Freibier für Jung und Alt

Aus dem Testament des Pfarrers Anton Müller (1708-1788)

Thomas Romes, Hillesheim/Nohn

Eine „einseitige Verfügung von Todes wegen” nennt das Bürgerlichen Gesetzbuch amtlich-trocken das Testament, in dem der letzte Wille eines Menschen behandelt wird. Hier soll eine Erbregelung aus dem Jahre 1787 vorgestellt werden, die nicht das Klischee der verelendeten Ei-fel bedient, sondern Zeugnis von Wohlstand und Verantwortung ist. Darüber hinaus spricht uns ein Mensch an, der - zumindest in Bildungsfragen - den Prinzipien der Aufklärung folgte, dem „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmün-digkeit“ (I. Kant).

Lebensdaten eines mutmaßlichen Millionärs

Pfarrer Anton Müller in Nür-burg sei ein außerordentlich wohlhabender Mitbruder, ein „vir opulentus“, der über 40.000 Taler hinterlassen habe, berichtet sein Amtsbruder in Antweiler. Eine Übertreibung, wie die notarielle Testamentskopie aus dem Jahre 1788 ausweist. Trotzdem wird ein bemerkenswertes Vermögen vererbt, dass durchaus mit der Kaufkraft einer Million vergleichbar ist. Er verfügt über zwei Höfe, für deren Bewirtschaftung er Mägde und Knechte eingestellt hat, zu seinen Schuldnern gehören die Stadt Mayen und der Burgort Monreal, er nennt eine Kutsche, eine Taschenuhr, Zinnbesteck und Bücher sein eigen. Aber was steht hinter den materiellen Dingen, was wissen wir über den Menschen Anton Müller? Seine Lebensdaten sind zwar überliefert, aber dessen Geisteshaltung wird durch das hier vorliegende Testament greifbarer. Er wird in Nohn geboren, damals wie heute zum trierschen Amte Daun gehörend, und wird am 25.6.1708 in der Nohner Martinskirche getauft. Im Taufbuch werden die Eltern Wilhelm und Katharina Müller, geb. Schnitz, genannt. Von seinen „lieben Eltern“ sagt ihr geistlicher Sohn lediglich, dass sie ihm Anteile in Nohn, Borler, Heyroth und Trierscheid vererbt hätten. Als Pate ist Antonius Müller genannt, sehr wahrscheinlich der damalige Küster und Schulmeister in Nohn.

Ausschnitt aus dem Nohner Taufbuch, in der Mitte der Eintrag zum Täufling Anton, vom 25. Juni 1708, Eltern: Willem muller et Cat-hareina, Paten: Antonius müller zu Nohn undt Elesabeth schnitz von brück“ mit späterem Vermerk „sacerdus (=Priester) +1788“. Diözesanarchiv Trier (DA), Kirchenbuch (Kb) Nohn 1

Am heiligen Abend des Jahres 1749 ist der „wohl Ehrw. Herr Hochw. Anton müller p.t. pastor zu Nürburg“ Taufpate in Nohn. Der Täufling ist der spätere Augustiner Anton Flock, der von seinem Paten begünstigt wird und später unter der Säkularisierung leiden muss. Die Mutter, Müllers Nichte Catharina, wird im Testament „zum wahren ohngezweifelten Erben“ eingesetzt. DA, Kb Nohn 1


