Kleine Chronik von Mannebach

Nikolaus Hermann, Mannebach / Erich Mertes, Kolverath

 

Siedlungsbeginn

Bereits Menschen der jüngeren Steinzeit (3000 - 2000 v. Chr.) waren in der Mannebacher Gemarkung zu Hause. Von ihnen fand man schon um 1920 ein Steinbeil und in den fünfziger Jahren fand A. Hermann in "Jumpenhardt" eine Steinaxt (Trierer Zeitschrift -TZ-1980/81, 429).

Die ersten Siedlungen der Vorzeitmenschen sind durch einen großen Friedhof im Wald "Scheid" belegt. Die Siedlungen selbst hat man zwar noch nicht entdeckt, aber die Funde aus dem Gräberfeld datieren von der sogenannten Hallstattzeit bis in die Zeit der römischen Besetzung (etwa 700 vor bis 353 nach Chr.). Sie befinden sich zum Teil im Museum auf der Genovevaburg in Mayen (s. TZ 1980/81,430). Die Zeit der römischen Besetzung kennen wir ziemlich gut durch Bodenfunde in unserem Raum. Sie stimmt mit der Literatur antiker Schriftsteller überein und wird durch Keramikfunde, noch genauer durch Münzfunde bestimmt. Die Baumringchronologie (Dendrochronologie) kann sogar noch Einzelheiten eines Jahres angeben. So wurden zum Beispiel die Eichenbohlen für den Bau eines Hausbrunnens in Kradenbach im Spätherbst des Jahres 182 n. Chr. gefällt (s. Jahrbuch Daun 1985, 219ff).

In Mannebach sind zwei römische Siedlungen besonders gut nachgewiesen; erstens in der Flur "Klöppesch" und zweitens in der Flur "Lange Bahn". Man fand dort Mauerwerk, Ziegel und Keramikscherben, die ins 3. - 4. Jahrhundert datieren. Das deckt sich mit weiteren Funden um den Hochkelberg. Sie alle weisen einen Zerstörungshorizont 353 nach Christus auf.

Etwa in diesem Jahr waren die Germanen von der rechten Rheinseite bis zum Hochkelberg vorgedrungen, hatten dort die römischen Truppen des Rebellenkaisers Magnentius besiegt und die fast einen halben Morgen große Befestigung auf der Bergspitze zerstört. Sie verschanzten sich auf dem Höhenzug Höchst-berg-Hochkelberg-Nürburg-Aremberg und schafften davor einen Wüstungsgürtel der "verbrannten Erde" bis weit über Trier hinaus. Die Siedlungen in der Umgebung wurden gleichfalls zerstört, also auch "Klöppesch" und "Lange Bahn". Näheres darüber erfahren wir durch Libanios, den Lehrer des Kaisers Julian II, der bis 360 n. Chr. die Germanen wieder über den Rhein zurücktrieb.

Libanios berichtet:"... Die Germanen schleppten alle Wertgegenstände, Frauen und Kinder mit sich fort; die Gefangenen folgten dem Zug, ihr Gepäck auf dem Rücken. Wer untauglich war als Sklave, wer sich nicht damit abfand, Frau oder Tochter vergewaltigt zu sehen, wurde in seinem Jammer erwürgt. All unsere Habe nahmen sie mit sich, und während die Sieger unsere Ernte selbst abmähten, ließen sie die Gefangenen die Äcker des eigenen Landes bearbeiten..." (siehe 'Der Raum Hochkelberg zur Römerzeit' in: 100 Jahre Eifelverein, Ortsgruppe Kelberg, 1988, S. 82ff). Hundert Jahre nach diesen Ereignissen brach das römische Weltreich endgültig zusammen. Die zerstörten Siedlungen blieben wüst liegen, Wald wuchs über sie hinweg, bis im 10./11. Jahrhundert unserer Zeitrechnung die Rodung und Neubesiedlung wieder begann. Diese Neusiedler sind unsere Vorfahren, und sie waren schon Christen.

Vom Mittelalter bis heute

Aus der Zeit der Neubesiedlung im beginnenden hohen Mittelalter machen wir auch wieder die ersten Keramikfunde. In Bockscheid, im Distrikt "Im Garten", fand Nikolaus Hermann Keramikscherben aus dem 11./12. Jahrhundert. Eine Bodenscherbe enthält sogar die Fingerabdrücke des Töpfers.

