NEUES von Sengersdorf - ein Nachtrag

Hubert Pitzen. Stadtkyll

Im Jahrbuch des Kreises Daun 1994 hatte ich den Versuch unternommen, die Geschichte der wüst gefallenen Siedlung Sengersdorf in der Nähe Jünkeraths ein wenig zu beleuchten. Dabei konnte ein Weiler, bestehend aus fünf Häusern, bis etwa 1680 nachgewiesen werden, Seit 1680 existierte nur noch ein gräflicher Hof. Der Grund der Aussiedlung der Bewohner nach Glaadt konnte nicht mit Sicherheit bewiesen werden, da über diesen Vorgang die Quellen schweigen. Zu der erwähnten Ballungs- und Fehlsiedlungstheorie kann noch eine weitere Vermutung hinzugefügt werden. Der Volksmund erzählt. Sengersdorf sei durch die Pest ausgestorben. Allerdings kann der »Schwarze Tod" nicht gemeint sein, da die letzte große Pestepidemie die Eifel 1636/37 entvölkerte, also genau 100 Jahre vor der letzten Erwähnung des Hofes. Ist aber mit "Pest« nicht vielleicht eine andere gefährliche Seuche gemeint? Der Typhus? Die für Sengersdorf lebenswichtige Wasserquelle findet man heute noch. Sie liegt unterhalb der Siedlung, was natürlich eine Bedrohung darstellte. Durch Abwässer sammelten sich gefährliche Keime im Trinkwasser an. Krankheiten konnten entstehen, insbesondere der lebensgefährliche Typhus. War das möglicherweise der Grund der Aussiedlung? Der später errichtete gräfliche Hof stand sicherlich an anderer Stelle in etwa 150 Meter Entfernung.

Die letzte urkundliche Erwähnung des Hofes Sengersdorf muss um drei Jahre auf 1736 verschoben werden. Durch einen Zufall fand ich im Herzog von Croyschen Archiv in Dülmen zunächst eine Akte aus dem Jahre 1734, die Sengersdorf erwähnt.

Die Akte beinhaltet eine Beschwerde des Landrentmeisters Ganser über den Pächter des Hofes an die gräfliche Kanzlei in Blankenheim. Man erfährt, dass der Pächter, der nicht mit Namen genannt wird, mit der Pachtzahlung in Verzug geraten ist und die »Wirtschaft" übel führe. Außerdem hätte er die zum Hof gehörenden Felder anderen Leuten zum Schiffein verliehen. So schlägt Ganser vor, dem Oberschultheiß in Esch die »Commission« zu erteilen, das Vieh des Pächters nochmals zu inventarisieren sowie alle »Mobilien, Frucht- und Hewwachstum« zu taxieren. Die Entscheidung der Kanzlei lautet: »Oberschultheiß der Herrschaft Jünckerath wird hiermit committiert, sich ohne ahnstand nach Sengersdorf zu begeben und mit Zuziehung des Baw Directors Philippart wie auch zweyen Schaffen die dem Halfmann zugehörige Bestialien, wie auch Mobilien, Frucht- und Hewwachsthumb zu inventarisieren, zu taxieren und zur Versicherung der ruckständigen herrschaftlichen Schuldigkeit mit Arrest zu verstricken."

Außerdem solle er nach Blankenheim berichten, wieviel vom »wilden Land" des Hofes an andere Leute zum Schiffein verliehen worden war. Bei Philippart handelt es sich um den gräflichen Baumeister, der in den Jahren 1726 bis 1735 das Wasserschloss in Jünkerath neu gestaltete.

Der im Herrengedingsprotokoll vom 4. Mai 1733 stehende Satz: »Der herrschafftliche Hoff auff Sengersdorf ist ganz bawfällig" kann also nicht die letzte Quelle von Sengersdorf sein, denn 1736 ist der Hof doch nochmals verpachtet worden.

Graf Johann Wilhelm verpachtete in diesem Jahr den Hof an Peter Cremer von Hüngersdorf für 24 Jahre. In sechs Punkten werden Rechte und Pflichten des Pächters festgelegt:

1. Beobachtung der Wiesen, Heueinfuhr; Pachtlieferung nach Blankenheim: 37 1/2 Malter Spelz und Hafer, ein Schwein, Maiharnmelgeld, Wachs, Flachs und Zuckergeld.

2. Unterhaltung des Hofes auf eigene Kosten.

3. Unterhaltung des Gartens, Pesches, der Wiesen und »Plantagen-.

4. Schiffelerlaubnis; Schiffelholz wird durch das Forstamt unentgeltlich geliefert.

5. Unentgeltlicher Erhalt von Brand-, Bau- und Geschirrholz. Pächter liefert den Ursulinenschwestern der Glaadter Mädchenschule zwei Wagen Brandholz.

6. Bei Nichtzahlung der Pacht kann die Kanzlei den Hof anderweitig verpachten. Bei Hagelschlag, Mißwuchs oder Kriegswirren erhält der Pächter Nachlass.

Dieser Vertrag ist die vorerst letzte Nachricht von Sengersdorf. Alle für Manderscheid-Blankenheim relevanten Archive bestätigten, dass nach 1736 der gräfliche Hof nicht mehr in ihren Archivalien erwähnt wird. Es ist aber trotzdem denkbar, dass er später nochmals verpachtet wurde. Da die Archivalien des Hauses Manderscheid-Blankenheim über verschiedene Archive verstreut sind, ist eine Nachforschung sehr schwierig. Ein Zufallsfund kann diese Vermutung vielleicht bestätigen. Fest steht jedenfalls, dass gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Hof nicht mehr existierte, da nur noch von den Sengersdorfer »Gütern« die Rede ist, womit sicherlich nur noch Flurstücke gemeint sind.

Quellenangabe:

Herzog von Croy'sches Archiv Dülmen: Cammeral- und Forstprotokoll Nr. 7,21

Nordrhein-Westfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf: Bestand Manderscheid-Blankenheim - Akten 2, S. 247