Menschenfreund und eifriger Förderer

Pfarrer Johann Hubert Schmitz starb 1838

Alois Mayer, Daun-Pützborn

Breit und mächtig erhebt sich die Pfarrkirche Dockweiler inmitten des Dorfes. Rund um sie der Friedhof, auf dem seit tausend Jahren die Toten beerdigt werden. Blumen und Kerzen schmücken die meist mit blank geputzten Marmorsteinen versehenen Gräber. Doch da sind noch einige wenige alte, auffallende Grabdenkmale von verstorbenen

Geistlichen der Pfarrei. Unter diesen verdient eines besondere Beachtung, nicht nur wegen seiner künstlerischen Gestaltung, auch wegen den Inschriften. So steht auf der Vorderseite des großen Buntsandsteinkreuzes auf einer schwarzen Platte unter einem vergoldeten Kelch: „Joh. Hubert Schmitz, 31 Jahre Pastor in Dockweiler, Definitor, Schulinspector, Ritter des Rothen Adlerordens und Mitglied mehrerer gelehrten Gesellschaften, geboren 1765 am 9. August, gestorben 1838 am 3. August.“ Die rechte Seite nennt den Bibelspruch: „Was der Mensch säet, wird er auch ernten“, und die linke ein Zitat aus dem Lukasevangelium „Den

Baum erkennt man an seinen Früchten.“

Die Rückseite: „Er war der wärmste Menschenfreund und der eifrigste Förderer alles Gemeinnützigen“ Neben diesem pflege- und restaurierungsbedürftigen Denkmal erinnern in Dockweiler noch die „Pfarrer-Hu-bert-Schmitz-Straße“ als auch der Gemeindesaal (Jugendheim) an jenen Geistlichen, der zu den „verdienstvollsten und würdigsten Männer“ in der damaligen Eifel zählte.

Der Vikar

Johann Hubert Schmitz wurde am 9. August 1765 in dem kleinen Ort Dackscheid, Verbandsgemeinde Arzfeld im Altkreis Prüm geboren. Seine Eltern waren der Ackerer Bernard Schmitz und Katharina Heinen.

Und da „Johann Schmitz“ ein häufig vorkommender Name ist und war, finden sich in heimatkundlichen Aufsätzen Verwechslungen und Behauptungen, er sei der Verfasser der oft zitierten zwei Bände »Sitten und Sagen, Lieder, Sprüchwörter und Räthsel des Eifler Volkes nebst einem Idi-

otikon« Trier 1856 und 1858. Dies ist falsch, denn als dieses Werk erschien, war der Dockweiler Pastor Schmitz längst verstorben. Autor dieses Werkes ist der am 27.8.1807 in Manderscheid geborene Johann Hubert Schmitz (1834

- 37 Kaplan in Wittlich, 1838

- 57 Pfarrer in Gillenfeld, dann in Zell/Mosel, wo er 1882 starb).

Der „Dackscheider“ Johann Hubert Schmitz legte 1785 sein Baccalaureus Artium Liberalium ab (= etwa heutiges Abitur). Am 30.9.1789 erhielt er die Zusage auf

einen „titulum mensae

1 archiepiscopalis“ . Zum

Priester geweiht wurde er am 29. Mai 1790 im Trie rer Dom und anschlie ßend als Vikar in der Pfarrei Niederstadtfeld bei Daun eingestellt. 17 Jahre arbeitete er dort, unter sehr ärmlichen räumlichen und finanziellen Verhältnissen (jährlich 24 Taler nebst Beköstigung). Das entmutigte ihn in seinem seelsorgerischen Wirken keineswegs. Das Gegenteil war der Fall. Er half, wo er nur konnte. Dabei stellte sich rasch heraus, dass Hubert Schmitz nicht nur Knochen einrenken und mit gesundem Menschenverstand vielen „ärztliche“ Hilfe zuteil werden lassen konnte, sondern mit seinem Wissen und Können in der Landwirtschaft und Tierheilkunde mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bald wurde er von vielen Menschen aus Nah und Fern um Unterstützung gerufen. Dabei begegnete dem Vikar eine gar schlimme und heimtückische Krankheit, die sich

häufig epidemieartig ausbreitete. Es waren die Blattern, die eher unter dem moderneren Begriff Pockenkrankheit bekannt sind. Viele Infizierte starben an dieser Krankheit, andere waren ihr Leben lang von Pockennarben entstellt. Vikar Hubert Schmitz nahm sich mit Leidenschaft dieser Geißel der Menschheit an, machte deren schier aussichtslose Bekämpfung zu seiner Lebensaufgabe, wurde zum Helfer für Leib und Seele.

Der Impfpastor

Er war der Erste, der die Schutzblatternimpfung in der Eifel einführte. Das liest sich heute leicht, doch vor 200 Jahren war diese Krankheit in ihren Ursachen und Heilungsmethoden auf dem Lande nahezu gänzlich unbekannt. Man gab sich ihr leidend und gottergeben hin. Zudem brachte die Bevölkerung einer Impfung so viel Misstrauen und Vorurteile entgegen, dass man anfangs an deren Stelle eher tödliche Folgen in Kauf nahm. Die Pioniertat von Hubert Schmitz auf dem Gebiet der Pockenschutzimpfung kann gar nicht hoch genug gewertet werden. Es bedurfte unendlicher Geduld und bestem (seelsorglichen) Zureden, um den Argwohn

der vorwiegend bäuerlichen

2 Bevölkerung zu beseitigen.

Dazu nahm er die ersten Impfungen in seinem engeren Familien- und Bekanntenkreis vor. Das erste Kind, dem er die Kuhpocken einimpfte, war sein Neffe Matthias Ir-men, der spätere Adjutant bei König Friedrich Wilhelm

