Ein Standesamt stellt sich vor

Klaus Fügen, Mehren

 

Das Standesamt in seiner heutigen Form gibt es im Grundsatz bereits seit dem 1.1. 1876, also schon 112 Jahre. Durch das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. 2.1875 (Reichspersonenstandsgesetz) wurde die Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen allein in die Hände der vom Staat bestellten Standesbeamten gelegt. Dieses Gesetz brachte zwei ganz wesentliche Neuerungen: Einmal wurden für die Beurkundung des Personenstandes staatliche Register geschaffen; zum anderen wurde die obligatorische Zivilehe eingeführt, das heißt, seit dem Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes konnte eine gültige Ehe nur mehr vor dem Standesbeamten geschlossen werden.

Es sei daran erinnert, daß bereits die Französische Revolution die Einführung der Zivilehe und der Zivilstandsregister auf ihre Fahnen geschrieben hatte. Durch Gesetz vom 20. 9.1792 wurde in Frankreich beides eingeführt und in den »Code civil«, das Gesetzbuch Napoleons von 1803, übernommen. Da das ganze linke Rheinufer, also auch die Eifel, seit 1801 unter französischem Einfluß (Besatzung) stand, wurde es von den Änderungen betroffen. Aus diesem Grunde gab es in der Trierer Region bereits seit Anfang des vorigen Jahrhunderts Standesämter. Bis einschließlich 1814 wurden die Zivilstandsregister in französischer Sprache abgefaßt. Vorläufer der Zivilstandsregister sind die Kirchenbücher, die für das Kreisgebiet beim Bistumsarchiv in Trier lagern.

Das Standesamt Daun, das sich in dieser Ausgabe des Jahrbuches vorstellt, ist identisch mit dem Dienstbezirk der Verbandsgemeinde und umfaßt heute neben der Stadt Daun 38 Landgemeinden (= rd. 23 500 Einwohner). Es setzt sich zusammen aus den ehemaligen Standesämtern:

Dockweiler (1815-1931)

Sarmersbach (1800 - 1931)

Üdersdorf (1801 - 1931)

Weidenbach (1801 - 1931)

(Beide Ämter bildeten von 1931 -1971 (Territorialreform) das St. Amt Niederstadtfeld)

Strohn (1801 - 1841) - ab 1841 Anschluß an Gillenfeld und

Gillenfeld (1801 - 1971).

Für den Standesamtsbezirk Daun, der - orientiert an der Einwohnerzahl - mehr als 1/3 der Kreisbevölkerung ausmacht, sind 5 Standesbeamten bestellt. Die personelle Ausstattung im Sachbereich entspricht den Landesrichtlinien, nämlich eine Kraft pro 10 000 Einwohner. Im Prinzip hat sich das Standesamt seit der Einführung des Personenstandsrechts (1876) bis heute nicht gewandelt, wohl aber den geänderten Verhältnissen (z. B. hoher Ausländeranteil) angepaßt.

Weil aus Gründen des Datenschutzes nicht auf einzelne, besondere Ereignisse zurückgegriffen werden kann, sei an dieser Stelle eine kleine Statistik der letzten 10 Jahre erlaubt. In der Zeit von 1978 bis 1987 wurden folgende Personenstandsfälle registriert:

 

78

79

80

81

82

83

84

85

86

87

Geburten:

297

288

340

311

323

321

263

273

250

280

Eheschließungen:

135

171

160

141

156

158

156

130

138

152

Sterbefälle:

292

258

299

310

285

290

312

303

286

307

Verbandsgemeindeverwaltung Daun

Federzeichnung

Bei den Geburten schwankten die Zahlen von 250 im Jahre 1986 bis 340 im Jahre 1980. Daß es wieder »in« ist zu heiraten, zeigt das Beurkundungsjahr 1987, wo sich 152 Paare in Daun das Ja-Wort gaben.

Das Jahrhundertdatum »8. 8. 88« war anfänglich stark ausgebucht. Als man im Umfeld jedoch bemerkte, daß es sich um einen Montag, sogar um den Kirmesmontag handelte, nahmen einige Heiratswillige ihre Anmeldung wieder zurück; sie belegten andere Termine. Mit Ausnahme des Jahres 1979 blieben die Sterberaten konstant.

In der DA (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden), im Fachjargon »Gebetbuch« genannt, ist festgehalten, daß sich das Recht zur Erteilung der Vornamen aus der Personensorge ergibt. Dieses Recht steht also im Regelfall den Eltern, bzw. der Mutter zu.

Wie siehts in der Praxis aus? Bei der Geburtsbeurkundung werden den Kindern nicht selten zwei, drei und mehr Vornamen beigelegt. Daß für Knaben nur männliche und für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig sind, liegt in der Natur der Sache. Nur der Vorname »Maria« darf Knaben neben einem oder mehreren männlichen Vornamen angeschlossen werden. »Christian«, ein Dauerbrenner, war 1987 zum wiederholten Male Spitzenreiter in der Beliebtheitsskala der Jungennamen. »Julia«, die Nr. eins bei den Mädchen, steht auch im 1. Halbjahr 1988 in der Gunst junger Eltern. Die großen Tennis-Erfolge von Boris Becker und Steffi Graf haben im vergangenen Jahr die Vornamenswahl der Eltern nicht beeinflußt. Nach den beiden Spitzenreitern sind Namensfavoriten bei den Buben Thomas, Daniel, Michael, Stefan und Peter; bei den Mädchen Anne, Kathrin, Maria, Jessika und Jennifer.

Besondere Ereignisse hat das Standesamt Daun nicht zu vermelden. Insbesondere werden, wie in einem saarländischen Städtchen geschehen, keine Trauungen in der Silvesternacht vorgenommen. Auch hat hier anläßlich einer Trauung noch niemand »nein« gesagt. Ein Fall besonderer Art spielte sich im Januar 1987 in einem Nachbar-Standesamt ab - wie seinerzeit der Rheinzeitung »Ausgabe Ahrweiler« zu entnehmen war. Dort tauschten vor dem verdutzten Standesbeamten ein Kunstmaler mit seiner Auserkorenen nicht wie üblich Ringe, sondern Hamster, nach dem Motto »Reif oder Hamster - Gold ist Gold - und sowieso - im Herzen viel wichtiger als am Finger!«