Entlang der Grenze von 1667

Die Grenzumschreibung des Schultheißenamtes Uersfeld/Uess im kurkölnischen Amt Nürburg

Dr. Reinhard Steffens, Berenbach

Erich Mertes, Kolverath

 

Bis zum Einzug der französischen Revolutionstruppen gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren die Besitzverhältnisse auf linksrheinischem Territorium durch eine Aufteilung des Landes in viele große und kleine Fürstentümer gekennzeichnet. In unserer Eifelgegend waren es hauptsächlich das Kurfürstentum Köln im Norden, das Kurfürstentum Trier im Süden und Westen, welche die Region beherrschten. Daneben gab es noch eine Anzahl kleiner und kleinster Herrschaften (Grafschaft Virneburg und Herzogtum Arenberg), die ihre Unabhängigkeit gegenüber den großen Kurfürsten behaupten mußten.

Besonders verworren und unübersichtlich waren die territorialen Verhältnisse an der Nahtstelle zwischen kurkölnischem- und kurtrierischem Hoheitsgebiet. Eine solche war die Gegend um Kelberg, Uersfeld und Retterath. Während Kelberg dem Kurfürsten von Trier unterstand, gehörte Uersfeld zu Kurköln und Retterath zur Grafschaft Virneburg.

In dem vorliegenden Artikel soll auf das kurkölnische Schultheißenamt Uersfeld/Uess näher eingegangen und dessen Grenzverlauf im 17./ 18. Jahrhundert genau beschrieben werden. Während der größte Teil des Amtes Nürburg die nähere Umgebung von Adenau umfaßte, bildete das ebenfalls zu Nürburg gehörende Schultheißenamt Uersfeld/Uess eine Enklave (Insel), die von kurtrierischem und virneburgi-schem Hoheitsgebiet umgeben war. Sie enthielt die Orte: Berenbach, Gunderath, Höchstberg, Hörschhausen, Horperath, Kaperich und Kölnische Höfe, Katzwinkel, Kötterichen, Mosbruch und Zumried, Sassen, Uersfeld und Uess. Der Grenzverlauf des Schultheissenam-tes ist sowohl auf einer Karte als auch schriftlich in Form von Grenzbegehungsprotokollen genau festgehalten. Als Grenzmarkierungen dienten seinerzeit Bachläufe, Berge, Wege, Straßen, Wegekreuze, Grenzsteine oder auch einzelstehende Bäume. In regelmäßigen Zeitabständen (meist alle 5-10 Jahre) wurde die Grenze durch Amtspersonen begangen. Dabei prüfte man nach, ob noch alle Markierungen vorhanden waren und es keine Verschiebung der Grenze gegeben hatte. Bei diesen Umgängen kam auch der Humor zu seinem Recht. So nahm man in manchen Herrschaften Jungen unter 15 Jahren mit auf den Rundgang, um ihnen den Grenzverlauf genau zu erläutern. Kam man nun an einen besonders wichtigen Stein, so erhielten die Kinder unversehens eine Ohrfeige, damit sie sich die Grenzmarkierung besser einprägten1.

Im Landeshauptarchiv Koblenz existieren zwei Grenzbeschreibungen des Schultheißenamtes Uersfeld/Uess: Eine von 1667 sowie eine ausführlichere aus dem Jahre 1732a). Beide sind in ihrer geographischen Aussage deckungsgleich. Außerdem wird in Koblenz eine Karte mit dem Grenzverlauf von 1732 aufbewahrtb). Wertet man alle drei Quellen aus, so erhält man ein recht genaues Bild der ehemaligen Grenzverhältnisse. Äußerst aufschlußreich ist weiterhin ein Vergleich der damaligen Flurbezeichnungen mit denjenigen von heute. Nachfolgend ist die Grenzumschreibung aus dem Jahre 1732 im Originaltext abgedruckt und - soweit erforderlich - erläutert:

»Folget nun der Bezirk und Beglaidt desSchultheißenamtes Uersfeld und Uess, weil von (den) übrigen Schultheißenämtern 2) ganz separirt,3) (von) dem Erzstift Trier und (der) Grafschaft Virneburg inclavirt 4) ist.

