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Individuelle Umsetzung von Hartz IV und SGB II

Christine Schmidt, Neroth

Optionskommune

Seit Januar 2005 ist der Kreis Daun als eine von 69 Kommunen bundesweit im Rahmen der Experimentierklausel zugelassen, die Aufgaben aus Hartz IV zu übernehmen. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zusammengelegt und die Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitslosengeld II, wird nunmehr vom Landkreis Daun in Eigenverantwortung wahrgenommen. Damit hat der Landkreis Daun neben allen Aufgaben zur Leistung auch die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit wie Eingliederung und Vermittlung der Arbeitssuchenden übernommen. Der Landkreis Daun hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von unterschiedlichen und erfolgreichen Bemühungen zur Wiedereingliederung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt in einer eigens hierfür eingerichteten Koordinierungsstelle vollzogen. Auf der Basis dieser langjährigen Erfahrungen, des angeeigneten Wissens und den daraus gewachsenen Strukturen und Kooperationen findet die bisherige erfolgreiche Arbeit mit der Option ihre Fortsetzung. In der Übergangsphase, bereits Wochen vor dem 01.01.2005, musste die Kreisverwaltung Daun die pünktliche Zahlung der Leistung an die ehemaligen Sozialhilfeempfänger sicherstellen. Die Leistungen für die ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger wurden durch die Agentur für Arbeit bewilligt. Die Arbeiten liefen auf Hochtouren. Anträge wurden verschickt und in persönlichen Gesprächen wurde beim Ausfüllen der Anträge geholfen. Parallel dazu liefen Schulungen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der neuen Aufgabe, den neuen gesetzlichen Grundlagen, sowie mit dem eigens hierfür angeschafften EDV-Programm vertraut zu machen. Dem zusammengestellten schlagkräftigen Team an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es gelungen, alle Vorlaufarbeiten zeitnah abzuschließen und die Leistungen pünktlich auszuzahlen.

Gleichzeitig liefen umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund der neuen Aufgabenzuordnung. Räumlichkeiten mussten geschaffen werden. Zum Jahreswechsel 2004/2005 konnte das JobCenter nach entsprechenden baulichen Veränderungen das kreiseigene ehemalige Internatsgebäude in der Freiherr-vom-Stein-Straße beziehen. Jedem Leistungsbezieher steht ein persönlicher Ansprechpartner im Leistungsbereich und ein persönlicher Ansprechpartner, der sogenannte Fallmanager, im Integrationsbereich zur Verfügung.

Grundsicherung für Arbeitssuchende -Arbeitslosengeld II

Das sogenannte Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige. Es setzt sich zusammen aus der Regelleistung, eventuellen Leistungen für Mehrbedarfe (zum Beispiel für kostenauf-wändige Ernährung) und den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Nicht erwerbsfähige Angehörige (zum Beispiel Kinder), die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld. Anfang Januar wurden die Akten der früheren Arbeitslosenhilfeempfänger von der Bundesagentur für Arbeit in Papierform übergeben. Eine elektronische Übernahme in das EDV-System des JobCenters war nicht möglich. Dies bedeutete, dass alle Daten erneut von Hand erfasst werden mussten. Darüber hinaus war das JobCenter von Anfang an für alle früheren Arbeitslosenhilfeempfänger zuständig, so zum Beispiel bei Änderungen und Widersprüchen. Die letzten von der Bundesagentur für Arbeit bewilligten Bescheide sind im Juni ausgelaufen und wurden vom JobCenter - soweit Anspruch weiter bestand - weiterbewilligt.

In diesen turbulenten Wochen und Monaten, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des JobCenters täglich bis zu 30 Personen beraten und telefonische Hilfestellungen gegeben haben, hat ein hochmotiviertes Team an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Übergang - eine wirkliche „Mammutaufgabe“ erfolgreich gelöst. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg und steigt stetig an. Waren es im Januar 1.100, stieg die Zahl im April bereits auf 1.540 und lag im Juli 2005 bereits bei über 1.800 Bedarfsgemeinschaften. Hinter dieser Zahl verbergen sich über 3.600 Kundinnen und Kunden, die ein Recht auf eine gute Betreuung und Beratung haben.

Integration

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.Es müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit ausgeschöpft werden. Der Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken.

