Das alte Forsthaus am Barsberg in Bongard

Drs. Peter Burggraaff, Kelberg-Zermüllen

Für das fast 150 Jahre alte Forsthaus in Bongard, das sich im Landeseigentum befindet, wurde im Frühjahr 1992 für das Wohngebäude eine Abrißgenehmigung erteilt. Ausschlaggebend war ein Gutachten des Staatsbauamtes Trier, in dem festgestellt wurde, daß eine Sanierung DM 500000 kosten würde. Die untere Denkmalbehörde stellte nach Intervention der Ortsgemeinde Bongard fest, daß das Wohnhaus nach § 3 (1) des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes (DSchPflG) nicht erhaltungswürdig ist. Für das zum Forsthaus gehörende Wirtschaftsgebäude ist jedoch eine weitere forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Seit 1973 wurde das Forsthaus nicht mehr dienstlich genutzt. Danach war es noch bis 1989 vermietet und steht seitdem leer.

Gegen den drohenden Abbruch haben die Bürger von Bongard sich zur Wehr gesetzt, 86 Prozent der wahlberechtigten Einwohner sprachen sich dagegen aus und gründeten eine Bürgerinitiative zum Erhalt des alten Forsthauses. Nach Intervenierung von MdL Evi Linnerth beim Finanzminister E. Meisner konnte der Abriß verschoben werden. Beim Ortstermin vom 20. 6.1992 mit Vertretern des Landwirtschaftsund Finanzministeriums, der Landesforstverwaltung, des Staatsbauamtes Trier, des Landesdenkmalamts Mainz, der Verbandsgemeinde Kelberg und der Ortsgemeinde Bongard wurde die Frist erneut verlängert. Am 4. 2.1993 wurde in Mainz mit Vertretern des Landwirtschafts- und Finanzministeriums, der Bürgerinitiative, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg, dem Ortsbürgermeister von Bongard und dem Verfasser des Gutachtens über das alte Forsthaus gesprochen. Das wichtigste Ergebnis war, daß die endgültige Entscheidung bis zum 6. 7.1993 verschoben wurde, um mögliche Nutzungs- und Finanzierungsvorschläge zu konkretisieren.

Die Entwicklung des Waldes

Die Errichtung des Forsthauses hängt mit der hiesigen Waldentwicklung zusammen. Der Wald wurde seit eh und je als gemeinnützige landwirtschaftliche Ergänzungsfläche und als Holz- und Energielieferant genutzt und zunehmend ausgebeutet. Besonders durch die Be-weidung wurden dem Wald durch Verbiß große Schäden hinzugefügt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden zunehmend einschränkende und regulierende Maßnahmen getroffen (Schwind 1984, S. 45). So wurde festgelegt, wer weideberechtigt war und wie viele Tiere ein Berechtigter in den Wald eintreiben durfte. Die Beweidung mit Ziegen wurde in den kurtrierischen Gebieten der Eifel 1720 verboten und nach einer zeitweiligen Lockerung 1773 endgültig untersagt (Schwind 1984, S. 48). Dies gilt seit 1787 auch für die Schafbeweidung. Die Rinderbeweidung blieb im 18. Jahrhundert wegen ihrer Bedeutung für die Landwirtschaft strenger reglementiert. Durch die Beweidung wurde die natürliche Verjüngung des Waldes stark beeinträchtigt, so daß der Wald an manchen Stellen so heruntergekommen war und ausgedehnte Heide- und Ödlandflächen entstanden sind, dies besonders in den Gemeindewäldern, die am häufigsten für Beweidungszwecke genutzt wurden.

Eine weitere schädliche Waldnutzungsform war die sogenannte Rottwirtschaft, die im Prümer Urbar von 893 erwähnt ist. Hierbei wurde der Hochwald gefällt und zwischen den stehengebliebenen Wurzelresten Getreide angebaut. Die Wurzelreste trieben wieder aus. Die Waldäcker wurden nur 1-2 Jahre genutzt, da-nach blieben sie 20-50 Jahre brach liegen (Schwind 1984, S. 66). Hierdurch wandelte sich der ursprüngliche Hochwald in einen Niederwald um. Diese Nutzung führte im Laufe der Zeit zum Übergang von Wald zu offener Heide. In Kurtrier wurde das Rotten 1720 verboten.

