Kulturgüter im Landkreis Daun für heute und morgen uns anvertraut

Vorwort

In den letzten Jahren ist viel über Denkmalschutz und Denkmalpflege geschrieben worden. Auch der Landkreis Daun hat nicht abseits gestanden, wenn es darum ging, seine Bürgerinnen und Bürger über dieses für sie wichtige und hochaktuelle Thema zu informieren. Die Kreisverwaltung hat kontinuierlich und in den verschiedensten Formen Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Der Erfolg dieser Informationsdienste ist heute deutlich zu spüren; er drückt sich in dem veränderten, verbesserten Bewußtsein einer breiten Bevölkerungsschicht um den hohen Wert unserer Kulturgüter aus.

Heute gilt es nicht nur, Fehler der Vergangenheit zu beklagen, sondern es kommt meiner Meinung nach in erster Linie darauf an, den Blick nach vorn zu richten. Wir müssen uns gemeinsam bemühen, alles historisch Erhaltenswerte, das verblieben ist, vor dem Verlust zu bewahren.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind Themen, die alle angehen; sie berühren unseren Lebensraum. Und weil dies so ist, habe ich das Redaktionskollegium unseres Heimat Jahrbuches gebeten, Kulturdenkmäler der Heimat zu dokumentieren. Beginnend mit dem Jahrbuch 1988 werden den Freunden unserer Jahrbücher jedes Jahr ausgesuchte, denkmalwerte Objekte der verschiedenen Art aus allen Dörfern einer ganzen Verbandsgemeinde vorgestellt; den Anfang macht die Verbandsgemeinde Obere Kyll. Nachher - in fünf Jahren - sollen die einzelnen Dokumentationen zusammengefaßt in Form eines Sonderdrucks erscheinen, der von allen Interessierten erworben werden kann.

Gewiß werden Sie Verständnis dafür haben, daß es in diesem Rahmen nicht möglich ist, eine lückenlose Denkmaltopographie zu präsentieren. Aus redaktionellen Gründen ist die zahlenmäßige Beschränkung unvermeidbar. Und deswegen ist auch in der Auswahl der Objekte nicht unbedingt eine Wertigkeit zu sehen; viele andere Baudenkmäler sind gleichwertig.

Ich freue mich, daß ich diese Dokumentationsreihe in den Reigen der bewußtseinsbildenden Schriften einfügen kann. Ich wünsche allen verehrten Leserinnen und Lesern, daß ihnen auch diese Beiträge zu einer unterhaltenden und anregenden Lektüre werden.

Karl-Adolf Orth

Landrat des Kreises Daun

 

Allgemeines, Begriff des Kulturdenkmals

Wir Zeitgenossen sind's nicht, die Denkmalschutz und Denkmalpflege erfunden haben. Generationen vor uns haben sich bereits mit dieser Materie befaßt. Das ist unser Glück, sonst wären wir nämlich an Kulturwerten ein Stück ärmer. Und das ist auch einer der wichtigsten Gründe, unseren Nachkommen das kulturelle Erbe der Vorfahren zu erhalten.

»Jede Generation muß es von neuem lernen: Sie ist nur ein Glied in der Kette, nicht der Endpunkt der Geschichte. Sie hat Pflichten des Erhaltens und Weitergebens, von deren Erfüllung die später Kommenden abhängig sind. Keiner Generation ist es erlaubt, mit dem Erbe der Vergangenheit beliebig zu schalten. Es ist nicht allein ihr Erbe.«

So ist im Memorandum des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz zur Lage des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in der Bundesrepublik Deutschland zu lesen. Treffender vermag man es wohl kaum auszudrücken.

Der Begriff des Kulturdenkmals hat sich nur langsam entwickelt. Das rheinland-pfälzische Denkmalschutz- und -pflegegesetz vom 23. März 1978, neu gefaßt am 27. Oktober 1986, erklärt ihn so:

»Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit,

1. die

a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,

b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder

c) Kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind und

2. an deren Erhaltung und Pflege

a) aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen,

b) zur Förderung des geschichtlichen Bewußtseins oder der Heimatverbundenheit oder

c) zur Belebung und Werterhöhung der Umwelt

ein öffentliches Interesse besteht. 

Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse, Spuren oder Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde oder des pflanzlichen oder tierischen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege ein öffentliches Interesse besteht.«

An den nachgenannten Beispielen soll der Denkmalbegriff verdeutlicht werden. Kulturdenkmäler - das Gesetz unterscheidet zwischen unbeweglichen und beweglichen - können sein:

Unbewegliche:

Burgen und Schlösser (auch Ruinen), Kirchen und Kapellen, Heiligenhäuschen, Wegekreuze und Bildstöcke, Schulhäuser, Pfarrhäuser, Bauernhäuser der verschiedenen Bauformen, Mühlen, Backhäuser, Brunnen, Brücken, Bahnhöfe, Handwerksbauten (z. B. Schmiede, Gerberei), Industriebauten (z. B. Bergwerk), Bodendenkmäler (z. B. römische Hügelgräber, keltische Ringwälle).

Bewegliche:

Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Plastiken), echte Stilmöbel, Takenplatten, alte Einrichtungsgegenstände und Handwerksgeräte, Sammlungen (z. B. Steinwerkzeuge, römische Münzen, Keramik aus der Vor- und Frühzeit, dem Mittelalter).

Der Denkmalbegriff wurde in unserer Zeit ganz wesentlich erweitert. Früher hielt man nur Objekte aus dem Feudalkreis, also nur »größere Dinge«, für rechtlich schützenswert. Außerdem mußten sie gleichzeitig Kunst sein. Für die bürgerlichen und bäuerlichen Denkmäler begannen sich die Wissenschaftler erst ganz allmählich zu interessieren. Danach nahm sie auch der Staat gesetzesmäßig in Schutz.

Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg

In der Nachkriegszeit haben wir uns an Kulturdenkmälern arg versündigt. Es war die Zeit der Wiederaufbauphase, der hektischen Bautätigkeit der 1960er und 1970er Jahre. Ein großer Teil alter Bausubstanz wurde abgebrochen und umgebaut. Dadurch ist bei weitem mehr zerstört worden, als durch Kriegshandlungen. Wir möchten es dahingestellt sein lassen, ob dies für die Städte zutrifft. Auf den ländlichen Raumund damit auf den Kreis Daun bezogen, halten wir diese Aussage für absolut zutreffend. Die alten Dörfer mit ihrem gewachsenen Bestand bäuerlicher Architektur haben in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg mehr und mehr ihr Gesicht verloren. Das Ortsbild ist fremd geworden, das Charakteristische eines Ortes vielfach verloren gegangen, ein Dorf sieht fast aus wie das andere.

Fragt man nach den Gründen einer solch beklagenswerten Entwicklung unseres Lebensraumes, so wären derer viele und recht unterschiedliche zu nennen. Beispielhaft sollen hier aufgezählt werden:

- Der tiefgreifende Strukturwandel der Landwirtschaft.

Die Bauten des traditionellen Dorfes, hauptsächlich die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude, wurden zunehmend für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht und deshalb zu Wohnräumen umgebaut. Zahlreiche Gebäude verfallen.

- Die Sehnsucht nach dem Modernen.

Der Wunsch, alte Wohnhäuser durch moderne zu ersetzen, war weit verbreitet. Der Drang vieler Bauwilligen, ihren guten alten Häusern und damit ihren Dörfern ein städtisches Gepräge zu geben, scheint auch heute noch nicht unterbunden zu sein. Dies kann man sogar verstehen, wenn die Geschichte der Eifeler berücksichtigt wird. Nur wurde leider allzuoft übersehen, daß es sich gerade in alten Häusern, wenn sie fachgerecht restauriert sind, angenehm leben läßt.

- Die Vorherrschaft des Verkehrs.

Das Zeitalter der Massenmotorisierung brach an. Alles schien den Fahrzeugen weichen zu müssen. Es galt als selbstverständlich, daß alte Häuser zu verschwinden hatten, wenn neue Verkehrsflächen geschaffen werden sollten. Die Ortsdurchfahrten konnten nicht breit und gerade genug sein. Genau diese Strecken haben die Verkehrssicherheit in den Dörfern nicht erhöht.

- Die mangelnde Kenntnis der Handelnden.

