Geschichte

Burgruine Neublankenheim Rückblick und Ausblick

Josef Dreesen, Hosthum Manfred Simon, Daun

 

Unweit der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und zum Gebiet von Üxheim-Ahütte gehörend sind die noch recht stattlichen Reste der Burg Neublankenheim zu finden. Die bisher veröffentlichten Arbeiten über die "Burg" Neublankenheim weisen erhebliche Lücken und Unklarheiten auf. Diese können nur im Rahmen einer umfangreicheren Ausarbeitung geklärt werden. Auch die nachfolgende Darstellung der Besitzverhältnisse und Baugeschichte erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Da Baupläne und Grabungsergebnisse fehlen, ist eine korrekte Rekonstruktion der Burganlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Rückblick

Die Burg wurde in einer Epoche erbaut, in der die an die Eifel angrenzenden "Großterritorien" Köln, Jülich, Luxemburg und Trier bemüht waren, die Eifel in ihre Herrschaftsbereiche einzugliedern. Nach den vorliegenden Veröffentlichungen wird die erste urkundliche Erwähnung der Burg nicht einheitlich dargestellt. Ernst Wakkenroder hält die Nennung des "Schlosses Neublankenheim" in einer Schenkungsurkunde Gerhards von Blankenheim zugunsten seiner Frau Ermensindis von Luxemburg-Durbuy aus dem Jahre 1272 für erwiesen. Eine Prüfung dieser Angabe ergab lediglich den Hinweis auf eine Urkunde vom 26. 1. 1273, in der Gerhard von Blankenheim "seine Gemahlin Ermensinde, Tochter des Edelmannes Gerhard von Lucelburg, Herrin von Durbuy mit dem Schloß Blankenheim und ... bewittumbt"; von Neublankenheim ist hier nicht die Rede!

Andere sehen die erste Erwähnung der Burg in einer Urkunde vom 28.6.1341, aus der hervorgeht, daß der Markgraf Wilhelm von Jülich Gerhard V. von Blankenheim ". . . sine nuwe burch Blankenheym und sine stat Geroltzstey-ne (beide sind Besitzungen Gerhards V.)" als Erblehen übertragen hat. Unseres Erachtens scheint dieses Datum eher zuzutreffen, zumal über eine Zerstörung oder Baufälligkeit der 1292 erstmals urkundlich erwähnten Stammburg Blankenheim nichts bekannt ist.

Die überlieferten Urkunden aus der 2. Hälfte des 13. und 14. Jahrhunderts zeigen, daß die Blankenheimer Herrschaft vielfältige Beziehungen zu den eingangs genannten Großterritorien unterhalten hat. Gerhard von Blankenheim heiratete 1268 Ermensinde aus dem Luxemburgischen Grafengeschlecht. 1279 (28. 3.) wird er als "consanguineus" Vasall des Kölner Erzbischofes Sifrid und der kölnischen Kirche (vgl. auch diesbezüglich Urkunden von 1282 und 1301) genannt. Aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts sind verschiedene Urkunden erhalten, die eine intensive Verbindung zu den Trierer Erzbischöfen aufzeigen. So belehnt der Erzbischof Balduin (1307-1354) am 1. 3.1319 "... die Brüder Arnold und Gerhard ... mit den Einkünften der Pfarrei Oyksheim (Üxheim), die diese ihm für 650 Pfund Heller verkauft haben." Die "Burg" Neublankenheim erlebte nach 1341eine sehr wechselvolle Geschichte, Schon 1350 soll ein Sohn Gerhards V. - Johann -, der später Probst in Münstereifel war, die "Burg" zugewiesen bekommen haben; allerdings soll diese Zuweisung mit dessen Verpflichtung, Geistlicher zu bleiben, verbunden gewesen sein. 1371 ist die "Burg" im Besitze Konrads V. von Schieiden, der nach einer beendeten Fehde Köln und Trier verspricht, ". . . aus der vesten Nuwenblanken, die ich itz und ynne han . . ." keinen Schaden zuzufügen. Vier Jahre später einigte sich Konrad V. mit Gerhard VI. von Blankenheim und dessen Söhnen Johann und Gerhard über den Besitz der "Burg" und des Landes Neublankenheim. Er folgte damit dem Schiedsspruch der "gesellen und vrunden des verbuncz in der Eyflen", die den vorgenannten Besitz den Blankenheimern wieder zugesprochen hatten.

