Die Erbteilung des Hauses Manderscheid

Bildung der Linien Manderscheid-Schleiden, Blankenheim-Gerolstein und Kall

Erwin Schöning, Gerolstcin

Die Macht des Manderscheider Geschlechts hatte sich unter Graf Dietrich III. erheblich vergrößert. Dietrich war einer der mächtigsten und reichsten Dynasten der Eitel. Als regierende Grafen besaßen die Manderscheider in ihrem Territorium nicht nur fast allen Grund und Boden, sie waren auch Richter und Gesetzgeber in einer Person. Viele Rechte, die heute dem Staat vorbehalten sind, standen ihnen persönlich zu. Über ihnen stand im Heiligen Römischen Reich nur noch der Kaiser. Als Graf Wilhelm von Virneburg 1487 starb, befand sich sein Schwager, Junggraf Kuno von Manderscheid, der älteste Sohn Dietrichs III., am Sterbebett. Dieser berichtete später, dass Wilheim ihn gebeten habe, »die Nuwenburch (Neuerburg) und syne nagelaessen guede« (Güter) zu übernehmen. Obwohl einige Verwandten Einspruch dagegen erhoben, konnte sich der Manderscheider in dem Besitz von Neuerburg und Kronenburg behaupten. Dietrich III. hatte drei Söhne: Kuno, Johann und Wilhelm. Kuno, der älteste Sohn, war ursprünglich für den geistlichen Stand bestimmt und bereits 1456 im Alter von zwölf Jahren Kanonikus des Erzstiftes Köln. 1459 trat er das Kölner Kanonikat an seinen Bruder Johann ab. Aber auch Johann entsagte dem geistlichen Stand. Beide beteiligten sich wie ihr Großvater und Vater an der Bekämpfung der Räuberbanden, die damals die Eifel unsicher machten. Graf Dietrich III. und seine Söhne Kuno und Johann waren auch in mehrere Fehden verwickelt. Peter von Basenheim, genannt Bytsche, wurde 1486 von den Manderscheidern während einer Fehde gefangengenommen und musste Urfehde schwören. Im Jahre 1470 Jiatten Johann Hurten von Schönecken und Johann von Heimbach Forderungen an die Manderscheider. Es führte zu einer Fehde, die über längere Zeit andauerte. Auch Johann Hürtens Sohn Johann war noch mit den Manderscheidern in Fehde. Erst im Jahre 1487 kam eine Versöhnung zustande. Graf Johann l. von Manderscheid-Blankenheim, Herr zu Gerolstein, belehnte Johann Hurten von Schönecken und dessen Ehefrau, Eva von Birgel, mit dem Dorf Huverath im Kreis Rheinbach mit Hochgericht, Leuten, Diensten, Renten und allem Zubehör. Mit Zustimmung des Vaters machten die Grafen Kuno und Johann am 17. Januar 1488 eine Erbteilung unter sich, wobei der dritte Sohn, Wilhelm von Manderscheid, erheblich benachteiligt wurde. Dieser ging zunächst leer aus, da Wilhelm seinem Vater viel Verdruss bereitete und der ihn »umb syner undücht« Willen enterben wollte, was er schließlich doch unterließ. Diese Einteilung führte zur Bildung der Linien Manderscheid-Schleiden, Blankenheim-Gerolstein und Kall.

Die Linie Manderscheid-Schleiden

Graf Kuno l. bekam folgende Anteile: Die Grafschaft Manderscheid. die Herrschaften Schleiden, Neuenstein, einen Anteil an Daun, den Zoll auf der Maas, genannt der »Schleidener Zoll", die Kirchengift der Pfarrkirche zu Erp, das Dorf Mehringen und Mehringer »Gewelle«, ferner Neunkirchen, Pützborn, die Kirchengift von Steinborn, das Dorf Steffeln mit Zubehör, Schloß und Herrschaft Kasselburg mit Zubehör, wie sie an die Herren von Aremberg verpfändet waren, alle Burg- und Lehnmänner, die Gift von der Kapelle auf der Kasselburg, den Dreiser Weiher und alle Weiher, die zu den Graf- und Herrschaften gehörten, die Hälfte aller Renten und Gulden, die von Blankenheim und Gerolstein wegen Kerschenbach fällig waren. Ferner das Schilderrecht zu Hallschlag, das Dorf Osan mit Gerechtigkeit und Zubehör, den Hof zu Mertloch sowie mehrere Weinrenten an der Mosel.

