Neugliederung der Verbandsgemeinden mit umfassenden Reformen

Reizthema vor 25 Jahren

Friedbert Wißkirchen, Daun

"In einer fortlaufend sich wandelnden Gesellschaft muss die Verwaltung dynamisch sein, das heißt, sich selbst reformieren. Aufgabe einer Reform ist es, die Verwaltung so auszustatten, dass sie ihren Dienst am Bürger in die Zukunft hinein wirksam zu erfüllen vermag." Diese Worte des früheren Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Daun und Landtags ab geordneten Julius Saxler (Daun) anlässlich einer Tagung der Kommunalpolitischen Vereinigung im Jahre 1970 haben an Aktualität und Bedeutung auch heute nichts verloren. Verwaltungsreformen sind nichts Neues. 1816 bestand der Kreis Daun aus 14 Bürgermeistereien (Ämtern). 1826/29 wurden die Bürgermeistereien Wiesbaum und Dohm aufgelöst und 1841 das Amt Strohn mit Gillenfeld vereinigt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeistereien Weidenbach und Üdersdorf in Niederstadtfeld zusammengelegt, Rockeskyll kam zu Gerolstein und das Amt Kerpen nach Hillesheim. Die ehemaligen Bürgermeistereien Dockweiler und Sarmersbach wurden durch den Bürgermeister des Amtes Daun mitverwaltet. In der ehemaligen »Rheinprovinz«, den Regierungsbezirken Trier und Koblenz, galt seit 27.9.1948 die Amtsverfassung. Die Kreise waren in Verwaltungseinheiten - Ämter - untergliedert, mit der Amtsvertretung (Rat] und dem Amtsbürgermeister als Organe, aber ohne originäre Aufgaben. Die Amtsverwaltungen hatten nur beratende und verwaltende Funktion und waren mehr oder weniger die "Schreibstube" der amtsangehörigen Gemeinden. Die Landesregierung erkannte, daß eine umfassende Territorial- und Funktionalreform notwendig war, um größere und leistungsfähigere Verwaltungseinheiten zu schaffen. Am 12. Juni 1967 hatte die vom Innenminister eingesetzte Kommission: "Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden« vorgeschlagen, dass sich Kleingemeinden zu größeren Gemeinden zusammenschließen sollten und bisherige Amter Zuständigkeiten übernehmen, die über die Leistungs- und Verwaltung s kraft einzelner Gemeinden hinausgingen. Als neue Aufgaben wurden Flächennutzungsplanung, Schulangelegenheiten, die Unterhaltung der Gemeindestraßen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und der Brandschutz genannt. Wie bisher sollten auch die Auftragsangelegenheiten von den Amtern wahrgenommen werden. Durch Landesgesetz zur Änderung komm u na l verfassungsrechtlicher Vorschriften und zur Vorbereitung der Neugliederung von Gemeinden vom 16. Juli 1968 wurde die Verbandsgemeindeordnung erlassen und die seit 1948 bestehende Amisordnung aufgehoben. Zum 1. Oktober 1968 wurden die bisherigen Ämter im Kreise Daun in Verbandsgemeinden umgewandelt. In dieser Verbandsgemeindeordnung wurden bereits Grundsätze für die Umbildung und erstmalige Bildung von Verbandsgemeinden festgeschrieben. Danach sollte eine Verbandsgemeinde nicht kleiner als 7.500 Einwohner sein. Mit der Vorlage des Kommissionsberichts und des Inkrafttretens der neuen Verbandsgemeindeordnung begann die kommunalpolitische Diskussion um den Erhalt und die Neubildung des Kreises und auch der Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Lissendorf, Gillenfeld und Niederstadtfeld. Schwerpunkt der nachfolgenden Darstellungen soll die Neubildung der Verbandsgemeinden sein; lediglich am Rande wird auch der Zusammenschluss von Ortsgemeinden und die Eingemeindung mit angesprochen.