III. von Preußen und dann Bürgermeister zu Dreiborn (Kreis Schleiden). Das zweite war sein Patenkind Johann Schmitz.

In einem Zeitraum von zwei Jahren, 1801 bis 1803, impfte Herr Schmitz mit eigener Hand 900 Kinder. Gegen Ende seines Lebens waren es bereits über 8000 Personen! Diese „Impflinge“ kamen nicht zu ihm nach Dockweiler; sie alle wurden von dem rührigen Geistlichen in ihren Orten aufgesucht. Dies geht aus seinem Schreiben vom 12.12.1828 hervor:

„Ich habe 1801, als die

3 Vaccine in hiesiger Gegend bekannt wurde, mich des verlassenen Landvolkes … angenommen, und bin 9 Jahre lang alle Woche einmal ununterbrochen von Ort zu Ort in den Kreisen Daun, Prüm, Bittburg, Wittlich und Cochem unendgeldlich herum gereiset, habe die Vorurtheile bekämpfet, und zerstreuet und die Kinder und Erwachsenen mit solchem Erfolge geimpfet und revidiert, dass von 1801-1826 die geringste Spur in hiesiger Gegend von Menschenblattern nicht empfunden wurde. Auch in den letzten Jahren, wo hie und da sich Menschenblattern zeigten, hat meine Vaccina-tion mit Ruhm bestanden… Ich habe ad 6000 Kinder und Erwachsene geimpft viele Ersuchungen gemacht und mitgetheilt. Dies und mehre-res (kann) ich mit Belegen der Regierung bewahrheiten… Ich hatte von der ersten Impfung an ein genaues Tagebuch ge-führt.“

Wenige Zeilen später erkennt man, trotz der bescheidenen Schreibweise des Pfarrers, seine Opferbereitschaft und sein christliches Beharren trotz vieler Anfeindungen und Widrigkeiten: „Ich habe hier große Aufopferungen meines Vermögens gemacht, und scheute keine Anstrengung, trotz aller Witterung des Winters und Sommers überschritte ich Berge, Thäler und Flüsse nicht ohne Lebensgefahr, und schwere Krankheit.“ Und wer sich des Zustandes von Straßen und Wege der

Eifel sowie des Fehlens öffentlicher Verkehrsmittel der damaligen Zeit bewusst ist, wird die ungeheuere Leistung, die Mühen und Anstrengungen jenes Eifelpastors erahnen können, deren er sich freiwillig unterzog. Die Witterung und die Strapazen, aber auch menschliches Fehlverhalten und Misstrauen setzten ihm physisch und psychisch teilweise sehr zu und waren Ursache für ein wochenlanges Nervenfieber (1806). Zudem sind der persönliche Mut und die Gewissensent-

scheidung des Geistlichen Schmitz in hohem Maße bewundernswert, dem das Wohlergehen der Menschen stärker am Herzen lag als die Befolgung kirchlicher Anweisungen. Diese wehrte sich jahrzehntelang gegen die Einführung einer gesetzlichen Pockenschutzimpfung, die sogar 1824 von Papst Leo XII. verboten wurde, da sie seiner Meinung nach einen unnatürlichen Eingriff in göttlichen Willen darstellte. Für seine Impfarbeit erhielt Pastor Schmitz weder Wege-

Natürliche Blattern

Um der, in verschiedenen Gemeinden des Regierungsbezirkes, als Folge verabsäumter oder verwahrloster Schutzpockenimpfung, eingerissenen Blattern-Epidemie, woran bereits mehrere Kinder gestorben sind, Einhalt zu tun, finden wir uns veranlasst, folgende Vorschriften zu erteilen.

1. Werden die Bürgermeister, Pfarrer und gesetzliche Medizinal-Personen aufgefordert, die Impfung der Schutzpocken dringendst zu befördern;

3. Ist es den Schullehrern, bei Verlust ihrer Stellen untersagt, Kinder, welche weder geimpft sind, noch die natürlichen Pocken überstanden haben, in der öffentlichen Schule aufzunehmen.

4. Soll an den Häusern, wo die natürlichen Blattern herrschen, von den Polizeibeamten eine Tafel, zur allgemeinen Warnung, angeschlagen werden, mit der Aufschrift: „Hier herrschen die natürlichen Blattern“. Die Kosten dieser Tafeln tragen die Eltern oder Vormünder der angesteckten Kinder oder die angesteckten Personen selbst.

5. Sollen diese Angesteckten durch polizeiliche Sperren und Bewachung ihrer Wohnungen ganz abgesondert werden. Bis zur vollkommenen Genesung und Entfernung der Ansteckungsgefahr, worüber der aufsehende Kantons- oder Distriktarzt zu urteilen hat, ist ihnen aller Umgang mit anderen Einwohnern untersagt…..

Trier 30. 4. 1816

„… seit der Zeit sind aber so viele neue Berichte über die Ausbreitung dieses schrecklichen Übels einge-laufen..“ dass weitere und strengere Vorschriften erlassen wurden. „Wir fordern daher

2. wird allen Personen aus Häusern, in welchen jene Seuche wütet, der Umgang mit den übrigen Einwohnern ihres Ortes streng untersagt; besonders dürfen dieselben in Kirchen, Schulen und zu öffentlichen Orten durchaus nicht geduldet werden.

