Ehrungen für die Pflege der Musik

Norbert Esselen, Hillesheim

 

„Die Musik schließt dem Menschen ein unbekanntes Reich auf, eine Welt, die nichts gemein hat mit der äußeren Sinneswelt, die ihn umgibt und in der er alle bestimmten Gefühle zurückläßt, um sich einer unaussprechlichen Sehnsucht hinzugeben."

 E.T.A. Hoffmann (1776 - 1822)

Sicherlich eine hehre Zielsetzung, die E.T.A. (Ernst-Theodor-Amadeus) Hoffmann der Musik zukommen läßt.

Wenn dem so ist, dann gebührt auch denen Dank, die dem Menschen diese sehnsuchtsvolle Hingebung ermöglichen. Das sind in unserer ländlichen Region vor allem Chöre und Musikvereine. Neben dem üblichen Dank durch den Applaus der begeisterten Zuhörer werden auch besondere Ehrungen dann vorgenommen, wenn neben der kulturellen Aufgabe langjährige Traditionen gepflegt wurden.

So können katholische Kirchenchöre die Verleihung der „Palestrina-Medaille" beantragen, wenn sie auf eine mindestens einhundertjährige Geschichte zurückblicken und die Qualität der liturgischen und künstlerischen Tätigkeit des Chores dies rechtfertigt.

Die Palestrina-Medaille wird vom Allgemeinen Cäcilien Verein (ACV) verliehen, er ist die Dachorganisation der katholischen Kirchenchöre deutschsprachiger Länder. Die Medaille ist nach Giovanni Pierluigi da Palestrina (1525 -1594), dem führenden Meister der Polyphonie und Schöpfer der „Musica sacra" (heilige Tonkunst) benannt.

Über ihn schreibt E.T.A. Hoffmann: „Als Papst Marcellus II im Begriff stand, alle Musik aus den Kirchen zu verbannen, da erschloß ihm der hohe Meister Palestrina die heiligen Wunder der Tonkunst in ihrem eigentümlichsten Wesen." Palestrina legte damit den Grundstein dafür, daß der Kirchenmusik in der Liturgie bis heute eine bedeutende Rolle zukommt.

Der Kirchenchor St. Martin in Hillesheim erhielt die Palestrina-Medaille am 9. November 1991 zum200jährigen Bestehen. Im Festgottesdienst, in dem der Kirchenchor St. Martin die „St. Thomas Messe", komponiert vom Trierer Domkapellmeister Klaus Fischbach, gemeinsam mit dem Kirchenchor St. Thomas sang, überreichte Diözesanpräses Dechant Kappel die hohe Auszeichnung im Beisein von Domkapellmeister Klaus Fischbach. Diese Ehrung ist dem Kirchenchor St. Martin Hillesheim Anerkennung und Ansporn zugleich.

Foto: Rosenkranz, Hillesheim

Eine staatliche Ehrung können Chorvereinigungen durch Verleihung der „Zelter-Plakette" erhalten. Sie ist benannt nach Carl Friedrich Zelter (1758 -1832), dem Komponisten und Musikpädagogen, der 1880 in Berlin die Singakademie übernahm und 1809 die „Liedertafel", den ersten Berliner Männergesangverein, gründete. Der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Herr Boelitz, stiftete 1922 künstlerische Gedenkblätterais staatliche Anerkennung für Laienchöre aus Anlaß ihres 50-, 75- und 100jährigen Bestehens. Später traten an die Stelle der Gedenkblätter die „Zelter-Plaketten". Sie wurden bis 1942 verliehen. 1956 unterzeichnete Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss auf Initiative des Deutschen Sängerbundes den Erlaß, mit dem die „Zelter-Plakette" erneut gestiftet wurde. Sie wird verliehen „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben." Die „Zelter-Plakette" wird durch den Bundespräsidenten aus Anlaß des einhundertjährigen Bestehens eines Chores auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, daß sich der Chor in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.

Der Männergesangverein Hillesheim erhielt die „Zelter-Plakette zum 140jährigen Jubiläum am 4. Juli 1980. Der erste Antrag auf Verleihung zum 100jährigen Bestehen im Jahre 1939 wurde aus politischen Gründen vom Präsidenten der Reichsmusikkammer abschlägig beschieden.

So wie Chorgemeinschaften mit der „Zelter-Plakette" geehrt werden, erhalten Vereinigungen, die instrumentales Musizieren pflegen, die „Pro Musica - Plakette". Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine staatliche Ehrung, die durch Erlaß des Bundespräsidenten Heinrich Lübke 1968 gestiftet wurde. Die „Pro Musica - Plakette" (lat.: Für die Musik) ist" als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben". Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlaß des 100jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, daß sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist besonders die Arbeit der Musikvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen. Dem Musikverein Hillesheim wurde diese Ehrung anläßlich seines 110jährigen Bestehens am 17.10.86 zuteil.

Mit den Hillesheimer Vereinen haben schon viele Chöre und Musikgruppen im Kreis Daun diese Auszeichnung erhalten. Das zeigt, welch hoher Stellenwert der Musik in unserer Region zukommt.