Heyerkapelle und Friedhof

Ein schutzwürdiges Kulturdenkmal

Erich Mertes, Kolverath

 

Bei der Erassung alter Friedhöfe im Jahre 1988 ist in der Verbandsgemeinde Kelberg eine historische Gedenkstätte besonders aufgefallen: Die Heyerkapelle in der Gemeinde Borler mit dem seit 1823/ 25 eingeebneten Friedhof.

Ursprünglich stand an der Stelle der heutigen Kapelle ein alter Wehrturm, vergleichbar mit den alten Türmen der Pfarrkirchen Uess und Kelberg. Pfarrer Haubrich vermutet sogar einen römischen Wartturm. Er wurde beim Kapellenbau abgerissen.

Die erste Kapelle wurde nach einer Schrift im Pfarrarchiv Nohn um 1600 erbaut und im Jahre 1611 zum Messelesen eingerichtet. Die Pfarrer Haubrich und Schug vermuten jedoch ein noch älteres Datum. Als Gründer gelten zweifelsfrei die Herren von Heyer, deren Geschlecht erstmals 1359 genannt wird. Sie besaßen Haus und Hof Heyer, zu dem etwa 30 Hektar Felder und Wiesen gehörten; ein kleines Adelsgeschlecht, aber das mindert seine Bedeutung für unsere Lokalgeschichte nicht. Die Heyerkapelle war von einem Friedhof umgeben, auf dem das Dienstpersonal von Haus und Hof Heyer und die Einwohner von Borler ihre letzte Ruhestätte fanden, während die Mitglieder der Familie von Heyer in der Kapelle beigesetzt wurden. Den Friedhof faßte eine Mauer ein, wie auf der Zeichnung von 1716 zu sehen ist. Am 26. Juli 1805 erfolgte die offizielle Schließung von Kapelle und Friedhof. Pa-ramente und Teile des Inventars gelangten in den folgenden Jahren teils nach Borler, teils nach Nohn. 1817 wohnten auf Heyerhof noch 10 Einwohner. Am 12. April 1821 wurde die Kapelle exekriert (entweiht), am 5. Febr. 1823 erteilte die köng-ich Preußische Regierung die Genehmigung zum Abbruch. Noch im gleichen Jahr, am 12. 6. 1823, wurde das Gotteshaus von Bürgermeister Metten aus Kelberg auf Abbruch versteigert, den Zuschlag erhielt Müllermeister Bernhard Blum von Niederehe für 43 Taler. Der noch vorhandene Altar kam in die Kapelle Bongard, von den zwei Glocken ging die größte nach Borler, die andere wurde nach Wittlich verkauft. Mit der Zerstörung von Heyerkapelle und Friedhof war die Bergkuppe (Höhe 531) wüst und leer.

Im Jahre 1849 wurde der Heyerberg im Rahmen der preußischen Aufforstung mit Fichten bepflanzt (Preußenbaum). Als 1874 der Versuch, den Heyerberg für Kiessteine im Straßenbau zu nutzen, fehlschlug, stiftete der Borlerer Peter Josef Welling in seinem Testament (+ 10. 7. 1874) 365 Taler zum Bau einer neuen Kapeile auf Heyerberg. Am 5. 8. 1874 begann der Neubau, er wurde 1875 fertiggestellt, am 13. 9. erfolgte die Einsegnung der neuen Heyer-Kapelle. Als 1952/53 die Außenfront renoviert wurde, stieß man beim Gerüstbau auf Gebein der früher dort bestatteten Toten. Eine Grabplatte aus der Kapelle von 1601 kam beim Abbruch der Kirche 1823/25 nach Nohn; 1878 wurden am Weg zur Kapelle und auf dem kleinen Vorplatz 14 Kreuzwegstationen mit Namen der Stifter errichtet.

Nachstehend die Chronik von Haus und Hof Heyer nach einem alten Manuskript aus dem Archiv der Verbandsgemeinde Kelberg. Die Handschrift wurde bisher lediglich von Pfarrer Haubrich bei seiner Veröffentlichung 1878 über Heyer und Heyer Berg benutzt. Für die freundliche Einsichtnahme bedanke ich mich recht herzlich bei den Mitarbeitern des Amtes.

Gemarkungsplan Heyer 1716.