(Am) Donnerstag, den 25. Sept. 1732, sind neben den kurfürstlichen Herren Commissarien, 5) unter Hochkelberg,6) nach Mosbruch zu, an den Steinen oder Wacken, oberhalb dem Kreuz, wo das Schultheißenamt Uersfeld anfängt, erschienen: Nikolaus Oster, besagten Amtes Schultheiß; sodann Johannes Gerhards von Hörschhausen, Gerichtsschöffe, etliche 70 Jahre alt; und Johann Peter Simonis aus Sassen, auch Gerichtsschöffe, in die 50 Jahre alt; ferner Matthias Linnards, an die 70 Jahre alt; und Stefan Bock, etwa 45 Jahre alt.

Und haben die jetztgedachten (obenerwähnten) Schultheiß, Schöffen und gemeine Nachbarn" von den erwähnten Steinen oder Wakken hinabgewiesen auf die alte Straße 8) und dieser Straße etwa nach, sodann von dieser Straße ab auf die Anwind 9) bald oben dem Sassener Kreuz,10) dieser Anwind nach hinten längs das Büschlein, die Forst genannt,11) über den Beßereg-Weg12) auf Simons Kläppchen,13) von da auf die Fuhr-Heck, der alten Straße nach, und durch selbige Fuhr-Heck über den Grünen-Weiher-Damm.14)

Von diesem Grünen-Weiher-Damm haben, nebst (dem) obengenannten Schultheiß und (den) zwei Gerichtsschöffen Johann Gerards und Johann Peter Simonis, (auch) Nikolaus Obeler, in die 70 Jahre alt, und Michael Thei-ßen, bei 50 Jahre alt, beide Gerichtsschöffen aus Uersfeld, ferner (weiter) der alten Straße nach gewiesen, über ein kleines Berglein, bis allwo der Saaßer (Sassener) Kirchweg in die alte Straße geht,15) bei einem zerfallenen Kreuz, fort (der) genannten alten Straße nach längs das Büschlein, die Hard16) genannt, allda etwa oben dem Uersfelder Heiligenhäuschen, von der Straße ab auf den Markstein auf der Heide, an der Windmühle17) genannt, von selbigem Markstein auf die Scheisheck,18) allwo ein Stein steht und eine kleine Anzeig (Hinweis auf) eine gestandene Hecke, (was) noch zu sehen ist. Von der Scheisheck gerade der Fuhr nach, bis auf die Anwind (von) Johann Reiders Feld, allwo ein Stein nötig zu setzen (wäre),19) von da über die Felder und dann längs einen kölnischerseits, auf dem von Ürsfeld nach Retterath führenden Weg, gesetzten Heidenstock, (weiter) fort über den Weg durch die Anwind auf die Haamboch (Hainbuche).

Die Karte zeigt den Grenzverlauf von 1667 des ehemaligen Schultheißenamtes Uersfeld/Uess.

Von dieser Hainbuche hinab durch den Wiesengrund, (weiter) fort den Berg hinauf über die Nück bis auf den Umweg hinter Kaperich, diesem Umweg nach bis vor den Busch hinter gedachtem (erwähntem) Kaperich, von da hinab über die Länderei, durch den allda befindlichen, Peter Claeß dem jüngeren zugehörigen, Garten, in den Wiesengrund, und aus dem Wiesengrund (weiter) fort, gerade den Berg hinauf auf die Zielbäum, deren nur einer sich (noch dort) befindet, von (den) übrigen ein halb ausgeworfener Stock von Manns-Höhe, von den Zielbäumen durch das Büschlein gerade hinab in die Lischbach, allwo der Weg von Kaperich hindurch geht, sodann dem alten Floß nach Streidersten Born (Streitzer-Born), von da dem Born recht auf in den alten Weg, dem Weg nach rechts auf bei das Höchst 20) von Hochpochten, an die drei Marksteine, so (welche) dreier Herren Land scheidet, nämlich Köln, Trier und Virneburg.

