Die Holzmühle

Gillenfelder Mühle lag im Ausland

Friedbert Wißkirchen, Daun

 

Wandert man, vom Holzmaar herkommend, den "Karl-Carstens-Weg" in Richtung Mander-scheid, entdeckt man auf der gegenüberliegenden Seite des Sammetbaches - rund 400 m südlich vom Auslauf des Holzmaares entfernt -ein zerfallenes Gebäude. Es ist die ehemalige Holzmühle. Der Name "Holzmühle" stammt vermutlich vom nahegelegenen "Holzmaar" und deutet wohl auf den Wald (Holz) hin, der das Maar fast vollständig umgibt. Kaum dürfte der Name darauf zurückzuführen sein, daß eine Anzahl von Mühlen im 14. Jahrhundert den Eigennamen "Holzmühle" mit der Deutung trugen, daß das Mühlengebäude aus Holz erbaut war.

In "Hesse/Schmitt-Kölzer, Manderscheid -Geschichte einer Verbandsgemeinde in der südlichen Vulkaneifel" (Seite 587) bezweifeln die Verfasser die Angaben von Dr. Willibrord Weins, die Holzmühle habe schon zu Zeiten der Grafen von Manderscheid existiert. Als Begründung für ihre Auffassung führen sie die Abgabenverzeichnisse der Grafen von Manderscheid an, in denen die Holzmühle nicht verzeichnet ist. Nun war sie anfänglich eine gräflich-manderscheid'sche Mühle, kam jedoch später durch Erbteilung an Philipp von der Mark, der mit Katharina, der Schwester Dietrichs VI. von Manderscheid, verheiratet war. Der Sammetbach, der durch das Holzmaar fließt und die Gemarkungsgrenze zwischen Gillenfeld und Eckfeld darstellt, trieb nachweislich mehr als 400 Jahre das Mühlrad der Holzmühle.

Erstmals wird 1533 die Holzmühle urkundlich belegt, als Dietrich IV. von Manderscheid-Blankenheim sie verpachtete. In der Urkunde heißt es: "Wir, Diedrich Franz zu Manderscheid-Blankenheim ... tun kund und bekennen hiermit öffentlich, daß wir Sunne Johann von Gillenfeld und seinen Erben unsere Mühl bei dem Holzmaar daselbst gelegen, eine Zeit von Jahren als nötig, 50 Jahr lang ... ausgetan und verlehnet." Der erbliche Pächter Johann Sunne hatte als Abgabe, "alle Jahr auf St. Martinstag" auf "unser Schloß Kerpen 6 Malter guten, aufrichtigen, trockenen, mahlbaren Korn's Gillenfelder Maß zu Zins und Pacht" zu liefern. Der Müller wurde weiter verpflichtet, Bau und Einrichtung der Mühle in gutem Zustand zu halten. Sollte die Mühle zerstört werden oder abbrennen, verpflichten sich Verpächter und Pächter, sie gemeinsam wieder aufzubauen. Das für den Bau und die Unterhaltung der Mühle benötigte Holz konnte der Müller im Gemeindewald Gillenfeld schlagen, und sofern er "keinen geeigneten Baum finden, er auch solchen auf Antrag im Kerpener Gehölz schlagen könne." Der Müller wurde aufgefordert, aufrichtig zu mahlen und hierfür gewöhnliche Möller zu erheben. Dagegen sollten die Untertanen zu Gillenfeld wie von altersher auf der Holzmühle mahlen lassen, wie es "sich als gebannte Untertanen" geziemt. Ungewöhnlich ist die lange Pachtdauer.

Der Mühlenbann ist auch im Gillenfelder Weis-tum von 1561 dokumentiert: "Auf der Bannmühle mit Namen Holzmühle, da sollen alle diejenigen aufmahlen, welche Weid und Wasser im Gericht gebrauchen, sofern die Herren Vögte einen Müller darstellen, der den Leuten gleichtue, und so einer dargestellt ihnen nicht gleich täte, mögten sich die Nachbaren fortan behelfen nach ihrer Notdurft, solange bis solcher Mangel gebessert würde."

Die Mühle bestand wahrscheinlich schon früher als erstmals 1533 urkundlich nachgewiesen, denn von einem Aufbau durch Müller Sunne ist nicht die Rede. Eine Akte über "Kerpener Besitzungen und Gütersachen" (nach1544) enthält ein "Verzeichnis, was Ich Anthon Mohr zur Aufbauung der Mühle zu Gillenfeld unter dem Holzmaar gelegen . . . aufgewendt und ausgegeben." Erwähnt wird die Pacht yon jährlich 6 Malter Korn.