1376 sollen Johann und Gerhard von Blankenheim "die Burg mit allem Zubehör" von dem Trierer Erzbischof Kuno zu Lehen genommen haben. Auch diese Angabe ist nicht unumstritten, zumal ein entsprechender Quellennachweis in der diese Urkunde zitierenden Literatur fehlt. Aus dem Jahre 1376 ist ein Dokument überliefert, in dem Kaiser Karl IV. die Trierer Besitzungen und Rechte bestätigt. Diese Bestätigung enthält keinen Hinweis auf eine "Burg" Neublankenheim, obwohl in dieser Urkunde alle Besitzungen namentlich aufgezählt werden.

Nach dem Tode Gerhards VII. von Blankenheim - Gerolstein - Kasselburg (1376-1406) stirbt diese Familie 1406 aus. Noch im Jahre 1405 erhält Gerhard VII. den Grafentitel für sich und sein Geschlecht. Der Besitz Blankenheim wird nach 1406 vom Bruder Gerhards VII., Friederich (1406-1415), der Bischof von Utrecht war, verwaltet.

Wilhelm l. von Loonaus dem Hause Heinsberg (1415-1438) gelangte durch seine Heirat mit Elisabeth, einer Tochter Gerhards VII., in den Besitz der Grafschaft Blankenheim. Eine Vielzahl von Fehden zwang ihn, die Kasselburg bei Pelm und Neublankenheim 1426 an Eberhard von der Mark-Arenberg zu verpfänden. Der wiederum überließ das Pfand 1440 Clais von Nattenheim. Auch dieser Hinweis müßte durch eine eingehendere Untersuchung bestätigt werden, da 1440 Johann Hurt von Schönecken und nicht Clais von Nattenheim wenigstens die Kasselburg für 2200 Gulden Pfandsumme aus der Hand des Trierer Erzbischofes erhielt. Entweder hatte Wilhelm l. die Kasselburg dem Trierer Erzbischof pfandweise überlassen und nicht Eberhard von der Mark, oder letzterer hatte sie nach 1426 an den Trierer Erzbischof weitergegeben. Gerhard von Loon-Blankenheim (1438-1460), ein Sohn Wilhelms l. löste die "Burg" Neublankenheim wieder ein und übergab sie Thomas von Genß(e) als Mannlehen. 1451 genehmigte er den Verkauf des "Hauses" Neublankenheim an Johann von Mirbach (Schannat-Bärsch berichten, daß das "Haus-Neublankenheim" von Graf Gerhard in "Neuenheim" umgenannt worden sei). Der Sohn Gerhards, Wilhelm II., wurde 1468 in einem Gefecht mit kurkölnischen Truppen tödlich verwundet. Erwar mit Marie von Croy verheiratet und hinterließ keine Kinder. Deshalb kam es zwangsläufig zu Erbauseinandersetzungen zwischen der Witwe und Dietrich von Manderscheid, der Elisabeth von Schleiden, die Tochter aus der Verbindung Johannas von Blankenheim (=Tochter Gerhards VII. s. o.) mit Johann von Schleiden, geheiratet hatte. 1470 gelangten die umstrittenen Gebiete Blankenheim und Gerolstein in den Besitz Dietrichs von Manderscheid.

1521 bat Dietrich von Mirbach den Grafen Johann von Manderscheid um Hilfe beim Wiederaufbau der zerstörten "Burg" Neublankenheim. Über Grund und Ursache der Zerstörung gibt es zur Zeit keine urkundlich gesicherten Erkenntnisse.

