Nazi-Schikanen
gegen kirchliche Betätigungen
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Michael Hammes , Daun
Im
Herbst 1937 wurde den Geistlichen der schulische Religionsunterricht
untersagt. Die Pfarrer luden daraufhin die Kinder zu Seelsorgestunden
in Kapellen oder sonstigen kirchlichen Räumen ein, was seine
Schwierigkeiten hatte, besonders in den Städten. Fehlende Kinder
mussten immer wieder erinnert und eingeladen werden. 1937 wurden auch
Bus fahrten, also auch Wallfahrten verboten. Da mein Bruder und ich in
diesem Jahr zu Priestern geweiht wurden, musste ich in Trier zur
Gestapo gehen, um nachzuhören, ob die Fahrt des bestellten Trierer
Busunternehmens mit dem Domchor nach Neunkirchen zu unserer
Primizfeier gestattet sei. „Die haben wir verboten" war die Antwort mit
der Begründung, das sei eine Propagandafahrt, die nicht genehmigt
werden könnte, und der Chor könnte ja mit der Bahn reisen. Ich
entgegnete: „Mein Bruder
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und
ich sind Mitglied des Domchores und laden ihn zu dieser Feier ein. Wo
liegt da irgendeine Propaganda vor?" Daraufhin verlangte ich dessen
Vorgesetzten zu sprechen. Das ließ er jedoch nicht zu und ging selbst
zum Chef. Als er nach einer Weile zurück kam, warf er sich in die
Brust: „Dann wollen wir die Fahrt ausnahmsweise gestatten." Das
vorliegende Verbot zer-riss er und schrieb auf der Schreibmaschine die
Erlaubnis für eine Omnibusfahrt, die dann tatsächlich erfolgen konnte.
Ab
1938 und in folgenden Jahren wurde den Lehrern, die nebenberuflich in
Kirchen noch den Organistendienst versahen, das Orgelspiel untersagt.
Manche von ihnen haben sich lange dagegen gesträubt, so dass sie
mehrmals aufgefordert wurden. Hier ein Schreiben des Schulrates an
meinen Vater vom 14.11.1941: „Der nationalsozialistische
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Charakter
des deutschen Beamten und Erziehers schließt eine Beschäftigung in
kirchlichen Diensten aus. Aufgrund einer Verfügung des Herrn
Regierungspräsidenten vom 11.11.41 haben Sie ab sofort den
Organistendienst einzustellen."
Es hat meinen Vater sehr gekränkt und er wies in Verhandlungen daraufhin, dass drei
seiner Söhne als Soldaten in Russland seien und dass man den
Angehörigen bei Gefallenenämtern das Orgelspiel belassen sollte. Das
letzte Schreiben des Schulrats kam am 1.4.44: „Der Herr
Regierungspräsident hat durch eine Anzeige von dort erfahren, dass
Sie immer noch die Orgel spielen. Ich mache Sie nochmals aufmerksam,
dass Sie gemäß der Ihnen bekannten Verfügung des Herrn
Regierungspräsidenten das Orgelspielen in der dortigen Kirche zu
unterlassen haben und erwarte, dass Sie sich nunmehr strikt daran
halten."
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