Kindertagesstätten im Landkreis Daun

Frank Bender, Beinhausen

 

Im Jahre 1840 begründete der thüringische Pädagoge Friedrich Fröbel (geboren 1782, gestorben 1852) in Bad Blankenberg den ersten Kindergarten als Einrichtung der vorschulischen Erziehung. An ihn erinnern noch heute in Anerkennung seiner Verdienste als Begründer des Kindergartenwesens ein nach ihm benannter Aussichtsturm sowie ein Museum in unserem Partnerkreis Neuhaus am Rennsteig. Diesem Pädagogen war damals gewiß nicht bewußt, daß etwa 150 Jahre später alle Familien in Rheinland-Pfalz für ihre Kinder einen Anspruch auf familienergänzende Erziehung und Bildung im Kindergarten haben werden. Durch das Kindertagesstättengesetz vom 15. 3. 1991 hat der rheinland-pfälzische Landtag für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Erziehung im Kindergarten zum 1. August 1993 begründet. Ergänzend zu diesem Anspruch auf einen wohnortnahen Regelkindergartenplatz hat er als andere Tageseinrichtungen zur Betreuung für Kinder die Krippe - bis zum Eintritt in den Kindergarten - und den Hort - zur Aufnahme von schulpflichtigen Kindern bis zum 14. Lebensjahr - gesetzlich geregelt und diese drei Formen der Betreuungseinrichtungen unter dem Begriff »Kindertagesstätten« zusammengefaßt. Der Landesgesetzgeber hat hiermit einer Forderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes entsprochen, die Weiterentwicklung der Kindergartenpädagogik und den Ausbau bedarfsgerechter Tageseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen zu fördern. Das Kindertagesstättengesetz ist somit ein landesrechtliches Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, welches sich als modernes, präventiv-orientiertes Leistungsgesetz versteht, das Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützen und jungen Menschen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern soll. Gemäß § 1 des Kindertagesstättengesetzes ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten und anderen Tageseinrichtungen für Kinder die Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, so das Jugendamt im Landkreis Daun, haben die Erfüllung dieser Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zu gewährleisten. Aus dem Heimatjahrbuch 1974 ist zu entnehmen, daß seinerzeit bereits 1.025 Kindergartenplätze im Landkreis Daun vorhanden waren und dies einer Bedarfsdeckung von etwa 40 % entsprach. Für das Kindergartenjahr 1993/94 stehen zur Erfüllung des Rechtsanspruches nunmehr in 28 Einrichtungen kreisweit um 2300 Kindergartenplätze bereit. Annähernd 70 voll- und 113 teilzeitbeschäftigte Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen sowie 50 Praktikantinnen und 30 Bedienstete im Wirtschaftsdienst betreuen die rund 90 Kindergartengruppen.

Kindergarten in Kelberg

In der Zeit seit Inkrafttreten des Kindertagesstättengesetzes im Jahr 1991 sind die erforderlichen neuen Kindergartenplätze durch Baumaßnahmen geschaffen worden und noch bis zum Jahr 1998/99 ist mit einer steigenden Zahl von Kindergartenkindern zu rechnen. Diese und die in der Zukunft erforderlich werdenden Investitionen im Bereich Neu-, Aus- und Umbau sowie Sanierung zur Erreichung einer 100%igen Bedarfsdeckung auf Dauer werden ein Investitionsvolumen von annähernd 25 Mio DM allein im Landkreis Daun verursachen. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen war und ist die Bereitstellung der benötigten Investitionsmittel im Bereich Kindertagesstätten nur durch gemeinschaftliches Zusammenwirken von Trägern, Kreis und Land im Interesse unserer Kinder möglich. So fördern Landesregierung und Landkreis Daun den Bau jeder neuen Gruppe mit jeweils bis zu 125000 DM, bei größeren Sanierungsmaßnahmen beteiligt sich der Landkreis Daun darüber hinaus mit einem Zuschuß bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Mit Hilfe der kirchlichen und kommunalen Träger von Kindertagesstätten hat der Landkreis Daun es bis auf einige örtliche Engpässe geschafft, den Rechtsanspruch auf einen Platz im Regelkindergarten zum 1. 8. 1993 fristgerecht zu erfüllen.

Die nachfolgende Übersicht informiert über den aktuellen Stand der Einrichtungen im Landkreis Daun:

Standorte

Träger

genehmigte Plätze

Verbandsgemeinde Daun

 

 

Darscheid

VG Daun

75

Stadt Daun:

 

 

- Thomas Morus

Kath. KirchenGem.

115

- St. Nikolaus

Kath. KirchenGem.

50

- Dronkehof

DRK Landesverband

22

- Ev. Gemeindehaus

Stadt Daun

25

- Kinderkrippe

Verein

10

- Neunkirchen/Steinborn

VG Daun

75

Dockweiler

VG Daun

75

Gillenfeld

Kath. KirchenGem.

150

Mehren

VG Daun

100

Meisburg

VG Daun

50

Üdersdorf

Kath. KirchenGem.

100

geplant bzw. im Bau befindlich

 

 

Stadt Daun mit SonderKG

Stadt Daun/Lebenshilfe

145

Strohn

VG Daun

50

Verbandsgemeinde Gerolstein

 

 

Birresborn

Kath. KirchenGem.

100

Stadt Gerolstein:

 

 

- Kasselburger Weg

VG Gerolstein

50

- Lindenanlage

VG Gerolstein

150

- Obere Marktstraße

VG Gerolstein

100

- Kinderkrippe

Stadt Gerolstein

10

Pelm

VG Gerolstein

75

Neroth

VG Gerolstein

50

Verbandsgemeinde Hillesheim

 

 

Hillesheim

VG Hillesheim

150

Hillesheim mit SonderKG

VG Hillesheim/Lebenshilfe

100

Üxheim

VG Hillesheim

100

Verbandsgemeinde Obere Kyll

 

 

Esch

Kath. KirchenGem.

50

Hallschlag

VG Obere Kyll

50

Jünkerath

Kath. KirchenGem.

100

Lissendorf

Kath. KirchenGem.

75

Ormont

VG Obere Kyll

25

Stadtkyll

Kath. KirchenGem.

100

Verbandsgemeinde Kelberg

 

 

Kelberg

Kath. KirchenGem.

150

Uersfeld

VG Kelberg

95

sowie Müllenbach (Landkreis Ahrweiler)

 

25

 

 

insgesamt 2.597