Der Tod des Grafen Johann von Manderscheid im Jahre 1524 führte zu einer Auseinandersetzung um das Erbe. Vor diesem Hintergrund ist auch die Überlassung der Lehen im Lande Neublankenheim, Rockeskyll und Dockweiler an Dietrich von Manderscheid-Schleiden durch den Grafen Johann von Manderscheid-Blankenheim (= Sohn des 1524 verstorbenen Grafen Johann) im Jahre 1526 zu sehen. Graf Johann beanspruchte für sich und seinen Erben das "Haus" Neublankenheim. 1569 verkaufte Ludwig von Mirbach dem Grafen Hans Gerard von Manderscheid-Gerolstein Neublankenheim ". . . in jerlicher nutzbarkeit nit fil ausbracht, weit entlegen, auch sonst gar und in allbau fellich wäre...". Wenn 1521 Dietrich von Mirbach die "Burg" als zerstört bezeichnet, mu ß sie in der Zwischenzeit wenigstens wiederbewohnbar gemacht worden sein. Die Mitteilung Ludwigs von Mirbach sagt aus, daß die "Burg" 1569 nicht mehr instandgehalten wurde, und wegen ihrer abgeschiedenen Lage an Bedeutung verloren hatte. Bei der Erbauseinandersetzung nach dem Tode des Grafen Dietrich von Manderscheid-Schleiden (3. 1. 1593) soll die "Burg" Neublankenheim von Philipp von der Mark besetzt worden sein. Philipp von der Mark besetzte in diesem Jahr tatsächlich einige Burgen, so die Stammburg Manderscheid, Kerpen, Saffenburg, Schleiden und die Kronenburg. Seine Vorgehensweise rechtfertigte er damit, daß er diese als Erbe seiner Frau, der Schwester des 1593 verstorbenen Grafen Dietrich in Besitz nehme, zumal diese bei ihrer Heirat mit Philipp den üblichen Erbverzicht nicht ausgesprochen hatte. Im Verlauf der Auseinandersetzung eignete sich nicht Philipp von der Mark Neublankenheim an, sondern einer seiner Kontrahenten, der Graf Hans Gerhard von Manderscheid-Gerolstein. Nach 1593 scheint Neublankenheim keine bedeutende Rolle mehr gespielt zu haben. Vermutlich wurde auch durch die vielen Kriege des 17. Jahrhunderts, die auch die Eifel heimsuchten, der Niedergang des schon 1569 als baufällig bezeichneten "Hauses" beschleunigt.

Einige wenige urkundliche Erwähnungen sind aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts bekannt. 1768/69 kaufte der Herzog von Arenberg Land und einen Hof Neublankenheim in der Grafschaft Kerpen. Zwei Jahre später verkaufte eine Baronin von Spieß, geb. von VIat-ten, Neublankenheim in der Grafschaft Kerpen an den Herzog von Arenberg. Nach der Besetzung der Eifel durch die Franzosen (1794-1814) hörten die weltlichen und geistlichen Herrschaften, die das politische Bild der Eifel bestimmt und geprägt hatten, auf zu bestehen. Im 19. und 20. Jahrhundert ging der Besitz Neublankenheim in private Hände über. Heute befindet sie sich im Eigentum des Landkreises Daun.

Baubeschreibung

Auf einem kleinen, von einem Grat abgetrennten Felskegel oberhalb des Ahbachtales liegen die Überreste der "Burg" Neublankenheim. Von der schon im 16. Jahrhundert als baufällig bezeichneten "Burg" sind in der südlichen Hälfte noch aufgehende Mauerreste und Teile der Burgtürme erhalten.

Blick auf den Südturm

In der nördlichen Hälfte deuten einige spärliche Reste auf die ehemalige Größe des stattlichen Burghauses hin. Bislang nahm man an, daß dieses ganz aus Bruchstein gemauerte Burghaus einen fast rechteckigen Grundriß habe (Maße: ca. 40 x 20 m).

Bei dieser Feststellung wurde offensichtlich nicht berücksichtigt, daß die abschüssige Felsnase im nördlichen Teil des Burghauses mit in die Gebäudefläche eingebunden war. So ergibt sich eine keilförmige Burganlage, die für die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts nicht ungewöhnlich ist. Der tiefe Geländeeinschnitt vor der südlichen Außenmauer deutet daraufhin, daß hier vermutlich eine Brücke gestanden hat, über die man in die "Burg" gelangte.