3. Sobald ein Zehend-Teil der Kinder einer Gemeinde von dieser Seuche ergriffen ist, müssen die benachbarten Gemeinden gewarnt werden, jeder Kommunikation mit derselben sich zu enthalten; zu welchem Ende an den Grenzen ihrer Gemarkung Pfähle aufzustellen sind, mit der Aufschrift: In dieser Gemeinde herrscht die Blatternseuche“

Bei Nichtbefolgen werden harte Strafen angedroht, Geld, Haft Aus-schluss von jedweder Beihilfe aus öffentlichen oder Gemeindekassen. usw. Trier 19. Mai 1816

geld noch irgendeine amtliche Vergütung. Aber sein uneigennütziges Benehmen und vor allem die glänzenden Erfolge seiner Impfaktion fanden bald die Aufmerksamkeit der damaligen französischen Besatzungsbehörden. Der Präfekt Keppler sprach ihm in einem Schreiben vom 8. Ventôse XII (28.2.1804) Lob und Anerkennung aus. Ebenso teilte ihm der Innenminister Jean-Baptiste Nompère de Champagny unter 15. Prai-rial XIII (4.6.1805) mit, dass er mit der Arbeit von Schmitz „äußerst zufrieden“ sei. Zwei Jahre später, am 24.1.1807, wurde ihm im Namen des Kaisers Napoleon durch Champagny, zusammen mit einem sehr verbindlichen Schreiben, die „Große Silberne Aufmunterungsmedail-le“ (= Verdienstmedaille) verliehen. Unter den Personen, welche damals diese Medaille erhielten, war Hubert Schmitz der einzige Deutsche. Und berücksichtigt man zusätzlich, dass die damaligen französische Regierung alles andere als religions- und klerusfreundlich war, wird einem die Hochachtung und Wertschätzung jenes bescheidenen und anspruchslosen Geistlichen bewusster. Diese hohe Ehrung rief aber auch Neider und Missgünstige auf den Plan: „(Wegen der Schutzimpfungen) musste ich mich gegen Spott und Hohn ausrüsten, der von allen Seiten wie Hagel über mich herunter fiel, und nachher in die giftige Stachel des Neides verwandelte, als ich 1806 mit 11 anderen hohen Personen,

z.B. Erzbischöfe, Minister u.a. die erste Medaille d’honneur, so Frankreich austheilte, erhielte und Mitglied der Socie-té Contrate de Naime à Paris ???? wurde.“

Die allgemeine Impfpflicht wurde zuerst im Jahre 1807 in Bayern eingeführt, während das Deutsche Reich erst am 8. April 1874 unter dem Eindruck der verheerenden Epidemie von 1871/1872 mit über 80.000 Pockentoten das

vor 200 Jahren so gut wie nicht vorhanden. Zwar versuchten einzelne Gemeinden, schulische Ausbildung durch Winterlehrer zu organisieren, aber mit noch mangelhaften Ergebnissen. Auch die sogenannte „Sonntagsschule“, in der Geistliche sich mühten, Kinder hauptsächlich Katechismus und Bibelkunde zu vermitteln, lag im Argen. Um wenigstens eine Form einer Schulaufsicht zu gewährlei-

Reichsimpfgesetz erließ: „Jedes nicht vorher durchblätterte Kind ist vor Ablauf des ersten Lebensjahres zu impfen und jeder Schüler zu revakzi-nieren“ (= zweite Impfung).“ Seit 1977 sind in Deutschland keine Personen mehr an Pocken erkrankt. Darauf kann Hubert Schmitz in seiner Seligkeit stolz sein, wenn dann eine Seele Stolz empfinden kann.

Der Schulinspektor

Ein geregeltes staatliches Schulwesen in der Eifel war

sten, wurde in der Regel ein Pfarrer beauftragt. Und eine solche Bestallung zum Schulinspektor für den Kanton Daun erhielt Hubert Schmitz bereits am 3. Nivôse XII (25.12.1803). Da war er überhaupt noch nicht Pfarrer, sondern immer noch Vikar in Niederstadtfeld – eine ehrenvolle und vertrauensvolle Aufgabe für den 38-jährigen Priester. Regelmäßig besuchte und kontrollierte er nun die bestehenden Elementarschulen des flächenmäßig großen Kreises Daun. Eine schwierige

Aufgabe bei den katastrophalen schulbaulichen Voraussetzungen, den fehlenden Lehr- und Unterrichtsmitteln, den mangelhaft und gar nicht ausgebildeten Lehrern und der Uneinsichtigkeit vieler Eltern, die ihre Kinder lieber als Hütekinder und landwirtschaftliche Hilfskräfte sahen als in der Schule. Hubert Schmitz kam dieser Aufgabe mit rastlosem und unermüdetem Eifer nach, nicht nur als Vikar, sondern auch als Pfarrer der Pfarrei Dockweiler, die ihm am 6.7.1807 zugewiesen wurde (mit den Filialen Betteldorf, Brück, Dreis). Er führte Lehrbücher ein, sorgte für die Ausstattung mit Katechismus und Bibeln, errichtete Sonntagsschulen und veranstaltete schon im Jahr 1806 eine öffentliche Schulprüfung. Voller Stolz berichtet er in einem Brief vom 12.12.1828 an den Trierer Bischof: „Ich habe seit 1791 mich mit der Erziehung der Jugend thätigst abgegeben, schon in diesen, und nachfolgenden Jahren Sonntagsschulen gehalten. Ich bin seit 1803 Schulin-specktor im Canton Daun. Ich habe ununterbrochen dieses Amt bis heute verwaltet. Die Schulen anfängligst organisiert, die Lehrer mögligst

gebildet /: worüber H. Can.