Der Waldzerfall wurde seit der Mitte des 17. Jahrhunderts durch die sogenannte Waldstreunutzung zusätzlich beschleunigt, die mit dem Aufkommen der Stallfütterung im Laufe des 18. Jahrhunderts enorm zunahm. Nach dem Verbot in der kurtrierischen Forstordnung von 1786, in den eingehegten Bezirken Laub zu scharren, blieb die Laubstreuentnahme in allen anderen Bezirken uneingeschränkt erlaubt. Durch die Laubentnahme verarmte der Waldboden und wurde in seiner Leistungsfähigkeit weiter stark beeinträchtigt. Auch im 19. Jahrhundert spielte die Waldstreunutzung eine sehr große Rolle. Erst nach 1870 wurde ernsthaft versucht, sie zu verbieten. Dies war sehr schwierig, da besonders in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts mit Mißernten der Bedarf an Laub als Futter enorm anstieg. Erst mit dem von der preußischen Regierung 1884 erlassenen Hilfsprogramm »Eifelfond« (seit 1901 »Westfond«) zur Verbesserung der Agrarstruktur konnte allmählich auf die Waldstreunutzung verzichtet werden.

Durch die starke Ausbeutung ist das Waldareal ständig zurückgegangen. In den Jahren 1843-1847 erreichte das Öd- und Heideland einen Flächenanteil von 45 Prozent (Wenzel 1962, S. 63). Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde eine gezielte Aufforstungspolitik betrieben. Nach anfänglichem Widerstand bei Gemeinden und Landwirten wurden Neuaufforstungen von hauptsächlich Nadelgehölzen durchgeführt. Nach dem Aufkommen des modernen Bergbaus seit 1875 stieg die Nachfrage nach Fichtenholz stark an, so daß zunehmend Monokulturen von Nadelholz entstanden. So steigerte sich der Nadelholzanteil von 0,5 Prozent 1800 bis 67 Prozent 1980. Hierdurch veränderte sich der Eifeler Wald vor allem nach 1850 allmählich vom reinen Mischlaubwald in einen Mischwald mit hohem Nadelanteil. Erst nach den schweren Stürmen von 1989 und 1990 sieht man von diesen Monokulturen ab.

Die Entwicklung von Bongard

Bereits in vor- und frühgeschichtlicher Zeit war

der Bongarder Raum besiedelt. Etwa 500 v.Chr. hatten die Kelten auf dem Barsberg eine Fliehburg mit einem Ringwall aus Basaltsteinen angelegt, die seit 1938 als Kulturdenkmal unter Schutz steht; seitdem ist der Barsberg ebenfalls Naturschutzgebiet. Nordöstlich des Barsbergs befinden sich noch einige eisen- und bronzezeitliche Grabhügel. In der Römerzeit hatte dieser Berg eine Schutzfunktion, die durch Funde innerhalb des Ringwalls belegt sind. Die römische Besiedlung ist außerdem in der Umgebung durch Funde (zum Beispiel an der alten Mühle und im Flurbezirk »Op de Holl«) belegt (Reuter 1979, S. 82). Nach dem Abzug der Römer verödete die Siedlungs- und Wirtschaftsfläche und der Wald konnte sich ausdehnen.

Seit der merowingischen und besonders der karolingischen Periode wurde das Gebiet allmählich durch Übernahme der von den Römern aufgegebenen Siedlungs- und Wirtschaftsflächen besiedelt (Reuter 1979, S. 17). Die fränkische Landnahme führte zu einer erheblichen Zunahme der Bevölkerung. Nach 900 setzte die mittelalterliche Rodungsphase ein (Schwind 1984, S. 36), die bis etwa 1300 andauerte. Die ältesten Siedlungen bildeten die Höfe, die in Hofverbänden (Villikationen) zusammengefaßt und sogenannten Fronhöfen untergeordnet waren. Aus diesen Einzelhöfen und Hofgruppen (Weilern) sind erst später die Dörfer entstanden. Aus der letzten Phase des mittelalterlichen Landesausbaus datieren die Dörfer, deren Namen auf »-rod, -rath, -scheid,-berg, -feld, -tal, -bach, -born« enden. Diese Namensformen deuten auf Rodung und Wald hin und datieren aus dem 12. und 13. Jahrhundert. Dies gilt auch für Bongard, wo der Bestandteil »gard« auf Bergwald hindeutet (Reuter 1979, S. 82).