Haus und Hof Heyer

Das freiadlige Haus Heyer, noch im Jahre 1776 als eine in einem Graben gelegene Ruine bezeichnet, gehörte als kölnisches Lehen zu dem damaligen kurkölnischen Amt Nürburg, während der einen Steinwurf davon entfernte Hof Heyer unter kurtrierischer Hoheit im Amt Daun und unter der Lehensherrlichkeit der Abtei St. Maximin bei Trier stand.

Beide Teile, Haus und Hof, waren ursprünglich im Besitz einer Familie, die sich von diesem ganzen Komplex "von Heyer" nannte und ein in hiesiger Gegend häufig vorkommendes Wappen, nämlich fünf Ringe in einem nach den Farben unbestimmbaren Schild und auf dem Helm einen springenden Bock führte; (die fünf Ringe sind seit 1987 im Wappen der Gemeinde Borler enthalten).

Wilhelm von Heyer wird 1359 und 1366 unter den Burgnamen der Burg Daun aufgeführt. Sein gleichnamiger Nachkomme Wilhelm von Heyer erhielt 1455 vom Abt von St. Maximin bei Trier die Belehnung mit einem Drittel des Zehnten von Flesten, dem ganzen Hause zu Nohn und dem Hof zu Heyer, wie ihn seine Vorfahren besessen hatten. In demselben Jahr erteilte ihm auch Erzbischof Dietrich (der II., Graf von Mors) von Köln die Belehnung mit dem Haus Heyer. Von seiner Hausfrau Magdalena hinterließ er einen Sohn Wilhelm, der 1467 von Ruprecht, dem erwählten und bestätigten Erzbischof von Köln (1463-1480) mit dem Haus Heyer belehnt wurde. Als dieser indessen 1473 gestorben war, fiel das Lehen rückwärts auf den zweiten Gatten seiner Mutter Magdalena, Heinrich von Quisseldingen aus dem Luxemburgischen, welcher 1473 vom Erzbischof Ruprecht von Köln die Belehnung mit demHaus Heyer und von dem Abt Anton von St. Maximin mit dem Drittel am Zehnten zu Flesten, dem Hof zu Nohn und dem Hof Heyer empfing.

Der der jüngere Wilhelm keine Kinder hinterließ, wurde nach dem Tode seines Stiefvaters Heinrich von Quisseldingen, seine Schwester Helena, als das einzig noch lebende Kind von Wilhelm dem Älteren und der Magdalena, Erbe des Ganzen und brachte es ihrem Hausherrn Peter von Warenfeld, auch Warfeld von Hoichem und Warfeld von Heyer genannt, aus einem kleinen Adelsgeschlecht, das im Wappen einen geteilten Schild und auf dem Helm zwei Flüge führte.

 Dieser Peter von Warfeld bekannte 1475 gegen Abt Anton, 1483 gegen Abt Otto und 1503 und 1515 gegen deren Nachfolger die maximinischen Lehen; 1512 gegen Erzbischof Philipp (der II., Graf von Dhaun-Oberstein) von Köln auch die Belehnung mit dem Haus Heyer empfangen zu haben. Peter erscheint 1519 mit einem Sohn Johann; indessen wurde nicht dieser, sondern ein Anton (Thönis) Warfeld von Hoichem sein Lehensnachfolger, welcher 1524 vom Abt Vinzens von St. Maximin die Lehengüter zu Flesten, Hersdorf, Nohn und Heyer erhielt. Dieselben Lehen erbte auch Antons mit Alheid von Malberg erzeugter Sohn Dietrich Warfeld, der 1553 vom Abt Wilhelm von Prüm auch mit dem sogenannten Heyerzukomm zu Niederhersdorf belehnt wurde und in Gemeinschaft mit einem Vetter Johann von Heyer 1553 die Zehnten zu Oberhersdorf an den Kurfürsten von Trier verkaufte.