4 Dewora , nachmaliger Direc-tor des Schul-Seminars den einberufenen Schullehrern des Canton Dauns das Lob des Vorzugs vor allen ertheilte :/ und schon 1806 öffentliche Schulprüfungen gehalten, und bis auf heutigen Tag thätigst fortgesetzt.

Alle anderen Schulen verwai-seten und geriethen in Verfall, und nur die des Canton Dauns blieben in ihrer Ordnung bis heute.

Ich bin also 25 Jahre Schu-linspecktor und habe viele Aufopferungen an Geld zum Reisen, an Ankauf von Büchern und Bewirthung der Schullehrer in meinem Hause gemacht.“

Der Naturkundler

Ein Herzensanliegen von Pfarrer Schmitz war die Anlegung von Baumschulen. Er, der als heranwachsender Bauernjunge die Sorgen und Probleme der Landwirtschaft an eigenem Leibe kennengelernt hatte, erkannte den hohen Lernwert, den natur- und umweltbezogener Unterricht bieten konnte. So gab er in Kursen Schullehrern Anweisungen zur Anlegung von Samenbeeten, zum Okulieren und Pfropfen, verteilte Stämmchen und Pfropfreiser. Der General-Gouvernement-Kommissar bezeugte dem Pfarrer Schmitz seine Zufriedenheit mit dessen Leistungen in einem Schreiben vom 14.10.1814. Auch die „Königlich Hochlöbliche Regierung“ von Preußen, dem der Kreis Daun 1815 zugewiesen wurde, erkannte das Verdienst des wackeren Mannes in einem Schreiben vom 15.6.1818 an. „Ich habe seit 1809 zum Beyspiele und Aufmunterung Baumschulen angelegt, und verpflegt und bin dadurch Stifter, Gründer und Verbreiter der eiflischen Schullehrer Baumschulen in mehreren Regierungsbezirken

geworden“, (12.12.1828). Trotz seiner vielen Arbeit als Geistlicher und seiner Fürsorge für andere, fand er immer noch Zeit und Muße für sich und seine persönliche Weiterbildung. Angetan war er von der Philosophie, und im Laufe der Jahre hatte er sich eine recht ansehnliche Literatursammlung angeschafft. Auch ließ er sich von dem Vulkanismus des Kreises Daun begeistern. Ähnliche geologische Formen hatte er in seiner Kinder- und Jugendzeit im Raum Dackscheid nie kennen gelernt. Nun sah er rund um Dockweiler mächtige Vulkankegel mit Basaltgestein und Lavagruben. Besonders der Dreiser Weiher (= das zweitgrößte Maar der Eifel, im 19. Jahrhundert abgelassen und zu Wiesenland umgewandelt) mit seinen vielen Mineralien (Olivine) zogen seine Aufmerksamkeit auf sich. Bald besaß er tiefe geologische Kenntnisse über die vielen mineralogischen und fossilen Schätze der Ei-fel, war Mitglied mehrerer gelehrter Gesellschaften und wurde häufig nicht nur von deutschen Forschern, sondern auch von Franzosen, Engländern, Spaniern und Amerikanern aufgesucht und um Rat gefragt. Hubert Schmitz sprach fließend französisch und war so gefragter Führer und Ratgeber bei Exkursionen und dem Aufbau mineralogischer Sammlungen. Schannat-Bärsch, damaliger Landrat des Altkreises Prüm, schätzte die profunden geschichtlichen und geologischen Kenntnisse des Pfar-

rers Schmitz so sehr, dass er 1824 ihn sogar namentlich in seinem bekannten Werk „Eiflia illustrata“ zitierte: „Pfarrer Schmitz in Dockweiler bezeichnet die heutigen Grenzen der Eifel folgendermaßen: Man ziehe eine Linie über Virneburg (Mayenfeld), Adenau (Ahr), Michelsberg (Grafschaft), Münstereifel (Niederland), Zingsheim (Bleiberg), über die Höhe diesseits Montjoie (= Monschau), die Höhe Nehr, Bütgenbach (Ardennen Welschland), Neuerburg (Östling), Kyllburg (Bitgau, Bikow), Mander-scheid (Wittlicher Tal), das diesseitige Moselgebirge bis in die Gegend von Cochem und von da wieder auf Virneburg.“

Der Lebensretter

Infolge der französischen Revolution war der gesamte

linksrheinische Raum unter französische Verwaltung gekommen. Zahlreiche französische Soldaten waren in der Eifel stationiert. Zahlreiche Quartiere durch sie bezogen, erst Recht in den Jahren 1810-1812, als Napoleon seinen Feldzug gegen Russland unternahm. Auch bei der Familie Johann Billigen in Dreis hatten etliche Unterkunft gefunden. Einer der Soldaten stellte der Frau Billigen nach und versuchte, sie zu vergewaltigen. Auf ihre Hilferufe hin erschien ihr Mann Johann, der den aufdringlichen Soldaten mit einer Axt erschlug. Wegen dieses „Kapitalverbrechens“ wurde Johann verhaftet und von einem Militärgericht zum Tode durch Erschießen verurteilt. Einwände und gute Fürsprache der Bevölkerung führten zu keinem Erfolg. Hilfesuchend wandte man sich an Pfarrer Hubert Schmitz. Dieser eilte zum Ort der Hinrichtung „Auf Stöck”, wo das Hinrichtungskommando bereits angetreten war. Hubert Schmitz, die Sterbesakramente in der Hand, beschwor den Offizier erneut um Gnade und Gerechtigkeit. Er wusste mit seiner flammenden Rede

in französisch und mit dem Hinweis auf seinen napoleonischen Verdienstorden zu überzeugen. Das Todesurteil wurde aufgehoben. Zum Gedenken an diese „wunder-bare“ Errettung wurde ein schlichtes Lavakreuz mit der Jahreszahl 1812 an der alten Römerstraße zwischen Dockweiler und Dreis „Auf Stöck” errichtet.

