unmittelbar am Weiher, aus dem sie das notwendige Wasser erhielt.

Zwei Jahre später quittiert Richard von Daun 20 Gulden Lehngeld für einen »Nuwinhowe« (Neuenhof) bei Saxler. Waren Saxler Weiher und Mühle bisher auf Wiederverkauf dem Erzbischof verlehnt worden, verkauft Johann von Daun am 28. 4. 1395 die vordere Burg zu Daun, genannt »Nannstein« und die Hälfte der Herrschaft Daun und den Weiher zu Saxler für 3 000 Gulden an Erzbischof Werner von Trier. Damit gingen Weiher und Mühle endgültig in den Besitz der Kurfürsten über. 1414 befand sich Erzbischof Werner noch im Besitz der Mühle zu Saxler und verpachtete diese. 1551 befindet sich die Mühle einschließlich der Fischweiher im Besitz des Erzbischofs Johann V. von Isenburg. Sein Wappen mit der Jahreszahl 1551 befindet sich auch heute noch auf einem Fenstersturz des Mühlengebäudes, ein Hinweis, daß sie von ihm 1551 neu erbaut oder erweitert wurde.

1717 gibt es wieder einen urkundlichen Nachweis über die Saxler Mühle und den dazugehörigen Mühlenweiher. Die Mühle scheint verfallen oder in schlechtem Zustand zu sein, warum sollte sonst wohl ein Riß (Bauzeichnung) über eine zu bauende Mahlmühle bei Saxler existieren. Es war ein für damalige Verhältnisse großes, zweigeschossiges Gebäude, das im Untergeschoß 4 Zimmer, 1 Küche und eine »Italia-nisch Treb« vorsah. Im Obergeschoß waren ebenfalls nochmals 4 Zimmer eingeplant. Weshalb baute man aber ein solch großes Gebäude? Allein für den Müller und seine Familie hätte ein kleineres Haus ausgereicht. In einem Schreiben vom 10. 4. 1729 wird erstmals der Grund für das große Wohnhaus erwähnt. Das Mühlengebäude diente nicht nur dem Müller und seiner Familie, sondern auch dem kurfürstlichen Beauftragten während des Fischfangs zum Aufenthalt, zur Geräteunterstellung und zur Fischverwertung. In der Mühie waren eine Küche, zwei Zimmer, ein Speicher zum Gebrauch der Kellnerei bestimmt, »damit bei Abfischung der Weiher ein gewisser Aufenthalt möglich sei und dem Weihermeister sowohl als den Fischern das Nötige zugerichtet werden kann.«

Neuausbau der Mühle

Um 1717 bemüht sich Johannes Reicharts *) um die Verlehnung der Mühle. In diesem Schreiben bezeichnet er sich als »Saxler Müller«. War er vielleicht bereits als Bediensteter oder kurzfristiger Pächter auf der Mühle tätig? Er bittet die kurfürstliche Rentkammer, ihm die Baumaterialien und Fronleistungen zur Verfügung zu stellen, damit er die Mühle auf seine Kosten errichten könne. Auch vorher scheint für die Saxler Mühle eine zeitliche Belehnung ausgesprochen gewesen zu sein, denn Müller Reicharts bittet darum, ihm die »gewesene Temporalbelehnung« zu erteilen. Seine Frau Eva, »genannt Weiersbach«, stammte wahrscheinlich von der Weiersbacher Mühle. Müller Reicharts hatte sich auch um die Weiersbacher Mühle beworben; nach dem Ableben des Weiersbacher Müllers hatte aber ein anderer diese Mühle in Pacht erhalten.