Das Haus Heyer ging aber wieder an die alte Familie von Heyer zurück, die mit dem oben erwähnten Wilhelm von Heyer nicht ausgestorben, sondern in einer Seitenlinie fortgeblüht war. Von einem Martin von Heyer, der 1477 und 1493 als trierischer Burgmann zu Kempenich erscheint, stammte Siffert (Siegfried) von Heyer, welchen im Jahre 1529 Johann, Abt zu St. Maximin, mit dem Drittel des Zehnten zu Flesten, dem Hof zu Nohn und dem Hof zu Heyer mit Ausnahme des Hauses Heyer, welches kölnisches Lehen war, belehnte, wie solches sein Maye (Anverwandter)Thönis von Warfeld besessen hatte. 1534 erhielt Siffert vom Erzibschof Hermann (der V., Graf von Wied) auch die Belehnung mit dem Haus Heyer selbst. Siffert von Heyer lebte noch 1540 und hinterließ aus seiner Ehe mit Katharina von Monreal, Tochter von Karl von Monreal, Herrn zu Malberg bei Kyllburg, zwei Söhne: Johann, welcher 1550 gegen Erzbischof Adolf (III., Graf von Schauernburg) und 1561 gegen Erzbischof Johann Gebhard (Graf von Mansfeld) von Köln seinen Lehnsrevers wegen Haus Heyer und 1531 und 1559 gegen die Abtei Maximin wegen der von dorther herrührenden Lehen ausstellte, und Ruprecht, der nach dem Tode seines Bruders Johann, 1572 von Kurköln und 1586 von St. Maximin die oben beschriebenen Lehen empfing. Von seinem Großvater Martin von Heyer her belehnte ihn außerdem Erzbischof Jakob (der III., von Eltz) von Trier mit einem Haus und verschiedenen Grundstücken zu Kempenich als dortigen Burglehen.

Ruprecht von Heyer hatte mit seiner Hausfrau Susanna von Kessel (von Brück an der Ahr) zwar mehrere Söhne, von denen der älteste Hans Hieronymus 1598 noch lebte, verlor sie aber im Krieg und übertrug deshalb sein Haus Heyer dem mit seiner Tochter Eva verheirateten Schwiegersohn Roland Schenk von Niedeggen (aus dem berühmten in Holland noch blühenden Geschlecht von Roer), dem Erzbischof Ernst von Köln (Herzog von Bayern) 1610 die Belehnung erteilte. Ruprecht von Heyer starb, 100 Jahre alt, 1611 und wurde in der Heyerkirche neben seiner 1601 verstorbenen Gemahlin begraben (die Grabplatte von 1601 kam 1823/25 nach Nohn und befindet sich dort an der Kirche).

Der alleinige Erbe des nunmehr ausgestorbenen Geschlechts von Heyer, Roland Schenk von Niedeggen, hatte mit der Abtei St. Maximin, die, wie es schien, gewillt war, ihre Lehen einzuziehen, schwere Prozesse zu führen, erlangte aber den Besitz und übertrug ihn bei seinem Tod 1634 auf seinen einzigen Sohn Hans Heinrich Schenk von Niedeggen, der1635 und 1651 die kölnische Belehnung empfing. Hans Heinrich focht zuerst in kaiserlichen Diensten im 30jährigen Krieg unter dem Obristen Waldecker (Karl Friedrich von Waldecker war kurtrierischer Rat und Oberst). Hans Heinrich war in erster Ehe vermählt mit Anna Margareta von Enschringen 1641, in zweiter Ehe mit Anna Gertrudis Laudolph von Bidburg, die 1693 starb. Aus erster Ehe entsproß der älteste Sohn Friedrich Anton Freiherr Schenk von Niedeggen, kurkölnischer Oberwachtmeister, welcher aus einer unebenbürtigen Ehe mit Ida Venlo mehrere Kinder hinterließ. Aus zweiter Ehe sind die beiden jüngeren Söhne Johann Wilhelm Ludwig und Johann Philipp Dietrich Schenk von Niedeggen entsprossen. Als der alte Heinrich 1690 oder 1691 die Augen geschlossen, entstanden über seinen Nachlaß die weitläufigsten und verwickeisten Prozesse. Kurköln bestritt den noch minderjährigen Söhnen des Oberstwachtmeisters Friedrich Anton wegen ihres Ursprungs und ungleicher Ehe die Sukzession (Rechtsnachfolge) in den Lehen des Hauses Heyer, und ebenso prozessierten letztere mit den Stiefbrüdern ihres Vaters wegen der Maximinischen Lehen. Außerdem gerieten aber auch Kurköln und St. Maximin, an dessen Stelle später der Kurfürst von Trier trat, wegen seiner Landeshoheit über das Kloster und das Amt Daun, in dem Hof Heyer gelegen war, unter sich in Streit, und sämtliche Interessenten suchten sich in Besitz zu setzen oder darin zu erhalten, bis das kaiserliche Kammergericht zu Speyer entschieden haben würde. Den Besitz des Hauses Heyer erhielten die jüngeren Brüder Johann Wilhelm und Johann Philipp Dietrich Schenk von Niedeggen, letzterer Profeß (Mitglied des Ordens) in der Abtei Springiersbach, und verkauften das mit unsäglicher Mühe und großen Kosten erstrittene Gut 1698 oder 1699 für 1500 trierische Taler unter Zustimmung der Mutter und Kinder des Oberstwachtmeisters Friedrich Anton Schenk von Niedeggen an den Arembergischen Geheimrat und Statthalter des Herzogtums Aremberg Johann Christoph von Veyder, Herrn zu Malberg, Oberehe und Hohenfels (aus einer neu geadelten luxemburgischen Familie) und dessen Hausfrau Maria Katharina von Solenmacher (ihre Grabstätte ist in der Pfarrkirche Niederehe). Herr von Veyder wurde vom Kurfürsten Josef Clemens von Köln (Herzog von Bayern) 1699 mit dem Haus Heyer belehnt, starb aber am 3. April 1716, wie es scheint, ohne Leibeserben. Kurköln zog sofort nach seinem Tod die Lehen ein, und da die Abtei St. Maximin oder besser der Kurfürst von Trier schon 1700 Besitz von dem neben dem Haus Heyer erbauten Hof Heyer ergriffen hatte, ging der alte Streit zwischen den beiden Lehns- oder Landesherren von neuem an. Außerdem kamen um Belehnung ein: Der Bruder des Johann Christoph von Veyder, Hans Sa-lentin, kurkölnischer Amtmann zu Nürburg und die Vettern Franz Moritz und Johann Werner von Veyder, ohne jedoch etwas auszurichten.

