Tod oder Freispruch

Der letzte Folterprozess in der Eifel?

Erich Mertes, Kolverath

Man schrieb das Jahr 1751. In Berlin weilte Voltaire am Hofe Friedrich des Großen, ein Jahr zuvor war in Leipzig Johann Sebastian Bach verstorben. In der Grafschaft Virneburg war Rat und Amtmann Frohn Chef der Verwaltung. Da wurde am 23. Mai 1751, es war Sonntag vor Pfingsten, der Waldaufseher Stefan Jax von Bereborn so schwer zusammengeschlagen, dass er am nächsten Tag an den Folgen der Körperverletzung starb.

Am selben Tag gegen 16 Uhr meldete ein Gerichtsschöffe den Vorfall in Virneburg. Amtmann Frohn verbot die sofortige Beerdigung, er bestellte die beiden Wundärzte Friedrich Kauffmann und Jakob Tertzweich von Mayen für eine Untersuchung und Obduktion des Toten. Das geschah am folgenden Tag, dem 25. Mai 1751. Der Tote war in der Wohnstube aufgebahrt; in ihr und in der Küche waren alle Fenster ausgeschlagen von einem vorausgegangenen Überfall, dennoch war es in der Stube zu eng und dunkel. Man trug daher den Toten in die Scheune, wo ihn die beiden Ärzte im Beisein von Amtmann Frohn, des Gerichtsschreibers Rosenwaller und zweier Schöffen untersuchten und obduzierten. Ergebnis: Dem Toten waren beide Arme zerschlagen, der ganze Rücken war bis an die Kniekehle schwarz angelaufen; Messerstiche fanden sich am linken Auge, am linken Waden-, am rechten Schienbein und an der linken Hand. Die tödlichen Verletzungen aber hatte er durch Schläge am Kopf erhalten. Nach dem abgeschorenen Haar zählte man zehn Kopfverletzungen; an beiden Schläfen waren die Pulsadern zerschlagen und schwarz angelaufen.

Nach dieser Untersuchung wurden die Leute von Bereborn zusammengerufen, um den Toten zu besehen. Dabei wurde als bemerkenswert festgehalten, dass »Johannes Schmitz bei Anschauung des Körpers die Stirn ganz und gar gerunzelt« und »Niklas Merten den Toten gar trutzig angesehen« habe. Der Junggeselle Matthias Schmitz aber war in den Wald gefahren. Obwohl man zweimal dort nach ihm suchen ließ, hatte man ihn nicht finden können. Vor der Obduktion hatte man auch den Tatort besichtigt und begab sich nach der Untersuchung nach Retterath, um dort nähere Erkundigungen über den Sonntag Nachmittag und Abend in der Wirtschaft einzuziehen. Dabei stellte sich heraus, dass Stefan Jax mit den Schöffen zusammensaß, an einem anderen Tisch aber Matthias Schmitz, Niklas Merten

Der erste Grad der Folter: Das Anlegen der Daumenschrauben.

Abb. aus Bd. VI Schriftenreihe des mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber.

Der zweite Grad der Folter: Das Anlegen der Bein schrauben. Im Hintergrund links ist der dritte Grad der Folter angedeutet, das »Strecken« (Hochziehen mit Gewicht).

Abb. aus Bd. VI Schriftenreihe des mitelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber.

und Johannes Schmitz Branntwein getrunken hatten. Dabei waren Ausdrücke gefallen wie: »Wir müssen heute noch Würste machen«. Auf diese drei Personen fiel der Hauptverdacht. Stefan Jax wurde am Mittwoch, den 26. Mai 1751 beerdigt. Am gleichen Tag wurde dem Amt gemeldet, dass der Hauptverdächtige Matthias Schmitz geflohen sei, er halte sich vermutlich im Ausland auf, im kurkölnischen Sassen (das war zwei Kilometer von Bereborn entfernt).