Die älteste Erwähnung von Bongard als »Bu-dinchart« ist im »über Valoris« um 1300 belegt (Oediger 1967, S. 46). Zu vermuten ist, daß Bongard in der mittelalterlichen Landnahme um 1200 entstanden ist. Dies wird durch die Erwähnung als Vikarie im »Liber Valoris« bestätigt. Die nächste Nennung bezieht sich auf einen »Hof zum Bomgarten« um 1350 (Lamprecht 1885, S. 509). 1466 wird der »Zender (= Vorsteher und Dorfrichter) zu Bongart« in einem Weistum erwähnt (Mayer 1984, S. 244). Im späten Mittelalter muß man sich Bongard mehrals eine Gruppe von einigen Höfen vorstellen. Durch die Niederlassung von freien Bauern und Hofteilungen wurde die Besiedlung seitdem zunehmend dichter. Um 1800 war Bongard ein Straßendorf (Urkataster Bongard 1826-1862). Mit der Zusammenlegung von 1888-1897 wurde die stark zersplitterte Parzellenstruktur der Gemarkung mit Ausnahme von Flur 1 und 6 neugeordnet und mit Wirtschaftswegen erschlossen. Weiterhin wurde durch den Aushub von Gräben die Entwässerung sowie die Bewässerung verbessert. Die alte Parzellierung trifft man heute noch in Flur 6 am Hang des Barsberg an.

Die Siedlungsstruktur des Dorfes veränderte sich erst am Anfang der 80er Jahre, als am Barsberg ein Neubaugebiet erschlossen wurde, welches nun zum größten Teil bebaut worden ist.

Entstehung und Entwicklung des alten Forsthauses

Der heutige Staatswald am Barsberg war nach dem Urkataster 1826 Domänenbesitz. Auf der topographischen Karte von 1895 wurde dieser Wald als »Kgl. Forst Kaisersesch«, auf der Karte von 1940 als »Staatsforst Mayen« und auf der heutige Karte als «Staatsforst Kelberg« angedeutet.

Da die Domänenwälder eine forstwirtschaftliche Bedeutung hatten, wurden waldschädigende Aktivitäten im Vergleich zu den Gemeindewäldern bereits früher strenger reguliert und verboten. Um schädliche Aktivitäten zu verhindern, wurden Jäger oder Förster mit der Aufsicht des Waldes oder eines Waldreviers beauftragt. Es ist gut nachvollziehbar, daß die Dienstgebäude der Förster auf günstigen Positionen in Waldnähe, am Waldrand oder im Wald errichtet wurden, so daß eine optimale Aufsicht gewährleistet war. Das alte Forsthaus befindet sich am Waldrand nordwestlich des Barsbergs. Zur Datierung des Hauses kann bemerkt werden, daß es nach einem Eintrag in einem Mietvertrag 1848 gebaut wurde. Dies wird in der Fortführung des Urkatasters von 1826-1862 bestätigt, in dem das Forsthaus nachträglich eingetragen wurde (Urkataster Bongard, LhAK, Best. 730, Hr. 57, Bd. 33-49; Sektion A, Partie 3, heute Flur 6). Damals wurde ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Zugangsweg sowie eine Hofparzelle eingetragen. Beim Vergleich der fortgeführten Urkatasterkarte (1826-1862) mit der heutigen Karte von Flur 6 stellte sich heraus, daß der Grundriß des Gebäudes abgesehen von dem nach 1915 angebauten Wintergarten, der Waschküche und der Autogarage identisch sind. Durch diese Erweiterungen hat sich der ursprüngliche Charakter des aus Bruchstein errichteten Gebäudes verändert. Auch in der Inneneinrichtung sind Veränderungen in Form einer veränderten Raumeinteilung sowie neue Decken und Fenstern vorgenommen worden.

Seitdem das Haus seit 1989 nicht mehr bewohnt wird, fehlt eine adäquate Unterhaltung. Besonders wird das nun ungeheizte Gebäude durch Feuchtigkeitsschäden beeinträchtigt.

Die Reliktkartierung der Umgebung des Forsthauses (Flur 6)

Auf dieser Karte wird die unmittelbare Umgebung des Forsthauses dargestellt. Sie enthält die bis heute überlieferten Strukturen der Zeit vor 1826 und des Zeitraumes zwischen 1826 und 1862. Der Gegensatz zwischen Staats-, Gemeinde- (große Parzellen) und Privateigentum (kleine Parzellen) wird deutlich sichtbar. Diese kleinen Waldparzellen vermitteln noch ein Bild aus der Zeit vor der Zusammenlegung. Auf dieser Karte kommt der bewußt aus forstwirtschaftlichen Überlegungen gewählte Standort des Hauses deutlich zum Ausdruck.