Von den drei Marksteinen auf Hochpochten, etwa längs das sogenannte Schulmeisters Höfchen, den adligen Erben zu Polch zugehörig, auf die Ringmauer gegen das Gräbchen, das Gräbchen hinab über Sonderei durch den Weg, (weiter) fort über Sensen (Zenzen) Wiese,21' gerade auf die Wolfskaul,22) so im Schmidtacker gelegen, von genannter Wolfskaul längs den Kirchbüsch, an den hohen Reeg.23) Dem hohen Reeg nach auf die alte Straße, der Straße nach längs (das) Köllersch oder Polcher Höfchen, dessen vorderste Stube auf dem Kölnischen gelegen sein soll, und so fort über den jetzt (1732) aufgewonnenen Acker worin (darin) des alten Wegs Reg (der Verlauf des alten Wegrains) noch zu sehen (isi),) 24) bis an den Busch auf den Markstein. Von da der Straße nach auf den Markstein bei den sogenannten drei Tannen (?) oder Föhren (?). Von den drei Tannen recht durch den Weg bis an den Epperter Weg, allwo ein Markstein steht, nahe bei einem großen Buchenbaum, so (welcher) der Kreuzbaum genannt wird. Von da der Straße nach unter Epperter Länderei,25) hinab auf die steinige Furth in das Floß, die Ennert genannt,26) selbiger Ennert hinauf durch den Fluß, unten längs das Trierische Büschlein, dann bis auf Koppischen Born 27) durch den alten Wiesenschlund an die Mark, von da den Berg hinaus in die alte Straße, der alten Straße nach über Künigert,28) dem Umweg nach über den Berg, unter dem Ulmener Gericht her.29)

Von da der Straße nach, allwo die Wege zusammenführen, haben neben obengenanntem Schultheiß von Uersfeld und den zwei Gerichtsschöffen Johann Gerhards von Hörsch-hausen und Joh. Peter Simonis von Sassen, Matthias Herrig (bei 60 Jahre alt) und Antonius Andrieß (an die 48 Jahre alt), beide aus Berren-bach, gegen den Schlund oberhalb dem Brand-ten Busch 30) weiter gewiesen, weiter den Schlund herein durch den ausgeflossenen Graben, rechts ab durch den Brandten Busch in das Floß, dann dem Floß nach in den Domborn31) und weiter dadurch bis in die Ueßer Bach bei der Fuhrt (Furth).32) Am Freitag, den 26. 9.1732, sind neben dem erwähnten Schultheiß Nikolaus Oster und beiden Gerichtsschöffen Johann Gerhards und Joh. Peter Simonis, Matthias Herrig und Antonius Andrieß am erwähnten Uesser Bach bei der Furth wiederum erschienen, und haben von der Furth der Ueßer Bach nach unten längs die Schönbacher Mühle 33) an den Kirschsteg in den Pinker Weg 34) gewiesen, weiter dem Weg nach den Berg hinauf zur linken Hand gegen die Anwend, dort wo der Eulenbaum gestanden haben soll, von da den Gewanden nach über den Eheweg,35) unten längs Servas Kreuz,36) dem zu dem Wallenberg 37)ührenden Weg etwa nach und dann aus dem Weg durch die Länderei unten über Wallenberg.38) Von da (Wallenberg) hinunter auf den Waschstein39) beim Utzerather Bach, von da durch den Wiesengrund und das Büschlein auf den Älterstein oder Altarstein, von da herauf durch den Grund auf Uesser Seifen, dem Seifen nach zur linken Hand hin auf die Wolfskaul 40) und von da geradeaus in die Straße an Berscheider Büch.41)