Auf Empfehlung des Dauner Amtskellners Bohlen, wird die erbliche Belehnung am 2.10.1719 durch den Kurfürsten »dem jetzigen Müller« bewilligt; der Beweis dafür, daß er die Mühle schon vorher führte. Das Bauholz kann in den Gemeindewaldungen geschlagen werden, die Fronleistungen sind genehmigt. Der Mühlenbau wird auch im gleichen Jahr in Angriff genommen. Aber erst 5 Jahre später, am 12. 9. 1724, wird in einer Urkunde die Lehnung (Verpachtung) endgültig besiegelt. Es heißt darin: »... Verlehnung an unseren Untertanen Johann Reicharts dahin geschlossen, daß unsere ganz zu Boden gefallenen Mahlmühle mittels dem Bauholz und angewiesenen Frondiensten auf seine Kosten errichten solle, .. und die Lehnung auf Johann Reicharts und Anna Weiersbach, seine Ehefrau, und ihre Leibserben die Mahlmühle verlehnet wird.«

*} Die Schreibweise des Names »Reicharts- ist in den Akten m mehreren Versionen vorhanden. Es wurde für diesen Bericht eine einheitliche Schreibweise gewählt.

In der gleichen Urkunde wird erwähnt, daß es sich um eine Bannmühle handelte. Als Pacht werden 8 Malter Korn je Jahr festgelegt, die Verpachtung erfolgt jeweils von 20 zu 20 Jahren. 1730 wird erneut die Belehnung an Johann Reicharts zu gleichen Bedingungen wie 1724 ausgesprochen, obwohl die Verlehnungszeit von 20 Jahren ja noch nicht abgelaufen war. Um 1730 stellt Müller Reicharts den Antrag, einen zweiten Mahlgang einbauen zu dürfen. In diesem Zusammenhange bittet er um eine Reduzierung der jährlichen Pacht, weil das Dorf Udler vor einigen Jahren völlig abgebrannt und ihm dadurch viele Mahlgäste ferngeblieben seien. Udler gehörte also somit zu den Orten, die auf die Saxler Mühle gebannt, also verpflichtet waren, dort mahlen zu lassen.

Müller Reicharts war aber nicht nur in der Mühle tätig. Er war gleichzeitig »Weiherknecht«. Der Weiherknecht hatte die Aufsicht über den Mühlenweiher, sollte nach dem Rechten sehen, insbesondere darauf achten, daß kein Fischfrevei begangen und der Damm in Ordnung gehalten wurde. Jährlich erhielt er für diese Aufgabe 11/2 Malter Korn. Mußte er Arbeiten an den Weihern verrichten, bekam er täglich zusätzlich 12 albi. Der Lohn für einen 12stündigen Arbeitstag eines Handwerkers lag zwischen 8 und 10 albis. Zum Vergleich - ein Roggenbrot kostete 2 alb., 1 kg Rindfleisch 8 alb. 1740 ist die Mühle erneut reparaturbedürftig, denn der Müller bittet, das entsprechende Holz aus den kurfürstlichen Waldungen schlagen zu dürfen.

Antrag für eine Ölmühle

1748 stellt ein Nikolaus Willems von der Saxler Mühle den Antrag zum Bau einer Ölmühle. Es handelt sich um den Schwiegersohn des Johann Reicharts. Nikolaus Willems weist darauf hin, daß sich bei der Mahlmühle ein Ort befinde, worauf früher eine Ölmühle gestanden habe. Er bittet darum, eine solche auf eigene Kosten errichten zu dürfen. In einem weiteren Schreiben an den Kurfürsten führt Müller Reicharts an, daß sein Schwiegersohn mit Familie seit 10 Jahren auf der Saxler Mühle wohne und die Raumenge in der Mühle, insbesondere zu Zeiten des Fischfanges, unerträglich sei. Er bittet den Kurfürsten, die vor etwa 30 Jahren verfallene Walkmühle durch eine neue Walk- und Ölmühle ersetzen zu dürfen und verweist darauf, daß er seit 37 Jahren die Aufsicht über die Weiherführt und die Pacht immer treu und redlich entrichtet hat.