Verbandsgemeinde Daun

Nachdem die Verbandsgemeindeordnung 1968 Richtwerte für die Größen von

Rathaus Daun in der Leopoldstrasse - 1963

Verbandsgemeinden gesetzt hatte, fürchteten die kleineren Verbandsgemeinden Gillenfeld (4.256 Einwohner) und Niederstadtfeld (4.175 Einwohner) um ihren Bestand. Der Verbandsgemeinderat Niederstadtfeld verabschiedete Anfang des Jahres 1969 eine Resolution gegen die beabsichtigte Eingliederung ihrer Verbandsgemeinde in die Verbandsgemeinde Daun, ausgelöst durch einen Vorschlag der Bezirksregierung Trier. Bürger und Kommunalpolitiker argumentierten, dass ein Zusammenschluss zu einer größeren Verwaltungseinheit keinen Nutzen bringe und vor allem die Bürgernähe verloren gehe. Die Entfernung zum neuen Verwaltungssitz (Daun) wurde ebenso ins Feld geführt, wie auch die eigene, gute finanzielle Leistungskraft. Auch der Verbandsgemeinderat Gillenfeld fasste am 22. Dezember 1969 eine entsprechende Entschließung und widersprach den Plänen, die Verbandsgemeinden Daun, Gillenfeld und Niederstadtfeld zu einer neuen Verbandsgemeinde zusammenzuschließen. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass für einen alleinigen Zusammenschluss von Gillenfeld und Niederstadtfeld der zentrale Mittelpunkt für den Verwaltungssitz fehle. Der Verbandsgemeinderat Gillenfeld sprach sich, sofern der Erhalt nicht gesichert werde, für eine Zuordnung der gesamten Verbandsgemeinde Gillenfeld mit allen Orten zur neuzubildenden Verbandsgemeinde Daun aus.

Daran wurde die Forderung geknüpft, dass insbesondere die Infrastruktur verbessert und vorhandene Einrichtungen erhalten bleiben müssten. Auch der Kreistag sprach sich für den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Daun, Gillenfeld und Niederstadtfeld aus. Die Zuordnung der Ortsgemeinden Betteldorf und Hinterweiler in die Verbandsgemeinde Daun wurde durch die kommunalpolitischen Gremien und Parteien des Gerolsteiner Raumes negativ bewertet und die Forderung erhoben, Kirchweiler in die Verbandsgemeinde Gerolstein einzugliedern.

Neues Rathaus in Hillesheim

Die Zielplanung der Landesregierung sah unter anderem vor, dass die bisher zur Verbandsgemeinde Daun gehörenden Ortsgemeinden Beinhausen, Boxberg, Brück, Hörschhausen, Katzwinkel und Neichen in die Verbandsgemeinde Kelberg eingegliedert werden sollten. Lediglich der Gemeinderat Boxberg sprach sich für den Anschluss nach Kelberg aus, während die übrigen Gemeinden sich mit Nachdruck für einen Verbleib bei der Verbandsgemeinde Daun einsetzten. Besonders die enge Bindung der Struthgemeinden an die Stadt Daun wurde als Grund für den Verbleib angeführt. In der Diskussion zur Neubildung der Verbandsgemeinde Daun standen auch einzelne Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Manderscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich) und aus dem Bereich Ulmen (Kreis Cochem-Zell). Gerade Ulmen plädierte nachhaltig für einen Anschluss an den Kreis Daun und verwies auf die bestehenden vielfältigen Bindungen (Schulen, Krankenhaus) zur Kreisstadt Daun.

Durch das Achte Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1970 wurden die Verbandsgemeinden im Kreise Daun mit Wirkung vom

7. November 1970 neugebildet:

 Die Verbandsgemeinde Daun entstand aus den Gemeinden (ehemalige VG Daun) :

 Darscheid, Stadt Daun1, Dockweiler, Dreis, Gefell, Hörscheid, Kirchweiler, Kradenbach, Mehren, Nerdlen, Rengen, Sarmersbach, Schalkenmehren, Schönbach, Steinborn, Utzerath, Waldkönigen,

(ehemalige VG Niederstadtfeld): Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Oberstadtfeld, Schutz, Tettscheid, Trittscheid, Üdersdorf, Wallenborn, Weidenbach, Weiersbach,

(ehemalige VG Gillenfeld): Brockscheid, Demerath, Ellscheid, Gillenfeld, Mückeln, Saxler, Steineberg, Steiningen, Strohn, Strotzbüsch, Udler, Winkel,

(ehemalige VG Gerolstein): Betteldorf, Hinterweiler,

Sitz der neuen Verbandsgemeinde wurde/blieb die Stadt Daun.