Nicht wenige Verluste und Schäden an Kulturdenkmälern sind auf unzulängliche Kenntnisse der Handelnden - der Eigentümer, der Architekten, der Handwerker - zurückzuführen. Die Ursachen sind in der Ausbildung zu suchen, das Handwerk hatte sich in diesen Jahrzehnten auf Neubautätigkeit eingestellt. Lange Zeit mangelte es an der nötigen Grundinformation aller Bevölkerungskreise.

- Der Fortschritt der Technik.

Hoch- und Tiefbaumaßnahmen tasten, begünstigt durch den Stand der Technik, seit über zwei Jahrzehnten in einem zuvor nie gekannten Ausmaß die archäologischen Fundstätten (Bodendenkmäler) an. Auch die Technisierung der Land- und Forstwirtschaft trägt zu diesem Zerstörungsprozeß in beträchtlichem Maße bei.

Um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen, muß betont werden:

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann man niemandem einen Vorwurf machen, wenn er sich nicht »denkmalgerecht« verhalten hat. Die wenigsten Bürger waren sich ihrer Fehler bewußt. Was sie taten oder unterließen, entsprach dem Zeitgeist, was immer man hierunter verstehen mag. Wer allerdings heute noch nicht begriffen hat oder nicht begreifen will, worum es geht, dem muß man in angemessener Form und mit allen legalen Mitteln beizukommen versuchen.

Die Situation heute

Was das Gebiet des Landkreises Daun angeht, so gibt es leider auch hier viele Dörfer, in denen nur noch wenig historische Bausubstanz vorzufinden ist. Und es könnte eine ganze Reihe Dörfer aufgezählt werden, die - vielleicht außer der Kapelle - keine Gebäude mehr aufzuweisen haben, die die rechtlichen Kriterien eines Kulturdenkmales erfüllen. Die Baukultur hat sich derart entwickelt, daß Fachleute von einer »drohenden Verflachung der Kulturlandschaft und der Aufhebung regionaler Bautradition« sprechen. Gewiß ist nichts dagegen einzuwenden, daß jede Zeit ihren eigenen Baustil prägt, im Gegenteil, das sollte so sein. Es ist auch nicht die Aufgabe der Denkmalpflege, die zeitgenössische Architektur zu beeinflussen. Zu fordern ist jedoch, daß im Umfeld von Baudenkmälern Neubauten auf das Bestehende gebührende Rücksicht nehmen. Und genau dies geschieht in einer Vielzahl von Fällennicht, Neubauten oder Umbauten in der Umgebung von Kulturdenkmälern passen sich diesen in keiner Weise an und drängen sie damit in eine museale Rolle. Die verschiedensten Bauformen wirken fremd und eintönig. Architektonische Scheußlichkeiten sind gar nicht so selten, nostalgischer Firlefanz rundet oft das Bild ab.

Dies ist eine erschreckende Bilanz. Aber es gibt nicht nur Beklagenswertes zu berichten, sondern auch Erfreuliches. Nicht alle Kulturdenkmäler wurden zerstört. In vielen Orten dürfen sich Bewohner glücklich schätzen, wertvolles bauliches Kulturgut ihr eigen zu nennen. Verglichen mit dem, was wir einst besaßen, ist wenig übriggeblieben, doch von der Zahl der Objekte her ist noch historische Bausubstanz vorhanden und es lohnt sich, ihren Erhalt zu fördern.

Um nicht mißverstanden zu werden: Die Rede ist hier von denkmalwerten Objekten, also Gebäuden, die gesetzliche Merkmale eines Kulturdenkmales aufweisen. Daneben existieren fast überall alte und ältere Bauwerke, die nicht zu diesen gesetzlich zu schützenden Bauten gehören, aber trotzdem erhaltenswert sind, weil sie das Ortsbild stark prägen oder einfach deshalb, weil sie schön sind.

In den letzten Jahren ist im kulturellen Bereich Denkmalpflege vieles besser geworden. Das ist zum Teil die Folge der verstärkt und permanent betriebenen Öffentlichkeitsarbeit. Daraus erklärt sich, daß die unglückliche Entwicklung der vorherigen Jahrzehnte weitgehend gestoppt werden konnte. Die Fälle unbedachter Zerstörung historischen Kulturgutes sind seltener geworden. Alle haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.

