Steuerveranlagung in Sassen 1607

Erich Mertes, Kolverath

 

Die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert war eine unruhige Zeit in der Eitel. Der Kölner Krieg (1583 - 85) war zu Ende. Erzbischof und Kurfürst Gebhard II. Truchseß von Waldburg, zum Protestantismus übergetreten, verlor den Kampf gegen die katholische spanische Partei, 1589 resignierte er und ging nach Straßburg. Dort starb er als protestantischer Domdechant. Noch im gleichen Jahr 1589 kamen Spanier und andere welsche Kriegsleute auf ihrem Zug nach Lothringen durch Welcherath, plünderten das Gotteshaus, brachen die Kirchenschränke auf und nahmen Meßgewänder, Altartücher, Kerzen und Weihkessel mit (Schug, VI, 541). Welcherath war damals noch Filiale der evan-gelisch-virneburgischen Pfarrei Nachtsheim. In den folgenden unruhigen Jahren bildete sich 1608 die protestantische Union und ein Jahr später, 1609, die katholische Liga. Die Widerspruchsverhältnisse der religiösen Parteien trieben ihrem Höhepunkt zu. Zehn Jahre später begann der 30jährige Krieg (s. Jahrb. Daun 1986, 224 ff).

In dieser Zeit war es im kurkölnischen Sassen wiederholt zu Streit wegen der abzuliefernden Pacht gekommen. Da ordnete der Nürburger Amtmann von Gymnich 1607 eine Ortsbesichtigung und Neufestsetzung der Abgaben an. Die Liste gibt uns Auskunft über Namen und Anzahl der steuerpflichtigen Personen, wie auch Hinweise auf die Vermögensverhältnisse, besser die Armut der Bauern, denn eine Pinte war ein Maß von nur 1,6 Liter Inhalt, ein Mühlfaß enthielt 4,8 Liter und ein Faß oder Summer 19,21 Liter Aremberger Maß.

Die Amtsverfügung:

Auf Befehl des wohledlen und gestrengen Herrn, Herrn Reinhard Beissel von Gymnich, Herr zu Schmidtheim, zur Zeit Amtmann auf Arburg1 und Nürburg, allerhand an Pfächt und Zinsen Zweyspalt, und zwischen den Lehns-herren erwachsener Ungleichheit halber Anno 1607 verordnet worden, durch Schulteß und Schaffen aufs fleißigste die Herrengüter zu Saßen zu besichtigen, bestem Vermögen dann jedwederem seinem Gut nach, Pacht an Hafer anzusetzen, alsdann kraft dieses /: obgemelten Befehls nach :/ durch Scholteß und Schaffen, zur Zeit, als mit Namen, Märten Klingh Schulteß, Annen Claß, Theiß zum Rhied, Hermanns Leonhardt, Peter zum Rieth, und Peter zu Hausen, samentliche Gerichtsscheffen, besichtigt und aufgesetzt worden, auf daß dann solche hinfurter in Kräften und gütlicher Einigkeit /: allen Zweyspalts, so einiger erwachsen würde, furzukommen :/ verbleibe, sind dieser ausgeschnittenen Zettel zween /: dem Lehnsherr einer, der andere den Lehnsleuten zu behalten :/ gleichlautende von Namen zu Namen, jedem sein Quot /: als folgt :/ verzeichnet. Gibt hierzu erstlich2 :

Nota:

Auf das Außer-Land fünf Mühlfaß unverteilt verbleiben, ist nicht verglichen worden, sondern sie (die Untertanen) unter sich /: der Länderei-

en nach :/ nachbarlich legen, aufheben und geben sollen.

Quelle: LHAK, 2, 2356

Anmerkung:

1. Die Arburg auf dem Aremberg

2. Erstlich heißt hier anfänglich, zunächst. Gerechnet wurden die Aremberger Maße

3. Eidum (Eidam, Eidom) war der Schwiegersohn

abgekürzte zitierte Literatur:

Pfarrer Peter Schug, Geschichte der Pfarreien, Bd. VI, Trier 1961

 Name

Sümmer

Mühlfaß

Pint

Peter

2

1/2

Bortz Claß

1

1/2

Laux Johann

5

1/2

Hoff Peter

4

3 1/2

Pawels (Pauels)

2

1 1/2

Bortz Hans

1

3

Leonard

3

Frantz

0

1/2

Laurh

4

1

Hoffrau

0

2

Laux Jans Eidum3

0

1/4

Vogts Peters Kinder

0

1/4

Welpen Theiß Kinder

0

0

1/2

Meder Hans

0

0

1

Herrichs Jan

0

1/2

Fort Michel

0

1/2