34 Gulden werden für den Abbruch von Mauerwerk, für das Brechen von Steinen, das Herbeifahren von Kalk und Sand, 151/2 Gulden allein an Lohnkosten und 1 Gulden und 4 1/2 Albus für den damals üblichen Weinkauf *) aufgewendet.

Seit 1506 war die Herrschaft Kerpen - und damit auch die Vogtei Gillenfeld - im Besitz des Grafen von Manderscheid. Nachdem Dietrich VI. als letzter Vertreter seiner Linie verstarb und kinderlos war, kamen Vogtei und damit auch die Mühle 1593 in den Besitz seines Schwagers Philipp von der Mark und später an das Haus Arenberg.

Am 9. 4.1622 verpachtet Graf Ernst, ein Sohn Philipps von der Mark, die Mühle für 18 Jahre an Mattheißen Maaß und seine Frau Catharina Breidenbach, "wohnhaft in unserem Dorf Gillenfeld". Ob der Pächter nicht in der Mühle wohnte?

Die Mühlen waren teilweise reine Zweckbauten, so daß der Mühlenbesitzer im Dorf und lediglich der Mahlknecht zum Schütze des Mahlgutes in der Mühle wohnte. Die Pacht beträgt "8 Malter Korn".

1635 sind Mattheß Maaß und seine Frau Catharina noch Pächter der Mühle, denn Ernst Graf zu der Mark bestätigt am 27.1.1635, daß "uns der ehrsame unser Schultheiß und Müller zu Gillenfeld und lieber getreuer Mattheß Maaß" ihm zur Zahlung einer bei Wilhelm Wehr aus Trier bestehenden Schuld von 350 Reichstaler geliehen und vorgestreckt habe. Hierfür werden dem Mühlenpächter die Mühlengefälle (Pacht) von 8 Malter Korn jährlich verschrieben.

1640 kündigt der Schultheiß und Müller Mattheiß Maaß die Pacht der Mühle mit der Begründung, daß er den Pachtzins von 8 Malter Korn zur Zeit nicht mehr aufbringen könne. Die Mühle, an der Straße gelegen, habe häufig wegen Kriegsgefahren (1618 bis 1648 30jähriger Krieg) nicht betrieben werden können, weil die Mahlleute Gott erbarm's mehrentlich verdorben und gestorben und solch schwere Pacht bei so bedrängten Zeiten ich aus der Mühl nicht zu erzwingen weiß." So hatte sich 1625 in Gillenfeld spanische Kavallerie einquartiert. Graf von der Mark entspricht dem Antrag von Schultheiß Maaß und verpachtet 1641 die Mühle erneut auf 12 Jahre an ihn.

 

Mehrfach werden in den Folgejahren die Mühlengefälle, die Erträge der Mühle, verpfändet; 1656 sind sie an den Doctor Clamer Esken abgetreten.

1674 wird in einer Urkunde von Simon Baur, Einnehmer zu Daun, bestätigt, daß seiner Mutter die Mühle verpfändet sei. In einem Schreiben vom 27. 6.1695 bestätigt ein Herr von Veyder, daß er im Auftrag der Fürstin Maria Henrika, Herzogin zu Arenberg die von der Gräfin von der Mark verpfändete und zur Vogtei Gillenfeld gehörige Holzmühle samt Zubehör und die darauf haftende Pacht auslöse.

1732, Pächter ist der Gillenfelder Schultheiß Probst, sind die Mahlgäste mit der Arbeit des Müllers nicht mehr zufrieden, zumal er auch die Mühle nicht instandgehalten hat. Nur wenig später erklärt sich der Müller Karl Daniels aus Strotzbüsch bereit, den Mühlenbau, der "ganz ruinös ist", neu zu bauen. Daniels bietet eine jährliche Pacht von 10 Malter Korn an; daserste Jahr soll pachtfrei sein, Weil noch verschiedene Geräte zu beschaffen seien. Karl Daniels scheint die Mühle schon vorher betrieben zu haben, denn der Gerichtsscheffe Hans-Adam Zillgen und die Sendschöffen Hubertus Harnes, Hans-Jakob Mett und Hans Mattheiß Wister bestätigten, daß sie in den letzten 30 Jahren keinen besseren Müller gehabt haben und verbürgen sich für ihn. Sie fordern die arenbergische Verwaltung auf, die Mühle instandzusetzen, "denn sie gleicht keiner Mühle mehr".