Erhaltungsbegründungen

Hierbei muß das Forsthaus nicht nur als Einzelobjekt betrachtet werden, sondern es ist auch die Entwicklung der unmittelbaren Umgebung der letzten 150 Jahre zu berücksichtigen. Die land- und forstwirtschaftliche Entwicklung spielt für die Erhaltungsbegründung eine wichtige Rolle.

Wie bereits festgestellt, ist das Forsthaus wesentlich älter (etwa 65 Jahre) als von der Denkmalbehörde angenommen und wodurch der historische Wert größer ist. Wenn das Haus nicht nach § 3, Abs. 1 des DSchPflG denkmalwürdig ist, müßte § 3, Abs. 2, wenn an der Erhaltung und Pflege, Punkt b. »zur Förderung des geschichtlichen Bewußtseins oder Heimatverbundenheit ein öffentliches Interesse besteht«, berücksichtigt werden. Es geht in der heutigen Denkmalpflege nicht nur um den Schutz von Einzelobjekten, in dem nur das Gebäude auf seine Denkmalwürdigkeit untersucht wird, sondern es müßte in einer solchen Prüfung das Objekt, der Standort am Waldrand, die ehemalige Funktion, die Beziehungen des Hauses zum Ort und sein Seltenheitswert berücksichtigt werden.

Bei der Überprüfung der Denkmalwürdigkeit sind nur baukundliche Überlegungen bezüglich der nachträglichen Veränderungen berücksichtigt worden, bei denen der ziemlich desolate Zustand des Hauses, das seit 1989 leersteht, und die hohen Sanierungskosten, die negative Entscheidung verstärkt haben. Die Tatsache, daß gerade der Bau solcher Forsthäuser zum Schutz des damaligen königlichen preußischen Domänenwaldes und Sicherung der Wirtschaftlichkeit um 1850 dienten (historische Bedeutung), wurde in dieser Prüfung nicht beachtet.

Eine weitere Schutzbegründung ist der Seltenheitsgrad solcher Objekte. Sicher ist, daß dieses das letzte Forsthaus mit Standort am Waldrand in der Verbandsgemeinde Kelberg ist. Außerdem gehört es zu den wenigen, die im Kreis Daun übriggeblieben sind.

In diesem Falle könnte eine Ausweisung als erweiterter Denkmalbereich (Denkmalzone), der leider für das Forsthaus und unmittelbarer Umgebung nicht im DSchPflG vorgesehen ist, einen möglichen Ausweg bieten. Die Begründung für eine solche Unterschutzstellung könnte lauten, daß das alte Forsthaus in Bongard mit seiner Lage am Waldrand des früheren königlichen preußischen Domänenwaldes und heutigen Staatswaldes eine große forsthistorische Bedeutung hat. Außerdem gehört dieses Haus zur Dorfgemeinschaft Bongard, deren Einwohner sich heimatkundlich gesehen sehr eng mit dem Haus verbunden fühlen.

In der Naturschutzgesetzgebung gibt es weitere Möglichkeiten für den Erhalt. So ist seit 1976 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und seit 1981 im Landespflegegesetz von Rheinland-Pfalz (LPflG) der Schutz von historischen Kulturlandschaften vorgesehen. Dort heißt es: »Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies gilt auch für die Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sofern dies für die Erhaltung der Eigenart oder Schönheit des Denkmals erforderlich ist« (LPflG, § 2 Nr. 13).

So kann der Erhalt des sehr naturnah gelegenen Forsthauses aufgrund »kulturhistorischer Überlegungen« sowie der »Heimatverbundenheit der ansässigen Bevölkerung« begründet werden.

Möglichkeiten zur weiteren Nutzung

Hier ist noch auf folgende Tatsachen hinzuweisen. Das Forsthaus befindet sich auf Staatsland und ist nicht am Kanalnetz und an der Wasserleitung von Bongard angeschlossen. Es verfügt über eine eigene Wasserversorgung. Weiterhin ist das Haus über einen Staatsweg, der als Privatweg zu betrachten ist, zu erreichen. Die Ortsgemeinde Bongard verfügt über ein Nutzungsrecht.

