Protokoll über einen Grenzbegang

Hof Birresborn, September 1791

Lorenz Brück, Birresborn

 

. . . Der Birresborner gemeindshofsbann und weydstrich nimmt seinen anfang dieseits der Kyll an der Kirchenwies, bey der steinigen brücken an dem alten weg hinauf zwischen dem Kirchenberg und den Birresborner erben bis an den Pfaffenborn, woselbst die von Mürlebach namens. . .1) erschienen sind und von letztgedachtem Pfaffenborn mitgegangen bis herunter in die Wallbach und allda die Wallbach hinauf bis in das Hohlseifgen an den Wallbachsborn; von diesem born rieht hinauf bis an das höchst der Harth, woselbst zwischen Birresborner gemeindsland und den Mürlebacher erben ein markstein stehet. Von diesem markstein rieht hinüber bis an den Schnurborn, von da ebenwohl rieht hinab bis in den Schnurbornseifen, wo vor etwa 6 Jahren ein markstein eingesetzt worden. Von diesem markstein rieht herunter bis in die Reimelsbach. Die Reimesbach (!) hinaus bis auf Rüppenthäll unter der hofsschwell, woselbst die von Coop, nämlich. . .erschienen, welche zwar den begang der Birresborner hoheit nicht aber des weydstrichs mitzuwirken sich erboten haben. Und da man auf öfters wiederholtes ansuchen, und die ursach dieser Verweigerung (weil die Cooper doch bei letzterem unter 20. May 1778 2) vorgenommenen begang demselben von dem Kauten-steg bis in die Schlembach ohne anstand beygewohnt haben) angefragt, auch sich deshalben nach Coop selbst zu dem dasi-gen meyer Andres Meyer verfügt hat, dennoch keine antwort erhalten können, noch auch die Cooper ferner mitgehen wollen, als hat man ohngehindert dessen den begang fortgesetzt, und zwar von obbesagter hofsschwell in die Düllbach, die Düllbach hinab bis in die Fischbach, allda die Fischbach hinab bis an den ober der Cooppermühl gelegenen und über die Schimmel- oder Raubach gehenden sogenannten Kanttensteg. Von dem Kantten-steg all die Schimmelbach oder Raubach hinauf bis an den Büdesheimer busch an die alte Weinstraß. Von da all der alte (!) Weinstrass nach gegen Birresborn zurück bis linker hand hinab bis in die Schlembach. Von der Schlembach linker hand dem hohen steg nach über die höhe längs der alten Schlacken bis an den ober dem creuz stehenden markstein. Von diesem markstein die thäll oder das fluss richts hinab bis in die Hundsbach. Sofort all die Hundsbach hinab bis in die halbe Kyll. Die halbe Kyll herunter bis gegen das gleich unter dem Birresborner sauerwasser 3) liegende Gänsloch gegenüber. Daselbst aus der Kyll bis an jenseits der Kyll gelegene Gänsloch, woselbst ein markstein gestanden haben soll, welcher drey gemeindehochheiten geschieden, nämlich die von Birresborn, Gerhardstein und Michelbach. Und wie man nun an diesem Gänsloch zufolge requisitorialen die Michelbacher erwartet, selbe aber nicht erschienen, noch auch für heut entlassen worden, mithin man den begang daweni-ger nicht dessen ohngehindert fortgeset-zet, auch die mahler mehr kürzer beisammen als vorhin genommen worden, so dass, da der scheffen ehehin von dem Gänsloch längs die Kyll bis auf die Michelbach, wo sie in die Kyll fliesst, gewiesen, man auch bis dahin sich begeben. Sodann von da weiters all die Michelbach hinauf bis an und durch den Kauttensteg oder Eßpelnsteg 4) in dem dorf Michelbach, alwo auf geschehene anfrag der ursach des verweigerten mitbegangs der Michelbacher anwesende Birresborner zur antwort erhielten, dass sie Michelbacher die Jacht und fischerei nicht versagten, den weydstrich aber, weil die Birresborner von diesem niemals gebrauch gemacht hätten, könnten sie ohne fernere Weisung ihrer landsobrigkeit nicht mit begehen. Man hat also ohngehindert dessen den begang fortgesetzt, und zwar von diesem Kauften- oder Espelnsteg rechter hand hinauf in und all die Hummelsbach hinaus bis an den tiefen seifen in Grindelscheid 5). Von diesem tiefen seifen in Grindelscheid hinaus bis in die Eifelswies, wo selbst an der alten Weinstrass ohnweit den eichbäumen ein markstein, so mit einem kreuz bezeichnet, stehet. Allwo zufolg erlassener requisitorialien die von Salm, nämlich . . . erschienen, welche dan von diesem markstein rieht hinüber bis auf den Bruchborn und von diesem Bruchborn weiters fort bis auf den Rink auf den markstein unstreitig mit fortgewiesen, woselbst die von Mürlebach, nämlich . . . erschienen sind und von letzbemelten markstein mit fortgegangen an den Dreiherrnstein auf der Braunenbach und Bausenbuch. Von diesem markstein fort auf Brackscheid auf die greise eich auf den dicken markstein. Von diesem markstein zurück im triangel bis auf den Gründelborn. Von dem Gründelborn rechter hand hinab bis in die Schachelbach, aus der Schachelbach bis auf den Heischersborn hinauf, von diesem born rieht hinab bis in die Heimelbachlängs den hohen steg auf die weise buch in Kielheld. Von dannen rieht über die auwend herab bis in das Kielheldbörngen auf den markstein. Von dem markstein bis in die halbe Kyll und so dan weiters durch die Kyll bis an den alten weg diesseits der Kyll an die steinige brück, wo angefangen worden, womit "dieser begang beendigt und beschrieben worden."

Originalprotokoll, unterschrieben von dem Schutheissen Scholl, dem Bürgermeister Johan Berg und den Gerichtsschöffen Hubert Wawers und Hilgert Scholzen, in den Akten "Bann- und Weidstrich des Hofes Birresborn" (St. A. Coblenz, Akten Fürstentum Prüm Nr. 283).

1) Die Namen der Teilnehmer sind hier und weiterhin im Abdruck fortgelassen.

2) In der Einleitung zum Protokoll ist dagegen dieser letzte Begang in das Jahr 1774 gesetzt.

3) Die Birresborner Mineralquelle beim Dreeshaus.

4) Aspeln heisst eine an den Hof Rom grenzende Flur von Mürlenbach (Gemeindekarte von M. im Katasterbureau Trier).

5) Grindelscheid, Flur der Gemeinde Mürlenbach am Oberlauf des Braunebaches (Gemeindekarte a.a.O.).

Literaturnachweis: Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz "Das Fürstentum Prüm" von Hermann Forst.