Steuerveranlagung in Gefeil 1719

Hermann Hens, Gefeil/Erich Mertes, Kolverath

Gefell ist ein freundlicher Ort in der Verbandsgemeinde Daun, der bisher in den Heimatjahrbüchern des Kreises Daun nur wenig behandelt wurde. Nun hat der aus Gefell stammende Kolverather Hermann Hens eine Urkunde im Landeshauptarchiv in Koblenz gefunden, die nicht nur für das Dorf Gefell und seine Bewohner, sondern für das ganze Amt Daun und darüber hinaus hoch interessante Angaben enthält, über die Dreifelderwirtschaft, den Ernteertrag, alte Feldmaße, Fruchtmasse, Geldwerte und Steuerabgaben im Jahre 1719. Vorbemerkung: Gefell gehörte in der Feudalzeit weltlich stets zum Amt Daun im Kurfürstentum Trier. Kirchlich aber gehörte der Filialort in der Pfarrei Beinhausen (Hilgerath) zum Erzbistum Köln. Das Dorf hat seinen Namen von dem ehemaligen kurtrierischen Straßenzoll (Gefalle, Gevelle) erhalten. Zur Urkunde 1719: Gefell hatte schon 1683 eine Kapelle, die 1719 reichen Besitz aufwies, nämlich 19 Mor-

Kapelle in Gefell

Foto: Marianne Schönberg

gen, 19 Ruten und zwei Schuh Wiesen der besten Klasse, Trierer Maß. Das waren umgerechnet fast sieben Hektar (6,76 ha). Dazu kam ein Kapital von 439 Gulden und aus dem Zehnten für Kapelle und Pastor je zwei Malter Hafer.

1719 war auch die Gefeller Mühle noch in Betrieb und zahlte drei Albus jährlich an Pacht1.

In Gefell wohnten damals fünf steuerpflichtige Familien, die unter anderen Abgaben auch zu der Simpel-Steuer herangezogen wurden. Das Simpel war eine Abgabe auf den veranschlagten Reinertrag aus Ackerland, Rott-, Schiffel- und Wildland, aus Wiesen, der Waldnutzbarkeit, dem Viehertrag und anderem. Ackerland und Wiesen waren dazu jeweils in drei Klassen eingestuft, deren unterschiedliche Erträge auch unterschiedlich bewertet wurden. Es wurden jeweils nach Abzug des Zehnten und einem Viertel des Rohertrages der Reinertrag ermittelt, von dem die Simpel-Abgabe zu entrichten war. Das klingt vielleicht etwas kompliziert, wird aber verständlicher, wenn wir uns vor Augen halten, dass wir auch heute bei der Einkommensteuer-Erklärung zwischen Einnahmen und Einkünften unterscheiden. Die Einnahmen entsprechen dem Rohertrag, die Einkünfte dem Reinertrag.

 

Die Simpel-Steuer betrug 1719 pro Morgen Ackerland: I.Klasse = 3 1/2 Pfennig,

2. Klasse = 3 Pfennig,

3. Klasse = 2 1/4 Pfennig. Das Simpel pro Morgen Wiesen 1719:

l Klasse = 2 Albi,

l 1/4 Pfennig,

2. Klasse = l Albus,

3 1/2 Pfennig,

3. Klasse = 0 Albus,

5 3/i Pfennig2.

Danach die Simpel-Abgabe in Gefell 1719:

1. Johannes Diewald, 15 Albi, 'A Pennig,

2. Heinrich Emmerichs, l Albus, 5 Pfennig,

3. Peter Haubrichs, 17 Albi, 4 '/4 Pfennig,

4. Matthias Krein, 11 Albi, 3 '/2 Pfennig,

5. Matthias Saxler, 14 Albi, 3 Pfennig,

6. die Kapelle (symbolisch) 2 Pfennig,

7. »wegen der Mühle«, 3 Albi, 0 Pfennig.

Nachkommen der obigen Familien leben zum Teil heute noch in Gefell.

Die Steuerveranlagung (Steuerschätzung) wurde durch vereidigte Taxatoren vorgenommen. Diese unterschieden das Ackerland zunächst in drei Fluren nach dem Anbau von Korn, Hafer und Brachland. Kartoffelanbau kannte man offenbar 1719 noch nicht (vielleicht in Gärten). Nach dieser Dreifelderwirtschaft wurde der durchschnittliche Jahresertrag ermittelt.