Im Gutachten wurde eine weitere forstwirtschaftliche Nutzung, bei der das Wohngebäude berücksichtigt wird, als erstes vorgeschlagen. Dies käme wegen der hohen Sanierungskosten von DM 500000 nicht in Betracht. Außerdem haben die Forstbehörden eine Privatnutzung, die bei strengen Auflagen durchaus realisierbar wäre, abgelehnt. So kämen nur öffentliche Nutzungsvorschläge in Betracht.

Diese sind:

1. Vorschläge aus dem Gutachten (Burggraaff 1992,3.19):

1.1 Freizeitstätte und Informationsstelle für an Umwelt, Natur (Ökologie) und Landschaft interessierte Jugendliche.

1.2 Eine landschaftlich orientierte museale Nutzung kombiniert mit einem ökologischen und einem kulturhistorischen Waldlehrpfad. Hierbei sollten nicht nur Baumarten, sondern vor allem historische forstwirtschaftliche Formen (Hoch-,

Mittel- und Niederwald) mit entsprechenden Baumarten, natürliche Verjüngung, Forstgärten vorgeführt und dargestellt werden. Außerdem könnte das alte Forsthaus in den weiteren Ausbau der »historischen Geschichtsstraße« der Verbandsgemeinde Kelberg aufgenommen werden.

1.3 Benutzung als Außenstelle einer der Landesuniversitäten oder -hochschulen (land- und forstwirtschaftliche Fakultäten). 2. Weitere Vorschläge vom Bürgermeister der VG Kelberg, Herrn Karl Hafner:

2.1 Anlaufpunktfür Wanderfreunde.

2.2 Einrichtung einer »Kulturwerkstatt«, die Künstlern (Malern, Bildhauern und Schriftstellern) für ihre Arbeit einige Zeit zur Verfügung gestellt wird. Im Anschluß an ihren Aufenthalt können sie sich der Öffentlichkeit präsentieren.

2.3 Einrichtung eines Waldökologiezentrums, das es nach dem heutigen Informationsstand bisher nicht in Rheinland-Pfalz gibt. Im Innenbereich des Hauses könnte die Forst- und Waldwirtschaft, soweit dies historisch zurückverfolgt werden kann, dargestellt und außerdem ein »grünes Klassenzimmer« für die Durchführung von Seminaren für Schulen und Hochschulen eingerichtet werden. Für den Außenbereich ist ein kulturhistorischer und ökologischer Waldlehrpfad vorgesehen. Umweltmeßsysteme und Zusammenhänge der Waldökologie mit dem Natur- und Wasserhaushalt hätten hier Raum. Diese Nutzung könnte sehr gut im vom Europäischen Tourismus Institut (Trier) erstellten gewerblich-touristischen Konzept für den Bereich um dem Nür-burgring eingepaßt werden.

Ausblick

Die Chancen, daß dieses Haus erhalten bleibt, sind nach dem Gespräch mit gleichem Teilnehmerkreis am 6. 7. 1993 in Bongard erheblich gestiegen. Das Landwirtschaftsministerium als Eigentümer, die Bauverwaltung des Finanzministeriums und die Landesforstverwaltung haben grünes Licht gegeben, für die Einrichtung des von uns favorisierten Waldökologiezentrums (2.3) verbunden mit einem ökologischen und kulturhistorischen Waldlehrpfad und der Integration in die »historische Geschichtsstraße« der Verbandsgemeinde Kelberg (1.2). Bis zum Jahresende soll ein Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung von Eigenleistungen, das auch die Sanierung des Hauses beinhaltet, erarbeitet werden. Die Verbandsgemeinde wird unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien zusammen mit einem zu gründenden Förderverein als Nachfolger der Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Forsthauses die Trägerschaft übernehmen. Der Eigentümer wird den Trägern dieses Haus langfristig gegen einen symbolischen Pachtpreis zur Verfügung stellen. Außerdem hat das Landwirtschaftsministerium einen Zuschuß für die Sanierung zugesagt. Die Landesforstverwaltung wird den Aufbau und die Einrichtung des Waldökologiezentrums unterstützen. Mit der Freigabe des Gebäudes für diese Nutzung ist der Erhalt des alten Forsthauses faktisch gewährleistet.

Literatur, Karten und Quellen

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Burggraaff, Peter: Das alte Forsthaus in Bongard und zur umliegenden Kulturlandschaft -Ortsgemeinde Bongard, Verbandsgemeinde Kelberg. Historisch-geographisches Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative für den Erhalt des alten Forsthauses in Bongard. Kelberg 1992.

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