Daraufhin entschied die Amtsverwaltung in Virneburg, dass die noch nicht geflohenen Verdächtigen sofort zu verhaften seien. In der Nacht vom 26727. Mai begibt sich Landvogt Rosenwaller mit 24 bewaffneten Landmilizen aus dem Kirchspiel Retterath gegen ein Uhr nach Bereborn, umstellt die Häuser der Verdächtigen und nimmt diese gefangen. Ni-klas Merten holte man aus dem Bett, den Nachbarn und Schwager des Toten, Anton Kreuser, aus seinem Haus. Nur Johannes Schmitz, der Onkel des Geflohenen, musste etwas gemerkt haben. Er hatte sich im Schweinestall unter dem Mist versteckt, wurde aber durch eine Mistgabel gefunden und verhaftet, wie die beiden anderen. Man führte die drei Gefangenen und den Zeugefi Bohrstecker von Mannebach nach Virneburg, »ohne dabei kurtrierischen Boden zu betreten«. Sie wurden im Burgturm eingesperrt, ein Wächter bewachte sie. Nach der ersten Untersuchung ließ man den Nachbarn und Schwager des Toten, Anton Kreuser, wieder frei, weil gegen ihn nichts vorlag außer dass er gegen den Verstorbenen mehrere Prozesse geführt habe, die er aber alle gewonnen hatte. Der Zeuge Bohrstecker hatte »Wimsern« gehört und sollte sich zur weiteren Verfügung halten. Auch Johannes Schmitz, der Onkel des geflohenen mutmaßlichen Täters, kam schließlich frei, weil ihm nichts Konkretes nachzuweisen war, obwohl sein geflohener Neffe ihn über Dritte als den eigentlichen Drahtzieher und Hauptschuldigen bezeichnete.

Schließlich blieb nur noch Niklas Merten in Haft. Er war mit dem flüchtigen Matthias Schmitz befreundet gewesen und verwickelte sich während der langen Verhöre in Widersprüche. Im Kernpunkt aber beteuerte er immer wieder seine Unschuld. Nachdem man nach monatelangen Verhören (manchmal von sieben Uhr morgens bis spät in die Nacht, wobei der Angeklagte stehen musste) und ungezählten Zeugenaussagen immer noch keinen Schuldbeweis des Angeklagten hatte finden können, griff man zum letzten Mittel, der Folter.

Eine Folterung aber hatte es in der Grafschaft Virneburg seit Menschengedenken nicht mehr gegeben, es waren auch keine Folterwerkzeuge mehr vorhanden. Daher wurde der Nachrichter und Henker Dähler von Mannebach beauftragt, diese in Münstermaifeld auszuleihen. Die Folter wurde von der Behörde in allen drei Graden genehmigt und dazu eine Liste von sechs Fragen aufgestellt, die der Delinquent während der Folter bekennen sollte:

1. Ob nicht er mit Matthias und Johannes Schmitz einig geworden und verabredet hätten, den Stefan Jax hart zu schlagen?

2. Ob er nicht tödliche Instrumente, starke Stöcke, Messer, mit Matthias Schmitz dazu gebraucht?

3. Ob er nicht dem Stefan Jax auf offenem Weg im Wald im Heimgehen abends aufgepasst und er, Merten, die zwei ersten harten Stockschläge versetzt?

4. Ob er nicht denselben (Stefan Jax) dadurch dümlich und zu Boden fallen gemacht hätte?

5. Ob er nicht weiter viele Schläge am Kopf und dem ganzen Leib, nebst Messerstichen, dergestalt hart zugefügt hätte?

Ruine der Virneburg 1988. Der runde Turm links diente 1752 als Gefängnis und Folterkammer, die 150 Jahre alte Fichte wurde 1993 gefällt. Foto: Erich /Wertes