Graf Kuno l. von Manderscheid-Schleiden heiratete Walpurgis, Gräfin von Hörn und Altena, mit der er zwei Töchter hatte: Elisabeth und Walpurgis. Nach dem Tode seiner ersten Frau Walpurgis heiratete Graf Kuno 1476 Mechtüdis, die Tochter von Wilhelm, Graf von Virneburg, und Franziska von Rodemachern. Graf Kuno l. war in der Region und darüber hinaus ein angesehener Dynast. Als der Erzbischof Johann von Trier sich im Jahre 1486 auf dem Reichstag befand, übertrug er Graf Kuno die Regierung während seiner Abwesenheit. Bei dieser Gelegenheit erwarb sich Kuno durch sein »kluges Benehmen« viel Lob. Bei einem Zug gegen die Räuberbanden befreite er Robert, den jüngeren Grafen von Mark-Aremberg, aus den Händen der Räuber, was auch sein Ansehen im Bunde hob. Graf Kuno l. von Manderscheid-Schleiden starb am 24. Juli 1489 noch vor seinem Vater Dietrich III. und wurde in der Kirche zu Schleiden beigesetzt. Das Erbe trat sein Sohn Dietrich IV. (1489-1551) an, zunächst unter der Vormundschaft seines Großvaters Dietrich Mi. und seines Oheims Johann l. 1506 vermählte sich Dietrich IV. mit Margaretha von Sombref. Durch diese Heirat fiel Kerpen an Schleiden.

Die Linie Blankenheim-Gerolstein

Graf Johann l. von Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein, Herr in Jünkerath, Daun, Erp, Bettingen und Dreimühlen, heiratete 1473 Margaretha, Tochter Eberhards, Graf von Mark-Aremberg, und Margaretha von Bocholz. Durch die Erbteilung erhielt Johann die Grafschaft Blankenheim, die Herrschaften Gerolstein, Jünkerath mit Zubehör, Erp mit Herrlichkeit, Gericht und Zubehör, ausgenommen die Gift der Pfarrkirche, Bettingen mit Zubehör, das dem Densborner verpfändet war, das Haus Steffeln, welches zur Burg Gerolstein gehörte, alle Weiher in der Grafschaft und den Herrschaften sowie mehrere Weinrenten an der Mosel. Seine Frau Margaretha erhielt zur Mitgift 400 Gulden jährlicher Einkünfte, die zur Hälfte auf die Herrschaft Empel und zur anderen Hälfte auf den Ritterzoll zu Antwerpen angewiesen wurden.

Johann liebte das Waffengeräusch und lieh seinen Arm den Bischöfen Hermann von Köln und Jakob von Trier bei deren Fehden. Auch für Kaiser und Reich erfüllte er treu seine Pflichten. Er war aber auch stets bemüht, Zwistigkeiten unter seinen Nachbarn gütlich beizulegen.

1488 kaufte Graf Johann von den Erben der verwitweten Elisabeth von Vlatten, Frau von Burgbroel, das Dorf Rohr bei Tondorf für 425 Oberländische Rheinische Gulden. 1489 belehnte ihn der Trierer Erzbischof Jakob mit den Gütern zu Budenrath, Rodenrode und Monzel, die Wilhelm von Loen, Graf von Blankenheim, vom Erzstift als Lehen getragen hatte. 1498 kaufte Graf Johann von seinem Schwager Eberhard IV. von der Mark, Herr von Aremberg und dessen Gemahlin Margaretha von Hörn, die Dörfer Mühlheim und Rett bei Blankenheim für 1000 Rheinische Gulden. 1499 wurde Graf Johann vom Kölner Erzbischof Hermann mit einer jährlichen Weinrente von fünf Fuder Wein zu Zeltingen und Rachtig belehnt, wie sie vor alten Zeiten die Grafen von Manderscheid zu Lehen hatten.

Am 9. September 1489 bestätigte Junggraf Johann die der Stadt Gerolstein vom Kaiser verliehenen Stadtrechte. In der Urkunde heißt es: "Wir Johann Jonggraff von Manderscheit Graff zo Blankenheim und Herre zu Geretstein — doin kont und bekennen vur uns unsse erven und nakomen oner myt (unter und mit) dyssen entghenwordigen breff Also als dye Erbar unsse undersaissen und buerger unsseres daells und fryhett zo Geretstein an uns körnen synt und uns Eyde und Hulde gedan als ihrem Herren zu doin geburt Son bekennen wir Johann gff unsz (und so fort), dal wir die verg. (vorgenannten) unsse Buerger und undersaissen und ihre erven by aldem rechtem fryheit und loblicher gewonheit lassen sullen und in dar in (ihnen dies hiermit) neu hinter legen noch lassen gesehene van unssert wegen dan gebuerlich und gewenlich syn sall, sonder alle argeiyst (Arglist) und generde und das der warheit zo gezeuge.

