Der Strotzbüscher Tumm

Ein römerzeitlicher Grabhügel mit außergewöhnlicher Grabkammer

Dr. Karl-Josef Gilles, Trier

 

Südlich von Strotzbüsch liegt nahe der Kreisgrenze in der Straßengabel zwischen B 421 (Richtung Hontheim) und der Landstraße nach Oberschleidweiler - für jeden Autofahrer kaum zu übersehen - ein mächtiger Grabhügel, der sich auch heute noch, obwohl er bereits lange ausgeraubt ist, als Ruhestätte eines wohlhabenden gallorömischen Großgrundbesitzers zu erkennen gibt. Leider ist das Schicksal dieses außergewöhnlichen Grabmals, das zu den bedeutendsten archäologischen Denkmälern im Kreis Daun zählt, bis heute beklagenswert. Vielleicht gehen daher von diesen Zeilen neue Impulse für dessen endgültige Sicherung aus. Der in der Flur »Hasselbüsch« bzw. »Strotzbüscher Turnen« gelegene Grabhügel (tumulus) war bereits im Jahre 1821 vom damaligen Landrat Avenarius untersucht worden und war die erste, von staatlicher Seite durchgeführte archäologische Untersuchung im Kreisgebiet. Seine Ausgrabung hat der Landrat wenig später ausführlich beschrieben und auch mit einer Zeichnung, die noch immer grundlegend ist, illustriert.

Schon damals wurde die etwa in der Mitte des Hügels errichtete Grabkammer und ihr Zugang vollkommen freigelegt. Da man jedoch weder in der gewölbten Kammer noch im Gang außer Füllerde etwas Zweckbestimmendes entdeckte, war man sich der Bedeutung dieser Anlage nicht klar geworden.

Der Hügel erreicht heute noch eine Höhe von 4 m und einen Durchmesser von mehr als 16 m. Von der westlichen Hügelperipherie führt in den am Hügelrand relativ steil ansteigenden Tumulus ein 5,7 m langer Gang, der im Hügelzentrum in einer kleinen, gewölbten Kammer mündet. Die 2,40 x 1,90 m große Kammer besteht aus paßgerecht zugehauenen, unvermörtelten Sandsteinblöcken. Die lichte Höhe des Raumes, dessen Wölbung heute teilweise zerstört ist, betrug ursprünglich 1,95 m. In einigen Quadern sind die Steinmetz- oder Firmenzeichen «VI« und »AM« eingemeißelt. Sie bieten Anhaltspunkte für die Herkunft der Sandsteinblöcke, welche sich vielleicht schon in naher Zukunft klären wird. Der Gang besteht dagegen aus zugehauenen Lavablöcken, die vermutlich in der Nähe von Gillenfeld abgebaut wurden. Der heute nicht mehr vorhandene Schlußstein, der Grabräubern den Zugang zur Grabkammer wie den wohl etwas reicheren Beigaben versperren sollte, bestand nach Angaben des Landrates wiederum aus Sandstein. Dennoch dürfte die Grabkammer, wenn wir die Ausführungen von Landrat Avenarius richtig interpretieren, bereits in der Antike ausgeraubt worden sein. Nach der geringen Größe der Kammer zu schließen, wird man sie nur für Brandbestattungen genutzt haben. Der Gang deutet darauf hin, daß es sich bei der Grabkammer um eine Familiengrabstätte handelte, in die nacheinander mehrere Bestattungen eingebracht wurden. Nach dem außergewöhnlichen Grabbau zu urteilen, der erst nach seiner Fertigstellung mit einem mächtigen Erdhügel überdeckt wurde, sollten auch die Beigaben opulenter gewesen sein und Grabräuber schon sehr früh interessiert haben.

Der Strotzbüscher Tumm im Jahre 1975. Deutlich s

Die Grabkammer im Jahre 1976. Der Boden ist mit Unrat übersät.

Grundriß und Längsschnitt durch die römische Grabkammer (nach Schannat und Barsch)

Nach den Grabungen von 1821 wurden Gang und Grabkammer teilweise wieder zugeschüttet. 1975 versuchte schließlich ein Landwirt, zur Arrondierung seines Ackerlandes, den Hügel, der damals noch nicht geschützt war, zu beseitigen. Mit einer Planierraupe ließ er die Peripherie des Hügels abtragen und machte mit dem Zerstörungswerk erst Halt, als er auf mächtige Quader stieß. Danach wurde das Rheinische Landesmuseum Trier von Dritten eingeschaltet. Gang und Kammer wurden erneut freigelegt, wobei allerdings festgestellt werden mußte, daß der Schlußstein und einige Decksteine des Ganges sowie das Gewölbe der Kammer teilweise zerstört waren. Um einer drohenden Anzeige zu entgehen, stimmte der Verursacher einer Wiederherstellung des alten Zustandes zu. Allerdings erfolgten diese Arbeiten nur halbherzig, wie besonders deutlich an der Ostseite des Hügels erkennbar, der dort an der Oberfläche mehrere (unantike) Abstufungen erkennen läßt. Ebenso entspricht die Abdeckung des Ganges nicht mehr dem alten Zustand. Zwar versuchte man, die bedeutende archäologische Stätte in einen würdigen, besichtigungsreifen Zustand zu versetzen, um damit die Öffentlichkeit vermehrt auf ihre Existenz aufmerksam zu machen, doch erfolgten auch diese Arbeiten nicht mit der notwendigen Konsequenz. Ein errichtetes Schutzdach, das das Innere der Grabkammer vor Witterungseinflüssen schützen sollte, war zu knapp angelegt und wies zudem keine Rinne zum Auffangen und Ableiten des Oberflächenwassers auf, so daß an bestimmten Stellen vermehrt Feuchtigkeit in die Quader dringt und im Winter zu erheblichen Frostschäden führt. Inzwischen ist auch die Dachpappe zerrissen, am Holzdach hat ein Fäulnisprozeß eingesetzt. Zwar bemüht sich die Gemeinde, seit der Hügel in ihr Eigentum übergegangen ist, die Kammer sauber zu halten, nachdem sie etwa ein Jahrzehnt lang Landstreichern als Unterkunft gedient hatte, doch sind diese Maßnahmen nicht ausreichend. Um der außergewöhnlichen Grabanlage den Stellenwert zu geben, der ihr eigentlich zukommt, sind öffentliche Mittel - hier sind Kreis und Verbandsgemeinde gleichermaßen angesprochen - unbedingt erforderlich.