Machtausweitung des Hauses Manderscheid

Dietrich III. als Erbe von Blankenheim und Gerolstcin

Erwin Schoning, Gerolstein

Dietrich III. von Manderscheid war einer der mächtigsten und reichsten Dynasten der Eifel. Ein äußeres Zeichen dafür, wie sich die Macht des Manderscheider Geschlechts vergrößert hatte, war die Verleihung des erblichen Grafentitels Mitte des 15. Jahrhunderts. 1451 siegelten die beiden Dietrichs von Manderscheid, Vater und Sohn, in einem Schutz- und Bündnisbrief der Eifeler Grafen und Herren an erster Stelle.

Junggraf Dietrich III. von Manderscheid heiratete 1443 Elisabeth. Tochter des mächtigen Dynasten von Schleiden und der Gräfin Johanna von Blankenheim. Von den Gütern des Schwiegervaters, der keine männlichen Erben hatte, erhielt Dietrich den größten Anteil. Als dann im Jahre 1451 sein Schwager Heinrich, Graf von Nassau, der Irmengardis, die Schwester von Elisabeth, zur Frau hatte, ohne Erben starb, fiel ihm auch dieser Teil zu.

Der größte Machtzuwachs aber stand ihm noch bevor: Der 1463 zum Kölner Erzbischof gewählte Pfalzgraf Ruprecht, ein Sohn des Kurfürsten Ludwigs von der Pfalz, lag mit dem Kölner Domkapitel und der Stadt Köln im Streit. Als der Bischof daraufhin fremde Fürsten und Söldner zu Hilfe rief, zog er sich dadurch auch die Feindschaft der Ritterschaft zu. Wilhelm von Leen, Herr zu Jülich und Graf von Blankenheim halten sich ebenfalls gegen den Erzbischof erklärt. Bei einem Streifzug stieß er bei Wichterich auf die gegnerischen Söldner und wurde von ihnen erschlagen. Weil die reichen Herrschaften Blankenheim und Gerolstein ohne Erben waren, beanspruchte Dietrich III. von Manderscheid das Erbe als Herr von Schleiden. Schon einen Tag nach Wilhelm von Loens Tod schrieb Dietrich seinem Vater, der seinen Besitz bereits seinem Sohn übergeben und sich zur Ruhe gesetzt hatte: "Liebe Juncker.

Unsser Her Got wil ys erbarmen, myne Schwager von Blankenhem yst dot, er unde mynn Ne-ve Graff Wilhelm vom Fernunberch (Virneburg) synt myt eynander das Lant abgereden zu Le-chenich weit, by her det van Borzet (Burscheid], unde als sy kommen synt by Le-chenich uff eyen Mylle na uff gesderen Dyns-tagh an der nacht, so synt myns Herrn von Kölln dener an sy kommen unde hant mynen vurgenant lieben Schwager in dem ersten treffen erstochen unde noch y (zehn) by Ime. we es fortgangen yst kan ich uch noch net eygenklich van geschryben, dan mynn Nebe van Fernen-borch yst ungefangen enwech körnen, liebe Juncker nu ryden ich moren (morgen) Donerstach gen Blankenhem in haffenug das ynn zu nemen als mynn Kinder recht erbe van danen fort gen Gerhartsteyne, unde we ys myr da geyt sal ich forderlich schryben. liebe Juncker nu beden ich uch fruntlich das Ir mir Johane ro-ben, Petder Wigen, Kolgen unde Syment Gerlach van Stount (zur Stunde, sogleich) scheycken willet gen Gerhartsteyen in den dal, äs ich net da byn das sy myner, ader inyner Botschafft warden, dan ich en auch darryden wil äs got Wylt der uch bewar. myne hant yllen-de uff Mytwoch nest nach dem helgen Jarsdag Detherich uwer sone.«

In jahrelangen Prozessen - unterstützt von seiner Familie - gelang es Dietrich, das beanspruchte Erbe als Herr von Schleiden in Besitz zu nehmen. Zuerst versuchte Maria von Croy, die Witwe Wilhelms von Blankenheim, sich in den Besitz des Blankenheimer Landes zu setzen, indem sie vorgab, daß sie sich schwanger fühlte. Herzog Karl von Burgund sicherte ihr deshalb seinen Schutz zu. Als sich die Angabe der Gräfin nicht bestätigte, versuchte Graf Dietrich erneut, sich in den Besitz der Blankenheimer Lande zu setzen.