Nach
dem Besuch der Dorfschule wird er wohl zu den Augustinern nach Hillesheim geschickt und dort auf das Studium der Theologie vorbereitet. In Köln empfängt er die Priesterweihe. Sein geistlicher „Ziehvater“ ist sein wohlhabender Vetter Nikolaus Schnitz (1678-1762), aus dem Nachbardorf Borler, Pfarrer in Dümpelfeld. Durch dessen Familienstiftung ist ihm die finanzielle Grundlage für die Priesterausbildung gesichert. Auch Anton Müller selbst fördert den geistlichen Nachwuchs, so wird einem halben Dutzend Familienmitgliedern die Priesterausbildung ermöglicht. Daher wimmelt es in der Verwandtschaft geradezu von Geistlichen, dass man beinahe von geistlicher Vetternwirtschaft sprechen kann. Der Vetter Nikolaus Schnitz ist, trotz seiner Herkunft aus einem Eifeldörfchen, ein aufgeklärter Geistlicher, der mit ausufernden Formen der barocken Volksfrömmigkeit bricht und sich durch seine praktische Theologie offenem Widerstand aussetzt. Wir dürfen annehmen, dass Anton Müller die Geisteshaltung seines Vetters teilte. Über ein halbes Jahrhundert, von 1735 bis zu seinem Tode 1788, war Müller Seelenhirte in Nür-burg. Dabei wurde die Kapelle auf dem Krebsbacher Hof bei Meuspath, Mittelpunkt seiner seelsorgerischen Tätigkeit, die bereits seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als Pfarrkirche diente. Nachdem der Amtssitz der kurkölnischen und arembergischen Burgherren von Nürburg nach Adenau verlegt wurde, sank die Bedeutung Nürburgs. Die Kirche war in keinem guten baulichen Zustand, 1777 widersetzen sich die Nürbur-ger gegen Pläne sie abzureißen und die Reliquien zur Krebsbacher Kapelle zu übertragen. Auch der Begräbnisort wurde ins Tal verlegt. 1787 stürzte gar der Nürburger Kirchturm ein, eine offensichtliche Mahnung sich auch der eigenen Vergänglichkeit zu besinnen.

Im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit

Am 30. Oktober des Jahres 1787, in seinem achtzigsten Lebensjahr, begibt sich Hochwürden Antonius Müller nach Adenau um seine letzten irdischen Dinge zu bestellen. In Begleitung seines Freundes, des Vikars Joes Friedrich Strooth, seines Amtsbruders und Verwandten Theodor Schnitz und des Friedrich Hansen findet man sich im Hause des „Landschreiber und immatrikulierten Notario“ P.J. Arnds ein. In Gegenwart dieser Personen übergibt er dem Notar einen verschlossenen Umschlag in dem sich seine „von ihm eigenhändig unterschriebene letzte willens mei-nung“ befindet. Obwohl der greise Priester in seinem Testament noch von der „ohnge-wißlichkeit der todesstunde“ schreibt, ahnt er doch sein nahes Ende, fünf Monate später, am 7. März 1788, stirbt er, vermutlich auf seinem Gut, dem Krebsbacher Hof. Fünf Tage nach seinem Ableben wird das Testament durch den Notar, im Beisein des Landdechanten eröffnet und für Recht erklärt. Die Präambel der 16 Punkte umfassenden Schrift, soll hier auch in der eigenwilligen Schreibweise des 18. Jahrhunderts wiedergegeben werden: „In Nomina S.smo Trinitatis Amen! Nachdem ich zu Ends unterschriebener die gewißheit des sterblichen Lebens, hingegen die ohngewißlichkeit der todesstunde reichlich überleget, hingegen auch, daß nach meinem gottgefälligem Hinscheiden wegen meiner hinterlassenden Vermögen unter meinen nechsten Bludtsver-wanden keinen Streit, noch irrung vorfallen solle (...) nachfolgendes nach meinem Hinscheiden gehalten werden solle.“

Über 300 Liter Freibier für Jung und Alt!