6. Ob nicht derselbige (Stefan Jax) dadurch jämmerlich von ihm und dem Matthias Schmitz ermordet wurde?

Am 24. November 1752, nach eineinhalb Jahren ergebnisloser Untersuchungen ohne Überführung oder Geständnis des Angeklagten, las man ihm die sechs Fragen erstmals vor, bei Androhung der Folter, falls er nicht gestehe. Antwort: »Ich habe keine Hand an den Stefan gelegt, noch auf ihn zugeschlagen, und muss es auf die Folter ankommen lassen.« Man hielt ihm nochmal den Sachverhalt vor Augen, auch, dass er durch seine wankelmütigen (widersprüchlichen) Antworten den Verdacht auf sich gezogen habe. Antwort: »Ich weiß, dass ich nichts mit ihm zu tun gehabt habe.« Und weiter: «... ich kann auch weiter nichts eingestehen als dass ich unschuldig bin,... das muss ich geschehen lassen, Christus der Herr hat so viel gelitten, ich kann nicht anders reden, und wenn ich den Tod darüber erleiden sollte.« Man gab ihm nochmals drei Tage Bedenkzeit, »ob er die Wahrheit freiwillig sagen oder auf die Marter-Bank gebracht werden wolle«. Am 28. November, vier Tage danach, führte man ihn wieder vor. Als der Angeklagte immer noch bei seiner Aussage blieb, wurde er aus der Gerichtsstube entlassen und gefesselt nach der Marter-Kammer geführt. Dort wurde er letztmalig ermahnt, die »Wahrheit« freiwillig zu bekennen. Da blickte er den Henker an und sprach: »Ich habe es nicht getan, ich bin unschuldig, Ihr möget mit mir machen was Ihr wollt, ich muss alles Gott zuliebe erleiden.«

Der Henker zeigte ihm nun die Folterwerkzeuge und erklärte ihm deren Wirkung und die Schmerzen, die er erleide; er solle lieber gleich gestehen, als seinen Körper einer solchen Peinigung auszusetzen. Als der Angeklagte standhaft blieb, entkleidete ihn der Henker, schor seinen Kopf kahl, verband ihm die Augen und setzte ihn zur Folter auf den Boden. Während der Henker ihm die Daumenschrauben ansetzte, beteuerte der Angeklagte immer wieder seine Unschuld.

Über eine gute Viertelstunde drehte der Henker die Daumenschrauben ständig mehr bei, und der Gequälte schrie immer wieder: »Ich habe es nicht getan! Der ihn totgeschlagen hat, der hat es getan, ich weiß, dass ich es nicht getan habe!«

Dieser erste Grad der Folter dauerte über dreiviertel Stunde. Das war gesetzwidrig lange, denn ein Grad der Folter durfte höchstens eine Viertelstunde dauern. Man unterschied insgesamt drei Grade, mit dem dritten Grad als dem grausamsten.

Der Henker von Mannebach war überfordert. Daher bat er den Henker von Mayen um Beihilfe. »Da nun dieser erste Grad also über dreiviertel Stunde angedauert und gar nichts verfangen wollte, so wurf der Henker von Mayen die Daumenschrauben von selbst hinweg, kam an den Gerichtstisch und sagte in der Stille, der Gefangene fängt am ganzen Körper an wie ein Backofen zu rauchen. Er wird bei Anlegung der Beinschrauben gewiss bekennen.« »Nach einer kleinen Weile- setzte der Henker dem Gefangenen, »unter ernstlicher Verwarnung die Wahrheit zu sagen«, eine Beinschraube oder sogenannten spanischen Stiefel am rechten Schienbein an. Und während der Henker den Schlüssel auf der rechten Beinschraube anzog, drängte er den Gequälten zum Bekenntnis. Dieser aber schrie: "Ich bin unschuldig, ich habe es nicht getan.« Als dann der Henker mit der Beinschraube »mitten auf die Wade anrückte-, da schrie der Gefolterte: »Das kann kein Mensch aushallen, macht mich lieber tot." Der Henker antwortete ihm: "Du kannst und wirst es auch nicht ausstehen.« Als nun mit dieser Marter schier eine Viertelstunde angehalten wurde, schrie der Gequälte, man möge nachlassen, er wolle bekennen. Sofort wurden die Schrauben losgelassen. Die darauf erfolgten Aussagen wurden aber nicht als Geständnis anerkannt und deshalb dem Gefolterten die »spanischen Stiefel« erneut angezogen. Aber kaum hatte der Henker die Beinschienen wieder angeschraubt und beigedreht, da schrie der Gefolterte erneut, man möge mit der Marter aufhören. Daraufhin wurden die Schrauben gelockert und Niklas Merten legte nach der Folter im zweiten Grad folgendes Geständnis ab: »Ich bin mit dem Matthias Schmilz an die Hecke bei Kolverath gegangen. Als nun der Stefan Jax auch an der Hecke ankam, da ging der Matthias Schmilz sofort auf ihn los und schlug zu. Wie nun der Theiß geschlagen hatte, schlug ich auch auf den Stefan zu und ging dann weg. Nach einer Weile kam ich zurück und sagte zum Theiß, er solle nun weggehen, es wäre genug."