Die Mühle ist in einem schlechten Zustand. Mühlenmeister Gerhard Rademacher führt in einer zweiseitigen Aufstellung die notwendigen Arbeiten auf. Müller Nicolas Laubach, der von der Lutzerather Mühle stammt, hat um 1735 die Mühle in Pacht. Er beschwert sich beim Landschultheißen, daß verschiedene Gillenfelder den Mühlenbann nicht beachteten.

1737 ist der Damm des Mühlenweihers reparaturbedürftig. Landschultheiß Pranghe schätzt, daß rd. 600 Fuhren an "Grund und Wasem" nötig seien, die in Fronde durch die Gillenfelder Gemeinde erfolgen sollten. Mit Johann Weber und dem Müller Nicolas Laubach sind für die Reparatur 30 Reichstaler Arbeitslohn vereinbart.

Am 16. 10. 1738 wird die Gillenfelder Mühle durch einen Brand eingeäschert. Zur Aufklärung begibt sich eine Kommission auf die Holzmühle, wo sie den Müller mit seiner Familie und Matthäus Schmidt von "Olert" (Udler), Amt Daun, antrifft und befragt. Einhellig berichten die Zeugen, daß das Feuer in einem Schuppen, den der Müller nach seiner Anpachtung angebaut, entstanden sein müsse. Matthias Schmidt von Udler erklärt, daß er eine Fackel bei der Mühle gefunden habe. Am Morgen sei ihm ein Mann mit großen Schuhen begegnet, welcher an der Mühle gewesen und den Busch hinab aufs "Spanische"*) gegangen sei. Seiner Meinung nach könne die Mühle angezündet worden sein.

Der Müller war zum Zeitpunkt des Brandes in Kerpen auf dem Schloß und die Müllersfrau schwor einen "biblischen Eid", daß sie keine Schuld am Unglück habe. Das Mühlrad war mitverbrannt, und es stellte sich die Frage, warum sie nicht das Wasser aufs Mühlrad geleitet hätten, um es vor dem Feuer zu retten. Die Müllerin und Matthias Schmidt erklärten, daß sie so perplex gewesen seien und nicht daran gedacht hätten. Auch ihre eigenen Möbel seien mitverbrannt. Nur das Vieh habe gerettet werden können. Schultheiß Probst attestiert, daß er bei seiner Ankunft auf der Mühle die Kinderfast nackt, nur mit ihren Hemden bekleidet, angetroffen habe. 1 Malter Korn und 6 Malter gemischte Frucht seien mitverbrannt. Müller Laubach bittet ihm einen Teil der Mühlenpacht zu erlassen.

Der Mühlenmeister bestätigt, daß die Mühle von Grund auf neu erbaut werden müsse und keine Reparatur möglich sei. Die neu zu errichtende Mühle soll so groß gebaut werden, daß auch dem Müller eine ausreichend große Wohnung zur Verfügung stünde. Das alte Mauerwerk könne für den Neubau des Wohnhauses benutzt werden.

Schultheiß Probst und Mühlenmeister Rademacher weisen die arenbergische Verwaltung aber auch noch auf eine wichtige Tatsache hin, daß die bisherige Mühle auf "Letzenburger Boden" gestanden und während der Kriegszeiten als Frankreich Luxemburg besetzt (1684-91), die Pacht für die Mühle beansprucht habe. Der Mühlenmeister macht auch darauf aufmerksam, daß bei Wiederaufbau der Mühle auf Gillenfelder Bann ein bequemer Ort gleich oberhalb, aber jenseits des Baches, vorhanden sei. Ferner wird darauf hingewiesen, daß das Maar und der Auslauf des Wassers aus dem Maar halb "Letzenburgisch" und halb "Gillenfelder" Gebiet sei. Wenn die Luxemburger ihr Recht geltend machten, wäre das Wasser nicht mehr ausreichend um das Mühlrad zu treiben. Um Kosten zu sparen, wurde die Mühle wiederum auf Eckfelder Bann im Herzogtum Luxemburg errichtet. Dies sollte noch Folgen haben.

