Der Fischweiher zu Bruchhausen

Erich Mertes, Kolverath

 

Im Raum der heutigen Verbandsgemeinde Kelberg gab es schon in der Feudalzeit (vor 1794) eine Anzahl von Fischweihern. Sie gehörten den jeweiligen Feudalherren, die sie durchgängig an Meistbietende verpachteten. Einige Weiher sind uns namentlich bekannt.

Zunächst in der Gemarkung Borler zwei ehemalige Fischweiher, die zu Haus und Hof Heyer gehörten 1) dann der 100 Morgen große Mos-brucher Weiher 2), der Virneburger Weiher zu Lirstal3) der Weiher im Wald Etscheid am Oberlauf des Arbacher Baches, bei der Franzenmühle (Virneburg), der Virneburger Weiher in der Gemarkung Retterath, dessen genaue Lage noch unklar ist 4).

Der Bruchhauser Fischweiher im Winter 1987. Lage: an der alten Straße Mannebach - Welche-rath. Im Hintergrund Häuser von Bruchhausen.

Diese Auflistung ist noch unvollständig.

Am 28. März 1789 wird im Namen des Kölner Kurfürsten 5) der Bruchhauser Weiher am Winsbach 6) auf 12 Jahre an Bernhard Retterath verpachtet. Die Pacht beträgt 18 Reichstaler jährlich, zahlbar bei der Kellnerei des Amtes Nürburg in Adenau. Das war viel Geld, und entsprechend hoch muß der Ertrag der verkauften Fische aus dem Weiher gewesen sein. Ziehen wir einen Vergleich: Im Trierischen kostete 1790 ein Malter Korn 7) vier Reichstaler. Die 18 Reichstaler Pacht waren also der Gegenwert von 4 /2 Malter Korn trierisch. Auf einem Morgen besten Ackerlandes erwirtschafteten unsere Vorfahren im Jahresdurchschnitt der Dreifelderwirtschaft maximal 2 1/4 Malter Korn. Die Pacht für den Fischweiher von Bruchhausen war also so viel, wie ein Landwirt aus zwei Morgen an Korn herausholte.

Heute erwirtschaftet ein Bauer aus zwei Morgen Ackerland 40 Zentner Korn. Das macht bei einem Preis von 20 DM/Zentner insgesamt 800 DM/Jahr. Dieser Betrag wäre bei unserem Vergleich an jährlicher Pacht anzusetzen. Die Maßunterschiede der einzelnen Herrschaften können wir bei diesem Näherungsvergleich nach Trierer Maß außer acht lassen, denn das Verhältnis bliebe in etwa gleich8'.

Der Pachtvertrag zwischen der kurkölnischen Hofkammer in Bonn und dem Pächter Bernhard Retterath begann am 1. April 1789 und sollte am gleichen Tag des Jahres 1801 auslaufen. Er konnte zur Halbscheid 9) gekündigt werden, also 1795. Aber dazu kam es nicht mehr, denn im Oktober 1794 eroberten die Revolutionstruppen Frankreichs unsere Gegend und verwarfen die alte Feudalordnung.

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Der wüste Bruchhausener Fischweiher 1987. Er liegt dicht an der alten Mannebacher Straße nach Welcherath, in der heutigen Gemeinde Reimerath. Der Weiher hatte Wasserzulauf vom Winsbach und einigen Nebengewässern, Im Hintergrund liegt Brücktal.

 

Quelle: LHAK, 2, 2270

Anmerkungen:

1) Trierer Zeitschrift, 43744. Jahrgang, 1980/81, 413.

2) Siehe Heimatjahrbuch des Kreises Mayen 1957, S. 99ff; JB Daun 1982, 93f; Eiflia illustrata, Band 2, Der Kreis Daun, S. 248, Osnabrück 1982; Sagen, Geschichte, Brauchtum aus der VG Kelberg, S. 118, Daun 1986.

3) Chronik Lirstal, S. 8ff.

4) tm Jahre 1683 waren in der Grafschaft Virneburg insgesamt fünf Fischweiher in Betrieb. Einer davon wurde in der Gemarkung Retterath 1662 verpachtet. S. Landeskundi. Vierteljahrsbl. Trier, Heft 3/1984, S. 86ff.

5) Maximilian Franz, jüngstes Kind der Kaiserin Maria Theresia, Erzherzog von Österreich, Erzbischof und Kurfürst von Köln (1784 -1801). Am 3. Okt. 1794 flüchtete er vor den frz. Revolutionstruppen zurück an den kaiserlichen Hof in Wien.

6) TK 5607 Adenau: r 68750, h 75800; Flur 2, Gemarkung Reimerath-Bruchhausen: Auf dem Weiher-Stück; Im Weiherpesch.

7) Korn — Roggen

8) Das Ertragsverhältnis war früher 1:4 (Aussaat: Ernte), heute 1 :20. Für vier Malter Ertrag mußte früher also ein Malter Korn gesät werden. Für 20 Zentner Ertrag muß heute nur 1 Zentner gesät werden. Ein Trierer Malter Korn wog nach heutigem Maß 138,58 kg, also 2,7716 Zentner. Für diese Menge Aussaat erhielt man (rechnerisch) 11,0864 Zentner Korn-Ertrag. Die Auswirkung schlechter Jahre war weit schlimmer als heute.

9) Halbscheid = »Hällesched«, Hälfte, hier zur Hälfte der Laufzeit, also nach sechs Jahren.