Inzwischen hatten auch Herzog Gerhard von Jülich und Graf Vincenz von Mors als Erben des Grafen Wilhelm von Loen von den Burgmännern zu Blankenheim und Gerolstein die Übergabe dieser Burgen verlangt. Die Burgmänner verweigerten sie jedoch und huldigten dem Grafen Dietrich von Manderscheid, nachdem dieser gelobt hatte, "Sie bei ihren Rechten und Gewohnheiten zu erhalten, zu schirmen und zu schützen und den Landmann bei Schöffenurteil zu handhaben«. Mit der Witwe Gräfin Maria verglich Dietrich sich. Sie heiratete 1472 den Grafen Georg von Virneburg. Am 18. November 1468 stellten die Grafen von Manderscheid einen Vertrag aus, in dem sie erklären, "dass nicht nur die Grafschaften, Schlösser und Stadt Blankenheim und Gerhardstein nebst Zubehör, wie sie ihnen von Graf Wilhelm angestorben, und wie dieser sie besessen habe, sondern auch ihre Stadt und Schloss Schleiden und die Burg Neuenstein nebst Zubehör. Erblehen und offene Häuser des Herzog Gerhard (von Jülich und Berg) sein sollten-. Den vierten Teil von Jülich vereinigte Herzog Gerhard mit dem Herzogtum Jülich. In einer Urkunde vom 9. März 1469 bestätigte Kaiser Friedrich III. die Vereinigung.

Der Friede zwischen den Nachbarn war nur kurz. Bereits im Jahre 1473 verweigerten die Grafen von Manderscheid dem Herzog von Jülich während einer Fehde entgegen den ausdrücklichen Bestimmungen des Lehnrevers die verlangte Öffnung ihrer Schlösser. Graf Dietrich und seine Söhne verwüsteten sogar ihr Schloss Dreimühlen, nur um zu verhindern, dass es dem Lehnsherrn Herzog Gerhard von Jülich geöffnet wurde.

Dreimühlen ist seit der Zeit nicht wieder aufgebaut worden. Ebenso brechen die Manderscheider die Befestigung des Schlosses Neuenstein bei Ormont ab. Als Herzog Gerhard die Manderscheider deshalb vor sein Lehngericht forderte, sandten sie ihm Fehdebriefe und erhoben Ansprüche auf einen Teil Jülicher Landes, das Graf Wilhelm von Blankenheim besessen hatte. Sie beschimpften den Jülicher Nachbarn als »rauber, kindbettschinner, plunderer". Der Herzog antwortete, dass er den Eindruck habe, als ob die Eifelgrafen »zo zytlich uyß der Scholen körnen und zo junck dartzo«. Man griff auch zu den Waffen. Die Bauern und Untertanen waren vor allem die Leidtragenden, schutzlos den gegnerischen Reitern ausgesetzt, die ihre Hütten in Brand setzten und das Vieh wegtrieben. Im Jahre 1474 kam es schließlich zum Vergleich. Der Herzog von Jülich belehnte sie erneut mit den Grafschaften und Herrschaften Blankenheim, Gerolstein, Schleiden und Neuenstein. Als Bedingung forderte er, das Schloß Neuenstein wieder aufzubauen.

Ab 1470 befinden sich die Manderscheider in den verschiedensten Lehnsbeziehungen, Als Besitzer des Stammschlosses war man Luxemburger Lehnsträger, als Herr von Blankenheim und Gerolstein Jülicher Lehnsmann, als Grundherr zahlreicher Güter an der Mosel in Lehnsabhängigkeit zu Kurtrier und in der Nordeifel gab es weiteren Besitz, der Kurkölner Lehen war. Die Grafschaft Blankenheim gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Kreis und hatte zum Reichskontingent zwei Mann zu Roß sowie zehn Mann zu Fuß zu stellen. Zum Kammergericht zahlte sie 25 Gulden.