Am 3. 8. 1752 macht Müller Reicharts sein Testament und bestimmt damit auch die Nachfolge für die Mühle. Die Mühle und der Gebrauch derselben samt Zubehör einschließlich Erblehnung soll dem Sohn Peter Reicharts vorbehaltlich kurfürstlicher Zustimmung, übertragen werden.

Der Sohn muß dafür seinen Eltern lebenslang Wohnung, Speise, Trank und Kleidung geben. Außerdem hatte er je 100 Taler an seine Eltern, Geschwister Anna-Margaretha, Katharina und Johanni zu zahlen. Peter Reicharts scheint die Mühle nicht lange geführt zu haben, denn schon im April 1756 stimmt die kurfürstliche Verwaltung der Übertragung der Erbpacht an seinen jüngeren Bruder Johann zu. 1763 beschwert sich der Weihermeister, daß Müller Reicharts den Fischweiher zu hoch gestaut und dadurch die Fischzucht beeinträchtigt habe.

Der Müller begründet sein Vorgehen damit, daß er wegen des geringen Wasserlaufs habe höher stauen müssen, um überhaupt die Mühle betreiben zu können. Es gab ständig Differenzen zwischen Müller und kurfürstlicher Kellnerei - Streitobjekt war meist der Weiher.

Der Mühlenbann

Wie bei vielen anderen Mühlen, waren auch auf die Saxler Mühle einige umliegende Dörfer gebannt. Bereits bei der Verlehnung im Jahre 1724 wird beurkundet, daß es sich um eine Bann-Mahlmühle handelt. Außerdem genehmigte der Kurfürst den Holzeinschlag aus dem Gemeindewald und die Fronleistungen. Aus welchem Gemeindewald wurde das Holz eingeschlagen, wer hatte Fronleistungen für die Unterhaltung der Mühle zu erbringen? Aufschluß hierüber gibt ein Schreiben des Müllers an den Kurfürsten aus dem Jahre 1764, in dem sich Müller Reicharts darüber beschwert, daß die Gemeinden schuldig und verpflichtet seien, das notwendige Holz für die Unterhaltung der Bannmühle herzugeben. Er weist darauf hin, daß die Dörfer Ellscheid, Saxler, Udler und Brockscheid auf die Saxler-Mühle gebannt seien. (Bis zur Errichtung der Grau-Mühle (1705) war auch Steiningen nach Saxler gebannt.) Sie mußten das benötigte Holz für die Erneuerung des Mahlwerkes aus ihren Wäldern zur Verfügung stellen, sie waren also auch verpflichtet, entsprechende Frondienste für die Unterhaltung der Mühle zu erbringen. Die Brockschei-der scheinen sich jedoch mit allen Mitteln gegen die Lieferung des Bauholzes zur Wehr gesetzt zu haben, sie pfändeten sogar »die Fuhrleute«, vermutlich Fuhrwerke oder Pferde derer, die das Holz abfahren wollten. Die Unstimmigkeiten zwischen Müller und dem kurfürstlichen Kellner Bohlen scheinen sich im Jahre 1769 zugespitzt zu haben. Sie führen wohl dazu, daß Müller Johann Reicharts dem Kurfürsten die Pacht vorenthielt.

Eine Strafexpedition?

Dies konnte sich Kellner Bohlen auf keinen Fall gefallen lassen, seine Autorität stand auf dem Spiel. Er befahl dem Schultheißen zu Udler am darauffolgenden Montag, »des morgens früh 4 Mann aus der Zehntenei Udler« zur Scheune des Müllers zu schicken, um das in der Scheune gelagerte Getreide auszudreschen. Die 4 Mann sollten mit dem Dreschen fortfahren, bis andere Weisung erteilt werde. Die Frucht sollte anschließend mit einem Karren zur Kellnerei nach Daun gebracht werden, wo den Fuhrleuten entsprechender Lohn gezahlt werde. Sollte sich der Müller dem widersetzen, so ordnete Bohlen an, daß der Korporal zu Schalkenmeh-ren mit einigen Leuten die Sicherheit der Drescher garantieren und nachts die ausgedroschene Frucht bewachen sollte. Ob es zu dieser Maßnahme tatsächlich kam, geht aus den Akten nicht hervor.

