Das Amtsgericht Daun

Kurzer Abriss seiner geschichtlichen Entwicklung

Alois Mayer, Daun

Gericht Daun zur Burgherrenzeit

Seit nahezu siebenhundert Jahren ist sowohl für die Stadt Daun als auch für das seinerzeit große Amt Daun ein Gericht nachweisbar. Maßgebend und entscheidend an dieser Entwicklung war der Dauner Ägidius, der als einflussreicher Ritter auf und in der Dauner Burg wohnte. Unter ihm wird Daun 1337 erstmals als Stadt erwähnt. Er erhielt sie von dem böhmischen König Johann als Lehen. Den Bemühungen dieser beiden ist es zu verdanken, dass Daun einen Markt und auch eine bedeutende Gerichtsbarkeit bekam, die bis heute noch Auswirkungen haben.

Mit dieser Erhebung zur Stadt waren zahlreiche Rechte verbunden, u.a. das Recht der Repräsentation bei den Landständen, das Recht der Stadtbefestigung, das Marktrecht, das Recht auf eigene Maße und Gewichte und auf Stadtgericht und Rechtsprechung. An die Verleihung des Marktrechtes waren gleichzeitig Marktzoll, Marktmünze und Marktfrieden geknüpft, der allen zum Markt kommenden oder vom Markt Gehenden sicheres Geleit gewährte. Wahrzeichen des Marktfriedens waren das Marktkreuz oder der Schild des Burgherren, sein Hut oder ein Strohwisch. Bei den bloßen Jahrmärkten und Wochenmärkten wurden diese für die Dauer des Markttages aufgestellt. Der Stadtbezirk wurde somit vom „Landgericht" abgetrennt und bildete einen eigenen Gerichtsbezirk mit Sonderrecht. Der Grund- und Stadtherr wurde zum Hüter des Königsfriedens, zum Gerichtsherren. Auch am Dauner Markt befand sich ein solches Marktkreuz. Es stand an der Stelle der heutigen Adler-Apotheke und war mit einer kleinen Halle überbaut, die 1824 abgerissen wurde. Üblicherweise ließ der Burgherr durch einen von ihm bestellten Richter Recht sprechen. Dieser wachte über die Güte der Ware, hielt Betrüger fern und kassierte den Zoll.

Wer gegen den Marktfrieden (oder sonstige städtische Verordnungen) verstieß, wurde verurteilt und schandvoll der Öffentlichkeit als abschreckendes Beispiel zur Schau dargestellt. Häufig geschah dies in der Form des an den „Prangerstellens". Auch auf dem Dauner Markt, am „Haus und Hof zum Markte", stand ein solcher Pranger. Im Dauner Dialekt wurde er „die Käks" genannt, vermutlich abgeleitet aus dem französischen „carcan" (= Kerker). Oberhalb oder neben den Pranger brachte man eine Tafel an, aufwelcher der Name des Verurteilten, seine Straftat und das Urteil vermerkt waren. Die „armen Sünder" standen meist an Sonn- oder Markttagen durchschnittlich zwei Stunden am Pranger, wenn viele Menschen auf den Straßen waren. Es war allen Vorübergehenden erlaubt, die Verurteilten zu beschimpfen, auszulachen, zu bespucken, mit Unrat zu bewerfen oder sonst wie zu ärgern. Diese eben geschilderten Formen einer Zivilgerichtsbarkeit wurden den niederen Gerichten (Dorf-Schöffen-Stadtgericht) überlassen und demnach auch 'niedere Gerichtsbarkeit' genannt. Daneben gab es noch die freiwillige und Grundgerichtsbarkeit. Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen die Erhaltung und Sicherstellung umstrittener Rechte Einzelner, z. B. Vormundschaftssachen, Anfertigung von Inventaren und Testamenten, Güterkäufe usw.

Diese niedere Gerichtsbarkeit in Daun bestand in zweifacher Zusammensetzung: nach der einen war sie gebildet aus dem Schultheiß und sieben Schöffen, nach der anderen aus dem Amtmann bzw. dem Amtsverwalter, dem Kellner und dem Schultheißen. Es war den Untergebenen freigestellt, vor welches Gericht sie ihre Sache bringen wollten. Sobald aber das eine Gericht eine Zitation hatte ergehen lassen, so hatte das andere sich in die Sache nicht mehr einzulassen. Daneben gab es in Daun noch ein Hochgericht, das auf dem Kampbüchel tagte. Es hatte Recht über Leben und Tod.