Unter dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ ist der Fallmanager im Integrationsbereich für die Beratung, Betreuung, Unterstützung und Eingliederung als persönlicher Ansprechpartner zuständig. Insbesondere in diesem Bereich kann auf ein bereits bestehendes Integrationsnetzwerk zurückgegriffen und auf bewährte Projekte und Maßnahmen aufgebaut werden. Darüber hinaus bietet das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) neue Ansätze zur Eingliederung, Weiterbildung und Qualifizierung, insbesondere für die jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren mit dem Ziel der Hinführung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Jede Kundin und jeder Kunde wird individuell betreut und beraten. Nachdem das persönliche Umfeld, der Umfang der Erwerbsfähigkeit, eventuelle Einschränkungen, Schul- und Berufsausbildung, der persönliche Werdegang, die Kenntnisse, die persönlichen Eigenschaften und Vermittlungshemmnisse ermittelt sind, findet ein Profiling statt, woraus sich dann die beruflichen In-tegrations- und Fernziele sowie die persönlichen Ziele der Kunden entwickeln. Sodann werden entsprechende Ein-gliederungs- und Hilfeplanungen gemeinsam erarbeitet und je nach Vermittlungshemmnis individuelle Unterstützung gewährt und Maßnahmen eingeleitet. Diese Aufgabe musste in der Vorlaufphase zurückgestellt werden, da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran mitgearbeitet haben, die Grundsicherung der hier lebenden arbeitslosen Menschen zu gewährleisten. Bereits in den ersten Januartagen bis heute kam eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden auf die Fallmanager zu. Zahlreiche Gespräche wurden geführt. Damit eine qualitativ gute Arbeit mit den entsprechenden Ergebnissen unter Einbeziehung aller Möglichkeiten erzielt werden kann, ist es bei ständig wachsenden Fallzahlen erforderlich, dass auch das zuständige Personal „mitwächst“. Hier steht die Organisation in besonderer Verantwortung. Es wurde und wird ständig reagiert, entsprechende Stellen ausgeschrieben und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Um dieser großen und verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können, dient unser aller Bestreben auch weiterhin dem Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Kunden in regelmäßigen Beratungsgesprächen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und individuelle Lösungsansätze zu erarbeiten, die eine Integration in den Arbeitmarkt ermöglichen bzw. die Chancen hierauf erhöhen.

Besonderheit bei unter 25-Jährigen

Unsere erwerbsfähigen Kundinnen und Kunden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen in Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Hier werden die entsprechenden Fallmanager flankierend von zwei Jugendscouts unterstützt. Dank einer guten Zusammenarbeit mit der Berufsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit sowie mit der Jugendberufshilfe bei der DEKRA kann bereits auf einige Erfolge zurückgeblickt werden. Eine Vielzahl arbeitsloser Jugendlicher konnte bereits in Praktika, Ausbildung, Arbeit und Zusatzjobs vermittelt werden. Neben bereits bestehenden Projekten werden weitere Möglichkeiten eröffnet, um zum Beispiel einen fehlenden Hauptschulabschluss nachzuholen und vielem mehr.

Zusatzjobs - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

Wenn eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zuübernehmen. Das JobCenter hat sich zur Aufgabe gemacht, die Kundinnen und Kunden in so genannten Arbeitsgelegenheiten nicht nur zu beschäftigen, sondern vielmehr auch die Zeit zu nutzen, ihnen eine individuelle Qualifizierung zugute kommen zu lassen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Diese Chancen werden gerne genutzt. So können über diese Tätigkeit Qualifizierungen im EDV-Bereich, Gabelstaplerscheine, Motorsägenscheine und vieles mehr realisiert werden. Die bereits aus Vorjahren bestehende Trägerlandschaft konnte im ersten Halbjahr durch weitere Träger ausgebaut werden. Eine Arbeitsgelegenheit bietet vielen Menschen eine neue Perspektive, wobei der Blick eindeutig auf den Arbeitslosen gerichtet ist, der nach vorne gebracht werden soll. Auf diesem Wege konnte bereits eine Vielzahl für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert und auch vermittelt werden.

Zusammenarbeit mit Arbeitgebern

Unsere Kundinnen und Kunden haben die unterschiedlichsten Voraussetzungen, Schulbildungen, Ausbildungen, Qualifikationen und Kenntnisse. Eventuelle Vermittlungshemmnisse liegen zum Beispiel in der fehlenden Mobilität, Krankheit, Sucht und nicht zuletzt auch an spezifischen Qualifikationen, die ein Arbeitgeber voraussetzen muss. Auch haben diese Vermittlungshemmnisse die verschiedensten Ursachen. Wir arbeiten gut mit Arbeitgebern der Region zusammen. Die steigende Zahl an Arbeitgeberanfragen bei zu besetzenden Stellen nehmen wir gerne entgegen und sind zeitnah bemüht, entsprechende Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Bestehen nach einem Vorstellungsgespräch Unsicherheiten oder Bedenken, eröffnet sich im Rahmen eines Praktikums die Möglichkeit der Eignungsfeststellung. Auch können auf diesem Wege mögliche Defizite erkannt und zu deren Beseitigung beigetragen werden. Über die Förderung durch einen individuellen Eingliede-rungszuschuss kann eine verlängerte Einarbeitungsphase finanziell ausgeglichen werden.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des JobCenters zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter der Rufnummer 06592/933-451. Das JobCenter befindet sich in der Freiherr-vom-Stein-Straße in Daun und ist unter folgender Postanschrift zu erreichen: Kreisverwaltung Daun, JobCenter, Postfach 1220, 54543 Daun.