Im gleichen Jahr erfolgt eine neue Belehnung an Peter Reicharts, der die Mühle jedoch nur 3 Jahre lang selbst führte.

Das Mühlengebäude heute — Es entspricht im Grundriß dem Neubau von 1719, wurde jedoch 1873 neu erbaut. Im Vordergrund ein Mahlstein, der heute noch auf die Mühle hinweist.

Umstrittener Kaufvertrag

Am 17. 7. 1772 wird vor dem Hochgerichtsscheffen J. J. Schaffer der Kaufvertrag zwischen Peter Reicharts und Hans Adam Heidelmann, dem ehemaligen Mühlenknecht, abgeschlossen. In diesem Vertrag sind Mühle und Zubehör eindeutig beschrieben. Die Mühle wird also verkauft einschließlich der bereits erteilten Genehmigung zur Anlegung eines zweiten Mahlganges, einem noch vorrätigen Mühlstein und allem Zubehör in der Mühle, das »nagelfest und zum laufenden Mahlwerk gehörig, als die Heblade und was dieser anklebig, die Oligs- und Walkmühle, die Scheuer mit ihrem Platz, das Bohnenfeld, alle Gärten bei und an der Mühl und dem Weiherdamm samt den Obstbäumen«. Der Kaufpreis betrug 1 450 Reichtaler (Rtlr.), ein stolzer Preis, wenn man den Preis für den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit ca. 400 Rtlr. heranzieht. Außerdem hatte der neue Besitzer Hans Adam Heidelmann 50 Rtlr. Zinsen zu zahlen. Ferner verpflichtet sich der Käufer, der Ehefrau des Peter Reicharts für ein Kleid 7 Rtlr. und 18 alb. zu geben. Dem Kaufvertrag stimmt die kurfürstliche Hofkammer auch zu.

Dann aber melden sich Margarethe Greins aus »Udeler« und Katharina Weber von Niede-manderscheid und pochen auf ihre Rechte an der Mühle und der Erblehnung. Margarethe Greins und Katharina Weber sind Geschwister des ehemaligen Müllers Peter Reicharts. In der Zeit zwischen 1772 - 1775 entbricht ein Streit darüber, ob die leiblichen Erben des Johann Reicharts, also auch die weiblichen Kinder, ein Recht auf Belehnung haben, wenn ihr Bruder dieses Recht aufgibt. Nach langen und umfangreichen rechtlichen Untersuchungen der kurfürstlichen Juristen kommen diese zu dem Ergebnis, daß die erbliche Verpachtung an Hans Adam Heidelmann trotz Zustimmung der kurfürstlichen Hofrentkammer, nicht rechtens war und die Schwester des Peter Reicharts, Margarethe Greins, die Mühle in Erbpacht nehmen kann. Am 18. 10 1774 wird dann die endgültige Verlehnung an Greins ausgesprochen, die Verpachtung an Heidelmann zurückgenommen. Erstaunlich, daß eine eigene falsche Entscheidung der Kurfürstlichen Regierung revidiert wird.

Die Mühle verpachtet

Peter Reicharts, der frühere Müller, scheint 1774 verstorben zu sein. Denn die »Oehmen« (Onkel) Paulus Schneider von Steiningen, Jakob Schneider von Mehren und Mattes Schneider von Schalkenmehren wollen das Mühlenrecht für den 15jährigen Jakob Reicharts, einen Sohn des Peter Reicharts, zugesprochen haben. Die »Oehmen« garantieren sogar mit ihrem Vermögen und verbürgen sich für eine ordnungsgemäße Führung der Mühle.