Zuerst regelt Pfarrer Müller die Modalitäten seiner Beerdigung, zu der er alle benachbarten Pastoren eingeladen wissen will, die Priester sollen für dabei zu lesende Messen 18 Albus erhalten, zudem soll jedem eine „ehrbare Mahlzeit (...) zahlt und gereichet wer-den“, den Totengräbern und den Leichenträgern „für ihre Bemühung (...) anderthalb Kopfstück [=18 Albus] hingegeben werden.“ Beim „Be-gängnis“ - der anschließenden Gedenkfeier wurde reichlich Freibier ausgeschenkt: - „sämtlichen Kirchspels Kindern, so wohl Jung, als alt (!), so dabey anwesend sind, zwey Ohmen Bier gereicht [werden]“. Zwar kann man schwerlich die uneinheitlichen Maßeinheiten korrekt umrechnen, wir dürfen aber davon ausgehen, dass etwa 300 Liter Bier zur Verfügung standen: Niemand aus den kleinen Ortschaften Nürburg, Meuspath und dem Krebsbacher Hof musste mit trockener Kehle vom Begräbnis des Herrn Pastors heimkehren. Dabei gehörte Bier zu den teuren und wertvollen Getränken, so hieß es 1747 aus dem Herzogtum Aremberg: „Niemand außer den Pfarrern und Geistlichen trinkt Bier, man trinkt lieber den leichten Moselwein“! Ein Werk christlicher Barmherzigkeit schließt die Instruktionen: „soll den Hausarmen der pfarr Nürburg nachgehends drey Malter Korn mitgeteilet werden“, dass waren immerhin etwa 700-750 Liter, bei einem Preis von über 4 Taler je Malter.

Der Dom und die Dorfschule

Dann wendet sich der Dorfpfarrer dem „heiligen“ Köln zu. Zum Ende des 18. Jahrhunderts ist der Kölner Dom ein Torso, seit 1530 ruhten an der Kathedrale die Arbeiten. Müller vermacht dem „zeitlichen Erzbischof, zum bau der hohen Domkirche in Köln (...) einen Conventions Thaler.“ Dann verordnet er, dass eine Wochenmesse gelesen werde, bei der eine Lampe vor seinem Grab brennen solle, wozu ein Kapital von 350 Reichstalern vom Hof Krebsbach genommen werden soll. Die weitsichtigste Wohltat für die Bildung der Landbevölkerung zeigt Anton Müller in der folgenden Verfügung. Dass das Schulwesen im Argen lag, wird uns aus den einschlägigen Quellen (vgl. auch A. Mayer Jahrbücher 1981/82) immer wieder berichtet. Ein Vermerk über die Besetzung der Lehrerstelle in Betteldorf, Anno 1785, zeigt die finanzielle Misere: „Was will man denn endlich für fähigkeiten für 4 reichsthaler von einem schullehrer fordern?“ Zwei Berichte von 1787, dem Jahr in dem Müller sein Testament niederschreibt, geben ein gutes Bild der damaligen Verhältnisse: „Aus der Niederehr schull kann bey einem unwissenden schullehrer, wie der gegenwärtige ist, nicht viel werden“ und: „die Üxheimer schule ist noch am weitesten zurück“.


Pfarrer
Müller kennt diese Zustände, seine Familie stellt seit Generationen die Schulmeister und Küster in Nohn. Erst 1784 gründete der Trierer Kurfürst die Normalschule, zur Ausbildung der Lehrer im Sinne der katholischen Aufklärung. Unser Erblasser verfügt - ganz im Geist der Aufklärung - : „Die Schuhl zu Nurburg so wohl, als jene zu Nohn nach meinem sinn nicht fundiert ist, und daß solche schuhlen beßer unterhalten werden, als ist mein ernstlicher will, und verordne ich, daß jede Schuhl aus meiner hinterlassenschaft jährlich 30 rtr zu Behuf des schulmeisters Empfangen; wozu ich für die Schull zu Nohn ein Kapitall von 750 rtr aufm Hof Krebsbach haltend darsezen, hingegen für die Schuhl zu Nurburg die einkünfte meines Dreeser Hofs, samt pension des Salentin Strooth von Meuspath und Peter Kernbach v. welcherath vermache.“ Einzige Bedingung: „Ich verordne aber dabei ausdrücklich, daß jeder Schulmeister mit seinen Schulkindern so wohl bey anfang als auch ausgang der Schul ein Vatter unser und ave Maria für mich als Gut-thäter bethen solle.“ Auch heute würde sich mancher Rektor über einen privaten Stifter freuen, wenn auch das tägliche Gebet nicht mehr à la mode sein dürfte.