Die Aufgaben des Denkmalschutzes

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - so sagt es das Gesetz - ist es, »die Kulturdenkmäler zu erhalten, zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, Gefahren abzuwenden und sie zu bergen«. Die Aufgaben werden in vielfältiger Form wahrgenommen, zum Beispiel durch das Erfassen der denkmalwürdigen Objekte, die Durchführung der förmlichen Unterschutzstellungsverfahren, die Beratung der Denkmaleigentümer, die Öffentlichkeitsarbeit, Gewährung freiwilliger Kostenzuschüsse im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.

Die vom Gesetzgeber gewollte förmliche Unterschutzstellung aller Kulturdenkmäler (sie geschieht durch behördlichen Bescheid) ist zweifellos berechtigt und in vielen Fällen, weil dem Denkmal akute Gefahr droht, auch eilig. Sie sollte jedoch nicht im Vordergrund aller Bemühungen um den Erhalt der Kulturdenkmäler stehen. Weitaus wichtiger als amtliche Bescheide ist die Beratung der unmittelbar Betroffenen, der Denkmaleigentümer, der Architekten, nicht zuletzt der Personen, die politische Verantwortung tragen.

Die Aufgaben werden von staatlichen, kommunalen und kirchlichen Denkmalbehörden, aber auch von anderen Institutionen und Personen (z. B. Handwerkskammern, ehrenamtlichen Denkmalpflegern) wahrgenommen. Vieles von dem, was der Kreisverwaltung Daun als der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgetragen wurde oder was sie selbst initiiert hat, wurde in den vergangenen Jahren getan. Außer den reinen Verwaltungsarbeiten wurde einerseits der Beratungstätigkeit Priorität eingeräumt, andererseits die Öffentlichkeitsarbeit in vielfältiger Form betrieben wie die Ausstellung »Unser Dorf soll leben«, Presseinformationen in Bild und Text, Dia-Reihe mit Textbegleitbuch »Das Dorfbild im Kreis Daun«, Broschüre »Kulturgüter in unserer Hand« und neuerdings im Arbeitskreis Eifeler Museen Basteibögen »Hausformen der Eifel«.

Den hervorragenden Stellenwert der Denkmalpflege möge man auch daran erkennen, daß sie ein nicht wegzudenkender Bestandteil der populären Dorferneuerungskampagne ist. Wie wichtig es ist, einer Entwicklung massiv und mit allen erdenklichen Mitteln entgegenzusteuern, die unsere in vielerlei Hinsicht lädierten Dörfer vollends kaputtzumachen droht, braucht an dieser Stelle wohl nicht mehr begründet zu werden. Zudem ist die Arbeit im Denkmalbereich auch ein Wirtschaftsfaktor, der an Bedeutung gewinnt.

Die Pflichten der Denkmaleigentümer

Die Haltung der Eigentümer zu den Unterschutzstellungen ihrer Kulturdenkmäler ist recht verschieden. Die einen nehmen sie widerspruchslos hin, andere lehnen sie ab, wieder andere verlangen sie sogar. Vielfach ist die unzureichende Kenntnis der Rechtsfolgen der Grund für die Ablehnungshaltung, nicht selten auch die Furcht vor einer Rechtsbeschränkung.

Natürlich engt die förmliche Unterschutzstellung den Denkmaleigentümer in seinen Rechten ein und legt ihm gewisse Pflichten auf. Dies resultiert aus dem Grundsatz der Sozialbindung des Eigentums nach dem Grundgesetz. Ein Rechtsstaat, der das Eigentum seiner Bürger in so hohem Maße schützt, wie das die Bundesrepublik Deutschland tut, muß eben von diesen Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen verlangen.

Es ist zu fragen, ob die Furcht vor Unterschutzstellung begründet ist? Sie ist es nicht! Das hat die Praxis gezeigt. Mit dem Denkmalschutz-und -pflegegesetz läßt sich auch für Denkmaleigentümer recht gut leben. Das liegt nicht allein an der maßvollen Gesetzeskonstruktion, sondern entscheidend an der maßvollen Gesetzesanwendung, genauer gesagt, an der fortwährenden Kompromißbereitschaft der Denkmalbehörden, die Denkmalpflege lebt geradezu davon. Ohne sie wäre eine gedeihliche Arbeit zum Scheitern verurteilt. Kompromißbereitschaft wird den Behörden vor allem beim Umbau und bei der Restaurierung abverlangt. Denn oberstes Ziel einer vernünftigen Denkmalpflegearbeit muß sein, eine sinnvolle Nutzung für die historischen Gebäude zu finden. Dies ist die beste Gewähr für deren dauerhafte Bestandssicherung. Die Kulturdenkmäler sollen keine Museen sein, sondern den heutigen Lebensbedürfnissen dienen.