Gericht Daun zur Kurfürstenzeit

Ab dem 15. Jahrhundert gelangte die stark verschuldete Stadt Daun mitsamt dem Amt Daun immer mehr in den Besitz des Kurfürstentums Trier, dem es zu Beginn der Neuzeit letztlich ganz gehörte. Die Trierer Erzbischöfe vereinigten als gleichzeitige Kurfürsten des deutschen Reiches die geistliche und weltliche Gewalt in sich. Der Jurisdiktionsbezirk des Trierer Erzbischofs deckte sich jedoch nicht mit dem von ihm beherrschten Territorium. So unterstand Daun - zum Kölner Eifeldekanat gehörend -in der geistlichen Gerichtsbarkeit (vgl. die Sendgerichte) dem Kurfürsten und Erzbischof von Köln; die weltliche Gerichtsbarkeit jedoch wurde vom Kurfürsten und Erzbischof von Trier ausgeübt, da Daun - politisch gesehen -kurtrierischer Besitz war. Dem Amt Daun stand ein Amtmann vor, ihm zur Seite ein Amtsverwalter oder Kellner, ein Beisitzer, ein Amtsund Gerichtsschreiber, sieben Schöffen und ein Gerichtsbote.

Der Amtmann bildete die Gerichtsbehörde in erster Instanz und richtete in Zivil-und leichteren Kriminalsachen. Sein Urteil konnte gleich vollstreckt werden. Bei Einsprüchen gingen Streitfälle in zweiter Instanz an das für Daun zuständige Schöffengericht nach Trier. Weil diese Gerichtsbarkeit von der 'Hoheit' des Königs oder in unserem Falle vom Kurfürsten ausgeübt wurde, nannte man sie auch den „Oberhof" oder die „hohe Gerichtsbarkeit". Auch dessen Urteile konnten sofort vollstreckt werden. Nur Todesurteile unterlagen der Bestätigung des Kurfürsten, dem das Recht der Begnadigung zustand.

Gericht Daun zur Franzosenzeit

Dieser Zustand währte bis 1794. Dann kam es zu einem ungeheuren Ereignis, das unser westliches Europa umformte und dessen Auswirkungen teilweise bis heute noch existent und spürbar sind.

Ausgelöst wurde es am 14.7.1789 durch den Sturm auf das französische Staatsgefängnis, die Pariser Bastille. Damit war die absolutistische Regierung in Frankreich, und etwas später auch in dem Trierer und Kölner Kurfürstentum zu Ende. Bereits einen Monat (26.8.1789) später wurden die „Menschenrechte" verkündet. Eine neue Gesellschaft sollte auf den Grundsätzen von Liberté (Freiheit), Égalité (Gleichheit) und Fraternité (Brüderlichkeit) aufgebaut werden.

Doch vorerst galten diese hehren Grundsätze nur auf dem Papier. Die Wirklichkeit sah anders aus. Die Revolution schwappte über die französischen Grenzen hinaus und mit dem begehrlichen Verlangen, das französische Reich vorerst schon mal bis zum Rhein auszudehnen, drangen französische Revolutionstruppen mit aller soldatischen Härte in die Kurfürstentümer Köln und Trier -und damit in die Eifel und in das Amt Daun - ein. Das war im Herbst 1794. Chaos und Durcheinander in den besetzten Gebieten. Keine Autorität mehr vorhanden. Die Regierenden, sprich Kurfürsten, Grafen und hohe Geistlichkeit, hatten sich und ihr Vermögen rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Zurück blieb eine verängstigte Bevölkerung. Offiziell annektiert wurde der Eifelraum am 9. Vendémiaire IV (= 1.10.1795). Französische Verwaltungsbeamte ließen sich auch in Daun nieder, stellten auf dem Marktplatz einen Freiheitsbaum mit den französischen Farben blau-weiß-rot auf, den ein jeder hutziehend zu grüßen hatte. Eine Gebietsreform nach französischen Strukturen trat am 1. Brumaire V (= 22.10.1796) in Kraft. Neun Departements wurden gebildet, vergleichbar mit den heutigen Bundesländern. (An der Spitze der Departementverwaltung stand der Prä-fekt). Diese gliederten sich in Arrondissements (vergleichbar mit Bezirksregierungen; Leitung: Unterpräfekt), in Kantone (vgl. Kreise; Leitung: Kommissar, Agent) und Mai-rien (Bürgermeistereien; Leitung: Maire).

