Misthaufenkrieg der Amerikaner

Erwin Schöning, Gerolstein

Als nach dem Ersten Weltkrieg die Amerikaner als Besatzer in die Eifel kamen, wurde sofort die Grußpflicht eingeführt. Vor allem vor der amerikanischen Flagge, die im Flecken an einer hohen Stange gehisst wurde, musste jeder männliche Einwohner beim Vorbeigehen den Hut ziehen. Und wenn während der Wachparade die amerikanische Nationalhymne gespielt wurde, mussten auch die deutschen Einwohner Haltung annehmen. Hier wussten die Bewohner schnell Rat, wie sie mit diesen Unannehmlichkeiten umgehen konnten. Sie ließen ihre Kopfbedeckung zu Hause, und beim Ertönen der ersten Takte der Nationalhymne verschwanden sie schnell im nächsten Hauseingang. Schlimmer kam es beim Kampf gegen die Fliegenplage. Im Frühjahr 1919 wurde allen Einwohnern im amerikanisch besetzten Gebiet per Erlass befohlen, ab 10. März mit der Bekämpfung zu beginnen. In dem Erlass heißt es: »Absolute Reinlichkeit jeder Wohnung und jeden Grundstücks ist an erster Stelle notwendig, um die eintretende Fliegenplage zu bekämpfen. Jede Person in jedem Hause wird angehalten, eine Fliegenklappe zu haben, um die Fliegen beim Erscheinen sofort einzeln zu töten!« Für die Bauern kam es aber noch härter. Ein weiterer Erlass befahl: »Nach dem 15. März darf kein Stallmist in den Städten und Dörfern mehr vorhanden sein und muss derselbe täglich auf das Feld abgefahren werden. Allen Besitzern von Vieh wird hiermit bekannt gegeben, bis zum 15. März jeglichen Stallmist zu entfernen. Nichtbefolgung dieses Befehls wird, ebenso wie die Anwesenheit von Fliegen in großen Mengen in oder um eine Besitzung, streng bestraft!« In einem weiteren Erlass heißt es: »Auf Anordnung der amerikanischen Ortskommandantur sollen alle Leute, die Stroh oder Dünger durch die Straßen fahren, Schaufel und Besen auf dem Wagen mit sich führen und selbst allen Abfall, der vom Wagen fällt, wegmachen!« Aber für die Bauern sollte es noch dicker kommen. Das Hauptquartier des 7. Armeekorps gab in seinem administrativen Bulletin Nr. 89 vom 11. April 1919 folgende Verhaltensmaßregel für die »Entfernung der Düngerhaufen aus Ortschaften« an: »Die über vorgenannten Gegenstand herausgegebenen Bestimmungen werden durch den Armee-Kommandanten wie folgt hingestellt: Die Verordnung betr. Fortschaffung des Düngers aus den Ortschaften bis auf eine Entfernung von einem Kilometer von der Ortsgrenze und dort anzuhäufen, soll nicht so aufgefasst werden, als ob Dünger nicht in den Gärten selbst oder in deren unmittelbarer Nähe verwandt werden könnte. Es sind die Düngerhaufen Brutstätten für Fliegen und aus diesem Grunde dürfen sie in den Orten oder in der unmittelbaren Nähe derselben nicht geduldet werden. Aber ein Ausstreuen des Düngers auf dem Lande mit der Absicht, denselben in naher Zeit unterzupflügen, ist nicht als nachteilig zu betrachten.« Eine andere Bekanntmachung in der Bitburger Zeitung vom 24. Juni 1919: »Mehrere Inspektionen in der Stadt haben ergeben, dass die Zivileinwohner im allgemeinen die Straßen sauber halten, ausgenommen einige; es sind immer dieselben, welche vergessen, den Befehl auszuführen, die Straßen und Plätze in sauberem Zustand zu halten. Der Samstag jeder Woche gilt nach wie vor als Generalreinigungstag für alle Gebäude, Straßen und Grundstücke innerhalb der Stadt. Schmutz, der durch Wind von Plätzen auf die Straße geweht wird, muss von den anliegenden Straßenanwohnern entfernt werden. Vorstehendes bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis und erinnere nochmals an die Polizeiverordnung vom 17. Januar, wonach die Straßen jeden Vormittag bis 9 Uhr gereinigt sein müssen.«