Mein Pate,

der Herr Bundespräsident

Alois Mayer, Daun-Pützborn

 

In der Schule wurde im Sachkundeunterricht das Thema »Familie« erörtert. Dabei ergab sich, daß ein Schüler sich besonders eifrig meldete und mit rotglühenden Wangen und leuchtenden Augen berichtete, er habe drei Paten, von denen der eine sogar der Bundespräsident sei. Atemlose Stille, staunendes Schweigen; das hätte nun wohl keiner dem Kleinen zugetraut, der, ansonsten unauffällig, nun mit sichtbarem Stolz die ehrfurchtsvollen Blicke seiner Mitschüler genoß. Jawohl, der Bundespräsident persönlich war Pate von dem blonden Jungen; er war sein Freund. Dieser Pate hatte ihn zwar noch nicht besucht, auch nicht zu seiner Kommunion, aber der Junge hatte ein Bild von ihm in seinem Zimmer hängen, den freundlich lächelnden Präsidenten, der ihn sicherlich einmal in der Zukunft einladen würde. Und als das Kind so über seinen Paten nachdachte, war ihm nicht bewußt, daß dieser Brauch der Übernahme einer Ehrenpatenschaft schon Jahrhunderte alt ist.

So finden wir einen Erlaß vom Kurfürsten Clemens Wenzeslaus aus dem Jahre 1790, der wie folgt lautet: »Die Erlangung des landesherrlich ausgesetzten Patengeschenkes von 50 Florin für den siebten Sohn in einer Ehe, kann nur dann stattfinden: 1. wenn sämtliche sieben Söhne, in einer durch keine Tochter unterbrochenen Reihe, gezeugt; 2. wenigstens der letzte Sohn während der Regierungszeit des Kurfürsten geboren; und 3. demselben der Namen des Landesherrn in der Taufe beigelegt worden ist. Die kurfürstlichen Kellner sollen diese Bestimmungen den betreffenden Pfarrern und den um ein Patengeschenk supplicierenden Eltern zu ihrer Nachricht mitteilen.«

Ja, da spürt man deutlich, welch reicher Kindersegen damals in Familien herrschte, und wie schwer obige Bedingungen für Eltern zu erfüllen waren, ihre Armut durch 50 Florin etwas verbessern zu können. Dennoch ist die Einführung eines Patengeschenkes äußerst lobenswert, zeigt sie doch auch, daß des damaligen Menschen, Würde und Persönlichkeit, aufgrund einer immer mehr um sich greifenden geistigen Aufklärung, langsam aus der totalen unfreien Abhängigkeit ins Wert-Bewußtsein der Obrigkeit gelangen. Durch die Jahrhunderte zog sich der Brauch; Kaiser, Republikaner und Diktatoren pflegten ihn und machten ihn auch in seiner Zielsetzung zu einem Instrument ihrer Politik.

Heute sind die Bestimmungen klarer und einfacher, die Ziele demokratisch und lauter. Folgende Grundsätze in Auszügen gelten seit 1980: »Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muß Deutscher sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.

Verpflichtungen für den Ehrenpaten dürfen aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geschenk. Die örtlichen Behörden werden gebeten, sich ihrerseits der Familie anzunehmen.

Der Antrag ist von dem Vater oder der Mutter zu stellen und bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Nach Prüfung des Antrages wird dieser unmittelbar dem Bundespräsidialamt in Bonn zugeleitet.

Die vom Bundespräsidialamt ausgestellte Urkunde über die Übernahme der Ehrenpatenschaft wird der Verwaltung übersandt. Urkunde und Patengeschenk sollen in angemessener Form ausgehändigt werden.«

Das Patengeschenk ist heute die einmalige Geldsumme von zur Zeit 450 DM. Im Bundeshaushalt 1984 waren für diesen Titel »Ehrenpatenschaft« 150 000 DM vorgesehen, die jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft wurden, also noch keine 300 Familien beantragten diese Patenschaft. Mit ein Beweis, für den starken Geburtenrückgang.

Was dem Kurfürsten damals »zuviel« war, ist heute dem Bundespräsidenten »zuwenig«. Doch unser kleiner Schüler kann stolz sein auf seinen Ehrenpaten, denn diese Ehrenpatenschaft ist in der Tat etwas Besonderes!

Sich einander zuwenden, miteinander reden; besonders ältere Menschen verlangen danach. Im Dekanat Hillesheim ist Angela Haubrich aus Jünkerath seit Winter 1986 neue Vorsitzende des katholischen Frauen- und Müttervereins. Sie löste Mathilde Born aus Hillesheim ab, die dieses Amt viele Jahre innehatte. Zur Feier des 90. Geburtstages von Elisabeth Scherhag aus Jünkerath — sie wohnt seit Jahren im Altenheim St. Josef in Hillesheim — gab's ein Wiedersehen, mit Glückwünschen und viel Erzählen um die »alten Jünkerather«. Für das Geburtstagskind das schönste Geschenk. Foto: Marianne Schönberg