Streit um die Frondienste

Die herzogliche Verwaltung geht natürlich davon aus, daß die Gillenfelder Gemeinde auch für den Mühlenbau die entsprechenden Frondienste leisten würde. Schultheiß Pranghe berichtet in einem Schreiben an Oberamtmann Stoll: "Die Gemeinde Gillenfeld seiend keine Fronung mehr zu dem Mühlenbau herzugeben gesinnet, als die Beifuhr an Stein und Sand . . ." Handfronden und das Beifahren des benötigten Bauholzes lehnten sie ab. Landschultheiß Pranghe in Kerpen weist darauf hin, daßvon jeher das Bauholz für die Mühle aus dem Gemeindewald geschlagen worden sei; die Gillenfelder dürften sich nunmehr dieser Verpflichtung nicht widersetzen. Ob die Gillenfelder eingelenkt haben? Denn in einem weiteren Schreiben von Pranghe heißt es, daß die Gemeinde "auch nur zum Respekt Ihrer herzoglichen Durchlaucht die zwei besten Eichenbäume aus ihrem Gemeindebusch hergeben will". Mit dieser Regelung gibt sich Oberamtmann Stoll nicht zufrieden. Er weist den Land-schultheißen Pranghe in Kerpen an, den Gil-lenfeldern deutlich zu machen, daß sie nicht anders gestellt werden könnten als andere Orte im "Kerpischen" und Herzogtum Arenberg. Mit dem Müller Laubach wird ein Kontrakt für die Wiederherstellung der Mühle geschlossen und gleichzeitig das benötigte Eisen kostenlos zur Verfügung gestellt. Um den Mühlenbau nicht weiter zu verzögern, wird ohne abschließende Klärung der Frondienste mit dem Bau begonnen.

Den Gillenfelder Gemeindebürgern wird öffentlich durch den Landschultheißen Pranghe erklärte, daß sie die gleichen Fronden zu erbringen hätten, wie dies im "Kerpischen" üblich sei.

Etwa eine Stunde nach Verlesen der Verfügung erscheinen bei dem Gillenfelder Schul-thei ß Probst Hans Dietrich Schmilz als Bürgermeister, Hermann Otten und Hans-Jakob Meeth als Gemeindedeputierte und erklären, daß sie bereit seien, Sand und Steine und das nötige Bauholz dem Müller Laubach beizuschaffen, daß man sie aber von den Handfronden verschonen solle, nicht wegen der Kosten, sondern weil sie zukünftig auch in ihren althergebrachten Rechten beeinträchtigt seien.

Die Gillenfelder legen eine Kopie aus dem Scheffenbuch, die Mühle betreffend vor, aus der ein Recht für Frondienste nicht hergeleitet werden kann.

Zusammen mit dem Zimmermann Jakoben Gramer von Pützborn begibt sich Oberamtmann Stoll zur Mühle, um die Kosten des Wiederaufbaues abzuschätzen. Die Kostenaufstellung des Mühlenmeisters von 1740 stellt sehr detailliert die notwendigen Materialien und handwerklichen Leistungen dar. Am 11.4.1739 teilt Oberamtmann Stoll dem Schultheißen Pranghe in Gillenfeld mit, daß die eingeäscherte Mühle wiederum auf herzogliche Kosten aufgebaut werden soll und zwar so, daß der Müller zukünftig auch darin wohnen könne.

Graf Diedrich von Manderscheid

Die Mühle wird schließlich vom Müller Nikolaus Laubach für 150 Reichstaler neu errichtet. Ein gutes Geschäft macht er damit nicht, denn die Aufwendungen betragen nach der Kostenermittlung des Landschultheißen Pranghe 182 Rtlr. und 42 Alb. Die Mauer- und Pflasterarbeiten machen - ohne Handfronden - 64 Rtlr. aus, die Herstellung des Mühlenwerkes kostet 43 Rtlr. 48 Alb., 2 Mühlensteine machen 24 Rtlr. aus und die Zimmermannsarbeit erfordert 20 Rtlr. Die Dachdeckerarbeiten belaufen sich auf 17 Rtlr und 48 Alb, für Schreinerarbeiten sind 8 Rtlr. aufzuwenden, und alle Meister erhalten insgesamt 5 Rtlr. Müller Laubach nimmt dies wahrscheinlich in Kauf, um aucfi zukünftig die Mühle pachten zu können. Vielleicht kann er auch die Arbeiten etwas billiger durchführen, als in der amtlichen Aufstellung angegeben. Am 9. 1. 1740 ist die Mühle teilweise wieder aufgebaut. Die Obrigkeit hält nach wie vor daran fest, daß die Gillenfelder beim Aufbau der Mühle mithelfen müssen. Die Gillenfelder weisen darauf hin, daß seit Menschengeden-ken die Gemeinde zur Mühlenreparatur oder zum Aufbau nicht herangezogen worden sei und außerdem im Weistum keine Fronden zur Mühle erwähnt seien.

Bis Martinstag wird die Mühle dem Niclaßen Laubach überlassen, der Bau ist immer noch nicht ganz fertig.