Um 1200 gibt es im Bereich des heutigen Kirchspiels Retterath bereits 75 landwirtschaftliche Siedlungen, die alle dem Erzbischof von Trier gehörten. Dazu noch eine Mühle in Dürrenbach, die dem Kloster St. Maximin gehörte. Zwischen 1220 - 1270 kam der Bezirk Retterath an die Grafschaft Virneburg und verblieb darin bis zu deren Auflösung 1794. Mannebach erscheint 1336 erstmals in einer Urkunde. In diesem Jahr verkauft der Virnebur-ger Graf seine Burg für 2.200 Gulden an den Erzbischof Balduin von Trier. Er erhält sie von diesem wieder als Lehen zurück und zahlt ihm als Lehnsherrn jährlich den Wert von 220 Gulden, meist in Form von Frucht, die er natürlich bei den Bauern eintreibt. Mannebach ist mit einer Abgabe von 29 Malter Futterhafer dabei; das waren ungefähr 2.830 kg oder 28 Doppelzentner.

Mannebach war ein wichtiger Ort in der Grafschaft Virneburg. Es gehörte zur sogenannten oberen Grafschaft (Kirchspiel Retterath) und war Sitz eines Heimbürgers, weicherden Orten Mannebach, Bereborn und Kolverath vorstand. Daher können wir annehmen, daß bei den Abgaben von 29 Malter Futterhafer 1336 auch die Siedlungen der heutigen Dörfer Bereborn und Kolverath mit einbezogen waren, obwohl diese nicht namentlich genannt werden. Von Kolverath wissen wir, daß dort 1324 ein Hof stand, der denen von Daun gehörte. Bereborn wird erst nach 1500 genannt.

Der Bedeutung von Mannebach entsprach die Größe seiner Gemarkung. Sie ist heute noch mit 734 ha fast um die Hälfte größer als Bereborn (257 ha) und Kolverath (246 ha) zusammengenommen. Daher ist es auch zu verstehen, daß in einem so wichtigen Ort auch wichtige Persönlichkeiten lebten. Neben dem Heimbürger wohnten in Mannebach ein Vogt als Beamter der Grafschaft ("Voahl's Haus" = Vogt's Haus), wie auch Gerichts- und Sendschöffen für das Kirchspiel Retterath. Der Gerichtsschöffe Stefan Schmitt von Mannebach (+ 2. Januar 1770) war sogar Vorsitzender des Gerichts zu Retterath und Vogt in einer Person. Das Steinkreuz neben dem Heiligenhäus'chen am Ortsausgang nach Retterath wurde 1724 vermutlich zum Gedenken an eine seiner Verwandten errichtet. Nach der Sage trägt der Engel die Gesichtszüge einer Virneburger Gräfin. Das Virneburger Wappen der sieben Rauten kann man in der Halskrause erkennen. Leider beginnen die Kirchenbücher Retterath erst zehn Jahre später, 1734.

Die Richtstätte des Retterather Gerichts, also der oberen Grafschaft, war auf dem "Galgen" im Grünen Weiher. Das ist die Höhe 553,1 zwischen Mannebach und Uersfeld (Holzberg). Die Vorbereitungen zu einer Hinrichtung waren auf die Dörfer verteilt. Die drei Dörfer der Heimbürgerschaft Mannebach mußten bei einer Hinrichtung durch den Strang den Galgen herrichten und "was ferners dazu und zu solcher Exekution vonnöten". So kam es auch, als nach dem 30jährigen Krieg 1664 der verfallene Galgen wieder aufgerichtet wurde, daß die Zimmerleute Oster Thernus von Retterath und Michel Jax von Mannebach das Holz für den Galgen schlugen und ihn am Hochgerichtsplatz im Grünen Weiher anfertigten und aufstellten. Die Anfahrt des geschlagenen Holzes zum Galgen war Sache der Untertanen von Mannebach, Bereborn und Kolverath. Die Arbeiten wurden von dem Mannebacher Heimbürger überwacht, im Beisein des Retterather Vogtes und des Büttels (s. Landeskundl. 1/4 Jahrsblätter Trier, H. 2/1981 und H. 4/1985). Der Büttel oder Bott war nicht nur Gerichtsdiener, sondern auch allgemeiner Bote, also praktisch Laufbursche für alles mögliche. Im 30jährigen Krieg war Dietherich von Mannebach Büttel in der Grafschaft. Er wurde mal wegen Salz nach Wiesbaum geschickt, mal ritt er mit dem Amtmann nach Cochem oder zum Ochsenkauf nach Uersfeld und zum Hof Kachberg, dann nach Kaisersesch "wegen daselbst verheirateten Leibeigenen".