So hain (haben) wir Johann wie vorg (vorgenannt mit allen Titeln) unsser Ingesigell vur uns und unsse erven an dyssen Breiff (Brief) doin hangen. Geg. (Gegeben) im Jar unssers Herren dusent verhundert Neinundachtzich uff mytt-woch nest na unsser fraulben dach Nativitatis. — (am ersten Mittwoch nach Maria Geburt). Im Jahre 1505 wurde die von Graf Johann zu Blankenheim gebaute Kirche eingeweiht. Diese Kirche wurde 1508 zu einer Pfarrkirche erhoben, vorher war sie nur eine Filiale der Kirche zu Blankenheim-Dorf gewesen, die nun Filialkirche wurde. Graf Johann l. starb am 20, Januar 1524. Mit Margaretha von der Mark hatte er 18 Kinder. Seine Gattin überlebte ihn bis zum 26. Juni 1552 und starb 80jährig. Margaretha war eine Mutter der Armen und sorgte durch die Stiftung eines Hospitals in Blankenheim dafür, dass auch noch nach ihrem Tode diese fromme Pflicht von ihren Erben weiterhin erfüllt wurde. Beide fanden ihre letzte Ruhestätte in der Kirche zu Blankenheim.

Die Linie Kail

Wilhelm l., Graf von Manderscheid-Blanken-heim, Herrin Kail und Daun, war der dritte Sohn Dietrichs III. Er ist 1447 geboren. Obwohl er für den geistlichen Stand bestimmt war und bereits 1463 zu St. Gereon in Köln aufgenommen worden war, entsagte er dieser ihm aufgedrungenen Bestimmung und trat in den weltlichen Stand zurück.

Im Jahre 1469 heiratete er Adelheid, Tochter des Grafen Jakobs von Mors und Sarwerden und Anastasien, Gräfin von Leiningen. Sein ältester Bruder Kuno, der auf das ganze väterliche Erbe gehofft hatte, sah dies jetzt durch Wilhelms Heirat vereitelt. Es kam zu Uneinigkeiten und Hass unter den beiden Brüdern, dass sogar die Waffen entscheiden sollten. Erst der Erzbischof Johann von Trier sorgte dafür, dass der Streit beigelegt wurde. Im Jahre 1480 kam ein Vergleich zustande. Wilhelm nahm die ihm durch diesen Vergleich zustehenden Güter in Besitz und nahm seinen Wohnsitz im Schloss Kall. Adelheid erhielt von ihrem Bruder 5000 Rheinische Gulden für die Ausstattung. Graf Dietrich III. versprach seiner Schwiegertochter ein »Withum« von 500 Rheinischen Gulden jährlicher Einkünfte, die ihr auf die Herrschaft Daun angewiesen wurden. Da Graf Wilhelm mit seinem Vater und seinen Brüdern dauernd im Streit lag, nahm er nur selten an deren Fehden teil. Im Jahre 1473 lag Graf Wilhelm selbst in Fehde mit Herzog Gerhard von Jülich und Berg. 1482 kam es wieder zum Streit mit seinen Brüdern, wobei Kurfürst Johann von Trier sich als Vermittler einschaltete. Nach dem Einigungsvertrag wurden Graf Wilhelm der Besitz des Hauses und eines Anteiles des Schlosses Daun sowie 500 Gulden jährlicher Renten zugesichert. Dafür verzichtete er auf alle Ansprüche auf Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein und Schleiden, behielt aber seinen Erben ihre Rechte daran vor,sollten seine Brüder Kuno und Johann keine Erben hinterlassen. Wilhelm l. starb 1502 und hinterließ zwei Söhne und zwei Töchter.

Literaturangaben

Schannat/bärsch: Eiflia Illustrata Bd. 1,Abt. 2, Neudruck der Ausgabe 1824. Osnabrück Otto Zeller 1966

1) Peter Schug: Geschichte der zum ehemaligen kölnischen Eifeldekanat gehörenden Pfarreien der Dekanate Adenau,Daun,Gerolstein,Hillesheim und Kelberg, S. 26.

2) Gerolstein in der Eifel ----- Seine Landschaft, Geschichte und Gegenwart. Herausgeber Stadtverwaltung Gerolstein, 3. Auflage, S. 90.