Im nördlichen Bereich der Anlage ragt ein etwa 12 m hoher und 2.50 m breiter "Mauerpfeiler"empor. An seiner Außenwand sind noch Reste einer glatten Putzfläche zu erkennen. Während die Mauerstärke der übrigen Mauerreste in der südlichen Hälfte zwischen 1,80 und 3 m beträgt, ist der Mauerpfeiler knapp 1,30 m stark. Sowohl die glatte Putzfläche als auch die geringere Mauerstärke weisen daraufhin, daß es sich um den Überrest einer Zwischenwand handeln muß. Detailliertere Erkenntnisse über die tatsächliche Ausdehnung des "Burghauses" werden erst nach der endgültigen Freilegung und durch umfangreiche Ausgrabungen im nördlichen Bereich möglich sein.

In der südlichen Hälfte bieten die in recht stattlicher Höhe erhaltenen Außenmauern mit ihren Fenster- und Türöffnungen, Balkenlöchern und Geschoßabsätzen die Möglichkeit, die räumliche Anordnung innerhalb des "Burghauses" wenigstens teilweise zu rekonstruieren. Die Balkenlöcher in der westlichen und ein entsprechender Mauerabsatz an der östlichen Innenwand zeigen, daß das Erdgeschoß keinen massiven Fußboden hatte, sondern von Balken getragen wurde. In den bisher veröffentlichten Baubeschreibungen heißt es, daß das Erdgeschoß von 16 m langen Eichenbalken, die mit zusätzlichen Stützen versehen waren, getragen worden sei. Eine vorläufige Untersuchung ergab jedoch, daß sich etwa 2 m westlich des nördlichen Mauerpfeilers ein zum Teil freigelegter Mauerrest befindet, der darauf hindeutet, daß hier eine Mauer von Norden nach Süden durch den Innenhof verlief. Wenn eine Grabung dies bestätigt, handelt es sich entweder um eine Stützmauer für den Fußboden des Erdgeschosses oder um eine massive Außenwand der Wohnräume.

Die etwa 1,80 m starke westliche Mauer hat in den unteren beiden Geschossen (Keller- und Erdgeschoß) keine Öffnungen nach außen. Im 3. Geschoß deutet ein Mauerdurchbruch zwischen zwei schmalen Scharten auf den Zugang zu einem Steinerker (Ausguß- oder Aborterker) hin. Zwischen diesem Durchbruch und der nördlichsten Scharte ragt ein Balkenrest heraus. Die dendrochronologische Untersuchung dieses Balkenrestes wird sicherlich wertvolle baugeschichtliche Aufschlüsse geben können. Da die Westmauer keine Fensteröffnungen besitzt, werden in diesem Bereich keine Wohnräume vermutet. Diese befanden sich im Bereich der Ostmauer, wo in der Höhe des Erdgeschosses drei Fenster erhalten geblieben sind. Das südlichste als Schlitzfenster, das im Innern, wie auch die übrigen beiden Fenster, mit Steinsitzen ausgestattet ist. Im 3. Geschoß befinden sich ebenfalls drei Fenster, denen aber die Überwölbung fehlt. Die Ostmauer ist an ihrem Südende durch eine schräg aufliegende Mauerstütze zusätzlich gesichert worden; eine entsprechende Mauerstütze war auch am Ostende der Südmauer vorhanden. Der weitaus interessanteste Bauteil des Burghauses ist die Südmauer mit dem Tor und den beiden flankierenden Ecktürmen. Sie ist im Bereich der unteren Geschosse etwa 3 m stark und setzt sich über dem hohen Erdgeschoßum etwa 2 m ab. Dort befindet sich der Rest eines Wehrganges mit einem einzelnen Schlitzfenster über der Mitte des heute stark ausgebrochenen Tores. Es ist ungewöhnlich, daß von diesem Wehrgang aus weder der südöstliche noch der südwestliche Eckturm begehbar sind. Über die Bedeutung und das Aussehen des südöstlichen Turmes (15m hoch) ist viel gerätselt worden. Er ist im Grundriß rund und beginnt in der Höhe des 3. Geschosses auf einer Auskragung, die im Innern des Burghauses als Kreisstück, von vier Konsolen getragen, sichtbar ist.