Heyerkapelle 1979.

Am 30. Mai 1716 erschien der päpstliche und kaiserliche Notarius Johann Thomae, Pastor zu Udelhofen, im Haus Heyer und ergriff davon namens des Kurfürsten von Köln Besitz, indem er in Gegenwart und in Beistand des kurkölnischen Landschultheißen des Amts Nürburg, Johann Wilhelm Koller, die Pfortensteine antastete, die Haustür auf- und zumachte, auf dem Herd Feuer anmachte und es wieder auslöschte, das Scheunentor öffnete und schloß, im Garten Hanf und Flachs, auf der Wiese Gras ausrupfte, auf dem Feld einen Erdkloß erhob und hinwarf, endlich einen Eichenzweig abbrach.

Am 29. Mai 1724 erschien zum gleichen Zweck im Haus Heyer der kurtrierische Schultheiß zu Nohn, Härtlin, mit dem Amtsboten Pfeifer von Daun, um auf Befehl des Kurfürsten von Trier die an die Abtei St. Maximin noch schuldigen Pachte einzutreiben und gegen die Gewalthandlung von Kurköln auf trierischem Gebiet zu protestieren. Der Streit über die beiderseitige Landeshoheit und den Besitz dauerte nach einem Bericht des Abtes Willibrord von St. Maximin noch 1776 fort und lag damals die Sache so, daß die Abtei St. Maximin den von ihr ganz neu erbauten Hof unter kurtrierischer Landeshoheit im Amt Daun besaß, die kurkölnische Hofkammer unter kurkölnischer Hoheit im Amt Nürburg besaß dagegen das Haus Heyer "binnen seinen Gräben" und die Heyerkirche. Das Haus war unbewohnt und so verfallen, daß die Hofleute und Nachbarn ihre Bausteine davon nahmen. Den Veyderischen Akten im Landeshauptarchiv zu Koblenz liegt ein genauer Riß des Hauses und Hofes Heyer bei und ersieht man daraus die Beschaffenheit der Gebäude etwa beim Tod des Johann Christoph von Veyder 1716 (LHAK, Best. 54, Nr. V135). Das Haus erscheint danach als längliches Viereck, war zweistöckig und hatte gegen die Heyerkirche einen hohen Treppengiebel, nach Borler zu einen runden dreistöckigen Turm und nach dem Hof Heyer zu einen massiven, viereckigen Torturm. Das Ganze umgab eine steinerne Ringmauer mit runden Ecktürmchen und ein tiefer Wassergraben. Davor lag derHof Heyer, bestehend aus drei in Fachwerk erbauten einstöckigen Gebäuden um einen viereckigen Hofraum herum. Bei der Säkularisation (Einziehung geistlicher Besitzungen) der Kirchengüter wurde auch der Hof Heyer als Klostergut versteigert und von Weckbecker aus Münstermaifeld erstanden. Dieser verkaufte denselben an ein Konsortium (Zusammenschluß von Personen; Genossenschaft) von Bauern aus Borler und Bongard, welche die Ländereien unter sich verteilten, den Hof aber niederrissen. Nur das über der Hoftür angebrachte Wappen von St. Maximin hat sich erhalten und wurde über der Tür der neuerbauten Heyerkapelle (1875) wieder eingesetzt. Die zu Haus und Hof Heyer gehörenden Wälder sind bis auf einen kleinen Busch jetzt fiskalisches (staatliches) Eigentum (1878).