Dies kann aber Margarethe Greins nicht zulassen, denn ihr 24jähriger Sohn (vermutlich Stiefsohn) Nikolas Wilhelms von Übersdorf war nach ihrer Auffassung der »richtige« Mann, denn er hatte ja das Mühlenhandwerk erlernt. Nachdem die Mühle an Margarethe Greins verpachtet ist, beginnt der Kampf ums Geld. Margarethe Greins hat zwar nun die Mühle, verfügt aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel. Peter Reicharts Erben und Hans Adam Heidelmann warten vergeblich auf den Kaufpreis und die damit verbundenen Nebenkosten. Aber auch der Kurfürst hatte erhebliches Interesse an einem zahlungskräftigen Pächter, denn er erwartete noch 300 Rtlr., eine Schuld des Müllers Peter Reicharts, aus dem Kaufpreis. Immer wieder versucht Müllerin Greins die Zahlung hinauszuschieben. Am 10. 2. 1775 schlägt der Kellner Augustin Knoodt der Hofrentkammer in Koblenz vor, der Margarethe Greins alle Rechte an der Mühle zu entziehen, weil sie bisher ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war.

Dammbruch am Mühlenweiher

Danach wird wohl der noch junge Jakob Reicharts die Mühle mit Hilfe seiner »Oehmen« übernommen und geführt haben. Auch 1779 wird Jakob Reicharts als Müller genannt. 1782 ist der Damm des Mühlenweihers nicht mehr in bester Verfassung; ein Jahr später berichtet Weihermeister Merk, daß der Damm des Mühlenweihers in der Mitte gebrochen ist. Auch Kellner Bohlen berichtet an die kurfürstliche Regierung, daß das Mahlwerk rd. 9 Monate wegen des ausgebrochenen Dammes stillgestanden hat. Aus diesem Schreiben geht hervor, daß sich Jakob Reicharts »im Mühlenwesen mehr befähigen wolle«, er wollte sich also als Müller weiterbilden und die Mühle einige Jahre dem Christian Laubach von Daun verpachten Wegen des gebrochenen Mühlendammes werden ihm für die Jahre 1782 und 1783 insgesamt 6 Malter Korn an Jahrespacht nachgelassen. Einem Antrag aus dem Jahre 1790, die Mühlenpacht zu reduzieren, weil während des Abfischens der Weiher die Mühle nicht betrieben werden konnte, wird nicht entsprochen.

Für 1600 Taler verkauft...

Jakob Reicharts und seine Ehefrau Anna-Maria geb. Müller verkaufen die Mühle samt Zubehör am 16. 11. 1792 an Wilhelm Rünneburger und dessen Ehefrau Anna-Maria geb. Schlossers, die vermutlich aus Kottenheim stammten. Der Kaufpreis beträgt 1 600 Rtlr., die rückständige Kapitalschuld immer noch 260 Rtlr. Die Witwe Maria Katharina Schaffges aus Düngenheim haftet für ihren Vetter Rünneburger mit ihrem Vermögen für den Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten. Am 5. 12. 1793 wird dieser Kaufvertrag durch die kurfürstliche Regierung genehmigt. Nun aber meldet sich die Schwester des Jakob Reicharts, Helena, inzwischen mit dem Müller Jakob Schuh von der Darscheider Mühle verheiratet, und weist darauf hin, daß ihr das Recht auf die Mühle zusteht. Rünneburger wird wieder aus dem Erbbestand entlassen und Helena Schuh geb. Reicharts die Erblehnung übertragen. Ob Helena Schuh tatsächlich den Besitz angetreten hat, geht aus den Akten nicht mehr hervor.

... und dann versteigert

1803 wird im Geburtsregister des Amtes Gillenfeld ein Jakob Hennen, seine Ehefrau war Anna-Maria geb. Langenfeld, als Müller auf der Saxler Mühle bezeichnet. Der Mühlenweiher und vermutlich auch die Mühle werden am 5.1.1804 im Rahmen der Versteigerung der kirchlichen Güter (Säkularisation) an den Kaufmann Matthias Josef Hayn aus Trier verkauft. Denn 1850 wird in einer Akte über die Giilenfelder Hubertus-Mühle bestätigt, daß Mühle und Weiher sich im gleichen Eigentum befinden. Hayn wird jedoch die Mühle nicht für sich, sondern wahrscheinlich für einen anderen ersteigert haben.