An der Außenseite der Ostmauer ist noch ein Bruchstück des auskragenden Gesimses und der Ansatz des runden Mantels zu sehen. Der erhaltengebliebene Rest des Eckturmes erinnert in seiner Form an die des Palaseckturmes der Kasselburg bei Pelm (Kreis Daun). Da der Eckturm weder von dem schon erwähnten Wehrgang in der Südmauer noch von den Wohnräumen an der Ostmauer begehbar ist, muß das Burghaus in diesem Bereich wenigstens viergeschossig gewesen sein. Im Südwestturm befindet sich innen erst im vierten Geschoß ein Zugang; vermutlich gab es zwischen dem südöstlichen und südwestlichen Eckturm einen zusätzlichen, verbindenden Wehrgang.

Der Südwestturm ist der Hauptturm des Burghauses und in einer stattlichen Höhe von 24 m erhalten. Nach innen ist er "übereck und gradlinig" abgeschlossen, nach außen tritt er halbkreisförmig hervor. In den unteren drei Geschossen hat er weder innen noch außen Öffnungen. Ein gewaltsamer Einbruch im untersten Bereich zeigt, daß er in diesem Geschoß massiv gebaut ist. Ob sich in dem von außen nicht begehbaren 2. und 3. Geschoß des Turmes Hohlräume befinden oder ob sie massiv ausgeführt sind, läßt sich erst nach eingehender Untersuchung feststellen. In der Höhe des 4. Geschosses befinden sich innen und außen je eine Öffnung. Die Bedeutung der Öffnung, die sich außen in der Rundung des Turmes befindet, ist unklar. Vielleicht besaß der Südwestturm an dieser Stelle einen massiven Turmerker, der seine Wehrhaftigkeit erhöhen sollte. Im 5. Geschoß ist nach innen eine breite Fensteröffnung und in gleicher Höhe nach außen eine schmale hohe Scharte zu erkennen; vermutlich befand sich hier der Raum des Turmwächters.

Blick vom Burginnern auf den nördlichen Mauerpfeiler und die Ostwand mit Ostturm

Der Versuch einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung und die Baubeschreibung haben deutlich gemacht, daß diese "Burg" viele Rätsel aufgibt. Nur eine intensive Erforschung der "Burg" Neublankenheim wird Antworten auf die vielen Fragen geben können. Darüber hinaus sollte die Sicherung und Sanierung der stattlichen Reste dieses Baudenkmales nicht vergessen werden; dies hat der Landkreis Daun in Angriff genommen.

Ausblick

Nachdem der Landkreis Daun die Burgruine Neublankenheim mit dem Ziel ihrer Erhaltung erworben hat, begann man bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Daun in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz in Mainz mit der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes. An dieser Stelle soll auch die fachkundige und kollegiale Unterstützung durch die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Hillesheim nicht unerwähnt bleiben. Methodische Grundlage für das Sanierungskonzept war das vom Landesamt für Denkmalpflege in Mainz entwickelte Arbeitspapier "ZumUmgang mit Burgen und Burgruinen". Basierend auf diesem Papiersollen landesweit meist im Ansatz gutgemeinte, aber in der Realisierung oftmals unsachgemäße Instandsetzungsmaßnahmen an Burgen und Burgruinen vermieden werden. Zunächst ist es also notwendig, ein "Rohkonzept" mit zwei Hauptteilen zu erstellen:

1. Denkmalpflegerische Erforschung, bautechnische Bestandserfassung und Voruntersuchung der Bausubstanz;

2. Planung, Festlegung und Realisierung der Erhaltungsmaßnahmen.

Natürlich sind diese beiden Arbeitsschritte eng miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig. Es ist immer zu beachten, daß Burgen und Burgruinen nicht nur architektonische Zeugnisse längst vergangener Tage, sondern auch historische Dokumente von hohem wissenschaftlichen Wert sind. Deshalb ist ein "wildes Erneuern" und wahlloser Umgang mit unpassenden oder technisch falschen Baustoffen nicht erlaubt. An einer Burgruine kann man durchaus Informationen über die Zeit und die Umstände ihrer Erstehung ablesen. Diese Informationen sind in den Mauern ebenso wie unter unscheinbaren Erdhügeln zu finden. Ein falsch verstandenes Freigraben und Wegräumen kann deshalb zu irreparablen Schäden führen.