Zuständig für den Dauner Raum war das „Departement der Saar" mit dem Hauptort Trier und dem Arrondisse-ment Prüm, bestehend aus neun Kantonen, darunter Daun (mit den Mairien: Daun, Dockweiler, Gillenfeld, Sar-mersbach, Üdersdorf), Gerol-stein (mit den Mairien: Gerol-stein, Hillesheim, Rockeskyll) und Lissendorf (mit den Mairien: Kerpen, Lissendorf, Stadtkyll, Wiesbaum). Am 4. Pluviôse VI (= 23.1.1798) wurde für jeden Kanton - und damit auch für Daun - ein Friedensrichter (juge de paix) von der Regierung ernannt. Ihm assistierten zwei Beisitzer („assesseures"). Diese drei bildeten dann das so genannte Polizeigericht (tribunal de police). Es befas-ste sich hauptsächlich mit Feld- und Waldfrevel, Diebstahl und Sachbeschädigung, Grundstücksvergehen und Körperverletzung, Trunksucht, Randale und Landstrei-cherei und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Jedes Arrondissement erhielt ein Tribunal civil. Für Daun zuständig war Prüm mit dem Bezirkstribunal (zuständig für Mord und Totschlag). Revisionen oder Appellationen, wie es damals hieß, wurden am Revisionshof oder Appellationsgericht in Trier nachgesucht. Dessen Präsident war damals übrigens ein gebürtiger Hillesheimer, Valentin Ig-naz Büchel. Der Oberste Gerichtshof tagte in Paris. Sämtliche Gerichte unterstanden dem Grand juge, dem Minister der Justiz, in Paris, der vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt worden war. Die Richter der einzelnen Gerichte wurden nicht vom Volk gewählt, sondern durch den Justizminister in Paris ernannt.

Gefängnisse

In Daun - das ergab sich aus den Aufgaben des Friedensgerichtes - war ein größeres Gefängnis weder zur Zeit der Kurfürsten, zur Franzosen-und anfänglich noch zur Preußenzeit vorhanden. Es gab nur Arrestierungen auf kurze Zeit, für wenige Tage. Untergebracht waren solche „Arrestanten" in einem Kellerraum des Schultheißen, der sich später Maire und dann Bürgermeister nannte. Diese Gefängnislokale oder Verwahrhäuser (maison de depôt) waren meist so schlecht wie auch die Behandlung und Verpflegung der Gefangenen. Im Amt Daun wurden anfänglich in Daun und in Hillesheim solche Verwahrhäuser errichtet, die erst später zur Preußenzeit zu ordnungsgemäßen Gefängnissen eingerichtet wurden. Eine Besserung trat erst ein durch die Gesetzgebung der Franzosen mit detaillierten Verordnungen über die Behandlung und Beköstigung von Gefangenen. In Haftanstalten mit längerem Aufenthalt der Gefangenen (über ein Jahr) sollten Arbeitsstätten errichtet werden, um durch deren Ertrag einen Teil der für die Gefangenen erforderlichen Ausgaben zu decken.

Jeder der Inhaftierten sollte alle zehn Tage ein Bund Stroh (=15 Pfund) als Lager und täglich eine Portion Brot von 11/2 Pfund erhalten, dazu Wasser. Eine Portion Suppe sollte nur derjenige bekommen, der arbeitete und durch diesen Arbeitsverdienst die Kosten decken konnte. Die Kosten für die Gefängnisse in Daun und Hillesheim bestritten der Kreis bzw. die Kantone, die sich aber vom Staat Zuschüsse erbaten.