Aber das reichte dem Richter nicht und er befahl, die Beinschrauben zum dritten Mal anzuziehen. Über eine halbe Viertelstunde hielt es der Gefolterte erneut aus, dann schrie er, man möge doch aufhören, er wolle alles gestehen. Der Henker ermahnte ihn jetzt, er möge »ordentlich bekennen«, denn er habe nicht den achten Teil der ihm vorgeschriebenen Marter ausgestanden. Daraufhin schrie der Gefolterte, »lasst mich los, ich will alles bekennen«. »Du sollst loskommen-, sagte der Henker, »allein mit der Bedingung, dass Du mit der Wahrheit nicht länger zauderst, sonst sollst Du noch härter geschraubt werden.« Der Gequälte versprach alles. Danach wurden die Beinschrauben losgelassen und der Gefolterte legte ein Geständnis nach den vorgeschriebenen sechs Fragen ab. Aber das genügte dem Richter immer noch nicht, denn er hatte nur zwei Schläge von sich zugegeben.

Der Gefangene wurde nach diesem »Geständnis« ohne Verzug in die Folterkammer zurückgebracht und die unterbrochene Folter zweiten Grades dort angeordnet, »wo die letztmalige Tortur aufgehört gehabt«. Kaum aber war der Gefangene wieder in den Kerkermauern im Turm der Virneburg, so berichtete der Landbote, dass derselbe, als er merkte, dass die Folter von neuem beginnen sollte, ihn bat, für ihn am Gericht anzuhalten, »dass man ihn nur noch einmal vorlassen möchte, er wolle alles bekennen«. Daraufhin schickte man den ältesten Gerichtsschöffen Johannes Gilles zu dem Gefangenen ins Gefängnis um zu erkunden, was da dran sei. Nach dessen Bericht entschied man sich für eine nochmalige Anhörung, »ehe zur weiteren Marter geschritten würde«. Der Gefangene gestand nun, dass die Stöcke mörderliche Instrumente waren, und dass der Stefan nach seinen zwei Schlägen zu Boden gefallen sei. Der Matthias Schmitz habe dem Stefan Jax das Messer aus der Hand genommen und gesagt: »Man sollte Dir es in den Kopf stechen, wenn Du das brauchen willst.« Er (Niklas Merten) habe aber nicht gesehen, dass der Matthias Schmitz solches auf ihn gestochen habe. Zur letzten Frage sechs sagte er: »Wir hatten nicht Sinnes, den Stefan totzuschlagen, aber wohl etwas zu prügeln.« Danach wurde er noch gefragt, ob er schließlich zu seiner Entlastung noch etwas anzufügen hätte. Darauf antwortete der Gefangene: »Ich weiß weiter nichts, außer dass ich mein Lebtag nicht daran gedacht, auch es nicht würde getan haben, wenn ich nicht wäre durch den Theiß dazu verführt worden.«