Bei der Burgruine Neublankenheim wäre dies ganz besonders tragisch, da sie noch eine Reihe von Rätseln in sich birgt. Es ist besonders wichtig, bereits vor der Planung der Sanierungsmaßnahmen eine Aufnahme der noch vorhandenen Mauerreste anzufertigen. Zu diesem Zweck wurde kürzlich für die Burgruine eine detaillierte Bauaufnahme erstellt und in einem aufwendigen Verfahren photogrammetrische Aufnahmen von der Bausubstanz einschließlich einer Stereokartierung hergestellt. Des weiteren ließ man auch eine Tachymeteraufnahme mit dem Grundriß der Ruine anfertigen. Anhand der Aufmaß- und Grundrißpläne ist sodann ein genauer Feldvergleich zwecks Auswertung der Schadensstellen vorzunehmen. In der 2. Stufe des "Rohkonzeptes" geht es um die Frage, welche Instandsetzungsmaßnahmen notwendig sind und wie diese realisiert werden sollen. Es ist hierbei unbedingt zu vermeiden, daß die Erhaltungsmaßnahmen den Geschichts- und Alterswert des historischen Gemäuers beeinträchtigen. Auch in Hinblick auf die finanziellen Kosten soll eine geplante Sanierung nur die Arbeiten vorsehen, die bezüglich der Sicherung der Bausubstanz und der Beseitigung von Gefahrenpunkten wirklich notwendig sind. Ein komplettes "Lifting" ist zu unterlassen. Vorsicht ist auch bei einer Ergänzung oder Teilrekonstruktion der Bausubstanz geboten, denn es soll ja keine "neue" Burg entstehen.

Mit Hilfe einer Schadensanalyse (s. Pkt. 1) muß schließlich entschieden werden, welche Teile der Burg instandzusetzen sind. Hierbei genießen abgängige Bauteile, die für Besucher und die Burg selbst eine Gefahr darstellen, absolute Priorität (zum Beispiel lockere Mauerkronen). Bei den folgenden Instandsetzungsarbeiten ist Sorgfalt und natürlich auch handwerkliches Können gefragt. Einerseits soll eine Modernisierung vermieden werden, andererseits müssen die Erhaltungsarbeiten aber auch langfristig wirksam bleiben. Hierbei ist auch zu bedenken, daß eine Ruine sich bereits im veränderten Bild darstellt. So sind keine Dachkonstruktionen mehr vorhanden, die das Mauerwerk vor Nässe schützen.

 Diese und andere Umstände müssen also beachtet und bei der Festlegung der Sanierungsarbeiten entsprechend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Punkt im Bereich der Erhaltung von Originalsubstanz ist selbstverständlich auch die Wiederverwendung noch brauchbaren Steinmaterials. Vom Grundsatz bleibt also festzustellen, daß es sich bei den zukünftigen Erhaltungsmaßnahmen um vorsichtige Reparaturarbeiten, nicht um Ergänzungen der Bausubstanz handeln wird. Die Substanzerhaltung genießt höchste Priorität. Die Liste der zu lösenden Detailprobleme ist bei einer sinn- und planvollen Restaurierung recht lang; detaillierte Planung und Schadensanalyse, Kenntnisse über alte Arbeitstechniken und handwerkliche Fertigkeiten gepaart mit dem Einsatz moderner und objektbezogener Sanierungsmethoden sind bei einer Burgsanierung gefordert. In jedem Fall lohnt sich jedoch die sorgfältige Planung und Sanierungsvorbereitung. Dadurch kann auch eine sich oftmals nach Beginn der Restaurierungsmaßnahmen ergebende "Kostenexplosion" vermieden werden.

 

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