„Im Namen des Königs"

Üdersdorfer Gaststättenerlaubnis mit Hindernissen

Friedbert Wißkirchen, Daun

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Gaststätte Hubert um 1960

Der Betrieb von Gaststätten bedurfte schon seit jeher einer Erlaubnis. So suchte Pastor Klee von Wollmerath 1733 bei der Herrschaft von Wollmerath nach, „zappen zu dürfen". Die Genehmigung wurde durch den Wollmerather Schultheiß Hurss mit einem Satz: „zappen erlaubt", erteilt. War es früher der Grundherr, der aus dem Betrieb einer Schänke eine Abgabe forderte, waren und sind es bis heute die Ordnungsbehörden, die eine Erlaubnis für den Betrieb einer Gastwirtschaft prüfen und erteilen.

Im Jahre 1903 beabsichtigte der Üdersdorfer Kaufmann Johann Hommes, in seinem Haus „an der Provinzialstraße" eine Gaststätte einzurichten. Der Standort war ideal, mitten im Dorf, an der Hauptkreuzung und gegenüber der Kirche gelegen, stand das aus Üdersdorfer Basaltsteinen gebaute markante, zweigeschossige Gebäude mit seiner schwarzen Front, das in seiner ursprünglichen Bauweise bis heute erhalten blieb. Der Kreisausschuss des Kreises Daun - als Genehmigungsbehörde - stützte sich auf ein Urteil des Bezirksausschusses vom 16. Juli 1903 und versagte mit Bescheid vom 16. September 1903 die beantragte Genehmigung. Als Begründung für die negative Entscheidung verwies der Kreisausschuss auf das „mangelnde Bedürfnis" für eine zweite Gastwirtschaft in Üdersdorf, denn die Gaststätte Reichartz bestand zum damaligen Zeitpunkt schon. Hiergegen erhob Johann Hommes Widerspruch, so dass „Im Namen des Königs in der Verwaltungsstreitsache des Kaufmanns Nikolaus Johann Hommes, Üdersdorf, wider den „Kommissar zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses" (in der Person des Kreissekretärs Müller), wegen Gastwirtschaftsangelegenheiten" vor dem Kreisausschuss des Kreises Daun in der Sitzung vom 28. Juli 1905 verhandelt wurde. Die Bestellung des „Kommissars zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses" war erforderlich, weil die Gemeinde und die Ortspolizeibehörde dem Vorhaben positiv gegenüberstanden. Den Vorsitz führte Landrat von Ehrenberg, als Beisitzer fungierten die Gutsbesitzer Schruff und Maas sowie Ortsvorsteher Manstein.

Der Kreisausschuss war anderer Meinung als der Bezirksau-schuss und begründete die Zulassung einer weiteren Schankwirtschaft wie folgt: „Der Ort Üdersdorf liegt ungefähr in der Mitte zwischen den beiden 15 km voneinander entfernten Fremdenhauptver-kehrsorten der südlichen Eifel Daun und Manderscheid, an der Hauptverkehrsstraße, ist Pfarrort mit zwei Filialen (Anmerkung: Weiersbach und Trittscheid), zählt 458 Seelen, hat ziemlich lebhaften Ortsverkehr und ist bis dahin auf die eine vorhandene Gastwirtschaft Reicharz angewiesen. Der Fremden- und Fuhrwerksverkehr auf der Daun-Mander-scheider Straße ist besonders zur Touristenzeit ein recht lebhafter. Das bei der Entfernung auf dem Mittelpunkte - Üders-dorf - eine Ausspannung und Erfrischung vonnöten ist, unterliegt keinem Zweifel. Um all diesem gerecht zu werden, reicht die eine Wirtschaft, mag sie sich in letzter Zeit auch durch Zubauten vergrößert haben, nicht aus. Die Bedürfnisfrage ist demnach zu bejahen. Die an der Touristenstraße gelegenen zwei Bleckhausener und Weiersba-cher Wirtschaft(en) kommen bei freier Beurteilung der Bedürfnisfrage für Üdersdorf weniger in Betracht, weil sie nicht im Mittelpunkt zwischen Daun und Manderscheid, mehr an den Endpunkten und demzufolge für eine Ausspannung wenig geeignet liegen." Aber auch die persönliche Zuverlässigkeit spielte damals - wieheute - eine Rolle. Der Antragsteller Hommes hatte scheinbar bereits früher und ohne Erlaubnis ausgeschänkt. „Was die Person des Klägers (Hommes) angeht, so ist derselbe - wie er auch zugibt -vor Jahren wegen unerlaubten Branntweinverkaufs bestraft worden und hat auch vor 10 Jahren wegen gleichen Vergehens in Untersuchung gestanden; dem Gerichte erschien aber die einmalige Bestrafung und der frühere Verdacht nicht als ausreichende Tatsache für die Annahme, dass Kläger das Gewerbe zur Förderung der Völlerei missbrauchen werde."

Nachdem Hommes auch noch die Bauantragsunterlagen vervollständigt hatte und die Gastwirtschaft durch den „Kreisbaubeamten" überprüft worden war, wurde die beantragte Gaststättenerlaubnis aufgrund des § 33 der Reichsgewerbeordnung am 24. November 1905 durch den Kreis-ausschuss erteilt. Am 4. September 1906 genehmigte die Bürgermeisterei Niederstadtfeld im „Schanklokale eine Bierpression mit Kohlensäure Apparat", also die Installation einer Zapfanlage für Fassbier, für die damalige Zeit eine Seltenheit. Von Johann Hommes ging das Anwesen nach dem 1. Weltkrieg an die Eheleute Johann Hubert und Susanne geb. Lukas über, die neben der Landwirtschaft die Gaststätte mit Pension betrieben. Später eröffneten die Eheleute Hubert zusätzlich im Hause ein kleines Lebensmittelgeschäft, das für die Kirchgänger aus den Filialorten Tettscheid, Trittscheid und Weiersbach auch am Sonntag nach der Messe geöffnet werden durfte. In den 1950er Jahren übernahmen Schwiegersohn Matthias und Tochter Anneliese Krischel geb. Hubert die Gaststätte und Pension, stellten die Landwirtschaft ein und bauten die Angebote für Jagd- und Feriengäste aus, bis sie sich 1975 zur Ruhe setzten. Das Haus übernahm die Familie Steinebach; heute führen Harald und Ute Steinebach die Gaststätte, die 2005 ihr 100-jähriges Bestehen feiern kann.