Zwei Dauner als Bischöfe in Worms

Alois Mayer, Daun-Pützborn

Über das Leben dieser beiden Bischöfe, deren Vorfahren in Daun lebten und die wohl auf und in der Dauner Burg aufgewachsen waren, finden sich sehr wenige Urkunden. Dennoch ist das Wenige wert, nicht vergessen zu werden, und einen Beitrag zur Dauner Stadt- und Burggeschichte zu liefern. Es weist auch hin in einen Zeitraum von weit mehr als einem halben Jahrtausend, in dem aus dem Dauner Burgherrenhaus viele Söhne und Töchter hohe und höchste geistliche Ämter - sowohl am erzbischöflichen und kurfürstlichen Hof als in namhaften Klöstern - ausübten.

Kleine Genealogie

Werner von Daun, verheiratet mit Elsa von der Leyen. Er lebte um 1200 auf der Dauner Burg. 1209 wurde er als Teilnehmer an einem Turnier in Worms urkundlich erwähnt. Seine Kinder:

1. Wirich I. von Daun; heiratete Kunigunde von Wildenstein, die Erbin von (Idar-) Oberstein. Durch diese Ehe wurde er zum Stifter der Linie der Herren von Daun zu Oberstein.

2. Hedwig von Daun, heiratete Heinrich, Herrn von Borgeso und starb 1293.

3. Richard von Daun, „der Jüngere“, seit 1247 Bischof von Worms; + 7.11.1257

4. Werner von Daun, Großhofmeister bei Erzbischof Theoderich II. von Trier (um 1239)

5. Ingebrord; trierischer Erzdiakon (1219) und Vorsteher der Klöster Münstermaifeld und Karden (1220).

6. Heinrich IV. von Daun (1223-1237); er erhielt als erster aus dem Dauner Geschlecht im Februar 1224 das Amt eines Marschalls der Grafschaft Luxemburg. Er kaufte im in den kommenden Jahren die Herrschaft Dens-born, ließ die Marschallwürde darauf übertragen. Seit dieser Zeit nannten er und seine Nachfolger sich „Marschälle von Densborn“; er heiratete Sibille von Linster in Luxemburg und starb 1237. Aus dieser Ehe entstammten die Kinder:

a) Heinrich, Herr von Daun; heiratete Elisabeth von Lan-noy und wurde zum Begründer der Linie Daun-Zievel.

b) Philipp von Daun; heiratete eine Herrin von Blankenheim und lebte noch um 1306.

c) Richard der Ältere, Marschall der Grafschaft Luxemburg, Herr zu Densborn, Ritter von Daun, der von 1216 bis 1262 die Regierungsgeschäfte seines Vaters übernahm. Er heiratete Lukardis.

Aus dieser Ehe gingen sieben Kinder hervor, von denen eins, Heinrich, am 30.4.1318 zum Bischof von Worms gewählt wurde (+ 8.6.1319).

Richard von Daun

Richard der Jüngere, Herr von Daun, stand wegen seiner Weisheit in hohem Ansehen. Als 1247 plötzlich und unerwartet Bischof Konrad von Worms verstarb, schritt das Domkapitel zur Neuwahl eines Nachfolgers. Ein Teil des Kapitels wählte den aus Daun stammenden Richard, Herr von Daun, zum Bischof. Bis dahin war dieser Domherr in Trier (Propst des Trierer Si-meonstiftes).

Ein anderer Teil des Kapitels wählte aber den Raugrafen Eberhard von Baunburg, Propst zu Neuhausen, zum Bischof. Auf dessen Seite stand auch Siegfried, Erzbischof von Mainz, Gegenspieler des Trierer Erzbischofs. Am 6.10.1247 bestätigte offiziell der päpstliche Legat Petrus von Albano diese Wahl, ernannte den Richard von Daun zum Bischof von Worms und erklärte die Wahl Eberhards für ungültig (Dün, 88). Machtpolitischer Streit war also vorprogrammiert. Es drohten sogar gewaltsame Auseinandersetzungen, in die unweigerlich die Bewohner der Stadt Worms mit einbezogen worden wären. Deshalb verschlossen die Wormser ihre Stadttore und verweigerten den beiden Gewählten den Einzug in die Stadt. Wegen ihrer widersetzlichen Haltung geriet die Bischofsstadt ins Interdikt1. An dem Kompetenzgerangel, wer nun der rechtmäßige Wormser Bischof sei, änderte auch die Meinung des damaligen Papstes Innozenz IV. nichts, der auf Seiten des Dauners stand. Er befahl am 18.3.1249 dem Propst von St. Maria in Metz, dem Richard von Daun, bischöfliche Einkünfte zukommen zu lassen. Er sei von ihm zum Bischof in Worms durch seinen Legaten ernannt worden, und zwar auf Empfehlung dessen Bruders, dem königlichen Marschall Wirich von Daun (Dün 91).