Dort (sind) von Katzwinkel Linnert Mathias, Gerichtsschöffe, sodann Jakob Theißen (72 Jahre) und Franz Theißen (73 Jahre), ferner Johannes Huperich (ca. 60 Jahre) und Johannes Grütz erschienen und haben neben obengenanntem Uersfelder Schultheißen und den zwei Gerichtsschöffen der alten Straße nach gewiesen, längs die Länderei als oberst (?) Gefalle in Gefeller Leimkaul,42) wo nächstbei unter dem Weg ein Eichen- und ein Buchenbaum stehen. Oberhalb dem Weg, von da der alten Straße nach auf den Ort wo der Ysen-baum (Eisenbaum?) gestanden haben soll und liegt 6-7 Schritt davon (entfernt) ein großer Stein, welcher zur Grenze gesetzt werden soll. Von dort auf die Hohlbäume auf der Trierischen Straße,43) deren vier ober(halb) und fünf unter-(halb) der Straße stehen.

Von diesen Hohlbäumen auf (die) St. Luzien-buche, welche zerfallen, der Ort aber dennoch kennbar ist. Er liegt gegen (die) Katzwinkler Heck.44)

Von selbiger Buche der alten Straße nach bis ins Mahrholtz,45) daselbst aber Johannes Emmerich, Gerichtsschöffe, und Servatius Stentz (?), beide von Uess und 40 Jahre alt, sodann Jakob Oster (ca. 58 Jahre alt) und Peter Gerards (in die 50 Jahre alt), beide Gerichtsschöffen und von Mosbruch, im Beisein des mehrmals erwähnten Schultheißen von Uersfeld und Uess sowie den zwei Gerichtsschöffen Johannes Gerhards und Peter Simonis, der Pilgerstraße46) nach durch den Mahrholtzer- und weiter durch den Kurtenbüsch 47) an das nächste Kreuz vor dem Busch weiter gewiesen haben, und von selbigem Kreuz der Grauen Straße48) nach, ein wenig rechter Hand längs den Busch, dann weiter der Grauen Straße nach, (und) zwar über den Kelberger-, nach Ließ führenden Weg,49) bis an den Grauen Baum,50) an dem von Moßbroich auf Küttelbach gehenden (Weg), dort wo der Graue Baum gestanden haben soll, und nebst einigen Sträuchern und einem stumpfigen Buchenbaum, wo noch einige Wurzeln zu sehen, welche von dem gewesenen Grauen Baum jetzt noch übrig geblieben sein sollen, von da der Straße nach rechts auf über die Länderei in den Weg, welcher von Moßbroich in die sogenannte Küttelbacher Scheid 51) führt, daselbst rechter Hand entlang dem Köttelbacher Scheid hinauf bis an Hochkelberg, auf die Stock, Stein oder Wacke oberhalb dem Kreuz, dort wo der Bezirk des Schultheißenamtes Uersfeld und Ueß anfängt und endet.«

Ausschnitt der Grenzkarte von 1732, Bereich Furth, Schönbach, Berenbach und Utzerath.

Mit den Grenzbeschreibungen des Amtes Daun,52) der Grafschaft Virneburg 53) und des Schultheißenamtes Uersfeld/Ueß ist bislang etwa die Hälfte der Fläche des heutigen Kreises Daun in den Grenzen vor 1794 exakt erfaßt. Es wäre lobenswert, wenn die Arbeit auf diesem Gebiet auch in Zukunft fortgesetzt würde.

Für die freundliche Auskunft im Zusammenhang mit den aufgeführten Flurnamen gilt unser besonderer Dank folgenden Personen: Konrad Jakobs (Höchstberg), Gertrud Schirra (Schönbach), Margarete Krebsbach (Beren-bach), Jakob Wagner (Gefell), Peter Koch (Katzwinkel), Franz Josef Ferber (Hörschhausen), Hubert Krein (Köttelbach), Heinz Lanser (Ürsfeld) und Nikolaus Schmitz (Utzerath).