Heute ist der Heyer Berg mit Kapelle, Kreuzwegstationen und Friedhof eine historische Stätte der Besinnung und Wallfahrt, zu der jährlich viele gläubige Menschen pilgern. In den vergangenen Jahren wurden alte jüdische Friedhöfe vorbildich restauriert und damit erhalten. Die historische Gedenkstätte der Christen auf dem Heyerberg gehört ohne Zweifel mit ins Denkmalschutzprogramm und die zuständige Fachbehörde möge sich dafür einsetzen - Aufgeschlossenheit wird ihr nachgesagt.

Quellen und Literatur zu Heyer (dort weitere Hinweise)

1) Quellen:

- Archiv der Verbandsgemeinde 5489 Kelberg, Kreis Daun.

- Landeshauptarohiv Koblenz. Bestand 2, Nr. 2963 (Belehnungsurkunde 1635); Best. 54, V. Nr. 135 (Gemarkungsplan 1716); in Best. 53 und 54 (Akten Heyer).

- Ortsakten, in Museen und beim Verfasser.

2) Literatur:

- Barsch Georg, Eiflia Illustrata. Neudruck der Ausg. 1854, Bd. 2, Der Kreis Daun, Herausg. Friedrich Gehendges. bearb. von Franz Josef Ferber und Erich Mertes, Osnabrück 1982, 245 f.

- Haubrich, Peter, Rarrer, l. Geschichte von Haus und Hof Heyer; II. Die ' Heyerkapelle. Nohn 1878.

- Hörter, Fridolin, Heyerberg-Heyerkapelle-Heyerburg, in: Beilage der Rhetnzeitung, Februar 1962.

- Janssen, Walter, Studien zur Wüstungsfrage im fränkischen Altsiedelland zwischen Rhein, Mosel und Eifelnordland, Beih. Bonner Jahrb. 35 (1975), 220 (Heyroth).

- Kleinen, Heinz, Der Hausname Mone. Ein Beftrag zur Geschichte des Dorfes Borler, ca. 1975.

- Kunstdenkmäler des Kreises Mayen, Bd. l, von J. Busley und H. Neu. Düsseldorf 1941,204.

- Mayer Alois/Mertes Erich. Sagen Geschichte Brauchtum aus der Verbandsgemeinde Kelberg, Daun 1986,50ff.

- Mertes, Erich, Die archäologischen Fundstellen in der Verbandsgemeinde Kelberg. in: Trierer Zeflschrift für Geschichte und Kunst des Trierer Landes, herausg. Rhein. Landesmuseum Trier, 43744. Jg., 1980/81,413f.

- Reuter, Heinz-Borler Verbandsgemeinde Kelberg, 1987.

- Reuter, Matthias, Beiträge zur Geschichte der Hocheifel, Land zwischen Adenau und Daun, Wimbach 1978,49f.

- Schug, Peter, Rarrer, Geschichte der Rarreien, Bd. V, Trier 1955,125 f.

- Wißkirchen, Friedbert, Neue Gemeindewappen im Kreis Daun, in: Jahrbuch Kreis Daun 1989,144 f.

- Robert Legrand. Die Heyerkapelle, in: Eifel-Kalender 1944,118ff.