Graf Salentin-Schule in Jünkerath

Grund- und Hauptschule erhielt einen Namen

Hubert Pitzen, Stadtkyll

 

Auf Antrag der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirates und des Schulausschusses der Grund- und Hauptschule Jünkerath und ihres Schulträgers, der Verbandsgemeinde Obere Kyll, hat die Bezirksregierung Trier gem. § 79 Abs. 3 des Schulgesetzes genehmigt, daß die Jünkerather Schule künftig die Bezeichnung »Graf Salentin Grund- und Hauptschule Jünkerath« führt.

Die Schulgemeinschaft verlieh ihrem Hause diese Bezeichnung anläßlich des dreihundert-sten Jahrestages der Gründung der ersten Knaben- und Mädchenschule unseres Heimatraumes im Jahre 1691 durch den Grafen Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim im Jünkerather Ortsteil Glaadt. Der Festakt war am 20. September 1991, hier die Begründung der Namensgebung aus geschichtlicher Sicht:

Graf Salentin Ernst

von Manderscheid-Blankenheim

Im Jahre 1644 übernahm Graf Salentin Ernst die Herrschertätigkeit in der Grafschaft Manderscheid-Blankenheim. Mit ihm kam eine Persönlichkeit von ganz erstaunlich staatsmännischer Weitsicht und wirtschaftlicher Tatkraft an die Macht. Ein halbes Jahrhundert lang hat er sich um das Wohlergehen seiner Untertanen bemüht. Das erstaunt besonders dann, wenn man bedenkt, daß gerade in dieser Zeit die absolutistische Regierungsform in voller Blüte stand.

Geboren 1630 als zweiter Sohn des Grafen Johann Arnold von Manderscheid-Blankenheim, besuchte der junge Graf die Schule in Köln. Zunächst war er für den geistlichen Stand bestimmt. Als sein Vater 1644 starb, fiel dem Vierzehnjährigen die Erbfolge zu. 1651 schloß Salentin Ernst die Ehe mit der Gräfin Ernestine von Sayn-Wittgenstein, die ihm als Erbe die Grafschaft Sayn-Hachenburg einbrachte.

So hat der Graf teilweise in Hachenburg und teilweise in Blankenheim residieren müssen, immer sein Interesse den beiden für damalige Verkehrsverhältnisse so weit auseinanderliegenden Territorien zugewendet. Als seine Gattin 1661 starb, heiratete Graf Salentin die Gräfin Christina Elisabeth von Erpach. Da seine Gemahlin Protestantin war, ersuchte er nach Dispens der gemischten Ehe, die er auch bekam. Aus Dankbarkeit ließ er vier Klöster errichten; das Franziskanerkloster in Hachenburg, das Kloster Marienthal an der Sieg, das Elisabethenstift in Blankenheim und das Ursulinenkloster in Jünkerath-Glaadt.

Seine Initiative wird nicht nur auf religiösem Gebiet sichtbar, sondern besonders auf kulturellem. Graf Salentin Ernst bemühte sich in hohem Maße um die Gründung kirchlich geleiteter Schulen mit dem Zweck, die Volksbildung in seinem Herrschaftsbereich zu verbessern. 1688 schrieb der Graf an den Generalvikar, er möge anordnen, daß Pfarrer Schule hielten, weil die Jugend vielfach keinen Unterricht habe. Für die Pfarrer wäre dies eine gute Ausfüllung ihrer Mußestunden und für die Gemeinde ein großer Nutzen, da die meisten so arm seien, daß sie keinen Lehrer bezahlen könnten. Falls Pfarrer sich weigerten, so möge man ihnen Einkommen abziehen und davon Lehrer besolden.

Besonders Jünkerath profitierte von dieser Anordnung. Am 18. 8. 1691 konnte der Glaadter Pfarrer die erste Knabenschule mit Unterstützung und Genehmigung des Grafen eröffnen. In dem Stiftungsbrief wird unter anderem festgelegt, daß die Pfarrei Glaadt, die 1666 auf Betreiben des Grafen entstanden war, in Zukunft nur an einen Pfarrer vergeben werden sollte, der auch verspreche, Schule zu halten. Der Graf versicherte dem Pfarrer eine Fülle von Vergünstigungen unter der Bedingung, daß ein Pastor das Schulehalten nicht unterlassen oder vernachlässigen würde.

Das kulturell bedeutsamste Ereignis war sicherlich die Errichtung der ersten Mädchenschule des Kreises Daun in Glaadt im gleichen Jahr (1691), zu einer Zeit, in der auf Mädchenbildung kaum Wert gelegt wurde. Hierzu berief der Graf Nonnen des Ursulinenordnes, die die Mädchen in christlicher Lehre, im Lesen, Schreiben, Nähen und in der Herstellung von Spitzen unterrichten sollten. Auch Kinder aus der näheren Umgebung kamen nach Glaadt.