 

Quellen:

a) Landeshauptarchiv Koblenz, 2, 2156

b) Wilhelm Fabricius, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz; Bd. II, S. 98; LHAK.

Anmerkungen und Erläuterungen:

1) Adam Wrede, Rheinische Volkskunde, Heidelberg 1922; Neudruck 1979, S. 221

2) Das kurkölnische Amt Nürburg hatte fünf Schultheißenämter: Me-nau, Reifferscheid mit der Vogtei Barweiler, die sogenannten vier Honschaften Schuld, Uersfeld/Uess und Welcherath. Darüber hinaus besaß es noch die Unterherrschaft Kaltenborn/Hohe Acht.

3) separirt: von separieren = trennen, absondern (frz.: separer)

4) inclavirt: von inclavieren - einschließen (frz.: enclaver, lat.: incla-vare); hier: eigenes Hoheitsgebiet wird von fremdem Territorium eingeschlossen.

5) Commissarien: die Beauftragten (lat.: commissarii, pl.) Als Beauftragte des Kölner Erzbischofs werden im Text folgende Personen genannt: »Maximilian Hartard freiherzogl. von Waldbott zu Gode-nau, kurkötn. geheimer Rat, Obrist-Hofmarschall und Name dessen Herren Sohnes (dessen Sohnes Namen) Josef Clemenz, Administrator des kurkölnischen Amtes Nürburg; sodann der hochedelgeborene und hochgelehrte Herr Johann Theodor Gramer, ihrer kurfürstlichen Durchlaucht zu Köln Hofrat«.

6) Gemarkung Kolverath, Flur 1: »Unter Hochkelberg«

7) Unter der Bezeichnung »gemeine Nachbarn« sind keine »niederträchtige, böse Menschen« zu verstehen, sondern vielmehr die Einwohner eines Ortes bzw. hier die Haushaltungsvorstände.

8) Zu »Alte Straße« oder »Heerstraße« siehe: Sagen, Geschichte, Brauchtum aus der Verbandsgemeinde Kelberg, S. 13

9) Anwind oder Anwend (Dialekt: »Onnweld«): Schmaler Streifen am Feldrand, der bei der Bearbeitung zum Wenden dient.

10) Bald oben dem »Saaßer Creutz« = wenig oberhalb dem Sassener Kreuz. Sassen, Flur 13: »Auf dem Kreuz«.

11) Gemarkung Sassen, Flur 1: »In der Forst« (Dialekt: »die Fu-uscht«) genannt.

12) Anmerkung im Text: An diesem Beßereg-Weg »haben die Virne-burgische über die Limiten (Grenzen) einige Länderei zu sich gemessen, welche aber jetzo (1732) wedt liegen.«

13) TK 5707 Kelberg: »Kläppchen« (575,6 m); Sassen, Flur 4: »Auf dem Kläppchen« (Dialekt: »Op de Kapp«),

14) Über die Bedeutung »Grüner Weiher« siehe: Landeskundl. Vierteljahrs«. Trier, Heft 4, 1985, S. 135ff.

15) Sassen, Flur 4: »Ober dem Kirchenweg«; »Unter dem Kirchenweg«.

16) »Uersfelder Wald«, vgl. TK 5707 Kelberg; Flur 1: »An der Hard«.

17) Gemarkung Uersfeld, Flur 2: »Auf der Windmühle«.

18) Gemarkung Uersfeld, Flur 2: »An der dicken Heck« (?)

19) In der Grenzbegehung von 1667 wurde an dieser Stelle folgendes angemerkt: »Allhier weisen die Virnenburgische (die) Weide anders, nämlich von der Mark bei der Windmühle auf den grasigen Weg, herab auf den dritten Reeg (Rain) auf den Neumorgen (Flur 2: »In den neun Morgen«), von da über Eithumbges Sühr, von der Sühr die Anwend bei dem Kreuz beim Heiligenhäuschen, dann den Weg oder Straße nach auf die hinderste Anwend«. Vgl. die Grenzumschreibung des Kirchspiels Retterath (Karte von 1705) in: Vierteljahrsbl. Trier, Heft 2, 1981.