Gemeinde Gillenfeld pachtet die Mühle

Im Beisein des Rentmeisters und Landschultheißen Pranghe wird am 1. 5.1740 die Mühle öffentlich auf 12 Jahre an die Gemeinde Gillenfeld verpachtet. Besonders wird auf den beschädigten Maardamm und den Mühlenteich hingewiesen und die Pächterin verpflichtet, die notwendigen Reparaturen vorzunehmen. Als Pacht werden 12 Malter Korn und ein Mühlenschwein von 150 Pfund im Werte von 6 Rtlr. vereinbart. Den Vertrag unterzeichnen der Gillenfelder Schultheiß Probst und für die Gil-lenfelder Gemeinde Hans Diedrich Schmitz als Gerichtsscheffe (und Bürgermeister), Hans-Adam Zilligen, Hochgerichtsscheffe, Hans Niclas Weber, Gerichtsscheffe und Theodor Müllemanns, Gerichtsbote, Müller ist vermutlich Leonhard Kohl.

Die Verpachtung an die Gemeinde ist nicht von langer Dauer, denn bereits 1746 verpachtet Leopold Philipp Karl Joseph, Herzog zu Arenberg, die Mühle auf 12 Jahre an Hans Adam Koch, der aus Schutz stammt. Als Pacht werden 10 Malter Korn und ein Mühlenschwein vereinbart.

Wenige Tage vor Weihnachten am 21. 12. 1748, bricht erneut ein Unglück über die Holzmühle herein. Nach heftigen Niederschlägen wird der Mühlenteich durch Hochwasser zerstört, das Dach der Mühle durch den starken Sturm teilweise abgedeckt und ein großer Teil an Korn und Mehl unbrauchbar. 1750 bittet der Müller Koch um Pachtnachlaß und weist darauf hin, daß er 23 Wochen des Jahres aus Wassermangel oder wegen Frost nicht habe mahlen können. Unter solchen Bedingungen würden er und seine Familie "zum Bettelstab" geraten. Der Müller Johannes Reichardt von der benachbarten Saxler Mühle bestätigt seinem Konkurrenten Koch, daß viele Gillenfelder wegen des Wassermangels bei ihm hätten mahlen lassen.

Für die Mühlenreparatur und die Wiederherstellung der Deiche wird Holz benötigt. Die Gillenfelder wehren sich erneut gegen die Holzlieferung und legen eine Bescheinigung des früheren Müllers Niclas Laubach, nunmehr auf der Pleiner Mühle, vom 28.7.1751 vor, der bestätigt, daß er als Betreiber der Holzmühle das Holz für den Wellbaum und zum Bau des Mühlendammes gekauft habe. Gillenfeld hatte mit seiner kompromißlosen Haltung Erfolg, denn am 2. 8. des gleichen Jahres teilt der Mühlenmeister Michel Rademacher mit, daß er mit Einwilligung des Hofmanns den Wellbaum im Dierfelder Wald geschlagen habe.

1760 heißt der Müller Jakoben Frings. Er beschwert sich darüber, daß der Gillenfelder Pastor und sein Hofmann nicht bei ihm mahlen lassen. In einem Schreiben vom 1.10. 1760 wird der Müller angehalten, die Pacht sofort zu begleichen. Ein Einbehalt wegen des schlechten Mühlendammes sei unzulässig. Schultheiß Probst bekommt den Auftrag

1. den Damm im Wege des Frondienstes kostengünstig und dauerhaft herstellen zu lassen

2. das Bauholz für die Mühle aus dem Gemeindewald zu beschaffen,

3. den Pastor anzuweisen, nur auf der Bannmühle mahlen zu lassen (mit dem Hinweis: er müsse Vorbild sein),

4. den Weiher (Fischweiher zwischen dem Holzmaar und der Mühle) auswerfen zu lassen.

Wiederum wehren sich die Gillenfelder gegen die Frondienste und verweisen auf das Weistum.

Am 13. 6. 1761 erscheint als Müller auf der Holzmühle Jacob Kreinß. Auch er klagt darüber, daß der Mühlenteich nach wie vor reparaturbedürftig sei und viele Einwohner von Gillenfeld auf anderen Mühlen mahlen ließen. Im gleichen Jahr beschweren sich die Gillenfelder über die Höhe der Molter und das Moltermaß. Der Molter, der Arbeitslohn des Müllers, betrug den 20. Teil des zu mahlenden Getreides. Müller Kreinß weist darauf hin, daß er genauso messe, wie sein Vorgänger Koch auch; das Kornmaß werde gestrichen, bei anderen Getreiden würde gehäufelt. 1762 entscheidet das arenbergische Oberamt, daß die bisherige Molterschüssel (Maßgefäß) weiter verwendet werden könne.

