Gleichstellung ist natürliches Recht

Edith Peters, Neroth

 

Gleichstellung - was ist das?

Eine immer wiederkehrende Frage. Gibt es keinen anderen Ausdruck dafür? Gleichstellung bedeutet die Erfüllung der grundsätzlich verankerten Gleichberechtigung - Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz) -. Deshalb gibt es kein passenderes und genaueres Wort für die Gleichstellungs-Stelle, denn die Gleichberechtigung macht keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Daß es immer noch Frauen sind, die benachteiligt werden, rechtfertigt zwar das eindeutige Eintreten für sie, darf aber nicht heißen, daß Männer hier kein offenes Ohr finden.

Nach über 40 Jahren verfassungsmäßig garantierter Gleichberechtigung von Frauen ist man fast geneigt anzunehmen, daß Begriffe wie Frauenförderung, Frauenbeauftragte oder Gleichstellungsstelle nicht mehr aktuell, ja eher den 70er und 80er Jahren zuzuordnen sind.

Weit gefehlt - Anspruch und Wirklichkeit des Gleichheitsgrundsatzes klaffen auch heute noch weit auseinander. Frauen sind in vielen Bereichen immer noch unterrepräsentiert und von einer gleichberechtigten Teilnahme weit entfernt. Ursachen dieser faktischen Ungleichheit liegen sowohl in der Geschichte als auch in den unterschiedlichen Lebenschancen und -verlaufen von Männern und Frauen. Wenn die Frauen auch heute weitgehend gut ausgebildet sind, so ist gerade der Erwerbsalltag noch immer auf den »Normallebenslauf« von Männern, das heißt auf eine dauernd verfügbare Arbeitskraft zugeschnitten. Erwerbsbiographien von Frauen, also wechselnde Phasen von Vollzeit- über Teilzeit- zur Familienarbeit und umgekehrt, passen nicht in den Erwerbsalltag.

Allerdings besteht heute überwiegend Einigkeit darüber, daß wir auf die weiblichen Qualitäten weder im Erwerbsleben noch im Familienleben verzichten können.

Doch sind die Chancen zwischen Männern und Frauen ungleich verteilt, noch immer gibt es Rollenklischees, Doppelbelastungen, Vorurteile, Benachteiligungen, ungleiche Löhne, Diskriminierung.

So ist die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, denn gerade auf der örtlichen Ebene zeigt sich, wo Benachteiligungen und Hindernisse bestehen und welche Lösungsmöglichkeiten geeignet sind, Gleichberechtigung und Partnerschaft zu fördern. Der kommunalen Frauenbeauftragten kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Initiativ- und Koordinationsfunktion zu.

Zur Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages hat der Kreis Daun bereits im Oktober 1987 eine Gleichstellungsstelle eingerichtet, die bei der Verwaltungsspitze angesiedelt ist.

Ziele, Selbstverständnis, Arbeitsweise

Die von der Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllenden Aufgaben richten sich nach den Empfehlungen zur Ausgestaltung von kommunalen Stellen für Frauenbeauftragte in Rheinland-Pfalz (vom 11. 5.1989).

Durch sie sind grundsätzliche Ziele formuliert: »Bei der Kreisverwaltung Daun ist die Stelle für eine Gleichstellungsbeauftragte eingerichtet, um entsprechend dem grundgesetzlichen Auftrag die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft voranzutreiben.« Und »Die Gleichstellungsbeauftragte soll für den gesamten Bereich des Kreises frauenrelevante Fragen aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen«.

Weiter ausdifferenziert bedeutet das: Fraueninteressen und -bedürfnisse müssen in allen Lebensbereichen stärker berücksichtigt und durchgesetzt werden. Ermutigung und Bestärkung der Frauen, sich in den unterschiedlichen Lebensbereichen für ihre Interessen einzusetzen, ist ein weiteres wichtiges Ziel, weil dadurch Frauenarbeit generell aktiviert und auf breiter Basis vorangetrieben wird.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Sie soll im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Gebietskörperschaft Möglichkeiten zurVerwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und öffentlichem Leben aufzeigen und Lösungsvorschläge entwickeln.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

- Förderung des Bewußtseinswandels zugunsten der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,

- Initiierung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen im örtlichen Bereich,

- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen der Verwaltung,

- Entwurf und Umsetzung eines Frauenförderprogramms der Verwaltung,

- Erstellung und Fortschreibung eines Frauenberichts,

- Ansprechpartnerin für Frauen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu sein und Durchführung von Sprechstunden,

- Öffentlichkeitsarbeit,

- Zusammenarbeit mit örtlichen Frauenverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten berühren,

- Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Frauenbeauftragten und ähnlichen Institutionen.

Daraus erfolgt, daß sich die Gleichstellungsbeauftragte für generelle Lösungen und ebenso für die Hilfe im Einzelfall einsetzt, wenn es darum geht, bestehende Benachteiligungen für Frauen und Mädchen zu beseitigen.

Ein persönliches Resümee:

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zeigt, daß man Gleichberechtigung nicht staatlich verordnen oder durch Gesetz erzwingen kann. Zwar ist das Bewußtsein bei Frauen und Männern gewachsen, aber in der sozialen Wirklichkeit sieht es noch anders aus. Besonders junge Frauen wollen über ihre Lebensgestaltung selbst bestimmen und sich nicht in Rollen festlegen lassen, die Jahrhunderte Gültigkeit hatten; sie wollen einen Beruf erlernen und ihn auch ausführen, eine Familie gründen und Kinder haben.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen viele kleine Schritte getan und die Rahmenbedingungen, die dafür nötig sind, verbessert werden. Wichtig ist, daß jede Entscheidung einen Wert für sich darstellt, der auch von Frauen untereinander akzeptiert und respektiert werden sollte. Es darf keine Kluft zwischen erwerbstätigen Frauen und Familienfrauen geben, denn beide leisten für die Gesellschaft wertvolle Dienste.