20) Vom Höchstberg bis zur Schönbacher Mühle ist der Grenzverlauf weitgehend identisch mit jenem der heutigen Regierungsbezirke Trier und Koblenz.

21) Heute noch im Dialekt: »Zenze Wiß«.

22) Flurbezirk »Wolfskaul« siehe: TK 5708, Kaisersesch.

23) Reeg (im Dialekt »Rääch« oder »Reach«): Ein sich lang hinziehender Abhang.

24) Anmerkung im Text: »Allhier ist angezeigt, daß die Trierischen den alten Weg samt dessen Reeg umgeackert und den Weg ins Kölnische getrieben haben«.

25) »Eppertsberg« südlich von Höchstberg; TK 5708, Kaisersesch. Anmerkung im Text: »Die Possessores (Besitzer) der Epperter Länderei, ad (an) 400 Morgen plus minus (mehr oder weniger), gestehen, davon nach Koblenz die Ritter-Simpeln (Steuern) zu zahlen, sind aber im Kölnischen gelegen«.

26) Die Endert (hier: »Ennert«) entspringt in der Gemarkung Höchstberg (Flur 9 + 10: »In der Ennert«).

27) Heute noch im Dialekt: »Koppisch Bua«.

28) Heute noch im Dialekt: »Künnijert«.

29) Hier wird eindeutig darauf hingewiesen, daß sich die Gerichtsstätte (d. h. der Galgen) des kurtrierischen Amtes Ulmen auf dem 549 m hohen Jakobsberg (südlich von Kötterichen) befand. Der Galgen des Schultheißenamtes Uersfeld/Uess stand hingegen auf dem 1,3 km entfernten Galgenberg (554 m) zwischen Kötterichen, Gunderath und Horperath.

30) Heute noch im Dialekt: »Brante Bösch«; siehe auch TK 5707, Kelberg, »Branderbusch«.

31) Gemarkung Berenbach, Flur 4: »In der Dombach« (Dialekt: »En da Dummecht«).

32) Zwischen Furth und der Schönbacher Mühle wird der Ueßbach zur Grenze (siehe: TK 5707, Kelberg)

33) Sowohl die Karte von 1732 als auch die Grenzbeschreibungen weisen eindeutig aus, daß die Schönbacher Mühle auf dem Gebiet des kurkölnischen Amtes Nürburg lag. Andererseits existiert im Landeshauptarchiv Koblenz ein Lehnsvertrag von 1511, dem zu entnehmen ist, daß der damalige Betreiber der Mühle seine Abgaben an das kurtrierische Amt Daun zu entrichten hatte und die Schönbacher Mühle somit im Besitz des Kurfürsten von Trier war. Diese Verhältnisse sind, auf den ersten Blick betrachtet, etwas verwirrend. Die damalige Besitzsituation klärt sich jedoch auf, wenn man ein Beispiel aus unserer Zeit heranzieht: So gibt es heute beispielsweise Deutsche Personen, die in der Schweiz ein Haus besitzen. Das Haus steht dann zwar auf schweizerischem Hoheitsgebiet, der Besitzer, der auch die Miete einnimmt, ist jedoch ein Ausländer. Ein ähnlicher Sachverhalt herrschte seinerzeit auf der Schönbacher Mühle.

34) Heute noch im Dialekt: »Pinke Wääch«.

35) Heute noch im Schönbacher Dialekt: »Eh Wääch«

36) Noch in den 1920er-Jahren soll ein Kreuz am »Eheweg«, zwischen der heutigen B 257 und dem jetzigen Wasserhäuschen gestanden haben. Ob es sich dabei um das im Text erwähnte »Servas Kreuz« handelte konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

37) Hier handelt es sich offenbar um den heutigen »Kreuzberg« (516,5 m) zwischen Utzerath, Schönbach und Berenbach.