Der Ordensträger

Nach der „Völkerschlacht bei Leipzig“ (1813) brach die blutige napoleonische Herrschaft zusammen. Die Eifel – und damit auch der Kreis Daun – wurde im Wiener Kongress (1814/15) dem Königreich Preußen als sogenannte „Rheinprovinz“ zugewiesen. Auch die preußische Regierung, die Dauner Kreisverwaltung und vor allem der Prümer Landrat Georg Bärsch erkannten die hohen Ver dienste des Dockweiler Pfarrers Hubert Schmitz und würdigten sie gebührend. In einem Dankschreiben des Innenministeriums von 1834 heißt es u.a.: „Der Pfarrer Schmitz hat sich schon vor mehr als dreißig Jahren durch seine Bemühungen um die Bekämpfung der Schutzblattern zu einer Zeit große Ver-

dienste erworben, wo dieselbe noch häufig als ein Eingriff in die göttliche Weltordnung verschrien war, und mit Aufopferung aller Art mehrere tausend Kinder geimpft. Später hat er auch für die Obstbaumzucht mit Auszeichnung und Erfolg gewirkt und zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse aller Art beigetragen, dabei sein schlecht besoldetes Pfarramt mit Treue wahrgenommen und christliche Mildtätigkeit nach dem Worte des Evangeliums geübt. In seinem Alter von siebzig Jahren verdient er gewiss eine Auszeichnung.“ Er hatte sie mehr als verdient. Und im kommenden Jahr verlieh ihm der preußische König Friedrich Wilhelm III. den Roten-Adler-Orden.

Der Bescheidene

Der außerordentliche Einsatz und die erzielten Erfolge von Pfarrer Schmitz sprachen sich rasch herum und erweckten großes Wohlwollen bei den kirchlichen Vorgesetzten, Politikern und Verwaltungen. Auch finanziell fand Schmitz Anerkennung. So bereits in der Anordnung des Kaisers Napoleon, die sein Finanzminister durch die Behörden in Trier und Daun anlässlich der Ernennung von Hubert Schmitz zum Pfarrer „in der Hilfspfarrei von Dockweiler, Kanton Daun, Arrondisse-ment Prüm, Department Saar“ erließ. Darin wird verfügt, dass „…dem genannten Herrn die jährliche Summe von 500 Francs zu zahlen“ ist, und zwar „in Vierteln, von Trimester zu Trimester, beginnend

vom 5. Juli 1807 an ohne Abzug der Pension ... solange er Inhaber der genannten Pfarrei ist.“

Dieses Geld zahlte zwar nicht die französische Regierung, sondern die Pfarrangehörigen der Pfarrei Dockweiler. Mit ihrer persönlichen Unterschrift versprachen sie in einer Eingabe vom 2.7.1807 die Zahlung des Pfarrzusatzgehaltes von 354 Talern. Zusätzlich erhielt der Pastor, neben den festgesetzten (Stol-)Gebühren für kirchliche Handlungen, noch Sach-und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Korn-, Hafer-, Brandholzlieferungen, Tauf-, Beicht- und Kommunioneier und anderes.

Dennoch war das Pastorengehalt in Dockweiler relativ gering. (Im Vergleich: der Pfarrer der Pfarrei Neunkirchen erhielt bei gleicher Seelenzahl wie Dockweiler fast das Doppelte an Geld, nämlich 900 Francs.)

Ernst Avenarius war erst seit wenigen Monaten der „neue und erste preußische Landrat“ im Kreis Daun. Und in dieser kurzen Zeit muss er Pfarrer Schmitz kennen, schätzen und dessen Verdienste würdigen gelernt haben, sonst hätte er nicht so schnell bei der Königlichen Regierung in Trier eine Erhöhung der Pfarrerbesoldung für den Dockweiler Geistlichen beantragt. Die Antwort der Königlichen Regierung in Trier erfolgte rasch am 16.2.1818 und lautete: „Ihrem Antrag, die Besoldung für Pfarrer Schmitz zu Dockweiler aus den Com-munal Einkünften seiner

Pfarrgemeinde um 64 Taler 13 Sgr 9 Pf zu erhöhen, genehmigen wir umso willfähriger, als uns die Verdienste des Mannes um seine Pfarrei und die Umgegend wohl bekannt sind, die zum Kirchensprengel gehörigen Gemeinden keine Schulden haben, und die Ortsvorstände die Unzulänglichkeit des bisherigen Pfarrgehaltes anerkennen und dieses mit Inbegriff des obigen Zusatz immer nicht mehr als 354 rtl 14 Gr 11 Pf beträgt, folglich bei der gegenwärtigen Theuerung aller Lebensbe-dürfniße offenbar nur für das Notdürftige gereicht. Sie wollen für die Ausführung des Vorschlags angelegentlich sorgen; gez. Gaertner und Castellon“. Diese Verfügung ließ der Dauner Landrat am 6.3.1818 dem Herrn Bürgermeister Meyer zu Dreis zukommen mit dem Auftrag, „den Gemeindeeinnehmer hiervon in Kenntniß zu setzen und ihn zu veranlassen diese Zulage vom 1.1.1818 für die