1) Die Gemeinden Boverath, Neunkirchen und Pützborn waren bereits seit 7. 6. 1969 Stadtteile von Daun.

2) seit 17. 3.1974 Dreis-Brück

3) seit 7.11. 1970 Stadtteil von Daun

4) seit 1. 1. 1971 Ortsteil von Üdersdorf,

5) seit 10. 6. 1979 Stadtteil von Daun.

Verbandsgemeinde Hillesheim

Verfolgt man die Zeitungsberichte der damaligen Zeit, könnte fast der Eindruck entstehen, dass die Diskussion um die Verwaltungsreform im Raum Hillesheim sachlich und emotionslos geführt wurde. Dies mag auch darin begründet sein, dass Hillesheim als Verbandsgemeinde nicht in Frage stand. Insbesondere die Zuordnung der Gemeinden Basberg (ohne Ortsteil Lehnerath), Mirbach, Oberbettingen und Wiesbaum aus der aufgelösten Verbandsgemeinde Lissendorf entsprach auch den Wünschen der Bevölkerung dieses Bereichs. Aus der ehemaligen Verbandsgemeinde Antweiler kam die Gemeinde Nohn zur Verbandsgemeinde Hillesheim; die Bemühungen, aus dem Landkreis Ahrweiler auch die Gemeinden Hoffeld, Dorsel, Dankerath und Trierscheid in den Kreis Daun und die Verbandsgemeinde Hillesheim einzugliedern, fand nicht die Zustimmung des Gesetzgebers. Die Verbandsgemeinde Hillesheim mit rund 8.000 Einwohnern wurde neu gebildet aus den ehemaligen Verbandsgemeinden

a) Hillesheim mit den Orten: Berndorf, Bolsdorf, Dohm-Lammersdorf, Hillesheim, Kerpen mit Ortsteil Loogrf, Niederbettingen", Oberehe, Stroheich, Üxheim, Walsdorf1, Zilsdorf,

b) Lissendorf mit den Orten Basberg, Mirbach1, Oberbettingen, Wiesbaum und

o) Antweiler mit der Gemeinde Nohn.

Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung blieb

der Marktort (seit 1993 Stadt) Hillesheim.

1 seit 1974 Ortsteil von Hillesheim

2 die Ortstelle Üxheim-Ahütte. Leudersdorf, Niederehe und Heyroth, ehemalige selbständige Gemeinden, haben sich 1968 zur Gemeinde Üxlieim zusammengeschlossen

3 Zilsdorf ist seit 1974 Ortsteil von Walsdorf.

4 Mirbach ist seit l974 Ortsteil von Wiesbaum

5  Loogh ist seit 1969 Ortsteil von Kerpen.

 

Verbandsgemeinde Gerolstein

Verbandsgemeinden erster und zweiter Klasse befürchtete man im Gerolsteiner Land bei der Neugliederung der Verbandsgemeinden. Der Ausgliederung der Gemeinden Hinterweiler und Betteldorf wurde massiv widersprochen und gefordert, die Gemeinde Kirchweiler (VG Daun) Gerolstein zuzuordnen. Die Gemeinden Duppach und Oos aus der bisherigen Verbandsgemeinde Prüm sprachen sich für die Zuordnung nach Gerolstein aus, während Büdesheim in der Verbandsgemeinde Prüm-Land verbleiben wollte. Die Eingliederung der Gemeinden Birresborn, Densborn, Kopp und Mür-enbach aus der bisherigen Verbandsgemeinde Birresborn wurde befürwortet. Trotz der gewichtigen Argumente, Gerolstein würde im Vergleich zu den benachbarten Mittelzentren Daun und Prüm vernachlässigt, blieb es bei den Zielvorstellungen der Landtagsabgeordneten aus anderen Regionen zur Neugliederung der Verbandsgemeinde Gerolstein. In die bestehende Verbandsgemeinde

a) Gerolstein mit den Orten Berlingen, Betteldorf, Büscheich, Gees, Hinterweiler, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Michelbach, Müllenborn, Neroth, Pelm. Rockeskyll. Roth, Salm, wurden eingegliedert aus der früheren Verbandsgemeinde

b) Birresborn die Orte Birresborn, Densborn, Kopp und Mürlenbach, sowie aus der Verbandsgemeinde

c) Prüm-Land die Gemeinden Duppach und Oos.