Nohner sind zu bevorzugen

Der Pfarrer sorgt sich ebenfalls um den Vertretungsdienst für erkrankte Mitbrüder. So bestellt und fundiert er die Stelle eines Kaplans für das Eifelkapitel. Dieser soll die Pfarrdienste vornehmen „bis der Herr Confrater völlig hergestellet, und sein amt an-wiederum selbst versehen könne“ für die Besoldung der Vertretung setzt er seine Kapitalien zu Monreal ein. Der Kaplan soll dafür eine Wochenmesse für ihn und seine Verwandten lesen. Er hat auch schon einen Kandidaten: „benenne ich zum ersten Kapitels Kapellan meinen geistlichen Herrn Vetter Peter Muller und falls dieser mit Todt abgehen, oder anderwerts versorget werden, wohe ihm also nicht mehr gefällig, diese Stelle zu vertretten, so verordne ich, daß der älteste aus meiner Blutsferwänd-schaft [sic] ein tüchtiges Sub-jectum dazu ernennen, und solches zeitlichen Herrn Landdechanten (...) presentie-ren solle; sollte aber niemand von der Blutsferwändschaft [!] mehr vorhanden seyn, so fallet diese Benennung zeitl. Herrn Landdechanten an-heim“. Die besondere Verbindung zu seinem Heimatdorf tritt deutlich hervor: „mit dem Beding jedoch, daß alsdan jederzeit die Candidaten und geistlichen Herrn der pfarrey Nohn [offiziell erst 1801 Pfarrei] wenn taugliche Subjecte vorhanden, den vorzug haben sollen.“ Sein Patenkind Anton Flock, der Augustiner in Hil-lesheim wird, erhält ein Legat von 200 Reichstalern zur le-benslängliche[r] Abnutzung, sollte dieser vor Aufzehrung des Kapitals sterben, erhalten dessen Erben das Restvermögen. Der Vetter Peter Müller, für den er die Stelle als Dekanatskaplan vorgesehen hat, erhält „wegen geleisteten Diensten 400 rtr Courant“.

Spenden an Eifler Klöster und Kirchen

Besonders verbunden zeigt sich Pastor Müller den „Herren Pateren zu hillesheim“. Wahrscheinlich hat er bei den Augustinern in Hillesheim das Rüstzeug für sein Priesteramt erhalten. Die Patres erhalten 20 Taler: 6 für „recrea-tione“, der Rest soll für Jahresmessen verwendet werden. Den Franziskanern in Adenau und den Karmelitern in Tö-nisstein lässt er je 15 Taler zukommen, davon sollen zehn für Jahresmessen genommen werden. Der Früh-mess-Stiftung in Borler werden 100 Taler angewiesen und ein bestehendes Benefizium zum Unterhalt des Nohner Pastors vom 25.10.1777 regelt er neu. Müller hatte der Stadt Mayen den enormen Betrag von 2708 Taler, 10 Silbergroschen und 9 Pfennigen, zu 3 1/2 Prozent geliehen und der Pfarrkirche Nohn gestiftet.