38) Anmerkung im Text: »Von dieser Länderei und (diesen) Gewanden, auf etliche 100 Morgen sich betragend, sollen erst von kurzer Zeit her Simpeln (Steuern) nach Koblenz gezahlt werden, (die) Uersfelder Schultheißen darin ca. 1,5 Morgen zur Bestallung haben. Obschon gefordert, davon jedoch nichts gezahlt hat.«

39) Den Namen »Wääsch-Steen« gibt es heute noch im Utzerather Dialekt. Es wird damit ein kleiner Flurbereich dicht am Utzerather Bach gekennzeichnet.

40) Die Flurbezeichnung »Wolfskaul« (nordwestlich vom Utzerather Bahnhof) gibt es heute noch.

41) Heute noch im Dialekt: »Bääscheld« (Gemarkung Hörschhausen).

42) Im Gefeiter Dialekt heute noch: »Lehmkaul«.

43) Mit der Trierischen Straße bzw. alten Straße ist wohl der heutige »Karl-Kaufmann-Weg« (auch »Römerstraße« oder »Ferkelsstraße«) gemeint.

44) Im Katzwinkler Dialekt heute: »Schott Heck« (Flur, »Scheidheck«).

45) Von der Einmündung in die »Trierische Straße« durch das »Maarholz« bis in den Kortenbüsch verlief die Grenze entlang der alten Römerstraße (vgl. TK 5707, Kelberg).

46) Auf der Grenzkarte von 1732 sind im Bereich der Pilgerstraße (nur teilweise mit der alten Römerstraße identisch!) viele Wegekreuze eingezeichnet, von denen keines mit einem speziellen Namen versehen ist. Auch der Name »Afelskreuz« wird weder in den Grenzbeschreibungen noch auf der Karte erwähnt. Möglicherweise handelt es sich bei einem großen Teil der abgebildeten Kreuze um sogenannte Pilgerkreuze, die von Wallfahrern aufgestellt wurden. Noch bis in die Mitte der 1960er-Jahre stand ein steinernes Pilgerkreuz am alten Pilgerweg ca. 1 km südwestlich von Gefell und 500 m östlich des Berges »Kapp« (589,6 m). Dieses Kreuz, welches auch auf der Tranchot-Karte (1803-1813) eingezeichnet ist, trug folgende Inschrift: »Ihr Pilgervon Sinzig denkt an mich und betet für mich«.

47) Heute: »Kortenbüsch« (siehe: TK 5707, Kelberg)

48) Die »Graue Straße« zweigt im »Kortenbüsch« von der alten Römerstraße nach rechts ab, in Richtung Hochkelberg. Sie verlief entlang den Hügelgräbern an der Gemeindegrenze Köttelbach/ Mosbruch (vgl. Trierer Zeitschrift 1980/81, 431, Mosbruch 1).

49) Die alte Straße Kelberg-Uess (L101) kreuzt die ehemalige »Graue Straße« auf Höhe 567,2 m. Die Autostraße Kelberg-Ulmen (B 257) durchschneidet die »Graue Straße«, die damit an der Schnittstelle nicht mehr passierbar ist (siehe: TK 5707, Kelberg).

50) An der Kreuzung der »Grauen Straße« mit dem von Mosbruch nach Köttelbach führenden Weg befand sich der »Graue Baum«. Die Flurbezeichnung »Am Graubaum« (Köttelbach, Flur 5 bzw. Mosbruch, Flur 6) sowie die Dialektbezeichnung »Schroh Boom« weisen heute noch darauf hin.

51) Köttelbach, Flur 3: »Im Scheidchen«.

52) Alois Mayer in: JB Daun 1984, S. 240ff, Hochgerichts- und Grundrechte im Amt Daun; ein Weistum aus d. J. 1466.

53) Erich Mertes in: Landeskundl. Vierteljahrsbl., Heft 2,1981, S. 16ff, Grenzumschreibung und Weistum des Kirchspiels Retterath in der Grafschaft Virneburg, 1553-1703.