Die Grafschaft umfasste:

1. Das Gericht Blankenheim mit dem Schloss und der Stadt Blankenheim. die Dörfer Blankenheimer Dorf, Engelgau, Frohngau. Holzmühlheim mit der Mühle, Buir, Rat, Roderath, Bauderath, Vusen, Bergheim, Hof Lingscheid, Schmidtheim, das die Beyssel von Gymnich zu Lehen trugen, Recher Hof, Hütter Hof, Altenburger Hof, Schneppener Hof, Manderscheider Hof, Birther Hof, Hungersdorf, Ripsdorf, Nonnenbach, Mirbach, Vellener Hof und Fritzen Hof.

2. Die Herrschaft Jünkerath mit Schlossmühle und doppeltem Eisenwerk in Jünkerath mit den Dörfern Esch, Feusdorf, Alendorf, Waldorf, Ahr-Mühle, Wiesbaum und Leuterather Hof.

3. Die Herrschaft Dollendorf, bestehend aus Schloss, Tal und Dorf Dollendorf, der Ahrhütte diesseits der Kyll und der Dollendorfer Mühle.

4. Die Grafschaft Gerolstein und die Herrschaft Bettingen. Sie waren wie folgt aufgeteilt:

a) Hof Gerolstein. Dazu gehörten Schloss und Stadt Gerolstein sowie die Dörfer und Höfe Bewingen, Büscheich, Niedereich, Michelbach und Ardorf.

b) Hof Roth mit den Dörfern Roth, Kalenborn, Müllenborn, Scheuern, Schloss und Dorf Niederbettingen und das Dorf Oberbettingen.

c) Hof Stadtkyll mit der Stadt Stadtkyll, den Dörfern Niederkyll, Schönfeld, Reuth, Kerschenbach und Neuendorf.

d) Hof Lissendorf mit den Dörfern Lissendorf, Birgel, Basberg, Lehnrather Hof, Auel, Duppach nebst Mühle.

Wegen der Grafschaften Blankenheim und Gerolslein wurden die Grafen von Manderscheid Mitglieder des Westfälischen Reichsgrafen-Collegiums und hatten Sitz und Stimme auf den Westfälischen Kreistagen. 1474 kämpfte Dietrich III. von Manderscheid als Marschall des Erzbischofs Ruprecht von Köln gegen dessen aufrührerische Untertanen. Als aber Karl der Kühne, Herzog von Burgund, in das Erzbistum Köln einbrach, wechselte Dietrich die Seite und kämpfte als »Feldhauptmann« im burgundischen Heer vor Neuß, Nach der Niederlage des Burgunders und dessen Tod finden wir Dietrich wieder im Dienste des Reiches. Er trat dem Bündnis bei, das die Dynasten der Eitel im Jahre 1487 zur gegenseitigen Verteidigung und Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung untereinander geschlossen halten und gab diesem Bündnis dadurch noch mehr Stärke und Ansehen. Wegen seiner Verdienste um das Reich verordnete Kaiser Friedrich III. als besondere Auszeichnung und Belohnung, dass Graf Dietrich, seine Söhne und Nachkommen, seine Vasallen und Untertanen von den gewöhnlichen Gerichten »eximiert« (befreit) und »nur vor ihm und seinen Nachfolgern Recht zu nehmen verbunden sein sollten". Die Urkunde aus Aachen ist vom 16. Mai 1488 datiert und wurde vom Kaiser Maximilian 1495 auf dem Reichstag zu Worms von neuem bestätigt. Auch Papst Innozenz VIII. vertraute Dietrich das von Nikolaus von Cues in Cues gegründete Hospital zu seinem Schutz an.

1493 erwarb Dietrich noch das Schloss Kronenburg für seine Enkel. Dietrich III, starb am 20. Februar 1498 und wurde in der Kirche zu Schleiden an der Seite seiner im Jahre 1469 verstorbenen Frau beigesetzt.

Literaturangaben:

Schannat/Bärsch : Eiflia Illustrata Bd. 1, Abt. 2 Neudruck der Ausgabe

1824. Osnabrück Otto Zeller 1966.

Die Manderscheider - Herrschaft - Wirtschaft - Kultur . Katalog zur

Ausstellung. Rheinland-Verlag GmbH, Köln 1990.

Gerolstein in der Eifel. Seine Landschaft, Geschichte und Gegenwart.

3. Auflage. Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gerolstein.

Sommer 1975. Manuskript: Dr. Batti Dohm. Druck Volksfreund-Druckerei

Nikolaus Koch Trier.