Verbotene Hausschlachtung

Werner Schönhofen, Leutesdorf

Es war in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Not bewirtschaftet wurde und es ohne Lebensmittelkarten nichts gab. Viele Leute hielten sich ein Schwein, das von den Küchenabfällen u.a. ernährt wurde. Besagtes Borstenvieh musste man natürlich anmelden; bei der Festsetzung der eigenen Fleischrationen wurde die Schlachtung natürlich berücksichtigt. Da diese ohnehin mager waren, war es kein Wunder, dass man mit allen Tricks versuchte, die Anmeldung zu umgehen. Oft war ein zwei tes Schwein vorhanden, das dann unangemeldet schwarz geschlachtet wurde. So auch im zu erzählenden Fall.
Unsere beiden Schlächter hatten Müh und Not, das Tier zu töten. Trotz des engen und niederen Stalles ent wischte es den beiden großgewachsenen Männern immer wieder ahnungsvoll in seiner Not, so dass Alois von dem beruflichen Hausschlachter Toni zu hören bekam: „Wenn dau dat Dier net bal festhältst, hau ech dir noch de Axt üwer“. Schließlich kam ein langer Güterzug ihnen zu Hilfe. Nicht dass er das Schwein überfahren hätte, das war ja im Stall - aber er machte einen solchen Krach, seine Bremsen quietschten vor der Durch fahrt des örtlichen Bahnhofes, so dass sie das Gequieke des um sein Leben zu recht fürchtenden Schweines übertönten und es bei dieser für es so ungünstigen Gelegenheit sein Leben lassen musste. Für unsere beiden Schlachter war die Gelegenheit aber umso günstiger, mussten sie doch höllisch sich in Acht nehmen vor dem Nachbarn, der Fleischbeschauer und auch für die Überwachung zuständig war. Später hat er einmal behauptet: „Bei mir wurd kän Wuz schwarz jeschlacht, ech hät dat schuns jemerkt!“ - Ob man ihn in seinem Glauben ließ?