Alles hat zwei Seiten. Den tatsächlichen oder vermeintlichen Nachteilen stehen spürbare Vorteile gegenüber, der Besitz eines wertvollen Kulturobjektes, Steuervergünstigungen, eventuell öffentliche Kostenzuschüsse.

Impressum

Der Beitrag, Kulturgüter im Landkreis Daun für heute und morgen uns anvertraut, ist eine Fortsetzungsserie des Heimatjahrbuches Daun.

Der Einführungstext ist von Franz-Josef Ferber, Daun

Die Bildtexte von Manfred Simon, Daun Fotos: Dr. R. Steffens, Berenbach und Manfred Simon, Daun

Jünkerath ist auch bauhistorisch durch die ehemalige Gewerkschaft (heute Mannesmann-DEMAG-Werk) und durch die Eisenbahn geprägt worden. Hierbei ist u. a. auf die ehem. Eisenbahnersiedlung, den Bahnhof und auf das barocke Verwaltungsgebäude der Fa. Mannesmann-DEMAG zu verweisen. Das Foto zeigt ein früheres Dienstgebäude der Eisenbahn in der Koblenzer Straße.

2geschossiges früheres Bauernhaus in Glaadt. Der unter Denkmalschutz stehende stattliche Bau wurde 1860 errichtet und weist noch typische Baudetails wie Sprossenfenster und Sandsteingewände an den Tür- und Fensteröffnungen auf.

Eifeler Kniestockhaus aus dem Jahre 1898 in Esch. Dieses frühere und unter Denkmalschutz stehende Bauernhaus wurde vorbildlich restauriert.

Ehemalige Schule  in Feusdorf aus dem Jahre 1900. Das Gebäude beeindruckt besonders durch die klassizistische Fassadengestaltung.

2geschossiges Gebäude in Stadtkyll (Raiffeisenplatz) aus dem Jahre 1853. Leider entsprechen nicht alle Gebäude am Ftaiffeisenplatz den Anforderungen einer ortsgerechten Baugestaltung.

Das Foto zeigt ein nahezu unverändertes Eifeler Kniestockhaus in Schönfeld. Im Innern des Wohntraktes ist noch eine offene Küche mit einem Backofen, der die Jahreszahl 1737 trägt zu finden.

Die aus dem trühen 70. una. stammende St.-Hubertus-Kapelle in Birgel wurde von den Grafen Manderscheid-Blankenheim erbaut. Besonders beeindruckend sind die Sterngewölbe in Chor und Schiff, die Glocke aus dem Jahre 1691 und das spätgotische Portal mit dem Wappen der Erbauer.

Auch Bahnhöfe, wie hier in Lissendorf gelten als Baudenkmäler. Sie sind architektonische Zeugnisse der infrastrukturellen Erschließung der Eifel durch die Eisenbahn.

Bei diesem Gebäude in Hallschlag handelt es sich um ein sog. Trierer Haus aus dem Jahre 1833. Dieser Bautyp wurde in der Zeit von etwa 1800 bis 1914 gebaut.

Das Foto zeigt ein bäuerliches Anwesen in Ormont, 1791 erbaut. Die Gestaltung der Fenster- und Türeinfassungen deutet auf eine barocke Bauweise hin. Es ist das älteste Gebäude im Ort.

Eine Rarität besonderer Art ist die Statue Hlg. Johannes Nepomuk in Auel. Es handelt sich hierbei um eine Vollplastik aus heimischem Sandstein, die wahrscheinlich im Jahre 1763 von Johann Michael Baur gestiftet und auf der Brücke über den Tiefenbach aufgestellt wurde. Der ehemalige österreichische Oberst und spätere Aueler Pfarrer Baur machte sich auch um die Kirche in Auel verdient. In den Jahren 1881 und 1952 wurde die Sandsteinstatue des H Ig. Johannes Nepomuk restauriert. Johannes Nepomuk gilt als Brückenheiliger, da er als Opfer des Beichtgeheimnisses 1393 von der Karlsbrücke in Prag in die Moldau gestürzt wurde.