Müller Kreinß fragt bei der arenbergischen Verwaltung an, ob er das Manderscheider Geding besuchen solle; er habe von dort eine Aufforderung erhalten. Die Manderscheider hatten sich also erinnert, daß die Mühle in ihrer Grafschaft gelegen war.

Holzmühle

Am 5.2.1762 brennt die Mühle erneut vollkommen ab. Das Feuer entsteht auf dem Speicher. Gegen Abend entdeckt die Müllerin den Brand, als sie zur Schlafkammer geht. Jacob Schroden aus Gillenfeld, auf dem Weg zur Mühle, sah das Feuer, eilte zur Brandstelle und half, Fruchtsäcke, Mehl und Möbel zu retten. Das auf dem Speicher gelagerte Korn wurde ein Raub der Flammen.

Wegen des schlechten Wetters, es hatte tagelang geschneit, war es nicht möglich, schnelle Hilfe in Gillenfeld zu holen. Der Mühlenteich war so fest zugefroren und mit Schnee bedeckt, daß die Mühle bereits seit 10 Tagen nicht mehr mahlen konnte und dadurch auch das Löschwasser fehlte. Als am anderen Morgen die Gillenfelder, geweckt durch die Brandglocke, mit dem Bürgermeister Diederich Schmilz zur Mühle eilten, stand lediglich noch das Mauerwerk. Die Mühle wird sofort wieder aufgebaut und der Strohner Müller mit der Reparatur der Mühlenklause, der Dämme und des Teiches beauftragt. Müller scheint zu dieser Zeit der Dietrich Franzen zu sein, der die Mühle sehr heruntergewirtschaftet hat und auch mit der Pacht in Rückstand ist. So beschweren sich die Gillenfelder, daß Müller Franzen die Mühle nicht ordentlich führt. Die Gemeinde stellt den Antrag und die Bitte "um Berufung eines Müllers, der in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen."

1763 übernimmt der frühere Müller Jakob Kreinß die Mühle wieder und verspricht jährlich 12 Malter Korn zu geben und seinen Rückstand aus vergangenen Pachtzeiten in 4 Jahren abzutragen.

Die Mühle im Luxemburger Steueranschlag

Jetzt rächt es sich, daß die Mühle immer wieder auf Eckfelder Bann, in der Grafschaft Mander-scheid, errichtet wurde. Die Mühle wird in den Luxemburger Steuerlisten geführt, denn die Grafschaft Manderscheid gehörte zum Herzogtum Luxemburg.

In einem Schreiben des Gerichts Niederman-derscheidvon 1772 heißt es: "Wir unterschriebene Gerechten (Gerichtsschöffen) der Grafschaft Niedermanderscheid beurkunden und attestieren hiermit, daß in den alten Zeiten der Grafschaft Manderscheid die Herrschaft Gil-lenfeld einem Herren, signanter dem Herren Dietrich gewesen, als ein unmittelbares Reichsterritorium". (1506 kam die Vogtei Gillenfeld als Teil der Herrschaft Kerpen an die Grafen von Manderscheid). Weiter wird darauf hingewiesen, daß nach dem Weistum Gillenfeld von Manderscheid abgetrennt und die Nutzung der Mühle den Gillenfeldern zugewiesen worden sei.

Das herzoglich-arenbergische Oberamt erwidert, daß der Bach, der die Mühle treibt, "gillenfelderisch" und die Holzmühle, so lange die Manderscheider ihre Schätzung nach Luxemburg zahlten, nie im Steueranschlag gewesen sei. Sogar als die Franzosen das Herzogtum Luxemburg besetzten (1684-91) und die Grafschaft Manderscheid in "Kontribution" gestanden, habe die Mühle keine Abgaben zu leisten gehabt. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Aussage von Schultheiß Probst von 1738. Weiter weisen die Arenberger darauf hin, daß aus der Grafschaft keine Mahlgäste kämen und Frondienst und Holzlieferungen ebenfalls nicht erfolgten und somit die Mühle von der Grafschaft Manderscheid keinen Nutzen habe. Die Manderscheider sahen nicht gerne, daß ihre Untertanen auf der Holzmühle mahlen ließen. So wurde der Bauer Theisen aus Wallscheid empfindlich bestraft, weil er auf der Holzmühle mahlen ließ.