Diese Gründung der Knaben- und Mädchenschule, auf die hier nur kurz eingegangen werden kann, muß auch unter dem Aspekt gesehen werden, daß viele Herrscher in jener Zeit auf Volksbildung keinen Wert legten. In einer 1688 erlassenen Schulordnung für seine Grafschaft schrieb Graf Salentin Ernst den Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen vor. Auch der Residenzort Blankenheim verspürte seine sorgende Hand. 1670 berief der Graf Oratorianer, um ihnen die Seelsorge zu übergeben. Das abgebrannte Hospital ließ er wieder aufbauen. Er übertrug es Schwestern, damit sie nicht nur Kranke pflegten, sondern ein Waisenhaus für seine Grafschaft und eine Mädchenschule errichteten. Neben den bereits erwähnten Fächern sollten die Mädchen sogar in Französisch unterrichtet werden. 1687 ließ Graf Salentin das Pfarrhaus unter der Burg erbauen und richtete dort ein Seminar für junge Geistliche ein.

Neben der Gründung der kirchlich geleiteten Schulen widmete sich der Graf im Sinne des Merkantilismus der Förderung seines Herrschaftsbereiches in wirtschaftlicher Hinsicht, um der Armut seiner Untertanen entgegenzuwirken. Vor allem trachtete er danach, Gewerbetreibende heranzuziehen und anzusiedeln. Aus der Wallonie holte er Wollweber nach Blankenheim, schenkte ihnen einen Bauplatz und gewährte ihnen zwanzig Jahre lang Steuerfreiheit. Mit einheimischen Webern wurden sie in einer Zunft vereinigt, der der Graf 1657 eine Ordnung gab. Auch die erstmals 1672 erwähnte Schneiderzunft geht wahrscheinlich auf die Initiative des Grafen zurück. Daß auf einem Plan von Blankenheim Ende des 17. Jahrhunderts zwölf Mühlen eingezeichnet sind, dürfte mit ein Beweis dafür sein, wie sein Mühen um Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse Erfolg hatte. Auch dem Wald, in dem bei dem sehr starken Bedarf an Brennholz für die Eisenhütten erheblicher Raubbau getrieben wurde, wandte er seine Sorge zu und erließ 1652 eine «Buschordnung«.

Für Jünkerath ist sein Bestreben, die Wirtschaft zu fördern, von ganz besonderer Bedeutung. Im Jahre 1687 gründete Graf Salentin das Jünkerather Hüttenwerk. Zum schnellen Gedeihen der Hütte stattete der Graf den von ihm berufenen Hüttenmeister mit Nutzungsrechten und Privilegien großzügig aus. Um den Betrieb aufnehmen zu können, hatte der Graf auch für die Erzlieferung gesorgt. Alle Arbeiter des Hüttenbezirkes waren befreit von vielfältigen Abgaben.

Die damalige Hüttengründung hat auch heute noch für Jünkerath und seine Umgebung große Bedeutung. Die Jünkerather Eisengießerei (Mannesmann-DEMAG) besteht noch heute und gibt etwa 350 Mitarbeitern aus Jünkerath und Umgebung Arbeitsmöglichkeit.

Zum Schluß ist noch kurz hinzuweisen auf die Sorgen und Nöte des Grafen Salentin Ernst, seine Untertanen in den Kriegen vor Unheil zu bewahren. Die Kriegsereignisse bildeten begreiflicherweise eine Hauptsorge des Landesherrn. Aber gerade hier zeigte sich, wie wenig Salentin Ernst die damit zusammenhängenden Fragen seinen Beamten überließ, wie er sich selbst um all diese für seine Untertanen lebenswichtigen Angelegenheiten kümmerte. Im LHA Koblenz befindet sich eine große Anzahl von Briefen aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, die für die unermüdliche Initiative des Grafen Salentin Zeugnis ablegen, Dörfer seines Herrschaftsbereiches vor Kriegszügen, Einquartierungen und Proviantlieferungen zu verschonen.

Im Jahre 1694 gab Salentin Ernst die Regierungsgeschäfte in die Hände seines Sohnes Franz Georg. Seine Vorliebe für Jünkerath zeigte sich besonders darin, daß erden Ruhesitz auf dem Schloß Jünkerath nahm, wo er die letzten elf Jahre seines Lebens verbrachte. Am 3. Februar 1705 starb Salentin Ernst in Jünkerath. Mit ihm verloren die Grafschaft Blankenheim und die Herrschaft Jünkerath eine Persönlichkeit, die alle Tatkraft eines Lebens für seine Untertanen einsetzte. Nur wenigen Grafen gebührt die Anerkennung, für das Wohl der Landeskinder regiert zu haben. Willkürliche und rücksichtslose Herrschertätigkeit war an der Tagesordnung. Harte Fronarbeit, überspannte Abgaben, herzlose Knechtung, strenge Handhabung der Strafgesetze mit oft schwersten Leibstrafen ließen keine Anhänglichkeit der Untertanen aufkommen.

Statue des Grafen Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim, zu sehen im Kloster Marienstadt im Westerwald

Eine rühmliche Ausnahme machte hier Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim. Neben dem Residenzort Blankenheim hat besonders die Herrschaft Jünkerath seine sorgende landesväterliche Hand am meisten gespürt. In der Literatur wird er zu Recht als der Wohltäter von Jünkerath und Glaadt bezeichnet.

Nachforschungen im LHA Koblenz, dem Hessischen Hauptstaatsarchiv und dem Herzog- von- Croy'schen-Archiv in Dülmen haben gezeigt, daß man ihm einen tadellosen Lebenswandel bescheinigen darf.

Die Sorgen, die er um sein Land getragen und die fruchtbare Arbeit, die er in so schwerer Zeit dafür geleistet hat, sichern ihm auch durch Namensgebung unserer Schule ein ehrendes Andenken.