Umsetzung EG- Agrarverwaltungsreform

Flächennachweis als Voraussetzung für Agrarförderung

Klaus Mein, Daun

 

Mehr als 1000 Anträge auf Einkommensausgleich für die im Rahmen der EG-Agrarreform beschlossenen Beihilfemaßnahmen wurden von den landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Daun bei der Landwirtschaftsabteilung der Kreisverwaltung gestellt. Jeder dieser Betriebe mußte ein vollständiges Verzeichnis aller bearbeiteten Äcker und Grünlandflächen einreichen. Im Zuge der EG-Agrarverwaltungsreform sind die Antragsverfahren, Bewilligung und Kontrollen zu einem Schwerpunkt der Arbeit bei der Landwirtschaftsabteilung geworden: Der Umfang der einzelnen Förderungsprogramme, sowohl im pflanzlichen als auch im tierischen Bereich, fordert durch die Aufgabenübertragung eine Personalverstärkung. Der bürokratische Aufwand ist sowohl für die Landwirte als auch für die Kreisverwaltung enorm hoch.

Der Umfang dieser Maßnahmen wird durch folgende Zahlen deutlich. Innerhalb des Landkreises Daun haben 1991 957 Antragsteller 4,5 Millionen DM Ausgleichszulage und 1.110 Antragsteller 2,7 Millionen DM soziostrukturellen Einkommensausgleich erhalten. An 194 Schafhalter wurde ein Betrag von 509.000 DM bei Zugrundelegung von 9.300 Tieren gezahlt. Die Mutterkuhprämie betrug insgesamt 113.000 DM bei 139 Antragstellern. Für das Programm »Rindfleischerzeugung-Bullenmast« wurden 124.681 DM bei 191 Antragstellern gezahlt. Am 2. 8. 1993 tritt ein völlig neues Programm -Förderprogramm umweltschonende Landbewirtschaftung - FUL - in Kraft. Es hat vier Programmteile mit mehreren Varianten zur Einführung und Beibehaltung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung, der Anlage von Streuobstwiesen sowie der Bildung von Ackerrandstreifen. Außerdem wird die Möglichkeit einer ökologischen Wirtschaftsweise im Landbau eingeräumt.

Mit gleichem Datum beginnt die Prämiengewährung zum Ausgleich von Einkommensverlusten aufgrund einer Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen (Erstaufforstungsprämie).

Es steht außer Zweifel, daß durch die Bündelung dieser vielen Förderungsmöglichkeiten der Landwirtschaftsabteilung eine zentrale Bedeutung auch unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Landschaftsschutzes zukommt. Nach einer Zwischenbilanz und Bestandsaufnahme wird festgestellt, daß die »erste Hürde« des bürokratischen Aufwands der EG-Agrarreform durch eine flexible Personalzuteilung gut überwunden ist. Arbeitsüberhänge werden jedoch bleiben, daß neben der Bearbeitung, Bewilligung auch umfangreiche Kontrollen vor Ort durch die EG vorgeschrieben sind.

Wie nebenstehendes Bild zeigt, laufen seit Wochen die Kontrollen der Agrarförderung. Ausgestattet mit Maßband oder Laufrad und Flurkarte überprüfen die Beamten die Angaben der Landwirte in den Gemarkungen und auf den Höfen. ,