Ein ängstlicher Friedensrichter

Es ist nachweisbar, dass bereits 1795 französische Beamte in Daun tätig waren und spätestens ab 1798 durch die Besetzung des Friedensgerichtes für Ordnung und Sicherheit sorgen sollten. Dass es bereits 1798 in Daun tätig war, belegt auch ein tragischer Zwischenfall, der höchste Wellen im heutigen Luxemburg und im ehemaligen Altkreis Prüm schlug. Ein kleiner und lokal begrenzter Aufstand der Eifelbevölke-rung gegen die französische Besatzung wurde am 30. Oktober 1798 in Arzfeld (im Altkreis Prüm) und im heutigen luxemburgischen Clerf blutige niedergeschlagen. Unter dem Namen „Klöppelkrieg" ging er in die Eifeler und Luxemburger Geschichte ein. Obwohl diese „Bauernrevolte" räumlich sehr begrenzt war, schlug die Aufregung darüber dennoch im gesamten linksrheinischen Raum hohe Wellen und erzeugte so große Ängste, dass Kuriere zu Fuß und zu Pferd kreuz und quer zwischen Luxemburg, Trier, Paris und Prüm hin und herjagten, um Warnmeldungen und Verhaltensmaßnahmen zu verkünden. So fand ich in Archiven ein Schreiben vom 1.11.1798, in dem der Prümer Kommissar Schmeltzer alle Gemeinden in seinem und in den anderen Kantonen warnte, darunter auch Daun und Gerolstein, sich mit den Rebellen zu solidarisieren. Er forderte die Agenten und Friedensrichter auf, „gegenwärtigen Befehl bei Verlust seiner Agentur seiner Gemeinde öffentlich vorzulesen, und dass es geschehen seie, sogleich zu berichten".

Der Dauner Friedensrichter Peter Josef Böver muss sehr viel Angst gehabt haben, was aus einem anderen Schreiben des Wittlicher Kollegen, Kommissars Meinen, vom 1.11.98 hervorgeht: „Mein Kollege von Daun kam gestern hier an, sozusagen als Flüchtling. Er teilte mir mit, dass die Zahl der Aufständischen 3 bis 4.000 Mann stark wäre, dass sie, sobald sie in eine Gemeinde kämen, die Einwohner unter Androhung von Feuer zwängen, mit ihnen unter dem Banner der Religion zu ziehen, und dass sich ihnen viele Partisanen anschlössen. Er sah sein Heil nur in der Flucht; meinte, seine Frau sei verhaftet, ohne dass er bis jetzt wisse, in welchem Zustand sie sich befinde; er fügte noch hinzu, dass die Rebellen unter dem Kommando eines Generals stünden. Ich glaube aber, dass ein Phantom die Angst hat entstehen lassen, denn seine Kollegen und überhaupt das polizeiliche Strafgericht von Prüm haben ihren Posten nicht verlassen und warten auf sichere Nachrichten..." (LHKo B4). (Also Beweise für ein 1798 in Daun funktionierendes und installiertes Amts- oder Friedensgericht mit einem ängstlichen Friedensrichter, der sogar seine Frau im Stich ließ. Übrigens hatte der Wittlicher Kollege Recht, denn im Dauner Raum zeigte der Bauernaufstand keinerlei Auswirkungen, abgesehen davon, dass auch etliche junge Burschen aus dem Amt Daun über den Rhein oder in die Pfalz hinein flohen, um der Militärpflicht zu entkommen.) Dass damals in jenen unruhigen, verwilderten, regierungslosen Jahren Gendarmen und durchgreifende Gerichte dringend notwendig waren und sie mit Sicherheit eine Menge Arbeit hatten, beweisen die vielen Urkunden und Akten über Gesetzesübertretungen, Raube, Vergewaltigungen und Morde. In zahlreichen Berichten und Erzählungen ist bis heute noch Schreckliches aus jener Zeit zu erfahren. Dies nicht nur durch eine verrohte und verwilderte Soldateska, sondern auch durch Bürger, die sich wie im Wilden Westen benahmen. Es gab Erschießungen, Plünderungen und Brandstiftungen durch Franzosen; auf der Dauner Burg fand man das Skelett eines ermordeten Franzosen, dessen Schicksal bis heute noch nicht geklärt ist; und vielen in Erinnerung ist das schreckliche Geschehen auf der Sprinker Mühle, wo lichtscheues Gesindel die gesamte Müllerfamilie Krones am 23.08.1796 grausamst ermordete. Das Wirken der Eifel-Mosel Bande oder der Bande rund um Schinderhannes ist hinlänglich bekannt.