Aus der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden ausgegliedert: Die Gemeinden Betteldorf und Hinterweiler in die Verbandsgemeinde Daun. Gerolstein blieb Sitz der Verbandsgemeinde.

Anmerkung: 1969 wurden die bereits ehemals selbständigen Gemeinden Bewingen, Hinterhausen und Lissingen sowie 1970 die ebenso vorher selbständigen Gemeinden Büscheich, Gees, Michelbach, Müllenborn. Roth und Oos in die Stadt Gerolstein eingegliedert.

Verbandsgemeinde Kelberg

Die Verbandsgemeinde Kelberg gehörte bis zur Verwaltungsreform dem Kreis Mayen an. 1969 gab es Vorstellungen des damaligen Innenministers, das Amt Kelberg auf drei Verbandsgemeinden, drei Kreise und zwei Regierungsbezirke aufzuteilen. Mit einem Nahbereichsgutachten wurde verdeutlicht, dass die Verbandsgemeinde Kelberg eine homogene, lebens- und leistungsfähige aber strukturentwicklungsbedürftige Verwaltungseinheit sei. Auch der Kreis Mayen war einer der Landkreise, die im Zuge der Territorialreform aufgelöst

Rathaus in Kelberg

werden sollten. Solidarisch kämpften Kommunalpolitiker und Verbandsgemeinderat Kelberg für den Erhalt ihres früheren Landkreises Mayen. Ein Stimmungswandel im Kelberger Land ergab sich dadurch, dass die Kreisverwaltung Mayen am 14. November 1969 anlässlich einer Kreisausschusssitzung die Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Parteien darüber informierte, daß vorgeschlagen werden soll, die Verbandsgemeinde Kelberg aufzulösen und sie der Verbandsgemeinde Mayen-Land anzugliedern. Dieser neuen Konzeption widersprachen die politischen Vertreter des Kelberger Raumes und erklärten, dass sie bei einer Auflösung des Kreises Mayen eine Eingliederung in den vergrößerten Kreis Daun beantragten, um eine Auflösung der Verbandsgemeinde Kelberg zu verhindern. Durch den Anschluss an den Kreis Daun könne die Verbandsgemeinde erhalten, ja sogar durch benachbarte Gemeinden aus den Verbandsgemeinden Daun und Mayen-Land aufgestockt werden. Dem Erhalt der Verbandsgemeinde räumten die politisch Verantwortlichen größere Priorität ein als die Frage der Kreiszugehörigkeit. Überlegungen, die Verbandsgemeinde Kelberg teilweise nach Mayen und teilweise in die Verbandsgemeinde Ulmen einzugliedern, fanden nicht die notwendige politische Rückendeckung. Im Interesse einer bürgernahen Verwaltung und zur Sicherung der bisherigen strukturellen und wirtschaftlichen Maßnahmen wurde der Erhalt der Verbandsgemeinde im Kreis Daun beschlossen. Die Argumente aus dem Kelberger Raum überzeugten auch die Landespolitiker. Die neue Verbandsgemeinde Kelberg wurde schließlich aus den ehemaligen Verbandsgemeinden

a) Kelberg mit den Orten Arbach, Bereborn, Berenbach, Bodenbach, Bongard, Borler, Brück (jetzt: Brücktal), Drees, Gelenberg, Gunderath, Höchstberg, Horperath, Kaperich, Kelberg, Kirsbach, Kötterichen; Kolverath, Lirstal, Mannebach, Mosbruch, Nitz, Oberelz, Reimerath, Retterath, Sassen, Uersfeld, Uess, Welcherath

b) Daun mit den Gemeinden Beinhausen, Boxberg, Brück (jetzt: Dreis-Brück), Hörschhausen, Katzwinkel, Neichen,

mit dem Sitz der Verbandsgemeinde in Kelberg gebildet.

1 Die Ortsgememdfl Brück (jetzt Dreis-Brück) wurde durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofe Rheinland-Plalz vom 8.2. 1971 aus der Verbandsgemeinde Kelberg aus- und m die Verbandsgememde Daun eingegliedert.