 

Gemeinde Taler Groschen Pfennige
Dockweiler 14 12 0
Dreis 27 0 0
Brück 14 18 0
Betteldorf 8 13 9
  64 13 9

  in ¼ jähr lichen Raten zugleich mit dem bereits bestehenden Gehalte auszuzahlen.“

1837, Hubert Schmitz war über 70 Jahre alt. Seine körperlichen Kräfte ließen nach. Alter und Krankheiten setzten ihm zu. Die Leitung der Pfarrei Dockweiler fiel zusehends schwerer. Pfarrkinder, Gemeinde- und Kir-

chenrat baten um Entlastung für ihren Pfarrer durch die Einstellung eines Hilfsgeistlichen. Landrat Avenarius wurde um Unterstützung und Genehmigung gebeten. Er schrieb am 15.12.1837 an den Bürgermei ster von Dockweiler, Herrn Meyer in Dreis: „Von mehreren Seiten habe ich in der Pfarrei Dockweiler den Wunsch aussprechen hören, dass dem Herrn Pastor Schmitz ein Hilfsgeistlicher beigegeben werden möge, und stehet bei dem hohen Alter und damit verbundener Körperschwäche desselben, die Billigkeit dieses Wunsches nicht zu läugnen, und wird es von ihm, wie er sich da ich mit ihm Aussprache nahm gemäß geäußert, eingesehen. Auf der anderen Seite muss man aber auf die Würdigkeit und die Verdienste, welche der Herr Pastor Schmitz für seine Pfarrei, welcher er beinahe 30 Jahre rühmlichst vorstand, Rücksicht und Bedacht darauf zu nehmen, dass ihm eine solche Stütze im Alter ohne pecuniaire Aufopferung gegeben werde. Ich ersuche Sie nach vorgängiger Rücksprache mit den Notabelsten der Pfarrei, und dem Kirchenrathe, in Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, mir Vorschläge deshalb zu machen, wobei ich bemerke, dass demselben wohl Wohnung in einem der Schulhäuser zu Dockweiler oder Dreis beschafft werden könnte.“

Das erschien dem Bürgermeister Herrn Meyer zu Dreis-Dockweiler zu unsicher, wusste er doch, dass das Ge-

halt und die Sachleistungen eines Hilfsgeistlichen von dem des Pfarrers Schmitz abgezogen werden würde. Und dann hätte dieser wahrscheinlich für seine Existenzsicherung zu wenig. So schrieb er dem Pfarrer Schmitz am 23.12.37, „… dass ich in dieser Sache vorläufig nichts tun will, bis ich von Ihnen die Versicherung habe, dass es Ihr Wunsch sey, einen Ge-hülfsgeistlichen zu erhalten.“

Der mittellose Seel-Sorger

Der körperliche und seelische Zustand von Hubert Schmitz war 1828 angegriffen. Kurz vor Weihnachten, am 12.12., ließ ihn seine Depression ein langes Schreiben an den „Hochwürdigsten Herr Bischof, Gnädigster Herr“ mit

der „unterthänigsten Anfrage

5 und Bitte wegen Liquidation

verfassen (hier Auszüge): „Ich bin so frey … meine Besorgnissen für die Zukunft, so mir nachdenkende Stunden herbey führen und trübe verdoppeln, vorzutragen. Ich habe das 64. Jahr beynahe erlebt und fühle die Schwäche des Alters. Ich wurde 1807, 6. Juni hiehin nach Dockweiler als Pastor mit einem Zusatzgehalt von

350 Francs (fr) angewiesen.

6 Das Hauß war unbewohnbar

und ich musste repariren und

7 zusetzen. Der Wittum ein

von jeher vernachlässigter, dürrer, unfruchtbarer vulkanischer Sandboden trägt bey weitem die Baukosten nicht ein. Vom Staatsgehalte wurden mir jährlichs 37 fr Miethe abgezogen, und die gewöhnlichen Gemeindeauflagen und

8 Contributionen dazu gerech-

net bliebe mir kaum 400 fr übrig … musste dabey gleich dem höchst Besteuerten die ungewöhnlichen Auslagen, Contributionen, Lieferungen, 4tel jährige Einquartierungen, Durchzüge der Armee /: nemlich hier geht eine Militärstraße durch :/ aushalten, welches ich auch zur Ehre meines Standes und Person redlich und willig thate. Die Pfarre besteht aus 4 großen Gemeinden, wovon 8/9tel der Einwohner sehr kümmerlich und bedrängt leben. Der Fall trifft gar oft ein, dass ich an arme Kranken mehr verwenden muß ohne an Stolgebühren zu denken, als ich von 3-6 zahlbaren empfangen kann.“

Weiter führte der Pfarrer aus, dass er nahezu nichts an Ersparnissen fürs Alter habe und sich daher große Sorgen mache, wisse er ja nicht, wie es mit ihm weiter gehen könne. „Wohin also? Was ist bey kranken Tagen zu erwarten? Hört die Arbeit auf, so hört das Gehalt auf. Wahrhaft trauriges Los.

