Die legalisierte Demontage von Naturdenkmalen

Dargestellt am Beispiel LÖHLEY in Udersdorf

Renate Wittkuhn-Ring, Schutz

Am 28.5. 1938 wurde als "Sonderbeilage zum Amtsblatt der Regierung zu Trier" eine Liste mit 109 im Landkreis Daun von diesem Zeitpunkt an geschützten Naturdenkmalen veröffentlicht. Darunter waren 45 geologische Objekte mit 14 Hinweisen auf Basaltgestein. Der Basaltlavakegel "Löhley mit Knöppchen"

- zwischen Udersdorf und Weiersbach gelegen

- erscheint ein gutes Jahr später am 25.9. 1939 auf der Amtlichen Liste Nr. 66 als Verordnung des Landratsamtes Daun und am 7.10. 1939 in der Sonderbeilage des Trierer Amtsblatts. Von nun an steht der kleine vulkanische Berg unter Schutz.

Das Foto der Liste von 1939 zeigt den bewaldeten Gipfel der Löhley, den große, kumulierte Basaltblöcke bilden, zuoberst das "Knöppchen". Es markiert das Ausbruchszentrum eines eiszeitlichen Lavastroms, ein charakteristisches Gipfelprofil, das sich unverändert erhalten hat. Auf dem dazugehörigen Messtischblatt 1:25 000 ist die Abgrenzung der Schutzzone eingetragen. Sie umfasst den ganzen Berg.

Es lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wer außer dem Landrat 1938/39 an der Vielzahl von zu Naturdenkmalen erklärten Objekten mitgewirkt hat. Vaterlandsliebe und Heimatverbundenheit - ehrenwerte wie auch opportunistische, öffentlich demonstrierte - standen in der NS-Zeit bekanntlich weit oben auf der politischen Werteskala. Doch mit Sicherheit wurde dem Denkmal- und Naturschutz nur solange Vorrang eingeräumt, wie sie die Staats- und Kriegsraison nicht behinderten. Damals müssen die Eingriffe in die Landschaft allerdings bescheiden gewesen sein, nicht vergleichbar mit dem ganz anders dimensionierten Abbau der letzten Jahrzehnte unter veränderten politischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen.

Die Löhley nimmt aufgrund ihres relativ hohen Alters eine Sonderstellung in der Üders-dorfer Vulkangruppe ein. Aus Üdersdorfer Sicht steigt sie als flacher Tuffrücken an. Dem Dorf Weiersbach hat sie von jeher ihre steile, basaltische Seite gezeigt. Als sie vor geschätzten 700 00 - 400 000 Jahren flüssige

Lava förderte, floss ein breiter und etwa 60 m hoher Lavastrom in südöstlicher Richtung. So entstand ein sehr ergiebiges und hochwertiges Basaltvorkommen.

Schon weit vor 1939 bauten an diesem basaltischen Fuß der Löhley mehrere kleine Steinbruchbetriebe ab. Die Üdersdorfer Firma Zimmer z.B. beschäftigte ca. 60 Arbeiter, die in Steinmetzarbeit Stufen und Grenzsteine herstellten oder mit dem Hammer Basaltbrocken zu Splitt zerkleinerten. Lohn gab es für jede gefüllte Lore.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde modernisiert. Eine Mega-Maschinerie, große Bagger, Brecher- und Siebanlagen ersetzten die menschliche Arbeitskraft bzw. die Arbeitsplätze. Heute sind im Üdersdorfer Steinbruch nur noch wenige Beschäftigte tätig. Es machte sich jetzt mehr als bemerkbar, dass das Dorf Weiersbach unter der unmittelbaren Nachbarschaft des Steinbruchs zu leiden hatte. Seine Situation im Kreisgebiet ist einmalig. Der Steinbruch liegt auf der Gemarkung Üdersdorf, d.h., der Bruchzins fließt ausschließlich in die Üdersdorfer Gemeindekasse. Eine baumbestandene, kleine Anhöhe

zwischen Dorf und Steinbruch, der Löhwald, schützt Udersdorf vor Lärm und Staub. Auch die Hauptwindrichtung aus Südwest begünstigt Üdersdorf und benachteiligt Weiersbach in seiner ungeschützten Tallage. In den neunziger Jahren vermehrt und bis zum heutigen Tag wehren sich die Weiersbacher gegen Erschütterungen, Staubimmissionen und Lärm. Denn 1992 übernahm ein neuer, großer Abbaubetrieb den Steinbruch Udersdorf 14. Er machte diese Übernahme mit hoher Wahrscheinlichkeit von Garantien für Rentabilität und langfristige Rohstoffsicherung abhängig. Zwar hatten die Weiersbacher noch am 4.1.1988 eine schriftliche Zusage des Umweltministeriums von Rheinland-Pfalz erhalten, die die Schutzgrenzen des Naturdenkmals als unveränderlich bestätigte. Aber schon im April 1992 wurde den Trägern öffentlicher Belange in einem Schreiben von der Unteren Landespflegebehörde mitgeteilt, dass die Rechtsverordnung (RVO) von 1939 neu erlassen werden sollte. Man bat um Stellungnahme zu einem Verordnungsentwurf. Im März und April 1993 kam es zur Offenlegung der Neufassung. Anregungen und Bedenken wurden bis zum 5. Mai nicht vorgebracht. Auch der Ortsbeirat Weiersbach erhob keinen