Familie Nikolaus Bauer in Mannebach 1918 mit Tochter Katharina und dem jüngsten Sohn Stefan. Die anderen drei Söhne Johann, Josef und Matthias waren noch an der Front oder schon in Gefangenschaft. Foto: Peter Bauer

In dieser Zeit war die Leibeigenschaft etwas so alltägliches wie heute die Arbeitnehmerschaft. Der Untertan war dem Herrn mit dem Leib eigen. Wollte er in eine andere Herrschaft (z. B. durch Heirat) überwechseln, mußte er sich erst von der alten Herrschaft loskaufen, oder er kam in einem ähnlichen, umgekehrten Fall durch Tausch frei. So war es auch im Jahre 1622. Der Kuhhirte in Mannebach, Theiß von Nerdlen (Nerlen), heiratete das Mädchen Maria (Mergen), Tochter des verstorbenen Johann Cönen zu Mannebach und zog mit ihr und deren unvermögenden Mutter nach Nerdlen in sein Elternhaus. Dort hat er seinem Bruder Jakob das Erbe von Johann Cönen zu Mannebach für 6 Gulden und 9 Albus überlassen. Auf Ansuchen des kailischen Amtmanns Höfen von Daun wurde die Leibeigenschaft daraufhin in einem Losbrief "abgelassen".

In Mannebach wohnte auch der Scharfrichter für das Hochgericht der oberen Grafschaft auf dem Galgen im Grünen Weiher. Wir finden ihn in Urkunden auch unter dem Namen Nachrichter, Schinder, Henker und Carnifex oder Wasenmeister, denn er war gleichzeitig auch Abdecker für das gefallene Vieh. Der erste uns bis heute bekannte Scharfrichter zu Mannebach war Schinder Johann. Er wohnte in Sicke-rath und besaß ein Vermögen von 150 Moselgulden. Das war nicht wenig, denn weit überdie Hälfte der Steuerpflichtigen in der Grafschaft besaß zu seiner Zeit weniger als 100 Gulden. Wir wissen das aus der Steuerveranlagung zur Türkensteuer von 1552. Damals bezahlte Johann, der Schinder, 0,75 Moselgulden Türkensteuer. Das waren 18 Albus oder 144 leichte Pfennige = 1 Mark leichte Pfennige. Eine Mark schwerer Pfennige entsprach dagegen einem halben Rheinischen Gulden von 36 Albus zu 8 Pfennigen (siehe Währungen in der Eifel, in: 100 Jahre Eifelverein, Ortsgruppe Kelberg, 1988, S. 104. Der Druckfehler "Schneider Johann" im Jahrbuch Daun 1989, S. 172, ist zu verbessern).

Um 1712 war der Wasenmeister von Mannebach weggelaufen. Das spricht für sich. In diesem Jahr wurde Heinrich Räch aus Mayen Wasenmeister in Mannebach. Sein Vater Johann war Nachrichter in Mayen. Aber Heinrich Räch starb unerwartet sehr früh (um 1728) und hinterließ in Mannebach eine Witwe mit sechs Kindern. Das bedeutete für die Familie den Bettelstab, denn eine soziale Absicherung gab es in der Feudalzeit noch nicht. Die erbärmliche Situation der Not war zwangsläufig die Ursache von Streitereien in den noch nur borniert entwickelten Produktionsverhältnissen. So geriet die Witwe Räch auch bald mit ihren Nachbarn in Streit, weil ihre Geißen und Hühner in die Gärten gelaufen waren, oder ihre Schweine "in die Früchten gehen". Und wenn einer etwas zu ihr sagte, "sie mit unnützen Worten ausfährt". Als einmal Schweine von Nachbarn in ihren Stall gelaufen kamen, haute sie einem Ferkel mit einem Beil die Klauen ab. Das rief starken Protest in der Bevölkerung hervor, deshalb wurden zwischen November 1729 und Januar 1730 die Gemeinden befragt. Arbach, Rette-rath, Elz und Lirstal gaben an, daß sie nur wüßten, die Witwe des Meisters Heinrich Räch ginge betteln. Bereborn und Kolverath gaben an, wen die Obrigkeit als neuen Wasenmeister haben wolle, den würden sie annehmen. Der neue Wasenmeister von 1729 bis 1768 wurde Hans Georg Thäler (Dähler). Bei seiner Bewerbung legte er Zeugnisse vor: 1. ein Zeugnis aus Burggrafenstadt, dort hatte er zwei mit dem Schwert hingerichtet. 2. Zeugnis aus dem Dorf Gartzem, daß er dort als Operateur und Medicus Leute behandelt und geheilt habe. Er heiratete die Maria Magdalena Schmitt, Tochter des Nachrichters Johann Heinrich Schmitt • zu Braubach. Nach seinem Tod bewirbt sich die Witwe fürsich und ihren Schwiegersohn um den "Erbbestand".

In der erwähnten Türkensteuer 1552 wird auch die Kapelle mit 250 Gulden Vermögen angegeben. Sie ist also älter als bisher bekannt war. Im 30jährigen Krieg führt der Maurermeister Ludolf von Sassen Arbeiten an der Kapelle aus. Aber die Mannebacher waren offenbar mit der Arbeit nicht zufrieden, denn 1640 hatte er seinen Lohn noch nicht erhalten. In diesem Jahr klagt er über das Amt Nürburg (Sassen) beim Amt Virneburg (Mannebach) und beantragt ein Gutachten, "daß unparteiische Meister die Arbeit besehen". Den Ausgang kennen wir nicht.