Die Akten wurden dann zu dem kurtrierischen Anwalt (Defensor} Hack nach Koblenz geschickt. Seine Stellungnahme liegt uns in Virneburgischen Auszügen in Abschrift vor. Obwohl man hiervon einem Verteidiger (Defensor) im heutigen Sinne nicht sprechen kann, prangerte Anwalt Hack dennoch die Virneburger Foltermethoden in scharfer Form als ungesetzlich in Kurtrier an: So etwas wäre in kurtrierischen Orten des Erzstifts völlig unbekannt, schließlich sei Virneburg ja ein Lehen von Trier. Kein Grad der Folter dürfe eine Stunde andauern. Am Anfang solle man in Zeitabständen mit Zwischen räumen vorgehen. Die Daumenschrauben wären dem "armen Inquisit« aber über dreiviertel Stunde lang angesetzt geblieben, wo doch im Erzstift Trier kein Grad der Folter länger als eine Viertelstunde andauern dürfe. Daher hätte der Gefolterte im zweiten Grad schon alle drei Grade überstanden und weiter nicht mehr gefoltert werden dürfen. Dennoch wäre er bis in die vierte Viertelstunde mit den Beinschrauben gefoltert worden. Und kaum habe man zum erbetenen Geständnis nachgelassen, da fing man mit diesen Beinschrauben die Grausamkeit zur fünften Viertelstunde aufs neue an.

Landvogt und Gerichtsschreiber Rosenwaller von Virneburg, dem wir die auszugsweise Abschrift der Stellungnahme von Anwalt Hack aus Koblenz verdanken, bezieht in seiner Niederschrift Stellung für »die allzu bedachtsame Führung des Herrn Rat und Amtmann Frohn«. Das ist verständlich. Dem Anwalt Hack von Koblenz wirft er eine »ungezähmte Defensions-Schreibart« vor, auch seine respektlosen, bedenklichen Ausdrücke. Dieser hatte nämlich unter anderem geschrieben, selbst wenn der oberste Teufel in der Hölle einen menschlichen Körper angenommen hätte, so grausam würde er diesem mit unbändiger Tortur nicht zugesetzt haben.

Der kurtrierische Anwalt Hack von Koblenz schloss aus all dem, dass das Geständnis des Angeklagten aufgrund der ungesetzlich langen Folter nichtig sei. Er bittet daher die Virneburgische Behörde, den Niklas Merten gegen Kosten frei- und loszusprechen und sofort aus der Haft zu entlassen.

Die Virneburger taten das nicht, sondern holten noch ein Gutachten von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg ein. Da Wertheim der Auftraggeber und Zahler war, fiel dieses verständlicherweise völlig anders aus. Die klugen Professoren in Heidelberg antworteten ihren Auftraggebern von Wertheim in einem seitenlangen Gutachten in Latein, das für uns heute nur noch schwer nachvollziehbar ist, wenn es da heißt: "... Legatus Brun. ad L. 1. ff. derquest. 12.6. ex Paragraph 17...« Auch die juristische Fakultät der »uralten Universität« zu Trier wurde befragt. Diese stimmte mit ihrer »Sentencia« vom 27. April 1753 (Trierischer Zeitrechnung) ebenfalls dem Urteil Tod durch Schwert zu.

Aber Nikolaus Mertes {Merten) von Bereborn wurde nicht hingerichtet, sondern kam frei, wie es sein kurtrierischer Verteidiger Hack von Koblenz gefordert hatte. Damit galt er als unschuldig!

Er lebte danach noch 33 Jahre als Schäfer und Landwirt in Bereborn und zeugte mehrere Kinder. 1754 wurde sein Sohn Johann geboren (+ 1757), 1758 seine Tochter Anna, 1761 Maria und 1768 sein jüngster Sohn Johann. Seine beiden Kinder vor dem Prozess starben sehr jung; der älteste Sohn Matthias mit 25 Jahren 1770, nachdem das zweite Kind Johann schon nach drei Tagen verstorben war (1751). Die Ehefrau Katharina Mertes geborene Leonards, starb am 21. Dezember 1774. Der leidgeprüfte Ehemann Nikolaus Mertes folgte ihr am 7. Januar 1786 in die Ewigkeit. Die Geburtsdaten der Eheleute kennen wir nicht, denn die Kirchenbücher der Pfarrei Retterath beginnen erst 1734. Nach Aussagen im Prozess wurde er1711 geboren.

Quellen

Kirchenbücher Retterath

Privat-Archiv Nikolaus Hermann, Mannebach

Privat-Archiv Erich Mertes-Kolverath, Neuwied