Die Herren von Arenberg überlegen, ob sie nicht die Mühle auf eigenem Herrschaftsgebiet neu errichten sollten, um dem Steueranschlag zu entgehen.

1772 bittet der Müller Leonhard Koll den Notar Müllemanns in Gillenfeld um Hilfe. Am 30. 8. 1772 habe ihn der Manderscheider Gerichtsbote unter Androhung von Zwangsmitteln und Pfändung zur Zahlung der Steuerschatzung angehalten und ihm eine Frist bis zum 5. 9. gesetzt. Zusammen mit dem Müller begibt sich Notar Müllemanns am 13. 9. nach Niedermanderscheid zu dem Spezialeinnehmer und Ge-richtsscheffen Hans Matthesen Walscheid. Er bestätigt, daß Müller Koll die erhöhte Schätzung mit 17 Florin, 5 Stüber und 5 Denari It. Quittung gezahlt habe. Umgerechnet machten dies 9 Rtlr., 3. Peteren (Petermännchen) trierischer Währung aus. Notar Mühlemanns protestiert gegen die Besteuerung und macht deutlich, daß das Recht, Abgaben vom Müller zu erheben, nur dem Herzog von Arenberg zustehe.

Die Gillenfelder beschweren sich darüber, daß sie durch den derzeitigen Müller Hubert Uefling schlecht bedient würden.

Der Gillenfelder Landschultheiß Lersch stellt am 13.3.1775 ein Projekt zur Errichtung einer neuen Mahlmühle auf Gillenfelder Gemarkung auf, das jedoch nicht verwirklicht wurde. An Kosten werden ca. 300 - 400 Rtlr. veranschlagt. Am 8. 9. 1778 trifft eine arenbergische Kommission mit "Stiftsherrn des Hochwürdigen Kapitels St. Florin" (als den Grundherren) in Gillenfeld zusammen, um die Situation zu beraten. Ein einheitlicher Standpunkt wird nicht gefunden, denn einige der Kommissionsteilnehmer meinen, die Mühle habe vor Zeiten auf Gillenfelder Gebiet gestanden, während andere der Meinung sind, die Mühle stehe zwar auf luxemburger Hoheitsgebiet, das Land sei aber der Grafschaft Manderscheid entschädigt worden.

In der Schatzungsaufnahme der Manderscheider wird unter Nr. 88 eine Mühle auf der Eckfelder Gemarkung geführt, welche jährlich 105 Spanische Florin abwerfen soll. Vermerkt wird im Bericht, daß dies die letzte Eintragung der 1767er Rechnung sei. War sie nachträglich erfolgt? Bei der Rechnung 1769 findet sich kein Anschlag der Mühle und Vogteiverwalter Dehard sieht dies als Beweis an, daß die Mühle bei der ersten Aufnahme der Schätzung vergessen oder aber gar nicht zur Grafschaft Manderscheid steuerpflichtig sei. Die weiteren Nachforschungen ergeben, daß die Holzmühle 1773 bis 1777 jeweils mit einer Summe von 18 bis maximal 21 Florin im Schatzungsanschlag steht, hingegen die Schlaadter und Manderscheider Mühle zusammen nur 22 Florin zahlen müssen. Zudem sei die gräfliche Mühle zuNiedermanderscheid eine Bannmühle mit 7 Orten, während die Holzmühle keinen Vorteil aus der Grafschaft Manderscheid habe. Auch die eingezogenen Erkundigungen haben ergeben, daß die Gillenfelder Mühle seit unerdenklichen Zeiten schatzungsfrei gewesen sei.

Wie aber konnte es dazu kommen, daß über Jahre hinweg Schätzung durch die arenbergische Verwaltung hingenommen worden ist? Der frühere Schultheiß Probst von Gillenfeld scheint mit seiner Herrschaft Arenberg im Streit gelegen und seine Amtsgeschäfte nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen zu haben.

Ferner weist Dehard darauf hin, daß in den "letzten Jahren" eine Ordonanz im "Spanischen" erschienen sei, den Mühlenzwarig aufgehoben und damit alle luxemburgischen Untertanen jetzt frei mahlen lassen könnten. Der arenber-gische Schultheiß, der den Müller darauf hinwies und ihm neue Kunden in Aussicht stellt, hegte den Hintergedanken, den Müller damit auch zur Übernahme der Luxemburger Schätzung überreden zu können. Der Müller erklärte, der Zuwachs der grafschaftlichen Mahlgäste sei für ihn uninteressant, weil er mit den Gillenfelder und den Mählgasten aus den umliegenden trierischen Ortschaften genug zu tun habe und im Sommer öfters Wassermangel auftrete.