Laufender Besitzwechsel

1806 erscheint Michel Laubach als Müller von der Saxler Mühle in den Standesamtsregistern. Er hatte Katharina Willems aus Darscheid geheiratet. Er erscheint auch als Trauzeuge bei der Hochzeit seines Schwagers Philipp Willems im Jahre 1807. 1809 wird Johann Michel Stadtfeld als Müller der Saxler Mühle bezeichnet. Bereits 1810 wird Jakob Maas mit seiner Ehefrau Marianne geb. Öffling, sie stammte von der Holzmühle, vermutlich neuer Mühlenpächter. 1812 und 1813 heißt der Mühlenpächter Martin Heck, der mit Katharina geb. Linden, (von der Bleckhausener Mühle) verheiratet war. 1814 werden als Müller sowohl Nikolaus Wagener (vermutlich von der Schutzer Mühle) und Martin Heck genannt, während 1815 als Müller nur noch Niklas Wagner, 33 Jahre alt und verheiratet mit Barbara geb. Pias, in den Standesamtsregistern erscheint. 1817 erscheint der 46jährige Nikolaus Lörsch mit seiner Ehefrau Anna-Maria geb. Pauls als Müller der Saxler Mühle. Er hat die Mühle nur in Pacht, Eigentümer ist, wie aus dem Mühlenkataster 1827 hervorgeht, Peter Lauf von Mehren. Lörsch betreibt die Mühle bis 1828, dann löst ihn Johann Kortz, der mit Margarethe geb. Herres verehelicht war, als Mühlenpächter ab. Eigentümer ist nach wie vor der Peter Lauf von Mehren. Nur 2 Jahre scheint die Mühlentätigkeit von Johann Kortz gedauert zu haben, denn bereits 1831 erscheint als neuer Müller der Niclas Bauen mit seiner Ehefrau Katharina, geb. Schüller als Betreiber der Saxler Mühle.

Niclas Rauen kam aus einer Mühlenfamilie, denn sein Bruder Johannes war zur gleichen Zeit Müller auf der Mehrener Mühle. 1832 folgte bereits wieder ein neuer Mühlenpächter mit Thomas Karls und seiner Ehefrau Katharina geb. Schäfer. 20 Jahre führte Thomas Karls die Mühle selbst, ehe er starb und die Mühle von seiner Frau und seinen Söhnen betrieben wurde.

Die Müllerfamilie Matthias Hofer um 1927 vor der Mühle

Archiv VG Daun

1855 erscheint in den Einwohnerlisten als Müllermeister von der Saxler Mühle Mattheis Hemmen, der aber auch nur kurzzeitig auf der Mühle blieb. 1861 ist die Witwe Katharina Karls, damals 61 Jahre alt, als Müllerin angegeben; bei ihr wohnen noch die Söhne Nikolaus, 29 Jahre und Matthias, 25 Jahre und der Mühlenknecht Andreas Diederichs mit seiner Familie. Nachdem der Mühlenweiher gebrochen war, mußte ca. 4 km oberhalb der Mühle, unterhalb des jetzigen Industriegebietes Mehren, das Wasser der Alf in den Mühlengraben abgeleitet werden. Der Wassermangel in den Sommermonaten und das geringe Gefalle der Talaue hatte zur Folge, daß der Antrieb des Mühlrades oft gehemmt war. So legte man unmittelbar oberhalb der Mühle einen kleinen Wasserstau an, um Wasserrad und später auch Turbine besser treiben zu können. 1850 hatte die Mühle noch 2 Wasserräder und zwar ein kleineres für die Ölmühle und ein größeres für die Mahlmühle. Beide waren zur Straßenseite hin angebracht, wo auch der Mühlgraben vorbei lief.

