20 Jahre Gleichstellungsstelle im Landkreis Vulkaneifel

Edith Peters, Neroth

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes

Als vor 20 Jahren die Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis nach einigen politischen Diskussionsprozessen endlich ehrenamtlich ihre Arbeit aufnehmen konnte, fand sie eine große Palette zu bearbeitender Themen vor. Alles, was die Lebenswelt von Frauen berührte, gehörte zum Aufgabengebiet der Gleichstellungsstelle. Und obwohl kaum eines der damals bekannten Themen in den 20 Jahren unbearbeitet blieb, hat sich dies bis heute nicht geändert.

Geändert haben sich die Rahmenbedingungen unter denen die Gleichstellungsarbeit heute stattfindet. Damals war die Gleichstellungsstelle ein Fremdkörper in der kommunalen Landschaft. Heute gehört sie selbstverständlich dazu. Damals war es eine freiwillige Aufgabe, heute sind die Aufgaben, Kompetenzen, Beteiligungs- und Mitspracherechte gesetzlich definiert. Damals wurde Emanzipation belächelt, heute ist Ge-

schlechtergerechtigkeit ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Doch zu den Anfängen: In der Kreistagssitzung vom 31. März 1987 wurde auf Antrag der CDU und der CDU-Frauenvereinigung der Beschluss gefasst, eine ehrenamtliche Gleichstellungsstelle einzurichten. Am 15. September 1987 trat Elisabeth Kallen-berg-Annen die neugeschaffene Stelle der Gleichstellungsbeauftragten an. Sie bekleidete dieses Amt bis zum 30. Juni 1989. In der Sitzung des Kreistages am 14. Novem-

ber 1989 stimmte der Kreistag mehrheitlich der hauptamtlichen Besetzung der Gleichstellungsstelle zu. Am 1. Februar 1990 nahm mit Zustimmung des Kreisausschusses Edith Peters ihre Arbeit auf und ist bis heute noch mit dieser Aufgabe betraut. Für die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen hatte die Landesregierung im Mai 1989 „Empfehlungen zur Ausgestaltung von kommunalen Stellen für Frauenbeauftragte in Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht. Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes

zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom Oktober 1993 und des Landesgleichstellungsgesetzes vom Juli 1995 wurde die Verwirklichung des Verfassungsauftrages als Aufgabe der Gemeinden und Landkreise und die Einrichtung institutioneller Gleichstellungsstellen erstmals gesetzlich verankert. Eine Pionier- und Aufbauarbeit in der Gleichstellungspolitik wurde in Angriff genommen, um das frauenpolitische Bewusstsein zu fördern. Die Gleichstellungsstelle als eine Schnittstelle zwischen Bürgerinnen, Bürgern, Verwaltung und Politik. Indem sie Impulse von außen aufnimmt, sie in die Politik trägt und auf der fachlichen Ebene in Angebote umsetzt, macht sie aufmerksam auf die Rechte und Interessen der Frauen und sensibi-lisiert für frauenrelevante Themen. Frauenrelevant sind alle Angelegenheiten oder Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Frauen in anderer Weise oder in anderem Maße berühren als Männer. Eine wichtige Aufgabe ist daher die Unterstützung von Frauen bei der Aktivierung ihrer persönlichen und beruflichen Ressourcen.

Der verwaltungsinterne Bereich wird im wesentlichen durch das 1995 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz geregelt.
Zu den verwaltungsinternen Aufgaben gehören u.a.:

• Mitwirkung an Personalplanung, Stellenbesetzungsverfahren

• Frauenförderplan

• Mitarbeit in Projektgruppen

und Arbeitskreisen Die Gleichstellungsarbeit außerhalb der Verwaltung ist in der Landkreisordnung festgelegt.
Zu den verwaltungsexternen Aufgaben gehören u.a.:

• Initiierung, Durchführung und Begleitung von Projekten: Veranstaltungen, Vorträge, Workshops

• Öffentlichkeitsarbeit

• Einzelfallberatung

• Regionale und überregionale Kontaktpflege

Das Arbeitsspektrum ist vielfältig und umfassend. Eine wichtige Basis ist daher die Netzwerkarbeit. Denn nur da kann die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfolgreich sein, wo frauenpolitische Netzwerke geknüpft werden. Im Landkreis Vulkaneifel ist dies besonders gut gelungen. Dazu zählt die aktive Zusammenarbeit mit den Frauenverbänden und den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinden, sowie den hauptamtlichen Kolleginnen der umliegenden Kreise und auf Landesebene. Hier steht der Informations- und Erfahrungsaustausch in der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz (seit 2004 Sprecherin) und in der Arbeitsgemeinschaft Gleichstellung der kommunalen Spitzenverbände ( seit Juni 2003 Vorsitzende AG Gleichstellung Landkreistag) im Vordergrund. Unterstützung leisten die örtlichen Frauenverbände und Frauenorganisationen, die in Zusammenarbeit mit der Geleichstellungsstell mit frauenpolitischen und gleichstellungspolitischen Veranstaltungen Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit im Kreis mittragen.

Aber auch Dank des Interesses und der Beteiligung vieler unterschiedlicher Verantwortlicher in Verbänden, Einrichtungen, Schulen, Behörden, Firmen sowie Einzelpersonen - Bürgerinnen und Bürger -an Aktionen der Gleichstellungsstelle konnten die unterschiedlichsten Themen veröffentlicht, diskutiert und umgesetzt werden. In den letzten Jahren hat sich in der Frauenpolitik viel getan. Doch auch Themen, die schon in den ersten Jahren des Bestehens der Gleichstellungsstelle im Vordergrund standen, sind auch heute noch aktuell, so etwa wenn es um den Berufsweg von Frauen geht, gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit oder um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ihre mangelnde Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen oder das Thema Gewalt gegen Frauen.

Zur Durchsetzung der Gleichstellung ist es unabdingbar, Arbeit und Informationen auf allen Ebenen zusammen zu bringen. So setzt die Gleichstellungsbeauftragte auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit mit anderen Stellen und wird die bestehende Vernetzung pflegen und weiter ausbauen. Denn um das Ziel - die tatsächliche Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann - zu erreichen, ist noch viel Bewusstseinswandel bei Frauen und Männern nötig. Dabei hilf weiterhin eine gute Öffentlichkeitsarbeit, das Aufgreifen aktueller frauen-
politischer Themen und die Sesibilisierung geschlechtsspezifischer Fragestellungen.