Gericht Daun zur Preußenzeit

Nach der Leipziger Völkerschlacht 1813 und der Schlacht bei Waterloo 1815 wurde auf dem Wiener Kon-gress 1815, der einen Schlussstrich unter die napoleonische Ära zog, die Eifel an das Königreich Preußen „verschenkt". Und damit begann eine neue Zeit - und ich würde sagen - auch segensreiche Zeit für Daun und die Eifel. Am 12. April 1816 fand die Einführung der Königlich Preußischen Regierung in ihr Amt statt. Sie baute auf den französischen Verwaltungsstrukturen auf, erklärte Daun zur Bürgermeisterei Daun und als Kreisstadt für den gleichnamigen Kreis im Regierungsbezirk Trier in der neugebildeten sogenannten Rheinprovinz.

Daun wurde Sitz der Kreisverwaltung, erhielt eine preußische Postexpedition, eine Steuerrezeptur und es verblieb ihm bis heute das Friedensgericht, das seinerzeit noch nicht den Namen Amtsgericht trug. Auf Allerhöchste Verordnung des preußischen Königs vom 20 Juni 1816 wurde die oberste Justizbehörde für die Rheinprovinz nach Köln verlegt. Ansonsten blieben vorerst im Großen und Ganzen die gleichen Strukturen der ehemaligen französischen Regierung bestehen, auch der Appellationshof des Landgerichtes in Trier. Das Trierer Landgericht wurde eingeteilt für den Dauner Landkreis in die Friedensgerichte Daun und Hilles-heim, besetzt mit je einem Friedensrichter und einem Gerichtsschreiber. Zusätzlich für Daun noch zwei „Ergänzungs-Friedensrichter": ein Notar und ein Gerichtsvollzieher. Das für die Ortschaften der neu gebildeten Kreise Bitburg, Prüm und Daun zuständige Kreisgericht hatte seinen Sitz in Prüm, zumindest bis 1819. Dann wurde es aufgelöst und Trier zugewiesen. In Prüm blieb dafür ein Untersuchungsgericht. Eine neue Regelung brachte die Gerichtsverfassung von 1878 (Rechtskraft am l. Oktober 1879). Das Gericht des Einzelrichters (Amtsgericht, Friedensgericht, Stadtgericht) wurde vom Kollegialgericht (Landgericht, Kreisgericht entsprechend dem französischen Arrondissement) vollständig getrennt. Das Kollegial- oder Landgericht wurde zugleich Berufungsinstanz für Entscheidungen des Amtsgerichtes.

Damit hatte in Daun auch die Arrestzelle für Straffällige ausgedient. Ein neues Kreisgefängnis - sinnigerweise direkt neben der frühmittelalterlichen Hochgerichtsstätte auf dem Kampbüchel - wurde 1860 erbaut. Dort wurden leicht Straffällige und Landstreicher untergebracht, bis im Zuge der Rationalisierung die Gerichtsgefängnisse in Daun und Hillesheim 1951 aufgehoben wurden. Danach wurde das Dauner Gefängnis zu einer Gaststätte mit dem Namen „Zum Gefängnis" umgebaut und beherbergt heute ein Reisebüro. Und in dem ehemaligen Hillesheimer Gefängnis können heute Touristen ihren Urlaub in Zellen, bei Wasser und Brot und in Sträflingskleidung verbringen.

Amtsgericht heute

Die Zweigstelle des Amtsgerichtes in Hillesheim wurde zum 1.4.1968 aufgehoben. Das Amtsgericht Daun besteht heute noch. Gott sei Dank. Mit seinen rund 34 Beschäftigten ist es zuständig für Zivil-, Familien-, Strafsachen sowie Freiwillige Gerichtsbarkeit in den vier Verbandsgemeindebezirken Daun, Gerolst ein, Hillesheim und Kelberg mit insgesamt 95 Ortsgemeinden und einer Gesamteinwohnerzahl von ca. 58.000. Möge von diesem Amtsgericht in seinem Bereich und durch sein Wirken stets Recht und Gerechtigkeit ausgehen.

Lit.:

Alois Mayer, Verführt, gezwungen, verloren - Der Klöppelkrieg von 1798 in der Eifel, Helios Verlag Aachen -,- Der Mord auf der Dauner Burg in:

DIE EIFEL, 1, 1981 -,- Hochgerichts- und Grundrechte im

Amte Daun (Urk 1466) in: JBKD

1984