Der 30jährige Krieg war eine der schlimmsten Notzeiten in unserer Gegend. Die evangelische Grafschaft Virneburg hatte Verpflegung an die Schweden nach Andernach und Sinzig geliefert. Als diese dann durch die Spanier von dort vertrieben wurden, erging es der Grafschaft schlecht. Eine Einquartierung löste die andere ab und die Bauern mußten Soldaten und Pferde verpflegen und bezahlen. In ihrer Not versteckten sie ihre geringe Habe in sogenannte "Fluh-Löcher". Ähnliches kennen wir in Kolverath als "Flühkaul". Aber wehe, wenn ein solches Flühloch gefunden wurde, dann erging es dem Betreffenden besonders schlimm. 1640 gab es in Mannebach nur noch sieben Familien, die anderen waren alle umgekommen. Im August/September 1640 zogen zwei Kompanien fremder Söldner von Dorf zu Dorf und droschen das Getreide auf den Feldern. In den anschließenden Jahrzehnten folgten die Raubkriege Ludwig XIV. und trieben große Teile der verarmten Bevölkerung in die Flucht; sie liefen bei Nacht und Nebel einfach davon (siehe 'Eifeler Auswanderung nach Österreich-Ungarn 1685', Jahrb. Daun 1990, 243f).

In anderen Herrschaften der Eifel war es nicht viel besser. Daher ordnete der Graf am 29. 3. 1700 an, wer künftig in die Grafschaft einziehenwolle, der müsse 100 Reichstaler Einzugsgeld an das Amt Virneburg zahlen und dazu noch ein gewisses Einkaufsgeld an das Dorf, in das er einziehen wolle. Später bemerkte der Amtmann dazu:"... was hochgräfliche Excellenzen 1700 wegen der neu ankommenden Untertanen verordnet..., damit die Bettler und allesamt unzüchtiges Volk, wovon gnädigste Herrschaften den geringsten Nutzen nicht (haben), hingegen die Untertanen große Überlast haben, mithin in Feldern, Wiesen und Gärten mancherlei Entfremdung zugefügt wird ..."

Schulklasse Volksschule Mannebach-Bereborn 1937 mit Lehrer Geesmann.

 Foto: Stefan Blick.

Allgemeine Grundbücher und Katasterkarten gab es damals noch nicht. Dennoch bestand eine Buchungspflicht für Grundstücksverträge vor dem Heimbürger und Gericht, schon wegen der den Herrschaften anfallenden Zinsen, Gefalle und Zehnten. Aber auch wegen dem Nachweis des rechtmäßig erworbenen Besitzes. Zur rechtsverbindlichen Gültigkeit mu ßten Käufe, Verkäufe, Erbtausch und Tauschgeschäfte von liegenden Gütern bei dem zuständigen Heimbürger gemeldet werden, in dessen Bereich die Güter lagen. Nur in seiner Gegenwart und Mitunterschrift durften solche Verträge beim Amt in Virneburg oder Gericht in Retterath angefertigt werden. Andere Verkäufe und Tauschgeschäfte von Liegenschaften waren ungültig und mitunter noch strafbar.

Aufgrund dieser fehlenden Dokumentierung vor dem Heimbürger, wurde 1763 ein Feldertausch in Mannebach zwischen Peter Jakobs und Matthias Knüper vom Gericht in Retterath für ungültig erklärt. Jakobs hatte sein Feld auf dem Falterstock von ungefähr ein Summer Saat gegen zwei kleine Felderchen des Matthias Knüper auf dem Hahn und ein Feld hinter der Kirche getauscht.

1746, Mitte September, entstand in Mannebach ein großer Brand. Die Häuser, Scheunen und Stallungen von Peter Bertram, Johann Diederichs, Peter Gilgenbach, Peter Jax und Nikolaus Weber waren davon betroffen. Daraufhin wurden ihnen ein Jahr die Steuerabgaben erlassen.

Im vergangenen Jahrhundert und noch bis in unser Jahrhundert hinein war Mannebach auch Marktort. Jährlich wurden zwei Kram- und Viehmärkte abgehalten: Eineram 19. Juni, der andere am 21. August. Es gab aber auch Jahre, in denen sie auf einen anderen Tag verlegt wurden.

In diesem Jahrhundert wurden die technischen Errungenschaften auch in Mannebach eingeführt: Am 24. 6. 1906 das erste Telefon (Posthilfsstelle); am 9. 1.1922 der erste Wasserlauf der modernen Wasserleitung und am 12. Feb. 1924 brannte das erste elektrische Licht in Mannebach.

Die Zusammenlegung der zersplitterten Fluren erfolgte 1908.