Er betrug für Roggen (Korn) je Morgen Trierer Feldmaß in den drei Güteklassen Ackerland:

Schatzungs-Hebe-Registerfür Gefell 1 719

 

1. Klasse 2 Summer, 8 Finten Korn/Morgen,

2. Klasse l Summer, 8 Finten Korn/Morgen,

3. Klasse l Summer, 0 Finten Korn/Morgen.

Das Ackerland in Gefell 1719:

1. Klasse 4 Morgen, 63 Ruten,

8 Schuh,

2. Klasse 7 Morgen, 33 Ruten,

10 Schuh,

3. Klasse 70 Morgen, 24 Ru-

ten, 10 Schuh, insgesamt 81 Morgen, 121

Ruten, 12 Schuh3. Der Ernteertrag an Hafer im Durchschnitt der Dreifelderwirtschaft pro Trierer Morgen 1719:

1. Klasse 3 Summer, 0 Finten

2. Klasse 2 Summer, 0 Finten,

3. Klasse l Summer, 4 Finten. Das Dauner Fruchtmaß wurde seit Aldefeld 183 5 immer wieder nachgeschrieben, es enthielte l Malter (258,088 Liter) = 12 Fass4. Die vorliegende Urkunde von 1719 gibt uns Auskunft darüber, dass Fass mit Summer identisch war. Ein Dauner Malter = 12 Summer und ein Summer = 12 Finten. Das war das richtige Dauner Fruchtmaß in der Feudalzeit.

Der Ernte-Ertrag an Heu pro Trierer Morgen Wiese 1719:

1. Wiesenklasse = 32 Bürden,

2. Wiesenklasse = 20 Bürden,

3. Wiesenklasse = 12 Bürden. Die Bürde wird mit 25 Trierische Pfund (467,69 g) gerechnet, das entspricht etwa einem Kleuf.

Die Wiesen in Gefeil 1719 (ohne Kapelle):

1. Klasse l Morgen, 39 Ruten,

2 Schuh,

2. Klasse 6 Morgen, 10 Ruten,

12 Schuh,

3. Klasse 34 Morgen, 40 Ru-

ten, 6 Schuh,

insgesamt 41 Morgen, 90 Ruten, 4 Schuh, Trierer Maß.

Wildland, so alle 20 Jahre tragbar und auf die erste Klasse Ackerland reduziert, bringt umgerechnet einen jährlichen Ertrag von vier und 4/5 Finten Korn. In der Gemarkung sind (1719) neun Morgen, 134 Ruten und acht Schuh Wildland nach Trierer Maß vorhanden. Die Waldnutzbarkeit wird 1719 wegen »Beholzigung« taxiert auf einen Betrag von einem Reichstaler und sechs Albus.

Eine Eckernutzung gab es 1719 nicht.

Viehbestand in Gefell und Simpel-Steuer 1719:

a. 12 Stück Rindvieh = 9 Albus Simpel,

b. 50 Schafe = 6 Albus, 2 Pfennig Simpel,

c. 6 Geißen = l Albus, l Pfennig Simpel.

Zu den jährlichen Abgaben kam noch der sogenannte Ehe-Gulden1', der für Gefell mit vier Reichstalern jährlich veranschlagt war. 1719 aber hieß es: »Schutz oder Ehegulden - 4 gantze und 2 halbe -die gantze f 36 Alb. die halbe f 18 alb. - Ertragn Jahrlichs 3 Rtlr. 18 Albus«'. Der Ehegulden wurde vierteljährlich erhoben (quartaliter).

Quellen:

LHAK, Ic, Nr. 3166

Anmerkungen:

1. s. Erich Mertes, Mühlen der Eifel, S. 121.

2. zu den Geldbeträgen s. Währungen in der Eifel, Eifeljahrbuch 1992, 109 ff, e. m.

3. Trierer Feldmaße:

l Trierer Morgen = 160 Quadratruten = 0,3535 Hektar. l Trierer Quadratrute = 22,090 m'. l Trierer Quadratschuh = 0,086 m1. l Trierer Rute = 16 Schuh, l Schuh = 12 Zoll, l Zoll = 12 Linien.

4. s. Alte Fruchtmaße in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz-Trier und ihre Umrechnung in kg/Liter, Landeskundliche Vierteljahrsblätter Trier, Heft 4/1993, S.

189 ff, e. m.

5. ebenda.

6. Der Ehegulden (Schirmgulden) war eine Personalsteuer, die für jede Ehe erhoben wurde, aber auch für jede männliche Person oder Witwe mit eigenem Haushalt.

7. s. Währungen in der Eifel (oben Nr. 2).

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Weihnacht

Christa Feltgen, Steffeln

Die Nacht war wie damals im Paradies: Mensch, Engel und Tier in Eintracht beisammen. Der Engel vom Tor mit dem Flammenschwert war auch zu der Krippe des Herrn hingegangen. Himmel und Erde einander so nah durch eine Freude - der Heiland ist da!