Einen Kaplan halten? Dazu, wenn Beyträge gemacht werden müßen und wie könnte dies ohne selbe geschehen, würden die Bewohner theils zu bedrängt seyn, auch sich Viele nicht geneigt finden lassen. Und in dieser Dränge wehe mir. Könnte ich nicht liquidiert werden?“ Gegen Ende seines Briefes bat er erneut um Unterstützung, wobei er aber auch andeutete, „widrigenfalls würde ich genöthigt seyn meine so lang verwaltete Pfarre zu verlassen, wozu ich mich aus

heiligster Pflicht bis hiehin /: weil ich so nützlich und nötig darin wie kein andrer hätte seyn mir schien :/ nicht entschließen konnte. Ich würde meine Hände jedem Dürftigen entziehen, einem Armen nach einer Labung lächzenden Kranken selbe versagen, mein bishin jedem Bedürftigen, und zu jedem Nützlichen offenes Herz verengen und schließen müssen. Wofür --?“ „Seiner Bischöflichen Gnaden gehorsamster Diener Pastor Hubert Schmitz“ erwähnte noch, er würde mit Sicherheit „bey Königlicher Regierung Unterstützung finden“, bei der er aber vorerst nicht nachsuchen wolle, da er mit „einer gnädigsten Antwort und würdigen Belehrung“ seitens des Bischofs rechne. Doch die Rechnung ging nicht ganz auf. Antwort erhielt Schmitz von Generalvikar Günther am 27.12.1828. Dieser ging auf die schwermütigen Gedanken des Pfarrers nicht mutmachend ein, sondern argumentierte sehr kühl und sachlich, berechnend und Pensionsgelder einsparend:

„Euer Hochwürden sind weder als ehemaliger Klostergeistlicher, noch als ehemaliger von den Franzosen vorgefundener Pfarrer zu einer Staatspension liquidirt, und können daher, wenn Sie sich zu Pfarrgeschäften nicht mehr genügend finden, nur aus dem im Bistum bestehenden Eme-ritenfond auf einen Pensionsanspruch rechnen. Diese wird indessen von dem Königlichen Ministerium auf den Antrag des Herrn Bischofes nur jenen

alten, verdienten und würdigen Pfarrer bewilliget, welche auf ihre Pfarreien resignieren; sie beträgt höchstens 150 Reichstaler Courant.“ In diesem Falle müsse er aber wegen eines Nachfolgers die Pfar rei Dockweiler verlassen. Dann schlug der Generalvikar weiter vor, Schmitz könne ja in ein bischöfliches Altenheim gehen, wo er freie Aufnahme und Verpflegung hätte. Es wäre aber für ihn günstiger, bliebe er in seiner Pfarrei. „Euer Hochwürden scheinen zu einer solchen Pension noch nicht geeignet zu sein und ein Alter von 63 Jahren scheint noch hinreichende Kraft zur Pfarramtsführung zu leihen. Auch verlassen Sie nicht gerne ihre Heerde, und Sie thun wohl, sie eben so lange zu weiden, bis Sie ihre Kräfte hiezu zu schwach fühlen. Erst dann werden Sie auf die Wohlthat einer Pension Anspruch machen und können inzwischen hierwegen der Zukunft ruhig entgegen sehen.“

Dieses Schreiben des Gene-ralvikariates wirkte jedoch nicht beruhigend. Im Gegenteil, es erregte Pfarrer Hubert Schmitz. Zum ersten Male stimmte er seiner vorgesetzten Behörde nicht zu, sein Verständnis von dem Berufsethos eines „Seelenhir-ten“ am 13.1.1829 schriftlich dokumentierend: „… Was einem dienstunfähigen alten Geistlichen noch Tro streiches bevorstehet, war mir bishin ganz unbekannt. … Meine Pfarre zu ver lassen … wird mir nie in Gedanken kommen,

viel weniger in sogenannten Ru hestand treten oder vegetieren wollen. Leid wäre es mir, wenn die letzten Ta ge meines Lebens nicht noch Amtstäge wären.“

Und in seinem Schlusssatz, dessen Wortwahl in keinem weiteren Briefe von Pfarrer Schmitz zu finden ist, spürt man deutliche Ironie: „Ich danke Eur Hochwürden für die mir gütigst mitgetheilten Aufschlüsse, empfehle mich bestens Dero Wohlgewogenheit, und bitte die Versicherung meiner besonderen Hochachtung und Verehrung gütigst anzunehmen, worin ich bin, und stets harren werde. Eur Hochwürden geehrtester H. Schmitz, Pf.“ Trier verstand sehr wohl den spitzfindigen Hohn. Am 10.1.1829 antwortete sogar der Bischof selber: „Was der Herr Gen. Vikar Günther Euer Hochwürden … geschrieben hat, ist in der Wahrheit gegründet. Aber wegen der vorzüglichen Hochachtung, die ich für Sie habe und wegen dem besonderen Antheil, den ich an ihrer Lage nehme, möchte ich auch einige Zeilen anfügen. Seyen Sie gutes Mu-thes, der alte Gott lebt noch und verlässt uns nie; fahren Sie daher nur fort, ihrer Pfar-rey einige Zeit vorzustehen, welche Sie so sehr lieben und von welcher Sie so sehr geliebt werden. Es ist doch immer sehr empfindlich aus der Mitte derer zu scheiden, deren man 21 Jahre hindurch Pastor gewesen ist. Sowohl H. Gen. Vicar ad ich werden für ihr bestes besorgt seyn. Wenn Sie indessen glauben, zu

Dockweiler nicht mehr ausdauern zu können, so geben Sie uns in zeiten davon Nachricht: denn es geht fast ein bis ein halb Jahr zu, bis man von Berlin Resolution erhält.“