Vom Mühlrad zur Turbine

Um 1880 erscheint der Müller Karl Johann Josef Zillgen als Eigentümer der Saxler Mühle. Von Eduard Zillgen, einem Sohn des Karl Johann Josef Zillgen, übernahm Matthias Hofer und seine Ehefrau Barbara geb. Zillgen 1927 die Mühle. Da Matthias Hofer schwer erkrankte, mußte Nikolaus Lehnen von Strohn einige Jahre die Führung der Mühle übernehmen. 1932 übernahm Josef Hofer von seinem Vater das Mühlenhandwerk, der Müller Nikolaus Lehnen wurde Pächter der Gillenfelder Mühle.

Das Mühlrad stand schon lange still, den Antrieb besorgte eine wassergetriebene Turbine. 1948, als die Mühle erstmals an das Stromnetz angeschlossen wurde, stand auch die Turbine still. Ein Elektromotor trieb bis zum Jahre 1969 die Mühle an. Josef Hofer, der letzte Müller auf der Saxler Mühle, holte mit einem Pferdefuhrwerk, später mit einem Traktor das Korn bei den Bauern der Umgebung ab und brachte Mehl und Kleie und später auch Brot zu den Kunden in Udler, Saxler, Brockscheid, Steiningen, Steineberg, Demerath, Tettscheid und Trittscheid. Auf einer solchen Fahrt verunglückte er 1969 tödlich. Von nun an stand die Mühle still.

Die Mühlenpacht

Auskunft über die Mühlenpacht gibt uns die Verlehnungsurkunde von 1724. Danach hatte der Müller 8 Malter Korn am Martinstag bei der Kellnerei in Daun abzuliefern. Die Belastung scheint jedoch schon einmal höher gewesen zu sein, wie aus der Kellnereiabrechnung für 1774 ersichtlich ist. Dort heißt es: »von der Bannmühlen zu Saxler 10 Malter, welche den 11. 9bris 1724 erblich verlassen, weilen aber die darzugehörige grau Mühl zu steiningen aufge-bauet und diese Mahlgäst abgeben, also nur 8 Malter.« 8 Malter Korn als Jahrespacht war im Vergleich zu anderen benachbarten Mühlen eine sehr hohe Abgabe, die auch die wirtschaftliche Bedeutung der Mühle widerspiegelt. Aus dem Steueranschlag 1734 ist ersichtlich, daß der Müller neben der Pacht eine Abgabe für die Hofstelle (Haus, Stall, Scheune einschließlich Hausgarten) von 2 alb. und das sogenannte Nahrungsgeld von 4 alb. jährlich entrichten mußte. Das Nahrungsgeld war eine Art Gewerbesteuer, die von allen zu entrichten war, die einen dem eigenen Bedarf nicht unmittelbar gewidmeten Nahrungsbetrieb führten, also Handwerker, Händler, Gastwirte und sonstige selbständige Betriebe. Der Steuersatz betrug 1/4 % des festgesetzten Einkommens pro Jahr.

Der Steuerbetrag 1827 machte jährlich 2 Rtlr. aus. Die Mühle hatte noch ca. 40 Mahlgäste aus Saxler und 25 aus Udler. Der Wert wird im gleichen Jahr mit 400 Rtlr. angegeben, eine erhebliche Wertminderung gegenüber 1772.

Literatur und Quellen:

1. Johann Dun, Urkundenbuch der Familie von Dune, Köln 1909

2. Barsch, Eiflia illustrata, Der Kreis Daun, Neudruck 1982

3. Wackenroder: Die Kunstdenkmäler des Kreises Daun, Düsseldorf 1928

4. Landeshauptarchiv Koblenz (LHAK) - Akten 1 C 17074 und 1 C 3117

5. Akten der ehemaligen Bürgermeisterei Gillenfeld im LHAK - Abt. 655.185

6. Standesamtsregister des ehemaligen Amtes Gillenfeld