Mehrmals macht der arenbergische Amtmann Dehard den Versuch, die Schatzungsregister beim Hochgerichtsscheffen Johann Matthias Walscheid in Niedermanderscheid einzusehen. Endlich, am 9.3.1788 können die Steuerlisten eingesehen werden, ohne neue Erkenntnisse zu bringen.

Im gräflich-manderscheidschen Abgabenverzeichnis von 1613/14 wird die Holzmühle nicht erwähnt, sondern nur der "Weyer neben dem Himmeroder und Holtzmaar". 1707 werden im Abgabenverzeichnis nur die Mühlen in Niedermanderscheid und Schladt aufgeführt. Auch in den letzten vollständigen Abgabenverzeichnissen der Grafen von Manderscheid von 1793/94 ist die Holzmühle nicht erwähnt.

Ob die Schätzung zurückgenommen wurde oder eine Einigung zwischen Manderscheid und Arenberg erfolgte, ist nicht feststellbar. 1788 ist der Müller Hubert Ufling, später wird sein Name auch "Uefling" oder "Öffling" geschrieben, mit seiner Familie auf der Mühle.

Auch 1809 ist der Müller Hubert Ufling noch Betreiber der Holzmühle, als seine Tochter Maria-Anna den Johann Jacob Maas aus Gillenfeld heiratet. Jakob Maas und Marianne geb. Öffling übernehmen 1810 die Saxler Mühle. 1812 wohnt Hubert Uefling bereits in der neuen Gillenfelder Mühle im Dorf.

1816 kauft Nicolaus Lenz die Holzmühle für 600 Taler. Er, der noch zwangsrekrutiert mit napoleonischen Truppen gegen Rußland ziehen mußte, desertierte und fand bei einem Pastor Unterschlupf. Als Soldaten auch das Haus des Pastors durchsuchten, saß dieser gerade am Mittagstisch. Als Sitzmöbel benutzte er eine Truhe, in der sich Nicolaus Lenz versteckt hatte. Die Enkelin von Nikolaus Lenz, Maria Lenz, heiratete Wilhelm Mais, der von der Maismühle bei Ulmen stammte. Wilhelm Mais betrieb bis 1918 die Mühle, dann übernahm sein Sohn Nikolaus den Mühlenbetrieb. Nikolaus Mais war Müller mit Leib und Seele und noch mit 85 Jahren täglich in der Mühle anzutreffen. Auch in der Umgebung war Müller Mais sehr geachtet. Nicht nur im 1. Weltkrieg, sondern auch in den Jahren der Zwangsverwaltung nach dem 2. Weltkrieg drehte sich oft zu nächtlicher Stunde das Mühlrad, um verbotswidrig Getreide zu mahlen und die Not in den umliegenden Dörfern zu lindern. Als letzter Müller stellte 1965 sein Sohn Wilhelm den Mühlenbetrieb ein. Er arbeitete nur noch in der Landwirtschaft.

*) Anmerkung

Der Weinkauf erfolgte zur Bekräftigung des abgeschlossenen Geschäftes. Mit den am Geschäft Beteiligten und evtl. Zeugen wurde der Wein getrunken. Danach hatte der geschlossene Vertrag Rechtskraft erlangt.

*) Anmerkung

Durch Maria, die Erbtochter Karls des Kühnen, ging das Herzogtum Luxemburg an das Haus Habsburg über, 1555 an dessen spanische Linie. Luxemburg gehörte zu den sogenannten Spanischen-Nieder-landen. Die Dörfer Eckfeld und Wallscheid lagen also bereits im "Spanischen".

Literatur und Quellen:

1. Arenbergisches Archiv Edigen - D 2181, D 3131

2. Festschrift "1000 Jahre Manderscheid"

3. Hesse/Schmitt-Kölzer, Manderscheid - Geschichte einer Verbandsgemeinde in der südlichen Vulkaneifel, Manderscheid 1986

4. Heyen, Die Arenberger, Band l, Koblenz 1987

5. KJB Daun 1986 - E. Mertes - "Die Schweden sind im Kreis Daun" (S. 227)

6. Landeshauptarchiv Koblenz -1 c Nr. 3070, 655.185 Nr. 148 ff. (Akten der ehemaligen Bürgermeisterei Gillenfeld)

7. Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamtes Gillenfeld (jetzt: Daun)

8. Dr. W. Weins, Manderscheid - Bilder aus der Vergangenheit des Landes und des Adels, Wittlich 1926