Einspruch. Am 1.7. 1993 trat die neue Rechtsverordnung in Kraft. Den Trägern Öffentlicher Belange hatte eine Flurkarte vorgelegen, die dem Naturdenkmal auf den ersten Blick eine angemessene Grundfläche von 4,9 ha zubilligt. Einem genaueren und kritischeren zweiten Blick, der die neuen mit den alten Abgrenzungen vergleicht, bietet sich ein Bild, das 1993 vielleicht zu mehr Widerspruch motiviert hätte.

entwicklung in unerträglichem Maß beeinträchtigen müsste, schon im Hinblick auf die "Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans" der Verbandsgemeinde Daun vom 13.11. 2008, die eine selbstbestimmte Eigenentwicklung jeder Ortsgemeinde als wichtiges Ziel des Landesentwicklungsprogramms III beschreibt, "soweit nicht die Entwicklung anderer Gemeinden hierdurch beeinträchtigt wird."

Anhand von Feldwegen und Höhenlinien auf den topographischen Karten lässt sich eindeutig erkennen, dass das Naturdenkmal Löhley etwa zur Hälfte zum Abbruch freigegeben worden war. Damit es die vorgeschriebene Grundfläche aufwies, hängte man ihm zum Ausgleich ein unbedeutendes Waldstück in entgegengesetzter Richtung an. Die Steilwand des Steinbruchs rückte bis auf + - 35 m an den höchsten Punkt der Löhley heran. Eine Sicherheitsfeste entlang der Abgrenzungslinie wurde nicht vorgesehen. In der Trockenzone sterben die Bäume ab. Am 1.12. 2003 genehmigte das Landesamt für Geologie und Bergbau eine Hauptbetriebsplanergänzung für eine Erweiterungsfläche. Sie setzt den Tagebau in westlicher Richtung fort. Inzwischen wird die Löhley also von zwei Seiten abgebrochen und abgegraben. Ihr Erscheinungsbild darf als verunstaltet angesehen werden. Wasserwirtschaftliche Bedenken und Überlegungen zur Destabilisierung des Naturdenkmals äußern sich in der Bevölkerung bisher als Vermutungen. Einen Standsicherheitsnachweis hält das Landesamt nicht für notwendig.

Die Zukunft der Löhley ist ungewiss. Wie die "Planungsgemeinschaft Region Trier" am 20.7. 2009 mitteilte, ist der gesamte Vulkankegel als "bedeutende Rohstoffplanungsfläche" eingestuft, mit "vorrangiger und vorbehaltlicher Rohstoffsicherung". Z.Zt. wird an einem neuen Regionalplan gearbeitet, der bis Mitte 2010 fertig gestellt sein soll. Vielleicht schützt ja die Nähe von Weiersbach das Naturdenkmal Löhley vor einem radikalen Abbau, weil ein derart erweiterter Steinbruch gleich oberhalb des Ortes Bestand und Dorf-

Fazit: Ein in Bürokratie und Verwaltung unerfahrener und mit schlichtem Rechtsempfinden ausgestatteter Bürger verliert recht bald seine Gutgläubigkeit, wenn er sich mit einem gefährdeten Naturdenkmal befasst. Zunächst nimmt er den § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes wörtlich, wonach "alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung öder Veränderung eines Naturdenkmals führen können, ...verboten sind." Doch mit zunehmendem Eindringen in die Materie weicht seine Empörung der Resignation. Er lernt, dass diese Verbote für den Normalbürger, weniger für Verwaltungen aller Art gelten, mit deren Hilfe, d.h. mit deren dehn- und veränderbaren Befugnissen wirtschaftliche Interessen Priorität erhalten können. Amtlich lassen sich Verbote reglementieren, Grenzen verschieben und Schutzbestimmungen aufheben.

Deshalb wäre zu wünschen, dass sich Sichtweisen durchsetzen, die zu einer konsequenteren, strengeren Auslegung und Anwendung des geltenden Schutzrechts führen und bedenkliche rechtliche Neukonstruktionen vermeiden. An allzu vielen Orten hat unsere Landschaft schon ihre Eifel-typischen Konturen durch den Tagebau verloren. Im Landkreis Vulkaneifel dürfte zudem die Beachtung des Wirtschaftsfaktors Tourismus dazu beitragen, eine intakte Landschaft wertzuschätzen und zu erhalten.

Literatur:

Rita Gehendges, Naturdenkmale des Landkreises Daun, 1985 Landesregierung RLP, Oberflächennahe mineralische Rohstoffe in Rheinland-Pfalz, 2007