In Reuth wird deutlich, wie stark der Rückgang an alter und erhaltenswerter Bausubstanz mancherorts ist. Auch das hier abgebildete Gebäude aus dem Jahre 1901 wurde bereits verändert.

Als hochwertiges Baudenkmal stellt sich das Pfarrhaus in Staffeln dar. Der hintere Gebäudeteil verfügt noch über gotische Stilelemente des 16. Jhd. Wohl in der 1. Hälfte des 18. Jhd. wurde der vordere Trakt erbaut; hierauf deutet das Eingangsportal mit einem Abtswappen und der Jahreszahl 1737 hin.

An diesem stattlichen Haus in Schüller aus dem Jahr 1914wird die Anlehnung an den Klassizismus deutlich. Bemerkenswert ist die gradlinige Symmetrie der vorderen Fassade.

Mit der Kapellein Gönnerdort aus dem frühen 19. Jhd. hat es eine besondere Bewandtnis: Trotz Mangel am notwendigen Geld begann die Gemeinde mit dem Bau einer neuen Kapelle, wogegen der Dauner Landrat eingeschritten sei. Gegen alle Schwierigkeiten wurde der Bau aber doch vollendet.

Die St.-Hubertus-Kapelle in Niederkyll ist ein spätgotischer Bau aus der Zeit um 1600, der malerisch auf einer Anhöhe an der Kyll liegt.

Dieses bäuerliche Anwesen in Kerschenbach konnte bis heute sein historisches Erscheinungsbild bewahren, es wurde 1777 erbaut. Interessant ist das barocke Sandsteingewand mit Heiligennische an der Eingangstür.

An intakter historischer Bausubstanz ist außer einem Trierer Haus in der Hauptstraße 35 und einigen Wegekreuzen in der grenznahen und landwirtschaftlich geprägten Ortschaft Scheid nichts mehr vorhanden.

Leider wurde im Jahre 1965 auch die kath. Filialkapelle aus dem 18. Jhd. abgebrochen. Sie stand einer neuen Straßenführung im Wege.

Als für die Denkmalpflege interessante Bausubstanz sind auch die Reste des grenznah verlaufenden ehemaligen Westwalls zu bewerten. Bereits im Jahre 1934 begann man unter strengster Geheimhaltung mit der Planung des sogenannten »Limes-Programmes«, das den Bau einer militärischen Befestigungsanlage an der Westgrenze des Deutschen Reiches vorsah. Mit dem Bau selbst wurde im Jahre 1938 begonnen. Bei Kriegsausbruch war die Anlage sozusagen »verteidigungsfähig«. Nach dem II. Weltkriege erfolgte weitestgehend die Zerstörung des Westwalls.

Unser Foto zeigt einen Abschnitt des Westwalles mit einer 5reihigen Höckerlinie (Panzersperren) südwestlich von Scheid. Verbunden mit diesem mahnenden Relikt aus jüngerer Vergangenheit ist die Hoffnung auf eine friedvolle Zukunft zwischen den Völkern.

Unter einem Wust von Dreck und Steinen« - so stellte sich die Schloßruine Jünkerath bis zum Beginn der Freilegungs- und Restaurierungsarbeiten im Jahre 1983 dar.

Das Schloß wurde 1726-35 anstelle einer Wasserburg nach den Plänen des französischen Architekten Philippart unter Graf Franz Georg von Manderscheid-Blankenheim erbaut. Bereits zwei Jahre nach der Fertigstellung wurde es durch Blitzschlag vernichtet. Abbrucharbeiten und Kriegseinwirkungen bewirkten eine weitere Dezimierung der Bausubstanz. Seit 1982 ist der Kreis Daun Eigentümer der Schloßruine. Dank des vorbildlichen Engagementes des Eilelvereins -Ortsgruppe Jünkerath - und unter Mitarbeit von ABM-Kräften konnte ein großer Teil des zugeschütteten Mauerwerkes freigelegt und gesichert werden.

Das Foto zeigt den mit Kreis- und Landesmitteln restaurierten Nordturm des Jünkerather Schlosses.