2 Die ehemaligen Ortsgemeinden Hünerbach, Köttelbach, Rothenbach-Meisenhal und Zermüllen sind bereits am 1.1. 1970 in die Gemeinde Kelberg eingegliedert worden

Verbandsgemeinde Obere Kyll

Die größten Wogen schlug die Verwaltungsreform im Stadtkyller und Jünkerather Raum. Auslöser für die teilweise sehr emotionsgeladenen Debatten war die Tatsache, dass über die Kreisgrenzen hinaus eine neue Verbandsgemeinde gebildet werden sollte. Der Zielplan der Landesregierung sah vor, die Verbandsgemeinde Jünkerath dem Kreis Bitburg-Prüm zuzuordnen. Die Ortsgemeinden aus dem ehemaligen Amt Lissendorf mit Sitz in Birgel hatten sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, auf den Amtssitz zu verzichten und sich der neuen Verbandsgemeinde Jünkerath anzuschließen. Auch das WIBERA-Gutachten sprach sich eindeutig für die Zuordnung des Raumes Jünkerath in den Kreis Daun aus und betonte, dass vielfältige Bindungen an den Kreis Daun bestünden, die auf Grund der Entfernung zur neuen Kreisstadt Bitburg nicht geschaffen werden könnten. Deutlich wurde auch, dass sich der Eifelraum nicht von West nach Ost. sondern in nordsüdlicher Richtung orientiert (Jünkerath, Gerolstein, Daun). Stadtkyll plädierte naturgemäß für einen Verwaltungssitz in Stadtkyll und eine Eingliederung in den Landkreis Bitburg-Prüm. Nicht zuletzt das Votum der Bürger aus den Gemeinden des ehemaligen Kreises Daun führten zu einem Urndenkungsprozeß bei den Landespolitikern. Die Verbandsgemeinde wurde aus den ehemaligen Verbandsgemeinden

a) Stadtkyll (Landkreis Prüm) mit den Ortsgemeinden Hallschlag, Kerschenbach, Ormont, Reuth, Scheid, Schönfeld , Schüller, Stadtkyll, Steffeln,

b] Lissendorf (Landkreis Daun) mit den Gemeinden Auer1, Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Jünkerath, Lissendorf gebildet.

Zum Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung wurde durch das 8. Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung vom 28. 7. 1970 die Gemeinde »Stadtkyll-Jünkerath" (die es damals nicht gab und heute nicht gibt) bestimmt. Erst durch Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 30. 11. 1970 wurde Jünkerath Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung.

Haben sich die Verbandsgemeinden bewährt?

Die Neubildung der Verbandsgemeinden, die Verlagerung von Aufgaben auf die Verbandsgemeinden (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schulträgerschaft für Haupt- und Grundschulen) können, 25 Jahre nach Durchführung der Territorial- und Funktionalreform, als positive Fortentwicklung gewertet werden. Bei der Gemeindereform ist besonders anzumerken, dass die zwangsweise Auflösung von kleineren Gemeinden nicht vorgenommen Würde, ^sondern es den einzelnen Ortschaften überlassen blieb, sich zu neuen Ortsgemeinden zusammen- oder einer größeren Gemeinde anzuschließen. Der Wille der Bevölkerung wurde in größtmöglichem Umfange bei allen Entscheidungen berücksichtigt. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verflechtungen konnten zum größten Teil bei den Zusammenschlüssen berücksichtigt werden. Die befürchtete fehlende Bürgernähe, bedingt auch durch größere Entfernungen zu den VerwaItungssitzen, ist längst durch die verbesserte Mobilität der Bevölkerung ausgeglichen. Die stärkere Verwaltungs- und Finanzkraft der neuen Verbandsgemeinden hat mit dazu beitragen können, die Infrastruktur in den Ortsgemeinden weiter zu verbessern. Anfängliche Skepsis, in einem größeren Gebilde könnten einzelne Räume vernachlässigt werden, wurde abgebaut. Die neuen Verbandsgemeinden mit echten eigenen Aufgaben und Zuständigkeiten, mit qualifizierterem Personal, haben sich als praktikabel erwiesen und bewährt. Die Bemühungen, den Verbandsgemeinden weitere neue Aufgaben zuzuordnen, gehen in die richtige Richtung, wenn der Aufgabenübertragung die notwendige finanzielle Ausstattung folgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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