Sackuhr, Bücher, Kutsche und Besteck

Seinem Knecht und seinen Mägden „soll der gewöhnliche ganze Lohn ausgezahlt werden“. Dem eingangs erwähnten Quiddelbacher Vikar Strooth vermacht er „wegen erzeigter Freundschaft und daß er im heiligen meßopfer meiner Eingedenckt seyn soll, fünf und zwanzig rtr“. Seinen Vettern Anton und Friedrich Adam Seidel in Trier werden 700 Taler (!) Schulden erlassen, samt „rückstehenden interessen so ihre Eltern mir schüldig sind“. Zu seinen Familienangehörigen in Nohn hat er ein gutes Verhältnis: „Meines Bruders Niclas Kindern jedem ein Service, ein meßer, und gabel und einen zinnernen Teller, all von der besten sort, nebst fünf rtr cour reichen und zahlen soll“. Fast scheint es, er habe den Überblick über seine ererbten Besitzungen verloren: „ernennen und seze ich über mein von meinen lieben Eltern vererbtes anteil zu Nohn, Borler, Heyroth und Trierscheid, und wo immer es gelegen, nebst all meiner wirklich besitzender hinterlassenschaft (...) zum wahren ohngezweifelten Erben ein, meine Nichte Ca-tharina Flock von Nohn.“ Der Hausname Flock’s existiert heute noch in Nohn. Seiner Nichte gestattet er mit seinem Eigentum „schalten und walten zu können“. Jedoch weist er sie an, einige persönliche Gegenstände wie folgt zu vergeben. Seine Bücher erhält sein Vetter Peter Flock. Das Brevier „so ich zu welcherath gekauft“ wird Eigentum des künftigen Dekanatskaplans Peter Müller. Die Taschenuhr - „sackuhr“ macht er seinem Nohner Patenkind Anton Flock zum Geschenk. Schließlich erhält sein Vetter Franz Schommers die „chaise“, seine halboffene Kutsche, über deren Größe und Aussehen wir leider nichts erfahren.

Bestelle dein Haus, denn du wirst sterben

Als Testamentsvollstrecker setzt er die Pastoren Adams (Kelberg) und Schnitz (Barweiler), sowie den Vikar Friedrich Strooth ein, um diese „letzte willens meinung zur wirklichkeit zu bringen“. Das Testament schließt mit der Auflage, dass eventuell widerspenstige Anteile den Armen des Kirchspiels Nürburg auszuteilen seien. Der Priester Anton Müller beachtet mit dieser Verfügung die alttesta-mentliche Warnung „bestelle dein Haus, denn du wirst sterben (Jesaja 38,1)“. So wird Reichtum als Verpflichtung und Auftrag verstanden, gemäß der Mahnung „macht euch Freunde mit dem ungerechten Mammon (Mt. 6,24 u. Lk. 16,9 ff)“ - denn bei Gott gelangt selbst ein Kamel durchs Nadelöhr.

Hinweise:

Damals herrschte ein Währungswirrwarr in den verschiedenen Territorien der Eifel. Es galten u.a. folgende Kurse:

1 Trier Taler = 54 Albus oder „Peter-männchen“, mancher Orts je Reichstaler 78 Albus! (Aremberg), 12 Albus = 1 Kopfstück, in Kurkölnischer Währung: entsprach der Albus einem Stüber, 1 Stüber = 2 Kreuzer. Um eine Preis-/Wertvorstellung zu erhalten: 1784 Ein Überrock und Zubehör 1 Rt-lr, Nohn 1 Maß Wein (≈1,5l) 8 Stüber, für zwei Ölgemälde 9 Taler. 1790 ein Malter Korn 4 Taler, 27Alb. Jahresgehalt des (einzigen) Mediziners Dr. Ei-senhuth in Aremberg 1788: 300 Rtlr, Tageslohn eines Schmieds 20 Stüber, ein Tagelöhner erhielt nur 12 Stüber. Der Prior von Niederehe zahlte1769 für eine neue Kutsche 30 Rtlr, 3 Pe-term, wobei das Holz vom Kloster gestellt wurde.

Quellen:

LHA Koblenz, Best.2, Nr.2348/ DA Trier, Nohn Kb 1 (Taufbuch Nohn)/ Richard Hammes, Die Krebsbacherhof-Kapelle einst Pfarrkirche von Nürburg, Jahrbuch Kr. Ahrweiler, 1981/Dr. Peter Neu, Die Arenberger und das Arenberger Land Bd. 1-3, 1989/Peter Schug, Geschichte der zum ehem. Kölnischen Eifeldekanate gehörenden Pfarreien, 1956