Am Randes des Briefentwurfs ist aber auch zu lesen: „Sollte nicht dem guten alten nebst einer Pension noch irgendeine Vicarie, oder bischöfliche Pfarrey gegeben werden können? Vielleicht möchte sich in Thörnich oder Castel Kreis Saarburg der Fall hierzu er-geben.“

Hubert Schmitz blieb seiner Pfarrei Dockweiler treu. Er begnügte sich mit dem Wenigen, was erhatte. Hubert Schmitz nahm den amtlichen Beschluss (zuletzt am 7. Juli 1836), „das ihm von dem Tage ab, wo er seine Pfarrei niederlegen würde, eine Pension von 150 Talern aus dem Emeritenfond bewilliget sei“, nicht in Anspruch. Und wenige Wochen später erlöste ihn der Herrgott aller seiner irdischen Sorgen, Nöte und Gebrechen. „Still und zufrieden, freudig und tätig in seinem Berufe lebte Pfarrer Schmitz, von seinen Pfarrkindern ganz innig geliebt, von Allen die ihn kannten, hoch geachtet. Bei der Abnahme seiner Kräfte sehnte sich der müde Greis nach Ruhe, und schon war ihm eine Pension bewilligt, als der Tod ihn von allen irdischen Sorgen entzog. Ein gastrisches Fieber raffte ihn nach dreitägigem Krankenlager hinweg. Sein Scheiden war so sanft wie sein Leben.

Er starb um 9 ½ Uhr abends an dem Tage, den er zum letzten Male festlich mit seiner Pfarrgemeinde begehen wollte und der ihm dem eifrigen Patrioten, stets ein hoher Festtag gewesen war“, schreibt der Prümer Landrat Bärsch in einer Laudatio. Sein Todestag war der 3.8.1838. Die Trauer in allen Eifelkreisen und in Preußen war groß, nicht überschaubar die Vielzahl der Trauergäste und Verehrer des würdigen Mannes an seinem Begräbnistag, am 6. August. Noch am gleichen Tage wurde der Wunsch ausgesprochen, dem Verstorbenen ein würdiges Denkmal auf dem Kirchhof zu Dockweiler zu errichten. Eine Kommission mit den Geistlichen Dechant Georg Karl Querings, Daun; Johann Adolf Weiersbach, Neunkirchen; Peter Heinzen, Niederbettingen; Matthias Gottesleben, Mehren; Johann Hubert Schmitz, Gillenfeld; Johann Bernhard Stephani, Oberehe und dem Dauner Landrat Ernst Avenarius ver-anlasste Geldsammlungen und ließ dann das würdige Grabmal erstellen, das bis heute von den außerordentlichen Leistungen eines Mannes kündet.

Johann Hubert Schmitz - ein charaktervoller Sohn der Eifel - hatte sein großartiges Lebenswerk vollbracht. Die Menschen, die ihn kannten, liebten ihn, und er liebte sie. In einem Bericht nach Trier (1830) nannte er das Verhalten seiner Pfarrangehörigen „laudabilis“ – lobenswert. Er

war ihr Pastor. Im wahrsten Sinne des Wortes, ein Hüter und Hirte der ihm anvertrauten Seelen und Körper.

Literatur:

Amtsblatt der Königl.Reg.Trier 1816 Archiv Verbandsgemeinde Daun (Dw 370-01)

BAT, Dockweiler 52,102; 70,1186 Böffgen P. Josef, Pfarrer Joh. Hubert Schmitz, in JbKD 1982 Nebendorf Dieter, Lorenz Billigen sollte erschossen werden, in JbKD 2000 Schneider Herbert, Dockweiler in Geschichte und Gegenwart. Dockweiler 1993

Weltklerus der Diözese Trier seit 1800, Diözesanarchiv, Trier 1941

1 wegen seiner Armut, aber auch wegen seines würdigen Verhaltens, bekam er durch das erzbischöfliche Generalvika-riat in Trier finanzielle Unterstützung.

2 Die Pocken sind eine durch Viren hervorgerufene, hochgradig ansteckende, lebensgefährliche Infektionskrankheit mit hohem Ansteckungspotenzial, bis hin zu Epidemien. 1796 bemerkte der englische Arzt Edward Jenner, dass an Kuhpocken erkrankte Melkerinnen gegen die menschlichen Pocken immun waren. Aus dieser Erkenntnis wurde dann ein Impfstoff von sogenannten „Abimpflingen“ gewonnen („humane Lymphe“). Gegen seine Impfungen gab es damals wütende Proteste.

3 Pocken, Blattern

4 Viktor Joseph Aloysius Dewora, * 21.6. 1774 in Hadamar, erhielt 1797 die Priesterweihe und wurde 1808 zum Pfarrer und 1812 zum Dechant in St. Matthias ernannt; Ziel seiner Bemühungen: „einen besseren Unterricht im ganzen Lande zu veranstalten“, weshalb er ab Herbst 1810 Volksschullehrer in dem von ihm gegründeten „Leh-rerseminar“ ausbildete. Während der 14 Jahre von Deworas Leitung wurden ca. 800 Lehrer an jener „Trierer Nor-malschule“ ausgebildet. Für seine Verdienste erhielt er von der preußischen Regierung den Roten Adlerorden III. Klasse und durch das Generalvikariat die Ernennung zum Domkapitular und Domprediger. Dewora starb am 3.3. 1837 in Trier.

5 Pension

6 Pfarrhaus

7 zum Pfarrhaus gehörige Ländereien

8 Grundsteuer