Gleich wie, sein Gegner Rau-graf Eberhard setzte sich von Beginn an in den Besitz wichtiger Güter der Wormser Kirche. Obwohl er zur Rückgabe aller besetzten Güter verurteilt wurde, dauerte es noch bis 1256, bis er dieser Forderung nachkam. Dieses Einkommen fehlte dem Dauner. Er bat daher die Bürgerschaft von Worms, ihn bei der Rückgewinnung seiner Güter zu unterstützen. Doch die Stadt zeigte keine Neigung, sich in die Auseinandersetzung um den Wormser Bischofsstuhl einzumischen. Bischof Richard war also auf sich allein gestellt und musste ohne Beteiligung der Bürgerschaft den Kampf mit seinem Rivalen aufnehmen. Es dauerte nach seiner Wahl noch fast sieben Jahre, bis Bischof Richard von Daun am 23.2.1253 mit Hilfe des Grafen Wilhelm von Holland mit einem prachtvollen Gefolge in die Stadt Worms einziehen konnte. Er war der 43. Bischof dieser Stadt und konnte ab nun zehn Jahre sein Bistum verwalten. Innerhalb der städtischen Oberschicht der Stadt gewann er bald Freunde und Anhänger, jedoch weniger bei der verbleibenden Bürgerschaft. So sah er es als ein legitimes und politisches Druckmittel an, Gegner seines Amtes und des Königs Wilhelm durch Exkommunikation auszuschalten. Durch diese rigide Herrschaft gelang es ihm, die gesamte Bürgerschaft - wenn auch unfreiwillig - auf seine Seite zu ziehen. Auch die Auseinandersetzungen mit seinem Kontrahenten Eberhard blieben bestehen, da dieser sich unter anderem hartnäckig weigerte, die auf ungerechtfertigte Weise angeeigneten Kirchengüter wieder herzugeben.

Im Juli 1254 schlossen sich mehrere Städte, darunter Mainz, Bingen, Worms und Oppenheim zum Rheinischen Bund zusammen. Dessen Ziele entsprangen weitgehend den politischen und wirtschaftlichen Interessen der Städte und bestanden vor allem in der Wiederherstellung eines allgemeinen Friedens und in der Beseitigung aller ungerechtfertigten Zölle. Diesem rheinischen Bund schloss sich ebenfalls im September 1254 der Wormser Bischof Richard an. Es ist außergewöhnlich, dass sich ein Bischof den liberalen Gedanken und Freiheitsbestrebungen von Städten an-schloss. Seine Hauptmotivation wird dabei gewesen sein, Unterstützung, Schutz und Hilfe im Kampf gegen Eberhard zu finden. So zog sich Richard am 3.2.1254 heimlich aus Worms zurück und begann wegen der von ihm beanspruchten Güter einen Kleinkrieg mit Eberhard.

Richard starb am 8.11.1257 und wurde im Dom zu Worms vor dem Kreuzaltar begraben. Auf seinem heute zerstörten und nicht mehr auffindbaren Grabstein stand die einfache Inschrift: „RICHARDVS EP(ISCOPV)S“.

Heinrich von Daun

Lebensdaten:

6.7.1297 Heinrich von Daun ist Dompropst in Worms (Dün 180).

13.4.1298 Heinrich von Daun, Propst des Domstiftes Worms, siegelt eine Urkunde seines Vetters, des Bischofs Emecho von Worms (Dün 194). 4.11.1298: Heinrich von Daun verzichtet auf die Liebfrauenkirche Worms (Dün 197). Nach dem Tode des Wormser Bischofs Emerichs (Emicho) von Schöneck (10.2.1318) wurde am 31.3.1318 Heinrich von Daun, Dompropst in Worms und Propst zu Wimp-fen, einstimmig vom Wormser Domkapitel zum Bischof von Worms erwählt und am 5. Juni bestätigt. Er genoss einen guten Ruf in Worms und sein Großonkel Richard von Daun, der ja 1257 als Bischof von Worms gestorben war, stand noch im Gedenken des Domkapitels. Und dieser bischöfliche Großonkel hatte Heinrichs geistliche Karriere stark gefördert, ihm unter anderem die vakante Propstei am Wormser Paulusstift übertragen und zum Dompropst und Propst von Liebfrauen ernannt.

Heinrich von Daun bestätigte am 17.6.1318 den Bürgern von Worms alle Rechte, Freiheiten und Handfesten, die sie von Päpsten, Königen und Bischöfen erlangt haben, sowie alle ihre guten Gewohnheiten. Er starb nach kurzer Dienstzeit am 8.6.1319 und wurde im Nebenchor der Kathedralkirche vor dem Martinsaltar begraben.

Literatur:

Boos Heinrich, Geschichte der rheinischen Städtekultur von den Anfängen bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung von Worms, Bd. 2, Berlin 1897; Dün, Urkundenbuch

Jürgensmeier Friedhelm, Das Bistum Worms, Würzburg 1997 Keilmann Burkard, Der Kampf um die Stadtherrschaft in Worms während des 13. Jh., Darmstadt/Marburg 1985

1 Das Interdikt ist eine Beugestrafe (auch “kleine Exkommunikation” oder „Gottesdienstsperre“ genannt). Der Bestrafte darf keine Sakramente empfangen oder spenden, keinen liturgischen Dienst bei der Eucharistiefeier oder bei anderen Gottesdiensten übernehmen.